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Wir bündeln bestehende Programme für die freiwillige Ausreise, um diesen Prozess deutlich effektiver zu unterstützen; denn freiwillige Ausreise und Abschiebung gehören im Endeffekt zusammen. Wir stellen von finanziellen Zahlungen auf Sachleistungen um, wo dies nur irgendwie möglich ist. Wir wollen – auch das ist ein klares Signal – Menschen gerne helfen, aber wir wollen keine falschen Anreize zur Zuwanderung setzen. Asyl darf im Endeffekt kein Einkommen sein, sondern muss eine Hilfe sein.

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Aus der deutschen Willkommenskultur droht eine Art Verabschiedungskultur zu werden. Rhetorische Brücken führen immer dazu, dass rechtes Gedankengut von der Mitte der Gesellschaft nicht ferngehalten werden kann. Wortkreationen wie „Verabschiedungskultur“, aber auch immer wiederkehrende Forderungen nach Grenzschließungen oder Abschiebung - obwohl dies gar nicht geht, das wissen wir alle - sind genauso eine Brücke.

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Ich will ausdrücklich noch einmal sagen: Bei der ganzen The matik „Wann bearbeitet das BAMF, wie lange braucht das BAMF?“ haben wir überhaupt keine Möglichkeiten und Kom petenzen, weil dies ausdrücklich eine Bundesangelegenheit ist. Da arbeiten wir im Zweifel – jedenfalls im Bereich der Abschiebung – nur auf Weisung und als Aufgabenerfüller für den Bund, und das BAMF ist eine Einrichtung des Bundes – nicht mehr und nicht weniger.

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Die Große Koalition hat mit ihren Asylrechtsverschärfungen dafür gesorgt, dass die ethnische Verfolgung von Roma als Asylgrund zu 99 Prozent nicht anerkannt wird. Bremen hat oder hatte eine durchaus solidarische Haltung gegenüber Roma. Noch im Jahr 2010 zeigte die Koalition mit dem Kosovo-Erlass ihren Willen, Kettenduldungen zu beenden und Bleiberechte zu erteilen. Was wir jetzt von Ihnen verlangen, ist weit weniger, liebe Koalitionäre, denn es ist lediglich, auf Abschiebung für die drei Wintermonate zu verzichten. Sagen Sie mir bitte nicht, dass das nicht nötig wäre!

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Ja, es stimmt, es gibt nach wie vor Handlungsspielräume, die wahrgenommen und genutzt werden, beispielsweise in Form von Ausnahme- und Härtefallregelungen. Bremen achtet darauf, dass die Einzelfälle sehr genau angeschaut werden. Bremen hat bisher das Instrument der Abschiebung so gut wie gar nicht eingesetzt. Da bekommen wir auch in der Innendeputation jeden Monat die genaue Statistik aus Bremen, das muss man ja auch zur Kenntnis nehmen!

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Meine Damen und Herren, im Einzelfall - darauf wurde hier schon hingewiesen - kann eine Aussetzung der Abschiebung gemäß Paragraf 60 a Aufenthaltsgesetz bei Vorliegen humanitärer Gründe von der zuständigen Ausländerbehörde schon nach geltendem Recht entschieden werden. Das setzt allerdings eine individuelle Prüfung der entsprechenden Umstände, sowohl der persönlichen und sozialen Bedingungen der betroffenen Person als auch der Gegebenheiten vor Ort, voraus. Dabei ist aus Sicht der CDU-Fraktion natürlich zu berücksichtigen, ob es sich um eine Familie mit kleinen Kindern oder, wie Herr Fecker es auch schon dargestellt hat, um allein reisende Erwachsene handelt.

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Was wir meines Erachtens, wie gesagt, nicht brauchen, ist eine generalisierende Regelung, die im Übrigen dann in der Form, wie sie hier gefordert wird, auch die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern nicht mehr möglich machen würde.

