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Wir mussten durch die Studie aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es bisher nur in erschreckend wenigen Fällen ausreichende Ermittlungen zur Person des Täters gegeben hat. Man kann jetzt schon sagen, natürlich spielen die Unschuldsvermutung und der Datenschutz eine Rolle, aber sie spielen auch in anderen Bereichen eine Rolle. Es kann überhaupt nicht akzeptiert werden, dass in diesem Bereich, in dem wir es nie mit Zeugen zu tun haben, das Umfeld des Täters komplett ausgeblendet wird, während das Opfer nach allen Seiten hin auf seine Glaubwürdigkeit und vieles andere untersucht wird.

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nicht so viel Ahnung hat und das auch gar nicht sein persönliches Interesse ist. Analog gibt es dann die Möglichkeit, in der EU-Datenschutz-Grundverordnung oder dann vielleicht sogar auch die Pflicht, wenn ich jetzt durch interne Mitarbeiter meines Unternehmens oder meiner Behörde nicht die entsprechende Sachkunde bereitstellen kann, mir externen Sachverstand einzukaufen. Das ist auch ein Grund dafür, warum die Verpflichtung bei den Privaten auf Großunternehmen bisher liegt mit mehr als 250 Mitarbeitern. Es gibt dann auch die Möglichkeit, die haben wir bisher nicht, das wäre auch eine erforderliche Folgeänderung im Thüringer Datenschutzgesetz, dass mehrere Behörden zusammenarbeiten und dass die sich auch externen Sachverstand einkaufen.

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Frau Marx, auch in Ihre Richtung sei gesagt, ich hätte mich natürlich sehr gefreut, Ihr Leseexemplar oder Ihre 13 Seiten, die Sie studiert haben, und den Exkurs und den Gewinn, den Sie daraus gezogen haben, im Ausschuss zu diskutieren. Dazu wären wir jederzeit gerne bereit gewesen. Herr Adams, natürlich haben wir die eine oder andere Schwäche erkannt, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, es wäre keine Majestätsbeleidigung gewesen, wenn man im Ausschuss den einen oder anderen Rückzug an der Stelle, dort, wo es notwendig gewesen wäre, angetreten hätte, keine Frage, da sind wir offen. Aber der Grundsatz im Gesetz hat zumindest gestimmt und das Anliegen, denke ich, ist auch okay. Was mich ein bisschen enttäuscht hat, ist das Argument, nein, es war eigentlich keins, aber der Hinweis, den der Kollege Bergner hier gegeben hat, bisher waren wir uns zumindest immer in der Frage Datenschutz fast einig. Heute haben Sie mich enttäuscht; das war nichts, was von Ihnen hier in der Richtung gekommen ist. Ich hätte mir, wie gesagt, auch in Richtung der Überzeugung eines Datenschutzzentrums zumindest mehr Intensität von Ihnen gewünscht. Die Frage ist natürlich heute: Wo ist der Datenschutzbeauftragte? Jetzt will ich nicht meckern, ich habe gehört, der ist in Berlin beim Bund, der hat dort wichtige Aufgaben. Aber es wäre natürlich auch nicht schlecht gewesen, gerade zu solchen Themen hier im Landtag anwesend zu sein. Ich hoffe, das wird sich ändern. Kein Vorwurf, wie gesagt, ich habe recherchiert, wir wissen, er ist beim Bundesbeauftragten, um dort diese Themen zu recherchieren.

