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In der eben erwähnten Debatte über die Transparenz der EU-Agrarsubventionen hat sich die Landesregierung, damals durch Herrn Uhlenberg vertreten, zunächst auf den Datenschutz zurückgezogen. Er will die Zahlen für den Agrarsektor nur bei Veröffentlichung der Zahlen für alle Subventionsbereiche offenlegen. Seine damaligen emotional gefärbten Ausführungen lassen doch sehr vermuten, dass der Minister sehr wohl weiß, dass die Offenlegung der Zahlen für die Agrarsubventionen eine gesellschaftliche Diskussion auslöst.

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Ich frage die Landesregierung: Wie ist ihre Position zu den Ausführungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in seinem Tätigkeitsbericht sowie zu den Presseveröffentlichungen hierzu?

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Werner, ich bedauere, dass durch die von Ihnen zitierten Formulierungen ein unzutreffender Eindruck entstanden ist, und zwar auf einem Gebiet, das besondere Sensibilität erfordert. Der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zu dieser Thematik datiert vom

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Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird an den Parlamentsausschuss überwiesen. Ich habe gerade in diesen Tagen aktuelle Informationen einer Interessensgruppe bekommen, die noch bestimmte Veränderungswünsche hat, die im Bereich von Datenschutz und Information liegen. Ich gehe davon aus, dass der Medienausschuss sich dieser und anderer Sachen entsprechend annehmen wird.

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Einige Punkte daraus: Die Höhe des Arbeitslosengeld-IIRegelsatzes muss bundesweit auf einheitlich 420 Euro angehoben werden. Der Antrag muss überschaubar sein und nachvollziehbar für die Antragsteller. Die Anträge müssen dem Datenschutz entsprechen. Wir wollen, dass die Bescheide ebenfalls nachvollziehbar sind und vor allen Dingen Hinweise zu Folgewirkungen enthalten, nämlich gerade bei den Leistungsbeziehern null, das heißt für die, die gar keine Leistungen erhalten. Darüber hinaus müssen die Bescheide für ein Jahr ergehen. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I muss auf die bisherige Regelung zurückgeführt werden. Schwangere, das ist nun einmal so, können ihren Kinderwagen und das Kinderbett nicht von dem Regelsatz finanzieren.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wurde in jüngster Vergangenheit in der Presse unter anderem hinsichtlich des Umgangs mit den Erkenntnissen aus den „Rosenholz“-Dateien zitiert. Die entsprechenden Artikel beziehen sich auf den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten zum 31.12.2003, in dem er „eine flächendeckende, anlassunabhängige Überprüfung aller Bediensteten des Landes oder auch derjenigen, die aus den alten Bundesländern stammen „aufgrund der jetzt zugänglichen „Rosenholz“-Dateien für unverhältnismäßig“ erachtet. „In jedem Fall sollten die Voraussetzungen einer Überprüfung in einheitlichen Richtlinien festgelegt werden“, erläutert der Landesbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht.

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Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 14, es handelt sich hierbei um Überschuldung privater Haushalte und Insolvenzverfahren, den Tagesordnungspunkt 16, es handelt sich hierbei um Methadon-Substitution in der JVA Bremen, den Tagesordnungspunkt 27, hierbei handelt es sich um die Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung, den Tagesordnungspunkt 38, Datenschutz für ALGII-Empfänger, und den Tagesordnungspunkt 39, Schwitzen statt Sitzen, für heute auszusetzen.

