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schon angesprochen worden. Einzelne Daten von einzelnen Schülern werden elektronisch nicht gespeichert, aber es werden die Ergebnisse der Klassen gespeichert. Ich habe gefragt, ob es möglich ist, dass in Hamburg quasi auf Knopfdruck ein Ranking stattfinden kann. Die Antwort war, dass auf Knopfdruck sofort ein Ranking stattfinden kann. Wenn Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten mit dem Ziel eines Rankings durchgeführt werden, dann müsste man das absolut ablehnen, weil es eigentlich dazu dienen soll, die Fähigkeiten und Kompetenzen der Schüler zu verbessern. Wenn wir das in dem Rahmen sehen, dann sollte man das in ein Konzept einbinden. Durch mehrfaches Messen und viele Tests werden die Schüler nicht schlauer und bekommen auch nicht mehr Kompetenzen. Die Tests müssen auch einen Sinn haben. In diesem Sinne haben wir im Ausschuss diskutiert. Ich denke, dass da einiges in dieser Richtung bewegt wird, aber ich möchte ausdrücklich vor dem Datenschutz warnen.

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Des Weiteren wurden interfraktionelle Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 49 bis 51, Haushaltsgesetz und Haushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2011, Aktualisierung der Wirtschaftspläne 2011 für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen und Finanzrahmen 2010 bis 2014, und 64 bis 66, Gesetz zur Änderung sondervermögensrechtlicher und weiterer Vorschriften im Bereich Finanz-, Personal- und Immobilienmanagement; Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes und Gesetz zur Änderung des Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetzes sowie des Berichtes und Dringlichkeitsantrages des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses nebst den Drucksachen 17/835 und 17/900, und der Tagesordnungspunkte 69 bis 71, 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz; Stellungnahme des Senats und Bericht und Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten. Des Weiteren wurden interfraktionelle Vereinbarungen für Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten getroffen.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, anstatt solch eine Initiative zu fordern, wäre es sinnvoller, ein Bundesdatenschutzgesetz zu fordern, das diesen Namen auch zu Recht trägt, wobei die Betonung auf Datenschutz beziehungsweise Personenschutz liegt. Dieser Antrag verletzt aus unserer Sicht ein fundamentales Grundrecht unserer Gesellschaft, die Unschuldsvermutung. Wir lehnen diesen Antrag ab. Den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen wir, und ihm stimmen wir zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

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Ich möchte jetzt noch etwas sagen, worauf sich der Antrag von der SPD und den Grünen richtet. Der Antrag richtet sich auf die europäische Ebene. Das ist, glaube ich, ein richtiger Punkt, denn seit der Volkszählungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir in Deutschland enorm hohe Anforderungen, was den Datenschutz betrifft. Das ist gut so. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in der Rechtssprechung entwickelt. Das stellt enorm hohe Anforderungen. Diese Anforderungen werden auf der eu

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Wie gesagt, es gibt noch viele Sachen, den Datenschutz zum Beispiel – das würde ich aber gern ansprechen, wenn wir in der Anhörung sind – und noch ein paar andere Sachen. Ich freue mich auf die Anhörung, weil ich auch ganz fest davon überzeugt bin, dass wir viele Punkte, die hier als Kritik geäußert werden, dort noch einmal ausführlich besprechen und, ich glaube, auch widerlegen können und dass wir dann dieses Gesetz so auf den Weg bringen können. Ich denke, dass es dann auch ein modernes Gesetz für das Land Bremen ist, auf das wir dann auch stolz sein können. – Danke schön!

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Neben nationalen Regelungen brauchen wir auch internationale Rahmenbedingungen. Persönlichkeitsund Datenschutz im Internet sind keine Holschuld des Nutzers, sondern das muss letztlich der Anbieter selbst erbringen.

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Gerade vor dem Hintergrund des Berichts des Landesbeauftragen für den Datenschutz wäre es interessant zu wissen, ob Sie die bestehende Rechtslage für ausreichend halten oder wie die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens in diesen Fällen weiter vorgeht. Frau Ministerin, weshalb schicken Sie hier immer den Staatsminister des Innern vor? Haben Sie hierzu keine eigene Meinung? Was würden Sie dazu sagen? Sonst müsste ich sagen: "Schwache Justiz, schwache Ministerin".

