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In der Wissenschaft ist man hier weiter. OpenEdge rückt dabei immer mehr in den Blickpunkt, weil gerade die restriktiven Elemente des klassischen Urheberrechts Wissenschaft blockieren können. Die Urheberrechtsproblematik im Bildungsbereich gehört grundlegend und fundiert erörtert. Ich glaube, dass wir die Überwachung von Schulcomputern und den Generalverdacht gegen die Lehrkräfte ein

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Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Sozialpolitischen Ausschuss. Überweisung des Alternativantrags als Material an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Sozialpolitischen Ausschuss......... 6591

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Ja, uns, der LINKEN, geht es darum, von vornherein eine Tür zuzuschlagen, und das ist die Tür, die zu Studiengebühren, Stiftungsprofessuren, zum Beispiel von großen Energieunternehmen, und schlecht bezahlten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern führt. Wo sich eine Tür schließt, öffnet sich auch eine neue Tür. Das sind aus unserer Sicht die uneingeschränkte Freiheit der Wissenschaft, eine soziale Öffnung der Hochschulen frei von Studiengebühren und gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. All das wird es in einer privatisierten Stiftungseinrichtung nicht geben. Darüber sollten sich auch die Grünen - ich hörte, die SPD wird sich enthalten - endlich einmal klar werden.

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Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat sich in der 41. Sitzung am 27. November 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Dazu lag ihm auch ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD vor, der die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs beinhaltete. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich auch der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft mit einem Abstimmungsergebnis von 8 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

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Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 31. Sitzung am 13. Februar 2014 mit dem Antrag. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vor.

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Im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur hat es eine Debatte darüber gegeben, wer die wissenschaftliche Federführung haben soll, ob der Drillingsimulator, von dem hier schon die Rede war, von allen Interessierten genutzt werden können soll oder ob Zugangsbeschränkungen denkbar sind. Ich finde, diese Fragen sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Gerade wenn es um die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft geht, muss es klare Regelungen geben.

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Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, seit Langem wird darüber diskutiert, wie Bund und Länder in Fragen von Bildung und Wissenschaft zusammenarbeiten können. Und ich will es gleich vorab sagen: Ich glaube auch, dass wir mit den bisherigen Regelungen dazu im Grundgesetz nicht dauerhaft bestehen können. Wir brauchen einen stärker kooperativ ausgerichteten Föderalismus, eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Frage von Bildung und Wissenschaft.

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Auch bei der Bundesregierung und bei der CDU/ CSU-und-FDP-Koalition im Bund scheint mittlerweile etwas in Bewegung gekommen zu sein. So haben sich die regierungstragenden Fraktionen im Koalitionsausschuss vor wenigen Wochen darauf geeinigt, das Kooperationsverbot ein - so zitiert „klein wenig“ zu lockern. Der Vorschlag, mit dem Schwarz-Gelb jetzt in die Verhandlungen geht, nämlich den Artikel 91 b in Absatz 2 Grundgesetz nur auf Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen zu erweitern, ist, meinen wir allerdings, zu kurzsichtig. Erstens liegen die Herausforderungen der Zukunft nicht nur im Bereich der Wissenschaft, sondern gerade auch in der Bildung und das berücksichtigen sie dabei nicht.

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Insofern, glaube ich, ist die Situation ganz ordentlich. Das lässt sich auch daran ablesen, wenn man sich anschaut, was wir für die Wissenschaft ausgeben und was Länder wie Bayern für die Wissenschaft ausgeben. Ich werde nicht müde, das zu betonen. Wir liegen einwohnerbezogen deutlich vor den Bayern und deutlich vor anderen Ländern. Ein ähnliches Niveau haben noch das Saarland oder Hessen, aber wir sind ganz weit vorne bei den Flächenländern. Ich sage trotzdem immer wieder, Herr Suhr, weil Sie mich so grübelnd anschauen,

