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nämlich nicht nur die der Einwilligungs- oder der Widerspruchslösung. Denn Kern von jedem Datenschutz ist, das man versucht, Daten erst gar nicht in irgendwelche unbefugten Hände gelangen zu lassen, also die Erforderlichkeit von Datenerhebung und Datenverarbeitung. Da haben wir hier natürlich eine Zwangsmeldung gegenüber dem Einwohnermeldeamt. Dann gibt es eine Zweckbindung. Die Zweckbindung, dass das Datum nur für das verwendet wird, für das es eigentlich eingesammelt worden ist. Deswegen frage ich mich und frage ich Sie, warum muss denn der Staat überhaupt mit Meldedaten zu gewerblichen Zwecken handeln dürfen, auch wenn die Bürger zugestimmt haben? Mir fällt ehrlich gesagt kein richtig vernünftiger Grund ein. Ich meine vielmehr, ein Staat, der zwangsweise erhobene Daten seiner Bürger zu gewerblichen Zwecken an Adresshändler verkauft, geht mit der Privatsphäre der Bürger sozusagen auf Kaffeefahrt. Da fragt man sich, warum die Einwohnermeldeämter nicht gleich selbst Rheumadecken verkaufen. Deswegen freuen auch wir uns, wenn dieses Gesetz so nicht Gesetz wird.

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Nach der im Jahr 2006 beschlossenen Föderalismusreform fällt das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Bereits im Rahmen der ersten Befassung des Bundesrats zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens im Oktober 2011 haben die Länder die Bundesregierung im Hinblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren unter anderem um Prüfung gebeten, wie verhindert werden kann, dass die Meldedaten von den anfragenden Personen oder Stellen entgegen deren Angaben für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme des Bundesrats sah der daraufhin in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung in § 44 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesmeldegesetzes die einfache Melderegisterauskunft zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels nur im Falle der Einwilligung des Betroffenen vor. Bedauerlicherweise hat der Bundestag diesen sogenannten Einwilligungsvorbehalt nicht beibehalten, sondern aufgrund eines Änderungsantrags im Bundestagsinnenausschuss lediglich ein Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Datenübermittlung installiert, das zudem nicht greifen soll, wenn die Daten nach § 44 Abs. 4 Bundesmeldegesetz ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden. Insbesondere diese vom Gesetzentwurf der Bundesregierung abweichende Regelung stößt nun zu Recht auf breiten Widerstand. Die Landesregierung hält in diesem Punkt eine Korrektur des Bundesmeldegesetzes mit Blick auf den Datenschutz für dringend notwendig und wird sich im Rahmen der bevorstehenden Bundesratsbefassung dafür einsetzen.

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Diese Drucksache möchten die Fraktionen der SPD und der FDP an Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Die Fraktionen sind übereingekommen, hierzu keine Debatte zu führen. Deswegen komme ich gleich zur Abstimmung.

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Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/9931 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung erfolgt.

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Kein Zwangseinbau von „Smart Metern“ Wahlfreiheit und Datenschutz bei der Digitalisierung der Energiewende gewährleisten

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Was wollen wir? So ein intelligentes Netz mit der Folge, dass keiner durchblickt, Datenschutz nein danke, hoher technischer Aufwand und Normierungsprobleme, solche Gesetzesungetüme wie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende? Oder wollen wir eher simple and stupid grid, wo am Jahresende ein Strompreiszähler ausgelesen wird? 1.500 kWh verbraucht der eine und zahlt 420 €, 1.500 kWh verbraucht der andere und zahlt 270 € am 1. Januar. Ist der Kunde König oder der Stromlieferant?

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Es gibt nämlich viele gute Gründe für den Antrag. Der Einbau von intelligenten Stromzählern und intelligenten Messsystemen sollte aus unserer Sicht freiwillig geschehen. Es geht hier um Datenschutz, es geht um Verbrauchersouveränität, und es geht natürlich auch um die Energiekosten.

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Ein weiteres gewichtiges Argument ist das Thema Datenschutz. Durch den geplanten Zwangseinbau lässt sich das Verhalten der privaten Stromverbraucher sehr genau nachvollziehen. Diesen tiefen Einblick in die Privatsphäre kann eine rot-grün-blaue Regierung doch nicht ernsthaft befürworten!

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Selbstverständlich gibt es auch schwierige Abwägungsprozesse mit dem Datenschutz. Die Besorgnisse der PIRATEN sind klar zugestanden. Es geht die Stromproduzenten überhaupt nichts an, wann wer welchen Besuch hatte, ob er das Licht dabei anlässt oder das Licht ausmacht.

