Datenschutz - hier brauchen wir Klarstellung. Die Diskussion gestern hat ganz deutlich gezeigt, dass so, wie das Gesetz verfasst ist, es dazu führen würde, dass Vertreter von kommunalen Verkehrsunternehmen beispielsweise beim Handwerker vorstellig werden könnten und Einsicht in die Lohn- und Gehaltsunterlagen nehmen. Das kann wohl nicht Sinn dieses Gesetzes sein.
Wir sollten uns auf politischer Ebene darüber unterhalten, welche Maßnahmen wir treffen können, um die Grundrechte der Menschen im digitalen Zeitalter effektiv zu schützen. Denn es ist nicht nur damit getan, einfach nach Datenschutz zu schreien und die
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lamla, Ihr Antrag „Mehr Verschlüsselung wagen!“ ist relativ kurz ausgefallen. Datenschutz und Verschlüsselungsmöglichkeiten sind wichtig. Dabei sind wir uns hier einig. Wir sind uns auch einig, dass Privatsphäre und Meinungsfreiheit unabdingbare Bestandteile unserer Demokratie sind.
Für die FDP-Fraktion möchte ich betonen, dass Verschlüsselung in der Tat ein wichtiges Thema auf dem Weg in die digitale Gesellschaft ist. Der Schutz der Privatsphäre, sichere und ungestörte Kommunikation und Datenschutz sind wichtig, wenn die Menschen Vertrauen in die digitale Entwicklung haben sollen. Dieses Vertrauen benötigen wird, wenn wir weiterhin eine innovative Gesellschaft mit hohem Wohlstandsniveau bleiben wollen; denn neue Ideen, Wachstum und Vielfalt entstehen nur in einem Klima von Freiheit und Vertrauen und nicht in einem Klima der Angst und des Misstrauens.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der „Rheinischen Post“ wurde gestern behauptet, dass diejenigen, die den Einsatz von Bodycams kritisch sehen – ich zitiere –, „vor dem Datenschutz in die Knie“ gingen.
Nun ist Datenschutz ein gutes Argument, den Einsatz der Körperkameras kritisch zu sehen. Man kann immer sagen, dass es aus Sicht des Datenschutzes gut ist, wenn Daten nicht erhoben werden. Unsere Kritik, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezog sich beim letzten Anlauf der CDU – Herr Kollege Golland hat ihn angesprochen – allerdings auf einen anderen Aspekt. Aus diesen Gründen haben wir Ihren Antrag im letzten Jahr abgelehnt:
Aber da wir gerade über den Datenschutz sprechen, möchte ich noch eine Anmerkung machen: Das Thema „Bodycams“ ist nicht neu in NRW. Vor ziemlich genau einem Jahr – das wurde auch bereits gesagt – gab es zu einem gleichlautenden Antrag eine Anhörung. Der damalige Datenschutzbeauftragte, Herr Lepper, war auch bei dieser Anhörung anwesend, und er sagte:
Sie haben eben vollmundig von der digitalen Agenda gesprochen. Was beinhaltet diese digitale Agenda für uns konkret? Selbst beim kleinen Einmaleins der Netzpolitik, des Internet, versagt die Große Koalition doch. Breitbandausbau – nichts geschieht! Datenschutz – nichts geschieht! Urheberrecht, Netzneutralität! Die Liste ist deutlich länger. Da brauchen wir eher den Support aus der Bundesregierung heraus, dass endlich etwas geschieht, dass wir eine Rechtssicherheit haben auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch eine technische Infrastruktur, da
Wir fordern die Staatsregierung weiterhin auf, darzulegen, in welchen sensiblen Sonderbereichen Ausnahmen von der personenbezogenen Erhebung gemacht werden und gemacht werden können. Vielleicht können wir hierbei auch noch eine Verbesserung im Hinblick auf den Datenschutz erzielen. Außerdem fordern wir einen Bericht in Hinsicht auf die Umsetzung des Konnexitätsprinzips, da bereits erste Kommunen gesagt haben, sie könnten mit den vorhandenen finanziellen Mitteln nicht auskommen.
