Ich möchte in diesem Zusammenhang zu einem anderen Komplex eine Frage stellen, und zwar zum Datenschutz. Sie behaupten ja immer, der Datenschutz sei gewährleistet. Bei dem so genannten Check-Up-Erfassungsbogen, der bei diesem Test verwendet wird, muss angegeben werden: Geburtsdatum, Schulname, Klasse und Anfangsbuchstaben des Schülers. Danach ist es eindeutig, dass man ohne weiteres sofort auf die Person des Schülers oder der Schülerin schließen kann. Ist vor diesem Hintergrund wirklich der Datenschutz gewährleistet, Herr Minister?
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz 16 Landesbeauftragte für den Datenschutz und daneben aus verfassungsrechtlichen Gründen Datenschutzbeauftragte für Kirchen, Rundfunk- und Medienanstalten. Eine Vereinfachung, die den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich nur einen Ansprechpartner für den Datenschutz verschaffen könnte, ist nicht möglich.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel zum Datenschutz in den letzten zwei Tagen gesagt worden. Anlässlich der Veröffentlichung des 36. Datenschutzberichts am Freitag letzter Woche hat Frau Dr. Sommer gesagt, das Jahr 2013 sei ein gutes Jahr für den Datenschutz gewesen. Das freut uns, es klingt aber natürlich angesichts der NSA und allem anderen ein bisschen paradox. Man kann sich das vielleicht nur so erklären, dass in der Tat durch die NSA-Affäre das Problembewusstsein bei den Menschen so in den Fokus gerückt ist. So viel Geld hätte man in eine Werbekampagne gar nicht investieren können, so beliebt ist der Datenschutz geworden.
Mit einem weiteren Antrag setzt sich die SPD-Fraktion für die Arbeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein. Der Datenschutz sowie die Informationsfreiheit sind elementare Bürgerrechte, für deren Durchsetzung sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit seiner hervorragenden Arbeit einsetzt. Daher haben wir gleich zu Beginn der Legislaturperiode die Unabhängigkeit seines Amtes gestärkt.
Davon losgelöst ist das zweite Thema dieses Antrages, bei dem es um den Datenschutz geht, der bei der Datenverarbeitung an den Schulen selbst notwendig ist. Hier vermischt der vorliegende Antrag aus unserer Sicht zwei sehr unterschiedliche Bereiche unter dem Oberbegriff „Datenschutz“. „Datenschutz als Organisationsfrage“ lässt sich im Bereich Schule sicher unterschiedlich organisieren, wie die Anhörung auch noch einmal sehr deutlich gezeigt hat. Unserer Erfahrung nach – das wurde auch, so glauben wir, bei der Anhörung bestätigt – bestehen in unserem Bundesland bei der Organisation jedoch keine gravierenden Schwächen, sodass wir auch diesem Teil des Antrages nicht folgen können.
Meine Damen und Herren, ich hatte schon betont: Der Datenschutz hat bei dieser Landesregierung einen hohen Stellenwert. Dass es in den Bereichen Sicherheit und Datenschutz unterschiedliche Auffassungen und unterschiedliche Interessen gibt, ist ganz natürlich. Aber eines will ich hier ausdrücklich sagen: Mit Herrn Nedden, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, hat es immer einen fairen Austausch gegeben, und wir konnten jegliche Meinungsverschiedenheit sachlich austragen. Deshalb möchte ich mich bei ihm auch ganz herzlich für die geleistete Arbeit bedanken. Unterschiedliche Meinungen müssen auf einer vernünftigen Basis gewürdigt werden. Das ist in der Vergangenheit immer geschehen. Deshalb von meiner Seite und im Namen des gesamten Parlaments ein herzliches Dankeschön für diese Arbeit! - Vielen Dank.
