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Wichtig ist auch, dass wir endlich Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Das angesprochene Datenschutzaudit könnte für Unternehmen Anreize schaffen, sich datenschutzkonform zu verhalten und datenschutzgerechte Produkte zu entwickeln und zu vertreiben. Das könnte dazu führen, dass sich Datenschutz als Wettbewerbsvorteil auszahlt und wir dann zu der Win-win-Situation kommen: der Gewinn für die Verbraucher, dass sie Gewissheit über Datenschutz und Datensicherheit haben, für die Unternehmen einen Imagegewinn und einen Wettbewerbsvorteil, aber auch für den Staat deutlich geringere Kontrollbürokratie.

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Seitdem das Bundesverfassungsgericht 1983 im Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung konkretisierte, ist der Datenschutz stets hinter dem Fortschritt der modernen Informationsgesellschaft einen oder mehrere Schritte zurückgeblieben. In manchen Fällen wurde das so bezeichnet, dass wir einen Datenschutz haben, der aus dem Neolithikum stammt.

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Aber lassen Sie mich auf die Lage in Sachsen abstellen, auf die es nämlich ankommt. Wir haben in der Landesverfassung das Grundrecht auf Datenschutz, anders als alle anderen Landesverfassungen. Wie wird dieses Grundrecht umgesetzt? Wir haben im Sächsischen Meldegesetz die Möglichkeit der Datenweitergabe an gewerbliche Abnehmer von Gruppenauskünften – und das entgegen dem Grundrecht auf Datenschutz. Ich behaupte, hier liegt eine verfassungswidrige Gesetzesnorm vor; denn – das ist offenbar nicht richtig verstanden worden – das sächsische Melderegister ist ein Zwangsregister. Sie können sich nicht aussuchen, ob Sie im Melderegister drin sind oder nicht, sondern Sie sind gesetzlich verpflichtet, dem Staat alle diese Daten, die dort gespeichert sind, zu offenbaren. Ob Sie sich damit einverstanden erklären oder nicht, der Staat ist bisher in der Lage, auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung diese Daten aus dem Zwangsregister zu gewerblichen Zwecken ganz einfach weiterzuverkaufen. Als Liberaler sage ich: Das ist nicht in Ordnung!

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Die Kontrollzuständigkeit für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich liegt seit der Novellierung des Sächsischen Datenschutzgesetzes aus dem Jahre 2007 beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Die beim Datenschutz verbliebene Rechtsaufsicht über den Sächsischen Datenschutzbeauftragten erlaubt es nicht, dieser unabhängigen Kontrollbehörde fachliche Vorgaben zu erteilen und dort vorliegende Erkenntnisse zu erheben. Gleichwohl ist es Ziel der Sächsischen Staatsregierung, im Dialog mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten nach datenschutzrechtlichen Lösungen zu suchen, die dem einzelnen Bürger bestmöglichen Schutz seiner Privatsphäre sichern. Daran werden wir weiterarbeiten, und zwar unabhängig von dem vorliegenden Antrag, um dessen Ablehnung ich Sie hiermit bitte.

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Diese schwierige Systematik versuchen wir nun aufzuarbeiten. Wir stoßen hier aber an Grenzen. Deshalb können Sie natürlich nach Gründen fragen. Auf der Krankheitsmeldung steht aus guten Gründen eben nicht die Diagnose des Arztes drauf. Das fällt nämlich unter den Datenschutz. Der Datenschutz zeigt uns hier Grenzen auf. Dies gilt erst recht für die Amtsärzte. Sie dürfen dem Dienstherrn keine Auskünfte geben. Das wissen Sie aber auch alles. Von daher nützen uns Ihre Nachfragen zum Teil nur wenig. Wir müssen stattdessen versuchen, Lehrkräften mit anderen Maßnahmen auch andere Angebote zu unterbreiten. Wir sind hier aber nicht so flexibel wie bei der Verwaltung, in der man gegebenenfalls den Arbeitsplatz wechseln kann, weil der Belastungsfaktor Schüler - wenn wir ihn so nennen wollen - für bestimmte Lehrkräfte nun einmal vorhanden ist.

