Philipp Raulfs
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Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Neben dem wichtigen Bereich der Landwirtschaft steht im Einzelplan 09 auch der Bereich Verbraucherschutz. Dieser Bereich - da verrate ich nichts Neues - geht uns alle
etwas an; denn in irgendeiner Form ist jeder oder jede hier im Hause Verbraucher oder Verbraucherin.
Insbesondere in diesem Jahr ist im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie z. B. bei den Reiseverboten oder bei den Zuständen in der Lebensmittelindustrie sehr deutlich geworden, wie wichtig der Verbraucherschutz im Land Niedersachsen ist. Deshalb ist folgerichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir einen Haushalt beschließen, der den Verbraucherschutz im Land Niedersachsen sichert und an vielen Stellen weiter verbessert.
Bei diesem vergleichsweise kleinen Haushaltsbereich ist es gelungen, neben den laufenden Herausforderungen auch einige Projekte auf den Weg zu bringen und strukturelle Verbesserungen einzuplanen. Hier ist z. B. das Schulungsprogramm im Land Niedersachsen anzusprechen, das bisher immer über Politische Listen geregelt werden musste. Jetzt ist es endlich verstetigt. 1 500 Einrichtungen im Land Niedersachsen werden davon profitieren. Wir investieren ca. 1,7 Millionen Euro. Das ist ein starkes Signal an alle Einrichtungen, aber vor allem an die Kinder in unserem Land, meine Damen und Herren.
Ansprechen will ich aber auch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
das insbesondere in der Corona-Pandemie häufig im Fokus steht. Dort sind zusätzliche Stellen eingeplant, die zwingend notwendig sind und zu Recht neben Investitionen z. B. in Laborgeräte in unserem Haushalt stehen.
Dass wir unserer Aufgabe nach einer verantwortungsvollen und verantwortungsbewussten Haushaltsführung nachkommen und gleichzeitig wichtige Projekte auf den Weg bringen, zeigt sich an der Förderung des Verbraucherschutzes im ländlichen Raum. Dabei handelt es sich um ein Projekt aus der aktuellen Legislaturperiode, das bisher sehr, sehr gut angelaufen ist. Deshalb ist es auch richtig, dass die Mittel verstetigt und aufgestockt werden. Mit 350 000 Euro jährlich ist das Projekt dann auch vernünftig ausgestattet, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Diese Projekte zeigen exemplarisch, dass der Verbraucherschutz im Land Niedersachsen einen sehr hohen Stellenwert genießt. Wir stehen in der Zukunft sicher vor einigen Herausforderungen, wie man sieht, wenn man sich z. B. die finanzielle Aus
stattung der Verbraucherschutzzentralen im Land Niedersachsen anguckt. Diese Herausforderungen wollen und werden wir dann gemeinsam mit unserer Ministerin auch angehen.
Frau Staudte, weil Sie gesagt haben, dass wir in diesem Bereich rein gar nichts täten, und ich noch ein bisschen Zeit auf der Uhr habe, will ich Folgendes sagen: Schauen Sie sich einmal an, dass wir im laufenden Jahr aus dem Masterplan Digitalisierung die Verbraucherschutzzentralen ausgestattet haben und dort auch weitere Programme laufen, damit eine bessere Beratung stattfinden kann! Das ist zwar vielleicht nicht explizit an der entsprechenden Haushaltsstelle passiert. Aber uns hier Nichthandeln vorzuwerfen, ist absolut falsch. Wenn Sie sich richtig informieren, können Sie sehr genau sehen, dass wir dort nicht untätig sind und uns sehr wohl um diesen Bereich kümmern.
In diesem sehr herausfordernden Jahr, aber auch in den nächsten Jahren ist der Verbraucherschutz im Land Niedersachsen mal wieder in guten Händen und mit einer hohen Priorität im Haushalt verankert. Das ist im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher auch gut so.
Vielen Dank an alle diejenigen - da will ich mich gerne dem Dank meiner Kollegin Karin Logemann anschließen -, die am Haushalt mitgewirkt haben - im Ministerium, aber auch in den Arbeitskreisen und im Ausschuss. Vielen Dank dafür.
Vielen Dank fürs Zuhören und schöne Weihnachten!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede ebenfalls zur Petition 01838/11/18, die die Corona-Pandemie, wie ich glaube, sehr gut beschreibt, nämlich die Hängepartie, zwischen zwei Stühlen zu sitzen: und zwar auf der einen Seite dem Schutz aller Betroffenen und Schutzbedürftigen, auf der anderen Seite dem größtmöglichen Kontakt, insbesondere wenn es darum geht, Angehörige - in diesem Fall Kinder - in Heimen zu besuchen. Ich selbst hatte einen ähnlichen Fall im Wahlkreis.
Herr Limburg, Sie haben die erste Phase des Lockdowns angesprochen, in der es diese Besuchsverbote im Rahmen einer ersten Verordnung gab. Das hat die Landesregierung dann nach Hinweisen sehr schnell überarbeitet. Insofern sind wir der Sache sehr wohl nachgekommen und haben dort eine Veränderung vorgenommen.
Jetzt ist die Frage, wie mit den weiteren Schritten umgegangen wird. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung sehr intensiv darüber gesprochen, wie wir mit all den Petitionen umgehen, die das Coronavirus und die Verordnung betreffen, und sind übereinstimmend dazu gekommen, mit „Sach-
und Rechtslage“ zu votieren, weil wir uns anschauen müssen, wie die Pandemie weiterhin verläuft.
Wir werden in diesem Fall, der ja höchstwahrscheinlich schon erledigt ist, weil die Heime wieder Besuche ermöglichen und wir daher genau dem Anliegen der Petentin nachkommen, aber auch zukünftig hier mit „Sach- und Rechtslage“ votieren, um den Betroffenen die Lage aufzuzeigen und dann zu schauen, wie wir mit den verschiedenen Verordnungen fortlaufend auf diese Situation reagieren können.
Wir zumindest sind davon überzeugt, dass die Landesregierung mit den sie tragenden Fraktionen dem nachkommen wird und wir hier die richtigen Lösungen anbieten können.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Limburg, diese Petition zeigt doch aber genau, was wir schon gemacht haben. Es gab nämlich viele Hinweise - übrigens nicht nur diese Petition, sondern auch von Abgeordneten in den Fraktionssitzungen und andernorts -, und diese Landesregierung hat dann reagiert und genau dieses Problem behoben.
Deshalb ist es richtig, dass wir an der Stelle für „Sach- und Rechtslage“ votieren, um der Petentin genau mitzuteilen, wie wir auf ihr konkretes Problem, das sie eingereicht hat, reagiert haben. Ich glaube, wir können darauf vertrauen, dass wir dieses Pandemiegeschehen fortlaufend anschauen und dann genau die richtigen Maßnahmen ergreifen werden.
Unabhängig davon, ob solche Petitionen eingereicht werden oder nicht, sind hier genügend Abgeordnete im Raum, die alles dafür tun, dass wir die Maßnahmen und die Verordnungen fortlaufend anpassen, verändern und verbessern.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherverträge für z. B. Energiedienstleistungen oder Mobilfunk mit ihren Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen sind permanent ein Thema und haben vermutlich jede und jeden hier im Haus - mit manchmal größeren oder kleineren Ärgernissen - schon einmal beschäftigt. Besonders oft trifft das aus unserer Sicht für Mobilfunkverträge zu.
Genau deshalb befasst sich unser Entschließungsantrag explizit mit diesem Thema. Bei Mobilfunkverträgen ist das Ärgernis meistens am größten, weil sich die erbrachten Leistungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig verbessern. Wenn man bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten und einer automatischen Verlängerung von 12 Monaten dann 36 Monate in einem Vertrag festhängt, kann man von diesen Veränderungen nicht profitieren und wird man sich ärgern. Das muss sich aus unserer Sicht ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zusätzlich gilt es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Nachteilen durch automatische Vertragsverlängerungen und langwierige Kündigungsfristen zu schützen.
