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Der vorliegende Jahresbericht deckt im Wesentlichen einen Zeitraum ab, der noch nicht von den Ereignissen des 11. September 2001 überschattet war. Aber bald nach diesem monströsen Terroranschlag zeigte sich, wie schnell weltweit die Bereitschaft vorhanden war, angesichts derartiger Bedrohungen die informationelle Selbstbestimmung als zweitrangig, ja gar als hinderlich zu betrachten. So mussten wir schon im Bericht 2001, der hier zur Debatte steht, selbst den Bundesinnenminister mit der völlig überzogenen Äußerung zitieren, der Datenschutz sei zu überprüfen und „dort zu lockern, wo Datenschutz zu Terroristenschutz“ werde.

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Die Mitglieder aller Fraktionen des Unterausschusses „Datenschutz und Informationsfreiheit“ haben bei der Beratung des Jahresberichts 2001, aber auch bei allen anderen anstehenden Themen in der Sache sehr konstruktiv und im persönlichen Umgang bei allen Differenzen, die auch beim Datenschutz bestehen, sehr wohlmeinend zusammengearbeitet. Hierfür bedanke ich mich – auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sehr herzlich.

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Siebter und letzter Punkt, Datenschutz. Rot-Grün will den Datenschutzbeauftragten selbstständiger machen und seine Stellenzahl erhöhen. Dem werden wir grundsätzlich zustimmen. Beim Thema Datenschutz ist mir dann in den Sinn gekommen, dass die Deutsche Telekom vor Kurzem erhebliche Datenschutzprobleme hatte, offenbar ging es um Hackerangriffe, deren Herkunft man im Ausland, eventuell Russland, geortet hat. Am letzten Sonntag habe ich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" gelesen, dass offenbar aus dem gleichen Land Erkenntnisse aus Hackerangriffen gezielt zur Beeinflussung des US-amerikanischen Präsidentschaftswahlkampfs eingesetzt wurden. Vermutungen gehen dahin, dass auch die Quelle der Angriffe auf die Server des Deutschen Bundestags dort zu verorten ist. Dann habe ich mich erinnert, dass die AfD-Fraktion am 10. Dezember 2015 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht hat, in Hamburg ein Forschungsinstitut für Datensicherheit einzurichten, um unter anderem genau die Probleme anzugehen und zu lösen, von denen ich eben gesprochen habe. Ich hätte die Liste noch erweitern können. Nach der Einbringungsrede haben Redner aller Fraktionen das natürlich abgelehnt, wie das immer so der inhaltsbefreite Reflex gegenüber AfD-Anträgen ist. Ich zitiere einmal den Wissenschaftsexperten der LINKEN, Herrn Dolzer. Er hielt den AfD-Vorschlag eines Forschungsinstituts für Datensicherheit für – Zitat –:

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/6707: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. Juni 2016 "Weitere Stärkung der Unabhängigkeit der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" (Ziffer 2 der Drucksa- che 21/5049) (Senatsmitteilung) – Drs 21/6916 –]

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schleppt, maßgeblich durch die deutsche Bundesregierung. Erst in dieser Woche gab der DigitalKommissar Oettinger die Parole aus: „Übertreibt es nicht mit dem Datenschutz.“ – Das ist die Realität, wenn man der CDU das Thema „Datenschutz“ überlässt.

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Das sind sämtlich Grüße aus einer vergangenen Zeit, als Datenschutz noch in eine wettbewerbsfeindliche Schmuddelecke gestellt wurde. Aber es gibt jüngere Entwicklungen, die zeigen: Da gehörte er nie hin. – Datenschutz kann ein Wettbewerbsvorteil sein, weil inzwischen viele Bürgerinnen und Bürger gesehen haben, dass der Schutz ihrer Privatsphäre wichtig ist, und dass es viele Bürgerinnen und Bürger gibt, denen der Schutz ihrer Privatsphäre wichtiger ist, als das für Frau Voßhoff und Herrn Oettinger der Fall ist.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe dem Kollegen Bolte gerade zugehört. Er hat die ganze Zeit darüber gesprochen, dass die CDU nichts zum Datenschutz beigetragen hätte. Ich habe daraufhin überlegt, was die eigentlich grüne Fraktion zum Datenschutz beigetragen hat. Ehrlich gesagt, ist mir nichts eingefallen.

