Jürgen Feddersen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift des Berichts der Landesregierung zu den Perspektiven der Förderung des ländlichen Raums nach 2006 - das war hier die Frage, Herr Kollege Lars Harms - müsste eigentlich lauten: Nichts Genaues weiß man nicht; oder: Eigentlich wissen wir gar nichts. Auf dieser Grundlage soll unser Land die Zukunft planen?
„Schleswig-Holstein hat einen überproportional hohen Schuldenstand, eine unterdurchschnittliche Finanzkraft, rückläufige Investitionen, eine fast vollständige Versteinerung der Ausgaben. Die Möglichkeit, Vermögensgegenstände zu veräußern, ist weitgehend erschöpft.“
Dies sind nicht meine Hirngespinste, sondern ist Zitat des Finanzministers Stegner vom 14. Dezember 2004, nachzulesen in den „Lübecker Nachrichten“.
Wenn ich richtig informiert bin, werden wir künftig nur noch etwa die Hälfte der EU-Mittel zur Verfügung haben. Davon sind erhebliche Mittel vertraglich gebunden. Für die vielen wünschenswerten Projekte bleibt nicht viel, möglicherweise gar nichts übrig. Vor allen Dingen denke ich daran: Durch die schreckliche Finanzpolitik des Bundes und des Landes sind viele unserer Gemeinden Bedarfsgemeinden geworden. Wie sollen diese Gemeinden noch ihre Eigenmittelanteile aufbringen? Hinzu kommt, dass sie keine Kredite aufnehmen können. Das ist die Wahrheit.
Der vorliegende Bericht ist so knapp ausgefallen - Kollege Harms hat es gesagt; es sind übrigens nicht vier, sondern nur drei Seiten, weil die erste Seite das Deckblatt ist -, weil derzeit keine tief schürfenden Erkenntnisse vorliegen. Es stellt sich allerdings die Frage, wie es in Schleswig-Holstein für den Fall weitergehen soll, dass wir künftig erheblich weniger Mittel zur Verfügung haben.
Auf diese Frage gibt der Bericht keine Antwort. Wo werden bei deutlich weniger EU-Mitteln die Schwerpunkte liegen? Fehlanzeige. Wie sieht gegebenenfalls die Vorsorge aus? Ebenfalls Fehlanzeige. Der Bericht enthält keine Hinweise auf Fördermaßnahmen, die bei eingeschränktem Mittelvolumen fortgeführt werden sollen. Eine vorausschauende Politik ist nicht erkennbar. Insofern ist der Bericht durchaus aussagekräftig, allerdings negativ.
Wenn 2005 die EU-Zahlen vorliegen, vielleicht auch erst 2006, werden wir über die Folgezeit vielleicht diskutieren können. Erst dann wissen wir, woran wir sind. Heute wissen wir nichts und die Landesregierung noch weniger. Zukunftsplanungen bestehen nicht, Vorsorge wurde nicht getroffen, Prioritäten gibt es auch nicht. Wir hätten diese Zeit besser nutzen können.
Der geforderte mündliche Bericht der Landesregierung zum selben Thema macht nur Sinn, wenn man davon ausgehen kann, dass der Bericht nicht genug hergibt und dass man noch etwas ergänzen kann. Ich habe aber aus Ihrem Bericht nichts erfahren können, Herr Minister.
Ich habe natürlich Verständnis dafür, wenn die Landesregierung kurz vor Toresschluss ihre angeblichen Verdienste bei der Förderung der ländlichen Räume herausstellt. Allerdings wissen wir alle, dass diese Mittel von der EU kommen. Angesichts der desolaten Finanzlage des Landes sind in nächster Zeit keine Änderungen zu erwarten.
Nach einer Medieninformation des Finanzministers dürfen wir zur Kenntnis nehmen, dass 25 Millionen € für Investitionen an Private nicht in Anspruch genommen wurden. Wenn Programme einen Sinn machen sollen, muss hier angesetzt werden. Es ist nicht hilfreich, wenn auf der einen Seite der Erfolg von Programmen bejubelt wird und auf der anderen Seite Investitionsmittel in Millionenhöhe überhaupt nicht ausgenutzt werden.
Insgesamt betrachtet komme ich zu dem Schluss, dass hier von der Landesregierung weitgehend Kaffeesatz
leserei betrieben wird und Investitionsmittel in Millionenhöhe liegen bleiben. Der Zustand unseres Landes mit der Rekordarbeitslosigkeit ist kein Zufall, sondern hat auch etwas mit Unfähigkeit zu tun. Unser Land hat wahrlich eine bessere Politik verdient.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So spannend wird das nicht.
Laut Agrarreport werden heute rund 7.600 Betriebe im Nebenerwerb bewirtschaftet. Viele dieser Betriebe gehen in die Hände der nächstfolgenden Generation, die oftmals keine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat, über.
Fachleute befürchten, dass im Zuge der Agrarreform von den rund 14.600 prämienberechtigten Betrieben in den nächsten zehn bis 15 Jahren die Hälfte ausscheiden wird. Dies wird zu einem weiteren Anstieg der Nebenerwerbsbetriebe führen. Für viele Hofnachfolger ist die Landwirtschaft als Erwerbsmöglichkeit allein nicht mehr ausreichend.
Hinzu kommt, dass bereits seit Jahren viele Hofnachfolger außerlandwirtschaftliche Berufe ergriffen und Landwirtschaft nicht erlernt haben. Diese Entwicklung hält weiter an.
Wir können es uns nicht leisten, den Ausbildungsstand der Betriebsleiter zu vernachlässigen. Die Anforderungen werden nicht geringer, sondern - im Gegenteil - weiter ansteigen. Die Einhaltung der Vorschriften, verstärkter landwirtschaftlicher Umweltschutz oder der ökologische Landbau verlangen umfassende Kenntnisse. Diese sind ohne eine gründliche Ausbildung nicht zu vermitteln.
Wir wollen mit unserem Antrag anregen, hier tätig zu werden. Selbstverständlich ist uns das Engagement der Landwirtschaftskammer bekannt, die seit vielen Jahren Zertifikatskurse anbietet und damit besondere Ausbildungsangebote geschaffen hat.
Uns ist selbstverständlich auch bekannt, dass Quereinsteiger die Möglichkeit haben, eine landwirtschaftliche Ausbildung zu durchlaufen. Was diese Sachverhalte betrifft, haben wir alle sicherlich keinen Informationsnachholbedarf. Wir meinen jedoch, es ist an der Zeit, den nächsten Schritt zu gehen, bevor uns die Agrarreform überrollt.
Die bestehenden Angebote der Weiterbildung sind hilfreich, aber sie treffen nicht ganz die Entwicklung in der Landwirtschaft. Deshalb schlagen wir vor, den
Nebenerwerbslandwirten eine spezielle Ausbildung anzubieten, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Vorbild für eine umfassendere Zusatzqualifikation der Nebenerwerbslandwirte sind die süddeutschen Bundesländer, aber auch das Ausland wie beispielsweise Österreich. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass selbst die Sozialdemokraten im Bayerischen Landtag einen Antrag eingebracht haben, der diese Thematik aufgreift und in diese Richtung geht. Schon deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, können wir mit unserem Antrag nicht so falsch liegen.