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Klar und deutlich sage ich, dass wir uns auch weiterhin dafür einsetzen werden, dass der Täter nicht der zu Schützende ist, sondern das Opfer, und wir werden uns auch dafür einsetzen, dass aus Datenschutz nicht Täterschutz wird.

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Deswegen ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, welche Initiativen Sie nicht ergriffen haben. Das einheitliche Gütesiegel für Lebensmittelbetriebe ist durch ein einziges Bundesland im Bundesrat verhindert worden. Das war der Freistaat Bayern. In dem Zusammenhang gab es keine entsprechende Äußerung. Wir haben auch nichts dazu gehört, dass Sie im Datenschutz Cookies verbieten wollen. Die Umsetzung wäre längst notwendig.

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Drittens. Der Datenschutz der Zahlungspflichtigen ist nicht gesichert, wenn sensible Firmenkennzahlen wie Nettoumsätze, Honorare und Gewinne an die Verwaltung gemeldet werden müssen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen zum Verfahren. Im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am 23. April 2009 stattfand, haben insbesondere die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH, der Landesrechnungshof und der Landesbeauftragte für den Datenschutz umfangreich Stellung genommen. Eine nicht unerhebliche materiellrechtliche Änderung hat der Gesetzentwurf auch dadurch erfahren.

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Zudem haben die Landesdatenschutzbeauftragten in ihren Entschließungen darauf hingewiesen, dass ihre Einbeziehung in den IT-Planungsrat in irgendeiner Form wünschenswert gewesen wäre. Deren Einbeziehung ist leider nicht gelungen. Vielleicht kann man bei einer irgendwann anstehenden Revision oder Reform dieses Staatsvertrages noch einmal darauf hinwirken. Ich halte es für wichtig, dass die Datenschutzbeauftragten auch bei solchen Gremien den Datenschutz stärker als bisher begleiten können. - Vielen Dank.

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Nicht mit Ihnen einig kann ich auch bei dem Hinweis gehen, Frau Kollegin, der Staatstrojaner würde eingesetzt. Da waren Sie möglicherweise viel zu schnell in Ihren Ausführungen; denn das ist nicht richtig, Frau Kollegin. Sie wissen es. Staatstrojaner, also das Abhören, das Eindringen in PCs etc., sind nach Aussage des Innenministers seit der Kritik des Chaos-Computer-Clubs - CCC - klar und deutlich eingeschränkt. Ja, die Anwendung wird sogar unterlassen, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. Und solche Maßnahmen werden auch nur dann eingesetzt, wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt. Das ist sowohl rechtens als auch notwendig. Denn der Datenschutz ist nicht dafür da, dass jeder die Möglichkeit hätte, sich hier auszutoben, wobei letztendlich der rechtstreue Bürger möglicherweise der Dumme wäre.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine vier Zettelchen kann ich nicht zu Protokoll geben. Aber weil die angesprochenen Fragen im Ausschuss noch beredet werden müssen, insbesondere die letzte den Datenschutz betreffende, verzichte ich jetzt auf weitere Ausführungen.

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Das zweite Thema, über das wir noch einmal sprechen müssen, ist die Suche nach gemeinsamen Standards für die Sicherheitsanforderungen beim Informationsaustausch. Momentan ist die IT-Entwicklung so rasant, dass der Datenschutz hinter der Software-Entwicklung und den Möglichkeiten, die dahinter stecken und weit vorangeschritten sind, eindeutig hinterherhinkt. Es gab schon eine ganze Menge kritischer Anmerkungen, die neben dem Bereich der öffentlichen Datennetze insbesondere den privaten Bereich betreffen; denn unter IT-Experten kann eine ewige Diskussionsrunde hinsichtlich der gemeinsamen Standards und der Informationen entstehen, die gespeichert werden sollen.

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Diese gemeinsame Anhörung fand am 18. September 2009 statt. Unter anderem nahmen an dieser Anhörung Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und nicht zuletzt des Landesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer teil. Es wurden neben der Teilnahme an der Anhörung auch verschiedene schriftliche Stellungnahmen eingereicht.

