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Ich möchte mich auch bei den Behördenmitarbeitern anderer Ressorts bedanken, die in den vielfältigen Bereichen sehr gut mitgewirkt haben. Hervorheben möchte ich, dass es sehr gut geklappt hat in punkto Datenschutz, was das Schuldatenverwaltungsverfahren Magellan anbelangt, mit dem wir auch in dieser Hinsicht die Vorreiterrolle in Europa haben. Es ist also alles sehr gut umgesetzt. Damit in Zusam––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

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Bei dem 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist Überweisung an den Rechtsausschuss vorgesehen.

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Wer der Überweisung des 29. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, von der Stellungnahme des Senats und von dem Bericht des Rechtsausschusses Kenntnis.

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Mit der Maut ist es genau das Gleiche. Die Mautbrücken waren nur dazu da, dass die Abrechnungen ordentlich über die Bühne gehen. Jetzt sagt er, er will das auflösen, damit auch für die Fahndung Daten gesammelt werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat schon signalisiert, dass das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das stört aber Ihren Innenminister nicht. Er hat gesagt, wenn es nicht anders geht, dann ändern wir eben das Grundgesetz. Ich denke, in dem Moment greift der Datenschutz. Deswegen sage ich auch hier, es ist wichtig, dass wir die Datenschützer bei ihrer Mitwirkung genau bei diesen Gesetzen stärken. Sie haben nämlich darauf hingewiesen, dass die Einführung von Befugnissen, die in die Privatsphäre eindringen – und genau davon haben Sie auch gesprochen, weil es technisch möglich ist –, das Ansehen des Rechtsstaates und das Vertrauen in die Sicherheit der Bürger massiv schädigt.

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Nicht, dass ich erwartet hätte, dass nun unbedingt neue Argumente von Ihnen vorgetragen werden! An der Stelle sei mir erlaubt zu sagen: Warum beschleicht mich - das geht, glaube ich, nicht nur mir allein so - immer, wenn Sie, wenn die Linke von Bürgerrechten, von Datenschutz redet, so ein Gefühl: Ist denn das ehrlich gemeint? - Aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. Ich dachte eigentlich, nach Plossin sind Sie ein wenig entspannter und sehen die Dinge nach der Listenaufstellung bei der Linkspartei ein Stück weit gelassener. Aber ich habe mich natürlich getäuscht, Sie sind sich treu geblieben. Ich will gar nicht so sehr zum Polizeigesetz sprechen; denn das haben wir ja im Innenausschuss und hier diskutiert. Ich will mit den falschen Dingen aufräumen, die Sie hier gesagt haben. Ich beginne mit dem BKA-Gesetz.

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Wahl von Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und deren Stellvertreter gemäß § 41 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschläge der Fraktionen der PDS, CDU und SPD - Drucksachen 4/154/191/205

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Ich möchte das Ergebnis der Wahl von Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und deren Stellvertreter gemäß § 41 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes bekannt geben. Es wurden 83 Stimmzettel abgegeben. Von diesen waren 13 ungültig.

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Wahl eines Mitglieds des Landtags in die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/4017 –

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Unabhängig davon haben die kommunalen Spitzenverbände – der Gemeinde- und Städtebund, der Städtetag und der Landkreistag –, der Kommunale Rat, die evangelische und die katholische Kirche sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz dem Entwurf zugestimmt. Wenn es von all diesen Seiten geprüft wurde,

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dies dem Datenschutz angemessener wäre. Auch das, denke ich, sollte nochmals bei der Evaluation später hinterfragt und überprüft werden.

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Die wirtschaftlichen Potenziale, die sich mit der Entwicklung dieser Funkchips ergeben, müssen wir unterstützen. Wir müssen aber aufpassen, dass weiterhin auch die informelle Selbstbestimmung und der Datenschutz gerade in Bezug auf diese personenbezogenen Daten sichergestellt werden. Bisher gibt es eine verbindliche Selbstverpflichtung unter Beachtung einschlägiger Gesetze wie dem Bundesdatenschutzgesetz. Wir müssen auch als Politik gerade freiwillige Zertifizierungen, zum Beispiel ein Gütesiegel, unterstützen, aber es gibt schon im Kreise der Datenschutzbeauftragten im Rahmen des Bundes Handlungsempfehlungen. Da geht es wirklich darum, dass wir nicht nur technisch, gesetzlich etwas machen, sondern auch die Gesellschaft wirklich lernt,

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Aus Sicht der Grünen möchte ich sagen, momentan tobt die Debatte um die Zukunft der Speicherung personenbezogener Daten sehr heftig. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, hat recht, wenn er vor der Vorratsdatenspeicherung warnt. Das war gestern schon Thema in der Debatte um den Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Auch bei dieser Debatte muss man sagen, man muss die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten ernst nehmen.