Zweifellos bestehen dort andere landwirtschaftliche Strukturen als bei uns. Aber die weitere Entwicklung ist bei uns sehr ähnlich und immer weniger Menschen können vom landwirtschaftlichen Betrieb allein leben.
Die Politik hat bisher als Alternative in der Landwirtschaft Zusatzeinkommen durch zum Beispiel Fremdenverkehr oder Direktvermarktung gesehen. Hier ist gewiss noch Potenzial vorhanden, aber es wird nicht für alle ausreichen.
Wir schlagen deshalb vor, insbesondere den jüngeren Menschen, die einen außerlandwirtschaftlichen Beruf erlernt haben oder erlernen wollen, eine Zusatzqualifikation anzubieten, die mehr als nur ein Schnupperkurs ist. Sie sollen die Chance haben, sich außerhalb der Landwirtschaft umzusehen, ohne den Beruf Landwirt von vornherein aufgeben zu müssen.
Wir hoffen, dass jüngere Menschen in einem neuen Qualifikationsangebot eine Chance sehen und sich für den elterlichen Betrieb entscheiden, aber zugleich eine Einkommensalternative haben und auch schwierige Agrarreformen überstehen.
Doppelgleisig fahren sichert die Zukunft. Die Zusatzqualifikation muss daher so beschaffen sein, dass sie möglichst nahe an eine landwirtschaftliche Ausbildung heranreicht, ohne jedoch die Menschen zu überfordern.
Wir beantragen, unseren Antrag an den Ausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat aus der Debatte um den Nationalpark offensichtlich nichts dazugelernt.
Minister Müller macht die gleichen Fehler wie seine Vorgänger. Schlimmer noch: Mit Unwahrheiten versucht er, die betroffen Menschen reinzulegen.
- Ich weiß, das tut weh, aber das muss gesagt werden.
„Lügen haben kurze Beine“, lautet ein Sprichwort.
Ich nenne fünf Beispiele.
Erste Unwahrheit: Ein Rechtsverfahren bei der EU steht unmittelbar bevor. - Die Wahrheit ist, dass dies noch Jahre dauert und inhaltlich nicht zwingend ist.
Zweite Unwahrheit: Die Wasser- und Landflächen im Nationalpark werden von der EU nicht mitgezählt. - Die Wahrheit ist, dass andere EU-Länder sehr wohl Wasserflächen gleichwertig benennen und Dänemark ist für dieses Verfahren von der EUKommission sogar gelobt worden.
Dritte Unwahrheit: Die EU-Kommission verlangt die Nachmeldung von Eiderstedt. - Die Wahrheit ist, dass die EU lediglich Klärungsbedarf angemeldet hat und die Landesregierung selbst im vorauseilenden Gehorsam ganz Eiderstedt anmelden will.
Vierte Unwahrheit: Die Anmeldung Eiderstedts ist naturschutzfachlich geboten. - Die Wahrheit ist, dass die Landesregierung selbst noch 1999 die gegenteilige Auffassung vertreten hat und mehrere jetzt vorliegende gutachterliche Stellungnahmen zu dem eindeutigen Ergebnis kommen, dass aus naturschutzfachlicher Sicht eine Anmeldung nicht geboten ist, weil die zahlen- und flächenmäßig am besten geeigneten Gebiete bereits gemeldet wurden.
Fünfte Unwahrheit: Der Erhalt der Trauerseeschwalbe erfordert ein Schutzgebiet. - Das haben wir schon
ein paar Mal gehört. Die Wahrheit ist, dass die Population der Trauerseeschwalbe in Eiderstedt seit 1980 nicht ab -, sondern zugenommen hat und dies wesentlich auf die Unterstützung der Landwirte durch die Einzäunung und Nesthilfen zurückzuführen ist.
Die Liste lässt sich fortführen, wenn man die Ungereimtheiten bei den Zählungen und dem NABUGutachten heranzieht.
Ich möchte Ihnen noch sagen, was der Kreistag Nordfriesland heute beschlossen hat. Die Fraktionen von CDU, SPD - man höre! -, Wählergemeinschaft und SSW haben Folgendes beschlossen:
„Der Kreistag Nordfriesland bekennt sich ausdrücklich zum Vogelschutz und zum Vertragsnaturschutz auf freiwilliger Basis.
Der Kreis Nordfriesland ist aufgrund der jetzt bekannten Daten- und Rechtslage der festen Überzeugung, dass eine Ausweisung Eiderstedts und der Eider-Treene-SorgeRegion als besonderes Schutzgebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht erforderlich ist.
Er verweist auf die Begründung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland, auf das Gutachten des Kölner Büros für Faunistik und auf die Stellungnahmen der betroffenen Ämter und Gemeinden.
Die Ministerpräsidentin wird aufgefordert, zu gewährleisten, dass die Prüfung der genannten Stellungnahmen und Gutachten umfassend und objektiv erfolgt.“
So hat die Kreistagsfraktion der SPD heute mit beschlossen.
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Nach alledem bleibt: Das Vertrauen in den Umweltminister ist nachhaltig gestört. Frau Ministerpräsidentin, nehmen wenigstens Sie den Appell Ihrer SPD-Basis in Nordfriesland Ernst und ziehen Sie die Angelegenheit an sich.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Bericht über den Stand der Entwicklung des Programms „Zukunft auf dem Land“ vor. Allen in der Verwaltung, die an diesem Bericht mitgearbeitet haben, gilt unser herzlicher Dank.
Unbestritten sind viele „ZAL“-Projekte für unser Land förderlich und werden auch von der CDU positiv bewertet. Viele CDU-Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder haben sich an der Umsetzung von Projekten des „ZAL“-Programms beteiligt. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Opposition, die Landesregierung zu loben,
sondern den Finger in die Wunde zu legen, auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen und sie zu kritisieren.
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass derzeit eine Halbzeitbilanz des Programms vorgenommen wird und zum 31. Dezember 2003 der EU vorzulegen ist. Erst nachdem diese von der Kommission angenommen ist, werden wir auf einer verlässlichen Grundlage erneut über das „ZAL“-Programm diskutieren können. Dann ist es jedoch zum Umsteuern schon fast zu spät.
Wir sehen schon jetzt die Notwendigkeit, das „ZAL“Programm anders auszurichten. Nur Programme zu entwickeln, um möglichst viele EU-Mittel zu binden, ist nicht der erfolgreichste Weg. So manches Projekt vermittelt den Eindruck, dass es mit heißer Nadel genäht worden ist. Einige notleidende oder gar gescheiterte Projekte sind dafür der Beleg.