ren Vergangenheit um die NSA-Affäre Datenschutz endlich wieder von einer breiten Masse diskutiert und ernst genommen wird, denn oft hat man das Gefühl, viele Menschen halten es mit dem Datenschutz wie mit den guten Vorsätzen zum neuen Jahr. Man will ja, findet aber noch immer genügend Ausreden bei Facebook, und wir hatten auch schon heute Morgen das Thema, wo man überall seinen Haken setzt, ohne genau die AGB durchzulesen. Die Gefahr besteht natürlich auch dieses Mal angesichts der Dimension, jedoch habe ich die begründete Hoffnung, dass das Thema wirklich bei den Menschen angekommen ist, denn – und das ist ein Punkt, der in ihrem Antrag leider völlig fehlt – Datenschutz fängt bei jedem von uns an, und zwar mit oftmals ganz kleinen Schritten. Solch ein Bewusstsein muss ausgebildet werden, deswegen wollen wir, das steht in unserem Antrag auch explizit, die Vermittlung entsprechender Kompetenzen im Schulunterreicht verankert wissen.
heitlicher Rahmen für den Datenschutz. In der sogenannten JIRichtlinie sind Mindeststandards vorgegeben, die alle Mit gliedsstaaten in ihrem nationalen Recht einhalten müssen. Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermitt lung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr bilden ge meinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung seit 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union. Ziel der JI-Richtlinie ist es, für den Datenschutz in den Berei chen Polizei und Justiz eine Mindestharmonisierung innerhalb der EU herbeizuführen, um insgesamt ein höheres Daten schutzniveau zu erreichen.
Der Bericht macht deutlich, dass der Datenschutz in Nordrhein-Westfalen bei Frau Block und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in guten Händen ist. Hervorzuheben sind die Beiträge zum Datenschutz im öffentlichen Bereich wie zum Beispiel bei der Datenverarbeitung in Sozialbehörden, bei der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes sowie des Strafvollzugsrechts, aber auch die Beiträge zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich wie zum Beispiel beim Scoring und bei der Verarbeitung von Daten für Werbezwecke, bei „Pay As You Drive“, einer neuen Produktentwicklung im Bereich der Kfz-Versicherung, und bei den sozialen Netzwerken sowie der Informationsfreiheit. Wenn es um den freien Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen geht, wurde und wird gute Arbeit geleistet. Ihnen allen vielen Dank für diese verdienstvolle Arbeit!
Ich nenne doch noch einen letzten Punkt. Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz. Datenschutz ist das super Grundrecht der digitalen Zeit. Wenn wir uns anschauen, dass aktuelle Meldungen vonseiten der EU sagen, dass der EU-Generalanwalt gesagt hat, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Grundrechtecharta der EU vereinbar ist, dann ist das ein guter Tag für die digitale Zeit und für den Datenschutz und die Bürgerrechte. Das sollte uns bei den weiteren Beratungen begleiten.
Dieser Gesetzentwurf plädiert für das sogenannte Einheitsmodell, also dafür, den nichtöffentlichen und den öffentlichen Datenschutz zusammenzulegen. Was hat das für Vorzüge? - Der Datenschutz ist ein hohes Gut und ein wichtiges Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Seit den jüngsten Ereignissen - egal, ob es dabei nun um Google, Microsoft oder Sonstiges ging - bezieht er sich immer häufiger auf den nichtöffentlichen Bereich, ist also gewerblicher Datenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz etc.
Wo befindet sich der Ansprechpartner für die bayerischen Bürger? - Wer mit dem öffentlichen Datenschutz, mit der Polizei, mit Behörden oder Krankenhäusern zu tun hat, muss sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz in München wenden. Wer mit dem nichtöffentlichen, also gewerblichen Datenschutz zu tun hat, muss nach Ansbach. Das trägt nicht dazu bei, die Bedeutung des Datenschutzes für unsere Bevölkerung so transparent werden zu lassen, dass genügend Vertrauen besteht, diesem Anliegen einheitlich Rechnung zu tragen.