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Wenn Sie sich die Antwort auf die Große Anfrage der CDU und SPD anschauen, dann ist es viel mehr. Insofern, Dank, Herr Senator, an Ihre Mitarbeiter, weil das Thema RFID eben mehr ist als Datenschutz! Datensicherheit, Datenspeicherung, aber es ist auch etwas, wo gerade Bremen gute Potenziale hat, es einzusetzen: im Logistikbereich und in weiteren Bereichen. Diese Antwort beschreibt sehr vielfältig die Diskussion um RFID. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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Was in der Diskussion nicht angesprochen wurde, das sind natürlich auch die Reisepässe, Reisedokumente. Dieser Entwicklung, von der wir auch gerade bundesweit hören, mit zunehmender Datenspeicherung, muss man positiv offen begegnen und dabei den Datenschutz entsprechend einbinden. Ich glaube aber, im Logistikbereich sind wir gut beraten, diese Technik einzusetzen. Wenn ein Automobil bisher eine Karte an sich hatte, auf der jemand lesen musste, welche Farbe, welchen Motor es hat und was für ein Produkt es ist, kann ich heute auf diesem Chip wunderbar Daten speichern, die man einlesen oder aktiv selbst sehen kann. Der Kollege Strohmann nickt, wir sind uns also an der Stelle einig, wie immer!

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist ja von den Rednern aller Fraktionen sehr breit dargestellt worden. Die Chancen und Risiken, wie die Große Anfrage überschrieben worden ist, entsprechen, glaube ich, auch der Debattenlage. Es gibt Risiken, die darin liegen, dass der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen betroffen sind. Hierüber muss man offen diskutieren, von daher finde ich die Anregung, die gegeben worden ist, dies in der kommenden Legislaturperiode vom Parlament vertieft zu verfolgen, sehr gut und richtig.

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Schließlich hat die EU-Kommission seit langem die fehlende Unabhängigkeit der Aufsicht im privatrechtlichen Bereich moniert und darauf gedrängt, dass die Kontrollstellen für den Datenschutz keinerlei Weisungen unterworfen sind. Hier hinkt das Land Brandenburg durch die Ansiedlung der Datenschutzaufsicht über den nichtöffentlichen Bereich beim Innenministerium weit hinterher. Das Ergebnis ist das laufende Vertragsverletzungsverfahren, das gegen den Bund nicht zuletzt wegen der EU-rechtswidrigen Situation in Brandenburg geführt wird.

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und wird von der Landesdatenschutzbeauftragten mit gutem Grund seit Jahren gefordert. Die Kritik an der gegenwärtigen Rechtssituation wird von der EU-Kommission wegen der unzureichenden Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Land Brandenburg als „lange bekannte Missstände“ bestätigt. Trotz alledem weigert sich das Innenministerium seit Jahren beharrlich, diese Verantwortung über den Datenschutz abzutreten, obwohl auch im Hinblick auf die möglichst hohe Effizienz bei der Datenschutzaufsicht gute Gründe für die Kompetenzkonzentration existieren.

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Das laufende Vertragsverletzungsverfahren sollte aber Anlass genug sein, meine Damen und Herren, endlich zu reagieren und einen tragfähigen Rechtszustand herzustellen. Seit dem Jahre 1992 ist der Datenschutz in Artikel 11 der Landesverfassung Brandenburgs gültiges Verfassungsrecht. Jüngst hat das Bundesverfassungsgericht in Weiterentwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts festgestellt, dass die Menschen auch ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationell-technischer Systeme haben. So können Sie das im „Neuen Juristischen Wochenblatt“, Seite 823, nachlesen. Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet ebenso den Schutz personenbezogener Daten. Nach alldem besteht auch ein grundrechtlich begründeter staatlicher Gewährleistungsauftrag, der die Beteiligung eines institutionell und materiell unabhängigen Datenschutzbeauftragten unabdingbar macht, auch im Land Brandenburg. Das Bundesverfassungsgericht sagt hierzu -:

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Nachdem die bisherige Aufsichtsbehörde beim Innenministerium schon naturgemäß nicht unabhängig sein kann, haben wir im Land Brandenburg nicht nur einen EU-, sondern auch einen grundrechtswidrigen Zustand, meine Damen und Herren. Im Übrigen wird diese Unabhängigkeit nicht nur europarechtlich und durch Grundgesetz gefordert, sondern ausdrücklich auch durch die Landesverfassung. Es ist naheliegend, dass die in Artikel 74 Abs. 1 Satz 3 der Landesverfassung genannte Unabhängigkeit nicht beim Ministerium des Innern besteht. Insbesondere, meine Damen und Herren, kann für die Beibehaltung der Zuordnung zum Innenministerium nichts vorgetragen werden. Die Verfassung verbietet ministerialfreie Räume, denn das gilt gerade nicht für die Landesverfassung, die im Artikel 74 Abs. 1 ausdrücklich einen solchen ministerialfreien Raum bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und zugleich die dortige parlamentarische Verantwortlichkeit anordnet.

