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Zu Frage 2: Zu den geltenden Eingruppierungsgrundsätzen der durchschnittlichen Eingruppierung von Vertretungslehrkräften sowie zu der zurzeit geltenden Entgelttabelle wurde mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3070 vom 25. Juni 2010 und Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur – Drucksache 15/4803 – vom 16. Juli 2010 und der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2293 vom 15. Juli 2009 und Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur – Drucksache 15/3651 – ausführlich Stellung genommen.

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Herr Tschöpe, zum Thema Rechtspopulismus! Gerade Sie als Jurist sollten doch wissen, dass die Begriffe Rechtspopulismus oder rechtspopulistisch in der Wissenschaft gar nicht definiert sind. Schauen Sie nach, er ist in der Wissenschaft nicht definiert!

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Herr Abgeordneter, der Beschluss des Landtages zum Doppelhaushalt 2008/2009 vom 13. Dezember 2007 war ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Beschlusses des Landtages vom 11. Juli 2007 zur Förderung von Klassenfahrten zu Gedenkstätten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Beschlussempfehlung und Bericht, Landtags- drucksache 5/646) wurde die Förderung damit begründet, dass Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und Orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte in besonderer Weise einen aktiven und

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das Thema Wissenschaft und Wirtschaft – hochinteressant – mit dem zuständigen Wissenschaftsinstitut in Stettin, Koczalin, Wissenschaft und Wirtschaft im Jahr 2005, zur Gesundheitswirtschaft hatten wir hier in Schwerin auch einen hochinteressanten Kongress mit unseren polnischen Partnern sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Tourismus. Das sind alles Dinge, die wirklich sehr wichtig und erwähnenswert sind, wo sich natürlich schon das eine oder andere zu einer Selbstverständlichkeit entwickelt hat, zum Beispiel das Haus der Wirtschaft in Stettin, die IHK Neubrandenburg federführend.

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Wir müssen keine Angst davor haben, dass dadurch eine Exzellenzinitiative gefährdet wird. In der Wissenschaft und in der Wissenschaftslandschaft werden ganz andere Dinge diskutiert, sodass man nicht gleich, weil es kritische Fragen gibt, befürchten muss, jetzt wird man abgestraft und bekommt nirgendwo mehr Geld, sondern es ist eine ganz normale Debatte im wissenschaftlichen Raum. Dass man die Frage, mit welchem Wertesystem Wissenschaft eigentlich geführt wird, diskutiert, ist normal, und ich freue mich auf diese Debatte. – Vielen Dank!

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Zu Frage 4: Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 sind gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII die Träger der Einrichtungen in Wahrnehmung ihrer Fach- und Dienstaufsicht verpflichtet, der zuständigen Behörde, das ist in diesem Falle des TMBWK, unverzüglich Ereignisse und Entwicklungen anzuzeigen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen. Seit dem 1. Januar 2012 sind auf Grundlage der Erstmeldung an das Vorkommnis durch den Träger einschließlich der Vorkommnisse in Altenburg und Erfurt 14 Vorgänge dokumentiert, bei denen pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen durch selbstständige Handlung, Tun oder Unterlassen ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gröblich verletzt haben sollen. Zum Vorfall in der Kindertageseinrichtung in Altenburg hat die Staatsanwaltschaft Gera im August 2013 beim Amtsgericht Altenburg Anklage gegen fünf Erzieherinnen erhoben. Insgesamt ist jedoch keine regionale oder trägerbezogene Konzentration an Vorkommnissen festzustellen. In der Mehrheit der Fälle bestand aufgrund des konsequenten und unverzüglichen Trägerhandelns kein weiterer Handlungsbedarf durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. In fünf Fällen wurden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachträglich Auflagen zur Betriebserlaubnis erteilt. In allen Fällen erfolgte eine fachliche Beratung zur Sicherung des Kindeswohls durch das Thürin

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Beachten Sie einmal folgenden Satz aus dem CDU-Antrag – ich lese ihn einmal vor –: „Innovationen setzen aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen um.“ – Das steht in der Mitte des Antrags.Versuchen Sie einmal, sich den Satz zu merken. Mir kam der bekannt vor. Ich hänge auch den Lippen der Ministerin. Ich bin im Protokoll des Wirtschaftsausschusses im Mai unter Tagesordnungspunkt 5 fündig geworden. Darin ging es um den Bericht der Wirtschaftsministerin. Der Satz lautet: Mittels Innovationen werden aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik in marktgängige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt. –

