Suchtipps

Markieren Sie ein Wort und klicken Sie auf das Suchsymbol , um eine neue Suche mit dem markierten Begriff zu starten

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Ich beziehe mich dabei auf meine Einbringungsrede in der ersten Lesung dieses Gesetzes vor einiger Zeit hier in diesem Hause. Ich erinnere daran, dass die Intention dieses neuen Thüringer Schulgesetzes darin besteht, eine in 10, 12 Jahren bewährte Schulstruktur fortzuentwickeln und nicht grundsätzlich umzustürzen und darüber hinaus Bildungsqualität in Thüringen zu entwickeln. Die Fortentwicklung der Thüringer Schulstruktur ist durch Stichworte wie "flexible Eingangsphase" in der Thüringer Grundschule zu beschreiben oder auch durch die Einführung der ersten Fremdsprache in der 3. Klasse. Am Beispiel der Regelschule ist hier das Stichwort der "Praxisklasse" zu nennen, eine spezielle Möglichkeit der Förderung von Schülern, die drohen, den Abschluss an der Regelschule nicht zu schaffen, und zwar der frühzeitigen Förderung in der Praxisklasse. Ich darf an die Leistungsüberprüfung in der 10. Klasse am Gymnasium erinnern, die wir durch eine zentrale schriftliche Zwischenprüfung einführen wollen. Die Art und Weise unseres Vorschlags, den wir vorgelegt haben, orientiert sich vor allem an den Erfahrungen der PISA-Studie, insbesondere der nationalen PISA-Studie. Aber natürlich haben wir auch damit eine Möglichkeit geschaffen, am Gymnasium in der 10. Klasse einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben zu lassen. Oder ich erinnere an die Weiterentwicklung der Förderschule. Dazu hat Frau Abgeordnete Zitzmann sehr ausführlich berichtet. Ich möchte nur noch einmal an dieser Stelle betonen, dass wir Wert darauf gelegt haben, dass nicht mehr die Behinderung, sondern die Förderung von Kindern mit Behinderung im Vordergrund steht, oder dass wir darauf Wert gelegt haben, dass nicht nur die einzelne Förderschule, sondern das Förderzentrum, welches beratend in der ganzen Region wirksam wird, in den Vordergrund gerückt wird.

Link kopiert

Der Bundespräsident hat den gemeinsamen Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung angesprochen. Ich glaube, alle, die diese Erfahrung machen konnten, wissen, und das, was man an Schilderungen über diese Erfahrungen bekommt, zeigt, wie bereichernd das für alle Schülerinnen und Schüler ist und wie sehr es der individuellen Förderung von allen Schülern – mit und ohne Behinderung, von leistungsstarken und leistungsschwachen – dient. Der Bundespräsident sagt – ich zitiere wieder wörtlich, Herr Irmer, damit Sie mir nicht vorwerfen können, ich würde etwas aus dem Zusammenhang reißen –:

Link kopiert

Herr Staatssekretär, worin begründet sich der Meinungsumschwung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Fakultät für Sportwissenschaft der TU München, nun doch den gehörlosen Leistungssportler Christoph B. zum Eignungstest zuzulassen, nachdem zuerst mit der Begründung, „das Erreichen des Ausbildungsziels sei von vornherein ausgeschlossen“, die Aufnahme abgelehnt wurde, und wie gedenkt die Staatsregierung, ein solches Vorgehen, das m. E. eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung darstellt, künftig zu verhindern, und welchen Stellenwert räumt das Staatsministerium der Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein?

Link kopiert

Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die Weiterentwicklung, die wir im Bereich der Förderschulen im Laufe der letzten Jahre im Umgang mit behinderten Kindern bzw. im Umgang mit Kindern, die von Behinderung bedroht sind oder bestimmte Beeinträchtigungen aufweisen, vollzogen haben. In früherer Zeit wurden diese Kinder schwerpunktmäßig nach der Art ihrer Behinderung verschiedenen Schulen zugewiesen. Mittlerweile hat es den so genannten Paradigmenwechsel gegeben, den Versuch, jeweils ein Einzeldiagnoseverfahren bei den Kindern durchzuführen und dann zu versuchen, sie möglichst an den geeigneten Schulort zu bringen und auch unter Einsatz von mobilen sonderpädagogischen Diensten immer mehr Kinder und Jugendliche in das Regelschulwesen zu integrieren. Mittlerweile werden immerhin mehr als 10000 Kinder und Jugendliche, die in ganz unterschiedlicher Form – motorisch, physisch, geistig, im Lernbereich oder im Entwicklungsbereich – spezifische Beeinträchtigungen und Probleme aufweisen, in ganz normalen Schulen unterrichtet. Auch die Außenklassen haben sich mittlerweile in einem sehr hohen Maße bewährt. Das neue EUG trägt dieser Entwicklung Rechnung.

