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Hinzu kommen viele weitere Maßnahmen, die der Bund geliefert hat, um genau in die Richtung zu gehen, auf die der Gesetzentwurf abzielt: schnellere Verfahren, schnellere Entscheidungen, das Datenaustauschverbesserungsgesetz, das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Asylpakete I und II, einheitlicher Flüchtlingsausweis, ein neuer Chef und Umstrukturierung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Verschärfung der Abschiebungen und Abbau von Abschiebehemmnissen, 3 000 zusätzliche Mitarbeiter für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das hat auch schon Wirkung gezeigt; denn die Bearbeitungszeit pro Fall wurde um zwei Monate verkürzt. Inzwischen werden täglich 2 000 Entscheidungen getroffen. Das hilft, den Berg an Anträgen schnell abzuarbeiten.

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Und es geht weiter: Für die Integration der zugewanderten Menschen erhalten die niedersächsischen Kommunen Zuwendungen des Landes nach Maßgabe der dazu erlassenen Richtlinien für die Koordinationsstellen für Migration und Teilhabe, die Integrationslotsinnen und -lotsen, Demokratie und Toleranz sowie zu Migration, Teilhabe und Vielfalt. Das ist noch mal ein bunter Strauß an Mitteln.

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Bis 1969 gab es im Bund ein Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Seit 2013 gibt es in Niedersachsen in der Staatskanzlei ein Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, die sich um Migration, Teilhabe, Heimatvertriebene, Spätaussiedler, Geflüchtete und Menschen kümmert, die vor Krieg und Bürgerkrieg geflohen sind. Im Jahr 2018 soll im Wissenschaftsministerium eine weitere Landesbeauftragte eingesetzt werden, die sich ihrerseits um Vertriebene und Spätaussiedler kümmern soll.

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Zu Frage 1: Richtig ist, dass 2013 mit der Berufung der neuen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe auch die vom bisherigen Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler wahrgenommene Aufgabe mit den Aufgaben der neuen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe zusammengeführt wurden. Grund hierfür war die Annahme von hinreichenden Querverbindungen der beiden Aufgabenbereiche.

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Diese Annahme hat sich in der praktischen Aufgabenwahrnehmung nur punktuell bestätigt. Vielmehr ist deutlich geworden, dass die Schwerpunkte der Arbeit für die jeweilige Klientel sich deutlich unterscheiden und allein die Fülle der Aufgaben im Bereich Migration und Teilhabe die volle Aufmerksamkeit und Arbeitskraft der ehrenamtlich tätigen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe beansprucht.

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Meine Damen und Herren! Es ist völlig klar, dass die Zunahme der Einwanderung, insbesondere die Zunahme der illegalen Migration nach Deutschland, hier zu einer Zunahme des Problems von Zwangs- und Kinderehen führt. Wir müssen gesetzliche Regelungen dafür schaffen, wie wir mit diesem Problem umgehen. Dafür müssen wir uns zuerst darauf verständigen, woher das Problem kommt. Jeder, der ein bisschen ehrlich mit dem Thema Migration umgeht, muss feststellen, dass wir hier durch

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Das Zweite: Der Freistaat hat auch schon in der Vergangenheit mit beschränkten personellen Ressourcen den Prozess des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hier in Sachsen unterstützt. Aber es ist eben nicht originäre Aufgabe der Landesverwaltung, die Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wahrzunehmen. Im Übrigen: Wenn dieser Antrag so einfach damit umzusetzen wäre, 20 Leute aus der Staatsverwaltung herauszuziehen, dann müssten wir doch feststellen, dass wir offensichtlich einen Personalüberhang in der Staatsverwaltung haben. Wir reden aber derzeit darüber, dass wir einen angemessenen Prozess zur Personalausstattung und Aufgabenwahrnehmung der Staatsverwaltung führen. Insoweit springt dieser Antrag, selbst wenn man ihn an dieser Stelle ernst nehmen würde, zu kurz. Denn: Woher sollten wir die 20 Planstellen nehmen?

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Zu den Zielen der europäischen Asylpolitik gehört, die irreguläre Migration zu reduzieren, Menschenleben zu retten und Außengrenzen zu sichern. Wir sprechen hier von einer starken gemeinsamen Asylpolitik und einer neuen Politik der legalen Migration.