Aus diesen Gründen haben wir frühzeitig einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Da aber z. B. die Vertragslaufzeiten auf Bundesebene geregelt werden müssen, zielt der Antrag auch darauf ab, sich an richtiger Stelle dafür einzusetzen, dass sich ein Vertrag höchstens um drei statt bisher zwölf Monate automatisch verlängert.
Unser Entschließungsantrag ist schon einige Zeit im Verfahren. Aus bekannten Gründen haben wir die Beratung immer mal wieder verschieben müssen. Umso besser ist es deshalb, dass sich zwischenzeitlich auch die Bundesebene - genauer gesagt: unsere Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht - mit dem Thema beschäftigt und einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Ich finde, dieser Entwurf kann sich durchaus sehen lassen. Der Vorschlag von Frau Lambrecht greift nämlich richtigerweise genau die Vorschläge, die wir hier in Niedersachsen gemacht haben, auf.
Auch wenn sich Bund und Land nicht immer ganz einig sind, sind unser Entschließungsantrag und der Entwurf auf Bundesebene ganz im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der Zustimmung zu dem Antrag hier im Landtag unterstützen wir das Vorhaben auf Bundesebene genau zur richtigen Zeit. Wie zu allen Gesetzentwürfen gibt es auch in diesem Fall zahlreiche Stellungnahmen zu dem Vorschlag von Frau Lambrecht. Es ist wenig überraschend, dass nicht alle Stellungnahmen positiv sind. Aber zumindest der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband gibt unserem Vorstoß recht. Ich zitiere:
„Der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband unterstützt die allgemeine Verkürzung der Kündigungsfrist im vorgeschlagenen Umfang.“
An einer Stelle - auch das will ich sehr deutlich sagen - geht der Gesetzentwurf auf Bundesebene über unseren Antrag hinaus. Ich habe deshalb großen Respekt vor Frau Lambrecht für diesen mutigen Vorschlag, der ganz im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur an der maximalen Länge der Kündigungsfristen rüttelt, sondern durch den auch die ursprüngliche maximale Laufzeit des Vertrags von 24 auf 12 Monate verkürzt werden soll. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das am Ende so sein wird.
Ziel muss es sein, Verbraucherinnen und Verbraucher mehr zu schützen. Genau das sieht unser Vorschlag vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir dann auch geschlossen hinter dem Vorschlag von Frau Lambrecht stehen werden.
Ich will auf die Aussagen von Herrn Pancescu eingehen. Das, was wir hier auf den Weg gebracht haben, ist kein kleiner gemeinsamer Nenner, sondern ein sehr realistischer Antrag, der sich auch daran orientiert, was man momentan umsetzen kann und keine Luftschlösser baut; denn die brin
gen den Verbraucherinnen und Verbrauchern am Ende auch nichts. Unser Antrag ist realistisch und wird für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer echten Verbesserung führen.
Über die Laufzeitverlängerung von Mobilfunkverträgen hinaus wollen wir noch ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg bringen und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter stärken. Das ist zum einen die Zusicherung einer im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessenen Mindestgeschwindigkeit als Bestandteil des Vertrags. Dazu gehört auch ein Sonderkündigungsrecht. Im Hinblick darauf, dass nur 1,6 % der Kundinnen und Kunden die vertraglich vereinbarte Maximalgeschwindigkeit am Ende erhalten, macht dieses Instrument mehr als Sinn.
Ein weiterer Punkt sind klare und nachvollziehbare gesetzliche Regelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, was die Entschädigungen sowie Minderungs-, Tarifwechsel- und Sonderkündigungsrechte betrifft. Ein Sonderkündigungsrecht soll dann bestehen, wenn im Wohngebiet der Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Vertragswechsel zu Hause eine höhere Geschwindigkeit erreicht werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten aus den eben genannten Gründen heute diesen Entschließungsantrag verabschieden, um dem Vorhaben auf Bundesebene Nachdruck zu verleihen. Mit diesem Antrag unterstützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir bauen damit keine Luftschlösser, sondern haben einen realistischen Antrag, der auch umgesetzt werden kann. Damit kommen wir einer sehr wichtigen Aufgabe nach, nämlich der Verbesserung des Verbraucherschutzes im Land Niedersachsen und in der gesamten Bundesrepublik.
Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle hätte man in Bezug auf die Anfrage der FDP-Fraktion gut und gerne eine alte Rede herauskramen können. - Dass Herr Seefried das offenbar nicht gemacht hat, hat Frau Hamburg erwähnt; ich will mich da gar nicht einmischen. - Denn jedes Jahr zur fast gleichen Zeit - eigentlich einen bis zwei Plenarabschnitte früher, dieses Jahr etwas später - stellt die FDP-Fraktion die gleiche Anfrage.
Die Anfrage ist für uns natürlich nicht neu, für den Kultusminister auch nicht. Die Zahlen zur Unterrichtsversorgung und zu den Einstellungsverfahren werden ohnehin jedes Jahr ermittelt. Dafür brauchen wir keine Anfragen der FDP-Fraktion.
Was in diesem Jahr neu ist, ist die Situation, in der wir alle uns befinden, in der sich das Kultusministerium befindet, in der sich die Landesschulbehörde befindet, in der sich insbesondere die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler befinden.
Ich hätte mir in einer solchen Situation gewünscht - ich hätte es erwartet -, dass wir alle gemeinsam anpacken, um diese Krisensituation und ihre Herausforderungen zu meistern, anstatt mit alten Anfragen irgendwelche Szenarien zu konstruieren. Zusammenstehen - natürlich nur bildlich - und für unsere Schülerinnen und Schüler handeln, das sollten wir in dieser Situation tun. Das hätte Anstand und wäre - zumindest aus meiner Sicht - geboten, meine Damen und Herren.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Natürlich ist die Unterrichtsversorgung - das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner auch schon gesagt - für uns an unseren Schulen ein wichtiges und zentrales Thema, das wir natürlich nicht aus den Augen verlieren. Die Herausforderungen sind in dieser Zeit aber noch einmal ganz andere.
Der Kultusminister hat recht, wenn er sagt, einer guten Unterrichtsversorgung geht immer ein erfolgreiches Einstellungsverfahren voraus. Genau an diesem Verfahren hat der Kultusminister in den letzten Jahren gearbeitet, und an diesem Verfahren wird er auch weiterarbeiten. Das wurde heute noch einmal sehr deutlich.
Die Zahlen werden schon jetzt besser, und auch Sie, lieber Kollege Försterling, werden mitbekommen haben, dass wir zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Verhältnis von Zu- und Abgängen rund 500 Lehrkräfte mehr im Schuldienst hier bei uns in Niedersachsen verzeichnen als zuvor.
Sie können sich sicher sein, dass wir weiterhin sehr genau darauf achten werden, dass sich diese Entwicklung auch so fortsetzt und dass die Unterrichtsversorgung in die richtige Richtung geht - nämlich nach oben, meine Damen und Herren.
Ich will aber abschließend gerne auch noch einmal auf die beiden Fragen Nr. 2 und 3 aus Ihrer Anfrage zurückkommen. Ich halte diese Fragen zur aktuellen Zeit für unangemessen; das habe ich bereits betont. Beim Lesen der Kleinen Anfrage habe ich mich gefragt: Welche Aussagekraft können die Antworten auf diese Fragen haben?
Abordnungen sind immer das letzte Mittel der Wahl. Das haben wir in diesem Haus X-mal betont, und in den Ausschüssen auch. Ich würde aber gerne einen Schritt weiterdenken, sagen wir: bis zum Anfang des nächsten Schuljahres; das ist gar nicht mehr so lange hin. Niemand hier im Raum kann so richtig sicher sagen, ob und unter welchen Umständen die Schule dann wieder regulär stattfinden wird und wie der Schulalltag dann aussehen wird. Ich hoffe natürlich, dass wir wieder zurück zu einer normalen Normalität kommen. Aber wir wissen z. B. noch gar nicht, in welchem Umfang wir Risikogruppen schützen müssen. Es ist bekannt, dass sich aktuell nur ungefähr 80 % der Lehrkräfte in der Schule befinden.
