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Ich möchte das einmal so beschreiben, dass wir im Moment einen Datenschutz haben, der durch Kritik und Beanstandung nachlaufend ist. Sehr viel effektiver und effizienter wäre aber ein vorausschauend organisierter Datenschutz. Der Datenschutz braucht auch die Möglichkeiten dazu, sich vorausschauend organisieren zu können.

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Thema „11. September“: Es steht ja der Spruch im Raum: Datenschutz ist Täterschutz. Ich würde sagen: Kein Datenschutz ist Täterschutz, und Datenschutz ist Opferschutz. Wenn Sie den Datenschutzbericht gelesen haben, wissen Sie, dass Herr Schneider ja nicht die einzelnen Maßnahmen, sondern nur die Form, wie sie durchgeführt werden, kritisiert und beanstandet. Das heißt, wir sind da gefordert, eine Art Dialogorientierung zu schaffen. Deswegen plädiere ich noch einmal dafür, eine Konstruktion zu finden der Innenminister wird gegebenenfalls sagen, dass dagegen verfassungsrechtliche Bedenken bestünden , die den nichtöffentlichen und den öffentlichen Bereich zusammenbringt.

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Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/10699, den 19. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2009 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Vorlage 14/2440 und die Stellungnahme der Landesregierung Vorlage 14/3205 zur Kenntnis zu nehmen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2009 zur Kenntnis genommen.

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Meine Damen und Herren, mit dem Informationsfreiheitsgesetz wollen wir die demokratische Willens- und Meinungsbildung fördern und eine Kontrolle staatlichen Handelns ermöglichen. Der Datenschutz verbietet den gläsernen Bürger. Eine moderne Rechtsordnung der Informationsgesellschaft muss diesen auf den einzelnen Bürger bezogenen Datenschutz um Regelungen für eine gläserne, mindestens aber transparente Verwaltung ergänzen. Datenschutz und Informationsfreiheit sind für uns zwei Seiten einer Medaille.

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damit eine Erschwernis eingetreten, aber so ist es nun einmal, denn ein guter und vernünftiger Datenschutz ist richtig und sinnvoll, aber ein Datenschutz, der in alle Regelungsbereiche eingreift, kann sich auch negativ und lähmend auswirken. Ich denke nur einmal daran, als wir das Polizeigesetz und auch unser Datenschutzgesetz konzipiert haben, denn Sie wissen ganz genau, jeder Polizeibeamte kann all diese Regeln gar nicht im Kopf haben. Welcher Polizeibeamte läuft schon auf Streife mit einem Datenschutzgesetz unter dem Arm durch die Gegend? Es muss eine Verhältnismäßigkeit zwischen den Grundlagen der Sicherheitsbehörden und der Allgemeinheit einerseits und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen andererseits hergestellt werden. Ich habe die gesamte Thematik hier noch einmal angeführt, weil wir ja in unseren Gesetzeswerken alles einfacher, mit klarem Blick auf die wirklichen Notwendigkeiten machen wollen, und ich gebe hier nur einmal ein Stichwort, das schwirrt ja auch überall herum: Deregulierung! Dies berührt auch die verflossenen Jahre vieler politischer Irritationen, dass sich Bürger zunehmend mit Achselzucken von dem komplizierten Räderwerk des Rechtsstaates abwenden und sich Unverständnis für die Aktionen der Politik steigert. Gesetzliche Regelungen, insbesondere aber auch der Datenschutz, müssen über- und durchschaubar sein. Ist dies nicht der Fall, können datenschutzrechtliche Regelungen zu mehr Unverständnis und Unsicherheit, nicht aber zu der gewünschten Rechtssicherheit führen. Hieran müssen wir arbeiten, und ich bitte dabei um Ihre Unterstützung. – Danke!