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Darüber hinaus beachtet die Linksfraktion nicht, dass Migranten nur dann am Relocation-Verfahren der EU teilnehmen dürfen, wenn sie aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von mindestens 75 % im EUDurchschnitt stammen. Dies dürfte zumindest auf die in den italienischen Lagern befindlichen Boatpeople regelmäßig nicht zutreffen. Der Antrag der Linksfraktion vereinfacht hier in unzulässiger Weise und zielt wieder einmal auf die Schaffung vollendeter Tatsachen ab, so wie der Kollege heute von den fast zwangsmäßigen Folgen von Migration gesprochen hat, Herr Stange, und völlig außer Acht gelassen hat, dass diese Migration an sich schon illegal und gegen den Rechtsstaat gerichtet war.

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Man muss aber schon darüber diskutieren, welche Kriterien Sie dabei anlegen. Welche Gruppen sollen gefördert werden? Ich vermisse dort ein Stück weit eine grundsätzliche Konzeption der Landesregierung, wenn es um Teilhabe, um Migration und um Integration geht. Welche Gruppen sollen in Zukunft weiterhin solch eine Förderung erhalten? Sollen Einzelgruppen stärker in den Fokus genommen und einzeln gefördert werden? Welche anderen Gruppen kommen noch infrage? Was ist beispielsweise mit den Sinti- und Roma-Verbänden, also den autochthon deutschen Minderheitengruppen? Was ist mit Migrantinnen- und Migrantengruppen, die ja auch z. B. in der Kommission für Migration und Teilhabe vertreten sind? Aber darüber werden wir uns ja hoffentlich noch weiter unterhalten.

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Meine Damen und Herren, das gilt auch für den großen Bereich der Migration. Die Migration wird eine der großen Herausforderungen sein, mit denen Niedersachsen und die Bundesrepublik in den nächsten Jahren, vielleicht auch Jahrzehnten konfrontiert sein werden. Das sind Entwicklungen, denen wir uns stellen müssen und zu denen wir uns positionieren müssen. Das Land hat ja in sehr vielen Bereichen ganz konkret damit zu tun.

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In Punkt 8 des Vertrages ist die Rede davon, dass Migration eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung sei. Punkt! Negative Folgen werden nicht erwähnt. Wer das unterschreibt, legt sich also fest, dass Migration immer etwas Gutes sei. Ich erinnere noch einmal an die Waagschale. Aber es hat keine Rechtswirkung?

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In Punkt 10 heißt es: Die Unterzeichner wollen sicherstellen, dass über Vorteile und Herausforderungen von Migration in den Unterzeichnerstaaten informiert werden soll, mit dem Ziel, negative Einstellungen zur Migration zu verhindern.

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unsere Voraussetzungen für gewollte Migration definieren, weil wir auch ein Interesse daran haben, dass es in bestimmten Teilbereichen zu Migration kommt. Da scheinen Sie ja grundsätzlich Angst zu haben. Deshalb ist es auch richtig, dies auf internationaler Ebene anzusprechen.

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In dem Pakt stehen Punkte drin, die richtig sind, und ich habe eigentlich vermutet, Sie teilen diese Ansichten. Da steht etwas von Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Migration auslösen. Also, die Aussagen in dem Pakt zielen darauf, Migration so gut es geht zu unterbinden. Es ist von der Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten die Rede. Ja, das ist richtig, und das ist nötig. Wo, wenn nicht auf internationaler Ebene muss man dafür Rahmenbedingungen schaffen?