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Datenschutz stärken: Informationspflicht für personenbezogene Speicherungen in Polizeidatenbanken Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 3. Mai 2017 (Drucksache 19/1046)

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Auch inkorrekte Datenspeicherungen sind ein Problem für Betroffene, aber auch für die Polizei. Wir möchten an der Stelle, dass die Polizei möglichst nicht viele Daten speichert, sondern entsprechend sinnvoll die Daten, die notwendig sind und eine effektivere Polizeiarbeit ermöglichen. In einem Rechtsstaat muss man die Polizei kontrollieren, aber auch den Datenschutz. Gesetze sind einzuhalten. Diesbezüglich gilt es auch für die Datenschutzbeauftragte, sie kann ja nur punktuell überprüfen, wenn ein Bürger oder eine Bürgerin mitteilt, dass etwas eingetragen ist, womit er oder sie nicht ganz einverstanden ist, weil die Befürchtung besteht, dass etwas zu Unrecht darin steht. Besser wäre, wenn da eine proaktive Benachrichtigung erfolgen würde. Das gilt natürlich

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Aufgrund der EU-Datenschutzreform wird auch das Bremische Polizeigesetz bis zum Jahr 2018 überarbeitet werden müssen, das befindet sich in der Pipeline. In diesem Rahmen kann man auch, wenn man es überarbeitet, die EU-Datenschutz- Grundverordnung, die auch entsprechend überarbeitet werden muss, für Polizei und Justiz einplanen. Das ist bei uns auf der Agenda, am kommenden Montag steht das auch auf der Tagesordnung des Senats. Wir alle wissen, was das bedeutet: Wenn der Senat es berät, wird es an anderer Stelle bei uns in den jeweils zuständigen Gremien wieder auftauchen, da werden wir es auf den Tisch bekommen. Das heißt, wir haben dann die Gelegenheit für eine diesbezügliche parlamentarische Beratung, sodass wir am Ende des Tages dem Anspruch gerecht werden, dass das, was in unserem Koalitionsvertrag steht, auch umgesetzt wird. Wir brauchen, wie gesagt, noch ein wenig Zeit, auch die Polizei braucht Zeit, das respektieren wir.

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Ich habe ja anfangs gesagt, Datenschutz ist uns wichtig, auch die Daten derjenigen, die sich vielleicht an der einen oder anderen Stelle zu Unrecht in solch einer Datei wiederfinden. Wir setzen darauf, wir haben es im Koalitionsvertrag, wir sind da am Ball, Frau Kollegin, und wir hoffen, dass wir dann irgendwann hier liefern können. - Danke schön!

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Wir haben ja im Hinblick auf personenbedingte Speicherungen - ich sage das nur jetzt nachaktiv, das andere soll proaktiv sein - das Recht auf Auskunft, das Recht auf Widerspruch und gegebenenfalls auf Klage, wenn man mit der Eintragung nicht einverstanden ist. Nun soll geregelt werden, dass dann, wenn personenbedingte Daten, die für Ermittlungsarbeit von Bedeutung sind, in Polizeidatenbanken eingespeichert werden, die Betroffenen vorab oder gleich mit der Eintragung über ihren Eintrag informiert werden. Das bringt Vertrauen in die polizeiliche Arbeit. Das gibt Durchsicht. Das ist Datenschutz, und das stärkt die Rechte der Bürger. Von daher kann man das nur grundsätzlich unterstützen.

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Bremen ist landesrechtlich zuständig für die KPSRichtlinie, und Bremen praktiziert diese Informationspflicht, wie gesagt, schon in einem Teilbereich der Speicherungen. Es gibt daher keinen formalen Grund, den Antrag abzulehnen und, ehrlich gesagt, was mich nicht so zufriedenstellt, Herr Öztürk, ist, dass Sie sagen, das könne man nicht machen, weil dann Tausende Briefe verschickt werden müssten. Ich finde, wenn es um Datenschutz geht und vor allem um weitreichende Folgen einer Speicherung, von der man nichts weiß - das eine Beispiel habe ich Ihnen ja eben genannt -, dann dürfte ein Brief mit einer 70Cent-Briefmarke tatsächlich nicht nur verschickt werden, sondern er müsste verschickt werden.

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Richtig ist, wenn der Gesetzgeber diese Regelung wollte, dass er sie erlassen könnte und dass er die Polizei zur proaktiven abwehrrechtlichen Speicherungen aller Gefahren mit den genannten Einschränkungen verpflichten könnte. Sinnvoll ist allerdings auch, sich mit den praktischen Auswirkungen einer solchen Verpflichtung auseinanderzusetzen, um am Ende eine Abwägungsentscheidung zu treffen, ob dieser zusätzliche Datenschutz den Ressourcenaufwand, der entsteht, wert ist.

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Langfristig geht es offenkundig darum, Bargeld ganz aus dem Zahlungsverkehr zu ziehen. Am Ende steht definitiv die absolute Kontrolle über alle Zahlungsvorgänge. Was das Herz von Bankern, Finanzbeamten und Finanzministern vielleicht höher schlagen lässt, ist letztlich in der Konsequenz die geplante vollständige Kontrolle der Bürger und damit ein schwerwiegender Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte und ein drastischer Verstoß gegen den Datenschutz.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen dann auch abwägen, wir müssen abwägen, welche Eingriffe zum Beispiel in den Datenschutz der Bürger sinnvoll sind – auf der anderen Seite steht der Schutz vor Geldwäsche –, um das zu erreichen. Diese Abwägung ist momentan sozusagen im demokratischen Diskurs, die findet momentan statt.