Link kopiert

Zu Ihrer zweiten Frage. Als so genannte Regelkinder wurden und werden auch Kinder des Personenkreises nach § 39 Abs. 1 Satz 1 BSHG, also Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzunehmen, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, in Kindertageseinrichtungen betreut, wenn und soweit deren Eingliederungsbedarf durch ambulante Maßnahmen gedeckt werden kann. Deren Zahl wird und wurde in der Jahresstatistik des Landesjugendamtes nicht gesondert erfasst.

Link kopiert

Zweitens wird die bei der Einkommensermittlung maßgebliche Freibetragsregelung für schwerbehinderte Menschen erweitert. Dies hat der Bund leider unterlassen. Wir sehen das als Beitrag an, um die Lebensbedingungen schwerbehinderter Menschen zu verbessern. Nach der bundesrechtlichen Regelung werden für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 100%Freibeträge nur angesetzt, wenn sie häuslich pflegebedürftig sind. Dies ist unserer Überzeugung nach der falsche Ansatz, denn schwerbehinderten Menschen entstehen nach der Lebenswirklichkeit erhöhte Aufwendungen auch mit einem Grad der Behinderung von weniger als 100% und unabhängig davon, ob sie häuslicher Pflege bedürfen. Ich habe erst kürzlich einen Fall erlebt, in dem eine schwer sehbehinderte Frau zunächst nicht in eine öffentlich geförderte Anlage des Betreuten Wohnens ziehen durfte, weil ihre Witwenpension oberhalb der Einkommensgrenze lag. Wir müssen aber für den Personenkreis, der solche Einrichtungen tatsächlich benötigt, die entsprechenden Möglichkeiten schaffen.

Link kopiert

Indikation für die Mutter abhebt. Ich glaube, dass es sich eingebürgert hat, an dieser Stelle die Möglichkeit der Behinderung eines Kindes automatisch mit hineinzunehmen. Das ist eine Rechtspraxis, die sich anscheinend entwickelt hat. Das haben wir erst einmal so von den Gerichten zur Kenntnis genommen. Das ist ja eben so, dass wir nur von Gerichten solche Praxis aufgezeigt kriegen können. Das hat zu einer Praxis geführt, dass in dem Falle, dass die Behinderung eines Kindes festgestellt wird, dies mit großer Automatik dazu führt, Frauen vor die Lage zu stellen: Lassen Sie es doch wegmachen! Damit habe ich ein Problem, Herr Kubicki, genau wie Herr Beran.

Link kopiert

Der Zugang zu Hilfseinrichtungen muss deshalb aus unserer Sicht so verbessert werden, dass die betroffenen Personen, die gerade durch ihre Behinderung häufig von ihrer Bezugsperson abhängig sind, unabhängig von diesen Hilfe erhalten können. Darüber hinaus muss die Kommunikation zwischen der beratenden Stelle und den betroffenen Frauen verbessert werden. Oftmals besteht doch das Problem, dass keine gemeinsame Kommunikationsebene mit der Klientin gefunden werden konnte und den jeweiligen Beratern die Erfahrung für speziell diese Hilfe Suchenden fehlte. Eine intensivere Vernetzung mit spezialisierten Beratungsangeboten ist deshalb dringend erforderlich. Denn bei vielen Angeboten besteht immer wieder das Problem, dass die von sexueller Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung oftmals in erster Linie als geistig Behinderte und nicht oder erst in zweiter Linie als Frauen wahrgenommen wurden.

Link kopiert

Um was geht es uns als FDP? Uns geht es darum, wie an sich allen anderen, dass wir hier nicht eine Behinderung als solche in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellen, sondern Menschen mit Behinderungen faire Chancen geben wollen, dass wir Ihnen klare Rechte verschaffen wollen und wir sie von Fürsorgegedanken und vom Gängelband staatlicher Obhut wegbringen wollen. Wir sehen in diesen Menschen Individuen, die die gleichen Rechte und Pflichten haben wie wir alle, die nur aufgrund einer Behinderung besonderer Unterstützung in einzelnen Bereichen bedürfen.

Link kopiert

gelegt. Behinderung wurde nicht mehr als individuelles Schicksal begriffen, sondern Behinderung war plötzlich Ausgrenzung, die behinderte Menschen täglich erleben. Behinderte Menschen waren plötzlich nicht mehr behindert, sondern wurden behindert.

Link kopiert

rechtskonvention. Das ist gut und richtig. Aber wenn die Konvention im Bereich der Bildung festlegt, dass bei der Verwirklichung dieses Rechts die Vertragsstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden, dann muss sich nach meiner Auffassung auch der Bund an der Finanzierung dieser bildungspolitischen Aufgabe beteiligen. Das ist in meinen Augen nicht mehr als richtig.

Link kopiert

Zur Frühförderung: Am 01.07.2001 trat das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs, in dem der Gesetzgeber die Teilhabe Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am gesellschaftlichen Leben geregelt hat, in Kraft. In § 30 dieses Gesetzbuches sind spezielle Regelungen zur Früherkennung und Frühförderung von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern, definiert. Damit wurde erstmals die Möglichkeit gegeben, medizinisch-therapeutische Leistungen im Zusammenhang mit notwendigen heiltherapeutischen Leistungen als Komplexleistungen in interdisziplinären Frühförderstellen zu erbringen. Das war bislang nur in Sozialpädiatrischen Zentren möglich.

Link kopiert

Wir sind der Meinung, dass darüber nachgedacht werden kann und sollte, ob diese Arbeit in Kooperation und Anbindung mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung fortgeführt werden kann. Hiermit darf auf keinen Fall eine Gefährdung des gewollten feministischen Ansatzes verbunden sein, sondern das Ziel muss eine gegenseitige Befruchtung der Arbeit und die Nutzung von Synergieeffekten im Interesse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen sein. Wir sind auch der Meinung, dass es auf jeden Fall Zeit ist, dass der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, die Behindertenverbände und Organisationen sowie die Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe selbst parteilich für und mit Frauen und Mädchen mit Behinderungen aktiver werden müssen, als sie es in der Vergangenheit manchmal waren.

Link kopiert

Für einen Menschen, der häufig oder ständig fremdbestimmt wird, ist es deshalb besonders schwierig, so etwas zu erkennen und sich zu wehren. Die erlebte Körpererfahrung, die häufig auch Grund für die Ausgrenzung in der Gesellschaft und die ständigen Untersuchungen von klein auf sind, führen häufig dazu, dass die eigenen Kompetenzen im Umgang mit der Behinderung und dem eigenen Körper nicht anerkannt werden. Erschreckend ist, was Untersuchungen zeigen: Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung sind genauso besonders gefährdete Opfer wie Frauen, die in Einrichtungen aufwachsen. Wie immer stammen die Täter in der Mehrzahl aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen. Das Körperbewusstsein ist dadurch eingeschränkt, dass ständig eine Fremdbestimmung über den Körper stattfindet. Ich zitiere nunmehr aus dem Bericht die Aussage einer Betroffenen: „An mir darf jede und jeder herumfummeln: der Arzt, der Pfleger, die Krankenschwester und der Therapeut."

Link kopiert

Jetzt ist aber die Betrachtungsweise einer Behinderung von außen und vonseiten des Betroffenen sehr unterschiedlich. Wenn ich darüber diskutiere, ob über PID oder Stammzellenforschung die Beurteilung von Behinderung durch die Gesellschaft Schaden nehmen kann in einem Sinn, dass man Behinderte doch wieder stärker ausgrenzt, dann spricht nicht nur die bisherige Erfahrung dagegen, sondern dann bitte ich Sie, auch einmal den folgenden Gedankengang zu begleiten: Wenn Sie jemanden sehen, der beispielsweise an einen Rollstuhl aufgrund eines körperlichen Gebrechens gebunden ist, dann ist dieser Mensch in diesem Fall, was das angeht, sicherlich behindert. Weder wir noch er selbst würde dem widersprechen. Die Frage, wie er damit umgeht, ist damit nicht beantwortet. Das kann ein optimistischer lebensfroher Mensch sein oder jemand, der sich in tiefer Depression befindet.

