Suchtipps

Wenn Sie auf eines der Segmente im Diagramm klicken, sehen Sie die Absätze für diese spezifische Periode und Zugehörigkeit

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Befürchtung einer möglichen Befangenheit – jedenfalls soweit es um den Datenschutz bei der organisatorisch verselbständigten GEZ geht – strukturell nicht von vornherein offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen erscheinen lässt.

Link kopiert

batte nutzen, um auf ein Problem aufmerksam zu machen, was uns als Abgeordnete auch betrifft. Wie Sie wissen, haben wir unsere Fraktionsserver für Mails außer Betrieb gesetzt und alles läuft jetzt über das Thüringer Landesrechenzentrum. Und es ist auch die Frage: Was passiert denn da mit unseren Mails? Sind dort Mitschnitte der Übertragungen möglich? Werden dort Übertragungsprotokolle hergestellt? Wir haben vor Kurzem die Diskussion über Mailaufbewahrung im Deutschen Bundestag gehabt. Das war durchaus, hieß es, mit positiver Motivation, dass man da sehr lange irgendwelche EMails auf irgendwelchen Servern belässt, weil man gesagt hat, die Abgeordneten sind zu faul oder nicht willens, ihre Korrespondenz zeitnah abzuspeichern oder zu löschen, die möchten auch gerne mal auf alte Mails zurückgreifen. Wir haben dann bei solchen zentralen Rechenzentren unter Umständen so eine Art Vorratsdatenspeicherung, jetzt nicht für staatliche Bespitzelung, aber für das Zurückholen oder das Wiedererwecken von irgendwelchen Uralt-Mails auf unseren persönlichen Endgeräten und auch da haben wir Datenschutzprobleme. Aber wir schulden dieses Angebot unseren Bürgerinnen und Bürgern, weil wir auch Berufsgeheimnisträger sind. Das wird immer wieder diskutiert im Rahmen von Datenschutz wie auch im Polizeirecht oder sonst wo oder auch als Bestandteil der Strafprozessordnung. Das macht alles keinen Sinn, wenn unsere Bürgerinnen und Bürger, für die wir hier Politik als Dienstleistung erbringen, Nachrichten an uns als praktisch offene Postkarten schicken.

Link kopiert

Bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) handelt es sich um eine nach § 21 Abs. 2 S. 4 DSG NRW unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des DSG NRW und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei allen öffentlichen Stellen im Land NordrheinWestfalen (§ 22 Abs. 1 DSG NRW). Mit Blick auf § 22 Abs. 2 DSG NRW sind dem LDI die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Informationen durch öffentliche Stellen ebenso zu erteilen wie der Zutritt zu deren Diensträumen und erforderlichenfalls die Überlassung von Unterlagen in schriftlicher oder elektronisch gespeicherter Form zu gewähren ist. Eine Beschränkung auf bestimmte Arten von öffentlichen Stellen, auf die sich die Tätigkeit des LDI erstrecken soll, ist dem DSG NRW dabei nicht zu entnehmen.

Link kopiert

Endet bei der Erfassung, Bearbeitung und Verwaltung von mehr als 40 Millionen Nutzerdaten durch die GEZ etwa jede Kontrollkompetenz des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit?

Link kopiert

Die Rundfunkteilnehmerdaten sind dabei als personenbezogene Daten durch das Datenschutzgesetz geschützt. Der Datenschutzbeauftragte des WDR wird nach dem WDR-Gesetz zum Rundfunkrat bestellt und ist in Ausübung seines Amtes unabhängig. Er tritt an die Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die als verselbständigte Landesbehörde eigener Art organisiert ist.

Link kopiert

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie sprachen eben den WDR-Datenschutzbeauftragten an. Ich habe dazu folgende Nachfrage: Hat der WDR-Datenschutzbeauftragte denn vergleichbare Rechte gegenüber der GEZ, wie sie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein

Link kopiert

Überall gibt es bestimmte Mechanismen zum Datenschutz – neben dem, was in Datenschutzgesetzen und entsprechenden Vorschriften ohnehin geregelt ist.

