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Eines ist sicher: Solange die Lebenswelten von Menschen mit und ohne Behinderung getrennt sind, wie sie es heute trotz Grundgesetz, trotz saarländischer Verfassung, trotz Bundes- und Landesgleichstellungsgesetz leider immer noch sind, werden die vielbeschworenen Barrieren in den Köpfen und in der realen Welt nicht immer und nicht vollständig überwunden werden können. Vielfalt von Anfang an bedeutet auch: Was in unserer Gesellschaft nicht getrennt ist, muss später nicht mühsam zusammengeführt werden. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist das gemeinsame Lernen und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung von Anfang an die Grundvoraussetzung für den Wandel zu einer inklusiven Gesellschaft.

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Meine Damen und Herren, in einer breit angelegten Gesundheitskampagne könnten wir dies schaffen. So könnten wir die Lage der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen – egal ob es sich um Körperbehinderte, seelisch Behinderte, geistig Behinderte oder Menschen mit alterspsychiatrischen Veränderungen handelt – hier im Lande verbessern. Das wollen wir. Wir verschließen auch auf der Bundesebene nicht den Blick vor unserer Verantwortung. Wir sind in unserer Partei bereit, für Verbesserungen in diesem Bereich zu kämpfen. Wir fordern die Landesregierung gleichzeitig auf, auf Bundesratsebene tätig zu werden, zum Beispiel bei der Erarbeitung von Leitlinien für eine qualitätsgesicherte medizinische Behandlung und der Bildung neuer Schwerpunkte in der Medizinerausbildung. Wir werden auch nicht umhinkommen, die Lücke bei der Behandlung von Menschen mit Behinderung dann, wenn es um die Bezahlung für die Ärzte geht, zu schließen, weil sie heute mehr Zeit aufwenden müssen, als ihnen bezahlt wird. Herr Minister, wir sind bereit, mit Ihnen zusammen auf Bundesebene zu kämpfen.

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Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns in der Koalition, für uns in der CDUFraktion ist die Zeit des Wartens schon lange vorbei. Wir handeln und entwickeln die Verhältnisse weiter. Aber wir sind mit den Anstrengungen nicht zu Ende. Deshalb ist es sehr gut, dass wir heute in diesem Hohen Haus über die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung sprechen. Wir haben dadurch Gelegenheit zu einer Bestandsaufnahme, mit welchen besonderen Problemen Menschen mit Behinderung kämpfen, wenn sie ärztliche Versorgung, Behandlung in einem Krankenhaus, Pflege oder Rehabilitation brauchen.

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Natürlich trifft dies vor allem auf gesundheitliche Versorgung zu, weil hier oft ein besonderer Bedarf an gesundheitlichen Leistungen besteht. Dieser besondere Bedarf erklärt sich daraus, dass mit medizinischen Mitteln zur Linderung oder Überwindung einer Behinderung beigetragen wird und aufgrund der Behinderung natürlich auf vielfältige Begleiterkrankungen und Beeinträchtigungen Bezug genommen werden muss.

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Das gilt nicht nur für die Menschen mit Behinderung, sondern auch für Menschen ohne Behinderung, denn eine vielfältige Gesellschaft macht das Leben in der Gesellschaft doch erst richtig schön, sie bereichert einfach alles.

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Das Land Niedersachsen fördert aufgrund der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Finanzierung von Leistungen im Bereich der Frühförderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern" interdisziplinäre Früherkennungsmaßnahmen bei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern längstens bis zum Entstehen von deren Schulpflicht. Die bestehende Richtlinie ist am 1. März 1996 in Kraft getreten und aufgrund der grundsätzlichen Entscheidung der Landesregierung, alle Förderungen nach fünf Jahren einer Überprüfung zu unterziehen, bis zum 31. Dezember 2000 befristet.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorab etwas zur Entstehung des Antrags sagen. Grund und Anlass für meine Fraktion, sich mit dem Thema zu beschäftigen, war eine Initiative, ein Verein zur Integration für Menschen mit Behinderung aus Oberhausen, die sich Ende letzten Jahres mit ihrem Anliegen an den Ministerpräsidenten gewandt hat. Es ging um die Probleme von Nothaushaltskommunen, die plötzlich nicht mehr ausbilden dürfen, was auch Jugendliche mit Behinderung betrifft, die dann nicht mehr im Sinne der Inklusion in den städtischen Verwaltungen ausgebildet werden können. Gefordert wurde, gerade diese Situation in den Kommunen mit Nothaushalt zu lösen.

