Deshalb ist die Ausreiseeinrichtung auch so ins Zwielicht geraten. Dort wird versucht, die Betroffenen zu zwingen, an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken.
Die Härtefallkommission darf zurzeit erst dann angerufen werden, wenn gerichtliche Verfahren, die einer Abschiebung entgegenstehen, abgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass genau zu dem Zeitpunkt, in dem die Härtefallkommission angerufen werden kann, zeitgleich Abschiebungen eingeleitet und Rückführungstermine angekündigt werden. Dann kommt es zu Überschneidungen, die dazu führen, dass Härtefälle von der Kommission nicht angenommen werden dürfen, weil der Rückführungstermin bereits geplant war.
Zu guter Letzt kommen wir zu den großen Visionen, die Sie, Herr von Beust und Herr Peiner, nie und nimmer mit der Schill-Fraktion umsetzen können, denn gerade beim Thema Einwanderung stehen sie im krassen Widerspruch zu Ihrem Koalitionsvertrag. Was steht da? Abschiebung auf "Deubel komm raus" und ein "Alibi-Abnick-Integrationsbeirat".
In der Bundespolitik werben wir als Union weiterhin nunmehr nach dem unmenschlichen Terrorakt von Madrid um Ihre Zustimmung zu dem seit November 2001 vorliegenden dritten Sicherheitspaket für Deutschland mit Kronzeugenregelung, biometrischen Daten in Ausweisen und mit Visumanträgen in Verbindung mit dem Ausländerzentralregister. Wir bestehen, denke ich, zu Recht auf die Verknüpfung von Ausländerrecht und Sicherheit. Ohne Einreiseverweigerung und Abschiebung von Extremisten und Terroristen schon bei Hinweisen auf Terror, ohne dass gerichtliche Beweise vorliegen, ist mit der Union kein Zuwanderungsgesetz zu haben. Die Zuwanderung muss auf ein Maß eingeschränkt werden, das die Integration überhaupt noch ermöglicht, ohne weitere gefährliche Parallelgesellschaften zu fördern, die zum Nährboden für den islamischen Terrorismus in unseren Städten werden können. Wir müssen der unerträglichen und gefährlichen Propaganda von Predigern und Anhängern des Terrors in Hinterzimmern und den Moscheen einen wirksamen Riegel vorschieben. Die Sympathiewerbung für kriminelle beziehungsweise terroristische Vereinigungen muss in Deutschland wieder unter Strafe gestellt werden. Das haben Sie leider geändert.
Da das Land Rheinland-Pfalz trotz allem der freiwilligen Rückkehr den Vorrang gegenüber einer zwangsweisen Abschiebung einräumt, wurde mit der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige eine Einrichtung geschaffen, in der Personen untergebracht sind, die – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen – vollziehbar ausreisepflichtig sind, mit der ihnen Beratung und Unterstützung zuteil werden zu lassen, damit sie freiwillig ausreisen. Wir haben Personal und Mittel auch für die Betroffenen bereitgestellt, um ihnen den Entschluss zu erleichtern. Sie erhalten dort alle Leistungen, die ihnen nach den entsprechenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zustehen, und dürfen sich frei bewegen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, diese Nachricht erhielt ich von Jürgen Fuchs im März 1978, einem halben Jahr nach Haftentlassung und Abschiebung nach Berlin-West. Selbst in für ihn schwierigen Zeiten hat Jürgen Fuchs immer wieder Mut gemacht, man konnte sich seiner Solidarität immer sicher sein. Er war nicht nur ein unbequemer Mahner, er hat vor allem Mitmenschlichkeit vorgelebt. Es war für ihn selbstverständlich, das Gesagte auch zu leben und er ist sich und seinen politischen Überzeugungen bis zu seinem Tod treu geblieben. Das wird auch in seiner Jenaer Poetikvorlesung vom Juni 1993 deutlich. Ich zitiere: "Die Kultur, die Toleranz, das Lebenlassen der anderen müssen sich behaupten. Dafür macht es Sinn, Mühe, Entbehrung, sogar Leiden auf sich zu nehmen. Wir müssen die offene Gesellschaft, die gerade erst zustande kam, entschieden verteidigen, allerdings ohne uns in den starken Staat zu verrennen."