Link kopiert

Zu Frage 2: Remail-Dienste-Anbieter sind nichtöffentliche Stellen, für die die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gelten. Die Weitergabe der Identität des Nutzers durch den Remail-Dienste-Anbieter an Dritte ist gemäß § 4 Bundesdatenschutzgesetz nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift diese Weitergabe erlaubt oder der Betroffene einwilligt. So ist insbesondere die Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden gemäß § 112 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz auch ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, soweit die Daten im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erforderlich sind. Der Betroffene hat zunächst gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz das Recht, von dem Remail-Dienste-Anbieter Auskunft darüber zu verlangen, an welche Empfänger Daten über seine Identität übermittelt wurden. Er kann sich, wenn er sich wegen der Weitergabe seiner Daten durch den Remail-DiensteAnbieter in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sieht, an die für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Diese wird die Angelegenheit prüfen und feststellen, ob ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Sitz des Remail-Dienste-Anbieters. Für die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich sind im Freistaat Sachsen die Regierungspräsidien zuständig.

Link kopiert

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat den Landkreis zu einer umfangreichen Stellungnahme aufgefordert, um bei ihm bestehende Bedenken zu klären, ist seitdem aber mit etwaigen neuen Erkenntnissen noch nicht an das Innenministerium herangetreten.

Link kopiert

Daher begrüßen wir die gemeinsame Initiative des rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministeriums und des Umweltministeriums, die Bundesregierung über den Bundesrat aufzufordern, die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu ändern. Die wenigen Prestigeprojekte der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner dümpeln nämlich vor sich hin. Das Verbraucherinformationsgesetz enthält keinen Anspruch gegenüber Unternehmen oder auf verbrauchernahe Dienstleistungen. In sozialen Netzwerken und in vielen Kundendateien mangelt es immer noch am elementaren Datenschutz.

Link kopiert

Meine Damen und Herren! Unsere Aufgabe ist es, über das Thema Urheberrechtsschutz weiter zu diskutieren und eine breite öffentliche Diskussion über den Zielkonflikt zu führen, der sich zwischen dem Urheberrechtsschutz auf der einen Seite und der digitalen Freiheit auf der anderen Seite widerspiegelt. Natürlich muss dabei auch der Datenschutz berücksichtigt werden.

Link kopiert

begehen und zu verschleiern. Gleichfalls standen die den Datenschutz betreffenden Fragen im Mittelpunkt der Diskussion. Nach der Aussprache beschloss der Ausschuss, am 13. Januar 2012 eine Anhörung zum Thema elektronische Aufenthaltsüberwachung durchzuführen.

Link kopiert

Herr Abgeordneter Andrejewski, im Juli 2008 wurde das Innenministerium durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Beauftragung eines privaten Inkassounternehmens durch den Landkreis Ostvorpommern informiert. Die datenschutzrechtliche Prüfung durch das Innenministerium ergab, dass es auf der Grundlage des damaligen und bis heute bekannten Sachstandes keine Gründe gegeben hat, diese Vorgehensweise aufsichtlich zu beanstanden. Insbesondere erscheint es prinzipiell vertretbar, die Einbeziehung eines Inkassounternehmens als Verwaltungshilfe auf Paragraf 120 in Verbindung mit Paragraf 59 der Kommunalverfassung zu stützen. Danach kann ein Landkreis Kassengeschäfte von einer Stelle außerhalb der Kreisverwaltung besorgen lassen.

Link kopiert

Abschließend möchte ich Sie noch dafür erwärmen, dem Entschließungsantrag „Datenintegrität und -sicherheit für mittelständische Unternehmen steigern“ zuzustimmen. Es liegt ein relevantes Problem gerade für den innovativen Bereich vor. Das Risiko von IT-Angriffen, Wirtschaftsspionage und Datenklau aus Unternehmen heraus nimmt stetig zu. Die Problemlage ist teilweise noch nicht so klar bekannt, das geben auch die Verbände der Wirtschaftsunternehmen durchaus zu. Wir wünschen uns eine aktive Wirtschaftspolitik in diesem Bereich, gemeinsam mit den Kammern, den Unternehmensverbänden, aber auch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. Wir wollen mehr Informationsfreiheit, und wir wollen, dass die Politik diese Probleme anspricht und thematisiert.