Meine Damen und Herren! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da setzen sich drei Viertel des Landtags zusammen und heraus kommt Folgendes: ein Sammelsurium aus Absichtserklärungen und zahllosen Prüfaufträgen an die Regierung ohne irgendwelche Zeitangaben. Es ist Ihnen anscheinend völlig egal, wie lange Ihre Ministerin prüfen soll - einen Monat, ein Jahr, drei Jahre? Sie reden alle permanent von einer Digitalisierungsstrategie, aber weder legen Sie etwas Handfestes vor, noch wollen Sie das zügig und geplant umsetzen. Sie listen in Ihrem Antrag ansatzweise Themen wie den Datenschutz, Lehrerfortbildungen und den Ausbau von IT-Infrastruktur auf, aber was bitte, meine Damen und Herren, ist daran denn neu? Das heißt doch im Umkehrschluss nur, dass die grundlegenden Fragen nach Jahren immer noch nicht geklärt sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 11. Februar 2014 forderte die Bremische Landesbeauftragte für Datenschutz, Frau Dr. Imke Sommer, die Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation mit den Behörden. Eben wurde schon erwähnt: Spätestens seit Edward Snowden wissen wir, dass E-Mails im Wesentlichen digitale Postkarten ohne Briefumschlag sind, solange sie zwischen Absender und Empfänger nicht sicher verschlüsselt sind. In Bremen ist es bisher nicht oder nicht im Praktikablen möglich, mit Landesbehörden verschlüsselt zu kommunizieren. Es gibt wenige Ausnahmen. Die Datenschutzbeauftragte ist auf diesem Wege zu erreichen. Eine kurze Stichprobe ergibt aber: Die meisten Dienststellen haben eine solche Möglichkeit nicht. Heute werden diverse Informationen selbstverständlich per E-Mail ausgetauscht. Lieber Herr Kollege Öztürk, ich glaube, ich habe kein Problem damit, falls irgendein Nachrichtensicherheitsdienst eine E-Mail, die zwischen Ihnen und mir hin und hergeht, mitlesen sollte. Aber es gibt sensible Bereiche, da möchte man das nicht. Diese sensiblen Bereiche sind meistens gegeben, wenn man mit Behörden kommuniziert. Ich nenne ein Beispiel. Die Bewerbung für den Polizeidienst etwa wird vollständig digital bearbeitet und per Mail abgeschickt. Das sind hochsensible Bewerbungsunterlagen. Sie können derzeit nicht verschlüsselt verschickt werden. Wer – das wurde eben vom Kollegen Hamann schon erwähnt – ganz lange sucht, findet eine Verschlüsselungstechnik, die für den behördeninternen E-MailVerkehr erstellt wurde: EGVP. Dieses Programm ist erstens außerhalb der Dienststellen völlig unbekannt und zweitens – wie Herr Hamann eben auch schon gesagt hat – kaum kompatibel zu gängiger Software, wie sie auf den meisten Privat-PCs installiert ist. Es ist daher technisch nicht geeignet, um als Verschlüsselungsprogramm für die Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung eingesetzt zu werden. Die Alternative – auch das ist schon gesagt worden – ist PGP, eine weiter verbreitete End-zu-EndVerschlüsselung, die Open Source, kostenfrei und plattformunabhängig ist. Der Antrag der Koalition fordert nun zu Recht, dass die Dienststellen sichere Kommunikation per PGP anbieten sollen. Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger über Probleme und Möglichkeiten von sicherer E-Mail-Kommunikation besser aufgeklärt werden. Hier haben nach unserer Meinung Behörden und Ämter eine Vorbildfunktion.
Wir haben einen Vorschlag vorgelegt - ein Gleichstellungsgesetz, das kein zahnloser Tiger oder zahnlose Tigerin ist. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für Gleichstellung, gestärkte Gleichstellungsbeauftragte vor Ort, was beide Geschlechter einbezieht, denn auch für die Männer wird es Zeit, sowie verbindliche Quoten. Liebe Kollegen und Kolleginnen von der Opposition, unser Gesetz ist kein Bürokratiemonster. Würden Sie das auch zum Datenschutzbeauftragten, Herrn Petri, sagen? Würden Sie zu ihm sagen, es sei alles unnötig und ein bisschen bürokratisch, darum wollen wir es nicht? Datenschutz ist ein sehr hohes Gut, aber auf die Chancengleichheit von Mann und Frau trifft dies mindestens genauso zu.