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In der ersten Lesung - darauf will ich kurz noch mal Bezug nehmen - wurde moniert, dass unser Gesetzentwurf zur unpassenden Zeit käme. Er käme mit Blick auf die noch laufende Diskussion auf EUEbene zu früh. Frau Marx hat das ja auch noch mal angeführt. Dem ist entgegenzuhalten, meine Damen und Herren, diese beiden zentralen Punkte transparentes Berufungsverfahren des Landesdatenschutzbeauftragten und Herstellung der umfassenden Unabhängigkeit - sind in dem einen Fall unabhängig von der aktuellen Diskussion der EU regelbar. In dem anderen Fall steht durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs schon fest, was zu tun ist. Mit dem unabhängigen Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein gibt es ja auch schon einen funktionierenden Prototyp als Orientierung für Thüringen. Im Übrigen ist in Sachen Datenschutz in der heutigen hochtechnisierten und digitalisierten Gesellschaft immer eine Baustelle offen, so dass man in Sachen Datenschutzrecht in den meisten Fällen sagen kann, die entsprechende Initiative käme vielleicht zu früh oder auch zu spät. Die neuste und sehr umstrittene auch hier im Thüringer Landtag schon diskutierte Baustelle ist die Rolle der Provider als privater Sicherheitsdienst im Staatsauftrag bei der Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes im Internet vor allem zugunsten großer Unternehmen und Konzerne. Das Ganze ist mittlerweile besser bekannt unter dem Stichwort ACTA. Mittlerweile haben ja die deutschen Provider sich öffentlich geweigert, diese sogenannte Polizistenrolle im Netz zu übernehmen. An dieser Stelle möchte ich an die kritische Position meiner Fraktion gegenüber ACTA erinnern. Ich sage Ihnen zu, meine Damen und Herren, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf mit entsprechenden Änderungen durch unsere Fraktion mit zu ergänzenden Punkten wieder einbringen werden und das zu gegebenem Anlass, wenn die Landesregierung - und dieses Verspre

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! § 15a betrifft die Bestimmung, die vorhin bereits durch die Parlamentarischen Geschäftsführer mit unterschiedlicher Herangehensweise beleuchtet worden ist. Es soll ein Beauftragter für Generationengerechtigkeit und Demografie qua Geschäftsordnung eingeführt werden. Nach Abs. 3 hat er unter anderem das Recht, dass er Vorlagen in den Landtag einbringen kann, die seinen Aufgabenbereich betreffen, sowie Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber Ausschüssen abgeben kann, die die Vorlage beraten. Er hat in den Ausschüssen des Landtages das Recht, zu Vorlagen in seinem Aufgabenbereich gehört zu werden etc. pp. Er hat ein Kompendium an Rechten, welches das des in der Verfassung genannten Beauftragten für Datenschutz bzw. des Rechnungshofes deutlich überschreitet.

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Vergabe von Lehraufträgen an bremischen Hochschulen halbjährlich auflisten Antrag der Fraktion der CDU vom 20. April 2016 (Drucksache 19/399) Wir verbinden hiermit: Vergabe von Lehraufträgen an bremischen Hochschulen halbjährlich auflisten Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 9. Januar 2017 (Drucksache 19/887)

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Der Antrag der Fraktion der CDU, Vergabe von Lehraufträgen an bremischen Hochschulen halbjährlich auflisten, vom 20. April 2016, Drucksache 19/399, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 22. Sitzung am 26. Mai 2016 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/887 seinen Bericht dazu vor.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/887, zur Kenntnis.

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Das Problem ist, dass Sie, die Sie den Datenschutz zu Recht immer sehr hoch halten, auf einige Fragen keine Antworten bekommen können, weil ich Namen und persönliche Daten von Beamten hier natürlich nicht nennen werde und auch nicht werde nennen können.

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- Sie haben doch eben einen Zwischenruf gemacht, und darauf habe ich geantwortet. Sie sind doch derjenige, der den Datenschutz immer so hoch hält - außer bei Polizisten, denen Sie Namensschilder verpassen wollen.

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neimitteldatenbank, der das Land Niedersachsen zumindest ausweislich der Protokolle des Bundesrates insoweit zugestimmt hat, dass es diese Ausnahme gibt. Es ist ein einstimmiger Beschluss erfolgt, bevor die drei grünen Minister da waren. Es war eine Änderung des Bundesratsausschusses, dass es diese Ausnahme nur für Geflügel gab. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie das Argument bewerten, dass es einen anderen Datenschutz für Hühner und Puten als für Rinder und Schweine gebe, das Bundesrat und Bundesregierung angeführt haben.