Link kopiert

Menschen und Märkte sind nicht perfekt. Wer immerzu von mündigen und klugen Konsumenten spricht, beschwört ein Idealbild. Es wäre aber schon viel gewonnen, wenn sich die Verbraucher im Wirtschaftsleben gleichberechtigt behaupten könnten. Egal ob Jung oder Alt, egal ob über Finanzmarkt, Ernährung, Energieversorgung oder Datenschutz: Die Verbraucherzentralen informieren kompetent, und aus ihren Erfahrungen in der Praxis können auch die Politiker wichtige Erkenntnisse gewinnen. Darum wird Rheinland-Pfalz die Verbraucherzentralen weiterhin auf hohem Niveau fördern, auch in Zeiten der Schuldenbremse. Die Projekte der Verbraucherzentrale haben nämlich einen sehr hohen Stellenwert für die Verbraucherbildung. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.

Link kopiert

Ferner benannte insbesondere der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr von Bose, einen ganz wesentlichen Grundsatz, den wir gerade im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung bzw. der Prävention unbedingt zu beachten haben. Die Prävention, die Resozialisierung und der Schutz der Bevölkerung können erfolgreich nur durch Menschen und nicht durch irgendeine Technik erfolgen.

Link kopiert

Mindestens aber hätten Schüler, Eltern und Lehrer vor Abschluss des Vertrages konsultiert und informiert werden müssen. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat im Vorfeld der Verhandlungen nicht von diesem Vertrag erfahren. In diesem Fall hat also das Kultusministerium gehandelt nach dem Motto: Wir werfen das Kind in den Brunnen und frühestens dann schauen wir, ob wir Hilfe anbieten können.

Link kopiert

Die Rechte der Verlage und Autoren - unter Letzteren befinden sich im Übrigen auch viele Lehrkräfte - müssen gleichwohl berücksichtigt und gewahrt werden. Um es gleich vorwegzunehmen: Die Software, die die Einhaltung dieses Rahmens begleiten soll, wurde noch nicht entwickelt und steht außerdem unter dem Vorbehalt der datenschutzrechtlichen und technischen Unbedenklichkeit. Das Kultusministerium hat bereits Kontakt zu dem Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgenommen. Sobald die Software vorliegt - nach all dem, was wir wissen, wird das nicht mehr in diesem Jahr sein -, kann eine datenschutzrechtliche Unbedenklichkeitsprüfung erfolgen, aber eben auch erst dann.

Link kopiert

damit er genau die Dinge benennen kann, die im Vertrag festgehalten werden müssen, damit eine Software dem Datenschutz entspricht. Das ist bei Staatsverträgen sogar vorgeschrieben. Selbstverständlich ersetzt das nicht ein datenschutzrechtliches Audit nach der Vorlage der Software.

Link kopiert

Und auch offensichtlich sinnvolle Fusionen wie die der Landeszentralen für Datenschutz Hamburg und Schleswig-Holstein scheiterten in der letzten Legislaturperiode an der strategischen Unfähigkeit der CDU. Strippenzieherei im Hintergrund, nicht nach vorn gedacht.

Link kopiert

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch zu einem weitern Aspekt, der im Antrag nicht erwähnt wird, sollte der Bericht der Landesregierung Auskunft geben – Stichwort Datenschutz. Auch dies kann übrigens zusätzliche Kosten verursachen. Deshalb bleibe ich dabei: Maßstab kann nicht allein Einsparung, sondern müssen Motivation, Arbeitszufriedenheit und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer sein.

Link kopiert

Gleichzeitig machen wir aber auch noch einmal sehr deutlich, dass die Schweige- und Geheimhaltungspflicht und der Datenschutz nicht daran hindern dürfen, Kindern und Jugendlichen in Gefährdungssituationen wirksam zu helfen, sei es über Hilfsangebote oder über das Einschreiten des Jugendamts.

Link kopiert

Wir wollen nicht, dass das Datenmonster GEZ personell weiter aufgebläht wird und neue Kompetenzen erhält. Wir halten den Datenschutz für gefährdet und die Regelungen für den Datenumgang der GEZ für nicht ausreichend.

Link kopiert

Der Staat kann sich selbstverständlich in seinem Verhältnis gegenüber dem Bürger nicht auf das Grundrecht auf Datenschutz berufen. Das wäre eine völlige Verkennung des Wesens der Grundrechte. Wir nehmen aber natürlich die Sorgen derjenigen ernst, die sagen, dass sie bei Namensnennung

Link kopiert

Zum anderen haben wir es in nicht unerheblichem Maße mit vertraulichen Daten zu tun. Und wie ist es da um den Datenschutz bestellt?