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob alle Konzepte tragfähig sind oder dauerhaft subventioniert werden müssen. Auf die in einigen Fällen mit öffentlichen Mitteln geschaffene Konkurrenzsituation haben wir schon vor einiger Zeit aufmerksam gemacht. Auch dies ist kein Ruhmesblatt der Landesregierung.
Für die CDU ist und bleibt angesichts der hohen Arbeitslosigkeit der Erhalt vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze das wichtigste Ziel in diesem Programm.
Angesichts der Lage alles so weiter laufen zu lassen wie bisher, nenne ich schlichtweg verantwortungslos. Einige Zahlen im Bericht geben Hinweise auf den zweifelhaften Erfolg des Programms bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Die Leitprojekte im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung haben ein Gesamtvolumen von 63 Millionen €. Damit wurden 443 Arbeitsplätze direkt geschaffen oder gesichert - so der Bericht. Das heißt: Jeder Arbeitsplatz hat rund 142.000 € gekostet. Zum Vergleich: In der Wirtschaft kostet ein Arbeitsplatz nach meinen Informationen rund 100.000 €.
Insgesamt betrachtet ist aus dem Programm mit Blick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen zu wenig gemacht worden. Die jüngsten Äußerungen des Wirtschaftsministers bestätigen meine Auffassung. Ich gebe Minister Rohwer Recht: Die Programme müssen deutlich gestrafft und die Maßnahmen in ihrer Effektivität und Effizienz bewertet werden.
Weder die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern noch der Grunderwerb zum Zwecke des Naturschutzes werden nachhaltig neue Arbeitsplätze schaffen - so wünschenswert manche Maßnahmen auch sind. Ich glaube nicht, dass die Schaffung von Trockenrasen den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein sichtbar beeinflussen wird.
Deshalb sage ich mit Nachdruck: Die wenigen Mittel, die wir noch zur Verfügung haben, dürfen nicht für abenteuerliche Ideen zum Fenster rausgeworfen werden.
Wir brauchen neue Dauerarbeitsplätze!
Viele Beispiele zeigen: Das „ZAL“-Programm ist nicht konsequent auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet. Die noch verbleibende Zeit bis zum Auslaufen des Programms muss daher auf die Bewältigung des Kernproblems in unserem Land ausgerich
tet werden. Nicht eine unüberschaubare Zahl von Förderprojekten ist das Ziel, sondern der Abbau der Arbeitslosigkeit.
Alle Mittel sind für dieses Ziel zu bündeln. Diese Kraft hat die Landesregierung jedoch bisher nicht aufgebracht.
Das Programm mit öffentlichen Aufwendungen von 537 Millionen € muss weitaus mehr Arbeitsplätze schaffen als bisher. Deshalb ist das Zerfasern der Mittel für alle Interessen der eindeutig falsche Weg. Hier hat die Landesregierung versagt. Aber sie hat die Chance, in der Restlaufzeit die Mittel deutlich besser zum Abbau der Arbeitslosigkeit einzusetzen.
Die Mittel bündeln und zielgerichtet für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einsetzen - so sieht die Schwerpunktsetzung der CDU aus.
- Sie sind gleich dran, Frau Fröhlich. - Davon ist die Landesregierung leider noch weit entfernt. Deshalb fordere ich sie auf: Machen Sie endlich Ihre Schularbeiten und bewältigen Sie die dringenden Probleme in unserem Land!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 1988 hat man uns den ersten Umweltminister, Minister Heydemann, beschert.
Minister Heydemann hat den Nationalpark mit Leben erfüllt, wie er sagte.
- Es kommt noch besser. - Nach seiner nur kurzen Amtszeit hat er verbrannte Erde hinterlassen.
Wer hat das gesagt? - Das hat keine mindere als seine Nachfolgerin, Umweltministerin Edda Müller, gesagt.
Für diese Aussage wurde sie von der Ministerpräsidentin gerügt.
Edda Müller hat sich zumindest bemüht, die Umweltpolitik wieder in die richtige Richtung zu bringen.
Nach ihrer auch nur kurzen Amtszeit bekamen wir wieder einen neuen Umweltminister, den Katastrophenminister Rainder Steenblock. Ich erinnere nur an den Untergang der „Pallas“.
Vor allen Dingen erinnere ich daran, dass er das Nationalparkgesetz novelliert hat. Da ist es genauso gelaufen, wie es jetzt läuft. Es hieß: Die Bevölkerung soll eingebunden werden, wir wollen vor Ort mit ihnen reden. Was haben wir gemacht? Wir haben 265 Einwendungen eingebracht. Davon wurden 260 als nicht sachgerecht einfach abgebügelt. Das ist die Politik dieser Landesregierung.
Jetzt haben wir wieder einen neuen Umweltminister. Das schafft ja was mit den Ministern. Er hat genau die gleiche Tour. Er versucht, die Leute vor Ort einzubinden. Wenn er hier in Kiel ist, entscheidet er anders. Das ist die Katastrophe.
Frau Ministerpräsidentin, Sie werden einmal in die Geschichte Schleswig-Holsteins als Weltmeisterin im Entlassen von Ministern und Staatssekretären eingehen. Damit es uns allen in Sachen Umweltpolitik in Zukunft besser geht, bitte ich Sie: Entlassen Sie diesen Minister.
Das Wortspiel wollen wir nicht weitermachen.
Herr Präsident! Ich möchte gern etwas richtig stellen. Herr Jacobs, Sie haben dargestellt, dass sich die Wasserverbände darüber freuen beziehungsweise einen Vorteil davon haben, wenn die Grundwasserentnahmeabgabe erhöht wird. Das ist sachlich falsch. Das stimmt überhaupt nicht. Die Wasserverbände haben gar keine Vorteil davon.
Ich bin Verbandsvorsteher des flächenmäßig größten Wasserverbandes in Schleswig-Holstein, dem Wasserverband Nord in Oeversee. Wir sind stolz darauf, dass wir zehn Jahre den Wasserpreis haben nicht erhöhen müssen, weil wir wirtschaftlich gearbeitet haben. Wir haben sogar vor zwei Jahren den Wasserpreis um 10 Cent gesenkt.
Es ist so, dass wir bisher 300.000 € durch die Grundwasserentnahmeabgabe an das Land zahlen. Nach der neusten Umlage mit 11 Cent müssten wir 700.000 € bezahlen. Das ist natürlich eine gewaltige Erhöhung. Der Einzige, der davon einen Vorteil hat, ist die Landesregierung, denn das Geld fließt zum Teil in den Haushalt. Das haben alle gehört.
Was passiert wieder? - Wir sind ein öffentlichrechtlicher Betrieb. Wir müssen den Wasserpreis, den wir gerade vor zwei Jahren gesenkt haben, zum
1. Januar um 5 Cent erhöhen. Also greifen Sie dem Bürger wieder in die Tasche und das ist nicht richtig. Das wollte ich gern sagen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen war ja nicht so sehr die Sternstunde die Parlaments und vor allen Dingen auch nicht der Regierung, aber das kann Minister Buß ja gleich alles wieder geraderücken.
