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Dazu müssen wir Zuwanderung und Migration viel stärker als bisher als Bereicherung aufgreifen, und zwar in sozialer, in kultureller, aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Es ist deshalb für beide Seiten wichtig, wenn Deutschland und die EU ihr Möglichstes tun und Flüchtlingspolitik nicht als Belastung, sondern als Chance verstehen. Ihr Handeln muss einerseits mitmenschlicher und andererseits proaktiver und intelligenter werden. Hierum muss es in Zukunft gehen - nicht nur hier in Niedersachsen, sondern in Deutschland und Europa -, damit wir der Lebenswirklichkeit eines Einwanderungslandes endlich gerecht werden. Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen.

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Nach einem Dreivierteljahr bundesweiter Debatte zum Thema minderjährige Flüchtlinge hier eine Stabsstelle einzurichten, das nenne ich vorausschauende Politik. Immerhin erfuhr auch der Landesjugendhilfeausschuss am 1. Juli in seiner Beratung davon. In dieser Sitzung wurde auf Antrag der LINKEN zwei Stunden vertieft über die Themen minderjährige Flüchtlinge, Migration und Integration diskutiert. Es war eine sehr gute Debatte, ein sehr guter Austausch. Das will ich betonen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Frau Köpping und Herrn Mackenroth bedanken, die sich als Integrationsministerin und als Ausländerbeauftragter die Zeit genommen hatten, mit dem Landesjugendhilfeausschuss über die aktuellen Herausforderungen zu sprechen. Im Unterausschuss II Kita hatte ich vorgeschlagen, dass wir Frau Köpping

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Ich sage Ihnen ganz offen: Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat die Besetzung der Büroleiterstelle der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Teilhabe. Meine Damen, meine Herren, das ist, was die Konstruktion dieser Stelle angeht, eine hoch sensible Aufgabe. Es geht um die Vernetzung zwischen der Staatskanzlei, die sich dafür zuständig erklärt, und dem Landtag. Es geht um die Vernetzung mit allen Migrantengruppen sowie mit den Vertriebenenorganisationen. Es geht auch um die Vernetzung dieser Stelle mit der Härtefallkommission. Da muss man sich schon

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Es ist auch ein Fortschritt, dass wir mit der Kollegin Doris Schröder-Köpf endlich eine Beauftragte für Migration und Teilhabe in diesem Land haben.

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Wir haben den längst überfälligen Paradigmenwechsel im Bereich der Ausländerpolitik eingeläutet und machen dies mit einer neuen Willkommenskultur deutlich. Von der Landesregierung wurde die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Frau Doris Schröder-Köpf, berufen. Über diese Berufung freuen wir uns ausdrücklich und ganz besonders.

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CDU und FDP haben vor zehn Jahren den ersten gemeinsamen Vorstoß der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für mehr Mitbestimmung der Vertreterinnen und Vertreter der damaligen Ausländerkommission abgelehnt. Ihre Bedenken, Herr Nacke, dass die vorgesehene Regelung in der Geschäftsordnung, wonach die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe mit der Mehrheit ihrer Mitglieder beschließt, gegen das Demokratieprinzip verstößt und damit verfassungswidrig ist, wurden vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eindeutig ausgeräumt.

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Sie alle wissen, dass es - obwohl sich die externen Vertreter und Vertreterinnen in vielen Punkten zu Fragen der Migration einig waren - aufgrund dieses Prinzips oftmals ein ablehnendes Votum der Kommission gegeben hat. Das war demotivierend und frustrierend. Ende 2007, Anfang 2008 gab es eine Pressekonferenz der Kommissionsmitglieder, die ihre Arbeit sogar niederlegen wollten. Lassen Sie mich aus einem Artikel - veröffentlicht 2006 in der Schriftenreihe „Integration vor Ort“ der damaligen Ausländerbeauftragten des Landes Niedersachsen, Frau Gabriele Erpenbeck - zitieren, in dem auch ein langjähriges Mitglied der Kommission zu Wort kommt:

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Frau Kollegin Polat, es ist ja keine Bewegung zu verzeichnen gewesen. Migration und Integration - das sehen Sie doch genauso - sind keine Einbahnstraße. Es gibt jene, die schon da sind, die Aufnahmebereitschaft zeigen, und jene, die kommen, die sich integrieren wollen, die sich einbinden wollen, die zur Gesellschaft hinzukommen. Beide sind in der Kommission vertreten. Sonst bräuchte man ja die Integrationsbeauftragten der Kommunen nicht. Sonst bräuchte man die Wohlfahrtspflege nicht, die genau diese Angebote macht. Das soll ja in die Kommission mit einfließen.