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Ich werbe des Weiteren dafür, dass wir darüber nachdenken, ob wir nicht gesetzliche Grundlagen für medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung in Anlehnung an die sozialpädiatrischen Zentren brauchen. Sie wissen, dass es sich bei den sozialpädiatrischen Zentren um Spezialinstitutionen einer interdisziplinären ambulanten Krankenbehandlung handelt, die zu einer flächendeckenden medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger und mehrfacher Behinderung beitragen. Die Behandlung ist auf diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder von geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können. Die Arbeitskonzeption dieser SPZs sieht eine interdisziplinäre medizinisch-therapeutische, psychologische, pädagogische und ärztliche Diagnostik und Therapie, eine Frühförderung, die im Team durchgeführt und von Kooperation unter Einbeziehung der Familie und des sozialen Umfelds geprägt wird, eine kontinuierliche Betreuung durch konstante Teams während der gesamte Kindheit, eine komplementäre Betreuung durch niedergelassene Ärzte sowie

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Wir alle wissen, dass es derzeit rund 135 sozialpädiatrische Zentren in Deutschland gibt. Ich mache auf das Problem aufmerksam, dass diese Versorgung mit dem 18. Lebensjahr endet. Der demografische Wandel auch bei den Menschen mit Behinderung sorgt aber dafür, dass der Versorgungsbedarf nach dem 18. Lebensjahr weiterhin gegeben ist und die Sorgen zum Teil zunehmen, weil dann die Rolle, die die Eltern spielen können, mit deren steigendem Alter natürlich kleiner wird, wenn sie selbst auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Aus diesem Grund sollten wir uns in den Ausschussberatungen gemeinsam die Frage stellen, ob wir nicht Grundlagen dafür schaffen müssen, dass das Konzept, das in den sozialpädiatrischen Zentren realisiert ist, auch in medizinischen Zentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung aufgegriffen und fortgesetzt wird.

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Lassen Sie mich jetzt bitte noch einige Bemerkungen zum Inhalt des Gesetzentwurfs machen. In dem Gesetzentwurf wird insofern ein neuer Weg gegangen, als damit nicht ein ausschließlich auf Diskriminierungstatbestände hin orientiertes Abwehrgesetz geschaffen werden soll, sondern der Anspruch auf Nichtdiskriminierung mit dem Gedanken der Förderung und Unterstützung von behinderten Menschen verbunden werden soll. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Selbstbestimmung und die Selbstorganisation der betroffenen Menschen im Sinne von Bürgerrechten gefördert werden. Alle Maßnahmen sind darauf gerichtet, Menschen mit Behinderung - selbstverständlich soweit es ihre jeweilige Behinderung ermöglicht - ein autonomes Leben zu ermöglichen. Das bedeutet, dass wir in vielen Bereichen Änderungen vornehmen müssen. Ich kann jetzt nicht alles aufzählen, möchte aber einige sehr wesentliche Bereiche nennen.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, ich habe es schon erwähnt, dass unser Bundesland in der Behindertenarbeit Vorbildliches leistet. Wir weisen ein flächendeckendes Netz von Betreuungs-, Bildungs-, Wohn- und Werkstattangeboten auf. Dieses Netzwerk garantiert eine optimale Versorgung und Förderung von Menschen mit Behinderung in jedem Alter. Somit können wir mit Stolz feststellen, dass wir Menschen mit Behinderung von den ersten Lebenstagen bis ins hohe Alter bestmöglich unterstützen und begleiten.