Wenn wir in der Schule viele Menschen schützen müssen, werden uns weniger Lehrerinnen und
Lehrer zur Verfügung stehen, und es wird zu notwendigen Abordnungen kommen. Gerade deshalb halte ich es in Anbetracht der Situation zum jetzigen Zeitpunkt für sehr, sehr schwierig, zu sagen, dass eine Unterrichtsversorgung von X Prozent an einer Schule für eine besonders gute Versorgung oder für eine besonders schlechte Versorgung steht.
Wir haben aus meiner Sicht ausreichend dringende Themen, um die wir uns alle gemeinsam kümmern müssen. Deshalb lassen Sie uns nicht über den Prozentsatz der Unterrichtsversorgung streiten, sondern lassen Sie uns versuchen, die Schulen möglichst schnell an den Start zu bringen und mit einer guten Versorgung in das nächste Schuljahr zu starten!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP legt heute einen Vorschlag zur Stärkung der freien Schulen im Land Niedersachsen vor. Der Ansatz ist grundsätzlich sehr begrüßenswert; denn die Schulen in freier Trägerschaft bereichern - Herr Försterling hat es gerade gesagt - unsere Schullandschaft mit ihren besonderen Profilen und mit ihren innovativen Angeboten. Sie stellen sich den Herausforderungen der Inklusion und Integration. Das gilt ganz besonders für die Förderschulen.
Innerhalb der Regierungskoalition haben wir daher sehr klar gesagt, dass wir die Finanzhilfen der Schulen in freier Trägerschaft überprüfen und angemessen weiterentwickeln werden. Denn auch in Zukunft wollen und werden wir die freien Schulen als wertvolle Ergänzung neben den öffentlichen Schulen fair behandeln.
In Teilen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, zeigt dieser Antrag aber auch, dass unsere Vorstellungen im Bereich der Bildungspolitik doch ein bisschen auseinandergehen.
- Das ist nicht neu, das stimmt.
Durchgängig nach mehr Schulen in freier Trägerschaft - - - Jetzt ist mein iPad abgestürzt. Es gibt technische Probleme, Entschuldigung!
- Ein Hoch auf die Digitalisierung, genau!
So, da sind wir wieder. Es ist alles geklärt.
Ich mache weiter: Durchgängig nach mehr Schulen in freier Trägerschaft zu rufen, zeigt natürlich, wie sich die FDP das Ganze vorstellt. Ein Auf-denKopf-Stellen des Schulsystems hier in Niedersachsen wird es mit uns nicht geben; das will ich an dieser Stelle sehr klar sagen. Dass wir zu unseren Zusagen und zu unseren Vorstellungen im Bildungsbereich stehen, haben wir in dieser Legislaturperiode mehrfach gezeigt, z. B. im Bereich der Digitalisierung mit dem Masterplan Digitalisierung und mit der Abschaffung der Kitagebühren. Wir sind ein verlässlicher Partner, und das werden wir an dieser Stelle weiterhin sein.
Ich will aber zum Antrag der FDP zurückkommen. Ich möchte nicht alle Punkte, die Herr Försterling und die FDP aufgezählt haben, verteufeln, sondern auch die positiven Punkte aufgreifen.
- Dann hören Sie gut zu!
Sie fordern im ersten Punkt, die Berechnung der Finanzhilfe des Landes für Schulen in freier Trägerschaft auf eine transparente und nachvollziehbare dynamische Grundlage zu stellen. Darüber können und wollen wir natürlich sprechen. Der Kultusminister hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um sich mit genau diesem Thema auseinanderzusetzen und dann auch mit allen Beteiligten über diese Sachen zu sprechen.
Ein anderer Punkt, den wir lobend erwähnen möchten, ist der Vorschlag, Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft in die mobilen Dienste miteinzubeziehen. Wie wichtig das ist - das hat Herr
Försterling gesagt -, wird klar, wenn man sich die Verhältnisse anschaut: 42 Schulen in freier Trägerschaft stehen drei Schulen in staatlicher Trägerschaft gegenüber. Da ist es einleuchtend, dass wir an der Stelle gemeinsam einen starken Austausch von Kompetenzen im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler vorantreiben und weiterentwickeln wollen.
An anderer Stelle - ich habe es eingangs gesagt - zeigen sich aber auch unsere unterschiedlichen Vorstellungen vom Vorgehen in der Bildungspolitik. Sie formulieren im Antrag die Bitte an die Landesregierung, auch Zusatzbedarfe und Querschnittsaufgaben wie z. B. für Digitalisierung zu berücksichtigen. Aber dabei lassen Sie aus unserer Sicht völlig außer Acht, dass die freien Schulen bereits massiv von den Millionen des Digitalpaktes profitieren,
weil wir die freien Schulen sehr deutlich gleich behandeln. Sie vermitteln den Eindruck, dass sie schlechter gestellt werden, aber das will ich ausdrücklich zurückweisen, weil es schlichtweg falsch ist.
Weiterhin schlagen Sie in Ihrem Antrag vor, die Wartefrist bei der Einrichtung von neuen Schulen von drei auf zwei Jahre zu verkürzen und die Wartefrist auf ein Jahr zu verkürzen, wenn die Träger bereits an anderen Standorten einen entsprechenden Schulzweig betreiben. An dieser Stelle will ich schon im Vorfeld der Diskussionen im Fachausschuss darauf hinweisen, dass wir im Bereich der staatlichen Schulen aus unserer Sicht genügend Herausforderungen gegenüberstehen - auf diese sollten wir uns konzentrieren -, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Die Wartezeitregelung für freie Schulen vor diesem Hintergrund anzupassen, halten wir von daher für den falschen Weg.
Auch die Forderung im Antrag, freie Träger als Partner in der dualen Ausbildung dort zu unterstützen, wo ein öffentliches Berufsschulwesen nur unter hohen Kosten aufrechterhalten werden kann, halten wir für falsch. Wer die Schaffung der Grundlage für eine gute Zukunft von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus rein finanzieller Sicht betrachtet, ist meilenweit von einem gerechten, solidarischen und vor allem starken Bildungssys
tem entfernt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.
Abschließend will ich sagen, dass wir im Grundsatz sicherlich ein gemeinsames Ziel haben, nämlich die Schullandschaft im Land Niedersachsen zu stärken und vielfältig auszubauen. Wir sollten uns im Kultusausschuss und in anderen Ausschüssen - z. B. im Haushaltsausschuss - aber auch darüber unterhalten, wie wir die wenigen guten Vorschläge finanzieren wollen und wie wir all die Aufgaben und die Unterstützungsbedarfe auch personelle wuppen wollen.
Ich freue mich deshalb auf die gemeinsamen Beratungen im Kultusausschuss zum Wohle der Schülerinnen und Schüler im Lande Niedersachsen und entschuldige mich noch einmal für die kleine digitale Panne.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bevölkerung in Niedersachsen lebt zum überwiegenden Teil in ländlichen Regionen. Gerade kleine und mittlere Städte sind im Flächenland Niedersachsen für ihr Umland sehr wichtig, etwa für die medizinische Versorgung, den Einzelhandel oder auch die Kultur. Die Rahmenbedingungen sind dabei je nach wirtschaftlicher Struktur, demografischer Entwicklung und Verkehrsanbindung sowie der Nähe zu den Ballungszentren sehr unterschiedlich. Das wiederum erschwert die Aufrechterhaltung einer attraktiven Versorgungsinfrastruktur.
Die Landesregierung hat, wie zwischen den Regierungsfraktionen verabredet, das neue Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ für zentrale Orte im ländlichen Raum aufgelegt.
Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung:
1. Wie wurden die Inhalte des Programmes „Zukunftsräume Niedersachsen“ erarbeitet, um den Bedarf der kleinen und mittleren Städte zu ermitteln?
2. Welche Maßnahmen werden im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ in kleinen und mittleren Städten gefördert?