In den letzten Wochen haben wir von Minister Buß mehrfach gehört, dem Küstenschutz räume er im Zweifel Vorrang vor anderen Interessen ein. Vorrang vor anderen Schutzinteressen heißt auch, dass dem Naturschutz eine Gleichrangigkeit nicht zugebilligt wird, soweit eine Konkurrenzsituation besteht. Ich
wüsste gerne, was der grüne Koalitionspartner dazu sagt.
- Der Umweltminister ist nicht da, den können wir nicht fragen. Aber das können wir vielleicht nachholen.
Entscheidender ist jedoch die Frage der Glaubwürdigkeit und die praktische Umsetzung, Herr Minister Buß. Wenn Sie es ernst meinen - davon gehe ich aus -, dann folgen Sie unserem Vorschlag! Setzen Sie sich für eine entsprechende Änderung in den Gesetzen ein, wie zum Beispiel im Nationalparkgesetz! Es reicht nicht aus, den Menschen an den Küsten das zu sagen, was sie gern hören wollen, sondern es kommt darauf an, wie entschieden wird.
Hier in Schleswig-Holstein oder bei uns an der Küste drückt man das ganz einfach aus: Doon se een beten mehr Botter an de Fisch, denn weten wi genauer Bescheed. Gehen Sie einen Schritt weiter und untermauern Sie, was Sie den Menschen versprechen, und verankern Sie den Vorrang gesetzlich!
Unser Arbeitskreis „Agrar" hat sich kürzlich das Deichbauvorhaben in Maasholm-Oehe angesehen. Von der Planung bis zum Bau sind neun Jahre vergangen.
Allein rund fünf Jahre hat das Landesamt für Natur und Umwelt mit der Prüfung in Anspruch genommen. Solche Verfahrenszeiten sind einfach nicht akzeptabel.
Jeder private Bauherr hat Anspruch auf eine Entscheidung der Behörde innerhalb eines angemessenen Zeitraumes. Erfolgt keine Entscheidung, kann er dennoch mit dem Bau beginnen. Auch für Deichbauvorhaben müssen angemessene Fristen gesetzt werden.
Hier muss gelten, was Sie formuliert haben, Herr Minister Buß: Im Zweifel hat der Küstenschutz Vorrang vor anderen Interessen.
Entweder ein Deichbau ist notwendig - dann muss er zügig ausgeführt werden - oder er ist nicht notwen
dig - dann kann man den Bau lassen und viel Geld sparen.
Eine Besonderheit in Maasholm ist die rund zweijährige Diskussion zwischen dem Land und dem örtlichen Deichverband über die Höhe der aufzubringenden Eigenbeteiligung. Ich will gerne deutlich machen, dass die Vereinbarung über die Eigenleistung in Höhe von 5,5 % sehr angemessen und nicht zu kritisieren ist. Dagegenhalten möchte ich jedoch, dass zusammen mit der Verfahrensdauer beim Landesamt sieben Jahre ins Land gegangen sind, in denen sich die Preise um rund 15 % verteuert haben. Da hilft dann am Ende eine günstige Ausschreibung auch nicht mehr.
Auch im Interesse der Landeskasse ist es daher angebracht, den Vorrang für den Küstenschutz nicht als Leerformel durch das Land zu tragen, sondern auch mit einer notwendigen Straffung der Verfahren deutlich zu machen.
- Töv man af. - Notwendig ist aber auch, innerhalb der Landesregierung klarzumachen, welche Prioritäten gelten sollen. Beispiel Sylt. Dort wird mit dem Umweltministerium über Naturschutzpläne an der Ostküste diskutiert, die auch den Küstenschutz berühren. Ich zitiere aus der „Welt" vom 20. August 2003:
„Bei einer Informationsveranstaltung des Umweltministeriums wurde uns gesagt, dass bei der Abwägung der Interessen ausschließlich ökologische Gesichtspunkte zählen."
Ich könnte weitere Beispiele nennen, die GodelNiederung auf Föhr oder den gestrigen Presseartikel aus den „Husumer Nachrichten“, wo es um den Lorendamm von Dagebüll nach Oland geht. Der Landesnaturschutzverband fordert, die Maßnahme zu stoppen, er fordert ein Planfeststellungsverfahren, fordert eine Verträglichkeitsprüfung und redet von einem neuen Damm. Das ist überhaupt kein neuer Damm; den Damm gibt es seit 1920. Das ist ein Damm für den flächenhaften Küstenschutz, das ist ein Damm für das ALR, um Transporte durchzuführen, und natürlich ist es auch ein Versorgungsdamm für die Hallig Oland.
Herr Minister Buß, die Ernsthaftigkeit des Vorranges für den Küstenschutz muss daher bezweifelt werden. Wir Küstenbewohner werden nicht zulassen, dass Sie uns Sand in die Augen streuen, aber die Wirklichkeit völlig anders aussieht.
Gesetzesinitiativen haben wir öfter eingebracht, die wurden grundsätzlich immer als „nicht sachgerecht“ abgelehnt.
Herr Minister, deswegen rufe ich Ihnen noch einmal zu: Doon se Botter bi de Fisch. Leggen se dat Parlament een ördentlich Gesetz oder een Alternative för. Wi sind dorbi, wi ward se ünnerstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme den Antrag natürlich nicht zurück. Ich bin kein Jurist und will das auch abschließend nicht beurteilen - das gebe ich gerne zu -, aber ich hätte gerne gewusst - es gibt drei konkurrierende Gesetze -, welches Gesetz nun angewendet wird und damit das richtige ist. Herr Minister Buß, können Sie sich erinnern, dass Sie mich 1999 auf einer Amtsvorstehertagung in Owschlag
gefragt haben, was ich von einem Küstenschutzgesetz halte, weil auch Sie die Probleme zwischen den drei konkurrierenden Gesetzen gesehen haben? Nichts anderes wollen wir jetzt geklärt haben.
Lieber Lars Harms, der Regelung über die Ausgleichszahlungen hätten wir gerne zugestimmt. Aber - darüber haben wir auch gesprochen - es nützt nichts, wenn man dies in das Landesnaturschutzgesetz hineinschreibt und im Bundesnaturschutzgesetz etwas anderes steht. Bundesrecht bricht Landesrecht. Das hätte keinen Sinn. Wenn, dann müssen wir das zusammen regeln.
Es wurde behauptet, dass es keine Probleme zwischen der Naturschutzbehörde und dem ALR gibt. Ich werde jetzt mit Sicherheit nicht sagen, wer was gesagt hat und wo die Probleme liegen. Aber Probleme gibt es natürlich. Das ist doch auch ganz normal, wenn eine Fachbehörde, die für den Küstenschutz zuständig ist, durch das Nationalparkamt eingeschränkt wird. Natürlich passt denen das nicht. Das ist aber auch eine Landesbehörde, die ebenfalls ihre Weisungen hat und das machen muss, was die Landesregierung vorgibt. So einfach ist es nicht.
Lieber Kollege Matthiessen, dat se denn nun seggt, wi dat an de Küst is: Ik bün in St. Peter geborn und leev siet 30 Johrn op Pellworm. Mi möt se dat nich vertelln.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Heute ist schon ein paar Mal der Name Günter Flessner gefallen. Dieses Halligprogramm trägt auch noch die Handschrift von Günter Flessner. Das ist
über 20 Jahre her. Es ist ein sehr weitreichendes Programm, das die Landesregierung damals aufgelegt hat.
- Das ist ein guter Mann; das kann ich nur bestätigen.
Die erste Seite sagt eigentlich schon alles aus - der Herr Minister hat das ja auch gesagt -: „Halligprogramm zur Sicherung und Verbesserung der Erwerbsquellen der Halligbevölkerung im Rahmen der Landschaftspflege, der Landwirtschaft, des Küstenschutzes und des Fremdenverkehrs“. Das gilt heute noch eher.
Aber die neuen Richtlinien für die Gewährung eines erweiterten Bewirtschaftungsentgeltes im Rahmen des Halligprogramms werden weiter zum Ausverkauf der Halligen führen.
Wenn es nicht gelingt, eine Veränderung herbeizuführen, werden Festlandslandwirte Halligflächen anpachten oder aufkaufen, um Vorteile für die heimischen Betriebe zu erlangen.
Wenn es nicht gelingt, den Rückgang der Hauptwohnsitze zu stoppen, ist die Infrastruktur langfristig nicht zu halten.
Aber gerade hier hat sich das Halligprogramm bewährt. Für 47 Familien ist das Programm eine wichtige Grundlage zur Förderung des Hauptwohnsitzes und der Absicherung des Familieneinkommens.
Der Rückgang der Einwohnerzahlen auf den Halligen in den vergangenen 30 Jahren um nahezu 50 % geht einher mit einer Zunahme der Zweitwohnsitze auf den Halligen.
Stillgelegte und nicht mehr dauernd bewohnte Halligen sind im Bestand gefährdet. Auf nicht mehr bewohnten Halligen ist der ehrenamtliche Katastrophenschutz nicht mehr gewährleistet. Es ist zu befürchten, dass die Landesregierung möglicherweise bei der Europäischen Union keinen Erfolg hat bei ihrem Bemühen, die Richtlinien ändern zu lassen.
Für diesen Fall muss rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Notfalls muss ein Halligprogramm aufgelegt werden, das ohne Bezug zur Landbewirtschaftung einen Ausgleich für die Bewohner leistet, die ihren Hauptwohnsitz auf den Halligen haben.
Die Halligen mit ihren Warften gehören zum Bild des Wattenmeeres. Mit Millionenaufwand sind sie gesichert worden, um auch weiterhin gegen die Naturgewalten bestehen zu können. Administrative Entschei
dungen der Europäischen Union dürfen den Bestand nicht gefährden. Deshalb wünschen wir der Landesregierung Erfolg bei ihren Bemühungen, die EURichtlinien entsprechend zu verändern. Wir werden das Vorhaben im Rahmen unserer Möglichkeiten gern begleiten.
Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, dann wull ik so gern mien Schlusssatz op Plattdüütsch maken.
Unsere Halligen sünd wat Besonderes, ja wat Eenmaliges op unsere Welt. Se bruken een grote Ünnerstützung, um langfristig överleven to können. Deshalb mutt de Landesregeerung ok allens don för den Küstenschutz, för de Warftverstärkung un een finanzielle Ünnerstützung för de Erstwohnungsinhaber, damit de jungen Lüüd de Hallig nich verlaten mööt. Nur so ist dat möglich, die Halligen langfristig in ehr Substanz to erholen und dat se bewohnbar blieben.
Ganz besonders bedanken much ik mi bi de Mitarbeiter des ALR. Se hebbt dat Halligprogramm immer konstruktiv und good för de Minschen vör Ort begleitet.
Ik bitt üm Överwiesung an den Utschuss, damit wi över eventuelle Alternativen nadenken un verhanneln köönt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus wird im Jahr 2002 heruntergekürzt auf nur noch 390.000 €. Hierbei handelt es sich ausschließlich um EU-Mittel. Die mittelfristige Finanzplanung der EAGFL-Zuschüsse weist für dieses Jahr Mittel in Höhe von 570.000 € aus.
Immer wieder ist der Landesregierung von Gemeinden signalisiert worden, notfalls auch ohne Beteiligung des Landes die Finanzierung für den Wirtschaftswegebau auf die Beine zu stellen. Mittlerweile gibt es sowieso keine Landesmittel mehr, aber die EU-Mittel werden vom Land dennoch nicht in entsprechender Höhe beantragt. Es ist daher notwendig, das Programm „ZAL“ zu überprüfen und gegebenenfalls anders zu gewichten. Es ist mehr möglich, wenn die Landesregierung nur will.
Die klägliche Restförderung von 390.000 € muss im Verhältnis zum Bedarf betrachtet werden. Allein der Kreis Schleswig-Flensburg hat bis zum Jahr 2006 einen Mittelbedarf von rund 7,5 Millionen € - fast 20mal mehr, als für ganz Schleswig-Holstein zur Verfügung steht. Bereits im Jahr 2000 hat der Kreis Nordfriesland - nur für die Bestandserhaltung der Wirtschaftswege - eine Bausumme von rund 1,2 Millionen € für erforderlich gehalten.
Ich habe keine Übersicht über den gesamten Bedarf in Schleswig-Holstein, aber bereits diesen Zahlen belegen, dass ein sehr hoher Investitionsbedarf besteht.
Ich wiederhole: Es geht ausschließlich um Mittel der Europäischen Union. Auch hier wird die Abneigung der Landesregierung, die Interessen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume wahrzunehmen, deutlich.
Kürzung der Mittel des Landwirtschaftsministeriums um rund 16 %, Kürzung der Kammerfinanzen bis 2004 um rund 40 %,
Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe um ebenfalls rund 40 %. Es verwundert natürlich nicht, wenn auch die Mittel für den Wirtschaftswegebau deutlich gekürzt werden, nämlich um über 35 %.
Offensichtlich betrachtet Rot-Grün die Landwirtschaft als Abbruchbude, deren Material für die vielen Sanierungsfälle der Landesregierung herhalten muss.
