Sehr geehrte Damen und Herren, gerade die telemedizinischen Projekte werden wir als Grüne intensiv begleiten, da wir glauben, dass diese eine große Chance für die medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum darstellen können. Dennoch gilt es, den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerade bei Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten im Auge zu behalten. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Patient und jeder Versicherte selbst entscheiden kann, welche Daten zugänglich gemacht werden und welche nicht.
gen in den Bereichen Datensicherheit und Datenschutz.
Ein besonders wichtiger Aspekt, der hier auch schon mehrfach angesprochen wurde, ist die Frage der Rechtsfragen, die sich mit einer zunehmenden Digitalisierung stellen. Da sehe ich auch ganz klar, dass gegenwärtige Gesetze definitiv nicht mehr ausreichend sind, um diese Digitalisierung zu stemmen. Auch da müssen wir, glaube ich, von Landesebene aus eine gute Kommunikation in die Bundesund in die Europaebene pflegen, um beispielsweise solche Fragen wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung umsetzen zu können, um Fragen des Urheberrechts zu klären und da weiter voranzugehen.
Natürlich ist uns GRÜNEN der Datenschutz bei diesem Thema sehr wichtig. Darum haben wir in den Artikeln 6, 7 und 8 genau geregelt, wie wir mit den personenbezogenen Daten, wie wir mit den öffentlichen Belangen sowie mit den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen umgehen. Man kann das gut auf eine Formel bringen: Öffentliche Informationen werden öffentlich gemacht, und private Informationen bleiben privat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns ist Datenschutz ein hohes Gut. Deshalb wollen wir nicht, wie die GRÜNEN es in ihrem Gesetzentwurf vorsehen, dass das Datenschutzniveau relativiert wird. In Teilen verstößt der Gesetzentwurf sogar gegen Bundes- und EU-Recht.
Aber natürlich ist Digitalisierung auch mehr als der Breitbandausbau. Sicherlich ist es eine wichtige Grundlage – das hat auch hier niemand infrage gestellt –, die wir schaffen müssen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Unternehmen und dem rasant anwachsenden Austausch großer Datenmengen werden IT-Sicherheit und Datenschutz – auch das steht in dem Antrag – zur zentralen Herausforderung der Wirtschaft. Insbesondere personenbezogene Daten sind in diesem Umfeld eine relevante Handelsware und durch ihren ökonomischen Wert auch Zielscheiben für Angriffe von außen. Auch da hatten wir vom Kollegen Hausold schon eine Ausführung zu der Frage von Hackerangriffen, wobei das nur ein Problem ist. Unternehmen müssen deshalb schon aus eigenem Interesse auf Verschlüsselung und Datensicherheit setzen. Auch das Vertrauen der Kunden hängt aus unserer Sicht maßgeblich davon ab, ob ein sicherer Umgang und Schutz der eigenen Daten gewährleistet werden kann. Auch das sieht man in der Umfrage des DIHK sehr deutlich, dass es dort immer noch Skepsis gibt, gerade in Fragen des Datenschutzes, gerade in Fragen der Datensicherheit. Ich glaube, da müssen wir in Thüringen in eine Vorreiterstellung gehen und müssen genau solche Sachen wie Verschlüsselung – das können wir in der Verwaltung anfangen – auch gut machen.