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Darüber hinaus haben die verantwortlichen Stellen in Zukunft bei besonders komplexen Verfahren eine Vorabkontrolle durchzuführen und deren Ergebnis in geeigneter Weise zu dokumentieren. Mit diesen nunmehr gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebenen Verfahrenserfordernissen werden wesentliche Änderungen im Alltag der rheinland-pfälzischen Behörden nicht verbunden sein; denn bisher haben die öffentlichen Stellen des Landes entsprechende Prüfungen vorgenommen und vielfach in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die im Einzelfall notwendigen Datensicherungsmaßnahmen getroffen. Der Datenschutz genießt bei den Behörden des Landes und unseren Kommunen in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert. Ich will meinerseits gern unterstreichen, dies ist in erster Linie ein Verdienst des Landesbeauftragten für den Datenschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren kompetente Beratung in Datenschutzfragen gern in Anspruch genommen wird.

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Wir möchten weiterhin in einen konstruktiven Dialog mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eintreten. Wir danken ihm und auch seinen Mitarbeitern ausdrücklich für die geleistete Tätigkeit. Dies ist ja der letzte Bericht, den Herr Schneider vorlegt. Wir glauben, dass er einen sehr erheblichen Beitrag dazu geleistet hat, dass das Thema Datenschutz wesentlich unideologischer betrachtet wird, weniger politisch, ohne die großen Auseinandersetzungen der Vergangenheit, und dass er dadurch etwas ganz Wesentliches erreicht hat, nämlich dass man sich wirklich mit gutem Gefühl mit dem Datenschutz beschäftigen kann und versucht, ihn in die politischen Überlegungen mit einzubringen. Herzlichen Dank dafür!

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hier geht, so zustimmen kann. Herr Dr. Hahnemann, wenn wir schon ein bisschen bei der Geschichte bleiben, muss ich Ihnen sagen, ich habe an dem Tag, wo das hier zur Abstimmung stand, mit beiden Fraktionen gesprochen, auch mit Ihrer Fraktion, mit Ihrem Fraktionschef, und habe gesagt - es gab nämlich die einvernehmliche Lösung, dass das ohne Aussprache dort passiert -, es steht uns nicht gut zu Gesicht, wenn jetzt hier noch Hinweise vom Gutenberg-Gymnasium kommen, dass wir das noch mal prüfen und aufnehmen. Das haben wir natürlich gemeinsam gemacht. Wir sind aber auch zur Analyse gekommen, dass jetzt im Meldegesetz, was jetzt zur Sprache steht, davon, was die Schüler dort wollen, aus bisher bekannter Sicht dort nichts zu erkennen ist, was in diese Richtung geht. Daraufhin sind wir einvernehmlich zu der Lösung gekommen, dass man das Meldegesetz heute verabschieden kann. Nichtsdestotrotz, das hat Kollege Pohl richtig gesagt, haben wir dieser Seminargruppe des GutenbergGymnasiums deswegen extra - CDU und SPD gemeinsam - dieses Anhörungsrecht eingeräumt, wo sie ihre Dinge vortragen können. Dort wird es darum gehen, dass man gegebenenfalls das Schulgesetz ändern muss und gegebenenfalls im Waffenrecht was machen muss. Das ist das, was dort passiert. Wir werden die dort anhören und natürlich den Datenschutz. Sie legen sonst hier immer so viel Wert auf Datenschutz, dass man auch den Datenschutz hier genau betrachten muss, was öffentliche Stellen liefern dürfen und müssen und was nicht. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg.

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die neuerdings jedem männlichen Säugling den genetischen Fingerabdruck abnehmen will: Datenschutz! Datenschutz! Datenschutz! - Ein sehr durchsichtiges Manöver. Ihnen geht es nur darum, diese Untersuchung zu verhindern; denn bei Ruckzuck-Politik ist Wissenschaftlichkeit wirklich nur ein Störfaktor.

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Wir sind stolz auf das, was wir an informationeller Freiheit in Deutschland gewährleisten. Wir stehen zu dem Datenschutz, den wir in Deutschland auf einem Niveau gewährleisten, das man in anderen freiheitlichen Demokratien dieser Welt nicht findet. Aber ich sage genauso: Nur wer diesen Staat und seine Freiheit wehrhaft verteidigt, kann sich einen solchen Datenschutz leisten. Datenschutz ist wichtig. Er darf aber unter keinem Aspekt zum Täterschutz werden. Deswegen gibt es hier neue Prioritäten.

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Wir dürfen bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass wir es beim Datenschutz mit einem Grundrecht für die Bürger zu tun haben und es unsere Aufgabe als Parlament ist, den großen Aufgabenkatalog, den der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu erfüllen hat, entsprechend zu unterstützen. Unser Landesdatenschutzgesetz sagt ausdrücklich, es wird eine Kommission gebildet, die die Aufgabe hat, den Landesbeauftragten für den Datenschutz in seiner Arbeit zu unterstützen.

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Auch wurde für Fälle der behördlichen Auskunftsverweigerung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz als eine Kompensationsregelung vorgesehen. Im Ergebnis trägt somit der Gesetzentwurf den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung Rechnung, das Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Mitgliedstaaten anzupassen und diesem dazu gleichzeitig Geltung zu verschaffen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält im Schwerpunkt die Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016. Diese wird wie gesagt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbare Geltung in den europäischen Mitgliedstaaten erlangen und damit Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht genießen. Vor diesem Hintergrund sind die nationalen Gesetzgeber gehalten, die Konformität der bestehenden Regelungen mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung herzustellen. Bei dem hierfür durchgeführten Normenscreening hat sich gezeigt, dass der bisherige hohe Schutzstandard im saarländischen Dienstrecht, insbesondere im Personalaktenrecht, mit Blick auf die Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung größtenteils beibehalten werden konnte.

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Ein weiterer Aspekt ist die beabsichtigte Regelung zu § 18 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a des Gesetzentwurfs, wonach zukünftig Sitzungen der PKK - ich will es mal aussprechen für die Besucher, Parlamentarische Kontrollkommission, es gibt noch eine andere PKK, mit der haben wir nichts am Hut und wollen auch nichts am Hut haben grundsätzlich nicht mehr geheim, sondern nur noch nicht öffentlich sein sollen. Da der Parlamentarischen Kontrollkommission oftmals geheimhaltungsbedürftige Informationen der Landesämter für Verfassungsschutz anderer Länder bzw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt werden, bestünde aufgrund der Neuregelung die Gefahr, dass diese Informationen der PKK nicht mehr zugeleitet werden, denn die Behörden dieser anderen Körperschaften müssen um die Geheimhaltung dieser Informationen bangen. Auch insoweit ist die Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz - Vorlage 3/940 Seite 2 - zutreffend. Zudem wäre die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz grundsätzlich infrage gestellt, wenn diese Behörde etwa Verschlusssachen offen übermitteln müsste. Den Ausführungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz - Vorlage 3/940 Seite 4 - können wir hier daher nur beipflichten. Auch die gewünschte Änderung zu der gleichen Vorschrift Nr. 5 Buchstabe c - Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden durch Mitglieder der PKK - stimmt bedenklich. Nach dieser Vorschrift soll es möglich sein, dass Mitglieder der PKK ihre jeweiligen Fraktionsvorsitzenden unterrichten. Hierzu muss schon die Frage gestattet sein, ob die Folgerungen einer solchen Idee ausreichend überlegt wurden. Das geht überhaupt nicht, weder gegen Herrn Gentzel noch gegen Herrn Pietzsch oder noch gegen andere. Es geht darum, ob es denn ausreichend überlegt wurde. Ich würde empfehlen, das noch mal alles nachzulesen, die Stellungnahme, Kollege Gentzel, dass man sich das vielleicht noch mal zu Gemüte führt. Denn die Mitglieder der PKK haben aus gutem Grund die in § 6 des Gesetzes über die Parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Landes Thüringen, PKK-Gesetz, niedergelegte Geheimhaltungspflicht zu beachten. Die Geheimhaltungspflicht, das wissen die Mitglieder der PKK ganz genau, ist sehr hoch angehängt und wie wir immer aufpassen müssen, dass die Informationen, die nicht unerheblich sind, wirklich da bleiben und dort nicht rauskommen, da müssen wir sehr aufpassen oder nur an der richtigen Stelle. Darum sollten geheimhaltungsbedürftige Informationen der Mitglieder der PKK auf die Personen beschränkt bleiben, die ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind, und das wären in dem Fall nämlich die Fraktionsvorsitzenden nicht. Dieses bei Fraktionsvorsitzenden darum in diesem Fall, wenn das so Gesetz werden würde, wäre das natürlich nicht der Fall. Und ich will auch hier die Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Herr Gentzel - Vorlage 3/940, Seite 2 - und des Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz - Vorlage 3/986, Seite 5 - noch mal ausdrücklich Ihnen empfehlen nachzulesen. Weiterhin erscheint die vorgeschlagene Neuregelung zu § 19 Nr. 6 Buchstabe a, in der ein Bericht der Landesregierung über Beobachtun

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzungsfrist für die EU-Datenschutz-Grundverordnung begegnet uns mittlerweile fast täglich und überall. Wir werden uns heute in dem Punkt den Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Änderung des Saarländischen Mediengesetzes betreffend enthalten, auch wenn es um einen Staatsvertrag geht, weil wir es zwar grundsätzlich begrüßen, dass der Datenschutz mit der Datenschutz-Grundverordnung einen europaweit gleichen Rechtsstatus erhält, und wir im Bereich der Medien einen Schutz von Daten für sinnvoll halten, aber gerade hier haben wir Bedenken, was das für die journalistische Arbeit bedeutet.

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Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts treten die Regelungen im Saarländischen Datenschutzgesetz nur noch ergänzend zur Datenschutz-Grundverordnung auf. Also trifft das Saarländische Datenschutzgesetz in Zukunft nur noch Regelungen, bei denen die Datenschutz-Grundverordnung Regelungsgebote und Aufträge vorsieht. Wichtig war für uns insbesondere, dass neben den Mitbestimmungsrechten auch die Beteiligungsrechte im Hinblick auf den Datenschutz Bestand haben.

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Es muss weiterhin stets auf den Datenschutz Rücksicht genommen werden, sowohl in den Behörden als auch in der Privatwirtschaft. Wir alle möchten, dass mit unseren Daten sorgsam umgegangen wird, wenn wir sie freiwillig oder unfreiwillig preisgeben. Wir wissen aber, bei Problemen im Bereich Datenschutz steht uns weiterhin der Landesdatenschutzbeauftragte, Herr Holst, mit seinem Team in Bremerhaven mit Rat und Tat zur Verfügung. Er wird sicher weiterhin sein Möglichstes tun, damit in Behörden und der Privatwirtschaft dem Datenschutz ein entsprechender Platz eingeräumt wird. – Vielen Dank!

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Sicherlich hat auch dieses Thema mit Datenschutz zu tun, wobei ich wirklich meine, dass das ein eher randständiges Problem ist, denn bei diesen Daten handelt es sich doch eher um Daten mit Raumbezug, und die personenbezogenen Daten, die einen Datenschutz erforderlich machen, stehen dort nicht im Vordergrund. Wenn es denn zu einem Problem kommen könnte, es können bei dieser Systematik Datensätze übereinander gelagert werden, und es können auch personenbezogene Daten hinzugezogen werden, dann gibt es aber die technischen Möglichkeiten, Datenschutz zu gewährleisten.

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Abschließend möchte ich zur organisatorischen Frage „öffentlicher Datenschutz und Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich“ noch einmal die seit Jahren von der FDP/ DVP-Fraktion vorgetragene Position erläutern, dass wir eine Zusammenlegung dieser beiden Bereiche, eine Bündelung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz befürworten. Heute Morgen hat unser Ministerpräsident – wie ich meine, zu Recht – ausgedrückt, dass wir vom Bürger her denken müssen, wenn wir eine Verwaltung organisieren. Der Bürger wendet sich, wenn er einen Missbrauch zu erkennen glaubt, eben an den Landesdatenschutzbeauftragten, weil von außen nicht erkennbar ist, wer letzten Endes zuständig ist.

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Ich möchte dieses Thema nicht vertiefen. Ich möchte Ihnen nur vor Augen führen, wie wir einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Anforderungen der Sicherheit und dem Grundrecht der Freiheit betrachten müssen. Hier sehe ich keinen Unterschied zwischen Datenschutz und Polizei. Beide, die Polizei und die Ämter für Datenschutz, haben die Aufgabe, Teile unserer Verfassungsordnung zu schützen. Beide haben aber auch die Aufgabe, den Bürger zu schützen. Natürlich gibt es auch immer einmal Zwist. Das kennen wir ja auch im Datenschutzbereich, wenn ein Behördenvertreter kommen muss. Die Polizei will natürlich viel wissen, und dieses Wissen wollen sie auch lange vorhalten und natürlich auch umfangreich bearbeiten. Hier müssen beide aufeinander zugehen. Ich sage es hier noch einmal: Ein guter und richtiger Datenschutz ist sinnvoll und muss unbedingt eingehalten werden.

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Dennoch ist es wichtig, den Datenschutz weiterzuentwickeln und seine Funktionen weiterhin aufrechtzuerhalten. Das bedeutet zum einen, die Beschwerden aufzunehmen, eine Kontrollfunktion auszuüben, und zum anderen – ein Schwerpunkt, den Sie selbst weiter ausbauen wollen –, die Beratung der Betroffenen zu stärken. Wir möchten Sie hier unterstützen und in diesem Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und übergeordneten Gesichtspunkten in unserer Gesellschaft auch den konstruktiven Dialog anbieten. Wir glauben, dass wir die Diskussion mit dem Datenschutz, mit Ihren Mitarbeitern, frühzeitig beginnen sollten, um bei zu beschließenden Gesetzen oder auch bei Maßnahmen der Regierung möglichst frühzeitig auf das reagieren zu können, was der Datenschutz uns hierzu sagt.

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Jetzt hat das durch das Thema Verwaltungsreform – ich komme zum Schluss – vielleicht noch einmal eine andere Brisanz bekommen, weil man natürlich auch versuchen muss, Synergieeffekte freizulegen. Wir haben für den Datenschutz im Innenministerium ein Referat, das, wenn ich es auswendig richtig weiß, mit insgesamt 5 oder 5,5 Stellen ausgestattet ist, und wir haben das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz außerhalb des Innenministeriums mit 16 Stellen. Dass man da auch von der Aufgabenstellung her einmal überlegen muss, diese Tätigkeiten zusammenzuführen und auf die unabhängige Stelle zu übertragen, ist, glaube ich, das Zeichen der Zeit. Wir sollten dies angehen und den Datenschutz gerade in Zeiten leerer Kassen nicht hinten herunterfallen lassen. Das Beispiel Rasterfahndung hat es gezeigt.

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Der Datenschutz ist ein ganz wichtiges Gut. Es ist notwendig, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht nur in Zeiten, in denen wir aufgrund der Sicherheitslage einschneidende Maßnahmen durchführen müssen, unabhängig und ohne Druck arbeiten kann. Wir haben Ihnen in diesem Zusammenhang vor wenigen Monaten eine Empfehlung gegeben. Es ist schon schwierig, wenn der Datenschutzbeauftragte nicht nur der Rechtsaufsicht, sondern in Teilen eben auch der Fachaufsicht des Innenministers unterliegt. Ich meine, dass man insoweit über eine andere Konstruktion nachdenken sollte. Es sollte nicht einmal der Anschein erweckt werden, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht unabhängig agieren kann.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in den vergangenen Jahren unermüdlich und korrekt und in jedem Falle in guter Zusammenarbeit mit dem Landtag, vor allem aber im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, eine gute Arbeit geleistet, ebenso seine Behörde. Die SPD-Fraktion scheut sich nicht zu sagen, der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat sich in den vergangenen Jahren seiner Tätigkeit um den Datenschutz in diesem Lande verdient gemacht. Dafür unseren herzlichen Dank.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Sechster Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/1137, sowie der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Sechsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2003 sowie Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde, Drucksache 4/1294, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1458.