Ich appelliere an die Landesregierung, im Rahmen des Programms „ZAL“ eine Aufstockung für den Wirtschaftswegebau vorzusehen und entsprechende Mittel bei der EU zu beantragen. Wirtschaftswege werden zunehmend als Fahrradwege genutzt. Das ist für den Tourismus ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Auch hier gilt das Fielmann-Prinzip: Meine Heide hat keinen Euro oder keinen Cent dazubezahlt.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich den Kollegen Heinold, die heute leider nicht da ist, und Steenblock einen guten Morgen wünschen. Ihr habt euch vorgestern darüber beklagt, dass die CDU keine Haushaltsanträge zugunsten der Kammer gestellt hat. Wenn ihr das richtig verfolgt habt - den Haushalt 2002 haben wir ja vor wenigen Wochen verabschiedet - werdet ihr feststellen: Da ist eine Summe für die Kammer von 5,5 Millionen € vorgesehen. Damit kann die Kammer noch leben. Erst in den Folgejahren werden die von Ihnen zu verantwortenden Kürzungen wirksam. Dann werden wir entsprechende Anträge stellen.
Wenn die beiden Kollegen ein etwas über Haushaltspolitik erfahren wollen, dann sollten sie die CDUFraktion fragen. Wir sind gern bereit zu helfen.
Wir wissen, dass wir eine Maximalforderung gestellt haben. Wir müssen aber weiterkommen, denn auch in diesem Bereich geht es um Arbeitsplätze und vor allen Dingen um die Erhaltung der Infrastruktur. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Bei uns an der Westküste sagt man auf Plattdeutsch: Wi möt sehn, dat wi in de Fööt kommt, sünst geiht de Tid an uns vörbi.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz war überfällig. Der alte Entwurf galt bis 2000. Seit Februar 2001 liegt ein Entwurf vor, der in die Anhörung gegangen ist. Sein Untertitel lautet: Integriertes Küstenschutzmanagement in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat sich ganz offensichtlich zum Ziel gesetzt, diesen verspäteten Plan auf den Weg zu bringen, damit er 2001 noch in Kraft tritt. Anders ist aus meiner Sicht nicht erklärlich, warum letztlich so wenig Anregungen aus der Region eingearbeitet wurden.
Was bringen Regionalkonferenzen und eine Anhörung im Agrarausschuss, wenn wesentliche Argumente der Betroffenen letztlich unter den Tisch fallen?
Die CDU-Fraktion hat sich bei ihren heutigen Anträgen an den Empfehlungen des nordfriesischen Kreistages orientiert. Dort sind alle regionalen Stellungnahmen eingegangen und vom Kreistag einstimmig - einschließlich der Fraktionen von SPD und SSW - beschlossen worden.
Es würde uns als Landtag gut anstehen, wenn wir uns diesen einstimmigen Forderungen anschließen könnten und damit den Menschen entgegenkommen, die an der Küste unmittelbar betroffen sind.
Das in Ministerreden angekündigte Küstenschutzgesetz darf nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden. Wir legen daher Wert darauf, dass die Landesregierung im Jahr 2002 den Entwurf eines eigenständigen Küstenschutzgesetzes vorlegt.
Bereits im Wahlprogramm für die Landtagswahl 2000 hat die CDU Ausgleichsmaßnahmen für Küstenschutzmaßnahmen abgelehnt. Dafür gibt es gute Gründe: Seit Übernahme der Landesregierung durch die SPD sind die Küstenschutzmittel um rund ein Drittel zurückgefahren worden. Diese drastischen Kürzungen von ehemals fast 90 Millionen DM auf nur noch 56 Millionen DM lassen nun endgültig nicht mehr zu, davon einen Teil für sicherlich wünschenswerte, aber nicht zwingend erforderliche Ausgleichsmaßnahmen aufzuwenden.
Ich bin grundsätzlich nicht gegen Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Küstenschutzmaßnahmen. Schon zu Zeiten des CDU-Ministers Flessner wurden hierfür Mittel aufgewendet. Angesichts des drastischen Rückgangs der Mittel für den Küstenschutz ist es derzeit aber nicht verantwortbar, diese für andere Zwecke weiter zu kürzen und in Kauf zu nehmen, dass deswegen notwendige Küstenschutzarbeiten gestreckt oder verschoben werden.
Wir sind der Überzeugung, dass auf den Inseln und Halligen das Stammpersonal aufgestockt werden muss. Herr Kollege Malerius, ich würde mal im ALR nachfragen. Fragen Sie bei der Fachbehörde nach, ob auf den Inseln genügend Stammarbeiter sind. Sie werden schon die richtige Antwort bekommen!
Zur Gefahrenabwehr in Katastrophenfällen muss ausgebildetes Personal vor Ort sein, um mit dem notwendigen Fachwissen unter Einschluss der örtlichen Hilfskräfte gezielte Arbeit leisten zu können. Es nützt nichts, wenn wir auf den Inseln nur Hilfskräfte haben, wenn vor Ort keine Facharbeiter sind.
Die extensive Beweidung der Vorländereien ist ohne Nachteil für Natur- und Umweltschutz auszubauen. Im Gegenteil, es sind auch für den Naturschutz Vorteile damit verbunden. Daneben werden mit der Beweidung erfahrungsgemäß die Treibselmengen reduziert und auch Existenzen der Deichschäfer gesichert. Seit Jahren ist spürbar, dass sich die rot-grüne Regierung nicht an dieses Thema herantraut, weil der Naturschutz das Wattenmeer sich selbst überlassen will. Der Kreistag Nordfriesland fordert konkrete Maßnahmen zur Eindämmung von Erosionen um die Halligen Gröde, Süderoog und Nordstrandischmoor. Deshalb ist der auszuarbeitende Fachplan für einen flächenhaften Küstenschutz unerlässlich.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf die Finanzen zurückkommen. In der Gemeinschaftsaufgabe trägt der Bund bekanntlich 70 % der Küstenschutzmittel. Dennoch hat diese Landesregierung im Verlauf ihrer Regierungszeit diese Mittel stark zurückgefahren. Wir legen außerordentlichen Wert darauf, dass hier keine weiteren Kürzungen erfolgen. Im Gegenteil, wir wollen diese Mittel aufstocken. Die Menschen an den Küsten erwarten zu Recht, dass im Haushalt Prioritäten richtig gesetzt werden. Zwingend notwendige Küstenschutzmaßnahmen dürfen nicht wegen fehlender Finanzmittel unterbleiben oder in die nächsten Jahre verschoben werden. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als das LSE-Programm verkündet wurde, waren wir alle der Meinung, das sei ein gutes Programm für den ländlichen Raum. Es wurde eine solide Finanzierung verkündet: 50 % Eigenanteil, 40 % EU-Förderung, 6 % Bundesmittel und 4 % Landesmittel im Rahmen der GA war eine gute Finanzierung. Das heißt, mit nur 4 DM Landesmitteln konnten Investitionen in Höhe von 100 DM ausgelöst werden.
In Schleswig-Holstein wurden LSEn fast flächendekkend durchgeführt. Es wurde sogar dazu aufgefordert, eine LSE durchzuführen; sonst würden keine Fördermittel gewährt.
Es wurden sogar LSEn amtsübergreifend durchgeführt. Das führte zu einer guten Zusammenarbeit über die verschiedenen Ämter hinweg.
Vor allem wurden viele Bürger in Workshops mit eingebunden. Endlich konnten die Bürger die Arbeit in der Gemeinde aktiv mitgestalten.