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Frau Präsidentin! Frau Kollegin, in der verlesenen Antwort habe ich eben gesagt, wir haben keine Daten vorliegen, wir haben derartige Daten nicht erhoben. An diesem Zustand möchte ich unter Wahrung von Datenschutz und von Zuständigkeiten etwas ändern. Die Schulträger haben den besten Überblick, weil die Kommunen in der Regel

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Der Bericht von Herrn Mäurer bietet viele Informationen, die Ausgangspunkt für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss sein sollten und müssen. Das ist richtig, und nach diesem Bericht wird deutlich – jedenfalls für mich –, dass Finanzprobleme, die politische Aufmerksamkeit und auch Informationsdefizite und Datenschutz ganz offensichtlich nicht die entscheidenden Probleme in diesem Zusammenhang waren, denn sowohl die Informationen lagen ganz offenkundig vor, als auch die politische Aufmerksamkeit war gegeben – bis hin in die oberste Staatsspitze –, und auch Finanzprobleme spielten, wenn ich den Bericht richtig lese, in diesem konkreten Fall überhaupt keine Rolle, sodass es hier also andere Ursachen gegeben haben muss, die zu diesem Ereignis geführt haben.

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Herr Minister, wenn es der Datenschutz zulässt, sagen Sie es uns bitte.

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Es sind zwei Gesichtspunkte, die Veranlassung geben, umgehend und damit rechtzeitig vor dem Wahltag 13. Juni 2004 eine Regelung vorzunehmen, mit der einerseits Datenschutz neu definiert und andererseits eine Vereinfachung erreicht wird, die wiederum bei den Städten und Gemeinden zu einer Kosteneinsparung führt.

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Daher haben auch andere Bundesländer ihre Wahlgesetze entsprechend angepasst – so Bayern im Jahr 2001. Wir hielten es für richtig, die vorgesehenen Regelungen jetzt noch in einem eiligen Durchgang umzusetzen, damit Städte und Gemeinden mit einer einheitlichen Wählerliste für Europawahl und Kommunalwahl unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen an den Datenschutz leichter arbeiten können. Dabei handelt es sich um eine rein technische Ausgestaltung. Es ist nichts, was politisch unterschiedlich bewertet wird. Die einzige Frage lautete nur: Schaffen wir es auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs noch, den Städten und Gemeinden rechtzeitig eine neue, bessere, vernünftige Regelung an die Hand zu geben? Ich habe die Hoffnung, dass wir dies gemeinsam schaffen, und möchte damit die Begründung unseres Gesetzentwurfs abschließen.

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Tätigkeitsbericht 2002 des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein Drucksache 15/1700 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/2395

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Herr Kollege, wenn Sie mich schon direkt fragen, sage ich Ihnen ganz einfach: Ein Haushaltsplan steht fast immer unter Datenschutz.

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Datenschutz für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher verbessern!

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hier um den von der SPD und der CDU vorgelegten Antrag, Datenschutz für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher verbessern! Das Ganze hat eine Vorgeschichte: Wenn ein Rundfunkteilnehmerverhältnis besteht, wenn ich mich also offen dazu bekenne, dass ich entweder Radio höre und/oder Fernsehen sehe, dann habe ich eine Pflicht zur Entrichtung von Rundfunk––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

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Wir haben diesen Antrag hier auf der Tagesordnung, und wir haben uns, wie schon gesagt, schon mehrfach im Rechtsausschuss damit befasst. Fakt ist, diese Problematik war auch im Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgeführt. Leider konnten wir uns aber im Ausschuss nicht einigen, wir haben die Kuh nicht vom Eis bekommen.

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In Bremen wurde bereits zwischen Radio Bremen, der BAgIS und der ARGE eine Vereinbarung über die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen getroffen und umgesetzt. Die GEZ hat hierzu einen von der BAgIS und der ARGE auszufüllenden Vordruck entwickelt, in dem nur für die Antragsbearbeitung unverzichtbare Daten eingetragen werden müssen. All das ist im Prinzip bekannt. Sofern diese Bescheinigung dem Antrag beigefügt ist, verzichtet die GEZ auf die Vorlage des Originalbescheides beziehungsweise einer beglaubigten Kopie. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dieser Vereinbarung zugestimmt. Insofern ist der eingeforderte erste Punkt des vorliegenden Antrags in Bremen bereits erfüllt.