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Auf Ihre Bedenken bezüglich des Datenschutzes hin, Frau Kollegin Trautner, hat Kollege Gehring schon darauf hingewiesen, dass es um anonyme Erhebungen geht. Natürlich wird der Datenschutz gewährleistet. Es genügt keineswegs, wie Sie es getan haben und worauf auch Ihr Antrag zielt, dass man auf schon bestehende Unterstützungs- und Präventionsangebote verweist. Diese genügen offensichtlich nicht, denn sonst wäre das Gewaltpotenzial gegen Lehrer an unseren Schulen nicht so hoch.

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Ich finde das richtig, dass man auch mal über den Bund schimpft und über andere Bundesländer, aber ich habe manchmal das Gefühl, da findet so eine Vermischung statt und das ist alles schlecht. Aber wenn wir jetzt mal auf das schauen, was wir hier beraten, geht es um die Frage: Hat die Thüringer Polizei so eine Software oder hat die Thüringer Polizei eine solche Software angewendet? Beides ist mit Nein zu beantworten. Das ist das Ergebnis der Sitzung des Innenausschusses und das ist das Ergebnis einer Prüfung - hat auch bisher jeder vermieden zu sagen - des Landesbeauftragten für Datenschutz. Ich verweise auf die Vorlage 5/2245. Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, ich hatte so ein bisschen bei Ihrer Rede, Herr Bergner, das Gefühl, Sie bedauern das. Sie bedauern das aus diesem einzigen Grund, warum Sie jetzt nicht „Skandal“ rufen können, denn Ihr ganzer Antrag war so aufgemacht,

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Punkt 49, Drucksache 20/8159, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstel

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/6342: Errichtung und Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Absatz 1 Satz 2, 882 h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder (Senatsantrag) – Drs 20/8159 –]

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Die Drucksache möchte die Fraktion der GRÜNEN federführend an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Wer dann die Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig und diese Überweisung ist dann so erfolgt.

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen schreibt in ihrer Stellungnahme:

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„Das ganz große Thema ist der Datenschutz. Möchte man wirklich, dass das Essverhalten in der Mensa … über eine einheitliche Matrikelnummer mit der Person verbunden werden kann? Möchte man wirklich, dass die Noten … direkt an den Lehrstuhl weitergereicht werden können, an dem ich mich für eine SAK-Stelle bewerbe? Ich weiß nicht, ob ich als Studierende das wirklich möchte.“

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Zweites Argument: Man hat den Eindruck – das wundert mich etwas –, dass die CDU überhaupt nicht mitbekommen hat, was sich inzwischen auf Bundesebene getan hat. Auch auf Drängen von NordrheinWestfalen hat die Bundesregierung im März letzten Jahres das Hochschulstatistikgesetz geändert. Jetzt wird es eine einheitliche Studienverlaufsstatistik für ganz Deutschland geben. Das heißt, dass man anonymisiert verfolgen kann – somit ist auch der Datenschutz gewährleistet –, welchen Studienverlauf die Studierenden gehen, ob sie die Hochschule wechseln, welche Abbrecherquoten wir haben. Das ist alles mit diesem neuen Hochschulstatistikgesetz nun möglich. Die Hochschulen sind im Moment sehr intensiv dabei, die neuen Anforderungen umzusetzen. Insofern gibt es überhaupt keinen Bedarf für eine einheitliche Matrikelnummer.

