Nachdem der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass das Transatlantische Safe-Harbour-Abkommen unvereinbar mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union ist, steht inzwischen der Nachfolgevertrag „Privacy Shield“ in den Startlöchern und auch in der Kritik. Nach einer ersten Prüfung erfüllt der Vertrag keinesfalls die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Im Moment ist es also auch für nordrhein-westfälische Unternehmen ein hohes Risiko, Services zu nutzen, die personenbezogene Daten auf Servern in den USA speichern. Hier kann und muss die Landesregierung sich auf allen Ebenen für einen starken Datenschutz einsetzen.
Lassen Sie mich mit einem Zitat der neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Helga Block, schließen:
1. Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 8. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 21. März 2014, Drucksache 18/1319, und zur Stellungnahme des Senats vom 12. August 2014, Drucksache 18/1520 vom 17. Dezember 2014 (Drucksache 18/1689)
rung und dann Änderungen und nicht umgekehrt. Selbstverständlich müssen die Daten so beschaffen und aufbereitet präsentiert werden, dass eine Analyse auch möglich ist. Da reichen nicht Hinweise in der Presse, wie es bei einigen Firmen aussieht. Dabei muss natürlich der in Deutschland verabredete Datenschutz gewahrt bleiben.
Das gilt natürlich für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. Aber: Datenschutz darf auch nicht missbraucht werden, den öffentlichen Anspruch auf Transparenz bei Verwendung von Steuermitteln zu torpedieren. Es könnte dann schnell der Eindruck entstehen, dass da etwas geheim gehalten wird, weil man etwas verheimlichen will. Das nährt dann nur unnötig Spekulationen, fördert die Neiddebatte, und alle Zuwendungsempfänger werden über einen Kamm geschoren.
Herr Minister, beabsichtigt die Landesregierung eine Aufstockung der Mittel für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zusammenhang zur Abwehr von Wirtschaftsspionage beispielsweise?
Wo ist denn Herr Abgeordneter Puchtler, der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses? Nach meiner Kenntnis ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz beim Landtag angesiedelt.
Herr Minister, vorhin sind die Stichworte der Eigenverantwortung und die Frage, inwieweit Abgeordnete von Ausspähungen betroffen sind, gefallen. Deswegen meine Frage: Liegen Ihnen Kenntnisse vor, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Krypto-Sessions anbietet und diese für alle Abgeordneten offen sind? Wie ist der Zuspruch dieser Veranstaltungen?
Des Weiteren möchte ich Sie fragen, wie Sie mit der berechtigten Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz umgehen, der in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht das Fotografieren und Videografieren von Fanbussen kritisch gesehen hat.
Wenn ich jetzt in die Punkte hineingehe - ich habe gesagt, bei Punkt 1 und 2 geht es um den Verbraucherschutzindex -, dann ist neben der Verbraucherzentrale nur noch zu lesen Lebensmittelsicherheit, Finanzberatung und GVO-Kennzeichnungen, kein Wort von präventiver Ernährungs- und Verbraucherbildung, von Futtermittelkontrollen. Das war auch vor Dioxin schon ein Thema in Thüringen. Es ist nichts zu lesen von klimafreundlichem Konsum, Patientenberatung, Energieberatung und ganz zu schweigen vom Datenschutz.
Die „Ostsee-Zeitung“ überschrieb ihren Artikel im August 2008 mit den Worten „Essenanbieter wursteln sich durch die Formulare“. Es gab damals – ich will daran erinnern – auch Probleme mit dem Datenschutz. Die Träger kritisierten, dass der bürokratische Aufwand auf sie abgeladen wird und die Verwaltungskosten die Zuschüsse praktisch auffräßen. Das Merkblatt des Sozialministeriums für Antragsteller zu den Zuschüssen umfasst immerhin über vier eng beschriebene Seiten, auch nicht gerade wenig.
Weitere Bereiche sind der Kinderschutz und die Gesundheitsförderung, denn wir wollen, dass unsere Kinder gesund aufwachsen. Zu einer guten Lebensperspektive gehört auch die physische und psychische Gesundheit. Diese müssen wir mit Präventionskonzepten unterstützen. Zudem müssen wir die Medienkompetenz als politisches Handlungsfeld entdecken. 96 % aller Kinder sind heute im Netz. Wir müssen den jungen Menschen einen kritischen Umgang mit den Medien vermitteln und sie über die Gefahren und den Datenschutz aufklären. Die SPD-Landtagsfraktion ist mit ihrer Großen Anfrage aktiv geworden und wird das Thema Medienkompetenz in den Diskussionen weiter vorantreiben.
in den Fachdeputationen und den Parlamentsaus schüssen beraten werden, denn dort gibt es eine völlig andere Vorstellung zu Themen wie beispielsweise Urheberrecht und Datenschutz, aber natürlich auch zu dem Punkt, den der Kollege Hamann angesprochen hat, die Netzneutralität. Jugend im Parlament sieht die Netzneutralität als viel wichtiger und notwendiger an, als mancher Fachpolitiker, der sich mit diesen Bereichen zu beschäftigen hat, aber vielleicht in dieser Welt gar nicht richtig lebt.