Man kann natürlich den Datenschutz als wichtiges Gut herausstellen, aber wenn man eine No-Go-Person - damit meine ich ausdrücklich nicht den derzeitigen Leiter - zum Datenschutzbeauftragten beruft, dann wird der Datenschutz zum stumpfen Schwert oder zum zahnlosen Tiger; dann steht er nur auf dem Papier. Wie sieht es beim Landesbeauftragten für den Datenschutz aus? - Tatsächlich muss der Landtag in der Lage sein, auf Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung eine Person zu wählen. Damit ist eine de
Wir sind der festen Überzeugung, dass es wichtig und richtig ist, den Datenschutz im öffentlichen Bereich vom Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich auch rein fachlich zu trennen. Es ist eine andere Aufgabenwahrnehmung, wenn ich im Bereich der öffentlichen Verwaltung als Kontrollorgan tätig werde und überprüfe, ob der Datenschutz eingehalten wird, oder ob ich im Bereich des privaten Rechts auch eine Vielzahl von Beratungsfunktionen wahrnehme, um im nichtöffentlichen Bereich für die Einhaltung des Datenschutzes Sorge zu tragen. Wo hier das Mehr an Bürokratie sein soll, ist mir nicht nachvollziehbar.
Heute leben wir in einer modernen Gesellschaft, in der eine unabhängige Kontrolle der Macht und der Gewalten notwendig ist. Deswegen hat letztlich der EuGH geurteilt, dass der Datenschutz in völliger Unabhängigkeit agieren muss, dass er nicht mehr von staatlichen Stellen abhängen darf. Deswegen muss man das auch umsetzen. Der Datenschutz muss schauen, dass mit den personenbezogenen Daten unserer Mitbürger rechtmäßig umgegangen wird. Das muss er im privaten wie im öffentlichen Bereich kontrollieren. Somit gehört der Datenschutz letztlich zu einer modernen Form der Gewaltenteilung.
Deshalb hat der Europäische Gerichtshof letztlich zu Recht entschieden, dass wir einen unabhängigen Datenschutz brauchen. Deshalb hat die EU-Kommission am 6. April dieses Jahres gerügt, dass die Bundesrepublik Deutschland diese Entscheidung noch nicht vollzogen hat. Langsam kommen die anderen Länder und Bayern in Bewegung. So, wie es Kollege Arnold vorhin ausgeführt hat, ist das, was die Bayerische Staatsregierung plant, nicht zielführend. Zielführend ist ein einheitliches Landeszentrum für Datenschutz, in dem beide Bereiche, der öffentliche und der private Datenschutz zusammengeführt werden. Nur dort können Synergien genutzt und Einsparungen erzielt werden, weil sich viele Themen des Datenschutzes überschneiden, was wir auch in der Datenschutzkommission immer wieder feststellen. Für den Recht und Schutz suchenden Bürger wird damit ganz klar, wo welche Kompetenzen vorhanden sind, wohin er sich letztlich wenden muss. Deshalb haben wir eine gewisse Sympathie für den Gesetzentwurf der SPD.
Letzter Punkt: Nach wie vor gibt es eine sehr große gesetzliche Lücke, der Datenschutz ist immer noch nicht im Grundgesetz verankert. Wir haben aus diesem Haus heraus zahlreiche Initiativen gestartet und die Bundesregierung aufgefordert, den Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Leider kommt die Bundesregierung diesem Wunsch nicht nach, in Zeiten von Snowden und Co., Google und Big Data ist das mehr als ein Armutszeugnis. Deshalb möchte ich dafür werben, dass alle hier an einem Strang ziehen, auch die Oppositionsfraktion hier rechts im Haus. In dem Sinne: Datenschutz gehört in das Grundgesetz und nicht auf die Müllhalde, liebe Freundinnen und Freunde von der CDU! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Sprichwörter können ja so täuschen. Was lange währt, wird in diesem Fall eben nicht gut. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung für eine unabhängige Datenschutzkontrolle ist halbherzig und vergibt die Chance, Datenschutz aus einem Guss zu installieren. Ich nehme an, das geschieht aus Angst vor Unruhe und Kosten, die eine Umstrukturierung mit sich brächte, und aus Angst, möglicherweise jemanden zu verprellen. Es bleibt also bei der Trennung von Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich und im öffentlichen Bereich. Die Arbeit des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz behält Verfassungsrang, die des Datenschutzes für den privaten Bereich dagegen nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer in der Bevölkerung unterscheidet denn zwischen dem öffentlichen und privaten Datenschutz? - Eigentlich niemand. In den Resonanzstudien, die die Bayerische Staatsregierung in Auftrag gegeben hat, hat man sich erkundigt, ob die Akzeptanz von "Obazdn" - dem Käse und staatlicher Politik vorhanden ist. Ich meine, das ist nahezu das Gleiche. Hätten Sie sich bei der Bevölkerung über die Akzeptanz beziehungsweise über das Verständnis von Datenschutz erkundigt, wäre dies ein wesentlich sinnvollerer Akt gewesen, als auf diese Art und Weise Steuergelder zu verschleudern. Auch ohne solche Studien kommt man zu ganz erstaunlichen Ergebnissen, wenn man sich in der politischen Landschaft umblickt. Datenschutz ist eine Einheit. Niemand unterscheidet zwischen nichtöffentlich und öffentlich. Im Gegenteil, diese Unterscheidung ist sogar schädlich.
Zum einen sind wir der festen Überzeugung, dass der Datenschutz im öffentlichen Bereich etwas anderes ist als der Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Im öffentlichen Bereich stehen die Vorbildrolle des Staates und die politische Kontrolle im Mittelpunkt, während im nichtöffentlichen Bereich die strikte Rechtmäßigkeitskontrolle durch Gerichte im Mittelpunkt steht. Der Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich umfasst eine Vielzahl von Beratungsaufgaben. Der frühere Leiter des Amtes für Datenschutzaufsicht hat dies in seinem Bericht im Ausschuss für Verfassung, Recht,
zu einer Einheit zu kommen. Denn, meine Damen und Herren, es geht heutzutage nicht mehr nur um den öffentlichen Datenschutz und einen nichtöffentlichen Datenschutz, sondern es geht generell um Datenschutz und Datensicherheit.
lieren: Die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere zur völligen Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht und der Vorratsdatenspeicherung - auch dieses Thema ist nicht neu. Ich denke, wir haben auch im Landtag schon mehrfach zu dieser Frage diskutiert. Verankerung konkreter Schutzziele und Grundsätze, insbesondere das Prinzip der Datensparsamkeit, das Verbot der Profilbildung, die Angleichung der Regelung für öffentliche und nicht öffentliche Stellen, die Minimierung der Zahl der Spezialregelungen außerhalb des Datenschutzgesetzes, die Schaffung möglichst technisch neutraler Normen, die in Auslegung und Anwendung ihr hohes Schutzniveau behalten trotz Fortentwicklung der IT-Technik, integrierter Datenschutz in Produkten und Verfahren, die Stärkung der Betroffenenrechte, sprich die Transparenz der IT-Prozesse, umfassende Auskunftsrechte, Einwilligungsprinzip, Recht auf Löschung, Datenschutzrecht internetfähig machen, Verstärkung der Verfahren zur Eigenkontrolle, das sogenannte Auditing, praktisch wirksamer Sanktionskatalog bei Verstößen und Mängeln, bürger- und anwendungsfreundliche klare Strukturierung und Formulierung des Gesetzestextes und natürlich wichtig Jugendschutz per Datenschutz, das heißt also auch Datenschutz als Bildungsaufgabe verstanden zu wissen.
Er ist durchaus voluminös. Wenn Herr Bopp den Datenschutz beauftragten und sein Team bereits dafür gelobt hat, dass die Thematik Datenschutz im Land Baden-Württemberg, was die Behörden angeht, sehr fundiert und auch sehr detailliert auf gearbeitet wurde, so kann man sich dem nur anschließen. Des wegen möchte ich dem Datenschutzbeauftragten auch im Na men der SPD-Fraktion ganz herzlich für die Arbeit danken, die sehr aufschlussreich ist und die uns auch sehr deutlich er kennen lässt, wo es beim Datenschutz im öffentlichen Bereich noch erhebliche Probleme gibt.