Liebe Frau Schümann, der vorzeitige Maßnahmebeginn war seit Jahr und Tag gängige Praxis.
Wenn die Mitarbeiter im Haus - fragen Sie die Mitarbeiter - verkündet haben: „Ihr könnt mit den Maßnahmen vorzeitig beginnen“, dann hat sich die Gemeinde darauf verlassen und investiert. Etwas anderes hat es noch nie gegeben.
Die meiste Kritik bekommen im Moment die Mitarbeiter ab. Aber wir passen schon auf. Wir wissen, dass nicht die Mitarbeiter schuld sind. Vielmehr hat hier die Landesregierung versagt.
Wenn Sie fragen: Welche Gemeinde hat sich schon aus der LSE zurückgezogen?, so kann ich Ihnen im Moment nur aus dem Kopf antworten. Die Gemeinde Sörup hat sich zurückgezogen. Aber wir werden das vom Gemeindetag aus für Nordfriesland noch zusammenstellen; Sie kriegen das genau zu wissen.
- Das ist schade. Aber wenn eine Gemeinde den Eigenanteil nicht mehr aufbringen kann, muss sie leider auf die Investition verzichten. LSE heißt: Landesregierung stoppt Entwicklung. Das passt genau mit den Buchstaben zusammen.
Ich möchte Ihnen zwei Beispiele geben. Das Missionszentrum in Breklum ist vielen bekannt. Es will 10 Millionen DM investieren. 5 Millionen DM Barmittel liegen bereit, die investiert werden können. Die Landesregierung hat sich das Projekt angeguckt. Man hat es für förderungsfähig anerkannt. Leider ist es jetzt so: Wenn die 10 % fehlen, ist das Missionszentrum nicht in der Lage, diese Investition durchzuführen. Wegen nur 400.000 DM Eigenanteil der Landesregierung werden 10 Millionen DM Investitionen verhindert.
Das zweite Beispiel. Die Gemeinde Oster-Ohrstedt baut ein Gemeinschaftshaus. Die Investitionen betragen 800.000 DM. Jetzt kommt es: Die Gemeinde hat schon einen Bewilligungsbescheid. Trotzdem hat man die Gemeinde gefragt, ob sie nicht auf die 10 % verzichten wolle. Dann könne sie die 40 % EU-Mittel noch dieses Jahr bekommen. Wenn sie auf den 10 % bestehe, könnte es Jahre dauern, ehe ausgezahlt würde.
(Martin Kayenburg [CDU]: Das ist eine Un- verfrorenheit! Das ist, mit Verlaub gesagt, nicht in Ordnung. (Beifall bei der CDU)
Die Gemeinde Oster-Ohrstedt - so hat mir der Bürgermeister gesagt - hat sich für die 40 % entschieden. „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“, ist ein altes Sprichwort.
Sie wollte nicht darauf vertrauen, dass sie die 10 % Förderung noch erhält.
Ich fordere die Landesregierung auf, klare Verhältnisse zu schaffen. Halten Sie Ihre Versprechen und zahlen Sie das Geld aus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin! Sie lassen nicht nur die Kommunen im Regen stehen, sondern Sie lassen auch Ihre Mitarbeiter in den ALRs im Regen stehen.
Die Mitarbeiter in den ALRs machen eine Superarbeit zusammen mit den Gemeinden vor Ort und selbst Ihre Mitarbeiter haben immer darauf vertraut, dass man der Regierung vertrauen kann, dass die 10 % Förderung auch fallen. Denn so etwas hat es in der Geschichte noch nicht gegeben, dass es einen vorzeitigen Maßnahmebeginn gegeben hat und dann das Geld nicht geflossen ist. Das ist erstmalig und einmalig.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben: Die Gemeinde Ladelund hat die Meierei gekauft und zu einem Dorfzentrum ausgebaut, eine Investition von 1,6 Millionen DM. Auch sie hat den vorzeitigen Maßnahmebeginn bekommen und hat natürlich darauf vertraut, dass die 10 % kommen - eigentlich sind es ja nur 4 % vom Land, 6 % sind ja GA-Mittel vom Bund. Diese Mittel werden jetzt nicht fließen.
Ich sammle gerade alle Maßnahmen in Nordfriesland, die nicht mehr voll gefördert werden. Die Gemeinde Ladelund ist selbst nicht in der Lage, die 10 %, 160.000 DM, aufzubringen. Sie steht am Rande ihres Haushaltes und kann es selbst nicht bezahlen, Kredite darf sie auch nicht aufnehmen. Ich habe dem Bürgermeister empfohlen, dem Innenminister zu schreiben und auf die Sachlage hinzuweisen. Die Rechnungen liegen auf dem Tisch bei der Gemeinde. Ich habe gesagt, er soll erst einmal 160.000 DM Sonderbedarfszuweisung beantragen. Das heißt, das Land muss jetzt 10 % und nicht mehr nur 4 % bezahlen.
Ich weiß nicht, wie die Gemeinde da sonst rauskommen soll. Frau Ministerin, ich bin der Meinung, dass zumindest die Gemeinden, denen ein vorzeitiger Maß
nahmebeginn genehmigt worden ist, ein Recht darauf haben, die 10 % tatsächlich zu bekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur etwas richtigstellen: Die Kreise und die Nationalparkkuratorien sind nicht das Sprachrohr oder die Entscheidungsträger der Gemeinden; die Gemeinden entscheiden selbst und nicht die Kreise oder das Nationalparkkuratorium.
Ich erinnere daran, dass das Verfahren in Dänemark und in Holland sehr viel besser ist: Da werden die Kommunen von vornherein mit eingebunden und dann ist eine Diskussion viel einfacher.
Auch wenn ein Vertreter des Gemeindetages in den hier erwähnten Arbeitskreis des Nationalparkkuratoriums eingebunden ist, ist er natürlich nicht dafür da, die Entscheidungen für den Gemeindetag oder für die Gemeinden zu treffen; vielmehr handelt es sich nur um eine Arbeitsgruppe und die Gemeinden entscheiden für sich selbst.
Herr Minister Müller, mein Wunsch ist: Binden Sie die Gemeinden, die Ämter, die Städte und die Verbände vor Ort mit ein! Nur so ist - wie die anderen Redner vor mir das gesagt haben - eine Akzeptanz vor Ort gewährleistet. Fordern Sie Stellungnahmen von den Gemeinden ein - auch wenn wir damit bei der Nationalparkdiskussion schlechte Erfahrungen gemacht haben. 257 Stellungnahmen - das kann ich immer nur wiederholen - wurden einfach als nicht sachgerecht abgewiesen. Das macht keinen Sinn; denn wenn sich eine Gemeinde damit beschäftigt, sollte man sich mit den Stellungnahmen auseinander setzen.