Gesetz die gesetzlichen Voraussetzungen bereits im Jahr 2013 geschaffen. Wie immer im Leben gibt es da Länder und Kommunen, die schneller, und andere, die langsamer in dem Thema unterwegs sind. In Bremen ist die Bereitschaft dazu da, allerdings ha ben wir auch eine eher skeptische lokale Szene, die etwas gegen mehr Transparenz und Datenumgang hat. Dazu möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir den Datenschutz natürlich nicht vernachlässigen dürfen bei diesen Themen. Ich möchte aber auch auf einige Beispiele hinweisen: In Ingolstadt kann der Bürger, wenn er registriert ist, etwa mit einem elektronischen Identitätsnachweis online seinen Wohnsitz an- und ummelden, er kann Theaterkarten buchen oder auch Fristen für aus der Stadtbibliothek ausgeliehene Bücher verlängern.
Zum Schluss fordern Sie, dass Datenschutz und
von Datenschutz und Datensicherheit sprachen. Wir hatten heute Morgen ja die Gelegenheit, uns kurz über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung zu unterhalten. Was der Kollege vorgebracht hat, war leider nicht so besonders gut. Das ist ja so ein bisschen die Bachblütentherapie der Sicherheitsparanoiker.
Des Weiteren legen wir natürlich den Schwerpunkt auf Verbraucherbildung, den wir noch stärker in den Fokus nehmen möchten. Das wird auch durch den Haushaltsansatz deutlich. Wir haben die Mittel für Workshops in Schulen für den Verbraucherdatenschutz im Internet von 50.000 Euro auf 120.000 Euro im Jahr 2014 und auf 130.000 Euro im Jahr 2015 erhöht, die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit durchgeführt werden.
Ich dachte, die CDU macht vielleicht ein Deckblatt für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit, aber das vermisse ich schmerzlich. So viel zum Thema „Zukunftsaufgabe“.
Ich komme jetzt zum Thema „Datenschutz“. Dieser ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes. Die neuen Medien führen zu Veränderungen. Wer Mitglied in der früheren Enquete-Kommission „Verantwortung in der medialen Welt“ wie ich war, der weiß um die Bedeutung des Datenschutzes. Gerade Kinder und Jugendliche müssen lernen, sensibel mit ihren Daten und denen anderer umzugehen. Deswegen ist das ein wichtiges Beratungsfeld auch an den Schulen.
Wir denken, dass es aus diesem Grund ganz besonders wichtig ist, in diesem Bereich mehr zu tun. Die digitalen Medien sind das Zukunftsthema, mit dem sich junge Leute schon jetzt beschäftigen und bei dem wir vielleicht nicht mehr ganz so mithalten können. Junge Menschen gehen vielleicht mit der Datensicherheit und dem Datenschutz etwas lockerer um als wir mit unserer Erfahrung. Daher finden wir es besonders wichtig, die Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sie das beachten und nicht so sorglos gerade mit den sozialen Medien umgehen.
Frau Kollegin, die zentrale Frage ist, wie die Verbraucherberatung richtig durchgeführt wird und wie man es hinbekommt, dass sich Kinder und Jugendliche nachhaltig mit Verbraucherthemen befassen. Dazu gehört – das ist ganz wichtig – der Datenschutz. Ich finde, dass die Maßnahmen, die getätigt worden sind, nicht schlecht sind. Die Frage ist, wie viele Kinder damit erreicht werden und wie viel Geld benötigt wird, um alle Kinder zu erreichen.
Dazu gehört aber auch – das ist wichtig – der Bereich der Ernährung. Wir haben eben gehört, Lebensmittelüberwachung gehört zum Bereich des Verbraucherschutzes und damit eigentlich in das Ressort des Verbraucherschutzministers. Der gesundheitliche Verbraucherschutz, die ärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung, der Datenschutz, die neuen Medien, der Versicherungsschutz, der finanzielle Verbraucherschutz, die Energieversorgung, die Fahrgastrechte, die Rechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen – für die Älteren, für die Jüngeren – gehören dazu. Wir haben den demografischen Wandel, den wir nicht vergessen dürfen und bei dem wir auch in Sachen Verbraucherschutz unterwegs sein müssen. Nur diese Beispiele möchte ich jetzt benennen.