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Zweitens. Angesichts des drängenden Handlungsbedarfs sollte sich die Landesregierung im Rahmen der Innenministerkonferenz im Dezember letzten Jahres für eine sofortige Übergangsregelung einsetzen, mit der ein zum Jahreswechsel eintretender Rückfall von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ in die Duldung bzw. deren Abschiebung verhindert wird.

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Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum 30. Juni 2011 lebten 11 699 Geduldete in Niedersachsen. Das sind die Menschen, die tagtäglich von Abschiebung bedroht sind. Wir wissen, dass ca. zwei Drittel dieser Personen unter 25 Jahre alt sind. Das heißt, es sind viele Kinder und Jugendliche dabei. Wir wissen auch, dass viele dieser Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen geboren sind.

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Wir haben schon immer Kriterien gefordert, die an einem humanen Bleiberecht orientiert sind. Das ist ein sozialer Kriterienkatalog. Wir wollen eine stichtagsunabhängige Regelung. Wir wollen auch, dass Straftaten, die lange Jahre zurückliegen oder von minderer Bedeutung sind, kein Grund für eine Abschiebung sind. Wir wollen, dass die Inanspruchnahme von ergänzenden Sozialleistungen kein Abschiebungsgrund ist und die Situation dieser Familien mit berücksichtigt wird. Wir wollen eine Verbesserung gerade für kinderreiche Familien und für ältere, kranke, traumatisierte Menschen, die aufgrund ihrer Fluchterfahrungen psychische Erkrankungen haben.

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Abschließende Beratung: a) Keine Abschiebung ins Elend - Wintererlass für Minderheiten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4349 - b) Keine Winterabschiebung in den Kosovo - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4359 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/4472

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Unser Protest aber richtet sich vor allem auch gegen die menschenverachtende Art der Durchführung der Abschiebung. Eine Ankündigung des Abschiebetermins erfolgte nicht. Ich habe mit dem Anwalt der Familie gesprochen. Die Familie besaß eine Duldung bis zum 9. April 2012. Daher hatte der Anwalt der Familie versichert, dass eine Abschiebegefahr für sie nicht bestünde. Morgens um

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Meine Damen und Herren, das ist schlicht unmenschlich. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Nicht nur die Art und Weise, sondern auch der Zeitpunkt der Abschiebung sind ein Affront. Im Kosovo herrschen zu dieser Zeit gerade Temperaturen bis zu 25 Grad minus. Es besteht die Gefahr des Kältetods, und ich frage mich: Wie kann man so etwas billigend in Kauf nehmen?

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Alter, in dem ein Umzug keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bereitet, vor allem wenn die Abschiebung in ein Land erfolgt, das aus der Kindheit, Jugend und dem jungen Erwachsenenalter bekannt ist. Ihr Vortrag, sie hätten Haus und Hof“

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um einen Einzelfall, sondern das ist die Regel, und zwar nicht bei einer freiwilligen Ausreise, sondern sogar bei einer Abschiebung.

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Abschiebung rechnen muss, der geht oft lieber freiwillig.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben erst im Januar-Plenum über das Thema Abschiebung in den Kosovo und in die Nachfolgestaaten Jugoslawiens gesprochen. Seitdem sind wieder Menschen abgeschoben worden, darunter das Ehepaar Berisha. Seit mehr als 20 Jahren hat es seine Heimat hier in Deutschland gefunden. Es handelt sich um Ramiz Berisha, 58 Jahre alt, und Fatmire Berisha, 53 Jahre alt. Ramiz Berisha ist wegen schwerer Erkrankung in regelmäßiger ärztlicher Behandlung. Wie das Ehepaar ohne die Unterstützung seiner acht Kinder, die allesamt hier in Deutschland leben, im Kosovo überleben und auskommen soll, ist völlig unklar. Immer wieder haben wir an dieser Stelle auf die prekäre Lebenssituation im Kosovo hingewiesen. Aufgrund dieser Situation und aufgrund der fehlenden Kontakte - Verwandtschaft etc. existiert dort nicht mehr - ist es fraglich, wie die Zukunft des Ehepaars im Kosovo aussehen wird.

