Gerade deswegen sind Wirtschaftsunternehmen in der Pflicht, Persönlichkeitsrechte sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu respektieren und in ihrer Unternehmenspolitik anzuwenden. Das gebieten Rechtsstaat und Moral. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Daten nicht zu gesetzwidrigen Zwecken missbraucht werden. Die Wirtschaft darf den Datenschutz als lästige Pflichtübung verstehen. Die jüngsten Ereignisse, nicht nur bei der Telekom, zeigen, dass das Datenschutzbewusstsein und die Datenschutzkultur in der Wirtschaft dringend verbessert werden müssen. Unternehmensspionage darf nicht mit Mitarbeiterspionage bekämpft werden.
ßen zu erhöhen. Ferner muss diskutiert werden, was der betriebliche Datenschutz kann und darf. Offensichtlich ist das eine bisher relativ schwach ausgebildete Institution – wir haben es an anderer Stelle auch schon gehört – und insoweit eine durchaus inhaltliche Übereinstimmung mit der Ziffer 2 Ihres Antrages. Was mich und uns allerdings stört, ist diese pauschale Behauptung, dass Sicherheitsgesetze den Missbrauch fördern beziehungsweise gerade dazu einladen sollen. Diese Behauptung ist unserer Meinung nach haltlos. Es ist auch nicht nachvollziehbar, was das mit den Folgen bei der Deutschen Telekom AG zu tun haben soll.
Das Fazit meiner kurzen Ausführung ist allerdings: Die Schwachstelle beim Datenschutz ist ganz offensichtlich die Wirtschaft und nicht der Staat.
Vor allem herzlichen Dank für die bis zur letzten Minute vorgenommenen Veränderungen in die aus unserer, aus grüner Sicht richtige Richtung. Das betrifft das Thema „Datenschutz“ genauso wie den Schutz der insbesondere mittelständischen Unternehmen vor zu starkem Gebührenzugriff; das betrifft die gesamte Palette der Themen, die den sozialen Bereich berühren.
Ein weiteres Problem sehen wir ganz klar im Datenschutz. Denn auch im überarbeiteten Entwurf des 15. Staatsvertrags sehen wir in dieser Frage keinen Fortschritt. Noch immer werden wie wild Daten gesammelt. Nichtgeprüfte Daten dürfen unnötig lange, nämlich zwölf Monate, gespeichert werden.
Mich würde schon interessieren, ob denn Mitglieder dabei sind, die auch unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. In meinen Augen wäre es nämlich nicht sehr stilbildend, wenn Sie als Verfassungsschutzminister auf der einen Seite verantworten, dass die Linke beobachtet wird, und auf der anderen Seite unter Umständen Mitglieder der Linken in Duisburg beobachtet werden und gleichzeitig mit Ihnen einen Koalitionsvertrag unterschreiben. Das weiß ich aber nicht. Ich stelle es nur in den Raum. Vielleicht können Sie dazu auch Auskunft geben, soweit es der Datenschutz erlaubt. Ich bin da jedenfalls skeptisch und wundere mich etwas über dieses Verhalten.
In seiner 50. Sitzung am 10. Oktober hat der Ausschuss erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Der Ausschuss beschloss ferner die Liste der Anzuhörenden und bat den Landesrechnungshof, den Landesbeauftragten für Datenschutz sowie Fachministerien der Landesregierung Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen sowie des Hamburger Senats um ihre Stellungnahme. Der Ausschuss beschloss zudem, den Gesetzentwurf in ein Online-Diskussionsforum des Landtags einzustellen. In seiner folgenden Sitzung am 18. Oktober stimmte der Sozialausschuss über den Fragenkatalog für das Online-Verfahren ab. Vom 22. Oktober bis 1. Dezember konnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Diskussionsforum des Landtags melden und ihre Meinung zum Gesetzentwurf darlegen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz machte auf die Aspekte aufmerksam, welche er schon bei der Anhörung durch die Landesregierung geltend gemacht hatte, die jedoch keine Berücksichtigung gefunden hatten. Dabei empfahl er unter anderem die Anpassung der entsprechenden Begrifflichkeiten in diesem Gesetz an die des Landesdatenschutzgesetzes. Hierzu gab es noch Änderungen durch die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
In diesem Gesetzentwurf bündeln wir die Regelungen für den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft. Darüber hinaus schaffen wir Regelungen für die Gefangenen mit angeordneter und vorbehaltener Sicherungsverwahrung sowie für Jugendstrafgefangene mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung. Auch für die Bereiche Mobilfunkverhinderung und Datenschutz haben wir gesonderte Kapitel aufgenommen. Ich denke, genau das ist der Charme: Wir vermeiden Doppelungen, stellen aber auch Gemeinsamkeiten heraus und regeln die Unterschiede in den einzelnen Haftarten. Wir erreichen damit ein für die Praxis wirklich gut handhabbares Gesetz.
Zu Beginn der Diskussion über den Gesetzentwurf wurde auch das Thema Datenschutz angesprochen, das uns bewegt hat. Wichtige Vorstellungen unseres Landesdatenschutzbeauftragten sind zu wesentlichen Teilen in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Wir freuen uns, dass uns unser ehemaliger Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Edgar Wagner, besucht, natürlich auch sein Nachfolger, Herr Dr. Kugelmann. Er ist nicht Gast bei uns, sondern ist ein Teil unseres Plenums. Herzlich willkommen!
Ebenfalls ist es uns wichtig, die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten der Träger von Informationen, die sich durch eine Informationsgewährung nach diesem Gesetz in ihren Rechten verletzt sehen, zu stärken, indem wir die Möglichkeit etablieren, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen. Ich glaube, das ist angemessen. Die Expertise ist dort nach
5. Bericht über die Informationsreise des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 18. bis 20. September 2012 nach Brüssel
Die vierte Anfrage betrifft den Datenschutz bei Krankenkassen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Brumma, Reinken, Tschöpe und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Hamann!
Zweitens: Gab es diesbezüglich Beschwerden beziehungsweise Nachfragen von Betroffenen bei der Landesbeauftragten für Datenschutz? Drittens: Sieht der Senat weiteren Regelungsbedarf?
Zu Frage 2: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen ist hinsichtlich der Datenschutzkontrolle bei den gesetzlichen Krankenkassen nur für die AOK Bremen/ Bremerhaven zuständig. Im laufenden Berichtsjahr 2012 hat es nach Auskunft der Landesbeauftragten bislang keine Eingaben gegeben, in denen Versicherte berichtet hätten, von der AOK Bremen/Bremerhaven mit Fragebögen nach persönlichen Lebensumständen befragt worden zu sein.
Lediglich im April 2006 hat es eine Eingabe zu einem Fragebogen der AOK Bremen/Bremerhaven gegeben. Dieser enthielt Fragen zu Erkrankung, Behandlung und Medikation, beruflichen Tätigkeiten und Auswirkungen der Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit sowie zu Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat seinerzeit der AOK Bremen/Bremerhaven aufgegeben, die betroffenen Versicherten auf die Freiwilligkeit der Angaben hinzuweisen und für die Datenerhebung eine Einwilligung einzuholen.
eine Haushaltshilfe beantragt, ob man alleinstehend ist, sich nicht helfen kann und eine Haushaltshilfe braucht –, dann ist das natürliche eine Angabe, die im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren steht. Bisher ist mir nicht bekannt, dass es dort Schwierigkeiten gibt. Deswegen müssen wir, die für den Datenschutz zuständig sind, dort auch nicht auf dem Silbertablett irgendwelche Lockerungen liefern, sondern es gibt eine eindeutige Regelung. Wenn die Krankenkassen sagen, sie kommen damit nicht zurecht, wofür es aus meiner Sicht aber keine Anhaltspunkte gibt, dann müssten sie sich melden. Davon ist mir aber nichts bekannt.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte Zweifel an der Einhaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung geäußert. Vor diesem Hintergrund hat der Sozialausschuss auch dieses Thema vertieft beraten und ist aufgrund einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Gesundheit zum Ergebnis gelangt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt wird. Dieses und das zuvor genannte Thema können Sie ausführlich in der Beschlussempfehlung nachlesen.
Natürlich müssen wir den Datenschutz beachten. Das hat im Ausschuss eine große Rolle gespielt. Da haben wir viel diskutiert. Der Datenschützer war von Anfang an in das Gesetz einbezogen. Ich denke, da haben wir auch eine vernünftige Lösung gefunden, der er jetzt zustimmen kann.
und uns unterstellen, dass wir das Kindeswohl nicht in den Vordergrund stellen und den Datenschutz vor Kindeswohl nehmen, das ist wohl an dieser Stelle nur damit in Verbindung zu bringen, dass Sie sich tatsächlich getroffen fühlen von einer berechtigten Kritik einer Fraktion, die es ernst meint mit der Frage der Vorsorge für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.
Einsetzung eines Ausschusses für Wissenschaft, Medien und Datenschutz und Informationsfreiheit
Ich bitte die Abgeordnete Frau Peters-Rehwinkel, zur konstituierenden Sitzung des Rechtsausschusses, den Abgeordneten Dr. Kuhn, zur konstituierenden Sitzung des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses und des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, die Abgeordnete Frau Schön, zur konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien und Datenschutz und die Abgeordnete Frau Bernhard, zur konstituierenden Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau einzuladen.