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Wenn man sich aber, wenn es um religiöse Vielfalt geht, auf eine Religionsgemeinschaft, nämlich auf die Muslime, konzentriert und die anderen einfach außen vor lässt, dann bedeutet dies eine Einschränkung. Ich meine, dass den Kirchen in unserem Land und auch der jüdischen Glaubensgemeinschaft bei Fragen der Integration und Migration ein ganz wesentlicher Anteil in unserer Gesellschaft zukommt. Dass Sie darauf verzichten, zeigt

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Es bleibt das Struktur- und Postenwirrwarr. In der Staatskanzlei haben wir eine Migrationsbeauftragte ohne Kompetenz mit einem SPD-Mitarbeiterstab. Die Integration ist weiterhin im Sozialministerium angesiedelt. Manche Teile sind auch im Innenministerium angesiedelt. Wir haben eine Härtefallkommission, deren Vorsitzende eigentlich die neue Landesbeauftragte hätte werden sollen. Wir haben einen Integrationsbeirat. Und wir haben jetzt die Kommission zu Fragen der Migration und Teilnahme, damit auch die Grünen mit im Boot sind und berücksichtigt wurden.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen abschließenden Beratung zur Änderung der Geschäftsordnung modernisieren wir die Arbeit der Kommission für Migration und Teilhabe. Wir passen die Arbeitsgrundlage der Kommission zum einen der gesellschaftlichen Entwicklung und zum anderen unserem Verständnis von einer größeren und wichtigeren Bedeutung der Kommission an als der, die sie bei der Vorgängerregierung hatte. Wir orientieren uns dabei an den Aspekten von mehr Mitbestimmung, von mehr Transparenz und von mehr Bedeutung für die Migrationspolitik in Niedersachsen.

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Inhaltlich sei mir die Anmerkung gestattet, dass die externen Mitglieder Fachleute im Bereich von Migration und Teilhabe sind und wir es daher ausdrücklich begrüßen, dass sie im Rahmen der Kommission die Politik beraten und bereichern.

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Meine Damen und Herren, wir haben die Möglichkeit, diese Fragen im federführenden Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration mehr oder weniger ausreichend zu erörtern. Dort können die Form der Anhörung sowie die Eignung des vorliegenden Entwurfs geklärt werden, um die genannten Vollzugsprobleme eventuell lösen zu können.

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Damit stimmen wir jetzt über folgende Ausschussüberweisung ab: federführend an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration, mitberatend an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das war die deutliche Mehrheit. Damit ist die Ausschussüberweisung so beschlossen worden.

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Nun zur Entwicklung der Zahlen der Asylbewerber in diesem Jahr, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielleicht kann sich der eine oder andere von Ihnen noch erinnern: Am 18. Februar 2015 prognostizierten die Experten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 250 000 Asylbewerber. Schon am 7. Mai sind es 400 000, am 19. August lagen wir schließlich bei 800 000. Dreimal innerhalb eines halben Jahres ist diese Prognose nach oben korrigiert worden. Diese Zahlen zeigen eine Entwicklung, die mittlerweile als wirklich größte nationale Herausforderung angesehen werden muss. Es ist eine Entwicklung, von der wir alle überholt worden sind: Europa, der Bund, das Land und auch die Kommunen.

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Andererseits müssen wir einen gesellschaftlichen Diskurs darüber führen, wie wir in Deutschland langfristig mit dem Thema Migration und Asyl umgehen. Es braucht Ideen und Konzepte, die ein Bild davon zeichnen, wie sich Deutschland in den nächsten Jahren gesellschaftlich entwickeln soll. Dazu gehört auch eine Trennung der einzelnen Begrifflichkeiten. Natürlich haben wir Flüchtlingen aus Kriegsgebieten – dabei brauchen wir nicht über Zahlen zu reden – Unterstützung zu gewähren, und das wollen wir. Für die Zeit, in der sie unter Verfolgung leiden, sollen sie auch menschenwürdige Bedingungen finden.

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Bereits im Juli haben wir uns im Rahmen einer Aktuellen Debatte dazu intensiv ausgetauscht; doch die letzten ereignisreichen Wochen waren eben unter anderem von der höheren Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gekennzeichnet, von den Eröffnungen von Notunterkünften in Zelten und Turnhallen und zuletzt von den rechtsmotivierten Gewaltexzessen gegen die Asylunterkunft und Polizeibeamte in Heidenau.

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Was aber tut Ihre Regierung? Der Antrag der AfD auf die Aussetzung der Polizeireform 2020 und die Einstellung zusätzlicher Polizeibeamter wurde auch von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Der Antrag der AfD zur personellen Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durch den Freistaat wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Der Antrag der AfD zur Schaffung zusätzlicher Richterstellen wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

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Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, federführend den Ausschuss für Inneres und Sport mit dem Antrag zu befassen und mitberatend die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Es wird so verfahren.