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Wir werden durch diesen Findungsprozess erörtern, in welchen Kreisen es noch Probleme mit den Fallzahlen gibt und wo daher noch stationäre Plätze geschaffen werden müssen. Im Bereich des Wohnens ist erfreulich, dass in den letzten Jahren eine große Zahl von behinderten Menschen in Selbstbestimmtes Wohnen übergewechselt ist. Seit 2004 ist es gelungen, den Anteil der mit ambulanten Hilfen unterstützten Menschen mit Behinderung im Vergleich zu stationär untergebrachten von 11,6 Prozent auf 38,4 Prozent zu steigern. Dadurch wird dem Recht der Menschen mit Behinderung auf größtmögliche Selbstbestimmung Rechnung getragen und die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in hohem Maße gefördert.

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Ich möchte zugleich aber auf erfreuliche Projekte hinweisen, die auch das Thema Wohnen betreffen und meines Erachtens in eine inklusive Zukunft weisen. Hier will ich den Saarbrücker Verein „Miteinander Leben Lernen“ erwähnen, auf dessen Initiative hin Wohngemeinschaften von Menschen mit und ohne Behinderung entstanden sind. Im Saarbrücker Nauwieser Viertel gibt es bereits seit fast sechs Jahren eine solche integrative WG, in der nicht behinderte junge Menschen - oft Studentinnen und Studenten - gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen leben. Die Personen ohne Behinderung unterstützen diese Personen mit Assistenzbedarf. Dafür wohnen sie mietfrei und übernehmen im Rahmen eines Frühdienstes oder Spätdienstes und einer Nachtanwesenheit leichte Assistenzaufgaben. Ich finde, dass solche Projekte absolut vorbildlich sind. Man hat gute Erfahrungen damit gemacht. Wir sollten daher überlegen, ob und wie wir sie fördern und ausbauen können.

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„Im Jahr drei der UN-Behindertenrechtskonvention am 24. Februar leben Menschen mit und ohne Behinderungen noch nicht so selbstverständlich zusammen, wie es die Konvention vorsieht. (…) 55 Prozent nehmen die rund 10 Millionen Menschen, die in Deutschland mit einer Behinderung leben, nicht wahr. Jeder Dritte hat überhaupt keinen Kontakt zu Menschen mit Behinderungen.“ Weiter heißt es: „Die meisten Befragten sind der Überzeugung, dass wir auf dem Weg zu einem ganz normalen Zusammenleben noch ein großes Stück zurücklegen müssen. Der Knackpunkt ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung nach wie vor wenig übereinander wissen und kaum Berührungspunkte haben.“ So sagt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch.

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Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass man den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung deutlich stärker Rechnung trägt. Damit werden wichtige Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unternommen. Der Begriff der Barrierefreiheit wird zum einen gesetzlich klar definiert. Demnach sind barrierefrei nach Maßgabe des neuen § 2 Abs. 11 LBO „bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwer

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nis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“. Begrifflich ist auch künftig von Menschen mit Behinderung die Rede. Ich finde, das ist eine wichtige sprachliche Feinheit, die zum Ausdruck bringt, dass eine Behinderung nicht den ganzen Menschen ausmacht.