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aufträge zu sein, tatsächlich verkappte Rüstungsforschungen waren. Daher habe ich meine Zweifel, dass eine selbstverpflichtende Zivilklausel an der Hochschule greift. Herr Tsartilidis, ich kann Ihren Antrag nicht unterstützen, weil ich glaube, er wird nicht ausreichen, weil ein ganz entscheidender Punkt fehlt. Der Aussage, wir prüfen jetzt erst einmal, könnte ich sogar noch zustimmen, allerdings ist nicht geprüft, wie man eigentlich eine wirksame Kontrolle verankert, weil dazu eben mehr als die Selbstkontrolle notwendig ist. Das haben wir ja jetzt erlebt, das greift dann nicht. Genau das steht in Ihrem Antrag leider nicht, deswegen werden wir auch an unserem Antrag festhalten und Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wenn es irgendeine Möglichkeit gegeben hätte, die Sie aufgezeigt hätten, nicht nur zu überprüfen, ob eine Zivilklausel verfassungsgemäß ist, sondern wie wir uns als Parlament eigentlich auch versichern, dass sie dann auch wirklich kontrolliert wird, dann hätte ich gesagt, in Ordnung, wir stimmen dem zu, aber genau dieser entscheidende Punkt fehlt. Ich muss noch darauf hinweisen, dass an anderer Stelle die Wissenschaftsfreiheit nicht so sehr bemüht wird, wenn es nämlich um die Affenversuche geht. Frau Schön hat in der Bürgerschaftsdebatte am 22. März 2007 gesagt: „Schließlich wird Wissenschaft mit öffentlichem Geld finanziert und nicht mit privatem Geld, das sind Steuergelder. Von daher muss auch die Wissenschaft anerkennen, dass es bestimmte Forschungsbereiche gibt, die sehr kritisch gesehen werden.“

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist es so, dass wir uns in diesem Jahr wiederholt mit der Frage auseinandergesetzt haben, auf welches Leitbild sich die Wissenschaft verpflichten soll oder ob die Wissenschaft aus unserer Sicht verpflichtet ist. Es ist aus unserer Sicht ganz klar, dass es ein Leitbild einer Gesellschaft sein muss, die sich am friedlichen Zusammenleben der Völker orientiert. Dass wir diese Debatte so oft führen, finde ich völlig richtig und gut, weil wir wissen, dass gerade Forschung sehr massiv auch in den historischen Entwicklungen dazu beigetragen hat, dass es sehr große Verbrechen auf dieser Welt gegeben hat. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir uns immer wieder die Frage stellen, inwieweit das, was wir machen, gesellschaftlich verantwortbar ist.

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Zum Zweiten stimmen wir darüber ab, diesen Bericht im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur fortzuberaten. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Auch diese Fortberatung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist abgelehnt worden mit einer Mehrheit.

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Aber wir kommen weiter, wir hatten noch den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer die Nummern 2 und 3 aus diesem Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für eine Abgeordnete der FDP-Fraktion, die in der letzten Legislaturperiode in der Verantwortung von CDU und FDP diesen Wissenschaft- und Kunstbereich begleitet, unterstützt und gefördert hat, ist die Diskussion zum jetzt vorgelegten Einzelplan 15 für das Jahr 2004 besonders deprimierend. Es ist deprimierend festzustellen, dass Bildung, dass Wissenschaft und Kunst in diesem Land keine Priorität mehr besitzen.

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Zweitens: „Eine Änderung des Artikels 91 b Absatz 2 Grundgesetz soll die Grundlage dafür legen, dass Bund und Länder zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens und zur Förderung der Wissenschaft“ – also beider Bereiche, in Forschung und Lehre bei der Wissenschaft – „für gemeinsame Ziele auf der Basis von Vereinbarungen zusammenarbeiten können.“

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Damit Forschungsergebnisse und Erkenntnisse der Wissenschaft möglichts schnell und erfolgreich auf den Markt kommen, wollen wir die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern. Dazu unterstützen wir gezielt Ausgründungen aus Hochschulen. Auch für die Hochschulpatentinitiative "Bayern Patent", die den Transfer von Entwicklungen simuliert, stellen der Bund und der Freistaat Bayern pro Jahr jeweils 700.000 Euro als Basisfinanzierung bereit.