Wie wollen Sie, Herr von Beust und die Kollegen der CDU und FDP, diesen Spagat schaffen: In der Innenbehörde stehen die Lampen auf Rot, auf Abschiebung, und auf der anderen Seite halten Sie Reden mit Visionen? Wie wollen Sie das schaffen?
gelausweisung in der Praxis noch erhebliche Hürden bis zur tatsächlichen Abschiebung existieren, wir müssen auch aus Gründen der Generalprävention deutlich machen, dass wir hier keine Toleranz kennen. Ich jedenfalls bin nicht bereit zu tolerieren, dass Ausländerinnen und Ausländer, die nicht im Heimatland von Tod oder Folter bedroht sind, im Schutze unseres Rechtsstaates Unrecht planen und von hier aus einleiten.
Zweifel daran sind nämlich durchaus angebracht: Am 6. September hat meine Fraktion eine Pressekonferenz hier in Hannover gemacht. Dort haben wir ähnliche Forderungen zur inneren Sicherheit erhoben: Weil Niedersachsen zur Drehscheibe des Menschenhandels und der Drogenkriminalität geworden sei, bräuchten wir den Einsatz auch des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung internationaler Kriminalität, Videoüberwachung, Erleichterung von Ausweisung und Abschiebung straffällig gewordener Ausländer, Abschöpfung von Verbrechensgewinnen und Wiedereinführung der Kronzeugenregelung.
Die Wirklichkeit hat so mancher in diesem Hause offenbar aus dem Auge verloren. Wie anders ist es zu verstehen, dass jetzt der Verfassungsschutz gestärkt werden soll, dass jetzt die Videoüberwachung beschlossen werden soll, dass jetzt die Abschiebung und Ausweisung von Ausländern erleichtert werden soll, dass jetzt die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen verbessert werden soll und dass jetzt die Kronzeugenregelung in Form einer Aufklärungshilfe eingeführt werden soll? Wie anders ist es zu verstehen, als dass Sie uns über Jahre diffamiert haben, völlig zu Unrecht und mit den falschen Argumentationslinien? - Das muss hier festgestellt werden.
Wir erwarten auch, dass die Vorschläge Bayerns im Bundesrat in der Frage der Ausweisung und der Abschiebung umgesetzt werden. Wer mit dem
Es ist sicherlich eine Erleichterung zum bisherigen Rechtszustand, wenn es auf die Zustimmung des Häftlings nicht mehr ankommt. Er konnte bisher durch Verweigerung dieser Zustimmung die Abschiebung, selbst wenn der aufnehmende Staat bereit war, verhindern. Das kann er zukünftig nicht mehr. Aber das größere Problem ist, aufnahmebereite Staaten zu finden.
[Antrag der Fraktion der SPD: Abschiebung nach Serbien-Montenegro und Kosovo aussetzen – Drs. 17/3307 –]
Einer der Angeklagten war sogar schon als Drogenhändler verurteilt worden, wurde trotzdem geduldet und bezog unter falschem Namen Sozialhilfe. Nach 135 Verhandlungstagen, die sich über 20 Monate hingezogen hatten, stellte der Vorsitzende Richter fest, dass bei frühzeitiger Abschiebung Deutschland nicht nur von einer ernsthaften Anschlagsgefahr verschont geblieben wäre, sondern man sich auch zwei überaus teure Strafverfahren hätte ersparen können.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Kirchengemeinden in den letzten Jahren vermehrt rechtswidrig Kirchenasyl gewähren, und das, obwohl nach rechtsstaatlichen Maßstäben ein dringender Handlungsbedarf einer schon längst überfälligen rechtmäßigen Abschiebung dringend besteht! Hier sage ich in aller Deutlichkeit, auch Kirchen haben nicht das Recht, gegen geltendes Recht zu verstoßen und Asylbewerber aufzunehmen, die sich ihrer Verpflichtung zur Rückkehr in ihr Heimatland entziehen. Es kann und darf nicht sein, dass sich einige Kirchengemeinden unrechtmäßig als die vierte staatliche Gewalt aufspielen und etablieren wollen.