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terium aufzutun. Aber wird das Integrationsministerium die ser Aufgabe wirklich gerecht? Die Koordination zwischen In tegrationsministerium, Innenministerium und Staatsministe rium ist mangelhaft. Wir haben überfüllte Erstaufnahmestel len, zu wenig Kapazitäten bei den Räumlichkeiten, ständige Hängepartien mit den Kommunen hinsichtlich der Finanzie rung, zu wenig Unterstützung für die ehrenamtlich Tätigen in den Kommunen, eine schleppende Umsetzung der Beschlüs se des Flüchtlingsgipfels, was die Themen Sprachförderung und Arbeitsvermittlung betrifft, uneinheitliche Auffassungen bei Grün und Rot, was das Thema Abschiebung angeht, ob man jetzt verstärkt Sachleistungen anstatt Geldleistungen ge währt, was das Thema Übergangsregelung in der Folge der Erhöhung der Quadratmeterzahlen betrifft. Gibt es jetzt ei gentlich Bezirksstellen für Asyl, werden vermehrt Stellen im Bereich der Ausländerverwaltung und der Verwaltungsgerich te geschaffen?

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Abschiebungen stehen zunehmend in Staaten an, mit denen die Zusammenarbeit beispielsweise bei der Passbeschaffung sehr schwierig ist. Grundsätzlich sind Rückführungen in die Heimatländer mit einem gültigen Nationalpass oder einem gültigen Passersatzdokument unproblematisch möglich. In der Regel liegen diese Dokumente den zuständigen Ausländerbehörden nicht vor und werden auch von den Ausreisepflichtigen nicht beigebracht. Die weit überwiegende Mehrheit aller Asylbewerber gibt vor, über keine Identitätsnachweise zu verfügen. Die Voraussetzung für die Abschiebung ist damit regelmäßig die Beschaffung von Passersatzpapieren durch die Ausländerbehörden, was allerdings zwingend die Identitätsklärung durch die Ausländerbehörden voraussetzt. Rückführungen scheitern derzeit oft daran, dass die abzuschiebende Person aktiven oder passiven Widerstand leistet. Das geht so weit, dass sich die Person beispielsweise bewusst mit Fäkalien beschmutzt. In diesen Fällen verweigern Piloten in der Regel die Mitnahme im Flugzeug. Aus diesem Grund setzen wir vermehrt auf Sammelabschiebungen, gerade auch in Kooperation mit anderen Bundesländern. Hierfür arbeiten wir seit dessen Gründung aktiv mit bayerischen Beamten im Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr, im ZUR, in Berlin mit.

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Die von mir dargestellten gewachsenen Herausforderungen bei der Erfüllung dieser Aufgabe verlangen nach einer stärkeren Bündelung von Kompetenzen und einer weiteren Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit, um den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, zeitnaher und konsequenter beenden zu können. Deshalb hat der Ministerrat am 23. März beschlossen, als eine dem Staatsministerium des Innern und für Integration unmittelbar nachgeordnete rechtlich selbstständige Landesoberbehörde ein Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen zu errichten. Mit der Errichtung dieses Landesamts und der damit verbundenen Bündelung von zentral für ganz Bayern zu erledigenden Vollzugsaufgaben werden Synergieeffekte im Bereich Asyl, Abschiebung und Förderung der freiwilligen Ausreise erzielt.