3. Wie wird sichergestellt, dass wirksame Ideen entwickelt und Erfahrungen weitergegeben werden?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag „Junge Menschen fit machen für Europa! Europabildung in Niedersachsens Schulen stärken“ verbindet zwei der wichtigsten landespolitischen Themen, nämlich Europaangelegenheiten und die Bildungspolitik. Dass das bildungspolitische Thema in Verbindung mit der Europapolitik wichtig, richtig und erfolgreich ist, zeigen die bisherigen Erfahrungen an unseren Schulen sehr deutlich. Ich denke, das können wir alle in unseren Wahlkreisen erfahren.
Unsere Europaschulen im Land vermitteln den Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Wissen über Europa und bieten vielfältige Möglichkeiten, verschiedenste Europakompetenzen zu entwickeln und auszubauen. Dass es bei einem solchen Thema nicht nur darum gehen kann, die Kompetenzen an einem Smartboard zu erleben und theoretisch zu besprechen, liegt auf der Hand. Deshalb muss es unser gemeinsames Ziel sein, noch mehr Schulen, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte von Europa zu begeistern, sie zu ermutigen, Europa zu erkunden, kennenzulernen und sie bei diesen Plänen bestmöglich zu unterstützen. Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir mit diesem Antrag tun.
Herr Rykena, Sie haben gesagt, im Kultusausschuss hätten wir nicht leidenschaftlich diskutiert. Ich weiß nicht, ob wir sehr lange und intensiv darüber diskutiert haben, da wir uns ja weitgehend einig sind; was ich aber weiß, ist, dass Sie sich noch an keiner leidenschaftlichen Debatte im Kultusausschuss beteiligt haben. Daher glaube ich,
dass diese Aussage von Ihnen definitiv falsch war. - Es war mir wichtig, das an der Stelle zu sagen.
Ich will, weil schon vieles angesprochen wurde, nur noch auf zwei Punkte des Antrags besonders eingehen.
Das sind zum einen die Auslandsaufenthalte für junge Menschen. Es jungen Menschen zu ermöglichen, Länder zu erkunden, über die Landesgrenzen hinaus etwas über andere Kulturen zu erfahren, Systeme und Sprachen zu erlernen, wird in einer globalisierten Welt immer wichtiger.
Wenn wir uns die Entwicklung der Berufswelt anschauen, so wird klar: Mehrsprachigkeit, Verständnis für globale Zusammenhänge und internationale Kompetenzen werden immer wichtiger. Genau diese Kompetenzen und Erfahrungen wollen wir - ich würde fast sagen: müssen wir - noch mehr an unseren Schulen vermitteln, indem wir noch mehr Schulen zu Europaschulen ausbauen, indem wir uns dafür einsetzen, dass es auch künftig Förderprogramme gibt, die leicht zugänglich sind, und indem wir schlussendlich noch mehr Menschen zum europäischen Gedankenaustausch zusammenbringen.
Wir müssen aber auch festhalten - das klang schon mehrfach an -, dass es nicht allen jungen Menschen möglich ist, Europa zu erkunden, Reisen zu unternehmen und Erfahrungen zu sammeln. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir aber ermöglichen. Europa muss für alle erreichbar sein.
Ich will deshalb noch einmal die Bedeutung herausstellen: Wir müssen uns um die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aus finanzschwachen Familien kümmern. Sonst können eben nicht alle jungen Menschen Europa erleben, und das widerspricht unserer Vorstellung von Bildungsgerechtigkeit. Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Dafür treten wir mit diesem Antrag ein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Bildungskommissarin Marija Gabriel hat gestern bekannt gegeben, dass in der Vergangenheit bereits über 10 Millionen junge Menschen am Erasmus-Programm teilgenommen haben. Sie stellt folgerichtig fest, dass das Programm damit ein besonders greifbarer Erfolg für die EU ist. Es ist in unserer Verantwortung, dieses Programm
fortzuschreiben. Daran sollten wir alle gemeinsam arbeiten.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Julia Hamburg, wir sind Ihnen sehr dankbar für die Frage in der heutigen Fragestunde, was die Landesregierung für mehr Bildungsqualität tut. Das kann man aus meiner Sicht sehr einfach und nach den Ausführungen des Kultusministers und der Vorrednerinnen sehr leicht zusammenfassen: Wir tun eine ganze Menge für mehr Bildungsqualität im Land Niedersachsen.
Diese Fragestunde hätte man sich sparen können, wenn man einmal ganz kurz in unseren Haushaltsplan und in die Anträge der Regierungsfraktionen geschaut hätte, was das für dieses Jahr und die kommenden Jahre angeht. Hier sind, wie in den letzten Jahren, viele Projekte und Vorhaben eingeplant, um Antworten auf die heute gestellten Fragen zu geben. Mit diesem Haushalt und unseren Vorhaben sorgen wir für mehr Bildungsqualität im Land Niedersachsen, übrigens unabhängig von der PISA-Studie, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Aber ich will auch sehr gerne etwas zur aktuellen PISA-Studie und zu den nachgefragten Konsequenzen sagen.
Die internationale PISA-Rangliste zeigt: Wir sind in der Gesamtbetrachtung über dem Durchschnitt, und zwar in allen drei Bereichen: Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften. Das ist eigentlich positiv, und wir könnten uns damit zufriedengeben. Aber das, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir natürlich nicht. Diese Koalition aus SPD und CDU ist nämlich nicht angetreten, um durchschnitt
lich zu sein. Mittelmaß ist nicht unser Anspruch. Deswegen werden wir weiterhin alles für noch mehr Bildungsqualität im Land Niedersachsen tun.
Die PISA-Studie zeigt, dass wir an vielen Stellen auf dem richtigen Weg sind und auf keinen Fall nachlassen dürfen. Es wird sehr deutlich - auch das ist heute schon mehrfach angeklungen -, dass der Bildungserfolg noch immer von der sozialen Herkunft und vom Geldbeutel abhängt. Daher muss unsere oberste Priorität sein und auch bleiben, dass wir alles in unserer Kraft Stehende für noch mehr Bildungsgerechtigkeit tun.
Wenn also nach Konsequenzen gefragt wird, kann ich nur sagen: Beitragsfreiheit, Schulgeldfreiheit, Unterstützung von finanzschwachen Familien, Teilhabe für alle, z. B. im Bereich der Digitalisierung. Viele andere Schritte in der Vergangenheit und auch in der Zukunft sind Tätigkeiten, die für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen. Dafür brauchen wir im Übrigen keine PISA-Studie. Das ist unser politischer Anspruch. Dem kommen wir weiterhin sehr gerne nach, meine Damen und Herren.
Wir finden, Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Diese Studie zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich dafür weiterhin einzusetzen.
Wir machen nicht nur wegen oder nicht nur für die PISA-Studie gute Bildungspolitik. Natürlich ist diese Studie immer eine Standortbestimmung, und wir werden uns erst zufriedengeben, wenn wir Spitzenplätze erreicht haben.
In dieser Anfrage wurde nach Konsequenzen gefragt. Das ist auch umfassend beantwortet worden. Es wurden Maßnahmen aufgezeigt, die immer etwas mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu tun haben. Die sind bekanntermaßen endlich. Das macht es nicht gerade leichter.
Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass ich glaube, dass auch in Finnland - die Modellprojekte werden ja viel kritisiert - irgendwann einmal Modellprojekte durchgeführt wurden, um erfolgreiche Bildungspolitik zu machen. Ich verstehe also nicht, warum das im Land Niedersachsen so schrecklich sein soll, wenn das in Finnland genauso gehandhabt wird, meine Damen und Herren.
In der gesamten Bildungsdebatte gibt es vor dem Hintergrund der jüngsten PISA-Studie zwei Dinge, die wir alle - jeder und jede von uns hier im Raum - tun können.
