Wir müssen uns auch der Herausforderung stellen, mehr qualifizierte Einwanderer für unsere Wirtschaft zu gewinnen. Auch hier könnten wir von anderen Ländern lernen. Kanada zeigt, wie man Migration steuern und den Wert einer offenen und toleranten Gesellschaft mit den wohlverstandenen Interessen einer Nation verbinden kann. Es ist wichtig, dass wir jungen, talentierten Menschen aus allen Teilen der Welt an unseren Hochschulen Möglichkeiten geben, sich weiterzuentwickeln, so, wie es in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland gang und gäbe war. Junge Menschen hier auszubilden bedeutet: Auch, wenn sie in ihre Heimatländer zurückkehren, gibt es Verbindungen zu Deutschland, Verbindungen zu den Unternehmen, was dem gemeinsame Nachvornekommen dient.
Meine Damen und Herren, ich werbe immer dafür, dass wir die volle Realität wahrnehmen. Wahr ist auch, dass in den letzten Jahren nicht nur die besten Köpfe zugewandert sind, sondern dass es seit vielen Jahren in erheblichem Maße aus unterschiedlichsten Gründen auch eine Zuwanderung in die Arbeitslosigkeit und in unsere Sozialsysteme gibt. Aktuell stehen wir wieder vor steigenden Asylbewerberzahlen. Das ist Thema eines weiteren Dringlichkeitsantrags. Auf die Fragen, wie die Asylbewerber vernünftig untergebracht werden können, wird nachher einzugehen sein. Jedenfalls geht das Bundesamt für Migration im Moment bei den Asylbewerberzahlen von einem Wachstum von 30 % gegenüber dem Vorjahr aus. Wir sind Gott sei Dank noch weit entfernt von den gigantischen Zahlen Anfang der neunziger Jahre. 30 % Wachstum ist aber schon eine ganze Menge. 36.000 Asylbewerber werden es nach Schätzungen des Bundesamtes in diesem Jahr sein. Interessant ist, dass nach den Aussagen des Bundesamtes in diesem Jahr 57 % aller Asylbewerber aus islamisch geprägten Ländern kommen.
gibt es aber auch schriftliche Berichte zu der Situation vom 16.09.2010, Drucksache 16/4885, und vom 17.09.2010. Wir wollen, wie auch vom stellvertretenden Amtschef Herrn Zwick im sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags berichtet worden ist, die Bemühungen der Landeshauptstadt München, hier für die Zuströme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Unterkünfte zu finden, dadurch flankieren, indem wir einen runden Tisch machen. Die Einladung ist inzwischen verschickt. Der runde Tisch findet am 26.10.2010 statt. Die Einladung ist, so teilt mir mein Haus mit, an die Fachsprecher der Fraktionen im Bayerischen Landtag ergangen. Sie datiert vom 08.10. und ging außerdem an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und an die Landeshauptstadt München.
Darauf, Frau Grönert, gehen Sie nicht ein, dass der größte Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hier in Bremen versucht, die Chance der Migration zu nutzen, um Bildung zu erlangen und in Arbeit zu kommen.
der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration, die Zukunft der Zusammenarbeit im Familien- und Erbrecht, die Zukunft der Innenpolitik ab dem Jahre 2010, das Thema Gewaltvideos und Gewaltspiele.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht für dieses Jahr von bundesweit mehr als 48 000 Asylanträgen aus. Insbesondere die Zahl der Asylbewerber aus Serbien und Mazedonien sowie aus Bosnien-Herzegowina hat deutlich zugenommen. Im Vergleich zum August dieses Jahres haben sich die Asylanträge aus diesen Ländern etwa vervierfacht. Wohlgemerkt, die Anerkennungsquote für Menschen aus diesen Ländern ist gering.
