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Bekanntlich setzen sich die Verantwortlichen sowohl der Bundes- als auch der Landesregierung entschieden für eine konsequente Abschiebung aller ausgewiesenen Ausländer ein. Allerdings stößt die Beendigung des Aufenthalts nach erfolgter Ausweisung nicht selten auf Schwierigkeiten. Abschiebungen sind vielfach aus tatsächlichen Gründen entweder gar nicht oder nur mit zeitlichen Verzögerungen möglich, etwa bei irakischen Staatsangehörigen, bei Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo oder bei Personen, die ihre Identität verschleiern und an der Passersatzbeschaffung nicht mitwirken.

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Des Weiteren ist die Abschiebung von Asylberechtigten und Konventionsflüchtlingen nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 51 des Ausländergesetzes möglich, nämlich dann, wenn sie aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen sind oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten, weil sie wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sind.

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Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

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Die Landesregierung räumt der Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie sonstiger ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger hohe Priorität ein, wobei allerdings die Förderung und Unterstützung der freiwilligen Ausreise – u. a. bereits aus Kostengründen - stets Vorrang vor einer Abschiebung genießt. Es wäre daher verfehlt, anzunehmen, alle nicht abgeschobenen Personen hielten sich weiterhin in Deutschland auf. Die Zahl der freiwilligen Ausreisen liegt vielmehr in etwa in derselben Größenordnung wie die der Abschiebungen.

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3. Inwieweit wird seitens der Landesregierung die Ausweisung bzw. Abschiebung der Mitglieder des Kalifatsstaates durchgesetzt?

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Die PDS-Fraktion fordert, dass die Rückführung und die Abschiebung von Kosovo-Albanerinnen und KosovoAlbanern aufgrund der aktuellen Situation in den Herkunftsgebieten nicht vollzogen werden dürfen. Neue Situationen erfordern neue Entscheidungen. Man mag zur Rückführung im Prinzipiellen stehen wie man will, aber ausgerechnet in der gegenwärtigen Situation mit der Rückführung zu beginnen wäre höchst unverantwortlich.

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Nach übereinstimmender Auffassung von Bund und Ländern ist eine gefahrlose Rückkehr von KosovoAlbanern möglich und zumutbar. Die medizinische und soziale Grundversorgung ist gewährleistet. Für einen weiteren Verbleib in Deutschland durch die Einräumung eines vorübergehenden Aufenthaltsrechts oder durch die Aussetzung der Abschiebung sehe ich daher keine Notwendigkeit.

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Darin sind die Modalitäten einer generellen Rückkehr von in Deutschland ausreisepflichtigen Personen, die aus dem Kosovo stammen, ganz eindeutig geregelt. Dieses betrifft sowohl Aspekte der freiwilligen Rückkehr als auch der zwangsweisen Abschiebung, denen in dieser Form auch die Innenminister der Länder und folglich auch der Innenminister von Sachsen-Anhalt per Beschluss zustimmten.

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In krassem Gegensatz zu Ihrer Aussage, Bayern sei ein ausländerfreundliches Land, steht die Praxis der Ausländerbehörden im Umgang mit Flüchtlingen. Ich möchte damit die Abschiebungen ansprechen. Aus meiner anwaltlichen Praxis und aus meiner Tätigkeit hier im Landtag sind mir sehr viele Fälle bekannt, in denen eine Abschiebung völlig unsinnig und überflüssig war, aber dennoch gnadenlos durchgeführt worden ist. Eigentlich müsste Ihnen doch wenigstens die Kritik von Vertretern der Wirtschaft und des Handwerks, welche aus Ihren eigenen Reihen stammen, ein Argument dafür liefern, dass Sie endlich von dieser Praxis abweichen und wenigstens großzügigere Ausnahmen von der Ausreiseverpflichtung zulassen. Statt die Potenziale der Menschen zu nutzen, die hier leben und integriert sind, kritisieren Sie die Green-Card-Regelung des Bundes. Von Ihrer Blue-Card hört man im Übrigen auch nicht mehr sonderlich viel. Positiv kann ich wenigstens vermerken, dass Sie es zur Kenntnis genommen haben, dass die Einwanderung von cirka 460000 Personen pro Jahr erforderlich ist. Trotzdem veranstalten Sie auch hier ein Szenario und erklären, dass es eigentlich 3,4 Millionen Ausländer wären, wenn man die bisherige Altersstruktur beibehielte und dass unser Land bis 2010 mit 188 Millionen Ausländern überflutet würde, was den Zerfall unserer Gesellschaft bedeuten würde. Diese Aussagen sind wirklich unangebracht. Ihr Appell an die Gebärfreudigkeit deutscher Frauen ist doch wirklich keine Lösung. Aus der Forderung nach mehr Kindern in deutschen Familien spricht nur ihr Verständnis von deutscher Leitkultur.