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größte Herausforderung hierbei war, den Datenschutz vollständig zu beachten. Damit werden wir für die Zukunft über eine solide Datenbasis verfügen und können die Leistungsfähigkeit des Systems besser bewerten und daraus weitere Planungen ableiten.

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Die Anhörung im Sozialausschuss und die Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten brachten nützliche Erkenntnisse. Bei diesem Zeitfenster verwundern die kurzfristigen Änderungen in der letzten Ausschusssitzung schon etwas. Diskutiert wurden der Datenschutz, die Arbeit der Besuchskommissionen, die Psychiatrieberichterstattung oder die Zwangsbehandlungen. All diese

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Lassen Sie mich noch kurz auf den Änderungsantrag eingehen. Wie bereits erwähnt, sind hier die Anregungen und Vorgaben des Datenschutzbeauftragten umgesetzt worden. Sie beziehen sich auf den Datenschutz im Maßregelvollzug. Mit dem Änderungsantrag erfolgt nun noch mal eine Anpassung der Anonymisierung. Ich danke den Ärzten, dem medizinischen Personal, den Einrichtungen und den Selbsthilfegruppen für die aktive Beteiligung im Entscheidungsprozess.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Fakten! Transparenz am Markt, Datenschutz im Netz, Aufklärung über Abzocke sind Kernanliegen von uns PIRATEN, und deswegen unterstützen wir seit Jahren die Arbeit der Verbraucherzentrale, indem wir für eine ausreichende Finanzierung kämpfen, und zwar zuletzt am Mittwoch in den Haushaltsberatungen.

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Nachwahl eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4663

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6. Neubau eines Veranstaltungsgebäudes an der Universität und Raumsituation an den bremischen Hochschulen Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 15. September 2017 (Drucksache 19/1237)

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Bei den Vorlagen zum Haushalt 2018 und 2019 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau.

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Wir haben auch einen Regelungsvorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgegriffen und eine explizite gesetzliche Regelung für Observationen aufgenommen.

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Es geht um Arbeit, und wir werden die rechtlichen Hürden zwischen den Sozialgesetzbüchern II, III und XIII sowie den Datenschutz im SGB X so reformieren, dass Jugendberufsagenturen jungen Menschen, die es beim Übergang von der Schule in den Beruf schwer haben, dabei helfen können, schnell eine Ausbildung zu finden. Das ist dauerhaft und nachhaltig der wirksamste Schutz vor Armut,

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Zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem Neunten Tätigkeitsbericht (2010/2011) des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4562 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4680 Neufassung

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ergänzende Entschließungsantrag der LINKE-Fraktion, dass Thüringen das neue Melderecht im Bundestag ablehnen soll. Verbraucherschutz im Bereich des Datenschutzes bedeutet auch, dass der Datenschutz durch entsprechende Gestaltung der Produkte gestärkt werden muss. Entsprechende Verpflichtungen und Vorgaben sind im Rahmen der Modernisierung des Datenschutzrechts festzuschreiben - bundeseinheitlich, am besten sogar europaweit. Aber auch die Stärkung des Selbstdatenschutzes der Verbraucher bei Nutzung moderner Informationstechnologie gehört dazu. Hier sollte auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte verstärkt mit Informations- und Schulungsangeboten aktiv werden. In der Vergangenheit wurde bei Datenschutzdebatten im Landtag immer wieder darauf verwiesen, dass das Datenschutzrecht in Thüringen dringend einer Modernisierung bedarf,

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Deshalb der vorliegende Antrag durch die Fraktion DIE LINKE, verbunden mit der Hoffnung, dass diesem Antrag nicht die schnelle Beerdigung durch die Landtagsmehrheit beschieden ist wie dem Vorgängerantrag zum Achten Tätigkeitsbericht. Dazu ist uns das Thema Datenschutz zu wichtig. Danke.

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Unvermeidbar ist, Sie auch auf Abschnitt 8.3 im Bericht aufmerksam zu machen, in dem wieder einmal dem Verfassungsschutz eine zumindest unzureichende Kontrolle personenbezogener Daten nachgewiesen wird, die eine unzulässige Datenübermittlung und Datenverarbeitung möglich machen. Unzureichende Kontrolle und Verfassungsschutz scheinen eben auch in Sachen Datenschutz wie siamesische Zwillinge verbunden zu sein. Wichtiger erscheint aber der Hinweis bzw. die Forderung im Bericht, „… dass in den jeweils anstehenden Änderungen der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene zur Terrorismusbekämpfung endlich eine wissenschaftliche Evaluierung durch eine unabhängige Stelle erfolgt.“