Aufgrund des Abschiebungsstopps muss kein in Sachsen-Anhalt aufhältiger syrischer Staatsangehöriger fürchten, nach Syrien abgeschoben zu werden. Zudem wird zurzeit nahezu allen syrischen Flüchtlingen, die nach Deutschland gelangen, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zumindest ein subsidiärer Schutz mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis zuerkannt.
auf Gewährung subsidären Schutzes durch das Bundesamt für Migration für Flüchtlinge geprüft und bearbeitet wird. Wird der Antrag positiv beschieden, dann entfallen die Beschränkungen. Wird er abgelehnt, folgt daraus regelmäßig die Pflicht auszureisen. Die Aufenthaltsbeschränkungen gelten grundsätzlich fort, bis die betroffene Person ihrer Pflicht, Deutschland zu verlassen, nachgekommen ist.
Danke schön! – Die übrigen Rednerinnen und Redner haben ihre Reden zu Protokoll gegeben. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt folgende Überweisungen: Die Drucksachen 15/1015, 15/1016 – Stichworte Elternarbeit sowie Verschuldungskarrieren – sollen federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie mitberatend an den Jugendausschuss überwiesen werden. Die Drucksache 15/1017 – Stichwort Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen – soll an den Gesundheits- sowie auch an den Hauptausschuss überwiesen werden. – Ich stelle keinen Widerspruch fest. Dann verfahren wir so.
Interessant für mich ist die Stellungnahme des Thüringer Landkreistages. Deswegen möchte ich hier noch einmal darauf eingehen. Sie haben den Grundgedanken des Asylrechts vorangestellt, der folgender ist: „Demjenigen, der in seinem eigenen Land nicht mehr leben kann, weil durch das politische System seine Freiheit, sein Leben und seine Güter bedroht sind, ist Zuflucht zu bieten. Grundsätzlich betrifft dies nicht eingereiste Ausländer aus dem EG-Staat und einem sicheren Drittstaat.“ Ich denke, deshalb steht der zeitweilige Aufenthalt von Flüchtlingen in unserem Land, nicht schwerpunktmäßig die Frage der Integration im Vordergrund. Denn jede Integration erschwert auch die Rückführung. Bei geduldeten Flüchtlingen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, kann sich diese Situation durchaus anders darstellen. Die Landkreise lehnen eine Ausweitung der Residenzpflicht ab, da ihrer Meinung nach nur durch eine Beschränkung des Aufenthalts eine Erreichbarkeit der Asylbewerber und damit auch eine zügige Durchführung der Verfahren erzielt werden kann. Befürchtet wird, dass Asylbewerber nicht zeitnah für die Klageverfahren bei den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen, insbesondere beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Gerichten.
([…] bei der Ausübung ihrer Rechte zu hel- fen." Die Bundesregierung wurde sogar aufgefordert, in ihrem nächsten Bericht über die Arbeit der Beauf- tragten der Bundesregierung für Migration, Flücht- linge und Integration zu informieren. Daher muss die Bürgerschaft dies heute einfach mit beschlie- ßen, wenn sie es ernst meint mit einem Senioren- mitwirkungsgesetz. Der Links-Fraktion geht es noch um einen weite- ren, sehr wichtigen Aspekt. Das Bild von älteren Menschen wird häufig über Defizite im Alter defi- niert. Auch dieses Bild können und müssen wir mit einem modernen Seniorenmitwirkungsgesetz än- dern. Ältere Menschen besitzen Wissen und Le- benserfahrung, die von unschätzbarem Wert sind. Dies an die jüngere Generation weiterzugeben hal- ten wir für ebenso unverzichtbar, wie das ehren- amtliche Engagement für die Weiterentwicklung ei- ner Solidargemeinschaft zu nutzen. (Beifall bei der LINKEN)
Vollziehbar ausreisepflichtige Personen sind gesetzlich verpflichtet, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. In einem Verwaltungsverfahren wird auf der Grundlage des Asylverfahrens- und des Aufenthaltsgesetzes vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter den zuständigen Ausländerbehörden die Ausreisepflicht eines Ausländers festgestellt. Für Thüringen, aber auch die anderen Länder hat eine freiwillige Ausreise dieser Personen grundsätzlich Priorität gegenüber einer zwangsweisen Zurückführung. Daher werden ausreisepflichtige Personen von den Ausländerbehörden regelmäßig auf die bestehenden Möglichkeiten sowohl der Übernahme der Reisekosten als auch der Gewährung einer finanziellen Starthilfe im Rahmen der Bund-Länder-Programme REAG - Reintegration and Emigration Programme for AsylumSeekers in Germany und Government Assisted Repatriation Programme (GARP) hingewiesen. Trotz des teilweisen Ausstiegs des Bundes in diesem Jahr aus diesen Programmen konnte das Thüringer Innenministerium ihre Fortführung bisher sicherstellen. Die Entscheidung, von der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise Gebrauch zu machen, obliegt natürlich der Verantwortung der Ausreisepflichtigen selbst. Erfolgt keine freiwillige Ausreise, ist die jeweilige Ausländerbehörde nach § 58 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, die bestehende Ausreisepflicht durchzusetzen und die Betroffenen abzuschieben. So wie jede ausländerrechtliche Maßnahme unterliegt auch die Abschiebung einer Einzelfallprüfung. Dabei wird von der zuständigen Behörde insbesondere geprüft, ob der Abschiebung eines Ausländers Abschiebungshindernisse entgegenstehen. Das gilt für alle vollziehbar Ausreisepflichtigen, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit.
Da ist es gut, dass wir bei der Novellierung des Kinderfördergesetzes das Bildungsprogramm „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ nun für alle Einrichtungen verbindlich machen. Denn in diesem Bildungsprogramm werden explizit Diversität und Migration als fachliche Grundorientierung genannt und ausgewiesen. Kinder lernen schon früh, dass wir eine plurale Gesellschaft haben. Außerdem wird ihnen beigebracht, Toleranz gegen andere zu üben. Das müssen wir ausbauen, wenn wir dieses Programm jetzt fortschreiben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, regen Sie sich nicht auf, Sie sollten einmal die Berichte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lesen.
Frau Schmitt, es gibt keine Politik der SPD im Eingabenausschuss. Es gibt eine Einzelfallprüfung, die sich danach richtet, wie der Einzelfall gelagert ist, wie die persönliche Situation der Petenten ist, und ob wir dort helfen können. Und in diesem Fall ist es eindeutig so, dass eine Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorliegt, der man nicht folgen muss.
Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge feststellt, dass es in diesen Ländern keine systematische Verfolgung gibt, dann ist das eine Einschätzung, der wir als Ausschuss und als einzelne Mitglieder in diesem Ausschuss nicht widersprechen können.
Asylantrag gestellt, der abgelehnt worden ist. Dann gab es eine Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für diesen Einzelfall, und dort ist dann auch nur zu beurteilen, ob es Abschiebehemmnisse gibt. Diese Entscheidung ist in diesem Ausschuss nach meiner Erinnerung mehrheitlich gefallen, nicht nur von einer Fraktion, und diese Debatte können Sie auch in Bezug auf andere Eingaben – in Ihrem Fahrplan gibt es noch einen anderen Fall, da war das genauso – verfolgen. Diese Fälle sind fast identisch, auch in der Vorbringungsweise. Sie sind eindeutig entschieden worden und sie müssen auch eindeutig entschieden werden, aber in jedem Einzelfall. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die Qualität der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein ist anerkannt hoch. Wie der Antwort zur Kleinen Anfrage des Kollegen Jezewski zu entnehmen ist, werden Abschiebehaftgefangene bei der Aufnahme ärztlich untersucht. Bei Bedarf werden Fachärzte eingeschaltet. Die Mitarbeiter der Abschiebehafteinrichtung Rendsburg werden entsprechend geschult, um sensibel für Warnhinweise zu sein. Der ständige Austausch zwischen Anstaltsleitung und der Mitarbeiterin des Diakonievereins Migration e. V. bringt weitere wertvolle Unterstützung, indem den Gefangenen Verfahrens- und Sozialberatung angeboten wird. Auch werden gegebenenfalls Dolmetscher hinzugezogen.