Der Zensus ist hinsichtlich des Fragebogens bereits festgelegt. Dennoch möchte ich nochmals darauf aufmerksam machen, dass wir bedauern, dass im Vorfeld keine weitergehenden Schritte im Hinblick auf den Datenschutz getroffen werden konnten und diese jetzt leider nicht mehr möglich sind. Beispielsweise ist durchaus zu kritisieren, dass im Zensus unter anderem auch gefragt werden soll, wer bzw. wessen Eltern 1956 oder später in das heutige Gebiet der Bundesrepublik eingereist sind. Ich denke, wir brauchen gute Daten für unsere gute Politik. Wir brauchen gute Daten, aber diese Daten brauchen wir nicht. Eine bessere Bildungspolitik braucht diese Daten nicht und eine bessere Umwelt-, Sozial- oder Wohnungspolitik ebenfalls nicht.
Es ist klar, dass man für eine so große Maßnahme wie den Zensus 2011 Vertrauen herstellen muss. Datenschutz ist Vertrauenssache. Deshalb muss versucht werden, das Zensusverfahren für die Bürgerinnen und Bürger so transparent wie möglich und auch so sicher wie möglich zu gestalten.
Es hat im Vorfeld eine ganze Reihe von Diskussionen über den Datenschutz gegeben. Viele Dinge wurden umgesetzt, manche aber leider nicht. Der Datenschutzbeauftragte für den Freistaat Bayern verweist unter anderem darauf, dass versucht worden ist, auf eine personenscharfe Erhebung in den sogenannten Sonderbereichen zu verzichten, auf die Kollegin Kamm schon hingewiesen hat.
Der zweite Teil des Berichtsantrags betrifft die sensiblen Sonderbereiche. Hier hat, wie ich meine, der Landesbeauftragte für den Datenschutz sehr vernünftig darauf hingewiesen, dass man in diesen Sonderbereichen zwischen den besonders sensiblen Sonderbereichen wie Behindertenheimen, Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern und den weniger sensiblen Sonderbereichen wie Studentenwohnheimen unterscheiden sollte. Deswegen würde es mich auch persönlich interessieren, wie das jetzt gehandhabt werden soll, wie dem Schutz der sensiblen Sonderbereiche Rechnung getragen wird. Ich halte auch diesen Teil des Berichtsantrags für sinnvoll. Gleiches gilt für die Frage der Kostenverteilung.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 30. Juli 2009 – Fünfter Tätigkeitsbericht des Innenminis teriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich – Drucksachen 14/4963, 14/5292
Die im Bericht sehr übersichtlich dargestellten Fälle zeigen, wie wichtig in unserer heutigen Informationsgesellschaft ein umfassender und moderner Datenschutz ist. Die CDU-Fraktion will ein hohes Datenschutzniveau. Bei der Datenerhebung und auch bei der Datenspeicherung muss stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Zweckbindung gewahrt werden. Datensicherheit und Datensparsamkeit sind uns ebenso wichtig wie Transparenz im Umgang mit den Daten.
Deshalb müssen wir die Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken und den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern. Ich halte die Idee, die im neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgeschrieben ist, nämlich eine Stiftung Datenschutz einzurichten, für gut. Diese Stiftung soll Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit überprüfen, über Datenschutzmöglichkeiten und Datenschutzmissbrauch aufklären und ein Datenschutzaudit entwickeln. Ich glaube, eine solche Stiftung könnte hilfreicher sein als manche neuen Gesetze oder Verordnungen. Dennoch muss auch die Gesetzgebung im Auge behalten und gegebenenfalls angepasst werden.
Dennoch wollen wir den Datenschutz beim Landesbeauftragten bündeln und damit organisatorische Synergien heben. Wir wollen eine unabhängige, effektive und schlagkräftige Behörde für die Kontrolle des Datenschutzes im Land installieren. Wir warten nun auf die demnächst erfolgende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Unabhängigkeit des Datenschutzes und wollen daraus dann die notwendigen Schlüsse für eine Umorganisation ziehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf für die SPD-Landtagsfraktion eine Stellungnahme zum Fünften Tätigkeitsbericht des Innenminis teriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich abgeben.