Lesen Sie bitte einmal die Initiative, die wir gemeinsam auch mit der SPD-Fraktion vor Jahren in diesem Haus umgesetzt und gemeinsam beschlossen haben. Darin steht, dass wir grundsätzlich Strukturen schaffen und die Kinder beraten müssen. Wir wollen, dass man an Schulen geht. Darin ist auch das Thema „Neue Medien und Datenschutz“ enthalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute über den Doppelhaushalt 2014/2015 und damit verbunden auch über die Personalausgaben für den Landtag, für die Landtagsverwaltung, aber auch für die Institutionen des Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Zuweisungen an die Fraktionen und letztendlich auch über die Mittel für uns als Abgeordnete selbst diskutiert. All dies umfasst der Einzelplan 01, der Einzelplan des Landtags.
Viertens. Herr Bandmann, Sie haben den Datenschutz schon genannt. Der Änderungsantrag, den Sie im Ausschuss eingebracht haben, enthält das Gleiche, wie schon im Gesetz steht. Warum soll ich das Gesetz noch einmal aufschreiben? Dazu habe ich überhaupt keine Lust.
Ich möchte nachfragen. Wenn Sie die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz derart in Gefahr sehen, wenn Sie auch einen Eingriff durch die Europäische Union befürchten, warum haben diese Befürchtungen offensichtlich nicht Ihre Parteikollegen im Berliner Abgeordnetenhaus umgetrieben, die ja einem ähnlich lautenden Gesetzentwurf zugestimmt haben, und warum hat es offensichtlich auch keine Rolle gespielt, als der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf Bundesebene verfasst wurde – ich habe während meiner Rede daraus zitiert –, wo ganz ähnliche Vorschläge für die Bundesebene gemacht wurden? Offensichtlich haben sich Ihre Parteifreunde unserer Rechtsauffassung angeschlossen und nicht Ihrer.
Während ein Professor am Fraunhofer-Institut für grafische Datenverarbeitung und der Abteilungsleiter Kryptografie am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ebenso wie der Präsident des Bundeskriminalamtes Dirk Zierke die Aufnahme der Fingerabdrücke in Passdokumenten begrüßten, weil sie ihrer Ansicht nach die Fälschungssicherheit erhöhe, die Bindung des Passes an seinen Inhaber stärke und der Online-Abruf von Lichtbilddaten Ermittlungen beschleunigen könne, warnten Andreas Pfitzmann, Professor an der TU Dresden, und Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, vor dem Risiko, das mit diesen Plänen einhergehe.
Der Vertreter der Deutschen Vereinigung für Datenschutz erklärte, die Sinnhaftigkeit, biometrische Daten in Pässe aufzunehmen, bleibe bis heute fragwürdig.
Unter Überwachungsgesichtspunkten war die gesamte WM vorrangig ein groß angelegter Feldversuch, wie man künftig mit welchen Technologien möglichst effizient ganze Bevölkerungsgruppen kontrollieren kann. Dazu war die Weltmeisterschaft wirklich hervorragend geeignet. Für den Datenschutz war sie ein Fiasko.
Eigentlich hatte ich Ihnen eine Frage gestellt. Sie haben nachher noch einmal Gelegenheit, hier an das Pult zu treten. Ich meine es ernst mit meiner Frage: Wo ist eigentlich wirklich die Grenze bei der CDU bei der Totalverdrahtung, bei der Unter-Generalverdacht-Stellung jedes Bürgers und jeder Bürgerin? Genau das tun Sie hier. Allein, wenn ich an die Grenze komme und meinen Pass zeige, hinterlasse ich Datenspuren. Auf diese kann jede Polizeivollzugsbehörde zu jedem Zweck, der ihr günstig oder nicht günstig erscheint, zugreifen. Herr Schowtka, verstehen Sie nicht, was hier passiert? Da stelle ich den Datenschutz, der mir eigentlich als Grundrecht garantiert sein sollte, unter Opportunitätserwägung irgendeiner Polizeivollzugsbehörde – ich weiß nicht, wo Sie herkommen, aus Hoyerswerda oder aus irgendeiner Ecke. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, weil das Wesen des Rechtsstaates nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1984 ist, dass ich jederzeit kontrollieren kann, was mit meinen Daten wo an welcher Stelle gemacht wird. Genau das lösen Sie auf.
Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/1631: