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Fünftens: Warum wird die technische Funktionsweise der E-Government-Infrastruktur derart festgezurrt, dass Kunden in der Beanspruchung elektronischer Verwaltungsleistungen einen wahren Einwilligungsmarathon hinlegen müssen, anstatt Verpflichtung und Befugnis zur Datenübermittlung im Gesetzentwurf klar voneinander zu trennen und die Befugnis zum Zweck einer Datenverarbeitung im Sinne des Once-Only-Prinzips über die Öffnungsklauseln in Artikel 6 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung zu gestalten.

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Insofern ist es, denke ich, wichtig, dass wir dieses E-Government-Gesetz auf den Weg bringen. Jeder, der heute zugehört hat, weiß natürlich, wie widerstrebend auch die unterschiedlichen Interessen sind. Es ist alles schon angesprochen worden, es sind Datenschutz und –sicherheit angesprochen worden. Was wir tun, tun wir doch in einem Sinn.

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wo Sie plötzlich ganz viel Wert auf Datenschutz legen! Das ist Ihnen hier plötzlich alles völlig egal. Erklären Sie mal diesen Widerspruch! Vielleicht klären Sie ihn erst mal mit sich selbst.

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Herr Meuthen sagt Ihnen nichts? Na ja, dass müssen Sie wissen, wenn Ihnen in Ihrer Partei Herr Meuthen nichts sagt. Was interessiert Sie auch die Bundesebene, nicht wahr? Aber das ist eine völlig andere Debatte und Sie haben hier unterschiedlichste Debatten, die gar nicht zusammengehören, miteinander vermischt. Gegipfelt ist das dann noch in dem Vorwurf, dass gerade ich – Sie haben mich angesprochen – als Person immer so viel Wert auf Datenschutz legen würde. Ja, den Wert lege ich tatsächlich und

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Es ist ein Beleg dafür – so bedenklich das ist –: Sie haben kein Fingerspitzengefühl für den Datenschutz, für den Rechtsstaat und für die Gewaltenteilung.

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Ein Bestseller ist auch nicht in wenigen Monaten niedergeschrieben. Das soll heißen, dass ich die Deadline zur Fertigstellung des elektronischen Zugangs gemäß § 9 zum Januar 2019 für zu ambitioniert halte, und zwar deshalb, weil a) ohne eine zeitgleiche Novellierung des Thüringer Datenschutzgesetzes nach der Datenschutz-Grundverordnung die Voraussetzung für technische Entwicklungen des angestrebten Datenflusses zwischen den Behörden fehlt, b) ein Dreivierteljahr für die notwendigen technischen und organisatorischen Neustrukturierungen innerhalb einer der vielen schwachen Kommunen viel zu kurz ist und c) der Gesetzentwurf noch inhaltlich ein paar Fragen aufwirft. Im avisierten Umsetzungszeitraum kann man vieles machen, aber eines nicht, nämlich das Gesetz so umsetzen, dass es dem größtmöglichen Kundennutzen entspricht. Also sprechen wir von einer Eins-zu-eins-Transformation papiergebundener Anträge in elektronische Anträge oder sprechen wir von lebenslagenorientierten Leistungsbündeln?

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Auch von unserer Seite gibt es als Erstes sehr viel Respekt und Lob dafür, dass jetzt erstmals überhaupt ein E-Government-Gesetz auf dem Tisch liegt und wir im parlamentarischen Gang damit arbeiten können. Auch wir sehen einiges an Änderungsbedarf. Ich will das nur an zwei Punkten festmachen: Das eine ist definitiv Datensparsamkeit, Datenschutz und überhaupt, wie konkret die ganze Datenübermittlung stattfinden soll. Da kommt sozusagen der zweite Kritikpunkt: Es wird immer von sicherer Übertragung, sicherer Verschlüsselung und Ähnlichem mehr geredet. Zumindest aus unserer Auffassung heraus ist das angebotene und im Gesetzentwurf mitverankerte Konzept von De-Mail nicht das wirklich sichere, sondern wir plädieren weiterhin zumindest für die Einführung der Möglichkeit einer sicheren wirklichen End-to-End-Verschlüsselung, wie es beispielsweise die OpenSource-Software PGP oder auch andere ermöglichen. Nichtsdestotrotz ist auch uns bewusst, dass es im Verwaltungsverfahren sehr schwer ist, wenn bundesweit auf das Konzept von De-Mail gesetzt wird und wir aus Thüringen als einzige ausscheren. Darum geht es uns nicht. Wir sagen, es muss eben auch die Möglichkeit geben, andere sichere Verschlüsselungsmöglichkeiten mit anzubieten.

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Bei der Anlage handelt es sich um das stationäre Verkehrskontrollsystem 3.01, Softwareversion 3.2 3D, Tunnel Jagdberg. Im Rahmen dieser vorbeugenden Verkehrsüberwachung sollen das aktuelle Unfallaufkommen und die Schwere der Folgen von Verkehrsunfällen gesenkt sowie die Tunnelsicherheit durch die Minimierung von Sperrzeiten im Stau- und Störfallmanagement nachhaltig gestärkt werden. Vorrangiges Ziel ist dabei die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der Wirkbetrieb wurde nach einer umfangreichen Test- und Einführungsphase am 6. Oktober 2016 offiziell aufgenommen, zur Inbetriebnahme wurde in den Medien ausführlich berichtet. Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Anlage möchte ich darauf hinweisen, dass diese bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 6/1277 des Abgeordneten Walk im vergangenen Jahr war. Die Kleine Anfrage bezog sich seinerzeit auf den Zeitraum der datenschutzrechtlichen Prüfung vor Beginn des offiziellen Wirkbetriebs und des genauen Zeitpunkts der offiziellen Inbetriebnahme nach der Testphase. Zudem erfolgte nach der datenschutzrechtlichen Freigabe und der Inbetriebnahme der Anlage im November 2016 eine Kontrolle durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Polizei hat gemäß § 53 Ordnungswidrigkeitengesetz pflichtgemäß Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und gemäß § 163 Abs. 1 Strafprozessordnung Straftaten zu verfolgen. Hierunter fällt unter anderem die Erforschung und Ahndung festgestellter Verkehrsverstöße. Die polizeiliche Verkehrsüberwachung erfolgt hier auf der Rechtsgrundlage des § 100 g Abs. 1 Ziffer 1 der Strafprozessordnung.

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Der Datenschutz verwehrt mir, jetzt hier in die Tiefe zu ge hen. Ich meine nur, da sollten Sie ganz, ganz vorsichtig sein mit Ihrem Bogen an Behauptungen, Unterstellungen und Ver drehungen, den Sie hier leider auch abgeliefert haben.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherschutz ist natürlich immer ein Querschnittsthema. Wenn man sich die Themen der letzten Tage und Wochen anschaut, dann ging es z. B. um das Thema Datenschutz in Kommunen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen jetzt gefragt werden, wenn die örtlichen Meldebehörden Daten verkaufen möchten. Das ist ein gutes Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Das war eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen.

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Nachgang auch mündlich vorgetragen. Die Bedenken haben Sie vom Tisch gewischt, da geht es um Datenschutz. Ich hoffe, dass Sie das hier aufklären. Ich warte entsprechend auf Ihren Beitrag, Frau Redmann, auf den ich mich dann auch freue.

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Die Fraktionen der CDU und der FDP möchten diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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In Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten der Länder wird unter Berücksichtigung des Datenschutzniveaus der beteiligten Bundesländer ein Datenschutzkonzept entwickelt. Auch im Wirkbetrieb des RDZ ist eine kontinuierliche Beteiligung der Landesämter für Datenschutz in datenschutzrechtlich relevanten Fragen vorgesehen.

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Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Landesbeauftragten für den Datenschutz eingebunden gewesen sind und den Prozess weiter begleiten sollen. Das begrüßen wir. Zumindest uns haben bislang keine kritischen Positionierungen des ULD an dieser Stelle erreicht.

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Die Einrichtung eines solchen gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrums steht auch nicht im Widerspruch zu den erforderlichen Datenschutzmaßnahmen. Hier gilt die gute alte Weisheit: Nichts ist schlimmer als Stillstand. Stillstand bedeutet immer Rückschritt. Denn auch zum Schutz von Daten braucht ein moderner Staat moderne Strukturen, Techniken zum Datenschutz, und muss sich ständig weiterentwickeln. Wir brauchen dafür ein entsprechendes Datenschutzkonzept. Das wird es geben.

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Insofern bin ich zuversichtlich, dass mit dem zukünftigen Rechenund Dienstleistungszentrum moderne Telekommunikationsüberwachung einerseits und Datenschutz andererseits in der richtigen Balance stattfinden werden. - Ich bedanke mich.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Änderungsanträge der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER sind nach unserer Überzeugung – ich habe das auch im Ausschuss mehrfach gesagt – zwar nicht zwingend, würden aber auch nicht schaden, weswegen wir sie mittragen, ebenso die Änderungsanträge der CSU, mit denen Vorgaben der EU bezüglich Datenschutz nachvollzogen und ansonsten redaktionelle Änderungen vorgeschlagen werden. Trotz einzelner Kritikpunkte, die wir natürlich haben und die ich auch für berechtigt halte, zum Beispiel die vielen Verweise auf das Strafvollzugsgesetz, die enthalten sind, obwohl es gerade nicht um den Vollzug einer Strafe geht, aber auch, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund überhaupt nicht in diesem Gesetz erwähnt werden, kann dem Gesetzentwurf zugestimmt werden. Das werden wir auch tun.

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bezüglich gibt es ganz wichtige Vorgaben aus Sicht des Datenschutzes. Es ist zu beachten, dass es sich bei TKÜ-Daten um hochsensibles Material handelt, da auch Telekommunikationsinhalte aufgezeichnet werden, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Die Landesregierungen müssen dafür sorgen, dass ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet ist. Dabei sind folgende Punkte zentral.

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Der dritte, auch sehr gravierende Kritikpunkt betrifft den Datenschutz generell. Jedenfalls hat im Juni 2015 noch kein Datenschutzkonzept vorgelegen, und das halten wir für einen erheblichen Mangel.

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Und die Datenschutzbeauftragten warnen durchaus, dass die Ansiedlung dieses Abhörzentrums beim Landeskriminalamt Niedersachsen faktisch bestimmte Strukturen der gemeinsamen Entscheidung entzieht. Das ist eine Vorfestlegung. Ebenso soll für das Überwachungszentrum der ostdeutschen Länder zum Beispiel ausdrücklich der strengste Datenschutz der beteiligten Länder gelten, während im Norden hier in unserem Staatsvertrag nichts dergleichen steht.

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Die Berechtigung zum Zugriff auf die Daten wurde entgegen dem ersten Entwurf präzisiert, genauso wie Vorschriften zur Protokollierung. Nachzulesen ist das unter anderem in der Antwort auf eine Große Anfrage an den Bremischen Senat. Die Datenschützer der beteiligten Länder haben in diesem Punkt nämlich eng kooperiert. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz SchleswigHolstein hat die Verhandlungen zur Schaffung eines Rechen- und Dienstleistungszentrums von Anfang an kritisch und konstruktiv begleitet. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die konstruktive Kritik, die in die Planung dann eben auch entsprechend eingeflossen ist. Deswegen gibt es keine Äußerungen von unserem ULD mehr des Inhalts, dass diesem Staatsvertrag nicht zugestimmt werden könne.

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Meine Damen und Herren, bisher – nur damit Sie sehen, wa rum wir an der einen oder anderen Stelle gesetzliche Klarheit schaffen – war es gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass die Legislative, dass der Landtag als oberstes Verfassungs- und Legislativorgan, die Abgeordneten beispielsweise für die Wahr nehmung ihrer Funktion sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz das Landeswappen führen durften. Von dieser Befugnis wurde bisher gewohnheitsrechtlich Gebrauch ge macht. Jetzt wird das gesetzlich normiert.

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Wenn ich jetzt noch den Datenschutz und die Datensicherheit im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag ansprechen würde, würde ich gar nicht mehr fertig. Zu allen diesen Punkten sagt Ihr Antrag leider nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Auch deshalb werden wir ihn ablehnen. – Danke schön.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss deswegen feststellen: Minister Meyer kann nicht nur keine Großprojekte, er kann auch keinen Datenschutz. Für uns PIRATEN ist eine verdachtslose Massenüberwachung unbescholtener Autofahrer auch im Tunnel inakzeptabel. Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer sind nicht zu filmen.

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Mir ist es wichtig, dass noch einmal ein Thema zur Sprache kommt, das Frau Steppat in einem Nebensatz angesprochen hat. Es wurde viel gesagt über die Verteidigung von Standards. Zu unseren sozialen, ökologischen und demokratischen Standards gehören in einer globalen, digitalisierten Welt aber auch die Standards im Umgang mit den Daten. Wir reden hier immerhin über ein Grundrecht, meine Damen und Herren. Nicht erst seit der Enthüllung des Spähangriffs der Amerikaner auf uns alle wissen wir, dass der Datenschutz in Amerika ein anderes Niveau hat. Nicht ohne Grund spricht die EU bei den USA von einem nicht sicheren Drittstaat. Die EU verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten in andere Staaten zu übertragen, die über kein dem EU-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da diese keine umfassenden gesetzlichen Regelungen kennen, die den EU-Standards entsprechen. Das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen soll hier Rechtssicherheit für Unternehmen und Sicherheit für europäische Anwender bringen, aber welchen Wert hat dieses Abkommen tatsächlich? Angesichts von Geheimgerichten, dem PATRIOT Act und letztendlich PRISM und Co. zweifeln nicht nur Bürgerrechtler und Internetaktivisten an der Stichhaltigkeit des Abkommens, sondern auch zahlreiche Datenschutzbeauftragte und auch wir Sozialdemokraten.

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Viertes Stichwort: Datenschutz. Wie von uns gefordert, wird dieser bei der Erhebung, der Übermittlung und der Auswertung der Patientendaten stets gewahrt bleiben.

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Ein Gedanke zum Schluss. Ein länderübergreifendes digitales Archiv bedeutet Big Data im großen Stil. Unterlagen, für die Datenschutz und Geheimschutz gelten, werden auch archiviert. Das könnte ein interessantes Angriffsziel sein. Wie wird die Datensicherheit gewährleistet oder wer ist konkret dafür verantwortlich? Ist der hamburgische Datenschutzbeauftragte eingebunden? Das sind wichtige Fragen, auf die wir Liberale zeitnah eine Antwort hören möchten.

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Soweit die Einbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Implementierung von Videoüberwachungsmaßnahmen gefordert wird, weise ich darauf hin, dass dies ohnehin durch § 33 Abs. 3 Satz 4 des Polizeiaufgabengesetzes vorgeschrieben ist. Insoweit erscheint eine Beschlussfassung aus Sicht der Landesregierung entbehrlich.

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Die Meldepflicht gilt für Ärzte, aber nicht für Patienten; das ist mir auch noch einmal wichtig zu sagen. Die Patienten haben das Recht, der Meldung und Speicherung ihrer Daten zu widersprechen, und sie haben auch ein Recht, selbst Auskunft über ihren Fall und ihre Behandlungsergebnisse vom Krebsregister zu bekommen. Der Datenschutz war uns sehr wichtig, deshalb haben wir auch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sehr eng mit einbezogen und werden das auch in Zukunft weiterhin tun. Das Register wird weitgehend mit anonymisierten Daten arbeiten, und wir erfassen auch nur das, was unbedingt notwendig ist. Zum Stichwort Dokumentationsaufwand für Ärztinnen und Ärzte: nur das, was wirklich gebraucht wird, und keine unnötige Belastung. Schlank wird auch die Registerstelle selbst sein. Wir können Synergieeffekte nutzen mit dem epidemiologischen Krebsregister und müssen nicht so wahnsinnig viel

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Von daher haben wir uns überlegt, wie das geschehen kann. Wie können hier neue Vorschläge diskutiert werden, und wie können wir mit dieser Debatte, von der ich noch gar nicht weiß, ob sie auf Ihre Zustimmung stößt und wie Sie sie bewerten, dazu beitragen, dass wir die beiden Entscheidungsinstanzen Brüssel und Hamburg ein Stück näher zusammenbringen? Hamburg wird stark beeinflusst durch EU-Entscheidungen: Vergaberecht im Bereich Wasser, Flüchtlingspolitik, Datenschutz und Hafenrichtlinien haben wir hier diskutiert, Port Package, Entsenderichtlinie – das sind nur einige wenige Bereiche, die sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher, aber eben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. Wie können wir es also schaffen, die Entscheidungsinstanz Brüssel – weit weg, gefühlt nichts mit mir zu tun habend – mit der Lebensrealität in Hamburg zusammenzubringen, die Aufmerksamkeit stärker auf die wichtigen Entscheidungen in Brüssel zu lenken, die Bedeutung der Entscheidungen vor Ort zu steigern und vielleicht sogar Informationen aus erster Hand über verschiedene Gemengelagen und Konfliktlinien zu erhalten?

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Im Zuge von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind Anpassungen an dem der Anstalt des öffentlichen Rechts Dataport zugrunde liegenden Staatsvertrag notwendig geworden. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und die jeweils angepassten Datenschutzgesetze der einzelnen Trägerländer von Dataport bedingen einen Anpassungsbedarf.