Aus diesem Grund dürfen wir den Datenschutz nicht als Hemmschuh begreifen – häufig wird der Datenschutz ja als notwendiges Übel oder als Hemmschuh betrachtet –, sondern wir müssen es schaffen, dass der Datenschutz auch im Be wusstsein der Bevölkerung viel stärker verankert wird.
Die Prime Time ist gut und ich freue mich darüber. Die Zusammenführung der Datenschutzkontrolle des öffentlichen und nicht öffentlichen Bereichs beim Landesbeauftragten für Datenschutz ist der richtige Weg zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung. Die ist ja hier schon öfter zitiert worden. Sympathien habe ich auch für den Ergänzungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE, dem Landesbeauftragen für Datenschutz künftig die Stellung einer eigenständigen obersten Landesbehörde einzuräumen. Sie beide haben in Ihren Anträgen nichts falsch gemacht, sie beinhalten nur leider viel zu wenig. Sie sagen, Sie verstehen nicht, warum wir jetzt dieses Stückchen nicht verabschieden wollen. Ich sage Ihnen jetzt ein Argument: Zehn Jahre nach der letzten Datenschutzrechtsnovelle in Thüringen wäre es aus unserer Sicht fatal und ein falsches Signal für die täglich wachsende Bedeutung eines wirksamen Datenschutzes, sich nur mit diesen Scheibchen zufrieden und ins Gesetzblatt zu begeben, weil es eine formale Zuordnung ist, die die inhaltlichen Defizite, die der Datenschutz auch noch hat, derzeit nicht beseitigt. Wir stehen vor der Aufgabe, das Thüringer Datenschutzrecht, das 2001 fast noch im Vorinternetzeitalter - zuletzt novelliert worden ist, umfassend an den Stand der aktuellen technischen Entwicklung und an dadurch neu zur Verfügung stehende und genutzte Möglichkeiten der Datenverarbeitung anzupassen. Bevor wir die Behörde umstrukturieren, sollten wir auch die Arbeitsanweisung modernisieren. Umzusetzen sind weiter Anforderungen, die seit der letzten Novellierung des Gesetzes von der bundesdeutschen und europäischen Verfassungsrechtsprechung in einen angemessenen Datenschutzstandard gestellt werden. Beides erfordert umfassende Ergänzungen des bisherigen Gesetzes, die wir in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Persönlich hätte ich mir und auch die SPD eine Fraktionsinitiative vorstellen können, gerade weil es ja auch darum geht, nach den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs Regierungsferne herzustellen. Wir sind aber jetzt in der Koalition dabei, dass es einen Regierungsentwurf geben wird und den gibt es und daran wird gearbeitet.
Die gemäß des Europäischen Gerichtshofs zu gewährleistende stärkere Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten verlangt einerseits eine aufsichtliche Entkopplung von der Landesregierung und insoweit ist der Datenschutzbeauftragte kein klassischer Beauftragter der Landesregierung wie andere Beauftragte unserer Regierung, sondern allenfalls ein vom Parlament zu wählender unabhängiger Bürgerbeauftragter im Spezialbereich des Datenschutzes. Die dem Landesbeauftragten für Datenschutz zu garantierende Unabhängigkeit verbietet allerdings auch eine allzu enge Ankopplung an das Wohlgefallen unseres Parlaments. Sofern in derzeit kursierenden Vorentwürfen, in einem, der nicht von der SPD stammt, die Regelung herumspukt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ohne weitere Rechtfertigungsvoraussetzung mit einfacher Mehrheit vom Parlament abgewählt werden kann, wird es, wenn es sich hier nicht um ein Schreibversehen gehandelt hat, zu einem solchen krassen Angriff auf die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz, die europaweit einmalig wäre, ganz sicher nicht kommen. Das kann ich seitens meiner Fraktion hier schon mal ankündigen und zusichern. Wir sind derzeit in der Koalition tatsächlich bei der Abstimmung eines umfassenden Neuregelungswerks und ich hoffe, dass ich Ihnen auch mit den Inhaltsangaben vermitteln konnte, dass Ihre richtigen Anliegen in diese Novellierung eingehen werden. Es wäre aber wirklich ein falsches Signal, wenn wir nur Ihre eineinhalb Bausteine als Vorabregelung beschließen würden. Wir stimmen deshalb heute hier mit Nein ab. Ich hoffe aber - und wir von der SPD und auch ich arbeiten persönlich daran -, dass die Einbringung der erforderlichen umfassenden Novellierung noch in den nächsten Wochen erfolgen kann.