Link kopiert

Wenn wir auf Erfahrungen blicken, die andere Länder gemacht haben, dann ist klar, dass benutzerfreundliche, sichere Angebote, wenn der Datenschutz - das ist Hauptvoraussetzung - ge währleistet ist, angenommen und vom Nutzer, vom Bürger ak zeptiert werden. Wenn es den Verwaltungen und Ämtern ge lingt, derartige nutzerfreundliche E-Government-Angebote zu entwickeln, werden die damit verbundenen digitalen Dienst leistungen von den Bürgern und den Unternehmen akzeptiert.

Link kopiert

Transparenz, Information und Verbraucherbildung sind die Säulen der Verbraucherpolitik dieser Landesregierung. Gerade die neuen Themen, wie digitale Welten, Datenschutz und Energieberatung, sind für Verbraucherinnen und Verbraucher unübersichtlich geworden. Besonders im Internet sind die gestellten Fallen noch nicht so bekannt, und die Nutzer tappen in Abo-Fallen und Verträge, die sie gar nicht wollen, ähnlich wie bei der Telefonwerbung. Die nun kommende Button-Lösung war längst überfällig, auch wenn dies nicht mit dem gewünschten Doppelklick erfolgt. Sie soll eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen und kann in vielen Fällen die Grundlage für falsche Mahnbescheide unseriöser Inkassounternehmen entziehen. Auch hier fordern wir noch Verbesserungen in der Darstellung der Forderungen der Inkassounternehmen, um Verbraucher vor schwarzen Schafen der Branche zu schützen, die sehr massiven Druck ausüben und die Menschen überrumpeln. Auch hier lehnt die Bundesregierung eine Regelung ab, wie bereits heute Morgen bei den Legehennen, wie sie sich auch bei dem Kontrollbarometer zurückzieht, keine Entscheidung trifft, sondern es den Ländern überlässt, eine Lösung zu finden.

Link kopiert

Wir sind der Meinung, dass ein sogenannter Erlaubnisvorbehalt längst überfällig ist, der nur dann erteilt wird, wenn der Betreiber oder die Betreiberin einer Prostitutionsstätte tatsächlich die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb einer solchen Stätte besitzt. Dazu gehört zum Beispiel auch ein erweitertes Führungszeugnis. Hier ist es egal, ob es sich um ein Bordell oder um eine einzelne Wohnung handelt. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung erfüllt diesen Anspruch nun überhaupt nicht. Darin werden zwar Bordelle in die Gewerbeordnung aufgenommen, die Wohnungsprostitution bleibt davon allerdings ausdrücklich ausgenommen. Wir wissen aber auch, dass insbesondere in Bremen das Rotlichtmilieu gerade von den Modelwohnungen geprägt ist. Es ist außerdem hinlänglich bekannt, dass der Großteil der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution genau in diesen Wohnungen landet und eben nicht in Bordellen. Der Gesetzentwurf ist unter diesen Gesichtspunkten aus unserer Sicht deshalb eine Katastrophe, weil er nicht nur die dringend erforderliche Kontrolle der ausbeuterischen Wohnungsprostitution regelt, sondern weil auch eine Erlaubnispflicht für die Betreiber und Betreiberinnen fehlt. Es bleibt völlig offen, unter welchen Voraussetzungen zum Beispiel solch ein Betreiber als unzuverlässig gilt. Wir bitten Sie deshalb hier um Zustimmung zu unserem Antrag, mit dem der Senat aufgefordert wird, erstens, dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, und zweitens, sich dafür einzusetzen, dass die Regeln, die zum Beispiel im Gastgewerbe gelten, auch für den Betrieb von Prostitutionsstätten Anwendung finden, und das sowohl bezogen auf Bordelle als auch auf Modelwohnungen. Wir erwarten, dass konkrete Versagungsgründe formuliert werden, aber auch eine namentliche Anmeldung der Prostituierten vorgeschrieben wird, und das selbstverständlich und ausdrücklich bei einem umfassenden und wirksamen Datenschutz.

Link kopiert

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes vom 12. Februar 2013 (Drucksache 18/763) vom 30. April 2013

Link kopiert

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 37. Sitzung am 23. März 2013 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 18/888 seinen Bericht dazu vor.

Link kopiert

Jetzt lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.