Bei so vielen Maßnahmen und Vorhaben müssen wir aus meiner Sicht den Schulen und den Lehrkräften vertrauen und ihnen ein bisschen Zeit geben, Dinge auch umsetzen zu können. Es kann doch nicht sein, dass bei Dingen, die gerade auf den Weg gebracht werden, gleich zwei Wochen später kritisiert wird, dass es noch keine Erfolge gibt. Dafür, Kolleginnen und Kollegen, braucht es etwas Zeit und etwas Geduld.
Zum Abschluss - Herr Rykena hat ja gesagt, wir sollen die Probleme beim Namen nennen - möchte ich ganz besonders an die Adresse der AfD und Herrn Rykena etwas zum Thema Vertrauen sagen.
Wenn Sie auch nur einen Funken Interesse daran haben, erfolgreiche Bildungspolitik im Land zu machen, vertrauen Sie den Lehrkräften im Land Niedersachsen, und schalten Sie Ihr unsägliches Meldeportal ab!
Das wäre zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung, meine Damen und Herren.
Vielen Dank. Schöne Weihnachten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag steht ja quasi zur Primetime auf der Tagesordnung, auch wenn wir jetzt glücklicherweise schon ein bisschen vor der Zeit sind. Daher darf ich an dieser Stelle feststellen, dass Herr Försterling wie gewohnt einen Film zeigte, der sehr gut gespielt war, aber leider nicht durch den Inhalt überzeugte, und Frau Hamburg einen Thriller, der Schreckliches ausmalte. Ich will Ihnen gleich aufzeigen, dass es nicht so schlimm wird, wie Sie sich das vorstellen.
Einzig Frau Wulf hat mit einer gut recherchierten und sachlichen Dokumentation
zu diesem Programm beigetragen, meine Damen und Herren.
Daran möchte ich sehr gerne anknüpfen.
Mit der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und der Ziellinie des Landes „Medienkompetenz 2020“ haben wir uns bereits entschlossen auf den Weg gemacht. Wir meinen aber, drei Jahre später ist es Zeit für den nächsten Meilenstein. Deshalb folgt dieser Aufschlag mit dem umfangreichen Entschließungsantrag, der Ihnen allen heute vorliegt. Damit machen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, damit unsere Schulen im Land Niedersachsen zukunftsfit sind, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der heute vorliegende Antrag entspricht, wie bisher alle Rednerinnen und Redner festgestellt haben, nicht der Fassung der ersten Beratung. Wir haben den Entschließungsantrag „Bildung in der digitalisierten Welt“ aus drei sehr simplen, aber sehr wichtigen Gründen angepasst und überarbeitet:
Bei der ersten Beratung war der Digitalpakt auf Bundesebene noch nicht beschlossen. Die Passagen, die den Digitalpakt unterstützen und unserer Forderung aus Niedersachsen Nachdruck verleihen sollten, haben gewirkt. Sie sind heute nicht mehr aktuell. Deshalb haben wir sie schlicht und ergreifend gestrichen. Ich will aber an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen, dass der Digitalpakt für unsere Schulen extrem wichtig war. Mit dem Geld vom Bund und den zusätzlichen 52 Millionen Euro des Landes Niedersachsen werden wir kontinuierlich in die digitale Infrastruktur unserer Schulen investieren und diese Infrastruktur verbessern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn wir über die Digitalisierung sprechen, kann und darf es aber nicht nur um die Infrastruktur gehen. Deshalb haben wir den ersten Entwurf unseres Entschließungsantrags in einer umfassenden Anhörung noch einmal mit Expertinnen und Experten aus Gewerkschaften, Verbänden und Wissenschaft diskutiert. Daraus resultieren auch die allermeisten Veränderungen. Sie sehen, Frau Hamburg: Wir haben die Anhörung nicht zum Spaß gemacht, und beratungsresistent sind wir an der Stelle auch nicht.
Die Anhörung hat im Kern gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Von den in der Anhörung vorgetragenen Punkten wurden einige bekräftigt. Das waren z. B. Forderungen, finanzschwache Eltern bei der Gerätebeschaffung zu unterstützen oder eine Anpassung der Curricula voranzutreiben.
Die Anpassungen im Antrag aufgrund der Anhörung ergeben sich aus mehreren Punkten. Ich möchte an der Stelle insbesondere auf den Bereich der Inklusion verweisen. Darauf hat uns die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in der Anhörung aufmerksam gemacht. Ich nenne auch Hinweise aus den Verbänden rund um den Gesundheitsschutz, die wir mit diesem Antrag selbstverständlich auch aufgenommen haben.
Damit deutlich wird, dass wir die Anhörung eben nicht, wie Herr Försterling sagte, nicht ernst genommen und nichts verändert haben, nenne ich als drittes Beispiel die Nachhaltigkeit der Finanzierung. Die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaften haben zu Recht darauf hingewiesen, dass, nachdem der Digitalpakt auf den Weg gebracht ist, wir uns natürlich auch mit der Anschlussfinanzierung nach dem Jahr 2023 beschäftigen müssen. Das werden wir auch tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss gewiss nicht alle Punkte aus dem vorliegenden Antrag teilen oder unterstützen. Aber niemand kann mehr ernsthaft behaupten, dass es keine konkrete Idee, keinen konkreten Plan gibt, wie wir uns die Digitalisierung in der Bildung im Land Niedersachsen vorstellen und in welche Richtung wir gehen wollen. Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU, die SPD-geführte Landesregierung und insbesondere der Kultusminister gemeinsam mit seinem Haus haben einen konkreten Plan und wissen genau, wo sie hinwollen, und das ist auch gut so.
Meine Damen und Herren, es reicht bei dem Thema eben nicht aus, nur zu sagen, dass alles noch viel, viel schneller gehen muss. Neben dem hohem Tempo brauchen wir eben auch ein hohes Maß an Qualität. Dem kommen wir mit diesem Antrag sehr deutlich nach.
Ich sage allen, die konstruktiv mitgearbeitet haben, herzlichen Dank für die intensive Beratung. Herzli
chen Dank allen, die auf Grundlage des vorliegenden Antrags in Zukunft die Digitalisierung in der Bildung im Land Niedersachsen mit großen Schritten voranbringen werden.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder der hier Anwesenden hat ein Mobiltelefon und demzufolge auch mindestens einen Mobilfunkvertrag, der eine oder andere auch zwei oder gar drei. Und jeder der hier Anwesenden hatte - da bin ich mir ziemlich sicher - auch schon einmal Ärger wegen eines Mobilfunkvertrages - wenn es nicht aufgrund mangelnder Netzabdeckung war, dann in vielen Fällen aufgrund von unpassender Vertragslaufzeit oder vielleicht auch aufgrund von automatischen Vertragsverlängerungen, derer man sich so nicht bewusst war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland beträgt die Laufzeit eines üblichen Mobilfunkvertrages 24 Monate, in wenigen Fällen auch nur 12. Die allerwenigsten Verträge haben gar keine Vertragslaufzeit. Bei einem Vertragsabschluss machen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel noch keine Gedanken darüber, wie eigentlich die Kündigung aussieht. In dem Moment sind die Details aus den Verträgen über Kündigungsfristen usw. sehr schwer ersichtlich.
Das, meine Damen und Herren, führt schnell dazu, dass die Kündigungsfrist für einen Handyvertrag verpasst wird. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, was wiederum dazu führt, dass ein Handyvertrag 36 Monate dauert, also drei Jahre. Wir finden, dass diese Tatsache schnell zu einer Kostenfalle führt, wovon vor allem Jugendliche betroffen sind. Das, meine Damen und Herren, kann aus unserer Sicht nicht so bleiben.
An dieser Stelle muss es unsere Aufgabe sein, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Deshalb bringen wir diesen Antrag ein,
der darauf abzielt, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die automatischen Vertragsverlängerungen auf eine Höchstdauer von drei Monaten zu begrenzen. Meine Damen und Herren, damit schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Nachteilen.
Im Zusammenhang mit Mobilfunkverträgen gibt es ein zweites Thema, mit dem sich dieser Antrag befasst - ich würde sagen: befassen muss. Der aktuelle Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zeigt, dass nur 12 % der Festnetzanschlüsse und nur 1,6 % der Mobilfunkverträge die zugesicherte Maximalgeschwindigkeit liefern. 1,6 % bedeuten bei 137 Abgeordneten, dass gerade mal die drei Damen und Herren hinter mir die zugesicherten Leistungen bekommen. Ich finde - da sind wir uns sicherlich alle einig; in diesem Fall vielleicht außer die drei Kollegen hinter mir -, dass das ein nicht hinnehmbarer Zustand ist und dass wir das dringend verändern müssen.
Aus diesem Grund befasst sich der zweite Teil mit diesem Thema. Auch hier wollen wir mehr für den Verbraucherschutz eintreten und uns deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, dass den Verbrauchern bei Vertragsabschluss eine Mindestleistung zugesichert werden muss. Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, dass Entschädigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gezahlt werden und ein Minderungs-, Tarifwechsel- und Sonderkündigungsrecht gesetzlich festgelegt wird.
Der vierte Punkt des Antrags befasst sich mit dem Kündigungsrecht. Sofern in Wohngebieten, in denen die Verbraucherinnen und Verbraucher wohnen, durch einen Vertragswechsel eine bessere Übertragungsgeschwindigkeit durch einen anderen Vertrag erzielt werden kann, soll es ein Sonderkündigungsrecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher geben, damit sie einfacher einen Vertragswechsel vollziehen können. Ich denke, auch das ist eine wichtige Maßnahme für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land Niedersachsen, meine Damen und Herren.
Um es abschließend noch einmal zu sagen: Wir müssen mehr für den Verbraucherschutz im Bereich der Mobilfunkverträge und der Vertragsleistungen tun. Wir müssen diese anpassen. Mit diesem Antrag machen wir erste wichtige und richtige Schritte. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Lernen mit digitalen Medien - so gestalten wir die moderne Schule der Zukunft“ ist der Titel unseres Antrages zur Aktuellen Stunde heute Vormittag.
Ich bin froh, ich bin begeistert, dass das Thema „digitale Medien“, verbunden mit Bildung in einer digitalisierten Welt, in der politischen Debatte angekommen und sehr präsent ist. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir das Thema heute Morgen zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde machen.
Mit dem Digitalpakt, der am 15. März seine Zustimmung durch den Bundesrat bekommen hat und mit der Verabschiedung der Eckpunkte zur Umsetzung durch die Landesregierung am 29. April sind wir einen sehr, sehr großen Schritt vorangekommen. Das waren für die Schulen und für die Schülerinnen und Schüler im Land Niedersachsen wichtige Entscheidungen.
Jede und jeder hier im Raum kennt das Problem in der Politik: Es gibt einen guten Antrag, ein tolles Konzept, eine kluge Idee, aber es fehlen die notwendigen Haushaltsmittel. - Bei der Bildung in der digitalisierten Welt, beim Lernen mit digitalen Medien, also bei der notwendigen Weiterentwicklung unserer Schulen und unseres Schulsystems, ist das nicht der Fall. Wir haben eine Idee, wir haben klare Vorstellungen und mit den 522 Millionen Euro aus dem Digitalpakt auch die notwendigen Mittel - eine riesige Summe für eine ebenso große Herausforderung.
Mit dem Digitalpakt werden wir das Lernen in der digitalisierten Welt an unseren Schulen massiv vorantreiben. Dass dem Land Niedersachsen diese Aufgabe wichtig ist und wir bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, zeigt sich an der Übernahme der Eigenmittel. Der Landesanteil beträgt 10 %, also rund 52 Millionen Euro. Ich finde, das ist eine deutliche Botschaft. Dies lassen wir uns auch nicht kleinreden, meine Damen und Herren!
Bei rund 3 000 Schulen im ganzen Land Niedersachsen ist es mit Sicherheit nicht einfach, alle Schulen gleichzeitig zu modernisieren. Wichtig ist aber, dass wir bei den nächsten Schritten in dieser wichtigen Aufgabe jede einzelne Schule berücksichtigen. Es muss doch unser gemeinsames Ziel sein, dass im gesamten Land Niedersachsen alle Schülerinnen und Schüler - egal an welcher Schule, egal an welcher Schulform - beim Lernen mit digitalen Medien die gleichen Chancen und die gleichen Voraussetzungen haben. Egal ob Stadt oder Land, egal ob kleine oder große Schule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule, egal ob sozial schwächere Familien oder gut verdienende Elternteile - wir schaffen für alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Chancen, die gleichen Möglichkeiten in der Bildung mit und ohne digitale Medien. Meine Damen und Herren, Schluss mit Leuchtturmschulen! Wir modernisieren alle Schulen im Lande Niedersachsen!
Bei der Diskussion über die Infrastruktur ist für uns aber auch klar: „Moderne Schulen in der Zukunft“ heißt nicht nur schöne Tablets und schnelles Internet. Für uns ist wichtig, dass sich auch das Bildungssystem inhaltlich weiterentwickelt. Das bedeutet für uns ein klares inhaltliches Konzept für die Bildung in der digitalisierten Welt.
Allen, die im Vorfeld oder bei der Präsentation des Digitalpakts fehlende Konzepte kritisiert und vor einem reinen Investitionsprogramm gewarnt haben oder uns Untätigkeit vorgeworfen haben, empfehle ich die Lektüre der Drucksache 2898 aus der aktuellen Legislaturperiode. Dabei handelt es sich um den Entschließungsantrag „Bildung in der digitalisierten Welt“. SPD und CDU haben mit diesem Antrag ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht - übrigens parallel zum Digitalpakt -, weil wir nicht nur in Infrastruktur investieren wollen, sondern unsere Schulen auch konzeptionell weiterentwickeln und modernisieren wollen - und übrigens auch weiterentwickeln und modernisieren werden, meine Damen und Herren!
Mit dem Digitalpakt des Bundes, mit den Eckpunkten der Landesregierung zur Umsetzung des Digitalpaktes, mit dem Entschließungsantrag „Bildung in der digitalisierten Welt“ von SPD und CDU, mit Anträgen von Grünen und FDP, zahlreichen Expertengesprächen innerhalb der SPD-Landtagsfraktion, einer im Kultusausschuss geplanten Anhörung zeigen wir deutlich unsere Handlungsfähigkeit und den Willen, unsere Schulen zu modernisieren.
Man muss nicht - das will ich sehr deutlich sagen - alle Positionen der SPD-geführten Landesregierung teilen, man muss auch nicht die Position des Kultusministers teilen, man kann andere Vorschläge machen und andere Einstellungen haben. Was aber jedem klar sein sollte, ist: Wir sind aktiv. Wir sind auf einem guten Weg, und wir werden unsere Schulen im ganzen Land Niedersachsen modernisieren und zukunftsfit machen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung in der Gesellschaft schreitet mit großen Schritten voran. Während sich die Arbeitswelt schon grundlegend verändert hat und sich verändert, steht die Entwicklung in unseren Schulen eher noch in den Kinderschuhen. Dabei sind Wissen und tiefgehendes Verständnis der zunehmend digitalisierten und globalisierten Welt unser wichtigstes Kapital.
Unser Ziel ist es, uns neben der digitalen Infrastruktur, die immer der erste Schritt bleiben wird, auch um die Inhalte zu kümmern. Mit diesem umfangreichen Antrag zeigen wir, dass wir auch die inhaltlichen Fragen beim Thema „Digitalisierung in der Bildung“ angehen wollen. Und wir werden sie angehen, meine Damen und Herren.
Bezogen auf die Digitalisierung und den digitalen Fortschritt, steht Politik immer vor einer großen Herausforderung. Wir haben kluge Ideen, bringen diese in die Gremien ein, diskutieren, debattieren, passen an, ändern und schreiben schlussendlich einen Antrag, den wir dann auch irgendwann beschließen. Die Herausforderung ist doch aber, dass die Digitalisierung in der Zeit, in der wir diskutieren und debattieren, nicht auf die Politik und unsere Gremien wartet, sondern sich trotzdem unaufhaltsam weiterentwickelt. Das ist verrückt, aber das ist nun einmal die Realität.