Als Vorsitzender des Gemeindetages, Kreisverband Nordfriesland, habe ich Sie, Herr Minister Müller, angeschrieben und gebeten, die Frage des Weltnaturerbes noch nicht auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Sie haben mir sehr verbindlich geantwortet, Sie würden sich zwar wünschen, dass das Thema auf die Tagesordnung kommt, aber Sie sähen auch den Zeitdruck und würden sich genauso dafür einsetzen, das nicht auf die Tagesordnung setzen zu lassen, wenn die
Beratung vor Ort noch nicht abgeschlossen wäre. Ich habe den Schriftwechsel bei mir; ich kann das hier gern zitieren, aber ich lasse das jetzt angesichts der Zeit weg.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich nicht zurückhalten; als Praktiker muss ich Ihnen dazu ein paar Worte sagen.
Ich sage ganz einfach: Der Einzelhandel wird wieder einmal geknebelt. Die ganze Sache wird jetzt wieder auf den Einzelhandel abgewälzt.
Ich meine, dass das nicht der richtige Weg ist, den die Regierungsfraktionen vorhaben - und auch der SSW; den muss ich da ja mit einschließen. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass das zu viel ist. Ich hätte gar keine Probleme damit, die Dosen und auch die Einwegflaschen langfristig oder mittelfristig zu verbieten. Damit hätte ich gar keine Probleme.
Das ist aber meine private Meinung; das muss ich hier dazu sagen.
Ich kann das auch begründen, weil ich das seit zehn Jahren auf Pellworm, auf Föhr und auf Amrum beobachte. Wir sind ja nicht nur kleine Gemeinden, sondern wir haben auch einige Millionen Übernachtungen. Wenn unsere Gäste uns dann im Laden fragen, warum wir keine Dosen hätten und warum wir dieses oder jenes nicht in Einwegflaschen hätten, dann erklären wir das; heute brauchen wir das aber gar nicht mehr zu tun, weil die das wissen. Die freuen sich darüber.
Die fragen: Warum wird das bei uns nicht so gemacht? Das ist das eine.
Nur, das Problem sehe ich jetzt darin, wenn wir das wieder zurücknehmen sollen. Ich habe mich damals auch geärgert, als Umweltminister Töpfer - obwohl das mein Parteikollege ist - quasi im Laden stand und dem Einzelhändler alles schön hingelegt hat. Damit war er das los. Aber das Problem war ja gar nicht gelöst; denn wir mussten das entsorgen. Das kostet irgendwo auch Geld. Insofern sehe ich das jetzt auch überhaupt nicht ein. Ich sehe auch die Zinsvorteile nicht; darauf will ich gern verzichten.
Wenn sich der Bürger also für Einweg entscheidet - er kann ja im Laden wählen; er muss das ja nicht nehmen -, dann muss er das auch bezahlen. Deswegen sehe ich jetzt noch nicht so sehr die Lösung und möchte sehr dafür plädieren, dass wir das im Ausschuss noch einmal behandeln.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen jetzt wieder über Schleswig
Holstein diskutieren, nicht über das Saarland, lieber Kollege Astrup; das war sicherlich ein Versprecher.
- Jo, dat hebb ik markt!
Wieder einmal muss das Finanzausgleichsgesetz geändert werden - das letzte Mal ist ja noch gar nicht so lange her - und das wieder einmal nur, weil die Landesregierung keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Wieder einmal sind es die Kommunen, die bluten müssen, waren sie es doch gerade, die in den vergangenen Jahren immer versucht haben, eine einnahmeorientierte Finanzpolitik zu gestalten, um in der Verschuldung nicht immer höher zu kommen.
Ich denke einmal, dass die Kommunen auch diesen Eingriff ablehnen werden, und ich kann nicht sagen, Herr Minister Buß - Sie meinten, dass da vielleicht Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden bestünde -, dass das ohne Widerspruch des Gemeindetages hingenommen werden wird.
In den letzten fünf Jahren haben die Kommunen Einnahmeverluste hinnehmen müssen. Deshalb haben die Gemeinden rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen, um der weiteren Verschuldung zu begegnen.
Völlig anders dagegen gestaltet sich die Finanzpolitik des Landes. Einnahmezuwächse in 1995 von 12,6 Milliarden DM bis 1999 mit 13,9 Milliarden DM bedeuten eine Zunahme von 10 %. Wenn man das mit den Kommunen vergleicht, so haben die im gleichen Zeitraum 101 Millionen DM dazu bekommen, was nur einer Steigerung von 1 % entspricht.
Die Ausgaben des Landes lagen in den gleichen Jahren erheblich über den Einnahmen. Wenn man bedenkt, dass das Land 1995 1,343 Milliarden DM mehr ausgegeben hat, als es eingenommen hat, und das Gleiche 1996 mit 1,653 Milliarden DM bis heute, im Jahr 2000, mit rund 1 Milliarde DM tut, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass die Verschuldung des Landes so rapide nach oben geht, nämlich 1990 mit rund 20 Milliarden DM auf bis zu 32,5 Milliarden DM 2001. Wohin soll das noch gehen? Zu verkaufen oder zu versilbern, Herr Finanzminister, haben wir nicht mehr viel. Deswegen müssen wir aufpassen, dass die Verschuldung nicht weiter zunimmt.
Auch die Ziele, die sich die Landesregierung gesetzt hat - es sind drei -, hat sie nicht erreicht. Sie hat nicht erreicht, die Nettokreditaufnahme auf 800 Millionen DM zu begrenzen; sie hat nicht erreicht, die Nettoausgaben auf eine Steigerung von 1,5 % zu begrenzen,
und sie hat es nicht erreicht, die Personalkosten so einzudämmen, dass die Quote bei 39 % liegt.
Herr Finanzminister, wenn ich dennoch in der „Dithmarscher Rundschau“ lese, wir müssten mutig an reiche Gemeinden herangehen, dann kann das nicht das Ziel der Landesregierung sein. Wenn die Kommunen sparen, dann tun sie das, damit sie auch in der Zukunft investieren können.
Ich sehe, die Lampe vor mir im Rednerpult leuchtet schon; ich muss deshalb meinen Beitrag etwas verkürzen.
Ich mache der Landesregierung einen Vorschlag: Es gibt ein plattdeutsches Theaterstück - Herr Minister Möller, Se könnt jo god Plattdüütsch - un dat heet „Keen Utkamen mit dat Inkamen“. Ik will seggen: Bewarven Se sik bit Ohnsorg-Theater; dat ward een Meisterstück.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rot-Grün tut sich schwer mit dem Küstenschutz.
- Ich wusste, dass das kommt. Darauf habe ich gewartet.
Die Fortschreibung des Generalplanes Küstenschutz ist überfällig. Das bereits von Minister Wiesen angekündigte Küstenschutzgesetz liegt bis heute nicht vor, es gibt noch nicht einmal einen Entwurf.
Auf Druck der Naturschutzverbände wird der für den Menschenschutz erforderliche Küstenschutz ganz offensichtlich aufgeweicht. Da helfen auch gut klingende Leitsätze nicht weiter.