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Ich fasse zusammen: Durch den „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ wird nicht ein Flüchtling mehr nach Deutschland kommen. In die Entscheidungssouveränität der Nationalstaaten wird nicht eingegriffen. Menschen bekommen durch den Pakt nicht einfacher Asyl in Deutschland. Und wer behauptet, dass dieser Pakt zu mehr Migration nach Deutschland führt, der lügt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, viel wichtiger ist aber: Glauben Sie allen Ernstes - das hat Herr Birkner, finde ich, noch einmal richtig gesagt; dieser Pakt an sich hat ja schon einen Mehrwert, weil das Phänomen Migration, das weder neu ist, noch sich verändert hat, das gerade im Rahmen der Fluchtbewegungen durch Kriegssituationen, durch Krisen- und Konfliktregionen massiv zugenommen hat -, dass das allein bewältigt werden kann? Glauben Sie allen Ernstes, dass dann, wenn dieser Pakt nicht zum Tragen kommt, weniger Flucht, weniger Migration stattfinden? - Das ist nicht der Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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Ich meine, dass Migration Chancen beinhaltet, möchte Ihnen aber mit einem Beispiel verdeutlichen, dass das unterschiedlich gesehen werden kann. Friedrich Trumpf ist 1885 in die USA ausgewandert und hat den Amerikanern einen - nach seinen eigenen Angaben - Milliardär geschenkt. Nach dem Pakt könnte man sagen: Das ist eine positive Auswirkung der Migration.

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Barack Obama Senior ist Ender der 50er-Jahre in die USA ausgewandert und hat den Amerikanern einen nach meiner Ansicht ganz hervorragenden Präsidenten gegeben, und ich bin sicher, dass viele Amerikaner das als eine negative Auswirkung der Migration sehen. Ich würde das als eine positive Auswirkung der Migration sehen. Insofern ist dieses Thema mit sehr viel Interpretationsspielraum behaftet.

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Womit wir bei den Fakten wären: Der Pakt bekräftigt rechtliche Prinzipien, die die Staaten ohnehin befolgen müssen, weil sie in völkerrechtlichen Verträgen festgelegt sind, wie beispielsweise Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Dem Namen nach - „Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ - dient er unserem nationalen Interesse und stellt eine Reaktion auf die unkontrollierte Zuwanderung der Jahre 2015 und 2016 nach Europa dar. Ihm liegt die Erkenntnis der New York Declaration zugrunde, dass Wanderungsbewegungen nicht mehr allein national gesteuert werden können und einer dauerhaften internationalen Zusammenarbeit bedürfen. Zu dem Wunsch nach einer wirksamen Steuerung kommt noch die wissenschaftlich inzwischen gut belegte Erkenntnis hinzu, dass sichere, geregelte und legale Migration im Interesse aller Beteiligten ist.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auseinandersetzung mit Migration und Integration ist wichtig. Sie muss gerade auf internationaler Ebene stattfinden. Es handelt sich um ein Thema, das global betrachtet werden muss und für das auch global Lösungen gefunden werden müssen. Es hilft uns überhaupt nicht, zu glauben, Migration ließe sich dadurch steuern oder gar verhindern, dass wir Mauern bauen, Zäune hochziehen oder so tun, als gäbe es kein internationales Problem von Fluchtursachen, meine Damen und Herren. Das zeigen auch die Verhandlungen der mehr als 190 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu diesem Dokument. Es ist ein Thema, das wir mit Vernunft und Augenmaß angehen müssen.

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Besinnen zumindest Sie sich auf ein zentrales Element der Innenausschussreise in der letzten Woche. Migration und Flucht nicht als Problem und Migranten und Flüchtlinge nicht als Belastung zu sehen, sondern menschenrechtliche Aspekte in den Vordergrund zu stellen, das ist die Philosophie des Bürgermeisters von Palermo, Leoluca Orlando, den wir kennengelernt haben. In der von ihm publizierten Charta von Palermo, die er der Delegation des Landtags eindrücklich vorgestellt hat, heißt es – Zitat –: „Es ist notwendig, den Ansatz zu ändern in dem Sinn, dass das Problem Migration dem Recht auf Freizügigkeit Platz macht. Kein Mensch hat den Ort, an dem er geboren wird, ausgesucht oder sucht diesen aus; jeder Mensch hat den Anspruch darauf, den Ort, an dem er leben, besser leben und nicht sterben möchte, frei zu wählen.“ Das Aufenthaltsrecht – so Orlando ganz persönlich zu der Delegation von sächsischen Landtagsabgeordneten – sei moderne Sklaverei.

