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Ich sage es noch mal: Die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten ist für einen wirksamen Datenschutz unerlässlich. Ich hoffe, da sind wir uns alle einig. Eine unzulässige Ausforschung gerade dieses Beauftragten darf niemals betrieben werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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delt sich um eine sogenannte Kollegialenquete, sagen Juristen dazu. Und die ist selbstverständlich auch nicht generell unzulässig, die kann es auch geben. Da werden allerdings enge Grenzen gezogen. Wir haben jetzt hier einen sehr niederschwelligen Antrag, der heißt in der Überschrift: „Mögliches Fehlverhalten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz …“, und dann kommen sehr viele Fragen, die eigentlich einfach nur mal seine Arbeit abscannen und dann am Ende möglicherweise irgendwelche Fehler ergeben sollen. Sie haben darauf verzichtet, hier in diesem Untersuchungsauftrag konkrete Verdachtsmomente zu benennen und näher zu beschreiben, aufgrund derer Sie glauben, dass hier eine schwere Pflichtverletzung oder etwas Ähnliches überhaupt vorliegen könnte. Sie haben das nur in der Öffentlichkeit, in der ein oder anderen Presseerklärung angekündigt. Deswegen, es ist schon gesagt worden, wenn man diese ganzen Fragen abarbeitet, wie ist quasi mit der Causa Immelborn umgegangen worden, das wird ja hier minutiös abgescannt, das ist Gegenstand aus Ihrer Sicht von einem zulässigen Untersuchungsausschuss als Kollegialenquete für ein anderes Organ des Landtags. Da ist die Frage, ob Sie da die Hürden für künftige Untersuchungsausschüsse in diesem Haus nicht sehr niedrig legen.

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4. Welche Position vertritt die Landesregierung – datenschutz- und strafrechtlich – zu dem Umstand, dass – wie zum Beispiel oben dargestellt – Informa

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Zu Frage 4: Die datenschutz- und strafrechtliche Relevanz kann immer nur im Einzelfall geprüft werden. Für die Beurteilung der Relevanz ist unter anderem entscheidend, ob und welchen Personen die Informationen bereits zugänglich gemacht worden sind oder ob sie gegebenenfalls öffentlich sind oder ob eine Gefährdung eines Rechtsguts eintritt.

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le würden z. B. auch Ressourcen gebündelt, um einen dreitä gigen Kurs zum Thema „Handy und Mobbing, Datenschutz und Persönlichkeitsschutz“ durchzuführen. Das wird deswe gen gemacht, weil – wie er sich ausdrückte – die Naivität im Umgang mit den neuen Medien mit dem Angebot wächst. Die Schule setzt meines Erachtens also hier schon eine Intention der neuen Leitperspektive um. Übrigens hat er sich bei mir ausdrücklich dafür bedankt, dass durch die neue erhöhte Stun denzuteilung an den Realschulen auch in Zukunft genau sol che Kurse ermöglicht werden. Der Einsatz wird unterstützt durch immer mehr Whiteboards an der Schule. Das wird die Regel. An meiner Schule übrigens läuft der Schulversuch „Unterrichtseinsatz von Tablets“.

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Eine weitere Hürde, der Datenschutz, kommt hinzu. Wie bei allem, was reglementiert wird, ist auch hier der Eingriff in die Privatsphäre einzelner Menschen zu beachten. Dazu gibt es eine ausführliche Stellungnahme. Ich empfehle die Lektüre.

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Insoweit befinden wir uns am Anfang einer Debatte. Das zeigt die Antwort des Senats sehr deutlich. Ich finde es sehr gut, dass der Senat das in Angriff nimmt und dass in einer vernünftigen Abstimmung von Techniknutzung, individuellen Freiheiten, kommerziellen Interessen und Datenschutz auch Lösungen gesucht und gefunden werden.

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Dazu gehört ebenfalls - das will ich hier deutlich nennen; dazu hat noch niemand etwas gesagt - das Thema Datenschutz; ein sehr schwieriges Thema, gerade in den Verhandlungen zwischen Europa und Nordamerika.