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Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt die infolge des Bundes verfassungsgerichtsurteils zur W-Besoldung in Hessen vorge nommene Erhöhung der Grundgehälter für die Wissenschaft lerinnen und Wissenschaftler. Wie gesagt, die attraktiven W-Gehaltsstrukturen sind von zentraler Bedeutung, vor allem, wenn wir diesen tollen Standort halten wollen, wenn wir Leu te zu uns holen wollen, wenn wir aus der Wirtschaft Jungaka demiker, für die in der Wirtschaft zum Teil Gehälter in dop pelter Höhe gezahlt werden, holen wollen und die Verbindung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft entsprechend beibe halten wollen.

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Zu Frage zwei: Die im Bundesbericht Wissenschaft licher Nachwuchs 2017 getroffenen Aussagen zur endgültigen Kinderlosigkeit von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen basieren auf einer Sonderauswer tung des Mikrozensus 2006. Die Aussage über die Gründe des Aufschiebens von Kinderwünschen wurde im Rahmen des Projekts „Balancierung von Wissenschaft und Elternschaft“ getroffen, dem eine Onlinevollerhebung des wissenschaftlichen Personals an 19 deutschen Universitäten zugrunde liegt. Ent sprechende Daten für den bremischen Hochschulraum liegen nicht vor.

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Die CDU hat einen Antrag eingebracht und darauf hingewiesen, dass die Forschung vorangetrieben werden muss. Sie macht deutlich, dass die materiellen Zuwächse künftig nur noch auf eine Handvoll von Leuchttürmen innerhalb dieses Systems konzentriert werden sollten. Das können wir nicht unterstützen, weil seit mehr als 20 Jahren die Hochschulen und der universitäre Bereich strukturell unterfinanziert sind und aufgrund der bestehenden Hochschulvereinbarungen viele Studierende mit ihrem Bachelorstudium wirklich nur noch ein Schmalspurstudium haben, das sich teilweise auf eine Berufsausbildung reduziert und keine wissenschaftliche Ausbildung mehr ist. Etwa seit 1980 erhalten die deutschen Hochschulen bei ständig wachsenden Studierendenzahlen finanzielle Zuwächse nur noch selektiv für ausgewählte Bereiche der Forschungsförderung über sogenannte Drittmittel, während die Finanzierung für Studium und Lehre im Wesentlichen eingefroren wurde. Diese Zusatzmittel kamen nur einem Bruchteil der 350 deutschen Hochschulen zugute. Die größte Geberorganisation der insgesamt mehr als 3 Milliarden Euro Drittmittel pro Jahr ist die DFG, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die dem Anspruch nach eine Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft ist und aus Steuermitteln finanziert wird. Die Vergabepraxis zeigt aber, dass sich sehr häufig an ökonomischer Verwertbarkeit orientiert wird und damit ganze Disziplinen geschwächt werden und die Freiheit der Wissenschaft durchaus infrage gestellt wird. Ich will das an einigen Beispielen deutlich machen.

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Ausweislich Presseberichten und der Unterrichtung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 31. Oktober 2011 wird die Bundesregierung 15 Millionen Euro in einen Forschungsverbund investieren, der ab 2012 interdisziplinär den Umgang mit Atommüll erforschen soll. Das „Herzstück“ des länderübergreifenden Kompetenznetzwerks sei die Niedersächsische Technische Hochschule. Hinzu kämen außeruniversitäre Einrichtungen und Wissenschaftler aus anderen Bundesländern. Auch internationale Fachleute sollten einbezogen werden. Es solle u. a. die Frage geklärt werden, ob die rückholbare Lagerung in einem Salzstock wie Gorleben funktionieren könne. Derzeit würden die Förderanträge ausgearbeitet. Dem Vernehmen nach wird es sich jedoch nicht um eine institutionelle Förderung handeln, die u. a. von Ministerpräsident McAllister gefordert worden war.

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Zu Frage 2: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in seinem Schreiben vom 26. September 2011 keinen Vorschlag unterbreitet, dass eine Verschiebung der Baumaßnahme nach Westen erfolgen soll. Vielmehr hat die Gemeinde dies als eine Variante nach Gesprächen mit dem Ministerium über mögliche Standorte vorgeschlagen. Die Gründe für die Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde, das Bauvorhaben an dem ursprünglich beantragten Standort nicht zu genehmigen, sind in die Entscheidung des Ministeriums eingeflossen. Die Entscheidung, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Variante Westverschiebung erteilen zu können, hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde eigenständig getroffen.

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Dieser Freiheit und der Kommunikation sind jüngst Feinde und Bedrohungen erwachsen. In der Türkei sitzen Hochschullehrer im Gefängnis. In den USA soll die Wissenschaft auf einmal zur Regierungsmeinung passend gemacht werden. In Großbritannien ist durch den Brexit die gesamte akademische Landschaft gefährdet. Denn unter den Mitgliedern der EU war die britische Wissenschaft wie keine andere von Fördermitteln aus Brüssel abhängig.

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Lieber Kollege Bell, wenn es darum geht, die Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu verteidigen und auch international der Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu Recht zu verhelfen, finden Sie die Freie Demokraten immer engagiert auf der Seite der Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich spreche nicht nur im Namen der Landesregierung, wenn ich sage, dass eine freie Gesellschaft und eine freie Wissenschaft untrennbar zusammengehören. Natürlich ist unsere Gesellschaft auf Impulse, auf Antworten von freien und unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angewiesen. Umgekehrt können natürlich Wissenschaft und Forschung nur im Kontext einer freien, demokratischen Gesellschaft ihr volles Potenzial entfalten.

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Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft zum Stand der Hochschulstrukturplanung vom 7. Juli 2014 vor. Im Ergebnis dieser Beratung kam der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überein, sich in einer der nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema zu befassen.

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Schließlich befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 43. Sitzung am 12. Februar 2015 erneut mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/3814 vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 7 : 4 : 0 Stimmen beschlossen wurde. Darin empfiehlt der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, den Antrag abzulehnen.

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Sie haben das Problem angesprochen. Ich hoffe, dass wir in der Zukunft auf diesem Weg tätig sein werden, dass wir die Wissenschaft wieder unabhängiger machen und dass die Wissenschaft Ergebnisse präsentiert, die der Wirklichkeit und der Wahrheit entsprechen.

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Wir haben diese Hygieneregeln schon frühzeitig bekannt gemacht. Es ist jetzt der 5. Hygieneplan, der immer wieder fortgeschrieben wird, weil sich natürlich das Infektionsgeschehen verändert und damit auch andere Hygieneregeln notwendig werden. Auch die Erkenntnisse der Wissenschaft verändern sich; die Wissenschaft gewinnt an Erkenntnissen hinzu. Auch deshalb muss der Hygieneplan natürlich entsprechend angepasst werden.

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Frau Ministerpräsidentin, Wissenschaft ist selten ein Selbstzweck. Der Transfer von Wissen hin zur Verwertbarkeit ist fast schon eine Wissenschaft für sich. Wie kann aus Sicht der Landesregierung bei der Forschung zur Künstlichen Intelligenz der Transfer zur Wirtschaft am besten gelingen?