Meine Damen und Herren, auch wir sind für die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht und das Verbot gewaltbereiter extremistischer Vereine. Wir wollen nicht - Herr Plaue, hören Sie zu, Sie haben etwas anderes behauptet -, dass unter dem Deckmantel der Religionsausübung zu Gewalt aufgerufen wird und terroristische Netze durch Spendensammlungen finanziell unterstützt werden. Schon heute haben wir im Ausländergesetz die Möglichkeit, Personen, die die Sicherheit in Deutschland gefährden, die Gewalt anwenden oder mit der Anwendung von Gewalt drohen, auszuweisen. Die Regelausweisung à la Gabriel und Stoiber aller Mitglieder extremistischer Vereine erleichtert nicht die tatsächliche Abschiebung. Gerade bei Abschiebungen in das EU-Beitrittsland Türkei gibt es zahlreiche begründete Abschiebungshindernisse, die Ihnen - das setze ich voraus - alle bekannt sind. Pauschale Abschiebungsdrohungen heizen meiner Meinung nach die Stimmung an und führen zum Generalverdacht gegen alle Muslime.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich ist es für Sie alle ein erschreckendes und entlarvendes Armutszeugnis, dass ich überhaupt so einen Antrag stellen muss. Ich weiß nicht, warum wir über diesen Antrag überhaupt diskutieren müssen, denn die Rechtslage ist eindeutig. Das Gericht hat auch im Fall des Asylanten in der Christusgemeinde die Abschiebung beschlossen und angeordnet. Was wollen Sie also eigentlich? Wollen Sie etwa als die so genannten Vorzeigedemokraten, als die guten Menschen schlechthin gegen geltendes Recht verstoßen? Das darf ja wohl nicht wahr sein!
Fakt ist auch, dass sich die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel oftmals nicht trauen, zur Polizei zu gehen, weil sie Angst vor einer Abschiebung oder vor weiteren Repressalien durch ihre Peiniger haben. Daher sind den Fahndern und der Polizei in sehr vielen Fällen die Hände gebunden.
Drittens: Die Ausländerbehörde ist in jeder Lage Herr des Verfahrens, das heißt bis zum Vollzug der Abschiebung ohnehin an Recht und Gesetz gebunden.
Dies ist falsch und erlogen. Wir haben - die Zahlen belegen das - einen klaren Rückgang, zum Beispiel hinsichtlich der Abschiebung. Dies hat die Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Und hier den Kalifen von Köln anzuführen: Wir haben so einen Mann zum Glück nicht in Hamburg. Dieser ist überhaupt nicht Thema einer neuen Ausländerpolitik. Sie wissen genau wie wir, dass wir der Abschiebung aller kriminellen Ausländer im Eingabenausschuss zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sehen weitere Probleme darin, dass durch die generelle Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung die Zahl der Flüchtlinge entgegen den Behauptungen der Bundesregierung in einem kaum nachprüfbaren Umfang steigen wird. Dies wird eine weitere riesige Gesetzeslücke werden. Die geplante Härtefallregelung belohnt diejenigen, die sich hartnäkkig einer Abschiebung nach einem rechtskräftig abgelehnten Asylantrag widersetzen, und erweitert die Möglichkeiten zum Asylmissbrauch. Darauf hat der Bundesinnenminister mehrfach hingewiesen, dass wir in Deutschland die höchste Rate derjenigen haben, die in einem Asylverfahren letztlich abgelehnt werden. Es ändert an dem Problem überhaupt gar nichts, wenn wir für weitere gesetzliche Unklarheiten sorgen, wenn wir eine gesetzliche Regelung treffen, die über die Genfer Flüchtlingskonvention weit hinausgeht. Dafür gibt es keinen Anlass. Wir sollten an der Stelle das Grundrecht wahren und jeden Asylmissbrauch ganz klar bekämpfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur eine Klarstellung vornehmen, Herr Kollege Kayenburg. Sie haben die Genfer Flüchtlingskonvention angesprochen und behauptet, es werde dadurch ein neuer Zuwanderungsgrund oder gar Asylgrund geschaffen. Das ist ausweislich § 60 der Gesetzesvorlage nicht so. Es geht um das Verbot der Abschiebung. Absatz 1 in der neuen Fassung lautet:
tanz ohnehin nicht mehr zu verhindernder Abschiebung oder Ausbürgerung. Man sollte - das ist unser Wunsch - nicht das restriktive Element an die erste Stelle der Debatte stellen. Ich habe verstanden, dass auch die Sprecherin der SPD-Fraktion Frau Stark heute hier genau in diese Richtung argumentiert hat.
Während auf dem Gebiet der Einwanderungspolitik die Festungsmentalität nicht durchbrochen werden konnte, blieb die Integrationspolitik weit hinter den Erfordernissen zurück und setzt einzig und allein auf Sanktionen. Die Zuwanderung wird weiter bürokratisiert und Sicherheitsmaßnahmen werden verschärft. Die Aufenthaltsbestimmungen werden komplizierter, Aufenthaltsrecht und Integration werden weiter sanktioniert. Die Abschiebung wird erleichtert. Die Migrantinnen und Migranten werden stärkeren Kontrollen unterworfen.