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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Seit Amtsantritt des Ministerpräsidenten scheint es fast täglich Geschenke vom weiß-blauen Himmel zu regnen. Das sind jedoch Geschenke, die sich beim Auspacken als leere Hüllen entpuppen. Eines dieser Geschenke ist also das neue Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen. Es soll dazu dienen, den Aufenthalt von abgelehnten Flüchtlingen so schnell wie möglich zu beenden. Zuvor soll es die zentrale Passbeschaffung erledigen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beispielsweise Afghanen zu der für sie teilweise unmöglichen Beschaffung einer Tazkira verpflichtet werden. Minister Herrmann hat es bereits vorgetragen; das spart mir Zeit. Schubaufträge, Flugbuchungen und die Koordinierung von Sammelabschiebungen können durchgeführt werden. Kurz gesagt: Es soll eine Behörde ausschließlich für die Abschiebung von Flüchtlingen sein.

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Sehr geehrte Frau Spiegel, wie Sie gestern mitteilten, wurden von Januar bis August 5.029 abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückgeführt, 90 % im Rahmen der freiwilligen Rückkehr und 10 % im Rahmen der zwangsweisen Abschiebung. Was Sie leider nicht beantworten konnten, war die Frage nach der Anzahl derer, die sich als Ausreisepflichtige wegen eines Abschiebungshindernisses in Form der Duldung bei uns aufhalten. Entscheidend ist deshalb nicht das Verhältnis von freiwilligen Rückkehrern zu den zwangsweise Abgeschobenen, sondern vielmehr die Gesamtzahl der Zurückgeführten zu der Zahl der Ausreisepflichtigen.

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Eine weitere Frage war, wie viele ausreisepflichtige Personen mit Duldungen sich in Rheinland-Pfalz aufhalten. Das sind mit Stand vom 31. Juli dieses Jahres 10.514 Personen. Das sind ausreisepflichtige Personen, die eine Duldung haben. Eine Duldung bedeutet, dass es dringende humanitäre oder persönliche Gründe gibt, die eine Abschiebung unmöglich machen. Das ist nicht mit ausreisepflichtigen Personen zu verwechseln, bei denen keine Duldung vorliegt.

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Lassen Sie mich daher zusammenfassend festhalten: Eine freiwillige Rückkehr zu bevorzugen, ist nicht nur für die Betroffenen besser, sondern auch für alle anderen, die ansonsten mit einer Abschiebung zu tun hätten. Für die Landesregierung gilt, dass eine freiwillige Rückkehr für alle die bessere Wahl ist. Wir werden daher im Sinne unserer humanen Asylpolitik auch in Zukunft weiter auf die freiwillige Rückkehr setzen.

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Diese Ordnung gab es offenbar aus Sicht der Staatsregierung bisher nicht gut genug. Aber wie es mit Geschenken, die man überhastet besorgt, so ist – in diesem Fall für die extrem rechte Wählerschaft vor dem Wahltag –, sind diese auch Anlass zu Enttäuschungen. So ist es auch mit diesem Landesamtsgeschenk. Sein Aufgabenbereich ist nämlich nichts anderes als die Abschiebung. Deshalb sollte das Geschenk bitte auch so heißen, meine Damen und Herren von der CSU. Sie wollen damit nämlich nichts für Asyl oder gar Integration tun, auch nicht für die Menschen, die man aus diversen Gründen gar nicht abschieben kann, auch dann nicht, wenn ihr Asylantrag schon abgelehnt wurde.

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Umgang mit von Abschiebung bedrohten suizidgefährdeten Geflüchteten durch Ausländerbehörden und Gesundheitsämter im Bundesland Bremen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 29. Juni 2017 (Drucksache 19/1138)

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Das sind nicht nur eine potenzielle Grundrechtsverletzung und eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Diese Hardliner-Praxis widerspricht aus meiner Sicht sogar der verschärften deutschen Gesetzeslage. Zwar wird nach dem Asylpaket II PTBS regelmäßig nicht mehr als Abschiebehindernis anerkannt, es sei denn, und jetzt folgt ein Zitat, „es liegen tatsächliche Anhaltspunkte für eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung, die sich durch Abschiebung wesentlich verschlechtern würde, vor.“ Das ist der Originaltext aus der Gesetzesbegründung zum Asylpaket II. Ich frage mich, was braucht die Ausländerbehörde eigentlich noch als tatsächliche Anhaltspunkte für eine schwerwiegende potenziell lebensbedrohliche Erkrankung?