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Ich möchte aber auch, dass wir über die Abschiebung der psychisch kranken Kinder als ein Problem der anderen Zuständigkeit, wie es in ganz vielen anderen Bereichen stattfindet, diskutieren und hier anders vorgehen. Aus der Schule werden Kinder mit psychischen Störungen konsequent zum Teil aus Bequemlichkeit oder aus Überforderung in Förderschulen abgeschoben.

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Diese Wortwahl ist unangemessen. Sie unterstellt, dass im Saarland Asylbewerber unwürdig behandelt würden. Wo werden Menschen, die Asyl suchen, die ein Bleiberecht haben und denen es auch zusteht, noch individueller behandelt als hier? Ein Beispiel: Gerade vor Kurzem ist die nach Bundesrecht rechtmäßige Abschiebung einer 29-Jährigen, die seit 25 Jahren in Deutschland lebt, von der Innenministerin dieses Landes kurzfristig gestoppt worden. Die junge Frau soll noch einmal eine Chance bekommen, nicht in den Kosovo abgeschoben zu werden. Schneller, effektiver und rücksichtsvoller als die saarländische Innenministerin Monika Bachmann und das zuständige Ministerium kann man nicht handeln. Das ist die Realität in unserem Land!

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dazu: Humanitäres Bleiberecht konsequent gewähren – Integrierte Kinder und ihre Familien vor Abschiebung schützen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/4569 –

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sofortige Abschiebung ausländischer Straftäter beim Komplex häuslicher Gewalt und schließlich

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eine dem Gewerbesteueraufkommen gleichwertige, aber strukturell bessere und stetigere Lösung gefunden wird, und zweitens verbindliche Konsultationsregelungen. Auch hierzu haben wir einen Antrag eingebracht. Es geht darum, dass die Kommunen mit dem Land eine Einigung über die Kosten erzielen, wenn neue Aufgaben auf sie zukommen. Wie gesagt: eine Einigung und nicht einfach eine Abschiebung der Aufgaben. Auch hier hat die Landesregierung bisher leider ablehnend reagiert.

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Die schlimmste Folge ist die komplette Verunsicherung. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe – so heißt es so schön – müssen erneut eine Abschiebung befürchten. Nach dieser Regelung erhält ein Flüchtling, der seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern kann, eine Frist, sich Arbeit zu besorgen. Sie läuft jedoch am 31. Dezember 2009 aus. Das ist nicht mehr lange hin.

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Darum muss auch in Zukunft aus dem Strafvollzug abgeschoben werden. Wer meint, im Strafvollzug kann man der Abschiebung entgehen, der verkennt die Rechtslage. Das ist eine von vielen, ich sage jetzt einmal vielen, Möglichkeiten, sich zu schützen und übrigens auch gerade die vielen integrationsbereiten Ausländer in unserem Lande zu schützen.

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Auch aufseiten des Bundes bedarf es keiner weiteren Aufklärung; denn das Bundesamt hat bereits erklärt, dass die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Zahl der Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen darauf zurückzuführen ist, dass der im letzten Sommer verhängte Entscheidungsstopp hinsichtlich der Abschiebung afghanischer Flüchtlinge aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden ist. Danach kann das Taliban-Regime als staatsähnliches Herrschaftsgefüge angesehen werden. Afghanische Flüchtlinge können somit eine quasi-staatliche politische Verfolgung geltend machen, die zur Asylanerkennung führen kann.

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Meine Damen und Herren, Herr Staatsrat Mäurer fordert öffentlich die Abschiebung ausländischer krimineller Jugendlicher. Recht hat er! Hierbei handelt es sich um eine jahrzehntelange Forderung der Deutschen Volksunion. Deshalb hat Herr Staatsrat Mäurer auch die volle Unterstützung und den Rückhalt der Deutschen Volksunion. Darüber hinaus fordert die Deutsche Volksunion nicht nur „kriminelle Ausländer raus!“ und somit abzuschieben, sondern auch, die Erziehungsberechtigten wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ebenfalls zur Verantwortung zu ziehen. Meines Erachtens ist diese klare Aussage von Herrn Staatrat Mäurer selbstverständlich keine fortgesetzte gesetzeswidrige Einlassung. Ihr Antrag, Ihre Aktuelle Stunde ist doch nur ein schäbiger Versuch, einen mutigen und gesetzestreuen Staatsrat an den Pranger zu stellen, und sonst gar nichts. Dafür sollten Sie sich zutiefst schämen!