Link kopiert

An dieser Demonstration nahmen mehrere hundert Menschen mit Behinderung teil. Der Ort der Kundgebung und deren Motto waren auch mit Bedacht gewählt. Die dort anwesenden Politiker konnten deutlich hören und sehen, was Menschen mit Behinderung fordern. Ausgangspunkt für diese deutlichen verbalen Zeichen war unter anderem die Äußerung der Landesregierung, insbesondere des Herrn Minister Gnauck und des Herrn Minister Dr. Pietzsch im April, welche mit diversen Schlagzeilen für einiges Aufsehen bei den Thüringer Behindertenverbänden und -vereinen sorgten. So wurde verkündet, dass trotz vollmundiger Ankündigungen kein Integrationsgesetz für Thüringen im Jahr 2003 vorgelegt wird, wobei schon der Titel "Integra

Link kopiert

Meine Damen und Herren von der Landesregierung, aber auch von der CDU-Fraktion, wir Menschen mit Behinderung brauchen keine geschützten Räume, sondern die Schaffung von Rahmenbedingungen, damit wir unsere Menschen- und Bürgerrechte selbstbestimmt wahrnehmen können. Die Notwendigkeit zur Schaffung eines Landesgleichstellungsgesetzes leitet sich zum einen aus dem zum 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz und aus der Existenz der Benachteiligungsverbote zugunsten behinderter Menschen im Grundgesetz sowie in der Landesverfassung ab. Deshalb müssen Gesetze geschaffen werden, die das Grundgesetz und die entsprechenden Regelungen auf der Landesebene wie Artikel 2 Abs. 4 in Thüringen konkret untersetzen und einklagbare Rechte für Menschen mit Behinderung und konkrete Förderungsgebote und Förderungsmaßnahmen festschreiben.

Link kopiert

unbehindert sein. Jeder von uns ist gefährdet, schon morgen oder übermorgen ein behinderter Mitbürger sein zu können. Es ist die geringere Zahl bei denen eine Behinderung schon angeboren ist. Mit dem Alter nimmt Behinderung zu. Aber wir haben es auch besonders viel mit Menschen zu tun, die behindert sind durch einen Unfall oder durch eine Krankheit, die sich im Laufe des Lebens einstellt. Insofern kann ich nur noch einmal sagen, es ist eine Problematik, die uns alle angeht und übrigens auch alle angeht unabhängig davon, ob wir im Jahr der Menschen mit Behinderungen leben oder nicht. Wir alle wissen, die Sichtweise von Menschen mit Behinderungen und die Sichtweise auf Menschen mit Behinderungen war nicht immer so, wie es heute ist. Das Bild vom behinderten Mitbürger hat sich in den letzten Jahren gewandelt von der Betreuung zur Teilhabe. Ein behinderter Mensch ist keine Belastung, sondern einfach ein Mitmensch, dem besondere gesellschaftliche Beachtung zuteil werden soll.

Link kopiert

Wir müssen alles unternehmen, um so viele Menschen mit Behinderung wie möglich auf dem Arbeitsmarkt in Beschäftigung zu bekommen. In diesem Zusammenhang fordern wir schon lange, auch die Ausgleichsabgabe für Betriebe zu erhöhen. Nachdem laut Bundesagentur für Arbeit in mehr als jedem vierten Betrieb mit über 20 Mitarbeitern keine Menschen mit Behinderung arbeiten, also viele Betriebe die Vorgabe, 5 Prozent der Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen, nicht einhalten, bedarf es keiner weiteren Informationen und weiterer Appelle an die Unternehmen, sondern höherer Abgaben für die betroffenen Betriebe, meine Kolleginnen und Kollegen.