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Eine weitere Schlussfolgerung ist, dass dem Datenschutz offenbar ein größerer Wert beigemessen wird als dem Verbraucherschutz. Das liegt daran, dass Datenschutz in der Vorschrift steht und genau definiert ist, Gesundheitsschutz des Verbrauchers aber nicht, und richtig verhält man sich nur, wenn man nach Vorschrift handelt. Das schützt vor Strafe. Nach dem Motto: Wozu brauche ich einen Verstand, ich habe doch eine Vorschrift. Letztlich ist es aber unmöglich, alle Eventualitäten im Voraus in Vorschriften zu behandeln.

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Dann noch ein Wort zum Thema Datenschutz. Ich habe das vorher schon einmal kurz angesprochen, aber wenn sich der Kollege Neyses hier zum Datenschützer aufschwingt, muss ich dann doch noch das eine oder andere Wort dazu sagen. Natürlich wird das ganz neue Fragestellungen im Datenschutz bringen, wenn diese Technologie breit eingesetzt wird. Aber die Qualität wird sich gar nicht so sehr von dem unterscheiden, was wir heute schon haben. Wenn Sie heute mit Ihrem Smartphone navigieren, dann legen Sie einen unglaublichen Datenwust über sich in irgendwelchen „Wolken“ in Amerika, in Russland, China und wo auch immer an. Die meisten Nutzer können überhaupt nicht übersehen, welche Datenspur sie hinterlassen. Natürlich muss da eine Regierung regulatorisch eingreifen. Da müssen wir zu einem breiten gesellschaftlichen Diskurs kommen, wie wir mit diesen Daten umgehen, was in der Verwendung erlaubt ist und was nicht, gar keine Frage. Aber auch darum geht es heute nicht, das ist nur ein kleiner Teilaspekt dieses Zukunftsthemas, und deshalb haben wir das auch nicht zum zentralen Punkt gemacht. Es macht keinen Sinn, sich der Technologie in den Weg zu stellen. Die Technologie kann uns allen nutzen, diese Chance müssen wir ergreifen. Es geht darum zu gestalten und gestalten kann nur, wer mitmacht. - Vielen Dank.

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bereits am 17.04 beantragt, dieses Thema im zuständigen Innenausschuss unter Hinzuziehung der Landesbeauftragten für den Datenschutz zu behandeln. Wir werden Fragen stellen. Wichtig ist es uns dabei, von der Landesbeauftragten für den Datenschutz zu erfahren, was die im Februar eingeleitete Routinekontrolle ergeben hat und auch abzufragen, ob mit den Daten, die man an den Fachhochschulen bzw. Universitäten abverlangt hat, auch korrekt umgegangen worden ist. Namens meiner Fraktion stelle ich deshalb noch einmal den Antrag, den vorliegenden Bericht zum Gegenstand des Innenausschusses zu machen

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter Fiedler, ich teile Ihre Meinung, dass man es sich mit dem Gegenstand nicht zu leicht machen sollte, nur dann, wenn das auch in Richtung auf den Datenschutz hin zu gelten hat und nicht nur in Richtung auf den Verzicht auf Datenschutz. Ich sage Ihnen hier im Hause nichts Neues, wenn ich Sie daran erinnere, dass die historischen Wurzeln des Datenschutzes auf die Jahre 1989 und 1990 zurückgehen, auf die Jahre also, in denen Bürgerkomitees Stasiakten zusammentrugen und sie für die Betroffenen zugänglich machten.

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Jetzt noch einmal etwas zu dem Thema Datenschutz. Es geht hier darum, dass ich als Kunde gerne wissen möchte, mit wem ich einen Vertrag schließe. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn man ein Gesetz dazu macht, dass sich mein Vertragspartner auch zu erkennen gibt und dieses nicht durch Datenschutz in irgendeiner Form verhindert werden soll. Das ist doch barer Quatsch. Ich habe wirklich Probleme damit. Herr Müller-Sönksen, das war wirklich ideologisches Rumgeeier, was Sie hier gebracht haben.

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Schleswig-Holstein ist beim Datenschutz führend, nicht zuletzt aufgrund der Kapazitäten, die wir im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz haben. Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung auch für den Bereich der Videoüberwachung daran arbeiten wird, diese Vorreiterstellung zu halten.