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Wie stehen Sie zum Beispiel zur Einführung eines Warn- oder Einstiegsarrestes, der parallel zur Bewährungsstrafe verhängt werden kann? Wie stehen Sie zu einer Verankerung des Fahrverbotes und damit dem Prestigeverlust der Jugendlichen als Zuchtmittel nach einer Straftat? Wie stehen Sie zu einer neuen Sanktionsmeldepflicht, mit der Jugendliche davon abgehalten werden können, an bestimmten Veranstaltungen mit strafrechtlich relevantem Inhalt erneut teilzunehmen? Wie stehen Sie dazu, das Strafmaß für jugendliche Täter von jetzt zehn auf die Höchststrafe von 15 Jahren festzusetzen? Wie stehen Sie zu der Klarstellung, dass das Jugendstrafrecht nur im Ausnahmefall für Heranwachsende und im Regelfall das normale Strafrecht für diese jungen Menschen gilt, die immerhin in der Lage sind, 390 Straftaten zu begehen, und sich daher wohl auch ihrer vollen strafrechtlichen Verantwortung zu stellen? Wie stehen Sie zur Beschleunigung von Jugendstrafverfahren, zum Beispiel auch durch die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens? Wie stehen Sie, Herr Bürgermeister Dr. Scherf, zu einer Frage der erleichterten Abschiebung von ausländischen Verurteilten?

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dazu beitragen, dass die Gesellschaft auch durch ihre Spruchpraxis so etwas wie Vertrauen in unser Handeln entwickelt und sagt, dass wir jedenfalls eine Chance haben, dagegen anzugehen, was wir als tägliche Bedrohung angstmachend erleben. Darum, denke ich, kann man den einen oder anderen Richter auch kritisieren, wenn er sagt, ich lasse den wieder laufen, weil ich finde, dass er, wenn er draußen ist, weniger anstellt, als wenn er im Strafvollzug zur Fahrradwerkstatt gewonnen wird und da Fahrräder reparieren lernt. Warum nicht kritisieren? Jetzt die Sache mit der Abschiebung! Es ist rotgrüne Politik der Bundesregierung – wenn Sie sich das Zuwanderungsgesetz genau anschauen, von dem wir ja immer noch leider nicht wissen, ob es nun durchgeht oder nicht –, dass wir Zuwanderung auch begrenzen. Wer sich hier strafrechtlich nicht korrekt verhält und vom Richter nach zurzeit geltender Rechtslage mit einer Strafe bewehrt von drei Jahren verurteilt wird, wird abgeschoben.

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Festzuhalten ist zunächst, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Asylanträge entscheidet. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge kommt insoweit ein Entscheidungsmonopol zu. Die Entscheider - es ist sehr wichtig, dies an dieser Stelle zu sagen - sind weisungsunabhängig. Also auch der Bundesinnenminister kann an dieser Stelle nicht eingreifen. Auch die Länder haben keinen Einfluss auf die Zahl der Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen. Die Ausländerbehörden der Länder sind vielmehr bei ihren Entscheidungen über die Aufenthaltsgewährung oder die Aussetzung der Abschiebung an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden, also an die Entscheidung der Entscheider.

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Auch sollte vorsichtig mit der Abschiebung von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien umgegangen werden. Viele sind als Arbeitskräfte gut eingearbeitet und integriert. Eine große Zahl von ihnen ist jetzt wieder in der Heimat und hier fehlen sie uns.

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Das Stichwort heißt Integration und nicht Abschiebung von Personen, die keine Perspektiven in ihrem Heimatland haben, hier aber wertvolle Staatsbürger sind.

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Trotz dieser massiven Proteste laufen die Abschiebungen auf Hochtouren. Ich möchte auf die Abschiebung am 19. Januar hinweisen. Da fand die erste Massenabschiebung aus Bayern mit zirka 100 Personen statt, mitten im Winter, und dies, obwohl die Herkunftsländer, obwohl internationale Organisationen und die UMNIK im Kosovo

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Frau Thomas, das muss ich Ihnen doch erzählen, weil Sie es nicht begriffen haben. Eine Abschiebung, die die Gefährdung von Leib und Leben betroffener Menschen in Kauf nimmt, wäre dann auch nichts anderes als ein Verfassungsbruch. Wenn Sie sich auch deshalb mit dieser Forderung nicht durchsetzen werden, ist Ihr Vorgehen doch gleichwohl kalkuliert. Sie spielen in unverantwortlicher Weise mit Ressentiments und erhoffen sich so mehr Zustimmung in Ihrer Wählerschaft und das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren.