Wir sprechen hier über einen Menschen, den unsere staatlichen Kräfte selber in den Fokus gerückt haben und der durch das Verhalten der Polizei in den Medien aufgetaucht ist; das ist ein besonderer Fall. Es gibt sogar Berichte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, auch von anderen Menschenrechtsorganisationen, dass Tschetschenen, die nach Russland abgeschoben werden, ins Gefängnis kommen, gefoltert werden und zu Geständnissen gezwungen werden. Dieser junge Mann stand im Fokus der gesamten Öffentlichkeit und Presse und die russischen Behörden und Geheimdienste wissen davon. Sie werden gleich entscheiden, dass wir die Sache ablehnen. Aber mich wundert es, dass Herr Schumacher überall genauso argumentiert wie hier, und ich glaube, er liest die Berichte nicht und informiert sich überhaupt nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung, die es mit aller Entschiedenheit zu bekämpfen gilt. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung, Frau Maria Böhmer, hat dies gesagt. Eine Ehe, die unter Druck, Nötigung, Erpressung und Ausübung von Gewalt geschlossen wird, ist mit unserer Wertordnung und unserer Vorstellung von einem selbstbestimmten Leben nicht vereinbar, sondern inakzeptabel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind aufgefordert, Stärke zu zeigen, Betroffenen beizustehen und Hilfen anzubieten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fünfte Altenbericht der Bundesregierung liegt jetzt vor. Sein Thema: „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft“. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen birgt jede Menge Zündstoff. Die Themen reichen von Erwerbsarbeit, Bildung und Einkommenslage im Alter über Chancen der Senioren, der Seniorenwirtschaft, über familiäre und private Netzwerke, Engagement und Teilhabe bis zur Migration. Der Altenbericht wirbt für ein neues Leitbild des produktiven Alters, und das genau ist der Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Albert Schmid, der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, sagt dazu: Bei einigen Zehntau
Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie vorpreschen und nicht die umfassende Evaluierung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abwarten,
Die Integration von Zuwanderern ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Für mehr als jeden fünften Einwohner in Nordrhein-Westfalen ist Migration Teil der eigenen und familiären Identität. Dabei gelingt Integration vor allem über Bildung und Arbeitsmarkt. Angesichts einer älter werdenden Bevölkerung helfen erfolgreich integrierte Menschen, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, aber auch die Zukunftsfähigkeit der Sozialsysteme zu sichern.
Wir brauchen Migration und Integration, meine Damen und Herren. Die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung von Immigranten ist groß. Deshalb sind Menschen mit Migrationshintergrund keine Belastung, sondern auch kulturell und ökonomisch eine wichtige Bereicherung. Ich möchte nur einige Beispiele nennen:
1. Welche Fristen haben die ausführenden Behörden bei der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordneten Abschiebung bzw. Überstellung von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis zu beachten?
Die Familie hatte bereits 2009 in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt, nachdem sie von Polen nach Deutschland eingereist war. Schon damals hatte das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt, dass nach der sogenannten Dublin-IIVerordnung Polen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Die Familie wurde daraufhin nach Polen überstellt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte daraufhin die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens ab und ordnete die Abschiebung der Familie nach Polen an.
Zu den Fragen 1 und 2: Das Asylverfahrensgesetz selbst gibt keine Frist für die Zustellung der Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hinsichtlich Abschiebungen bzw. Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung vor. Ferner wird durch § 34 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz einstweiliger Rechtsschutz gegen die Abschiebungsbescheide ausgeschlossen. Das heißt konkret, die Betroffenen können sich de facto gegen einen anberaumten Abschiebetermin nicht zur Wehr setzen.
Die Inanspruchnahme eines effektiven Rechtsschutzes setzt voraus, dass den Betroffenen die Abschiebungsanordnung rechtzeitig zugestellt wird. Die rheinlandpfälzischen Behörden sind in der Umsetzung der höchstrichterlichen Entscheidung deshalb mit Schreiben vom 2. Juli 2012 angewiesen worden, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassenen Abschiebungsbescheide unmittelbar nach Eingang bei der Ausländerbehörde dem Betroffenen selbst bzw. dem zuständigen Rechtsanwalt zuzustellen.
Zu Frage 3: Der Landesregierung sind zurzeit keine weiteren Fälle bekannt, in denen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge den Betroffenen nicht rechtzeitig ausgehändigt wurden.