Es muss also unsere Aufgabe sein, dass wir uns erstens um die kurzfristigen Herausforderungen kümmern und diese angehen. Neben den Lösungen für die kurzfristigen Herausforderungen müssen wir uns gleichzeitig - ich betone: gleichzeitig - um die Herausforderungen der Zukunft, um die Antworten von morgen und übermorgen, kümmern, d. h. Fragen der Zukunft beantworten, bevor sie aktuell werden, Positionen festlegen, bevor wir gar
nicht mehr die Zeit haben, uns darüber Gedanken zu machen, und Grenzen einziehen, bevor sie vielleicht schon überschritten sind.
Meine Damen und Herren, genau das tun wir mit diesem Antrag.
Herr Rykena, dass die AfD-Fraktion mit einer langen Liste und einem umfangreichen Antrag überfordert ist, tut mir zwar fürchterlich leid. Aber es überrascht mich nicht wirklich, wenn ich ehrlich bin.
Am Anfang der Initiative steht immer die Notwendigkeit einer besseren Infrastruktur. Der Digitalpakt kommt. Wir haben es schon einige Male gehört. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt nach vorn. Ich will noch einmal ausdrücklich die an dieser Stelle erzielte Einigung begrüßen.
Herr Försterling, wenn Sie über die Umsetzung sprechen und sagen, das alles dauere Ihnen zu lange, dann frage ich mich wirklich, wo Ihr Antrag zu diesem Thema die ganze Zeit geblieben ist. Wir haben jedenfalls einen solchen Antrag auf den Weg gebracht.
Neben der Infrastruktur müssen die Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen ein Dreh- und Angelpunkt sein. Sie sind am Ende dafür verantwortlich, dass es zu einer positiven Umsetzung kommen wird. Wir werden mit einer flächendeckenden Qualifizierung einen Rahmen von Weiterbildung schaffen, damit das auch gelingen kann, und die Digitalisierung wesentlich konkreter in die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte implementieren.
Außerdem werden wir in absehbarer Zeit erleben, wie sich die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer verändern wird. So werden beispielsweise Künstliche Intelligenz und Big Data ein immer wichtigeres Thema im Bildungsbereich sein. Es bietet riesige Chancen, bedeutet aber auch einige Herausforderungen. Wir müssen frühzeitig diskutieren, wie wir diese Chancen nutzen können und die Herausforderungen ernst nehmen können.
Zwei Grundsätze will ich an dieser Stelle schon einmal ganz klar definieren.
Einerseits müssen die Lehrerinnen und Lehrer immer diejenigen sein, die den Unterricht machen und die Entscheidungen treffen. KI darf also niemals alleine unterrichten, sondern allerhöchstens eine Unterstützung für die Lehrkräfte sein.
Andererseits darf es nicht dazu kommen, dass wir gläserne Schülerinnen und Schüler schaffen. Diese müssen vielmehr frei in ihrer ganz persönlichen Entwicklung sein und dabei bestmöglich unterstützt werden.
Bei dieser Entwicklung darf ebenso nicht aus den Augen verloren werden, dass der Wandel in unserer Gesellschaft auch die Anforderungen an die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler verändern wird. Es bedarf keiner weiteren Erklärung, dass unser Grundsatz „Bildung in der digitalisierten Welt“ auch Digitalbildung betrifft. Wir müssen analytisches Denken, praktische Fragen rund um den Datenschutz sowie ethische und moralische Problemstellungen einer immer stärker verbundenen Welt in den Fokus bringen, meine Damen und Herren.
Analog zum Grundsatz, dass Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein darf, gilt für mich natürlich, dass Bildung in einer digitalisierten Welt ebenso nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. Denn all die aufgezeigten Chancen werden ungenutzt bleiben, wenn es hier immer noch Kinder gibt, die kein Laptop oder kein Tablet bekommen können. Dafür braucht es ein gutes Unterstützungssystem. Auch darum, meine Damen und Herren, werden wir uns selbstverständlich kümmern.
Mir ist abschließend eine - - - Herr Försterling möchte eine Zwischenfrage stellen.
Wir versuchen das mal. Das ist meine erste Zwischenfrage. Also bitte, Herr Försterling!
Vielen Dank für die Frage. Sie wird mir immer in Erinnerung bleiben.
Ich glaube, dass das einer der Punkte ist, die wir natürlich noch klären müssen. Es geht ja darum, ob wir Bring-your-own-Device oder andere Modelle implementieren. Und dann geht es natürlich auch darum, wie wir die Lehrkräfte ausstatten.
Es ist doch selbstverständlich, dass wir auch dieses Projekt auf dem Zettel haben.
Mir ist aber abschließend eine Anmerkung zum gesamten Antrag wichtig.
Mit Sicherheit gibt es - das klang ja gerade an - einzelne Punkte, zu denen andere Auffassungen existieren. Mit Sicherheit gibt es Dinge, die wir vielleicht vergessen haben. Mit Sicherheit fehlen auch Themen. Wir wollen im Zuge der Digitalisierung eine andere Kultur des Lernens und des Lehrens implementieren. Das hat auch etwas mit Fehlerkultur zu tun.
Gerade heute, da Veränderungen schneller voranschreiten als je zuvor, braucht es Mut, Dinge auszuprobieren, und auch Mut, mal einen Fehler zu
machen. Wenn das unser Anspruch ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann muss Politik an dieser Stelle mit gutem Beispiel vorangehen.
Wir haben die Digitalisierung in der Bildung auf dem Schirm. Das zeigen wir mit diesem Antrag sehr deutlich. Wir müssen und wir wollen viele Schritte machen. Dazu müssen wir auch neue Dinge ausprobieren, und dazu müssen wir den Mut haben, auch mal einen Fehler zu machen. Wenn diese Fehler passieren, nützt es aber nichts, sie ausschließlich zu kritisieren, sondern dann müssen wir gemeinsam aus dem Fehler lernen und durch den Fehler einen nächsten Schritt machen. Das ist eben keine Wünsch-dir-was-Liste, Frau Willie Hamburg, sondern ich würde das eher eine Wichtige-Schritte-Liste nennen.
Lassen Sie uns gemeinsam wichtige Schritte in die richtige Richtung machen und dieses neue Themenfeld mutig angehen! Ich freue mich jedenfalls auf die Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rykena, seit der ersten Beratung im Parlament hat sich unsere Meinung - das wird Sie kaum überraschen - nicht verändert, auch nicht durch die Argumente, die Sie heute vorgetragen haben. Aus unserer Sicht war die Kultushoheit der Länder niemals in Gefahr, und sie wird auch nicht in Gefahr geraten. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb weiterhin ab.
Meine Damen und Herren, die Digitalisierung unserer Gesellschaft und damit auch unseres alltäglichen Lebens schreitet mit großen Schritten voran. Während sich besonders die Arbeitswelt grundlegend und deutlich spürbar verändert, steckt diese Entwicklung an unseren Schulen teilweise noch in den Kinderschuhen. Dabei sind das Wissen über die zunehmend digitalisierte und globalisierte Welt und das Verständnis dieser Welt unser wichtigstes Kapital. Das heißt konkret: Die Zukunft wird an unseren Schulen geschaffen. Dafür müssen unsere Schulen bereit sein.
Um das zu erreichen, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten, allen voran von Bund und Ländern. Eine nationale Allianz kann mehr investieren und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit. Wir wollen die treibende Kraft dieser Allianz sein.
Mein Vorredner, Lasse Weritz, hat es gerade schon gesagt - Sie alle haben es vernommen -: Der Digitalpakt wurde vom Bundesrat noch nicht verabschiedet. An dieser Tatsache gibt es nichts zu beschönigen. Ich hätte mir definitiv gewünscht - wie ganz viele in diesem Hause -, dass wir heute an dieser Stelle ein anderes Vorzeichen gehabt hätten. Dass wir bei diesem Thema nicht weiterge
kommen sind und die Umsetzung stockt, ist aber einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass der Bundestag kurzfristig und unabgestimmt Veränderungen vorgenommen hat. Es ist und war daher unverzichtbar, dass der Vermittlungsausschuss des Bundestages und des Bundesrates mit der Angelegenheit befasst wird. Ich hoffe, dass es jetzt schnellstmöglich zu einer konstruktiven Lösung kommt.