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Kommen wir mal zu den vier Punkten, die Sie hier fordern. Erstens: Sie behaupten, es gebe eine Kritik in Richtung des Landesdatenschutzbeauftragten. – Die gibt es nicht. Check. Zweitens: Sie wollen, dass Nordrhein-Westfalen sich für den Datenschutz einsetzt. – Das tun wir jeden Tag. Check. Drittens: Sie wollen keine Absenkung des Datenschutzes. – Das machen wir in NRW nicht. Check. Viertens: Sie wollen eine wissenschaftliche Untersuchung nur in NRW. – Das halte ich für Unsinn. Wenn, muss man sie im Bund machen. Check. Fünftens: Lehnen wir Ihren Antrag ab? – Tatsächlich ja. Check. – Besten Dank.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mir ging es, als ich den Antrag der Piratenfraktion gelesen und bearbeitet habe, ähnlich wie dem Kollegen Stotko, der sich auch gefragt hat: Was sind denn eigentlich die konkreten Forderungen dieses Antrags? Ich kann erst einmal aus grüner Sicht sagen: Die Überschrift ist gut. Dass wir uns für Datenschutz einsetzen sollen, finden wir auch ganz okay. Das machen wir seit sieben Jahren sehr konsequent. Insofern arbeiten wir genau an dem, was Sie uns da aufgeschrieben haben. Eine wirklich konkrete Forderung daraus abzuleiten, ist aber ein bisschen schwierig.

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Sie haben eben in Ihrem Wortbeitrag ja die Datenschutzbehörden angesprochen, denen ja eine Aufsichtsfunktion zukommt. Da muss man sich dann einfach angucken: Wer hat denn in den letzten Jahren immer wieder den Datenschutz und die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrer Funktion, in ihrer Arbeit gestärkt? – Das waren wir. Wir haben da für einen erheblichen Stellenaufwuchs gesorgt.

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Das ist kein Ergebnis, das Frank Herrmann herbeigezaubert hat, sondern das ist eine Tatsache, die sich durch die ganzen sieben Jahre rot-grüner Regierungszeit durchgezogen hat, weil wir wissen, dass die Landesdatenschutzbeauftragte und ihre Behörde eine extrem wichtige Arbeit machen. Deshalb haben wir da für einen massiven Stellenaufwuchs gesorgt. Die Vorgängerregierung – daran darf ich noch einmal erinnern – hat da Stellen zusammengestrichen. Wir haben dafür gesorgt, dass dieses Streichkonzert nicht nur beendet wurde, sondern wir haben einen massiven Stellenaufwuchs geschaffen, weil wir eben aus den Beratungen auch wissen, dass die Videoüberwachung ein viel nachgefragtes Thema ist. Das ist ein wirklich konkreter Gewinn für den Datenschutz, der auch nicht in Berlin passiert, sondern der hier bei uns in Nordrhein-Westfalen stattfindet.

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Meine Damen und Herren, es bleibt auch zukünftig dabei, dass die Aufsichtsbehörden die Videobeobachtung über den Datenschutz überprüfen. Insofern ist das Bundesgesetz ein maßvoller Beitrag, der beide Interessen, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Sicherheit, ausgewogen berücksichtigt.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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Ermöglicht wird dies dadurch, dass Rheinland-Pfalz im Bereich des Strafvollzugs den Rahmen einer Richtlinie ausfüllt und nicht, wie bei der Datenschutz-Grundverordnung, den direkt geltenden Regelungen unterworfen ist. Diesen Spielraum haben die Länder durch einen gemeinsamen Musterentwurf und zudem durch einen deutschlandweiten Orientierungsmaßstab gegeben.

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Das vorliegende Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Geregelt werden im Gesetz die Datenschutz- und Datenverarbeitungsregelungen für den Straf-, Jugendstraf-, Untersuchungshaftvollzug sowie die Unterbringung in die Sicherungsverwahrung und im Jugendarrestvollzug.

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In unserer digitalisierten Welt nimmt die Bedeutung des Datenschutzes immer mehr zu. Der Datenschutz sichert

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Strafvollzug ist ein intensiv überwachter Bereich. Die Daten der Gefangenen werden erhoben, gespeichert, verwendet und weitergegeben. Auf der einen Seite sichert der Datenschutz das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Auf der anderen Seite muss gewährleistet sein, dass der moderne Vollzugbetrieb weiterhin funktionsfähig bleibt.

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Schaffung von Verordnungsermächtigungen zur Information zum Datenschutz sowie zur gleichzeitigen Durchführung von der Wahl zum Landtag und Bürgerentscheiden.