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Es ist deprimierend, den Unterschied festzustellen zwischen der Aufbruchstimmung, die wir 1999 bei der Übernahme der Verantwortung in diesem Land durch FDP und CDU hatten, und dem Zustand in diesem Land im Jahre 2003. Herr Minister, hatten wir im Jahre 1999 unter der Verantwortung von Ruth Wagner im Bereich Wissenschaft und Kunst eine große Aufbruchstimmung – große Projekte sind angeschoben worden, wie das FIS in Frankfurt, das Hochschulgesetz ist modernisiert und renoviert worden, auch das Klinikgesetz –, stand der Hochschulbereich für mehr Autonomie, haben wir den Hochschulpakt zusammen mit den Hochschulen erarbeitet und abgeschlossen, haben wir mit der leistungsorientierten Mittelzuweisung und den Zielvereinbarungen im Hochschulbereich zwischen dem Land und den Hochschulen Planungssicherheit geschaffen, eine Vertrauensbasis geschaffen, vor allem eine Partnerschaft geschaffen zwischen Hochschulen und Wissenschaftsministerium, haben wir in der Kultur eine Aufholjagd hingelegt,die sich sehen lassen kann, als der Kulturetat letztendlich 1 % des Landesetats ausgemacht hat, so müssen wir heute im Jahre 2003 leider feststellen, dass der Bereich Wissenschaft und Kunst keinen Fürsprecher mehr im Kabinett dieser CDU-Landesregierung hat.

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Meine Damen und Herren, wenn Wissenschaft und Forschung der Meinung sind, dass das Risiko der Auskreuzungen gering ist, dann weiß ich nicht, warum man sich hier hinstellt und sagt, dass genau diese Haftungsregelung, die Regelung zur Koexistenz, den Einsatz der grünen Gentechnik behindert. Dann dürfte das kein Risiko sein; Sie sagen ja selbst, dass nur sehr wenige Haftungsfälle auftreten würden. Also kann dies kein Hemmnis für Wirtschaft und Wissenschaft sein. Es geht letztendlich darum - in diesem Punkt sind wir dann wieder d’accord -, die Akzeptanz bei den Verbrauchern herzustellen. Das schaffen wir aber nicht, indem wir - wie Sie es in der Aktuellen Stunde machen - polarisieren und das Für und Wider gegeneinander aufwiegen, - -

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Es zeigt sich auch deutlich, dass für alle - und zwar für alle, die im Haushaltsausschuss eine Abstimmung suchten - die Präferenz für die Wissenschaft im Allgemeinen und für die Forschung, aber auch für die Kunst klar war. Natürlich wollen wir alle mehr Geld und hätten uns vorstellen können, in diesem Bereich noch mehr Geld zu investieren. Aber auf der anderen Seite war es immer ein Anspruch der Koalition, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Unter diesen Voraussetzungen haben wir einen guten Ausgleich vorgelegt, der eben der Bedeutung der Wissenschaft, der Forschung und der Kunst Rechnung trägt und gleichzeitig die Ziele des Haushalts, nämlich die Ausgeglichenheit, nicht vernachlässigt. Mein Dank gilt deshalb an dieser Stelle vor allem Herrn Kollegen Winter, allen Mitgliedern des Haushaltsausschusses, Herrn Kollegen Sibler, dem gesamten Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur und nicht zuletzt den Berichterstattern. An dieser Stelle möchte ich auch nicht vergessen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums und meines Hauses den Dank auszudrücken.