Sie meinten, die von uns vorgesehene Möglichkeit der Einschaltung des Landesbeauftragten schaffe Bürokratie. Das krasse Gegenteil ist der Fall. Die Beauftragung des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch als Landesbeauftragten für Informationsfreiheit ist die Voraussetzung für eine unbürokratische Regelung bei weit über 90 % aller Streitfälle. In diesen Fällen werden nämlich keine Gerichte angerufen, sondern wird die Sache auf dem kurzen Dienstweg einvernehmlich geregelt. Das zeigt die Verwaltungspraxis anderer Bundesländer. Ad 1.
Lieber Herr Kollege, wenn Sie mich von der Pflicht zum Datenschutz entbinden, dann lege ich Ihnen zu jedem Wahlkreis die Anträge der SPD-Kollegen vor, in denen aufgeführt wurde, was alles zwar nicht gebaut werden kann – das wissen wir doch –, aber zumindest geplant werden müsse. Damit werden Hoffnungen geweckt, die schlichtweg nicht erfüllbar sind. Herr Kollege Wölfle hat es völlig richtig gesagt. Mittlerweile stecken wir unser Geld in Aktenordner voller Pläne, die nebeneinander gestellt einen Umfang von Hunderten von Metern hätten. Zum Bau bleibt dann natürlich rein gar nichts mehr übrig.
Neben dem Datenschutz und der Prävention haben wir weitere Bereiche, dass wir zum Beispiel alle Computer – es handelt sich um immerhin 35.000 – mit Windows 7 und Office 10 ausrüsten. Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei an Rechnern sitzen, die vorsintflutlich sind, während sie parallel zu Hause an Rechnern mit moderner Struktur arbeiten.
Schließlich ist ein ebenfalls kleiner, aber umso wichtigerer Posten zu nennen, der auch nicht unerwähnt bleiben darf, nämlich das Thema „Datenschutz“.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich als Innenminister dem Parlament, in dem es unterschiedliche Haltungen zu diesem Thema gibt, sage: Wir müssen uns in dieser Gesellschaft zu einer Position durchringen, damit in einer Abwägung zwischen Bürgerrechten und Datenschutz auf der einen Seite und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf die Verfolgung insbesondere schwerster Straftaten auf der anderen Seite die Ermittlungsbehörden, insbesondere die Polizei, ausreichende Mittel dazu zur Verfügung haben. Ich hoffe, dass wir in den nächsten Monaten parteipolitisch zusammenkommen, um zu einer Lösung zu gelangen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass wir uns bei dem Thema hier im Hause einig sind, dass es, wenn wir über die Antiterrordatei reden, über die Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz, im Kern darum geht, dass der Schutz der Freiheit, des Eigentums, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit die Kernaufgabe des Staates sein soll. Wenn dem so ist, dann ist es natürlich richtig, dass wir bei dem Thema innere Sicherheit auch mit Augenmaß vorgehen und dass wir uns genau überlegen, welche zukünftigen Schritte wir planen. Ich will ganz klar sagen, dass das nicht mit Hektik oder Schnellschüssen einhergehen darf. Ein entscheidender Punkt – er hat bei der bisherigen Diskussion eine Rolle gespielt – sind die notwendigen Maßnahmen, die ergriffen werden. Sie dürfen aus meiner Sicht – das ist auch Auffassung der SPD-Fraktion – nicht die Freiheitsrechte und vor allem auch nicht den Datenschutz einschränken.
Es geht auch um die Dichte standardisierter Dateien, die in der Bundesrepublik bisher unvergleichlich ist. Wir stehen mit dieser Position nicht allein. Das ist Herrn Bandmann und Herrn Brangs vermutlich überhaupt nicht klar. Wir stehen in der Frage in einer Reihe mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der deutlich gemacht hat, dass es keine begründbare Veranlassung für eine solche Ausweitung der Befugnisse für die Polizei wie auch für die Geheimdienste gibt. Mehr noch: Wir halten eine Ausweitung der Kompetenzen im Bereich der Nachrichtendienste über das bestehende grundrechtliche Maß hinaus für fahrlässig.
Dieses Finanztabu wird jedes Mal dazu führen, dass wichtige Vorhaben nicht zum Entscheid kommen können, weil Sie immer eine finanzielle Komponente haben. In den Kommunen fordern wir gemeinsam mit Mehr Demokratie, nur im kurzen Abriss, einen besseren Datenschutz. Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger an öffentlicher Stelle alle ihre Daten abgeben müssen, wenn sie unterschreiben wollen.