Link kopiert

Wir müssen einmal über die Frage reden: Was ist Behinderung? - Ist es wirklich nur das, was wir in klassischem Sinne damit meinen, oder ist z. B. ein an Mukoviszidose erkranktes Kind nicht auch behindert? - Natürlich ist es behindert. Jede schwer wiegende Erkrankung schafft für den Einzelnen eine schwere Behinderung. Natürlich können die verschiedenen Menschen unterschiedlich damit umgehen. Aber selbstverständlich muss es doch Ziel der Wissenschaft sein, Krankheiten, auch Behinderungen, wenn es möglich ist, zu beheben. Das ist doch immer der Ansatz der Medizin gewesen und muss es auch sein.

Link kopiert

Denn behindert ist nicht gleich behindert. Es gibt sehr unterschiedliche Formen der Behinderung. Meine Damen und Herren, Gott sei Dank hatten wir Menschen, die für fürsorgliche Betreuung eingestanden sind, als es in der DDR notwendig war, sich gerade um diese behinderten Randgruppen zu bemühen. Meine Damen und Herren, die Situation gerade für Menschen mit Behinderung in der DDR war äußerst schwierig. Das hing auch mit den materiell-technischen Voraussetzungen zusammen und das hing ganz entscheidend mit dem Geld zusammen. Meine Damen und Herren, es ist doch kein Zufall, wie viele Rollstuhlfahrer wir seit 1990 auf unseren Straßen sehen. Früher gab es sie einfach nicht, weil es keine Rollstühle gab und weil es vielleicht auch keine Aufzüge in den Häusern gab, weil sie im dritten oder vierten Stock für den Rest ihres Lebens waren. Sehr verehrter Herr Nothnagel, es geht nicht um Vergangenheit, sondern es geht um Zukunft von Gleichstellung, haben Sie gesagt. Aber es darf doch schon auch einmal darauf hingewiesen werden, was sich in diesen letzten Jahren zum Positiven verändert hat.

Link kopiert

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat das Gesetz mit den Worten kritisiert: Im Mittelpunkt steht die Verwertbarkeit der Arbeitskraft, nicht die Teilhabe für alle. - Und er hat darauf hingewiesen, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die kein Mindestmaß an verwertbarer Arbeit erbringen können, künftig von Unterstützungsleistungen zur Teilhabe an Arbeitsleben, Beschäftigung und beruflicher Bildung ausgeschlossen zu werden drohen. Und zwar, weil das Kriterium „Mindestmaß an verwertbarer Arbeit“ für den Zugang zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung trotz vieler Proteste nicht abgeschafft werden konnte. Für diese Menschen ist also Beschäftigung, wenn überhaupt, nur außerhalb von Werkstätten in besonderen Tagesförderungsstätten möglich. Und vor allem bewahrt eine Behinderung nicht vor einem großen Armutsrisiko, weil Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt ebenso wie Einkommens- und Vermögensfreigrenzen sich auch weiterhin am Niveau der Sozialhilfe beziehungsweise den Leistungen für Arbeitssuchende orientieren.

Link kopiert

Ich komme zum Punkt, Herr Dörr. Wenn man hier Sätze der Diktion der Dreißigerjahre spricht, dann muss man damit rechnen, dass diese auch scharf erwidert werden. Sie sagten: Inklusion ist ein Vergehen an den Regelschülern. Welches Denken steckt dahinter? Eine klare Trennung zwischen Menschen ohne Behinderung und Menschen mit Behinderung, das ist Ihr Denkansatz! Keine Inklusion, sondern vorschreiben, welches Kind mit welcher Einschränkung wohin kommt, und nur die Gesunden und diejenigen, denen es gut geht, kommen in die Regelschule. Das ist Ihr Denkansatz! Das ist die Diktion der Dreißigerjahre, und die kann ich in diesem Hause nicht akzeptieren! Ich will sie nicht hören, und ich weise sie zurück!