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag der FREIEN WÄHLER zielt darauf ab, die Staatsregierung aufzufordern, den Landtag bzw. den Haushaltsausschuss künftig frühzeitig und umfassend über Bau-, Miet- oder Kaufprojekte und über die diesen Projekten zugrunde liegenden Konzeptionen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu informieren, sofern zu diesem Zweck – und ich denke, das ist der entscheidende Punkt – Mittel in den Haushalt eingestellt werden sollen und die Projekte – ein weiterer wichtiger Punkt – von erheblichem Wert oder besonderer Bedeutung sind. Zur Begründung Ihres Antrags, Herr Kollege Pohl, wird ausgeführt, dass der Landtag bei der Zweigstelle des Deutschen Museums in Nürnberg vor vollendete Tatsachen gestellt worden sei. Das bestreite ich. Im Falle des Deutschen Museums Nürnberg wurde der Landtag, wie ich meine, umfassend über die Planungen informiert. Und er wurde auch umfassend eingebunden. Ich verweise auf die Beantwortung einer Anfrage von Frau Kollegin Osgyan vom 16. Juni 2015 durch das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Des Weiteren verweise ich auf das Schreiben des gleichen Hauses vom 22. April 2016 sowie auf den Landtagsbeschluss vom 12. April 2016 und den Bericht des Kultusministeriums vom 5. Juli 2017 zum Landtagsbeschluss vom 9. März 2017. Außerdem gab es mehrfach Aussprachen – das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen – im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, beispielsweise im Februar 2016, im Januar 2017 und im April 2017. Zuletzt war das im Juli 2017. Darüber hinaus verweise ich auf die Plenardebatte am 20. Juli 2017. Das heißt, es besteht weiterhin die Möglichkeit, Anfragen an die Staatsregierung zu konkreten Einzelprojekten zu stellen. Das war beim Deutschen Museum in Nürnberg mehrfach der Fall, wie ich aufgezeigt habe. Wir, die CSU-Fraktion, sind deshalb genauso wie der Haushaltsausschuss der Meinung, dass weiterer Handlungsbedarf nicht besteht. Wir lehnen deshalb den Antrag der FREIEN WÄHLER ab.

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Die verfassungsrechtlichen Bedenken von uns und anderen, dass der Gesetzentwurf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nicht ausreichend gewährleistet, wurden durch die Beratungen im Ausschuss nicht ausgeräumt. Die Freiheit der Wissenschaft wird nämlich gesichert durch die Partizipation der Trägerinnen und Träger dieses Grundrechts. Und diese ist nach unserer Auffassung nicht nur durch das Organisationsmodell selbst eingeschränkt, also durch die Eingliederung des Fachhochschulbereichs in die Akademie mit ihren hierarchischen Strukturen. Auch durch etliche einzelne Regelungen sind die Selbstorganisation und die inhaltliche Eigenverantwortung der Wissenschaft eingeschränkt.

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Zu Ihrer Frage 3: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur orientiert sich bei der Erarbeitung des Entwurfs an dem aus dem Koalitionsvertrag folgenden Handlungsauftrag. Es lautet im Koalitionsvertrag hierzu wie folgt - Ihr Einverständnis vorausgesetzt zitiere ich, Herr Präsident: „Die Koalition setzt sich im Zusammenhang mit einer Stärkung des Ehrenamtes dafür ein, die Bildungsfreistellung im Einvernehmen mit den Unternehmen und unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse gesetzlich zu regeln.“ Ziel ist es, ein modernes und praxistaugliches Bildungsfreistellungsgesetz zu erarbeiten. Hierzu hat sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in einem ersten Schritt mit einer von Mitgliedern des Landeskuratoriums für Erwachsenenbildung besetzten Arbeitsgruppe im Sommer 2011 beraten. Im Folgenden fanden Gespräche mit Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern statt, in denen mögliche Lösungsansätze erörtert wurden. Im Nachgang der Gespräche finden zurzeit abschließende Prüfungen des Referentenentwurfs statt. Die frühzeitige Beteiligung von Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern sowie Vertretern des Landeskuratoriums für Erwachsenenbildung soll zu einer hohen Akzeptanz und zu einer Praxistauglichkeit dieser neuen Bildungschance in Thüringen beitragen.

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Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/17858, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/18223 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/19340 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass dem Artikel 10 Absatz 4 ein neuer Satz 2 zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgrund des Studienakkreditierungsstaatsvertrages angefügt wird. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt in seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/19340.