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- Du kannst mir gleich eine Frage stellen; ich habe nämlich nicht so viel Zeit. - Insofern glaube ich, dass da ein elementarer Zusammenhang besteht. Auch in einem Freihandelsabkommen spielt Datenschutz eine Rolle. Datenschutz spielt sich nämlich nicht nur auf staatlicher Ebene ab, sondern auch auf wirtschaftlicher Ebene. Wenn man sich einmal anguckt, welche geringen Datenschutzstandards es in den USA gibt, gerade bei Social-Media-Anbietern, können wir kein Interesse daran haben, uns auch da noch anzugleichen. Das ist das Einfallstor, das wir eh schon haben, dass wir über das Internet nicht daran kommen. Herr Weichert hat da schon einige Schwierigkeiten gehabt.

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Wir wissen, dass die online preisgegebenen Daten gesammelt, ausgelesen werden, es werden entsprechende Profile erstellt und so aufgearbeitet, dass man diese verkaufen kann, weil sie unsere Vorlieben, Neigungen und Gewohnheiten ausspähen. Zwischen den persönlichen Freiheitsrechten des Einzelnen und den Sicherheitsinteressen der Länder gibt es sicherlich einen extrem schmalen Pfad. Aber wenn es um die Verfolgung von Straftaten geht, ist es wichtig, dass hier die Staatsanwaltschaften, die Polizeibehörden, die tagtäglich auch mit diesen Ermittlungen zu tun haben und uns das bestätigen, in die Lage versetzt werden, hier tätig zu werden bei Internet-, bei Wirtschaftskriminalität, aber auch im Handel mit Kinderpornografie. Datenschutz ist elementar wichtig, wenn es um Persönlichkeitsschutz geht – da gebe ich Ihnen recht –, dennoch muss es Möglichkeiten geben, unter bestimmten reglementierten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen tätig zu werden, entsprechend auch der Sicherheitslage bei schwerer Kriminalität, Gewaltbereitschaft und Terrorismus hier entsprechend den Datenschutz zu lockern. Dazu gehört auch das ganze Thema um die Vorratsspeicherung. Aber ich denke, innerhalb von 5 Minuten hier eine Debatte dazu zu beginnen, dazu ist die Aktuelle Stunde einfach zu kurz.

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- Vielen Dank. - Wenn Sie dem Datenschutzbeauftragten unterstellen, er habe dafür gesorgt, dass Datenschutz dauerhaft auf Facebook reduziert wird, haben Sie in der CDU zum einen nicht begriffen, was bei Facebook los ist, zum anderen haben Sie nichts vom Inhalt des Landesdatenschutzgesetzes verstanden - ebenso wenig, wie Sie vermutlich wissen, was in dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz erledigt wird. Egal, wer zukünftig an der Spitze dieser Landesstelle steht, dass hier 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen sehr engagierten Job machen und ein fähiges Team bilden, das für alle Fragen des Datenschutzes zuständig ist, ist Ihnen offensichtlich entgangen.

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Der elektronische Datenaustausch erleichtert und beschleunigt den Austausch zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern, jedoch immer unter Einhaltung des modernen Datenschutzes. Das ist ein Vorbild auch für kommerzielle Anbieter. Auf diese Weise sichert der Datenschutz letztlich die demokratischen Rechte unserer Gesellschaft. Dabei bedient er sich der Expertise des Beauftragten für den Datenschutz, der völlig unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen und politischen Opportunitäten berät.

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Die Folgen dieser Unabhängigkeit sind unumstritten, aber politisch genau so gewollt und gesetzlich festgelegt. Der Datenschutz ist in Schleswig-Holstein durch das Landesdatenschutzgesetz geregelt. Wir haben zuletzt im Sommer 2011 hier im Landtag über dieses Gesetz beraten und es zur Abwendung einer europäischen Klage geändert. Die Berücksichtigung der Expertenmeinungen im Zuge der Anhörung hat uns seinerzeit ein modernes Datenschutzgesetz beschert, mit einer kleinen Einschränkung: Schon damals hat der SSW darauf hingewiesen, dass im Zuge der Neufassung und Reform die Ungleichheit gegenüber den anderen Beauftragten behoben werden sollte. Der SSW hat schon damals 2011 hier im Plenum darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragten für soziale Angelegenheiten und dem Flüchtlingsbeauftragten eine Wiederwahl mehrmals zulässig sein kann. Das sollte nach unserer Auffassung damals schon auch für den Landesbeauftragten für Datenschutz gelten,

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Also, der Gegenstand der staatlichen Forschungsförderung werden in Zukunft noch mehr als bisher die Datensicherheit und der Datenschutz sein. Wenn unsere Unternehmen ihre Innovationen im Internet der Dinge nicht schützen können, werden sie nicht investieren und ihre Wachstumschancen nicht nutzen können; denn die Zwillingsschwester der Datensicherheit ist doch der Datenschutz.

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und sich in trügerischer Sicherheit zu wähnen. – Der beste Datenschutz ist immer noch, so wenig Daten wie möglich zu sammeln. Datenschutz erhöht unser aller Sicherheit.

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Die Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich ja letztendlich aus dem Landesdatenschutzgesetz. Es sind im Wesentlichen die Kontrolle von Vorschriften über den Datenschutz bei den öffentlichen Stellen, die Beratung der obersten Landesbehörden in Fragen des Datenschutzes und die Information der Öffentlichkeit, auch hier, wie bei Fragen des Verfassungsschutzes, in angemessener Form zu Fragen des Datenschutzes.

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Staaten als Vorlage dienen. Dazu komme ich noch, zu diesem Thema, und ich empfehle jedem, der am deutschen Datenschutz etwas kritisiert, einen Blick über Ländergrenzen in andere demokratische Staaten Europas. Da wird er feststellen, dass wir teilweise beim Thema Datenschutz offensichtlich über ganz andere Sachen reden.

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Bereits heute müssen in Deutschland tätige Unternehmen sicherstellen, dass im Rahmen der Datenerhebung beziehungsweise Datenverarbeitung auch die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Der Datenschutz war mit Sicherheit nicht der Türöffner für die Nachrichtendienste. Soweit Verbindungen im Inland abgehört worden sein sollen, wurde dies sicherlich technisch bedingt überhaupt erst ermöglicht. Es hilft der beste Datenschutz nichts, wenn die Verbindung abgefangen und die Verschlüsselung umgangen wird.

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Und eine weitere Bemerkung zum Neuesten aus der Abteilung „Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit Datenschutz“. Werfen Sie heute mal einen Blick in „Spiegel online“. Dort werden Sie nachlesen, die Onlineaktivitäten von Hartz-IV-Empfängern sollen stärker überwacht werden. Das ist Datenschutz aktuell in der Bundesrepublik Deutschland. Aber da auch das so vordergründig mit dem Antrag, nämlich mit dem Abhörskandal von NSA, nichts zu tun hat, will ich das an dieser Stelle nicht weiter ausdehnen.

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Ziel des Gesetzes ist es, die Organisation des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt an die Vorgaben der DatenschutzGrundverordnung der Europäischen Union anzupassen. Die Datenschutz-Grundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten.

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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die zum 25. Mai 2016 in Kraft getreten ist, bringt grundlegende Neuerungen für den Datenschutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nach Artikel 99 Abs. 2 erlangt die Verordnung ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.