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Europäer und Amerikaner haben das Ziel vereinbart, dass es weder beim Verbraucherschutz noch beim Umwelt- und Datenschutz oder bei der Nahrungsmittelsicherheit geringere Standards geben wird; das haben wir von den Vorrednern schon gehört.

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Wir müssen das Ende der Frist am 25. Mai wegen der EU-Datenschutz-Grundverordnung beachten. Deshalb müssen wir das Gesetz im parlamentarischen

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das Ganze zog sich also über ein Vierteljahr hin –, und damit die Beratung nach dem parlamentarischen Verfahren heute zum Abschluss bringen. Zudem haben wir insbesondere – Kollege Streibl hat darauf hingewiesen – aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung der EU den 25. Mai als Termin einzuhalten.

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Es ist richtig, dass mit diesem Gesetz die Vorgaben der EU zum Datenschutz und das BKAG-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet wurden. Das ist auch nicht das Problem, das haben wir auch nie so behauptet. Das Problem ist aber, dass Sie noch weitere Eingriffsbefugnisse für die Polizei eingefügt haben. Dr. Löffelmann hat es bei der Expertenanhörung im Landtag sehr gut dargestellt: 39 neue Eingriffsbefugnisse für die Polizei werden nur aufgrund des neuen Gefahrenbegriffs eingefügt, und das sind 39 zu viele, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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Es schützt die Menschen und die Opfer von Gewalt. Es ist ein Schutzgesetz, kein Überwachungsgesetz. Das neue PAG bringt mehr Sicherheit und mehr Bürgerrechte, und es bringt mehr Datenschutz.

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Das PAG, so wie wir es jetzt haben und jetzt in die Dritte Lesung einbringen, gibt Antworten auf Dinge, die heute schon gesagt worden sind, zum Beispiel die EU-Datenschutz-Grundverordnung, zum Beispiel die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Gesetz gibt auch Antworten darauf,

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Es wäre auch möglich gewesen, die Regelungen, die notwendig sind, um die Datenschutz-Grundverordnung zu vollziehen, abzutrennen und heute zu beschließen. Mit dem Rest hätte man in einer vertrauensbildenden Diskussion in den nächsten Wochen fortfahren können. Leider scheint das nicht der Fall zu sein. Ich bedaure das sehr.

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Viertens. Sie bauen einen Wasserkopf auf. Unsere Frage, was Alois Mannichl an Möglichkeiten bekommt, wird nicht beantwortet. Das liegt wahrscheinlich am Datenschutz. Ich wollte auch die Anzahl der Q3- und Q4-Stellen wissen. Das ist noch nicht bekannt. Aber natürlich benötigt eine neue Führung Stellen, die wir nicht haben.

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Das Entscheidungsrecht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, das im Änderungsantrag der SPD ebenfalls vorgesehen ist, passt unseres Erachtens nicht ins System. Der Landesbeauftragte ist bislang gerade nicht in operative Vorgänge eingebunden. Vielmehr ist es seine Aufgabe, nachträglich die Kontrolle von Vorgängen dahin gehend zu gewährleisten, dass Datenschutzrichtlinien und ihre Bestimmungen

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Mit dem Gesetzentwurf versucht die Staatsregierung mehr zähneknirschend als aus innerster Überzeugung, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz vom Frühjahr 2016 nachzuvollziehen. Das betrifft die bereits angesprochenen Materien, den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und den Schutz von Berufsgeheimnisträgern, aber auch die Problematik der Zweckänderung der Nutzung einmal zu einem anderen Zweck erhobener Daten. Außerdem wird eine Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgegriffen und die längerfristige Observation außerhalb von Wohnungen explizit gesetzlich geregelt.

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Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos) und Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zum weiteren Nachvollzug der Datenschutz-Grundverordnung im Landesrecht".

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Erstens. Der gläserne Bürger würde so noch gläserner. Jeder Einkauf mit einer EC- oder Kreditkarte ermöglicht Ausspähung. Der Schutz der Daten ist in Gefahr. Auch wenn das in der Realität schon oft genug der Fall ist, würde dies noch weiter gehen, und Anonymität und Datenschutz würden aufgegeben werden.

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Es ist kein Zufall, dass Dänemark und Schweden als Länder, in denen Datenschutz eine eher untergeordnete Rolle spielt, bei der Abschaffung des Bargelds zum Erfüllungsgehilfen der Banken- und Kreditwirtschaft geworden sind. Ohne Bargeld werden wir alle abhängiger von unserem Finanzsystem und der Kreditwirtschaft, und das finden wir Grüne falsch.

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Eines ist jedoch auch klar: Wir brauchen eine Intensivierung im Kampf gegen Geldwäsche. Daran haben wir hier alle ein Interesse. Dazu gibt es sehr viele unterschiedliche Maßnahmen. Da müssen sehr viele unterschiedliche Akteure eingebunden werden. Es kann aber nicht sein, dass der Datenschutz in diesem Bereich keine Rolle mehr spielt. Dagegen werden wir Grüne uns wehren.

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Fünfundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache 17/311) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/832 –............ 602

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Aber ich glaube, es ist unser aller Aufgabe, unsere Errungenschaften im Bereich Soziales, Umwelt, aber auch im Bereich Datenschutz, Kultur oder Bildung zu verteidigen und dafür zu sorgen, dass das ein Stück guten Handels ergibt und dieser Vertrag irgendwann so verändert wird, dass er diese Prinzipien realisiert.

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Fünfundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache

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Auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab 2018 ihre Wirkung entfalten wird, wird die Unternehmen zunehmend verpflichten. Deshalb ist es sehr zu begrüßen – das kommt im Bericht zum Ausdruck –, dass der Landesbeauftragte ein sehr konstruktives Miteinander mit den Unternehmen pflegt, etwa der Austausch auf der Ebene der Landesdatenschutzkonferenz und der Beschreibung von Qualitätskriterien beim Ausbau der Auditierung und der Zertifizierung. Es muss am Ende darum gehen, dass sich Betriebe durch ein Gütesiegel einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

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Meine Damen und Herren, der Bericht zeigt deutlich auf, dass die Aufgaben des Landesbeauftragten und des Datenschutzes insgesamt nicht weniger werden. Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinien für Polizei und Justiz werden einen starken Einfluss auf das öffentliche Recht und die Wirtschaft nehmen. Hier kommt auf den Landesbeauftragten eine Riesenaufgabe bei der Bewältigung der Rechtsetzung und Implementierung zu. Es geht um die Anwendungsgebiete in allen Lebensbereichen, und zwar von der Freizeit, der Arbeit, zum Haushalt bis hin zur Telemedizin und den zunehmenden Einsatz von Videoüberwachung und Drohnen. Hier bedarf es Regelungen und einer weiteren Aufklärung.

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In dem Bericht gibt es 14 Handlungsfelder zu den Themen Medien, Bildung, Polizei, Soziales, Gesundheit, Justiz, Kommunales und Meldewesen, Verbraucherschutz, Verkehr, Finanzen und einige mehr, die sehr schön aufzeigen, dass der Datenschutz ein Thema ist, das eigentlich in all unseren Lebensfeldern täglich bei uns allen sehr präsent ist und in allen Lebensfeldern eine Rolle spielt. Wie der Bericht zeigt, haben wir hier eine sehr dynamische Entwicklung. Dort wechseln schnell die Aufgabenfelder und auch Themengebiete, die in den Fokus rücken. Eigentlich ist es gar keine trockene und langatmige Materie, sondern ein sehr spannendes Thema, das uns alle betrifft. Darauf gehe ich gleich noch ein.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich gleich auf die Inhalte des Datenschutzberichts eingehe, kurz auf das Verhältnis von Transparenz und Datenschutz eingehen.

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an einen Punkt meiner Ausführungen: Ja, Datenschutz muss sein. Hier ist aber auch jeder einzelne Bürger in der Pflicht. Es kann nicht sein, dass der Bürger seine eigenen Daten in allen Lebenslagen irgendwelchen Providern, digi

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talen Medien und Kartenorganisationen freiwillig überlässt und sich der Staat dann um den Datenschutz kümmern muss.