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Letztlich geht es allerdings beim Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag um viele technische Einzelheiten, wobei die Anpassung und Vereinfachung der bereichsspezifischen Regelungen für Tele- und Mediendienste einen Schwerpunkt bilden. Bislang waren Teledienste im Telekommunikationsgesetz des Bundes und Mediendienste im Mediendienste-Staatsvertrag normiert. In Zukunft werden die wirtschaftsbezogenen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel das Herkunftslandprinzip, die Zulassungsfreiheit, Informationspflichten und der Datenschutz in einem Telemediengesetz des Bundes für alle Betroffenen einheitlich geregelt sein, das zeitgleich mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten wird. Die über diese wirtschaftsrechtlichen und allgemeinen Anforderungen hinausgehenden inhaltsspezifischen Bereiche, wie zum Beispiel journalistische Sorgfaltspflichten oder das Gegendarstellungsrecht, sind in einem neu gefassten Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrages enthalten.

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Grundlage für die dies betreffenden Regelungen im Staatsvertrag ist das Telemediengesetz des Bundes, das zum 1. März 2007 in Kraft tritt. Damit werden die wirtschaftsbezogenen Bestimmungen für Telemedien wie Herkunftsland, Zulassungsfreiheit, Informationspflichten, Verantwortlichkeit und Datenschutz einheitlich gefasst. Sie gelten zukünftig für alle Telemedien, also auch für solche Dienste, die weder der Telekommunikation noch dem Rundfunk zuzuordnen sind. Dies sind zum Beispiel OnlineAngebote von Waren und Dienstleistungen mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit, Video auf Abruf, Online-Dienste, die Instrumente zur Datensuche wie Google, zum Zugang von Daten und zur Datenabfrage.

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Bevor ich nun wirklich zum Schluss komme, will ich noch auf einen Punkt hinweisen, der bisher bedauerlicherweise nicht angesprochen worden ist. Das ist die Diskussion über die Frage des Datenschutzes im Rahmen des Telemediengesetzes. Das Schleswig-Holsteinische Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz hatte gerade die datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Gesetz im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages sehr stark kritisiert, die nun durch diesen Rundfunkstaatsvertrag in dieses Gesetz implementiert werden. Der Datenschützer hatte insbesondere die Ausweitung der Auskünfte gegenüber den Sicherheitsbehörden kritisiert. Kollege Eichstädt, deswegen hatten wir beantragt, ihn zu diesem Thema noch einmal zu hören.

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Das Gesetz ist also weder verbraucherfreundlich noch wirtschaftsfreundlich, denn auch die Wirtschaft ist essenziell auf einen vernünftigen Datenschutz im Internet angewiesen. Keine Firma möchte Daten ins Internet stellen, wenn sie damit rechnen muss, dass ihre Konkurrenz diese anschließend liest. Eines ärgert mich ganz besonders an diesem Gesetz. Herr Ministerpräsident, vielleicht benutzen Sie das Internet nicht.

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Die wirtschaftsbezogenen Bestimmungen, die Zulassungsfreiheit, die Informationspflichten und die Impressumspflicht oder der Datenschutz regelt nun das Telemediengesetz des Bundes, das der Bundestag im Januar 2007 verabschiedet hat. Mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag regeln die Länder ab sofort die über wirtschaftsrechtliche und allgemeine Anforderungen hinausgehenden eher publizistischen Aspekte. Das betrifft zum Beispiel das Recht auf Gegendarstellung oder die Trennung von Werbung und Inhalt der Telemedien.

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Man muss die Anmeldeverfahren sehen. Alles muss über den einheitlichen Ansprechpartner laufen. Die ganzen informationstechnischen Dinge müssen über ihn laufen. Es werden Forderungen an den Datenschutz gestellt. Im Hinblick auf die Genehmigungsfristen werden Forderungen gestellt. Diese müssen eingehalten werden. Es können haftungsrechtliche Gründe geltend gemacht werden, wenn diese Genehmigungsfristen nicht eingehalten werden. In dieser Forderung steht eine ganze Latte von Prämissen.