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Artikel 85 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung enthält zunächst den allgemeinen Auftrag an die Mitgliedstaaten, einen Ausgleich zwischen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten einerseits und der Meinungs- und Informationsfreiheit andererseits herzustellen. Der Ausgleich zwischen dem Datenschutz auf der einen Seite und der Kommunikationsfreiheit auf der anderen Seite bleibt damit weiterhin den Mitgliedstaaten vorbehalten.

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Aber bezüglich der Einführung der neuen Statistik gibt es eine anonyme Beschwerde – das will ich hier nicht verschweigen – beim Landesdatenschutzbeauftragten, was den Datenschutz angeht. Das Fachreferat und die Landesjugendämter haben dazu bereits Stellung bezogen, aber es ist noch nicht ersichtlich, ob und wann die webbasierte Statistik dann tatsächlich so genutzt werden kann, wie wir das gerne möchten. Wir müssen das sehr ernst nehmen. Die FDP ist ja auch immer sehr vorsichtig, wenn es um den Datenschutz geht.

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Im Übrigen hat der Landtag bei allen Beauftragten die Budgetverantwortung. Das war nie anders. Jetzt ist nur die Frage, wo im Budget man es wiederfindet und wer beispielsweise auch das Vorschlagsrecht darüber hat, wie das Budget aussehen sollte. Es gibt durchaus auch Beauftragte, die uns Vorschläge machen, welche Ausgestaltung ihres Haushalts sie sich wünschen. Das können sie machen. Zum Beispiel macht uns der Landesbeauftragte für Datenschutz immer sehr deutlich, was er gerne hätte. Das finde ich vernünftig. Er kämpft für seinen Laden. Er kann das tun, weil er unabhängig ist, erstens weil er Beauftragter ist, zweitens weil er auf längere Frist gewählt werden kann und drittens weil er nur mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden kann. Das macht ihn super unabhängig. Einen solchen super unabhängigen Beauftragten, wie es ihn für den Datenschutz gibt, sollten wir auch für die politische Bildung haben.

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Datenschutz ist ein verbrieftes Grundrecht und muss zur Wahrung der eigenen Privatsphäre immer dann aufrechterhalten bleiben, wo es zum Nachteil der Bürger gereicht. In vielerlei Hinsicht jedoch behindert der übermäßige Datenschutz das Wohl der Bürger. Ein wichtiger und zielführender Schritt in die richtige Richtung ist die Einführung digitaler Verwaltungen, zum einen, weil hierdurch der übermäßigen Papier- und Rohstoffverschwendung Einhalt geboten wird, zum anderen, weil zum Beispiel Behördengänge abgekürzt und Verwaltungsakte beschleunigt und im Sinne der Bürger abgekürzt werden.

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Als Fazit stelle ich fest, Datenschutz muss sein. Ich habe verschiedene Beispiele aufgezeigt. Aber im persönlichen Bereich muss mehr Aufklärung betrieben, und der Datenschutz muss teilweise auf den einzelnen Bürger übertragen werden. Es kann nicht sein, dass der Bürger seine Daten freiwillig jedem überlässt und der Staat sich dann darum kümmern muss, wie diese Daten allesamt gesichert werden.

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Selbstverständlich – und das ist mir selbstverständlich sehr wichtig – ist der Datenschutz sozusagen die andere Seite der Medaille. Datenschutz und Transparenz sind immer wieder im Spannungsverhältnis miteinander, und das war auch ein Kritikpunkt im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses, der hauptsächlich von der CDU-Opposition angemahnt wurde, nämlich die Frage Schutz von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen. Aber Unternehmerverbände haben das kritisiert.

