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Aber es gibt natürlich in einzelnen Themen durchaus unterschiedliche Schwerpunkte und kritische Anmerkungen. Das ist auch logisch. Denn die Landesregierung hat den Datenschutz als einen Aspekt neben anderen zu berücksichtigen. Für die LDI steht der Datenschutz im Zentrum.

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Gestatten Sie mir noch einen Satz zum Datenschutz. Wir ha ben jetzt das erste Jahr seit Inkrafttreten der DatenschutzGrundverordnung, und während am Anfang noch die Bera tung im Vordergrund stand, kommen nun sukzessive auch die Kontrolle und die Sanktionierung. Zahlreiche Stellen wurden geschaffen. Das begrüßen wir; denn es ist auch ein Zeichen dafür, dass Datenschutz ein Wettbewerbsvorteil sein kann, wenn klare und verlässliche Regeln bestehen.

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Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Informationszugangsgesetzes habe ich darauf hingewiesen, dass das der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem Informationsfreiheitsgesetz ist. Wir haben derzeit noch weitere Gesetzgebungsverfahren parallel in den Ausschüssen in Bearbeitung. Wir haben verschiedene Gesetzentwürfe zu dem Thema Datenschutz vorliegen, die sich mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung befassen. Wir haben den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes SachsenAnhalt vorliegen, das E-Government-Gesetz. Herr Striegel ist bereits darauf eingegangen.

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Stichwort Thilo Weichert: Wir waren als CDUFraktion nun wahrlich nicht immer mit ihm einer Meinung. Ich persönlich möchte an dieser Stelle allerdings sagen: Für den offenen und fairen Umgang in Veranstaltungen und in Gremien darf ich mich ganz herzlich bedanken. Bei allen inhaltlichen Differenzen ist es sicherlich das Verdienst von Thilo Weichert, dass die öffentliche Wahrnehmung immer wieder auf das Thema Datenschutz gelenkt wurde. Das hartnäckige Werben dafür, dass Datenschutz und Medienkompetenz jeden Einzelnen angehen, ist richtig und wichtig. Die zumindest in weiten Teilen sehr abgewogene Stellungnahme von Thilo Weichert zur überfälligen Einführung von Höchstspeicherfristen lässt ja auch hoffen, dass hier inhaltlich noch Bewegung hineinkommt.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte meine Rede mit einem Dank beginnen, und zwar an Herrn Dr. Thilo Weichert für seine Leistungen und Verdienste um den Datenschutz. Sie sind vielleicht der profilierteste Botschafter des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in Deutschland. Deswegen auch von unserer Seite noch einmal Anerkennung für alles, was Sie für den Datenschutz getan haben!

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Herr Präsident! Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist in Zeiten der digitalen Informationsgesellschaft kaum wegzudenken. In den letzten Jahren hat das Zentrum immer wieder den Datenschutz auf die Tagesordnung der Politik gesetzt und das ist gut so. Thilo Weichert als operative Hausspitze hat sich auch nicht gescheut, sich mit den Landesregierungen kritisch auseinanderzusetzen. Das gleiche gilt zudem auch für Konzernriesen wie Facebook, Amazon, Ebay und Co. Dabei geht es nicht um Erfolg oder Misserfolg, sondern um klare Ansagen. Herumdrucksen, um den heißen Brei reden oder Fachidiotismus haben in der Vergangenheit keinen Platz bei der ULD-Leitung gehabt. Und das ist aus Sicht des SSW auch ganz gut so. Unabhängige Politikberatung, die immer auch beide Seiten der jeweiligen Problemstellungen ausleuchtet, ist nicht nur unerlässlich, sondern bildet gewissermaßen einen Mehrwert für alle Beteiligten. Nur so kann Expertise auch reifen und schlussendlich in den Gesetzen greifen. Vor allem geht es dabei auch immer um die Frage der Zulässigkeit und die möglichen Konsequenzen eines gesetzlichen Vorhabens.

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wir nicht zulassen, dass die digitale Datenwelt eine amerikanische wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir unseren Gestaltungsanspruch in Anbetracht einer übergroßen Mehrheit aufgeben. Denn fest steht doch, dass die Daten der analogen Welt, der digitalen weichen werden. Datenschutz spielt sich in wenigen Jahren ausschließlich im Netz ab und deswegen bedeutet Datenschutz auch immer Rechtsprechungen zu digitalisierten Inhalten.

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Diese Bundesratsinitiative hat es tatsächlich in sich: Armin Laschet will nämlich nichts anderes als eine Ausweitung des Niedriglohnsektors, mehr befristete Arbeitsverhältnisse, weniger Kündigungsschutz und Mitbestimmung in kleinen und mittleren Betrieben. Faktisch längere Arbeitszeiten und weniger Datenschutz, natürlich nur zulasten der Arbeitnehmerseite und nicht etwa in Steuersachen; da ist Datenschutz Ihnen zumindest heilig.

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Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. Danach ist es

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formationsfreiheit vom 16. Januar 2020 – 35. Datenschutz-Tätigkeits bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2019 – Drucksache 16/7777

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Hohes Vertrauen und Akzeptanz in die Maßnahmen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bekämpfung der Pandemie. Es ist mitunter auch das mangelnde Vertrauen in den Datenschutz, das falsche Angaben von Kontaktdaten in den Gaststätten zur Folge hat. Daher ist es kein Wunder, dass Menschen falsche Angaben machen, wenn Bezirksämter nach Gutdünken Listen einsammeln und sie zweckentfremden. Damit sabotiert dieser Senat die Infektionskettennachverfolgung. Und nun sollen die Betroffenen, die sich berechtigterweise um die Sicherheit ihrer Daten Sorgen machen, auch noch kriminalisiert werden. Statt immer mehr auf Sanktionen und Bußgelder zu setzen, die einkommensschwache Menschen besonders hart treffen, wäre es angemessen und längst überfällig, den Datenschutz mit dem Infektionsschutz in Einklang zu bringen.

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Auch in Estland wissen die Nutzer um Gefahren und mögli che Probleme – Stichwort Datenschutz. Wir haben doch eine EU-Datenschutz-Grundverordnung. Diese ist überall in der EU gültig. Was ist in Estland anders als bei uns? Mit wenigen Klicks kann man feststellen: Wer greift auf meine Daten zu? Wer sich unrechtmäßig Zugang verschafft, muss dann mit ei ner Strafe rechnen. Wir in Baden-Württemberg haben die Be hörden an dieser Stelle von Strafen ausgenommen.

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Zweitens: Nach den Vorgaben des Entwurfs würde der Datenschutz nivelliert. Denn es greifen die Nachteile einer Verordnung: Ihr Anwendungsvorrang verdrängt ganz weitgehend das ausdifferenzierte nationale Datenschutzrecht einschließlich höherer Datenschutzstandards. Statt Maßanzug würde es also im Datenschutz nur noch Konfektionsware geben.

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Lassen Sie uns auch die positiven Seiten sehen! Datenschutz ist eine der ganz großen Stärken. Es ist in der Tat, Frau Kollegin, in gewissem Maß großes Kino, dass es gelungen ist, in der App ein hohes Datenschutzniveau - einen Datenschutz by design einzubinden, etwas, was wir Anfang des Jahres von einer staatlichen Initiative nicht unbedingt erwartet hätten, wenn wir uns an die Diskussionen erinnern, die sich um die zentrale Datenhaltung drehte, wenn wir uns an die Diskussion erinnern, ob aus Bayern bestimmte Kollegen Zugriff auf die Daten haben können, um andere, nicht pandemiebezogene Themen damit abzuarbeiten. Da ist es in der Tat ganz

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Ihre besondere Aufmerksamkeit möchte ich richten auf 22 Petitionen, die in Gänze im Interesse der Petenten abgeschlossen werden konnten. Ich denke, das ist eine gute Nachricht für die Petenten. Sie werden sich darüber freuen. Ich glaube, für den Petitionsausschuss selber war es eine anstrengende Arbeit, auch diesen Petenten zu ihrem Recht zu verhelfen. Ein Beispiel möchte ich Ihnen nennen. Ich habe ein Beispiel aus dem Bereich Datenschutz herausgegriffen, weil ich glaube, dass in allen Bereichen unserer Gesellschaft, unseres Landes der Datenschutz manchmal noch ein stiefmütterliches Dasein fristet.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne die Antwort von Innenminister Schünemann in Bezug auf die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ergänzen. In Niedersachsen haben wir mit Wolfsburg eine Testregion, in der es auch um die Frage geht, wie der Datenschutz gewährleistet werden kann. Hier laufen die ersten Abstimmungsverfahren. Wir werden sehen müssen, wie sich das Ganze weiterentwickelt. Uns allen muss es bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte darum gehen, dass die elektronische Gesundheitskarte auf Akzeptanz stößt, dass das Verfahren wirklich vereinfacht wird und dass auch der Datenschutz, dem hier eine ganz herausragende Bedeutung zukommt, gewährleistet ist. Deshalb sind die Testregionen in den unterschiedlichsten Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland so wichtig.