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Die Erkenntnis aus den letzten Wochen ist, dass Hunderte von Bürgerinnen und Bürgern geschädigt wurden, teilweise in ganz erheblichem Umfang. In meiner Heimatstadt Münster ist mir folgender Fall bekannt geworden: Unterschiedliche Lottounternehmen haben bei einem einzelnen Münsteraner viele kleine Abbuchungen vorgenommen, in einem Monat mehr als 600 €. Allein in „meiner“ Verbraucherzentrale sind in den letzten zwei Wochen 40 konkrete Fälle betreut worden, landesweit mehrere hundert. Die „Westfälische Rundschau“ spricht sogar von mehreren Tausend Betroffenen. Allen dürfte in den letzten zwei Wochen klar geworden sein, dass Datenschutz auch Verbraucherschutz ist.

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Jetzt geht es aber darum, was die Landesregierung zum Datenschutz der Verbraucher beitragen kann und wie man die Menschen für den Schutz ihrer eigenen Daten sensibilisieren kann. Wir müssen uns ansehen, was die Landesregierung in dieser Hinsicht unternimmt.

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Eine aufwendige Grundgesetzänderung, wie das einige fordern, ist dafür nicht notwendig. Wer eine Grundgesetzänderung in diesem Zusammenhang fordert, missachtet aus meiner Sicht zwei wesentliche Punkte. Zum einen regelt die Verfassung das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern, nicht jenes zwischen Bürgern und Unternehmen, zum anderen hat das Verfassungsgericht aus dem Grundgesetz bereits ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet. Den Datenschutz explizit zu nennen, wäre daher nur ein symbolischer Schritt, der die Verfassung nur unnötig aufblähen würde.

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Die Kenntnis dessen, was mit den eigenen Daten geschieht, sei die Grundlage der Möglichkeit, sich an der Entwicklung der Gesellschaft zu beteiligen. Der Datenschutz ist also Persönlichkeitsschutz, er ist Schutz der informationellen Selbstbestimmung, er ist Schutz der Menschen in der digitalen Welt – er ist das Grundrecht der Informationsgesellschaft.

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Wir als FDP haben das Thema Datenschutz seit jeher engagiert mit Weitblick, Sensibilität und Ausgewogenheit angegangen.

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Zentrale Vorschrift für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, meine Damen und Herren, ist das Bundesdatenschutzgesetz. Das – das wissen Sie – ist gerade im Bundesratsverfahren. Der Gesetzentwurf befasst sich allerdings zurzeit nur mit Änderungsvorschlägen zu den Themenbereichen Auskunfteien und sogenannte Scoring-Verfahren. Das reicht sicherlich nach den jetzigen Erfahrungen nicht, um einen effektiven Schutz für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, wenn es nur bei dem bisherigen Widerspruchsrecht bleibt.

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Ich halte nichts davon, vorschnell zu reagieren. Im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes müssen wir die entsprechenden Änderungen einbringen. Im Verwaltungsvollzug ist NordrheinWestfalen beim Datenschutz aktiv. Dies gilt insbesondere dort, wo es Berührungspunkte zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Bereich gibt. Hier kann ich hervorheben, dass wir neben Schleswig-Holstein als einziges Land die Meldebehörden zur Sensibilität im Umgang mit Auskünften besonders an Adresshändler angewiesen haben.

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Verstöße gegen den Datenschutz sind keine Kavaliersdelikte. Ich gehe sogar noch weiter, meine Damen und Herren: Wir müssen den Handel mit Daten restriktiv reglementieren, gegebenenfalls sogar bis hin zu einem Verbot. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss geschützt werden.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ich frage Sie aber: Sind Sie auch entscheidungsfreudig, wenn es um unterstützende Maßnahmen auf Landesebene geht? Wenn wir wollen, dass das gegenwärtige und ein zukünftig erneuertes Bundesdatenschutzgesetz kein Papiertiger bleibt, müssen auch die Datenschutz- und Strafverfolgungsinstanzen in NordrheinWestfalen eine maßgebliche Stärkung erfahren. Ich kann nur hoffen, dass sich die Landesregierung ihrer Verantwortung hier nicht entzieht.