Ich erinnere daran, dass wir in der gestrigen Sitzung unter Tagesordnungspunkt 8 Gesetzesänderungen mit dem Ziel der Stärkung der elektronischen Verwaltung verabschiedet haben. Falls es Ihnen entgangen sein sollte, dann sage ich es Ihnen jetzt: Wir haben in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen, um den Anspruch auf ermessensfreie Entscheidung bei Auskunftsersuchen der Bürger zu regeln. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und gewährleisten den nötigen Datenschutz. Wir werden dem Interesse an der Freiheit der Information, aber auch dem Interesse an dem Schutz der Bürger und der inneren Sicherheit gerecht. Das, was wir gestern beschlossen haben, ist jedenfalls wesentlich sinnvoller als das, was die GRÜNEN heute
Politische Macht durch Sonderwissen ist aus meiner Sicht keine demokratische Macht. Teilhabe am Wissen und Diskussion stärken die Macht auf der einen Seite des Rechtsstaates, auf der anderen Seite auch der Demokratie. Sie schützen in diesem Zusammenhang vor Demagogie und Missverständnissen und zwingen – und das ist das Entscheidende – zur Wahrheit und zur Klarheit. Nicht zuletzt deswegen zitiere ich wieder den Ministerpräsidenten, der zu wichtigen Belangen, zum Beispiel jetzt bei der Bayern-Ei-Geschichte, gesagt hat: Hier muss Transparenz her, ohne Rücksicht auf alles. Nachdem, was Sie jetzt gesagt haben, müssen Sie Ihren Herrn Ministerpräsidenten darauf hinweisen, dass es Datenschutz gibt, dass es Betriebsgeheimnisse und sonstige persönliche Rechte gibt.
Man muss sicherlich über alle Details nachdenken, z. B. wie der Datenschutz gewährleistet ist oder wie Missbrauch mit den Unterschriftenlisten verhindert werden kann. Darüber muss man sicherlich in den Beratungen im Hauptausschuss nachdenken. Aber vom Prinzip her findet es unsere Zustimmung, Hürden abzubauen.
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) auszubauen. Nach § 40 LFGB kann eine Behörde zur Gefahrenabwehr in bestimmten Fällen die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Herstellers über Erzeugnisse informieren. In diesem Zusammenhang müssen vorab datenschutz- und verfahrensrechtliche Fragen geklärt werden.
Auch die dem Landtag zugeordneten Behörden stärken wir – beispielsweise den Landesbeauftragten für den Datenschutz und den Bürgerbeauftragen – und wir ordnen den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vom Sozialministerium dem Landtag neu zu. Für den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED‑Diktatur sind zusätzlich 150.000 Euro zur Fortschreibung des Berichts zur sozialen Lage der SED-Opfer in Thüringen vorgesehen.
Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/2402:
Tagesordnungspunkt 21, Drucksache 21/4114, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/2402: Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land MecklenburgVorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts (Senatsantrag) – Drs 21/4114 –]
Wichtig ist, dass ein solches Register rechtsstaatlichen Kriterien genügt und dass auf den Datenschutz geachtet wird. Das werden wir auch in weiteren Verfahren tun.
Als Pirat habe ich wirklich Bauchschmerzen, wenn es um das Ziel der rechtsübergreifenden Ausgestaltung geht. Wie dabei der Datenschutz sichergestellt werden soll, ist mir hier und heute nicht klar. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich im Zuge des Evaluierungsauftrags gerade an dieser Stelle genau nachfragen und hinsehen werde.
Um ehrlich zu sein, die Vermittlungsquoten und die geringe Zahl der jungen Menschen in Hamburg, die im Übergang Schule-Beruf verloren gehen, beeindrucken mich doch sehr. Trotzdem halte ich es für wichtig, zum Beispiel Fragen in Richtung Datenschutz gründlich nachzugehen und die Situation kleiner Träger zu bedenken, damit sie nicht unter die Räder kommen. Man darf ja nicht vergessen, dass wir vielerorts gut funktionierende Strukturen haben, die auf keinen Fall zerschlagen werden dürfen.
Das sagt eigentlich schon alles. Datenschutz und Urheberrecht müssen in diesem Zusammenhang auch berücksichtigt werden.
Mehr Transparenz gerne Ja, mehr Beteiligung der Menschen gerne Ja, aber natürlich im Rahmen dessen, was uns Verfassung, Gesetz, Geschäftsordnung und Datenschutz mit auf den Weg geben. Vor dem Hintergrund haben wir uns zu den Punkten verhalten.
Nähern wir uns diesem Thema noch einmal völlig unideologisch. Nehmen wir an, es ginge nur um diesen einen Fall. Dann kann es keine zwei Meinungen geben bei der Abwägung unterschiedlicher Grundrechte, nämlich des Grundrechts auf Datenschutz und informationelle Freiheit auf der einen Seite und das Grundrechts auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit auf der anderen Seite.
Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksachen 21/2945 (Neufassung) und 21/3176:
Wir kommen zum Punkt 15 unserer Tagesordnung, Drucksache 21/4333, dem Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: "Nein heißt Nein" – Für eine Reform des Sexualstrafrechts zur Verbesserung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt auf Basis der Istanbul-Konvention und Verbesserung des Schutzes vor sexuellen Übergriffen – Tätliche sexuelle Belästigung unter Strafe stellen.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksachen 21/2945 (Neu- fassung) und 21/3176: "Nein heißt Nein" – Für eine Reform des Sexualstrafrechts zur Verbesserung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt auf Basis der Istanbul-Konvention (Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN) und Verbesserung des Schutzes vor sexuellen Übergriffen – Tätliche sexuelle Belästigung unter Strafe stellen (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 21/4333 –]
Diese Drucksache möchten die Fraktionen der SPD, GRÜNEN und FDP an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der PIRATEN zu den Managergehältern in öffentlichen Unternehmen hat die Landesregierung zugesagt, eine Grundlage zu schaffen, die die Offenlegung von Geschäftsführerund Aufsichtsratsvergütungen grundsätzlich ermöglicht. Wir wollen gemeinsam mit dem Parlament darüber beraten, wie wir unseren Anspruch der Transparenz von Geschäftsführerund Aufsichtsratsvergütungen in öffentlichen Unternehmen umsetzen können und welche Grundlage geschaffen werden muss - ob gesetzlich oder unterhalb einer Gesetzesänderung -, indem wir die Verträge entsprechend gestalten. Dabei ist es unser Anspruch, das Informationsrecht der Allgemeinheit und den Datenschutz in einen vernünftigen Ausgleich zueinander bringen.
einhalb Jahrzehnten. Dass die CSU einmal einen Antrag der GRÜNEN ablehnen muss, weil darin der Datenschutz nicht ernst genug genommen wird, habe ich nicht erwartet.
Hintergrund ist folgender: Die Bundesrepublik Deutschland liefert alle Daten, sofern dies mit dem Datenschutz vereinbar ist, an Europol. Viele andere Länder tun dies ebenfalls. Wir haben innerhalb der Europäischen Union überhaupt keinen Zweifel daran, dass alle diese Länder gutwillig sind. Allerdings gibt es Staaten, die einfach technische Probleme bei der Übermittlung dieser Daten haben. Diese Länder sind dabei, die entsprechenden Probleme zu bewältigen. Die CSU ist nicht der Meinung, dass es unsere Aufgabe ist, diese Länder zu schurigeln, weil sie dafür Zeit brauchen. Die CSU kann also dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN wegen des ersten Satzes nicht zustimmen. Der Satz 2 dieses Antrags entspricht glasklar der Meinung der CSU. Das kommt in unserem Dringlichkeitsantrag auch zum Ausdruck.
Thema „Digitalisierung“: „Im Zuge der Digitalisierung muss immer (...) auf den Datenschutz geachtet werden (...).“
Ich nehme als Ausgangspunkt den Landkreis Kusel. Der Landkreis Kusel verliert pro Jahr etwa 500 Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind ein bis zwei Dörfer, die verschwinden. Ich möchte anhand einer Familie in diesem ländlichen Raum dokumentieren, wie der Alltag aussieht. Damit ich den Datenschutz gewährleisten kann, nehme ich natürlich
Kommunikation sowohl im privaten wie behördlichen Bereich läuft heutzutage verstärkt im Internet oder über E-Mails ab. E-Mails sind jedoch so wenig sicher vor Manipulationen wie Postkarten im konventionellen Postverkehr. Neue Medien zu nutzen heißt aber nicht, auf Sicherheit zu verzichten. Für eine sichere elektronische Kommunikation brauchen wir eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur, die beides miteinander verbindet: Sicherheit auf der einen Seite und Datenschutz auf der anderen Seite. Mit den De-Mail-Diensten haben wir eine im Sinne der Sicherheit verlässliche Struktur.
Und Sie würden den Datenschutz hochziehen und würden den Innenminister versuchen, ans Kreuz zu nageln wegen solcher abartiger Neigungen.