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Ich möchte Sie nur an den Besuch des Innenausschusses bei der Polizeiakademie in Nienburg und daran erinnern, wie das Themenfeld „Migration/multikulturelle Gesellschaft“ dort angepackt wird, ob das die personelle oder die inhaltliche Aufstellung ist. Aber auch die Deutsche Polizei, das Magazin der GdP, nimmt in der Juniausgabe zum Thema „interkulturelle Sensibilität“ Stellung. Ich möchte daraus kurz zitieren:

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Die Beschäftigten der Polizei sowie der anderen Verwaltungsbereiche machen eine hervorragende Arbeit, auch im sensiblen Bereich der Migration. Insofern ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass die Antragsteller es ‚als höchste Priorität‘ ansehen, ‚das angekratzte Vertrauen von Migrantinnen und Migranten in den Rechtsstaat und die Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbehörden zu stabilisieren bzw. gegebenenfalls wiederherzustellen.‘“

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Barth, wer mit Nazis und Rechtsextremen zusammen marschiert, wie Sie zum Beispiel in Freital, und gegen die weitere Eröffnung einer Erstaufnahmeeinrichtung protestiert, der ist hier völlig fehl am Platz, wenn wir in diesem Landtag darüber diskutieren und gemeinsam nach konstruktiven Lösungen bezüglich Asyl und europäischer Migration suchen.

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Es wird nicht funktionieren, Menschen auszuschließen. Auch wenn es abgedroschen klingt: Sie werden sich ihre Wege suchen. Schlepper werden mehr Geschäftsfelder finden. Migration wird für die Menschen, die diesen Schutz brauchen, riskanter.

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Deshalb teilt auch die Fraktion DIE LINKE den grundlegenden Ansatz, Asyl und Migration als europäische Aufgabe voranzubringen. Auch teilen wir die Feststellung des Sächsischen Ausländerbeauftragten, Sachsen müsse alles dafür tun, die zuständigen Stellen zum Handeln zu bewegen, und sich um eine Neu- und Ausgestaltung der Europäischen Migrationsagenda bemühen. Natürlich kann Sachsen weder die Europäische Kommission noch den Rat ersetzen. Dennoch muss es seine Zurückhaltung und seine Beobachterrolle aufgeben und nach tatsächlichen Wegen der Einflussnahme suchen.

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Es ist höchste Zeit, dass in Europa Herausforderungen angenommen und Veränderungen gestaltet werden. Wenn wir akzeptieren, dass es Flucht und Migration in einem bisher nicht gekannten

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So haben wir die Leitstellen für Integration zu landesweiten Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe weiterentwickelt.

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Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe hat angekündigt, gemeinsam mit dem neu installierten Integrationsbeirat einen entsprechenden Entwurf für ein modernes Einwanderungsgesetz zu erarbeiten. Der Innenminister hat zugesagt, auch das noch einmal in die Debatte im Bund einzubringen. Im Übrigen gibt es dazu auch schon eine Bundesratsinitiative, der sich Niedersachsen angeschlossen hat. Ich meine, sie ist aus RheinlandPfalz oder Schleswig-Holstein, meine Damen und Herren.

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Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration mit dem Antrag zu befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist nach der Geschäftsordnung ausreichend unterstützt und so beschlossen.

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Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration mit diesem Antrag zu befassen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ausreichend unterstützt und so beschlossen.

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Es gibt, Herr Kollege Bode, dafür einen Dreh- und Angelpunkt. Zuständig für das Asylverfahren ist nämlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die 16 Länder - da gibt es keinen Unterschied nach Himmelsrichtungen, Parteibüchern oder sonst etwas - mahnen seit vielen Monaten eine wesentlich bessere Ausstattung dieser Behörde an. Die Bundesregierung hat eine deutliche Aufstockung des Personals zugesagt, aber das dauert alles sehr, sehr lange. Und im Lichte der aktuellen Entwicklung reichen die im ersten Halbjahr versprochenen zusätzlichen Stellen heute schon bei Weitem nicht mehr aus. An dieser Stelle muss dringend etwas geschehen, sonst werden die Aktenberge weiter wachsen, und die Überforderung aller anderen Beteiligten wird weiter zunehmen, meine Damen und Herren. Das ist ein archimedischer Punkt der derzeitigen Diskussion.

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Zu dem Antrag der Fraktion der CDU „Mehr Kompetenz für die Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“, Drucksache 15/4163, überwiesen an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen federführend und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, bittet der Arbeitsausschuss wegen der gemeinsamen Beratung mit Zustimmung der antragstellenden Fraktion der CDU um Aufhebung der Mitberatung. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.