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Ich finde es ausgesprochen wichtig, und ich bin auch froh, dass wir im Rahmen der Zielvereinbarungen in den Verhandlungen mit der Universität und dem Ressort schon darauf gedrungen haben. Ich glaube, es ist sehr gut, dass das Angebot jetzt mit vorhanden ist, und dass es eben auch strukturell absichert, dass die promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich auf dem Arbeitsmarkt jenseits der Wissenschaft und Forschung Betätigungsfelder suchen. Gerade, weil wir ja auch die hoch qualifizierten Personen bei uns in der Region behalten wollen, ist es, glaube ich, gut, wenn Wissenschaft und Wirtschaft dann auch an der Stelle früh zusammenarbeiten.

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Meine Damen und Herren! Ich will fünftens alles dafür tun, das Wissen noch schneller und einfacher zu Produkten werden zu lassen. Das heißt, wir müssen die Exzellenz und die Pfiffigkeit der Wissenschaftler in Sachsen noch besser unterstützen, ihnen optimale Rahmenbedingungen bieten. Deshalb sollen Wissenschaft und Bildung ihre jeweiligen Anteile an den 85 Millionen Euro aus den BAföG-Neuregelungen erhalten. Das bedeutet für die Bildung 27 Millionen Euro und für die Wissenschaft 56 Millionen Euro. Dieser Spielraum soll dazu beitragen, dass die Ergebnisse und Ideen sächsischer Forscher noch besser gefördert werden können, dass die Bürokratie

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Wir stimmen jetzt über die Federführung ab. Ich habe anfänglich gehört, dass der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft federführend sein soll. Das ist der Bergbauausschuss, um es einmal so zu sagen. - Gut. Dann frage ich jetzt, wer dafür ist, dass der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft federführend ist. - Das sind die Koalitions

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Jetzt kommen wir wieder zurück. Wenn es um die Schiedsstellen für Menschen mit Behinderung geht, müssen wir daran denken, dass der Zeit- und Arbeitsaufwand, der in Einrichtungen und Behindertenvertretungen erbracht wird, die wir in Bayern schon überall haben, bis jetzt nicht entschädigt wird. Daran möchte ich auch erinnern. Wir haben diesen Mehraufwand zur Sicherstellung der Teilhabe nicht ausgeglichen. Für die Werkstättenvertretung in Bayern wären es vielleicht 30.000 Euro gewesen. Herr Unterländer, wir waren selber mal vor Ort. Das können wir in diesem Gesetz so nicht lassen. Sie haben gesagt, wir könnten immer weiter bauen. Wir bitten darum, dass von Anfang an ein festes Monitoring durchgeführt wird, auch mit Einbeziehung des Fachgremiums und des Bayerischen Bezirketags, damit sich keine Probleme einschleichen. Ich richte meine Bitte vor allem an das Ministerium: Bitte begleiten Sie das gut, und nehmen Sie die Verbände mit. Herr Staatssekretär, die wissenschaftliche Begleitung war uns auch ganz wichtig. Warum war nicht schon von Anfang an eine wissenschaftliche Begleitung dabei? Ich habe das Beispiel schon im Ausschuss gebracht: Vor 25, 30 Jahren war Autismus noch keine anerkannte Behinderung. Man hat den Menschen damals nichts zugetraut, man hat ihnen keine Bildung angeboten. Erst Wissenschaft und Forschung haben das bewiesen. Oder nehmen wir das Asperger-Syndrom oder seelische Behinderungen. Deshalb ist es so wichtig, die Wissenschaft nicht auszuschließen.

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Ich werde darauf hingewiesen, die Fraktionen haben das Berichtsersuchen verlangt und demzufolge auch zugestimmt, dass dieser Antrag gestellt wird. Diesen Antrag lasse ich jetzt abstimmen, die Fortsetzung oder Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Teile der CDU, die ganze CDU-Fraktion. Damit ist das jetzt erst einmal festgestellt. Ich frage nach Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen aus der FDP-Fraktion und von zwei Personen der CDUFraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mehrheitlich wird dieser Bericht im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur fortberaten.