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Ein wichtiger und richtiger Schritt auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist das kürzlich hier vom Landtag einstimmig verabschiedete Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Gesetze, mit dem das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht der Kinder mit und ohne Behinderung auf den Besuch der Regelschule umgesetzt wurde. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist das gemeinsame Lernen und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung von Anfang an die Grundvoraussetzung für den Wandel zu einer inklusiven Gesellschaft. Vielfalt von Anfang an bedeutet: Was in unserer Gesellschaft nicht getrennt ist, muss später nicht mühsam zusammengeführt werden. Ich erkenne aber auch an, dass Förderschulen ihre Berechtigung haben und die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulen gute und engagierte Arbeit leisten.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Erneut beschäftigen wir uns heute in diesem Hause mit dem so sehr wichtigen Thema der Inklusion. Ein ganz kleiner Rückblick: Der Gedanke der Inklusion, also der Anspruch der Menschen mit Behinderung auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wurde in Deutschland bereits vor 40 Jahren in der sogenannten - man traut sich heute kaum mehr, das Wort auszusprechen - Krüppelbewegung formuliert und konnte damals zum ersten Mal in das gesellschaftliche Bewusstsein eindringen. Danach dauerte es 20 Jahre, bis zum Jahre 1994, bis der Artikel 3 des Grundgesetzes um den entscheidenden Satz erweitert wurde: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 28. Februar 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU, der CSU, der FDP das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze. Herr Minister Pietzsch hat das auch schon sehr ausführlich dargestellt. Es ist trotzdem erstaunlich; die PDS war die einzige Fraktion, die diesem nicht zugestimmt hat, sondern sich, wie sie es oft macht oder fast immer, der Stimme enthielt. Sie legt uns nun in der Drucksache 3/2251 einen Antrag vor, über dessen Inhalt, nämlich die Frage der Definition der Behinderung, schon lang und breit im Bundestag und seinen Ausschüssen beraten und diskutiert wurde. Im Ergebnis dessen wurde von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Entschließungsantrag zur Bundestagsdrucksache 14/8331 erarbeitet; dieser betrifft den Punkt 1 der hier vorliegenden Drucksache. Ich darf daraus zitieren: "Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung, im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Verbänden behinderter Menschen zu bilden, die sich, ausgehend von der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), mit dem Behindertenbegriff befasst und die Ergebnisse im Rahmen ihres Berichtsauftrags nach § 66 SGB IX vorzustellen." Dieser Entschließungsantrag wurde, wie im Protokoll der 221. Sitzung des Bundestags nachzulesen, einstimmig, also auch mit den Stimmen der PDS, angenommen. Was soll das jetzt hier, haben wir uns gefragt, als wir den Antrag sahen.

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Pietzsch, wir haben diesen Antrag nicht vom ZK bekommen, aber Sie haben schon Recht, dass er fast identisch ist mit dem Antrag der PDS im Deutschen Bundestag. Das Ziel dieses Antrags ist die qualitative Verbesserung des Bundesgleichstellungsgesetzes und nicht mehr und nicht weniger. Der Sinneswandel, was die Definition von Behinderung betrifft innerhalb des Deutschen Behindertenrats, der ist ja auch erst in den letzten 14 Tagen eingetreten. Die Forderung war ja immer eindeutig gewesen, dass dieser Behindertenbegriff, so wie er im Behindertengleichstellungsgesetz getroffen ist, identisch mit dem des SGB IX, eben nicht so zu tragen ist. Aber das Machbarkeitsprinzip hat hier im Vordergrund gestanden und somit hat nun auch der Deutsche Behindertenrat den Begrifflichkeiten zugestimmt. Es ist natürlich letztendlich die Haltung entstanden, lieber ein unzulängliches und nicht gerade tolles Behindertengleichstellungsgesetz als gar keins. Am 28. Februar dieses Jahres wurde das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz im Deutschen Bundestag eingebracht und verabschiedet. Ich denke, es ist ein historischer Tag für die Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen, aber auch für politische Vertreter. Auch dieser Tag ist für mich persönlich ein besonderer Tag, denn ich habe nun mittlerweile zehn Jahre für die Gleichstellung behinderter Menschen gekämpft. Zwischenzeitlich habe ich mich jedoch häufiger gefragt: Wofür denn das Ganze? Es will uns - hierbei meine ich Menschen mit Behinderungen eh keiner verstehen. Das traditionell gewachsene Bild von Behinderung hat unsere Kultur über Jahrhunderte so geprägt, dass es bürgerrechts- und menschenrechtsorientierte Ansätze der Bewegung "selbstbestimmt leben" sehr schwer haben und diese sich auch sehr schwer durchsetzen lassen. Aber so ist es immer mit neuen Konzepten, die die altbewährte Ordnung ändern und die Lebensqualität verbessern wollen. Der Wertewandel - Frau Arenhövel hatte es ja auch schon gesagt - von der Betreuung hin zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen ist nicht mehr aufzuhalten, wie auch die Namensänderung, aber auch die Inhaltsänderung der "Aktion Sorgenkind" hin zur "Aktion Mensch" das auch sehr deutlich zeigt, obwohl es noch wesentliche Kräfte in unserer Gesellschaft gibt, die alles tun werden, um diesen Prozess auch aufzuhalten. Betreuung ist für einige auch weiterhin wirtschaftlich attraktiver als das selbstbestimmte Leben.