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Aber jetzt den Schluss zu ziehen, weil wir eine schlechte Datenschutzgrundverordnung in der EU haben und ein schlechtes Datenschutzgesetz, dann ist es auch legitim, dass der Staat ordentlich sammeln darf, das machen wir nicht mit. Wir sagen, wir müssen beide Seiten betrachten, wir müssen den Datenschutz auf der einen Seite gegenüber den Privaten stärken und den Datenschutz gegenüber dem Staat auch stärken. Wir wollen eben nicht den gläsernen Bürger sowohl für Unternehmen als auch für den Staat, sondern wir wollen, dass der Bürger selbst entscheiden kann, wie er mit seinen Daten umgeht.

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Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einige Worte zu dem Antrag, der hier vorgelegt wurde, sagen. Wir wollen die Schaffung eines unabhängigen Kompetenzzentrums Datenschutz. Wir verlangen die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden. Hierbei sehen wir uns durch die Datenschutzrichtlinie der EU aus dem Jahre 1995 gestützt. Diese verlangt die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Datenschutzes in völliger Weisungsfreiheit von der allgemeinen Staatsverwaltung. Dies bedeutet auch für uns eine völlige Weisungsfreiheit von der allgemeinen Staatsverwaltung. Das haben wir derzeit in Hessen nicht. Insbesondere der Datenschutz im privaten Bereich ist bei der Landesverwaltung angesiedelt und unterliegt damit den hierarchischen Zugriffen des Innenministers und des Regierungspräsidenten. Das widerspricht einem vernünftigen Umgang mit dieser Arbeit.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wilken, ich bin froh, dass Sie am Ende noch auf das eigentliche Thema zurückgekommen sind. – Herr Greilich, ich freue mich, dass Sie das Thema Zusammenlegung der Aufsicht im Datenschutz im privaten und im öffentlichen Bereich auf die Tagesordnung gebracht haben, weil das auch unser Thema ist. Auch wir wollen bei der Gewährung des Datenschutzes endlich die Trennung zwischen öffentlichem und nicht öffentlichem Bereich aufgeben und so gewährleisten, dass der Datenschutz in Hessen seine gesetzlichen Aufgaben noch wirkungsvoller und effizienter erfüllen kann.

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Weil hier ein falscher Eindruck entstanden ist, lassen Sie mich zunächst einmal feststellen: In Hessen ist der Datenschutz ganz hervorragend aufgestellt. Ein unabhängiges Kompetenzzentrum, wie es im Antrag der FDP gefordert ist, wird keinen zusätzlichen Nutzen für unser Land, für den Datenschutz und für die Bürgerinnen und Bürger bringen.

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Wir kennen da auch andere Vorstöße. Aber sie sind im hessischen Parlament Gott sei Dank nicht möglich. In Bayern scheint da der Pioniergeist weiterhin aufrechterhalten zu sein. Wir GRÜNE würden das auch dort kritisieren. Die Justizministerin hat anlässlich dieser Pläne zum Thema Datenschutz nur gesagt, das sei wahrscheinlich kein Hindernis. Hier sieht man, wie unsensibel mit Datenschutz umgegangen wird.

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Insbesondere die Kollegen der FDP wissen, dass wir in Hessen eine sehr kompetente Einrichtung für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich haben. Man kann diese Einrichtung beim Regierungspräsidium Darmstadt auch als ein sehr kompetentes Zentrum bezeichnen. Wir haben seinerzeit den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich dort gemeinsam personell wie auch organisatorisch konzentriert. Die Arbeit ist sehr gut. In all den Jahren hat sie vom gesamten Haus immer ausdrückliches Lob und Zustimmung erfahren.

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Der Datenschutz ist ohne jeden Zweifel eine wichtige Grundlage in unserem Rechtsstaat, und in einer digitalisierten Gesellschaft kommt der Informationsfreiheit eine immer größere Bedeutung zu. Auch in der aktuellen Situation ist es wichtig, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit nimmt sich dieser Aufgabe erfreulicherweise an und leistet damit einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie.