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Hier in Sachsen folgten mehr als zwei Jahrzehnte politischer Ignoranz gegenüber den Ursachen der fremdenfeindlich und rassistisch motivierten Ausschreitungen von Anfang der 1990er-Jahre. Es war auch eine Zeit, die davon geprägt war, dass das politische Handeln der Verantwortlichen beim Thema Asyl und Migration charakterisiert war von Restriktion. Asyl, Migration und Einwanderung wurden nicht als Chance begriffen. Hier in Sachsen hatten wir es 20 Jahre lang mit einer Politik der Abwehr zu tun.

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desbeauftragten für Migration, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen und Kirchen.

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Meine Damen und Herren, nun klingt die Bezeichnung – darauf komme ich jetzt zu sprechen – Beauftragter für Migration und Integration im Gesetzentwurf der Staatsregierung so ähnlich wie die Bezeichnung Migrationsbeauftragter im Gesetzentwurf der LINKEN. Aber dann ist es mit den Gemeinsamkeiten in der Tat auch schon vorbei. Während sich der Beauftragte für Migration und Integration, so wie wir als Koalition und die Staatsregierung ihn wollen – das bestreiten wir gar nicht –, eng an die Aufgaben der bisherigen Ausländerbeauftragten und an die Aufgaben der kommunalen Ebene anlehnt, setzt DIE LINKE ganz andere Schwerpunkte. Nicht umsonst sehen die kommunalen Spitzenverbände – Sie haben es angesprochen – den Gesetzentwurf, auch mit Blick auf den Aufgabenzuschnitt des Migrationsbeauftragten, äußerst kritisch.

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Was man erst einmal abstrakt sagen kann: Die Diskrepanz zwischen den Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und den Eingängen bei den Verwaltungsgerichten resultiert zum großen Teil daraus, dass Verfahrensabschlüsse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die letztlich einen positiven Bescheid für den Antragsteller zur Folge haben, sich nicht bei den Verwaltungsgerichten wiederfinden. Das heißt, mehr als die Hälfte dieser Diskrepanz zwischen den Zahlen beim BAMF und bei den Verwaltungsgerichten resultiert aus diesem Umstand.

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Zudem wurde Ihr Antrag von der Realität überholt – leider, muss man an dieser Stelle sagen. Nach den Vorkommnissen rund um die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und entsprechenden Hinweisen darauf, dass es auch bei anderen Außenstellen einen gewissen Anfangsverdacht gibt, dass Fehlentscheidungen getroffen worden sind, müssen wir uns grundsätzlich damit auseinandersetzen, wie wir auf der sächsischen Ebene damit umgehen und welche Auswirkungen das gegebenenfalls auch auf die Arbeit der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hier in Sachsen hat.

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Was kommt noch auf uns zu? Das Konzept soll stärker als bisher die Herausforderungen in den Blick nehmen, die durch Migration und Inklusion entstanden sind. Wie man die Probleme der Migration bzw. Integration löst, haben wir Ihnen gezeigt: eine getrennte Beschulung von Migranten mit dem Ziel, sie auf einen Schul- bzw. Berufsabschluss auf dem Niveau ihrer Heimatländer vorzubereiten. Dort werden diese zum Wiederaufbau dringend benötigt. Sie haben das abgelehnt.

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seine eigene Meinung wird das Prägende in einer Diskussion zum Thema Migration sein. Wenn sich nämlich innerhalb der Gesellschaft die Diskutanten nicht aufeinander zubewegen wollen, dann werden wir alle beim Thema Migration verlieren, damit das auch mal klar ist.

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Das sehen wir deutlich anders. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Folgen der Migration, angesichts der Zunahme von Terrorbedrohung und Verbrechen in Europa wirkt eine derartige Schönfärberei geradezu grotesk. Für Europa hat die Migration vor allem negative Folgen.

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Genau das ist das Ziel Ihrer CDU-Kanzlerin. Frau Merkel sagt – ich zitiere –: „Unser Ziel ist, die illegale Migration zu verhindern und durch legale Migration zu ersetzen.“ Damit soll der hunderttausendfache Rechtsbruch seit 2015 nachträglich legalisiert werden. Deutschland ist aber kein Siedlungsgebiet für Sozialmigranten aus aller Welt. Niemand hat das Recht, sich aufgrund eigener Entscheidung dauerhaft in jedem beliebigen Land der Welt niederzulassen.