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Der Einzelplan 01 umfasst auch die Haushaltsansätze des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie des Bürgerbeauftragten. Im Bereich der beiden Voranschläge für den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie den Bürgerbeauftragten finden sich nennenswerte Abweichungen im Vergleich zum Haushaltsansatz für 2015 aus dem Grund, dass sich infolge der Aufgabenmehrung und der daraus resultierenden bedarfsgerechten Anpassung des Personals nicht mehr mit Notlösungen und Provisorien zu lösende Raumprobleme ergeben haben. Auch die Fraktionen fordern seit mehreren Jahren und mit zunehmender Intensität dringend benötigte, zusätzliche Räume zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Um diesen begründeten Forderungen zumindest teilweise zu entsprechen, haben sich die Fraktionsvorsitzenden und das Präsidium des Landtags darauf verständigt, weitere Räume in der Häßlerstraße, wo bereits der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit untergebracht ist, anzumieten, um diese Liegenschaft zu einem modernen Beauftragtenzentrum fortzuentwickeln. Es ist geplant, dass im nächsten Jahr die beiden genannten Beauftragten, die noch im Landtag ihre Büros haben, dorthin umziehen werden.

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Frau Ministerin, wahrscheinlich ist es eine Kleinigkeit, aber Sie haben mich ein bisschen aufgeschreckt, als Sie eben in Ihrer Rede versucht haben, das zu relativieren, was da beim Datenschutz passiert ist. Sie haben gesagt, dass es in der Vergangenheit immer wieder Arztbriefe gegeben hat, die weitergeleitet wurden, ohne den Datenschutz zu beachten. Die Frage ist: Wie meinen Sie das? Haben Sie damit die Krebsregister gemeint? Waren es ein bzw. zwei Arztbriefe, die weitergeleitet worden sind? Haben die Wei

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Das sind telekommunikationsseitig das Telekommunikationsgesetz und das Telemediengesetz, es ist das Bundesverfassungsschutzgesetz, aber auch der Datenschutz spielt eine große Rolle. Wir sind nicht von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung betroffen, aber trotzdem hat der Datenschutzbeauftragte gewisse Rechte, was die Verwaltungsseite anbelangt. Natürlich müssen wir auch, wenn wir solche Dinge wie die Abgabenordnung und den Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Vertrauenspersonen haben und die Öffnungsklauseln nutzen, die uns Bundesgesetze geben, ganz besonders die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen.

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Meine Damen und Herren, um hierbei allerdings stets den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, führen wir ein Update bei den Datenschutzstandards durch; denn der Datenschutz wird in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Antiterrordatei, an das Urteil zur Onlinedurchsuchung sowie an die Entscheidung zum BKAGesetz gesetzlich fortgeschrieben. So wird die Verarbeitung personenbezogener Daten zukünftig nur im Einzelfall und zum Schutz höchster Rechtsgüter unter Beachtung von Prüfungs- und Löschfristen erlaubt sein.

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Die bestehenden Tumorregister sind in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden worden. Wir haben mehrmals mit Verbänden gesprochen. Ich selbst habe mit einigen Vertretern gesprochen. Es ist richtig, wir gehen mit sensiblen Daten um. Gesundheitsdaten sind immer sehr sensible Daten. Deswegen ist der Datenschutz auch so wichtig. Ich selbst habe auch mit dem Datenschutzbeauftragten über dieses Gesetz gesprochen. Selbstverständlich hat der Datenschutzbeauftragte gewisse Maximalforderungen und Maximalvorstellungen. Manche dieser Forderungen konnten erfüllt werden, manche auch noch mit den Änderungsanträgen der CSU-Fraktion. Wir haben bei diesen komplexen datenschutzrechtlichen Regelungen, die nötig sind, viele Absprachen getroffen. Allein mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz gab es drei Treffen. Die Mitarbeiter haben vielfach miteinander gesprochen. Viele persönliche Gespräche wurden geführt, um Detailfragen zu klären. Wir waren in einem sehr intensiven Austausch. Allein die Vertrauensstelle darf dauerhaft Identitätsdaten speichern. Wenn wir von Datensparsamkeit reden, ist dieses Verfahren richtig.