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Der letzte Punkt, den ich nennen möchte: Wir begrüßen es, dass eine kleine finanzielle Mehraufwendung im Haushalt für eine notwendige Korrektur der Zuständigkeiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgesehen ist; denn das kommt sozusagen still und leise daher. Herr Innenminister, ich kann es durchaus verstehen, dass es Ihnen nicht so angenehm ist, wenn das an die große Glocke gehängt würde. Aber ich gehe davon aus, dass die Zuständigkeiten des Landesbeauftragten im Januar wieder auf die Kontrolle des privaten Bereichs ausgedehnt werden.

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Sätze gehört, die lauteten, Sozialhilfeempfänger brauchen keine Kinderbetreuung, die können sich selbst kümmern. Ich glaube, das war falsch. Wenn wir jetzt in der ganzen Stadt – auch vom Bürgermeister – Appelle für mehr Zivilcourage, für mehr Aufmerksamkeit, für mehr Nachbarschaft in Hamburg hören, dann sage ich, dass es bei diesen Appellen nicht bleiben darf. Wir dürfen uns nicht nur dem modischen Lamento über fehlende Zivilcourage und veränderte Werte hingeben, sondern wir müssen auch hier als Politikerinnen und Politiker zur Verantwortung stehen und uns dazu bekennen. Wir dürfen auch nicht den Datenschutz, Verwaltungsvorschriften als Rechtfertigung für staatliches Nichthandeln oder auch für Staatsversagen vorschieben.

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Meine Damen und Herren! Das wird jedoch nicht reichen, denn als Jessica schulpflichtig wurde, hatte sie bereits sechs lange Jahre Leiden hinter sich. Das dürfen und können wir so nicht hinnehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Informationen über gefährdete Kinder und Familien, die in verschiedenen Behörden, teilweise über verschiedene Bezirke über die Jahre entstehen, besser vernetzen und den Mitarbeitern vor Ort, wie zum Beispiel REBUS-Mitarbeitern, den Zugriff auf diese Informationen erleichtern. Wir alle sind aufgefordert, zum Datenschutz ein differenzierteres Verhältnis aufzubauen. Ich denke, das Schicksal Jessicas beweist es uns. Deshalb wird eine bei der Justizbehörde angesiedelte senatsübergreifende Arbeitsgruppe den Aufbau eines vernetzten Dateninformationssystems prüfen. Hierbei gilt es, rechtliche Hürden zu erkennen und abzubauen, notfalls auch mit Initiativen auf Bundesebene. Insbesondere dieser raschere Datenabgleich der Sozial-, Jugend- und Gesundheitsämter sowie der Bildungsbehörde wird so ermöglicht. Informationen, wie zum Beispiel über die Mutter von Jessica mit ihren ersten drei Kindern, würden so nicht mehr ungenützt bleiben. Parallel dazu wird die Bildungsbehörde den Aufbau eines zentralen Schülerregisters vorbereiten.

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Zweitens: Welche Erfahrungen hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Umsetzung bisher sammeln können?

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Um die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte nach dem BremIFG zu unterrichten, hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 1. September 2006 seine Webseite www.informationsfreiheit.bremen.de freigeschaltet, die gut angenommen wird.

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Sie haben gesagt, dass eine Frage, eine Nachfrage bisher noch nicht beantwortet worden ist. Können Sie konkretisieren, in welchem Bereich diese Anfrage war und warum sie nicht von den Behörden beantwortet worden ist? Wenn ja, ist in diesem Fall der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet worden?

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Wenn wir diesen Bericht analysieren, dann können wir feststellen, dass keine spektakulären Verstöße vorhanden sind, dass keine gravierenden Mängel festgestellt wurden, sondern dass viele Dinge oft aus Unachtsamkeit oder wegen fehlender Information entstanden sind. Viele Punkte, die gerügt werden mussten, konnten auch geheilt werden. Ich denke, auf Dauer wird sich das Verständnis für den Datenschutz auch in der öffentlichen Verwaltung immer stärker durchsetzen.

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Lassen Sie mich noch auf zwei, drei weitere Punkte eingehen, die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Zimmermann, angesprochen wurden.

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Im Zuge der Justizreform sollen die Bewährungs- und die Gerichtshilfe privatisiert werden. Daran hat der Landesdatenschutzbeauftragte aus datenschutzrechtlicher Sicht Kritik geübt. Als CDU-Fraktion schließen wir uns der Haltung des Innenministeriums an, dass es im Endeffekt in Bezug auf den Datenschutz egal ist, ob diese Aufgaben staatlich oder privat erledigt werden. Wir haben die gesetzlichen Grundlagen durch die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz, das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz, sodass eigentlich kein Problem darin besteht, ob diese Aufgaben staatlich oder privat erledigt werden. Zur Erledigung dieser Aufgaben – das ist ja eigentlich eine soziale Funktion, die man insbesondere gegenüber jugendlichen Straftätern wahrnimmt – gehört es, entsprechende Daten zu übermitteln. Ansonsten würde sich dieses System ad absurdum führen.

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Wenn Kollege Lasotta davon spricht, dass wir die Beratungstätigkeit im Datenschutzbereich ausweiten sollen, dann muss ich fragen: Wie sollen wir das machen? Wir haben hier mehrfach in den Haushaltsberatungen eine zusätzliche Stelle für den Datenschutz gefordert, und es war nicht möglich, diese Stelle zu schaffen. Wir machen eine Verwaltungsreform, bei der wir die unteren Landesbehörden zu

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Die Effizienzreserven und Effizienzrenditen, die man erwirtschaften will, hinter verfassungsrechtlichen Bedenken zu verstecken ist für uns eher Ausdruck dessen, dass man in diesem Bereich alles so belassen will, wie es bisher war. Für mich steht außer Frage, dass eine Grundforderung angesichts des Ziels der Effizienzrendite sein müsste, einen vorauslaufenden, vorausschauenden Datenschutz zu entwickeln statt eines nachlaufenden.

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Bei den Anforderungen eines schnelleren, effizienteren und handlungsfähigeren Staates braucht man auch einen schnellen, effizienten und handlungsfähigen Datenschutz. Wir haben die Möglichkeit, diesen zu schaffen und ihn relativ einfach umzusetzen. Deshalb bin ich auch dem Kollegen Oelmayer dankbar, der über den Umweg einer Anhörung versucht hat, der Realität Rechnung zu tragen. Die von ihm beantragte Anhörung wurde von den regierungstragenden Fraktionen leider abgelehnt. Dem Änderungsantrag, der heute vorliegt, wird die SPD-Fraktion zustimmen, weil er folgerichtig, zwingend und logisch ist.

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Zum Bereich der Überwachung der Telekommunikation wurde ausgeführt, dass die Mobilfunküberwachung mittlerweile ein Standardmittel der Strafverfolgung sei. Wir sehen diese Entwicklung nicht. Wenn 0,3 pro 1 000 Mobilfunktelefone überwacht werden – diese Zahl ist in den vergangenen Jahren sogar gesunken –, kann man, glaube ich, nicht von einem Standardmittel sprechen. Aber eines muss man schon deutlich machen: Gerade im Bereich der inneren Sicherheit ist es natürlich bei der Abwägung zwischen dem Sicherheitsgedanken des Staates, den Bürgern Sicherheit zu gewährleisten, und den damit verbundenen durchaus repressiven Maßnahmen des Staates wichtig, das auch richtig einzustufen und damit deutlich zu machen, dass der Datenschutz nicht dazu führen kann, dass der Staat handlungsunfähig wird, sondern wir wollen natürlich, dass Kriminelle und Straftäter weiterhin verfolgt werden können. Dazu müssen eben auch Einschnitte und Eingriffe vorgenommen werden. Wir glauben, dass hier sehr maßvoll vorgegangen