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Kommen wir zum Gesundheitsamt! Das Gesundheitsamt Bremerhaven hat die von der Ausländerbehörde Bremerhaven vehement angestrebte Abschiebung trotz entsprechender vorliegender Atteste zumindest nicht verhindert. Die Ausländerbehörde hatte den Betroffenen zwar schon vorher gesagt, dass die vorliegenden Atteste kein ausreichendes Abschiebehindernis darstellen und damit die Duldung abgelehnt. Nachdem das dann auf dem runden Tisch thematisiert wurde - die Familie hatte also Glück, dass sie einen entsprechend engagierten und vernetzten Anwalt hatte -, forderte die Ausländerbehörde dann noch eine Stellungnahme des Gesundheitsamts an. Dort wiederum fand, ich zitiere aus einem Bericht der Behörde auf Bitte der Grünen, „aufgrund des erheblichen Umfangs von Anfragen der Ausländerbehörde zu Reisefähigkeiten im Gesundheitsamt in Abstimmung mit der senatorischen Behörde eine Begutachtung nach Aktenlage“ statt. Die Stellungnahme sagt, ich zitiere erneut, „es sei bei Durchführung aufenthaltsbeendigender Maßnahmen mit einiger Wahrscheinlichkeit mit suizidalen Handlungen zu rechnen.“

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Das Fazit ist dann aber, die Person kann abgeschoben werden, wenn sie nur durchgehend ärztlich begleitet und ärztlich in Empfang genommen wird. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass jemand für reisefähig erklärt wird, bei dem man von einer realen Suizidgefahr ausgehen muss im Zusammenhang mit der Abschiebung, und das auch noch rein nach Aktenlage. Es kann ja sein, dass man einen Knochenbruch nach Aktenlage feststellen und bewerten kann, psychische Erkrankungen und Diagnosen brauchen eine ausführliche Anamnese, spezifische Fachkenntnisse, insbesondere bei Traumata, und muttersprachliche Verständigung.

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Die Einschätzung der psychischen Belastung bei Abschiebungen auf die Gesundheit wird in dem ersten Bericht, den wir in der Deputation erörtert haben, sehr gut deutlich. Ich finde, in dem Bericht ist als Fazit festgehalten, dass die medizinische Begutachtung eine gesundheitliche Einschätzung des allgemeinen und individuellen Risikos im Fall einer Abschiebung darstellt. Das heißt, ist überhaupt jemand gesund genug, eine Ausreise zu bewältigen, oder ist er das nicht? Das ist letztendlich die Frage, die dahintersteht. Wie wir auch gerade aus dem Bericht von Ende September letzten Jahres erfahren haben, erfolgt die Begutachtung der psychischen Erkrankung nicht allein nach Aktenlage. Das heißt, es besteht jetzt hier ein Einvernehmen, dass die

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Die zweite Frage ist: Wer führt eigentlich die Begutachtung durch? Es tatsächlich ja so, dass ein Allgemeinmediziner nicht gleich ein Allgemeinmediziner ist, sondern natürlich weitere zusätzliche Qualifikationen notwendig sind. Aus unserer Sicht ist es gerade in diesem Bereich der psychischen Belastungen erforderlich, dass der Senat noch einmal genau prüft - auch das würde ich mir wünschen -, ob die Sensibilität und die Ausbildung bei allen, die diese Begutachtungen durchführen, vorliegt. Machen wir uns nichts vor, natürlich ist eine Abschiebung eine psychische Belastung für eine Person, und natürlich muss mit Empathie seitens der Behörden vorgegangen werden, obgleich natürlich das Ziel gesetzlich vorgegeben ist.