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Lehrer müssen im Rahmen ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung dazu in die Lage versetzt werden, Auffälligkeiten der Lern- und Leistungsentwicklung sowie des Erlebens und Verhaltens zu erkennen, die auf eine Behinderung oder drohende Behinderung hinweisen. In diesem Zusammenhang muss die Lehrerbildung im Studium, im Vorbereitungsdienst und in der Fortbildung den Bedürfnissen der schulischen Praxis angepaßt werden.

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zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Beseitigung von Benachteiligung, Diskriminierung und Ausgrenzung (Bayerisches Gleichstel- lungsgesetz für Menschen mit Behinderung) (Druck- sache 14/7034)

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Wir brauchen eine Änderung im Kindergartengesetz, damit Kinder mit und ohne Behinderung mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gemeinsam erzogen und gefördert werden. Wir brauchen eine Änderung im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, damit Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet werden. Wir wollen aber eine Wahlmöglichkeit – das ist ein wichtiger Punkt –: Die Eltern sollen wählen können. Das ist bis jetzt nicht gegeben.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit der Änderung und Erweiterung des Grundgesetzes Artikel 3 Abs. 3 "Niemand darf wegen seiner Behinderung diskriminiert werden" im Jahre 1994 wird auf breiter Front um eine rechtliche Ausgestaltung dieses Diskriminierungsverbots gekämpft. Nach Auffassung von uns behinderten Menschen sollte ein bürgerrechtsorientiertes Gleichstellungsund Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht werden. Nun, dies ist leider nicht so passiert. Mit dem heute zur Rede stehenden Gesetz wurde bestimmten Wünschen und Forderungen der Behinderten- und Sozialverbände sowie der Wohlfahrt- und Selbsthilfegruppen in begrenztem Rahmen entsprochen, wie z.B. der Forderung nach dem Verbandsklagerecht, das Berücksichtigen von Belangen von behinderten Frauen, die Barrierefreiheit in den Bereichen von Bau und Verkehr, dass hörgeschädigte Menschen das Recht bekommen, mit Trägern der öffentlichen Gewalt unter Verwendung von Gebärdensprache mit lautsprachbegleitender Gebärde zu kommunizieren, dass Träger der öffentlichen Gewalt ihre Intra- und Internetseiten sowie Programmoberflächen so zu gestalten haben, dass behinderte Menschen diese grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können - dies ist auch dringend erforderlich vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen -, dass Träger der öffentlichen Gewalt Bescheide amtlich und Informationen und Vordrucke so zu gestalten haben, dass sie für blinde Menschen zu nutzen sind. Aber ich möchte auch daran erinnern, dass Leichtlese- und Leichtschreibweise für Menschen mit so genannter geistiger Behinderung zu berücksichtigen sind. Wahlen sollen barrierefrei durchgeführt werden.

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Meine Damen und Herren, bei der umfassenden LBO-Novelle 2003/2004 machten rund 60 Verbände und Organisationen von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch. Im weiteren Verfahren wird die Anhörung zur Landesbauordnung im zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport viel Zeit in Anspruch nehmen. Ich halte es allerdings mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Änderungen im Gesetzentwurf zum Thema Barrierefreiheit für geboten, nicht nur den Landesbehindertenbeirat sozusagen als Dachorganisation der Behindertenverbände anzuhören, sondern den Kreis der Anzuhörenden um die einzelnen Verbände behinderter Menschen zu erweitern. Sie müssen als Expertinnen und Experten in eigener Sache mit ins Boot genommen werden. Denn neben den schulrechtlichen Vorschriften und dem Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung ist die Landesbauordnung das wichtige Gesetz, das die Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen für ein alltägliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung setzt und damit ein „mehr miteinander“ regelt beziehungsweise dies möglich macht.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der gesellschaftlichen Realität und der Lebenswirklichkeit heraus wurde sowohl in die Bayerische Verfassung als auch in das Grundgesetz ein Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderung aufgenommen. Diese positive gesetzliche Regelung muss jedoch auch in der alltäglichen Politik mit Leben erfüllt werden. Ziele müssen dabei insbesondere eine tatsächliche Integration von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft, die Beseitigung der Barrieren im Alltagsleben, die Weiterentwicklung des Ansatzes von einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hin zur Autonomie und vor allen Dingen eine Stärkung der Mobilität sein.

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Wir sind uns sicherlich einig, dass Menschen mit Behinderung keine Bürger zweiter Klasse sind. Es gibt nicht nur geistige Behinderungen von Geburt an, sondern Behinderung kann jedem widerfahren. Die Politik muss deshalb die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Menschen geachtet und gleichbehandelt werden. Die schönen Worte in der Verfassung müssen in Taten umgesetzt werden.

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Dann hätten wir statt eines Flickwerkes nämlich ein Gesetz aus einem Guss und einen Konsens auf breiter Basis. Alle Kritikpunkte am CDU-Gesetzentwurf, die eben die Kollegin über 15 Minuten vor uns ausgebreitet hat – das geht von der Diskriminierung des Zugangs der Handwerksmeister über die Benachteiligung Studierender mit Kindern,über die Diskriminierung der ausländischen Studierenden und damit die Behinderung der Internationalisierung bis hin zur Behinderung der Doktoranden und Masterstudierenden –, sind im FDP-Gesetzentwurf bereits adäquat gelöst.

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Ich komme zur Politik für Menschen mit Behinderung. Sie hat traditionell in Nordrhein-Westfalen einen sehr hohen Stellenwert und ist auch Schwerpunkt der jetzigen Landesregierung. Das Programm „Teilhabe für alle“ steht genau für diesen Anspruch, dass Menschen mit Behinderung Teil unserer Gesellschaft sind. Es ist ressortübergreifend angelegt, wird ständig fortentwickelt und bündelt unterschiedliche Maßnahmen, um ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen. Im Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales stehen dafür 16,4 Millionen € zur Verfügung.

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Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Antrag „Unentgeltliche Beförderung für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Personennahverkehr sicherstellen“ möchten wir auf einen Missstand hinweisen und ihn verhindern. Gegenstand ist – ganz einfach gesagt – der öffentliche Personennahverkehr und der Landeszuschuss im Land BadenWürttemberg für die kostenfreie Beförderung für Menschen mit Behinderung.

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- Dann formuliere ich jetzt auch prinzipiell: Dass es Menschen gibt, die aufgrund ihrer Behinderung der Fürsorge anderer bedürfen, darüber sind wir uns einig. Das trifft insbesondere auch auf die Entscheidungen für geistig Behinderte zu, weil man von ihnen nicht erwarten kann, dass sie über bestimmte Sachen selbst entscheiden. Darin besteht schließlich der Grund ihrer Behinderung. Um mehr geht es nicht. Deswegen habe ich mich gewundert, was Sie daraus machen.