Für mich sind die Aufgabe und das Ziel dabei klar: Wir müssen unsere Schulen zukunftsfit machen, fit für eine digitalisierte Welt. Es darf keine Verzögerungen mehr geben. Wir brauchen den Digitalpakt jetzt.
Ich habe es eingangs gesagt: Wir lehnen den Antrag weiterhin ab. Wir wollen den Digitalpakt durchsetzen, zum Wohle unserer Kinder, unserer Schulen und der Zukunft des Landes Niedersachsen.
Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben es bei der einen oder anderen Frage schon angeschnitten. Meine konkrete Frage lautet: Wie schätzen Sie den digitalen Bedarf an Kompetenzen in der Wirtschaft ein, und was würden Sie dahin gehend unternehmen? - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gleich zu Beginn meiner Rede mit aller Deutlichkeit klarstellen, dass aus unserer Sicht die Kultushoheit des Landes Niedersachsen auf keinen Fall in Gefahr ist und Ihre Überschrift, Herr Rykena, absolut unzutreffend ist.
Wir stehen zweifelsfrei vor riesigen Herausforderungen. Wir müssen viel Geld investieren. Wir reden dabei von aktuell und zukünftig notwendigen Investitionen, um unsere Schulen fit für eine digitale Zukunft zu machen. Ich will sehr deutlich sagen, dass wir diese Aufgabe natürlich annehmen und mit Sicherheit erfolgreich umsetzen werden, meine Damen und Herren.
Lieber Herr Rykena, wenn uns einer nicht den Rücken stärken muss, dann sind es mit Sicherheit Sie mit Ihrem Verständnis von Kultuspolitik im Land Niedersachsen; das muss ich mit aller Deutlichkeit sagen.
Meine Damen und Herren, die skizzierten Aufgaben und Herausforderungen wollen wir angehen, indem wir einen kooperativen Bildungsföderalismus schaffen. Einen ersten Schritt sind wir dafür auf Bundesebene mit dem Schulsanierungsprogramm für finanzschwache Kommunen bereits gegangen. Mit dem Digitalpakt und dem Programm für Ganztagsschulen wird die Regierungskoalition in Berlin zeitnah nach Änderung des Grundgesetzes nachlegen. Das sind richtige und wichtige
Schritte, um in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Land unsere Schulen zukunftsfit zu machen. Der Bund investiert dabei im Übrigen nur in Sachleistungen. Alle anderen Fragen, z. B. nach der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, nach Lerninhalten und nach Lehrmitteln, bleiben organisatorisch und auch finanziell reine Angelegenheit der Länder.
Das bedeutet konkret: Die Kultushoheit des Landes Niedersachsen war zu keinem Zeitpunkt in Gefahr, und sie wird auch zukünftig nicht in Gefahr sein, meine Damen und Herren.
Jetzt zur Begründung der AfD-Fraktion. Die AfD stützt sich in ihrem Antrag auf eine Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofs in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Dabei verkennt die AfD jedoch das Argument des Präsidenten des Bundesrechnungshofs, der anführt:
„Sofern die Finanzkraft der Länder nachweislich nicht ausreicht, den ihnen nach dem Grundgesetz zugeordneten Aufgaben finanziell Rechnung zu tragen, … sollte der Bund … den Ländern unmittelbar höhere Anteile am Steueraufkommen zuteilen“.
Das Argument ist korrekt: wenn „die Finanzkraft der Länder“ - und hierauf liegt definitiv die Betonung - „nicht ausreicht“. Das ist bei uns in Niedersachsen aber nicht gegeben. Das haben wir in den letzten fünf Jahren mit zahlreichen Programmen seitens der Landesregierung bewiesen. Daher geht es hier nicht um eine Abnahme von Aufgaben durch den Bund, sondern um eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, welche unsere Anstrengungen nur erweitert.
Ich habe anfangs über die Anforderungen und Herausforderungen gesprochen. Es geht dabei um Investitionsbedarfe, die in allen Ländern auf vergleichbare Art und Weise infrastrukturelle Handlungsbedarfe auslösen und einen bundesweit abgestimmten Investitionsschub erfordern. In diesem Rahmen soll hierbei schnell - schneller, als würden wir ganz allein versuchen, die Aufgabe zu stemmen - eine reale Verbesserung für die Schülerinnen und Schüler herbeigeführt werden. Das, meine Damen und Herren, muss in dieser Diskussion doch in den Vordergrund gerückt werden!
Lassen Sie mich auf die Bedenken und Horrorszenarien, die Sie, Herr Rykena, hier skizzieren, eingehen und sie auflösen. Wir brauchen keine Beschlussfassung hier im Landtag; denn unsere Landesregierung hat im Bundesrat bereits klargestellt, dass die elementare Berücksichtigung länderspezifischer bzw. regionaler Besonderheiten bei der Steuerung der erforderlichen Investitionen gegeben sein muss. Übrigens sprechen die Ministerpräsidenten der Länder heute genau über dieses Thema in Hamburg, woran auch unser Ministerpräsident Stephan Weil teilnimmt.
Die durch Artikel 104 c Grundgesetz mögliche Mitfinanzierung von Investitionen der Länder und Kommunen durch den Bund lässt die Aufgaben- und Finanzverantwortung der Länder für das Bildungswesen - ein wesentlicher Bestandteil der Kultushoheit - unberührt, meine Damen und Herren. Die Aufhebung des Kooperationsverbots hebelt den Föderalismus also nicht aus - und erst recht nicht die Kultushoheit der Länder. Alles andere wäre im Übrigen auch verfassungswidrig.
Wir als Land bleiben natürlich, wie ich eingangs schon gesagt habe, in der Pflicht, für gute Schulen zu sorgen. Dem wollen wir auch gerne nachkommen; das ist auch gut so. Aber im Bereich der Bildung müssen alle Ebenen Verantwortung übernehmen. Eine nationale Allianz kann eben mehr investieren und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit. Denn: Die die Schulen im Land Niedersachsen sind unsere Zukunftswerkstätten.
Liebe AfD, wer glaubt, dass bei rund 100 Milliarden Euro, die alle Bundesländer jedes Jahr in die Bildung investieren, die gut 1 Milliarde Euro des Bundes dafür sorgen soll, dass die unsere Kultushoheit in Gefahr ist, der ist definitiv auf dem Holzweg. Bei der Unterstützung durch den Bund handelt es sich um 1 % des Gesamtvolumens. Ich kann bei aller Liebe nicht erkennen, wo hier die Kultushoheit an irgendeiner Stelle in Gefahr sein sollte, meine Damen und Herren.
Für mich ist das Ziel ganz klar: Die Zukunft wird an unseren Schulen geschaffen. Dafür müssen unsere Schulen bereit sein. Ich bin daher sehr dankbar, dass der Bund uns bereits unterstützt hat und auch in Zukunft unterstützen wird und auch unterstützen kann.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die inklusive Schule gehört zweifelsfrei zu einer der größten Herausforderungen in der Bildungspolitik und beschäftigt dieses Parlament, aber auch große Teile der Gesellschaft seit vielen Jahrzehnten. Es ist festzustellen, dass das Thema Inklusion nicht einfach nur mit der Erhöhung der Haushaltsmittel zu lösen ist. Hier geht es nicht um die Weiterentwicklung einer Technologie. Es geht nicht um 2.0, 3.0 oder 4.0. Es geht dabei um Menschen. Es geht noch mehr um Menschlichkeit. Es geht um Teilhabe. Es geht um Selbstbestimmung. Ja, es geht um ein Menschenrecht. Das alles sollten wir bei dieser wichtigen politischen Debatte am