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Wie Bayern in zehn Jahren dasteht, hängt unter anderem von den Erfolgen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung ab. Geist ist der einzige Rohstoff, den wir fördern. Subventionen sind der Ausdruck unserer kollektiven Unfähigkeit, das einzusehen. Durch den Kulturetat, den Wissenschaftsetat und den Kunstetat ist noch nie ein Staat in die Bredouille gekommen, schon eher durch Ausgaben, die nur dem nächsten Wahltermin geschuldet waren. Mit einer Steigerung von 11,1 % - 6,6 % im Jahr 2009 und 4,5 % im Jahr 2010 - ist dieser Etat das Gegenteil von Gefälligkeitspolitik. Dieser Etat dient der Zukunft der bayerischen Bevölkerung. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Haushalt zuzustimmen im Interesse der Wissenschaft, der Forschung, der Kunst und der Tradition in unserem geliebten Bayernland.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf zusammenfassend feststellen: Der Entwurf des Einzelplans 15 bietet eine solide finanzielle Basis für die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Kultur im Freistaat Bayern. Er eröffnet der jungen Generation, die verstärkt an die Hochschulen drängen wird, sehr gute Zukunftsperspektiven. Wir werden die Akademikerquote steigern und in gleichem Maße die Zahl der Studienplätze ausbauen. Dadurch wird die Attraktivität Bayerns für Wissenschaft und Forschung gesteigert. Der Einzelplan 15 trägt zur Sicherung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Bayern bei und legt ein klares Bekenntnis zu Kunst und Kultur in diesem Lande ab. Dafür stehe ich ganz persönlich.

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beantwortet (Drucksache 5/6789). Dabei wurden die Fragen nach unserer Auffassung sehr unkonkret beantwortet. Seit Januar 2013 hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur am überwiegenden Teil der Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht teilgenommen.

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1. Welche konkreten Termine mit oberster fachpolitischer Priorität hatte der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur einschließlich des in der oben genannten Antwort zur Mündlichen Anfrage aufgeführten Termins (10. Oktober 2013) seit Anfang des Jahres 2013, bei denen der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur - in seiner Verantwortung liegend - entschieden hat, an der jeweiligen Sitzung des Fachausschusses nicht teilzunehmen?

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3. Welche Bedeutung hat für den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur und wie wird diese Aussage begründet?

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Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen. Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 34. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 18/551 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. (Einstimmig)

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Zunächst ist festzustellen: Es gibt weder in Bayern noch in Deutschland einen gesellschaftlichen Konsens weder unter den Bürgerinnen und Bürgern noch unter den Eltern, noch unter den Lehrern -, wie das Schulsystem aussehen muss. Statt eines Konsenses gibt es Differenzen. Für jeden Standpunkt findet man einen Wissenschaftler, auf den man sich berufen kann. Die Wissenschaft ist sich uneinig, tendiert aber dazu, dass es nicht auf die Schulstruktur ankommt, sondern es viel wichtiger ist, die Frühförderung zu intensivieren und die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Das ist die gemeinsame Aussage der Wissenschaft.

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Bisher hat der Landkreis Greiz dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch keine Fortschreibung seiner Schulnetzplanung bzw. einen Antrag zur Veränderung der Schulorganisation der Staatlichen Grundschule „Ferdinand Haußmann“ in Cossengrün zur Prüfung übergeben. Erst nach Beschlussfassung des zuständigen kommunalen Selbstverwaltungsorgans prüft das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Maßnahme zur Veränderung von bestehenden Schulen. Daher ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt von unserer Seite noch keine Aussage zu den Planungsabsichten des Schulträgers möglich. Die Beteiligung einzelner Kommunen bzw. die Benehmensherstellung im Vorfeld der Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgt ausschließlich in kommunaler Selbstverwaltung. Der Landesregierung liegen hierzu keinerlei Informationen vor.

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Zu 2: Wer zurzeit ernsthaft versuchen, will die Zahl der BSE-Erkrankungen auf null zu setzen, dem bleibt angesichts des noch nicht ausreichenden Erkenntnisstandes von Wissenschaft und Forschung und angesichts des zwar rapide abnehmenden aber noch vorhandenen Rest-BSE-Geschehens nur eine Möglichkeit, nämlich die komplette Abschaffung des Rinderbestandes. Dieses gedenkt Niedersachsen aber nicht in Betracht zu ziehen. Stattdessen wird die Landesregierung so lange das hervorragend funktionierende Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen beibehalten, bis Wissenschaft und Forschung durch neue Erkenntnisse in Bezug auf die Spongiformen Enzephalopathien andere Maßnahmen ermöglichen. Bis dahin aber hält das Land unverändert fest am Tiermehl-/Tierfett-Verfütterungsverbot, an den BSETests für ältere Rinder und an der Entfernung und unschädlichen Beseitigung des SRM, also des Spezifischen Risikomaterials.