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schutz und die Informationsfreiheit Baden-Württem berg vom 16. Januar 2020 – 35. Datenschutz-Tätigkeits bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2019

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Der erste Faktor ist sicherlich die Datenschutz-Grundverord nung, 2018 in gewisser Weise über uns gekommen mit mas siven Auswirkungen sowohl im wirtschaftlichen Bereich als auch bei den Behörden, nicht weil diese Regelungen so neu wären – vieles ist entwickelt worden aus bekannten Instru mentarien des Datenschutzes, die wir in Deutschland zum Teil erfunden, zum Teil jedenfalls gut erprobt haben –, sondern auch weil diese Regelungen der Grundverordnung neue Durch setzungsbefugnisse enthielten, die schon die Art und Weise, wie wir heute über Datenschutz reden, wesentlich verändert haben.

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Die Fülle von Fragen, die sich im Datenschutz stellen, will ich an dieser Stelle nicht aufwerfen. Wir haben letzte Woche im Ständigen Ausschuss die Gelegenheit genutzt, da auch noch einmal in der Tiefe zu diskutieren. Daher einfach meine Bitte und meine Anregung: Schauen Sie in den Tätigkeitsbe richt hinein. Hoffentlich ziehen Sie genauso wie wir den Schluss daraus, dass Datenschutz auf der einen Seite und die Digita lisierung, in der wir uns im Moment bewegen, auf der ande ren Seite tatsächlich ein Paar sind, ein Pärchen sind, vielleicht sogar Zwillinge sind, die gemeinsam durchaus gelingen kön nen.

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Der 35. Tätigkeitsbericht fällt jetzt in die Phase der Bilanzie rung der ersten beiden Jahre der Datenschutz-Grundverord nung. Dazu haben Sie Wesentliches, Richtiges gesagt, da kann ich mich sehr kurzfassen. Ich will natürlich trotzdem betonen, dass einerseits vieles funktioniert. Der Datenschutz ist besser geworden, der Schutz der persönlichen Daten der Bürgerin nen und Bürger hat sich deutlich verbessert.Auch die Ein spruchsmöglichkeiten und deren Durchsetzung gerade gegen über großen Konzernen oder Unternehmen, die vor fünf Jah ren unterblieben wären, weil man keine Chance gesehen hat, haben sich deutlich verbessert.

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Diese Fälle machen deutlich: Datenschutz ist nicht abstrakt, sondern ist ganz konkret. Es wird ganz konkret, wie schwie rig es manchmal ist, alles richtig zu machen. Es wird deutlich, dass die Bereitschaft zum Datenschutz unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Und es wird auch deutlich, welche Folgen Da tenpannen haben können.

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Nachdem die Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 in Kraft getreten war, stand 2018 zunächst die Beratung im Mit telpunkt der Arbeit Ihrer Behörde. 2019 hat die Kontrolle ei nen stärkeren Anteil erhalten. Es wurde deutlich – kurz zu sammengefasst –: Je kleiner die Einheit, desto größer die Pro bleme. Diese Kritik an der Datenschutz-Grundverordnung tei len wir.

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Ich möchte auch festhalten, dass uns gerade die Coronapan demie deutlich gemacht hat, dass im Zuge der wahnsinnig schnellen Digitalisierung, die wir in den letzten Wochen er lebt haben, der Datenschutz noch einmal zentraler in die De batte gerückt ist. Ich sage nur: Homeoffice, Homeschooling, Corona-Warn-App – das sind alles Stichworte in den letzten Wochen, die den Datenschutz noch einmal in den Mittelpunkt gerückt haben.

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Der Datenschutz-Tätigkeitsbericht zeigt sehr anschaulich, dass der Datenschutz nahezu alle Bereiche unseres täglichen Le bens betrifft, angefangen bei Arbeitnehmerrechten über den Gesundheitsschutz und die Schulen bis hin zu Fragen aus der Wirtschaft zum verhältnismäßigen und effektiven Rechts schutz sowie über die Bedeutung und die mitunter gravieren den Auswirkungen. Schließlich differenziert die geltende Rechts lage nicht zwischen kleinen und mittleren auf der einen Seite und großen Unternehmen auf der anderen Seite, unterschei det nicht zwischen dem örtlichen Kegelverein oder einem grö ßeren Onlineunternehmen. Das lässt nach unserem Dafürhal ten die Landesregierung jedoch unbeeindruckt.