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Hinzu treten die Aufgaben nach Paragraph 27 Absatz 1 des Bremischen Datenschutzgesetzes. Danach überwacht der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Einhaltung der Vorschriften des Bremischen Datenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz. Neben dem Bremischen Datenschutzgesetz gibt es rund 80 verschiedene landesrechtliche Regelungen mit Vorschriften über den Datenschutz. Hinzu tritt eine Vielzahl von bundesrechtlichen Regelungen, die von den Stellen des Landes und der Kommunen vollzogen werden.

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Dass der Datenschutz weiterhin von Relevanz ist, merken wir auch daran, dass zum Beispiel das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte ein Thema ist, das vom Datenschutz erfolgreich und gut begleitet wird. Auch das Informationsfreiheitsgesetz, das hoffentlich zum 1. Juni 2006 zum Abschluss kommt, wird vom Datenschutz begleitet. Das möchte ich zu diesem Thema sagen.

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Meine Damen und Herren, im Eingang befindet sich die Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2003 – 24. Tätigkeitsbericht. Die Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird Ihnen als Drucksache 13/2650 zugehen. Ich schlage vor, die Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Drucksache 13/2650, an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

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Einen weiteren Bereich möchte ich noch kurz ansprechen: den privaten Datenschutz. Herr Kollege Pörksen, der private Datenschutz gehört zurzeit nicht zu den Aufgabenfeldern des Datenschutzbeauftragten und ist deshalb auch nicht in seinem Tätigkeitsbericht erwähnt. Dennoch dürfen wir ihn natürlich nicht aus den Augen lassen; denn erst eine gemeinsame Betrachtung von öffentlichem und privatem Datenschutz würde unserer Meinung nach dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gerecht werden. Die Wahrung dieses Grundrechts ist, wie wir alle in der jetzigen Diskussion immer wieder erleben, tatsächlich von zen

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Zu Frage eins: Die Notwendigkeit der Einbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Erprobung und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist mit Blick auf die Qualität und Quantität der datenschutzrechtlichen und -technischen Fragen unstrittig. Demgemäß wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz seitens des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales frühzeitig über die Bewerbung Bremens als Testregion informiert und nach der Auswahl Bremens um Begleitung des Vorhabens gebeten. In der Folge wurden zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Arbeitsgemeinschaft der Selbstverwaltung als Träger des Vorhabens erste Kontakte geknüpft, um den datenschutzrechtlichen und -technischen Beratungsbedarf zu klären.

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Die Aussage, Datenschutz sei Nebensache und wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten, ist genauso töricht wie schädlich. Meine Damen und Herren, es geht darum, ein Problembewusstsein für Datenschutz zu vermitteln. Einmal preisgegebene oder illegal erhobene Daten können nicht mehr zurückgeholt werden. Die Betroffenen wissen oft nicht einmal, was mit ihren Daten geschieht. Aber, meine Damen und Herren, das muss nicht nur den Bürgern, sondern auch den Arbeitgebern verdeutlicht werden. Es ist in der Tat erschreckend, wie gering das Verständnis seitens mancher Arbeitgeber für die berechtigten Belange des Datenschutzes ihrer Arbeitnehmer ausgeprägt ist. Es ist auch richtig, dass wir hier die Rechtslage den veränderten Umständen anpassen müssen, um einen effektiven Datenschutz gerade auch bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchzusetzen.