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Dieses Finanztabu wird jedes Mal dazu führen, dass wichtige Vorhaben nicht zum Entscheid kommen können, weil Sie immer eine finanzielle Komponente haben. In den Kommunen fordern wir gemeinsam mit Mehr Demokratie, nur im kurzen Abriss, einen besseren Datenschutz. Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger an öffentlicher Stelle alle ihre Daten abgeben müssen, wenn sie unterschreiben wollen.

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weitreichende Mitteilungspflicht bis zur Veröffentlichung bezogener Einkünfte in den Gesetzentwurf aufgenommen, die aus unserer Sicht noch verhältnismäßig ist und dem Informationsinteresse ein wesentlich größeres Gewicht beimisst als dem Selbstbestimmungsrecht und Datenschutzrecht des Abgeordneten. Der hierzu angehörte Prof. Dr. Brenner hat ausgeführt, dem Gesetzentwurf gelinge ein verfassungsrechtlich ausgewogener Ausgleich z wischen Informationsfreiheit auf der einen und dem Datenschutz auf der anderen Seite. Er hat dabei insbesondere die Stufenregelung des § 42 c des Entwurfs hervorgehoben und dazu ausgeführt, ich zitiere zu § 42 c: „Dies erscheint deshalb erwähnenswert, weil § 42 a Abs. 3 des Gesetzentwurfs die Offenlegung der Höhe der konkreten Einkünfte verlangt, wenn diese im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder im Jahr den Betrag von 10.000 Euro übersteigen. Da diese konkrete Offenlegungspflicht im Einzelfall durchaus Rückschlüsse auf konkrete Mandats- oder sonstige Vertragsverhältnisse (...) ermöglicht hätte, hat der Gesetzentwurf gut daran getan, eine Offenlegung konkreter Einkunftshöhen nicht vorzusehen, sondern lediglich eine Veröffentlichung in zehn Stufen vorzuschreiben. Auch auf diese Weise wird das Interesse der Öffentlichkeit hinreichend gewahrt, Kenntnisse über entsprechende Nebentätigkeiten und die Größenordnung eines Honorars bzw. anderer Einkünfte in Erfahrung zu bringen. Auf diese Weise werden die Interessen möglicher Auftraggeber in hinreichender Weise gewahrt.“ So viel zu dem, was Prof. Brenner zu dieser Stufenregelung gesagt hat. Das ist - deshalb habe ich ihn auch zitiert - ein wesentlicher Unterschied zum Gesetzentwurf der Linken, so dass die Ausführungen dazu reichen.

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Sie haben noch nicht einmal dargelegt, was Sie mit dem Geld machen wollen, das Sie dann noch aus dem Datenschutz herausnehmen. Das sind die 127.000 Euro. Wir haben Kürzungen von 327.000 Euro, dem 150.000 Euro Aufwuchs für die Grundförderung der Verbraucherzentrale gegenüberstehen. Dann bleiben 177.000 Euro übrig, zu denen überhaupt nichts zu finden ist, was damit gemacht werden soll. Die werden wahrscheinlich eingespart, aber das schadet dem Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz.

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Wir stärken weiter die Sozialen Dienste in der Justiz. Dafür haben wir in diesem Jahr entscheidende Grundlagen gelegt. Mit dem ersten Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Sozialdienst wird nun auch eine klare Regelung für den Datenschutz bei den Sozialen Diensten der Justiz geschaffen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung, ebenso um die Zustimmung für das Rechtsbereinigungsgesetz. Das schafft weitere größere Klarheit im Recht.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über den Landeshaushalt 2016 und damit auch immer verbunden über die Ausgaben für den Landtag, die Landtagsverwaltung, die Personalkosten, die Institution des Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und über die Zuweisungen an die Fraktionen und auch die Zuweisungen und Entschädigungen für uns als Abgeordnete selbst.

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Hierzu gibt es hinreichend genug einschlägige Urteile. Sehen Sie sich einmal an, wie die Fraktion der GRÜNEN gegen Edmund Stoiber und andere vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof - ich glaube, drei Jahre ist das her - gewonnen hat. Der Verfassungsgerichtshof hat fein ziseliert dargestellt, wie es um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bestellt ist, was Persönlichkeitsrechte sind, was Datenschutz ist und was Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind, und zwar angelehnt an die Artikel 12 und 14 unseres Grundge

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Nun hat die politische Gegenseite, die das nicht so offen und detailliert will, immer Persönlichkeits- und Datenschutz ins Bild geführt. Interessant ist nur, dass zahlreiche Anzuhörende, darunter auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte, hinsichtlich der sehr weitgehenden Offenlegungskriterien des Linke-Gesetzentwurfs keinerlei Bedenken gesehen haben. Im Gegenteil, diese Offenlegung ist notwendig, um dem gleich- bzw. gar höherrangigen Rechtsgut Transparenz und Information tatsächlich Geltung zu verschaffen. Verfassungsrechtlich und datenschutzrechtlich ist der Linke-Gesetzentwurf darum auch in vollem Umfang zulässig und korrekt. Das stellen, wie gesagt, zahlreiche Stellungnahmen, vor allem aber auch die des Landesdatenschutzbeauftragten ausdrücklich fest. Das gilt im Übrigen auch für das Offenlegungsmodell auf Euro und Cent. Mehr noch: Das Offenlegungsmodell auf Euro und Cent erfüllt die Transparenzanforderung in höherem Maße als das im CDU-SPD-Koalitionsentwurf enthaltene Stufenmodell, das sich an die Regelungen im Bundestag anlehnt.

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Hintergrund der Bundesratsinitiative war der Interessenkonflikt zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Ich sage ganz klar: Ich persönlich halte es für richtig, hier dem Informationsinteresse und dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger den Vorrang einzuräumen.

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Ich darf dem Hohem Hause geschäftsleitend mitteilen, dass Tagesordnungspunkt 46 - Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz 2008 - einvernehmlich auf Juni verschoben worden ist.

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Landesgesetz zur Änderung des Informations- freiheitsgesetzes und datenschutz- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/437 – Erste Beratung

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Über diese Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes werden wir in der Enquete-Kommission diskutieren. Ich freue mich sehr, dass nach Verabschiedung dieser Gesetzesänderung auch der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit und Datenschutz an dieser Diskussion teilhaben wird.

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Dann muss man einmal einen Blick darauf werfen, was in dem Gesetzentwurf steht. In ihm steht – darauf bezieht er sich überwiegend –, dass ein Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit eingesetzt werden soll. Dieser Beauftragte soll an den Landesbeauftragten für den Datenschutz angegliedert werden.

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Ich komme zu einem zweiten Punkt. Natürlich ist damals die Frage diskutiert worden – auch zwischen Edgar Wagner, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, und mir –, ob der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig der Beauftragte für diesen Bereich sein sollte. Wir waren dazu unterschiedlicher Auffassung.

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Ich glaube, das ist eine gute Initiative, und diese Initiative ist beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, den wir in der letzten Legislaturperiode mit weiteren umfänglichen Kompetenzen ausgestattet haben, gut aufgehoben.

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Deswegen ist es sinnvoll, das in Personalunion zu tun; denn die Weitergabe von Informationen ist immer ein Abwägungsprozess im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Frage, welche Akteneinsicht erteilt werden muss, ist oft schwierig und erfordert eine juristische Expertise.

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Ich habe beispielsweise in der Zeitung gelesen, dass sich eine junge Mutter beklagt. Ich bin dankbar für die Unterstützung, sagt die Frau, aber ich finde es ungeheuerlich, dass ich dem Caterer meinen Bewilligungsbescheid vorlegen muss. Wo steht das in der Richtlinie, dass dem Caterer ein Bewilligungsbescheid vorgelegt werden muss? Das steht da nicht drin. Das ist auch völlig falsch. Wenn dem Caterer das Jugendamt eine Bescheinigung ausstellt, dann fällt er unter den Begünstigtenkreis und somit ist die Sache erledigt. Und wenn man im Grunde nun schon bei dem Thema Datenschutz ist und man auf der einen Seite will, dass Leute Leistungen erhalten,

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Bayern wird liberaler, und das Versammlungsgesetz wird bürgerfreundlicher, weil wir den Datenschutz wieder ernst nehmen. Videoaufnahmen sind nur noch offen möglich, Übersichtsaufzeichnungen nur noch bei konkreten Hinweisen auf eine erhebliche Gefahr. Es gibt kurze Löschungsfristen und eine Anonymisierungsregelung zugunsten unbeteiligter Dritter. Die Polizei muss Videoaufzeichnungen begründen. All das geht über das Versammlungsgesetz des Bundes hinaus. Es ist liberaler als das Versammlungsgesetz des Bundes. Auch das muss hier betont werden.

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(Staatsminister Joachim Herrmann: Ist das mit dem Datenschutz vereinbar? - Hubert Aiwanger (FW): Geheimhaltungspflicht!)

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Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein - Tätigkeitsbericht 2008

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Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind gute Botschaften, die deutlich machen, dass der Datenschutz in Schleswig-Holstein seinen hohen Stellenwert nie verloren hat. Die Zusammenarbeit mit fast allen Verwaltungsbehörden funktioniert gut. Im politischen Bereich sind wir in diesem Parlament durchaus zu einer Positionierung fähig, die nicht immer mit den Voten unserer Bundestagsfraktion übereinstimmen.

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Wie aber die vielen Beispiele von Datenschutzverstößen oder auch der Ausblick auf Entwicklungen auf europäischer Ebene zeigen, müssen im Datenschutz immer noch Kenntnisse geschärft oder aber die Gesetzgebungsorgane im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung gezügelt werden, Stichwort „Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Weitergabe personenbezogener Daten im polizeilichen und justiziellen Rechtsverkehr“. Darüber werden wir im Ausschuss ja auch anhand weiterer Berichte noch einige Diskussionen zu führen haben.

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Es gibt noch eine strategische Frage, die in der Diskussion ist: Das ULD macht etwas, was ungewöhnlich ist, es macht Datenschutz nämlich nicht nur durch Überwachung und Kontrolle, sondern sehr viel durch Beratung und Zertifizierung von Behörden und privaten Firmen. Durch Beratungsmaßnahmen versucht man zu erreichen, dass die harten Kontrollmaßnahmen - wenn nicht überflüssig - zumindest nicht ständig stattfinden müssen.

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Eine erfreuliche Entwicklung ist auch, dass immer mehr Behörden und Unternehmen die Möglichkeit zur Auditierung und zum Gütesiegel nutzen. Das ist ein schöner Erfolg, der die Qualität dieser Institution in einer immer größer werdenden Welt des elektronischen Datenverkehrs unterstreicht. Auch mit Gimmicks wie der Schutzhülle für die neuen biometrischen Pässe beweist das ULD, dass Datenschutz und Marketing einander sinnvoll ergänzen, und wie man die Bedeutung des Datenschutzes auch ganz allgemein und vor allen Dingen sehr positiv bewusst machen kann. Sehr negative Beispiele, die die Notwendigkeit des Datenschutzes bewusst werden lassen, finden ja derzeit gerade im Einzelhandel und auch bei Telekommunikationsunternehmen statt. Herr Kubicki schützt seine Daten überhaupt nicht, sondern streut sie ständig.

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Es ist in schleswig-holsteinischen Verwaltungen mittlerweile Standard, dass das ULD um eine Auditierung gebeten wird, um Verfahren auf ihre Datenschutzkonformität zu prüfen und sie dann mit einem Gütesiegel zu zertifizieren. Diese Dinge sind mittlerweile bundesweit bekannt. Der Datenschutz profitiert davon. Das Datenschutzzentrum hat dadurch erhebliche Einnahmen. Auch das ist wichtig.

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Deswegen habe ich auch nicht verstanden, dass der Kollege Wengler neulich in einer Zeitungsmitteilung gesagt hat, an dieser Stelle sollte man jetzt kürzen. Genau das, was der Datenschutz in Schleswig-Holstein macht, macht seine Qualität aus.

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Erschreckt hat mich auch, dass das kein Einzelfall war, sondern dass es sich um ein systematisches Vorgehen handelte. Das sollte in Zukunft nicht mehr stattfinden. Es ist gut, dass wir den Datenschutz haben, der bei solchen Fällen dafür sorgt, dass die Alarmglocken schrillen.

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Ich habe den Eindruck, dass der Datenschutz in diesem Land in guten Händen ist.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir Anfang Juli den 30. Geburtstag des Datenschutzes in Schleswig-Holstein feiern, werden wir ganz sicher auch die Gelegenheit haben, uns zu grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes zu äußern. Heute geht es allein um den Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, der wieder einmal durch seinen klaren Aufbau, durch seine Sprache und auch durch das Aufgreifen zentraler Problemstellungen im Bereich des Datenschutzes besticht und überzeugt. Dadurch ist der Bericht zu einem Markenzeichen für die Arbeit des ULD geworden. Dafür danke ich im Namen des SSW Herrn Dr. Weichert und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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Der Bericht belegt zum einen, dass moderner Datenschutz etwas anderes ist als das schlichte Überwachen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Die Weiterentwicklung des DatenschutzGütesiegels belegt dies eindrucksvoll. Das in Schleswig-Holstein erprobte und mittlerweile breit anerkannte Gütesiegel hat 2007 eine europäische Dimension erhalten. Ziel eines im Sommer letzen Jahres gestarteten Projektes war es, das schleswigholsteinische Gütesiegelverfahren und seine Prüfkriterien an die europäischen Anforderungen anzupassen. Im Rahmen dieses Projekts wurden jene

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Zu Recht hat Datenschutz auch immer mit der Wahrung von Persönlichkeits- und Bürgerrechten zu tun. Dieser Aspekt spielt auch im Tätigkeitsbericht für 2007 eine entscheidende Rolle. Dazu ist schon einiges gesagt worden. Doch wie schon bei dem Gütesiegel angedeutet, wird die europäische Dimension künftig eine noch stärkere Rolle spielen als bisher, auch wenn es um Bürgerrechte und um den Schutz personenbezogener Daten geht.

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Deutlich wird dies zum Beispiel, wo es um die Übermittlung personenbezogener Daten im Bereich der Polizei und der Justiz innerhalb der EU geht. Das war bei der letzten Landtagstagung ein Tagesordnungspunkt, der ohne Debatte an den Ausschuss verwiesen wurde. Dadurch dass die Standards im Datenschutz auf EU-Ebene weit auseinanderklaffen, ist eine Harmonisierung dort immer nur ein Minimalkonsens, mit dem wir nicht zufrieden sein können.