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Es geht aber heute noch um weitere Problemfelder, zum Beispiel um den Lauschangriff. Es gibt immer noch Machthaber, die die Berichterstattung kontrollieren möchten. Aber unsere Rechtsordnung respektiert die journalistische Freiheit. Diese ist ein so hohes Gut, dass andere Grundsätze, wie der des Datenschutzes, dagegen aufgehoben werden müssen. Deshalb ist es richtig, die Anforderungen an den Datenschutz in den Redaktionen den Bedürfnissen einer freien Berichterstattung anzupassen.

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Es fehlt also an Klarheit. § 13 des Verfassungsschutzgesetzes wurde von allen Sachverständigen als hoch problematisch angesehen. Was machen Sie jedoch? – Sie schreiben den einfach ab und übernehmen ihn ins Polizeigesetz. Das muss man sich einmal vorstellen: Sie haben von den verfassungsrechtlichen Bedenken nichts aufgegriffen, sie komplett ignoriert und es versäumt, eine klare Trennung und hinreichende Bestimmungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Daran sieht man wieder einmal, wie wenig der Datenschutz und die rechtsstaatlichen Leitplanken, die solche Gesetze brauchen, für Sie von Interesse sind.

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Des Weiteren wurden Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 6 und 7, Flächenausweisung und Pilotprojekt für Solaranlagen am Boden, der Tagesordnungspunkte 17, Rechnung des Rechnungshofs, und 18, Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, sowie der Tagesordnungspunkte 19, 20, und 21. Dabei handelt es sich um den 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, Stellungnahme des Senats sowie Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten. Des Weiteren wurden Absprachen getroffen zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.

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Nun wird bemängelt, dass Bayern dem nichts entgegensetzen würde. In Bayern wird mit EDV-Programmen gearbeitet und abgeglichen. Aber es gibt auch Situationen, dass der Datenschutz uns manchmal einen Strich durch die Rechnung macht bei den Ermittlungen. Man muss bedenken, dass über Bundesgrenzen hinaus Unfug getrieben wird. Es gibt Briefkastenfi rmen und Handys mit Rufumleitung. Niemand weiß, wo der Gesprächspartner sich befi ndet. Mit 200 oder 250 Stellen kann das Übel nicht beseitigt werden. Das Ganze muss mit Gesetzesänderungen und Systemänderungen angegangen werden.

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Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 haben jene Law-and-order-Politiker Hochkonjunktur, die schon immer mal gern den lästigen Datenschutz loswerden wollten. Sie werden durch Menschen in den Sicherheitsbehörden geschützt, die den Schutz personenbezogener Daten als Hindernis empfinden, der ihnen den Weg zu Straftätern verstellt.

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Eben dies haben unsere Experten in SchleswigHolstein für genau diesen Bereich getan. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein hat im Sommer ein Gutachten zu biometrischen Daten auf Ausweispapieren für das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag angefertigt.

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Da die Sicherheit der Ausweise aber nicht davon abhängt, dass biometrische Merkmale darauf gespeichert werden, wiegt der Datenschutz schwerer als eventuelle Vorteile. Bei den ausländerrechtlichen Ausweispapieren kommt noch erschwerend hinzu, dass sämtliche öffentlichen Behörden das Recht haben sollen, auf die Daten zurückzugreifen. Das ist völlig indiskutabel.

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Ein zweiter Punkt, der damit zusammenhängt: Damit wir mit einer solchen Regelung wirklich ein Stück mehr Sicherheit gewinnen, müssen wir sicherstellen, dass gleiche Regelungen innerhalb der EU, mindestens aber innerhalb der Schengen-Staaten geschaffen werden, weil wir sonst mit den biometrischen Daten nicht mehr Sicherheit gewähren könnten. Natürlich muss der Datenschutz in der Form, wie er hier mehrfach vorgetragen worden ist, gewährleistet sein. Das ist für uns alle vollkommen eindeutig.

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Kurzum: Der Sachverstand ist direkt hier im Land. Das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein ist der Auffassung, dass die Frage nach dem Datenschutz bei der Erhebung biometrischer Daten nicht pauschal zu beantworten sei, da die Verfahren im Hinblick auf ihre Datenschutzfreundlichkeit sehr unterschiedlich seien. Es komme zum einen darauf an, ob die entsprechenden Merkmale anderweitig, eventuell sogar unbemerkt erhebbar seien; das sind beispielsweise Fingerabdrücke, die wir überall hinterlassen, oder die Gesichtsgeometrie, die durch Videokameras erfasst werden kann. Noch wichtiger aus Sicht des Datenschutzes ist zum anderen, dass keine zentrale Referenzdatei eingerichtet wird. Dies ist bereits in die bestehenden Gesetze auf Betreiben von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des bereits zitierten Volker Beck aufgenommen worden.

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(Bochow [SPD]: Aber man kann ja mal über Datenschutz nachdenken!)

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bote. Deswegen brauchen wir meiner Meinung nach beim Datenschutz den Ansatz, um dort die Informationen austauschen zu können. Das ist nämlich auch die Klage vieler Fachleute, die sagen, das ist ein Mangel, daran muss gearbeitet werden.