Ich darf an dieser Stelle auf das hinweisen, was auch schon im Ständigen Ausschuss thematisiert wurde. Wir haben dort schon über verschiedene Aspekte des Themas „Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich“ diskutiert. Es ist eigentlich al
nämlich zur Effektivierung den Datenschutz im öffentlichen und den im nicht öffentlichen Bereich zusammenzufassen, zum Sparen missbraucht wird. Wir fordern diese Zusammenlegung, seit es den Datenschutzbeauftragten gibt.
Herr Kollege Stoch, halten Sie Otto Schily für einen Menschen, dem man den Datenschutz gern anvertraute?
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ich darf zum Schluss kommen. Wie gesagt – das ist der wichtige Punkt –, diese Zusammenlegung, die die CDU jetzt ebenfalls befürwortet, darf nicht dazu führen, dass wir dieses wichtige Rechtsgebiet, den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich, schwächen. Wir müssen ihn vielmehr stärken. Wir müssen dem Datenschutzbeauftragten, der heute auch hier ist, die notwendigen Mittel an die Hand geben, damit er seiner Aufgabe gerecht werden kann.
Herr Kollege Bopp, es ist sicherlich richtig – da finden Sie uns völlig auf Ihrer Seite –, dass die Menschen nicht nur verlangen können, dass der Staat für den Datenschutz sorgt, sondern dass die Menschen anfangen müssen, mit ihren eigenen Daten wesentlich sensibler umzugehen.
Das heißt: Wir haben eine doppelte Aufgabe, Herr Minister. Wir müssen einerseits auf den sensiblen Umgang mit Daten hinweisen, aber der Staat muss auch ein gutes Vorbild sein. Wir brauchen eine gute Behörde, die entsprechend mit Stellen ausgestattet ist. Es hilft uns nicht weiter, wenn wir immer nachhecheln. Der Begriff „Nacherzählung“ des Kollegen Stoch war zutreffend. Sie können immer nur reagieren, aber Sie können nicht agieren. Das heißt, die Behörde ist mit ihrer bisherigen Ausstattung nicht in der Lage, Stichproben zu nehmen und dann herauszufinden, wie in den Betrieben oder auch bei den Kommunen mit dem Datenschutz umgegangen wird. Das müssen wir zukünftig ändern.
Umso mehr begrüße ich ausdrücklich, dass jetzt eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt wird, nämlich: Der Datenschutz im öffentlichen und der im nicht öffentlichen Bereich werden zusammengeführt.
Meine Damen und Herren, erforderlich ist meines Erachtens auch, dass ich überall abfragen kann, woher das entsprechende Unternehmen meine Daten hat. Derjenige, der Daten sammelt, muss mir Antwort geben können, woher er die Daten hat und warum er sie tatsächlich sammelt. Erst das ist effektiver Datenschutz.
Ein positives Beispiel ist im Übrigen die Gemeinde Molfsee bei Kiel, die Google untersagt hat, ihre Gemeinde insgesamt aufzunehmen. Ich denke, dass man dieser Sache eher nachgehen sollte. Das ist dann effektiver Datenschutz. Ich glaube, dass es zumindest vorher der Einwilligung eines jeden Eigentümers bedarf, ob sein Haus gefilmt werden darf oder nicht.
Nicht erfreut war ich allerdings – das muss ich auch noch sagen –, Herr Innenminister, über die Ausführungen zum Datenschutz bei Rechtsanwälten, und zwar insbesondere dann, wenn sie auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung tätig sind. Ich erinnere daran: Die Rechtsanwälte sind zwar freiberuflich tätig, aber sie sind – so steht es im Gesetz – ein Organ der Rechtspflege. Auch wenn sie Forderungen eintreiben, sind sie ein Organ der Rechtspflege und können nicht einfach mit einem Inkassounternehmen gleichgesetzt oder verglichen werden. Ich denke, da müssen wir einfach Ausnahmen machen.