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Zu drei: Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen sieht sich bislang durch den Datenschutz nicht in der Effizienz ihrer diesbezüglichen Aufgaben beeinträchtigt.

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1. Ausländerrecht 2 296 2 064 344 2. Bausachen 509 447 63 3. Strafvollzug 359 339 34 4. Sozialversicherung 339 309 51 5. Steuersachen 290 253 47 6. Sozialhilfe 239 225 61 7. Lehrer 230 220 33 8. Gnadensachen 198 184 31 9. Rechtswidriger Eingriff in Gerichtsbarkeit 186 186 0 10. Kommunale Angelegenheiten 173 165 20 11. Öffentlicher Dienst 173 165 18 12. Bundesrecht 163 163 0 13. Verkehrswesen 161 148 23 14. Gesundheitswesen 160 151 16 15. Staatsanwaltschaften 155 148 6 16. Richter 140 133 12 17. Öffentliche Sicherheit und Ordnung 124 117 16 18. Private Angelegenheiten 119 119 0 19. Sonstiges 119 117 0 20. Hochschulangelegenheiten 108 99 23 21. Besoldung/Tarifrecht 107 94 16 22. Schulwesen 93 86 23 23. Staatsangehörigkeit/Personenstandswesen 90 87 23 24. Eingliederung/Lastenausgl./Vertr.-Angel. 89 86 19 25. Beschwerden über Behörden 88 85 6 26. Behinderte 83 81 20 27. Wohnungs- und Siedlungswesen 75 67 13 28. Jugendschutz 72 55 5 29. Versorgung nach dem BVG 67 62 10 30. Führerscheinsachen 63 60 11 31. Erschließungskosten, Gebühren 55 50 3 32. Gewässerschutz 54 45 10 33. Freiwillige Gerichtsbarkeit 52 49 5 34. Vermessungswesen 45 42 1 35. Immissionsschutz 43 36 9 36. Mittelstand, Handwerk, Industrie 42 39 9 37. Straßenbau 38 37 6 38. Abfallentsorgung 38 35 6 39. Medienrecht, Rundfunkwesen 36 30 4 40. Natur- u. Landschaftspflege 35 26 9 41. Datenschutz, Wahlen, Meldewesen 34 33 7 42. Familienangelegenheiten 29 25 9 43. Ausbildungsförderung 31 28 5

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Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung aufgetragen, bis zum 30.06.2005 einen verfassungsgemäßen Rechtszustand herzustellen. Das, meine Damen und Herren, bedeutet natürlich auch im Umkehrschluss, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze auch bei der Beurteilung landesgesetzlicher Normen beachtet werden müssen. Da, meine Damen und Herren, stimmen wir natürlich auch mit der Landesbeauftragten für Datenschutz überein. Bei der Novellierung des PAG haben wir damals Teile der Änderungen mitgetragen. Wir haben aber auch damals bereits angemahnt, dass die von der Landesregierung eingebrachten und hier angesprochenen Problemfelder die Bürgerrechte im starken Maße beeinträchtigen, und gerade diese Teile wurden damals bei der Novellierung des PAG von uns abgelehnt. Fakt ist, die Regelungen des § 35 PAG und des § 7 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sind gemessen am Karlsruher Urteil nicht verfassungskonform. Sie widersprechen dem vom BVG aufgestellten Grundsatz. Ob es uns passt oder nicht passt, das ist Recht, zumal die Thüringer Regelungen teilweise auch über die Bundesregelung - ich denke jetzt gerade an das Verwertungsverbot - noch hinausgehen. Deshalb beantragen wir, diese Paragraphen ersatzlos zu streichen. Sicher, auch wenn der Thüringer Innenminister zugesichert hat, dass es bis zu einer gesetzlichen Regelung von Seiten des Bundes in Thüringen keine Maßnahmen der Wohnraumüberwachung geben wird,

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Beabsichtigt der Senat, eine Neuorganisierung des Datenschutzes, zum Beispiel durch ein Landeszentrum für Datenschutz nach dem Vorbild SchleswigHolsteins, vorzunehmen, und wann wird der zuständige Ausschuss darüber informiert?

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Wann wird die Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz wiederbesetzt? Die Stelle ist ja derzeit ausgeschrieben.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung straßenverkehrszuständigkeitsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 14/278, wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.

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Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, auf eine Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung straßenverkehrszuständigkeitsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 14/278. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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stalt, die Landesfrauenbeauftragte, der Magistrat der Stadt Bremerhaven und der Landesbeauftragte für den Datenschutz teilgenommen. Für die Umsetzung besteht dieses Szenario: Die Ressorts sind für die Inhalte und die Entwicklung von Maßnahmen verantwortlich, die BIA und die BIS in Bremerhaven sorgen für die Umsetzung.

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22. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2000

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Wer der Überweisung des 22. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Beratung und Berichterstattung an den Datenschutzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Meine dritte Frage: Hält die Landesregierung die im Land laufenden Erhebungsverfahren für die Gewähning des bedingten Rechtsanspruchs über Fragebögen. in denen die Eltern Einzelheiten wie Arbeitszeiten und den genauen Zeitaufwand für den Arbeitsweg detailgenau angehen und vom Arbeitgeber bestätigen lassen müssen. für angemessen und mit dem Datenschutz vereinbar!

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. schaft, der Verankerung des Sports und auch bei der Frage des Grundrechts auf Datenschutz.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir ein Anliegen, zu einem zweiten Komplex, der in der Verfassung deutlich gestärkit worden ist, etwas zu sagen, nämlich zu Artikel 4 a, zu den Grun_drechten über den Datenschutz. Zu Recht hat diese Fragestellung in de~ letzten zehn bis 15 Jahren an Bedeutung in unserer Gesellschaft gewonnen. Wir würden uns aber gründlich irren, meinten wir-.-dass_ diese Diskussion

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Ausbau der Bü-rgerbeteiligung, die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen, der Datenschutz, der Schutz der. Umwelt und der natürlichen Leben~grun'dlagen, die EinfOhrung der Europathematik, das Verhältnis Landtag ~ur Landesregierung un_d vieles mehr zu nennen.

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Pfalz in den kommenden Jahren _über den Datenschutz noch intensiver unterhalten müssen. Die D.atenschutzkommission beschäftigtsich ständig mit diesen Problemen und Fragen.

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hung von gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften. Das finden wir im Gegensatz zu dem, was heute schon des Öfteren gesprochen wurde,_sehr bemerkenswert. Wir unterstützei:J weiterhin de~ Landesbeauftragten für den Datenschutz bei sei

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zwar gern auf den Kofferraum des PKW, aber in der herrschenden Politik und in der Gesetzgebung des Landes findet sie sich nicht. Auch mit dem Datenschutz hatten Landesregierung und Ausschussmehrheit bei diesem Gesetzentwurf wieder einmal ihre liebe Not. Die Vorschläge der Datenschutzbeauftragten fanden bei der abschließenden Beratung im Innenausschuss nur in einem einzigen Punkt Aufnahme. Das ist nicht nur aus Sicht des Datenschutzes bedauerlich, sondern bescherte den Ausschussmitgliedern das einmalige Erlebnis eines heftigen Disputs mit Vertretern des Innenministeriums. Die von den Ausschüssen abgewiesenen Änderungswünsche der Datenschutzbeauftragten stellen wir heute hier zur endgültigen Abstimmung.

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Die vorgesehenen Änderungen haben im Rahmen der durchgeführten externen Anhörung auch die Zustimmung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages sowie des Landkreistages gefunden. Ich darf Sie deshalb bitten, dem vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Änderung des Feiertagsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften, Drucksache 14/266, wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2007 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Verlängerung der Befristungsregelungen bis zum 31. Dezember 2020 vor. Das Feiertagsgesetz in Artikel 1 und das Saarländische Datenschutzgesetz in Artikel 2 werden erstmalig befristet. Weiterhin wird die Zuwiderhandlung gegen das in § 8 Abs. 2 des Feiertagsgesetzes verankerte Betriebsverbot von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen in den Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 14 des Feiertagsgesetzes aufgenommen. - So viel zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfes.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes Drucksache 14/265 wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist die Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2020. Änderungen inhaltlicher Art sind nicht vorgesehen.

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Eines ist uns allen klar: Dieses uns vorliegende Gesetz ist dringend renovierungsbedürftig. Das ist auch im Ausschuss angeklungen. Lassen Sie mich nur ein paar Beispiele nennen. Vom 15. September 2006 bis zum 31. März 2010 sind im Saarland gerade einmal sage und schreibe 52 Anfragen registriert worden. Von einem allgemeinen Durchbruch für mehr Transparenz kann also beileibe nicht gesprochen werden. Von den 52 Anfragen waren 30 auch noch strittig; sie landeten also beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Grund dafür dürften einerseits die zahlreichen Ausnahmetatbestände sein, die die Bürgerinnen und Bürger von einer Akteneinsicht abhalten sollen, und andererseits - das ist jedenfalls unsere Meinung ein Gesetzesname, der durchaus zu Missverständnissen führen kann.

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Das einschlägige Presserecht stellt aber weniger weitgehende Rechte zur Verfügung. Hier wollen wir als Koalition prüfen, ob wir im Landesmediengesetz entsprechend weitergehende Möglichkeiten für die Journalisten schaffen können, genauso wie dies die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gesagt hat, weil das für die Journalisten das speziellere Gesetz ist.

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Das lässt darauf schließen, dass das Gesetz bei vielen Bürgern noch nicht angekommen ist, Frau Kollegin Ries. Hier könnte man im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit noch etwas mehr tun, wobei man sagen muss, dass das Gesetz inzwischen beim Netzauftritt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einen herausgehobenen Platz einnimmt.

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Für die Debatte werden folgende Schwerpunktthemen gebildet: erstens, Generaldebatte, in deren Rahmen die Bereiche Bürgerschaft, Rechnungshof, Bundesangelegenheiten, Senat und Staatsgerichtshof aufgerufen werden; zweitens, Inneres, Kultur und Sport; drittens, Justiz und Verfassung, Datenschutz; viertens, Bildung und Wissenschaft; fünftens, Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales; sechstens, Bau und Umwelt; siebtens, Wirtschaft und Häfen; achtens, Finanzen; neuntens, Schlussrunde.

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Ich rufe auf den Bereich Justiz, Verfassung und Datenschutz.

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Lassen Sie mich jetzt etwas anderes sagen. An einem Beispiel will ich es einmal deutlich machen - mit der notwendigen Zurückhaltung, damit ich nicht gegen den Datenschutz verstoße. Es wird immer ni den Zeitun gen berichtet. dass ein ausländischer Staatsbürger. der einen Imbissstand im Süden des Landes hatte. ausgewiesen wurde. nachdem dieser linhissstand abgebrannt ist.

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Der Datenschutz steht in der letzten Zeit verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Wir kennen die vielen Probleme und Skandale, die es da gibt. Wir bekommen jetzt ein unabhängiges Datenschutzzentrum. Wir sind froh, dass der EuGH in seinem Urteil unsere Meinung damals bestätigt hat, und zwar völlige Unabhängigkeit der privaten Datenschutzaufsicht von staatlicher Einflussnahme sowie eine zentrale Anlaufstelle in Datenschutzfragen für die Bürger. Die personelle Aufwertung dieses Sektors ist notwendig wegen stetig zunehmenden Aufklärungs- und Beratungsbedarfs. Hier darf ich insbesondere die Bereiche Internet und soziale Netzwerke nennen, auch für Städte und Gemeinden.

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Ein weiteres Thema ist die Stiftung Datenschutz. Dies ist eine unabhängige Bundesstiftung, die mit Spezialisten aus verschiedenen Bereichen eingerichtet wird. Es geht hier etwa um die Vergabe von Gütesiegeln für Firmen, um Software-Produkte, Produkttests und Bildungsangebote. Sie soll laut einem Kabinettsbeschluss des Bundes im Jahre 2011 kommen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Stiftung ins Saarland kommen soll. Ministerpräsident Müller hat ein entsprechendes Schreiben versandt. Dies wäre ein Prestigeobjekt, das das Saarland gut gebrauchen könnte.

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Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und der Stadthaushalt besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet. Des Weiteren wurde interfraktionell vereinbart, zur Strukturierung der Debatte Themenschwerpunkte zu bilden, und zwar erstens, Generaldebatte, in deren Rahmen die Bremische Bürgerschaft, Rechnungshof, Bundesangelegenheiten, Senat und Staatsgerichtshof aufgerufen werden; zweitens, Inneres, Kultur und Sport; drittens, Justiz und Verfassung, Datenschutz; viertens, Bildung und Wissenschaft; fünftens, Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales; sechstens, Bau und Umwelt; siebtens, Wirtschaft und Häfen; achtens, Finanzen und neuntens dann die Schlussrunde.

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Diese beiden Fragen waren in den Mittelpunkt gerückt. Weiterhin wurde beschlossen, die Landesregierung zu ersuchen, die für den Innenminister von der Polizeiabteilung gefertigte Zuarbeit zum Thema Kennzeichenerfassung im Rennsteigtunnel zur Vorbereitung des Innenausschusses am 10.12.2003 und den Vermerk der Polizeiabteilung vom Juli 2003, durch den der Innenminister erstmals über den geplanten Pilotversuch zur automatischen Kennzeichenerfassung in Kenntnis gesetzt worden war, vorzulegen. Diese beiden Unterlagen wurden dem Ausschuss am 20. April 2004 vorgelegt. In der zweiten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 22. April 2004 wurde die Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung des Innenministers Andreas Trautvetter durchgeführt. Der Minister hat zu allen in dem Einsetzungsbeschluss aufgeführten zehn Fragen des Untersuchungsgegenstands entsprechende Aussagen gemacht. In der dritten nicht öffentlichen Sitzung am 5. Mai 2004 wurde der Beweisantrag der Abgeordneten Pelke und Höhn, das ist in der Vorlage UA 3/4-8, Beweis über die Frage zu erheben - und jetzt kommt die dort gestellte Frage: Hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Einwände gegen einen Probebetrieb der automatischen Kennzeichenerfassung im Rennsteigtunnel erhoben? - durch Vernehmung der Datenschutzbeauftragten Frau Silvia Liebaug und des Staatssekretärs Herrn Manfred Scherer. Der Untersuchungsausschuss beschloss am 5. Mai in nicht öffentlicher Sitzung, die Beweisführung

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat die Gelegenheit heim Schopfe und die Novellierung zum Anlass genommen, um eine weitere drastische Verschärfun g des Polizeirechts über die parlamentarischen Hürden zu bringen. Niemanden wird es verwundern. dass wir einer Sicherheitspolitik unsere Zustimmung verweigern. die die Sicherheitslage durch immer weiter gesteigerte Eingriffsmöglichkeiten der Polizei in von Verfassung~ wegen geschützte Grundrechte zu beherrschen vorgibt. Eingriff in das Grundrecht auf Leben Stichwort finaler Rettungsschuss -.. Eingriff in das Gnindrecle auf Datenschutz - Stichwort Videoüberwachung -. Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit - Stichwort Aufenthaltsverbot das sind Ihre Antworten und das nennt sich dann modern.