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Seit 2002 bereiten sich Staat, Wirtschaft und Wissenschaft auf den in diesem und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren noch anhaltenden stärkeren Zugang zu Ausbildungs- und Studienplätzen gewissenhaft vor. Das vom Ersten Bürgermeister mitinitiierte Aktionsbündnis Bildung und Beschäftigung umfasst die Agentur für Arbeit, die Kammern, also auch Handwerkskammer und Handelskammer, die Sie eben indirekt gescholten haben, den Unternehmensverband Nord, Gewerkschaften sowie drei Behörden, die BSB, die Behörde für Wissenschaft und Forschung sowie die Behörde für Wirtschaft und Arbeit. In vielen Gesprächen mit Vertretern der Behörden und insbesondere der Kammern konnten wir uns davon überzeugen, dass nicht nur das Problembewusstsein vorhanden war, sondern auch aktiv an der Bewältigung des Auftrags gearbeitet wurde, mehr Plätze in Studium und Ausbildung zu schaffen.

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Zu Frage 4: Die Landesregierung, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, und das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie werden die Stadt bei der Einwerbung von Mitteln unterstützen. Bezüglich einer finanziellen Unterstützung durch den Bund werden bereits Gespräche zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geführt. Darüber hinaus hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz einen Hilfeaufruf samt Spendenkonto gestartet. Der deutsche Kulturrat hat sich dafür ausgesprochen, dass der Bund finanzielle Hilfen beim Wiederaufbau leistet. Und, der Nachsatz sei mir noch gestattet, sobald konkrete Einzelheiten zur Schadenshöhe, zur Schadensregulierung und zum Wiederaufbau bekannt sind, wird die Landesregierung gern in einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses darüber berichten. Danke.

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Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ich frage, wer möchte das Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in Drucksache 5/7018 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Ich frage trotzdem nach den Gegenstimmen. Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Thüringen hat erhebliche Entwicklungspotenziale im Bereich der grünen Technologien, das ist schon angesprochen worden. Im Solarcluster Mitteldeutschland, dem Automotive-Cluster, der Optiken, der Optoelektronik verfügt das Land über massive Innovationspotenziale auch im Bereich grüner Technologien. Wir haben hier - und damit gebe ich Ihnen recht, Herr Kummer - eine entwickelte Forschungs- und Entwicklungslandschaft, ich nenne hier nur die Universitäten Ilmenau, Jena, Weimar; Fachhochschulen Erfurt, Jena, Nordhausen, Schmalkalden. Damit haben wir Kompetenzcluster zur Verfügung. Eine der größten Herausforderungen - ich denke, da sind wir uns in diesem Haus einig -, aber auch die größten Entwicklungspotenziale für unser Land bietet der Ausbau der erneuerbaren Energien. Nach aktuellen Studien wird das Nutzungspotenzial erneuerbarer Energien in Thüringen auf mehr als das Doppelte der bisherigen vorhandenen Leistungen geschätzt. Damit können wir auch einen Anteil der Erneuerbaren am Primärenergieverbrauch von über 35 Prozent erreichen. Das deckt sich mit den Zielen der Koalitionsvereinbarung. All das wird nochmals im Zukunftsatlas 2020 untersucht. Die gesteckten Ziele sind ehrgeizig. Um sie erreichen zu können, müssen wir in Thüringen Kräfte bündeln. Zu diesem Kräftebündeln gehört es, dass wir diese Klima- und Green-Tech-Agentur einrichten. Die Agentur soll Gebietskörperschaften, Unternehmen, Bürger, Wissenschaft, Bildungseinrichtungen bei Vorhaben im Bereich Green-Tech gezielt unterstützen. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass die entsprechenden Fördermöglichkeiten bei der EU, beim Bund, beim Land transparent und nachvollziehbar sind. Das müsste eigentlich auch im Sinne der FDP sein. Wir bieten damit auch eine Plattform für die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. Es soll ermöglicht werden, dass an dieser Stelle Wissenschaft und Praxis näher zusammenrücken. Es sollen Wertschöpfungsketten im Bereich der grünen Technologien unterstützt werden.

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Die wachstumspolitische Bedeutung von Wissenschaft und Bildung ist deshalb das zentrale Zukunftsthema für Nordrhein-Westfalen. Investitionen in Bildung und Wissenschaft sind rentierliche Investitionen für das Land und für die Menschen in diesem Land.