Anstatt aber nach geschlossenen Heimen, Erziehungslagern und schnellerer Abschiebung zu schreien, wäre es an der Zeit, nach den Ursachen zu fragen,
Was nun die Abschiebung nach Afghanistan betrifft, so waren das nur etwas mehr als 1.000 in den letzten 18 Jahren. Verstärkt allerdings in den letzten vier Jahren, da waren es 533 zu Kosten von 5,5 Millionen Euro, also pro Person über 10.000 Euro. Das sind ganz exemplarisch und zum Teil die Kosten, die unsere Bürger zu tragen haben für die verantwortungslose Politik von Merkel und Konsorten.
Da sind wir wieder bei der Durchsetzungskraft des Rechtsstaats. Die verlangt, dass nicht alle ausreisepflichtigen Personen, sondern nur Straftäter, islamistische Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer in ihr Heimatland und auch nach Afghanistan abgeschoben werden können. Gegen die Abschiebung anderer Personengruppen - das sage ich auch deutlich - spricht sich die SPD-Fraktion im saarländischen Landtag aus. Dafür hat sie sich auch bei der Innenministerkonferenz in Kiel eingesetzt. Die Innenminister in den Ländern praktizieren die Abschiebepraxis sehr unterschiedlich in eigener Ressortzuständigkeit. Jedes Land schiebt einen unterschiedlichen Personenkreis ab.
Lassen Sie mich zuallererst feststellen, dass ich großes Verständnis für die Diskussion habe und auch für den offenen Brief, den wir vom Saarländischen Flüchtlingsrat erhalten haben. Jedoch müssen, insbesondere was die Abschiebungen aus dem Saarland angeht, die Fakten und Tatsachen ehrlich und offen angesprochen werden. Zunächst ist festzuhalten, dass es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik eine Selbstverständlichkeit ist, dass vor einer möglichen Rückführung in jedem Einzelfall eine Prüfung stattfinden muss und stattfindet. Wenn diese Prüfung ergibt, dass es keinen rechtlichen Grund für den Aufenthalt in Deutschland gibt, ist die Abschiebung die zwingende rechtsstaatliche Konsequenz. Wenn wir von diesem klaren Grundsatz abrücken, verliert der Rechtsstaat sein Fundament.
Deshalb muss auch die Frage verantwortungsvoll beantwortet werden: Wie ist die Akzeptanz in unserer Gesellschaft? Sie ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Wie viel Integration verträgt unser gesellschaftlicher Zusammenhalt? Ich sage ganz klar, für uns, für mich ganz persönlich, ich bekenne mich zu unserem Rechtsstaat, der verfassungsrechtlich verankert ist. Dieser Rechtsstaat muss anerkannt werden und muss seine Durchsetzungsfähigkeit erhalten. Wenn unser Rechtsstaat funktionieren soll, dann muss er auch handeln dürfen, wenn Personen sich gegen ihn wenden. Das ist bei Straftätern der Fall. Das ist bei islamistischen Gefährdern der Fall. Das ist auch bei hartnäckigen Identitätsverweigerern der Fall. Das gilt dann auch bei einer Abschiebung nach Afghanistan, die muss dann möglich sein.
Im Tagesspiegel vom 09.06.2019 hat der UNHCRVertreter in Deutschland, Dominik Bartsch, auch keinen generellen Abschiebestopp für Afghanistan gefordert. Der UNHCR fordert ihn gerade nicht. Der UNHCR stellt vielmehr fest, dass die Situation in Afghanistan sich in den letzten Monaten verschlechtert hat. Deshalb sollen je nach Sicherheitslage Abschiebungen nur im Ausnahmefall erfolgen. Er rät auch dazu, jedes Asylgesuch, wie wir es auch tun, im Einzelfall zu prüfen, weil sich die Gefahr für jeden einzelnen Menschen sehr unterschiedlich darstellt je nach Geschlecht, Herkunft und Region und dass das halte ich auch für nachvollziehbar - bei jeder Abschiebung auch deshalb eine Einzelfallprüfung gemacht werden soll, weil einige Asylentscheidungen schon mehrere Jahre alt sind.