Link kopiert

Dass Brandenburg behindertenpolitisch keine problemfreie Zone ist, zeigen auch die zahlreichen Anliegen, die den Petitionsausschuss von Menschen mit Behinderung oder deren Angehörigen erreichen. Warum dürfen in Brandenburg beispielsweise Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung, wenn sie in Wohnstätten leben, nicht mehr in den Förder- und Beschäftigungsbereich der Werkstatt? Gilt für sie nicht auch das 2-Milieu-Prinzip, die Trennung von Leben, Freizeit auf der einen Seite und Arbeit oder Beschäftigung, der Gang aus der Wohnung zu einer Tätigkeit, wie es die so genannten Normalen dürfen, auf der anderen Seite?

Link kopiert

Zusammenfassend ist festzustellen, dass wir zwar ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben, dass dieses Gesetz jedoch keine ausreichende Wirksamkeit auf die Lebensverhältnisse der Menschen mit Behinderung zeigt. Deshalb stellen wir folgende Forderungen:

Link kopiert

Zweitens: Fortschreibung des zweiten Behindertenberichts von 1998 als konzeptionelle Grundlage für die weitere Gestaltung des Miteinanders von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Hinzu kommt die notwendige Information des Landtags und eine entsprechende öffentliche Debatte.

Link kopiert

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Saarland auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft, so lautet der Titel unseres gemeinsamen Antrags. Herr Kollege Hermann Scharf hat auch schon betont, es handele sich um einen Weg, um einen Weg, den wir, so hoffe ich, alle gemeinsam gehen wollen. Ich bin sehr dankbar, dass die LINKE heute diesen Weg noch ein weiteres Stück mit uns gehen will. Das ist ein Weg, auf dem der Fortschritt nicht mehr aufzuhalten ist, ein Weg, dessen Ende noch nicht erreicht ist, bei dem vor allem aber auch das Ziel schon klar ist. Für uns steht als Ziel fest: Wir wollen, dass in unserer Gesellschaft alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, die gleichen Rechte, Chancen und Teilhabemöglichkeiten haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion steht für die Teilhabe aller Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung.

Link kopiert

Frühfördereinrichtungen medizinische und heilpädagogische Unterstützung haben erfahren dürfen. In den Schulen werden inzwischen mehr als 700 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung durch ambulante Hilfen so unterstützt, dass sie trotz ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung am Unterricht teilnehmen können. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der unterstützten Schüler mehr als verdreifacht. Die Kosten sind von 2,5 Millionen Euro auf gut 12,5 Millionen Euro angestiegen.

Link kopiert

Aber leider haben Menschen mit Behinderung eine deutlich schwächere Lobby als andere. Das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe besteht nach wie vor für viele Menschen mit Behinderung ganz oft nur auf dem Papier. Barrieren, Stufen, Treppen, zu enge Gänge und Türen, zu steile Wege oder ein schlechter Untergrund im Stadtpark - all das gehört auch neun Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention zum Alltag.

Link kopiert

Mit der Erklärung der EU, das Jahr 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung zu machen, werden viele Aufgaben auf uns zukommen. Es bietet aber auch die Möglichkeit, sich aktiv zur Politik für behinderte Menschen zu bekennen; es bietet uns die Möglichkeit einer positiven Darstellung nach außen, um Verständnis für die Sorgen und Nöte der Behinderten zu wecken; es bietet uns die Möglichkeit, zu zeigen, wie lebenswert ein Leben auch mit Behinderung sein kann, und es bietet uns die Möglichkeit unsere behinderten Mitmenschen zu verstehen.

Link kopiert

Nach der anfänglich sehr dunklen Geschichte mit Verstecken, Vertreibung und Ermordung wurde die Familie im Zuge der Frühindustrialisierung zunehmend der kapitalistischen Verwertungslogik unterworfen und damit auch der Umgang mit Menschen mit Behinderungen beeinflusst: Diese wurden zunehmend in staatliche Einrichtungen abgeschoben. Da war noch nicht von Beschäftigung die Rede, da war man weit entfernt von dem, was wir heute in unseren Werkstätten - der Kollege Hermann Scharf hat es erwähnt - für Menschen mit geistiger Behinderung machen. Das geschah damals, zu Zeiten der Frühindustrialisierung, nicht nur aus Fürsorge, sondern vor allem auch, damit sie der arbeitenden Bevölkerung nicht im Weg stehen - deshalb wurden damals Menschen mit Behinderung in staatliche Einrichtungen abgeschoben.