durch die Übertragung der Aufsicht über den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich vom Landesverwaltungsamt auf den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz entsprochen werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird diese Aufgabe, wie auch seine bereits bestehende Zuständigkeit im öffentlichen Bereich weisungsfrei wahrnehmen. Er soll aber durch die Normierung eines parlamentarischen Fragerechts dem Landtag zur Antwort verpflichtet werden, da der EuGH solche Rechenschaftspflichten gegenüber dem Parlament ausdrücklich für zulässig erachtet hat. Insgesamt enthält der Gesetzentwurf in sich ausgewogene Regelungen, die sowohl die Interessen der Datennutzer als auch die Interessen der von Datenverarbeitung betroffenen Personen angemessen berücksichtigen. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf erfolgreich beraten und zeitnah verabschiedet wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Aber trotzdem sind mit dem Gesetz natürlich noch nicht alle Probleme gelöst. Wir haben zwar einen völlig unabhängigen Datenschutz, und das ist auch gut und richtig. Aber wir brauchen natürlich auch einen effektiven Datenschutz. Ich will die Datenschutzskandale der Vergangenheit überhaupt nicht aufzählen. Aber Datenschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren, bleibt im 21. Jahrhundert ein Megathema. In letzter Zeit gab es die Probleme bei Sony, wo Kundendatensätze geknackt und einfach verramscht worden sind. Bei Apple wurden illegal Bewegungsprofile aufgezeichnet. Wir hatten auch die Debatte über Google.
Nun komme ich aber zur eigentlichen Gretchenfrage des Tages. Verehrte Senatoren, wie halten Sie es denn mit dem Datenschutz? Uns Liberalen drängt sich manchmal der Eindruck auf, der Datenschutz sei für den SPD-Senat immer nur dann relevant, wenn man damit auf Bundesebene PR-Anträge stellen kann oder Auskünfte an Abgeordnete verhindern kann. Wenn es aber darum geht, den einst für die Internetwirtschaft geforderten Datenschutz auch in der Hamburger Verwaltung umzusetzen, drückt sich der Senat gern vor Arbeit und Verantwortung. Dieses doppelzüngige Verhalten ist für uns Liberale und wohl auch für den Rest der Opposition reichlich inakzeptabel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur Ernennung und Verpflichtung des Landesbeauftragten für Datenschutz. Nach § 35 des Thüringer Datenschutzgesetzes ist vorgesehen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhält und vor dem Landtag den Eid leistet. Ich bitte, den neu gewählten Landesbeauftragten für Datenschutz, Herrn Dr. Lutz Hasse, nach vorn. Die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.
Alle beteuern immer wieder, wie wichtig ihnen der Datenschutz ist und welch hohen Stellenwert er doch genießt. Aber wie sieht es damit bislang in der Wirklichkeit aus? - Der Datenschutz ist doch nur ein Thema von vielen im Innenausschuss, welcher sich aufgrund der Vielzahl der Themen eben nur am Rande, das heißt von Fall zu Fall, mit dem Datenschutz befasst, zum Beispiel aufgrund der Vorlage des Tätigkeitsberichtes des Datenschutzbeauftragten oder dann, wenn es zu einem Skan