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Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Menschen, die in ihren Heimatländern verfolgt worden sind, die vor Krieg, Bürgerkrieg oder ethnischer Säuberung fliehen mussten, die nach langjährigem Aufenthalt bei uns heimisch geworden sind, die für ihre mittelständischen Arbeitgeber häufig unverzichtbar sind, deren Kinder hier geboren wurden und zur Schule gehen und in der Regel keine Bindung an das Herkunftsland ihrer Eltern haben, sich bei uns endgültig sicher fühlen können, weil sie keine Angst vor einer möglichen Abschiebung mehr haben müssen.

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Besonders häufig sind die Fälle, in denen Ehepaare dann, wenn ihre Asylverfahren negativ beendet sind und Abschiebung droht, Asyl für ihre Kinder beantragen. Damit beginnt das nächste Verfahren mit langer Dauer. Zu vermuten ist in den meisten dieser Fälle, und zwar auch ohne großen juristischen Sachverstand, dass hier in Deutschland geborene Kinder nicht politisch verfolgt sein können, und so enden die allermeisten Verfahren mit der Ablehnung des Asylantrags der Kinder.

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Weitere beliebte Möglichkeiten, der Abschiebung zu entkommen, sind - um die Vollständigkeit hier herbeizuführen -: Man unterdrückt die Reisedokumente oder verheimlicht die Staatsangehörigkeit.

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Oft genug habe ich aber gesehen, wie zum Beispiel die Mütter unter den Ausschussmitgliedern parteiübergreifend Probleme hatten. Sie hatten wirklich gelitten, als es um den Fall der zwei und vier Jahre alten Kinder der türkischen Familie Onus in Nürnberg ging. Der Vater beging Suizid, die Mutter war neu in der Türkei verheiratet und wollte die Kinder nicht mitnehmen, da die Familie, in die sie nun in der Türkei eingeheiratet hatte, diese Kinder nicht wollte. Die Großmutter in Nürnberg erklärte sich aber bereit, die Kinder in Nürnberg zu erziehen, da sie das in den letzten Jahren sowieso gemacht hatte und die Kinder sich bei ihr wohlfühlten. Nein, die Kinder gehören in die Türkei; Abschiebung wurde im Ausschuss mehrheitlich beschlossen. Wie meine Recherchen ergeben haben, leben sie heute in einem Waisenhaus in Istanbul. Fragen Sie mich nicht, wie es diesen Kindern geht, die, wenn wir es im Petitionsausschuss nur gewollt hätten, heute bei der Großmutter in Nürnberg, bei einer vertrauten familiären Bezugsperson leben könnten, dort, wo sie geboren sind. Genau das ist Familienpolitik, wie wir vorhin gerade gehört haben. Wie wurden vorhin beim Thema Familie die Reden geschwungen? Seinerzeit sprach im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden keiner mehr vom Schutz der Familie; für diese Kinder galt das nicht.

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Wir haben dafür, dass wir dieses Thema heute zur Debatte stellen, einen weiteren konkreten Anlass. Der Arbeitskreis Innenpolitik der CDU-Landtagsfraktion hat neulich den Landkreis Osnabrück besucht. Dort wurde uns seitens der Verwaltung vorgetragen, dass von denjenigen, die rechtskräftig zur Abschiebung anstehen, tatsächlich nicht einmal 20 % abgeschoben werden können. Deshalb meinen wir, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grunde haben wir uns mit unserem Antrag dafür ausgesprochen, dass sich der Herr Innenminister über den Bundesrat dafür einsetzen möge, dass die Verfahren der Angehörigen ein und derselben Familien automatisch miteinander verbunden werden. Das heißt also, sowohl die Verfahren für die Nachgeborenen als auch die Verfahren für die später Eingereisten. Das ist der wesentliche Punkt.

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Die Mitglieder des Innenausschusses wissen des Weiteren: Das geltende Asylrecht führt nicht nur zu durchaus legalem Missbrauch; das geltende Asylrecht führt auch zu einer Vielzahl von Härtefällen, in denen eine Abschiebung zwar gesetzlich geboten ist, Abgeordnete aller Fraktionen aus humanitären Gründen in Einzelfällen aber gern ein Bleiberecht aussprechen würden. Einer Lösung des Problems steht aber oft genug Artikel 16 a des Grundgesetzes entgegen, und das Grundgesetz ändert man nicht ohne Not.