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Nie wieder sollte ein Staat derart unkontrolliert in die Rechte der Bürger eingreifen. Aus diesem Grunde sollten einerseits die Bürgerdaten vor dem unverhältnismäßigen Behördenzugriff geschützt werden, andererseits aber erhobene Daten kontrollierbar sein. Thüringen verabschiedete schließlich als erstes ostdeutsches Bundesland ein Landesgesetz für den Datenschutz. Die besondere Sensibilität für die Bürgerdaten und für Transparenz des Herrschaftswissens war aber bereits bei der Verabschiedung des Thüringer Datenschutzgesetzes 1991 wieder verflogen. Es wurde ein Gesetz beschlossen, das sich nur in wenigen Punkten an der datenschutzfreundlichen Praxis anderer Länder orientierte. Änderungsanträge der Opposition wurden ohne Diskussion abgelehnt. Das Thüringer Datenschutzgesetz folgte den schlechtesten Regelungen aus Bundesdatenschutzgesetz und Landesgesetzen bayerischer und baden-württembergischer Provenienz. Positiv war lediglich, dass die Datenschutzbeauftragte an den Landtag angegliedert wurde. Der Datenschutz wurde, so wie auch Herr Staatssekretär vorhin ausgeführt hatte, in Thüringen mit Status eines Verfassungsgrundrechts in Artikel 6 der Landesverfassung explizit festgechrieben.

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Datenschutz: Fehlanzeige. Bei der Flüchtlingspolitik sind nicht mal ein paar tausend Euro drin. Als Erstes haben Sie zum Beispiel die 150.000 € für den Flüchtlingsrat gekürzt, der eine wichtige Zentralstellenfunktion für zahlreiche ehrenamtlich tätige Menschen hat, die sich in diesem Land für Flüchtlinge einsetzen. Haben wir das nötig, denen als Erstes das Geld zu kürzen? Halten Sie die Lobbyarbeit für diese Menschen nicht aus? Also: Die Flüchtlingspolitik ist aus meiner Sicht völlig defizitär. Datenschutz wird ein Stiefkind dieser Landesregierung. Und die Polizei ist in einem strukurell desaströsen Zustand. Das ist Ihre Bilanz, Herr Wolf; ich nenne sie desaströs. – Danke schön.

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Datenschutz hin, Datenschutz her, ich lache mich kaputt.

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Die Bürger wollen Sicherheit, das wissen wir, aber auch im Datenschutzbereich Datensicherheit. Der Sicherheitsbegriff hat ja viele Facetten. Wir kennen ihn überall, auch im täglichen Leben. Die Meinungen darüber, was das Wesen von Sicherheit ausmacht, gehen natürlich weit auseinander. Man ist sich aber weitgehend einig darin, dass das Verlangen nach Sicherheit ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass ein Mindestmaß an Sicherheit eine unverzichtbare Voraussetzung für soziales Zusammenleben darstellt. Unsicherheit im Datenschutz bildet aber ebenfalls ein Wesensmerkmal der modernen Gesellschaft, und diese Tatsache zwingt den Landesbeauftragten für den Datenschutz und seine Mitarbeiter, auch die Mitglieder des Datenschutzausschusses, immer wieder nach neuen Wegen für einen rationellen Umgang mit Risiken und Gefahren zu suchen, die insbesondere aus großtechnischen Entwicklungen erwachsen.

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Der vorliegende Entwurfstext ist meines Erachtens bereits ausgewogen und deckt zwar nicht alles, aber vieles ab, was politisch und rechtlich notwendig ist. Von Seiten der SPD-Fraktion haben wir uns sehr frühzeitig der Problematik der Novellierung des Bremischen Datenschutzgesetzes gewidmet. Die Ergebnisse der Gespräche sind in Abstimmungsgespräche mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, mit dem Senatskommissar für Datenschutz und natürlich auch in die Datenschutzausschusssitzungen eingeflossen. Die Gespräche waren vom Ton erfreulich, getragen von Respekt und auch sehr produktiv. Ich denke, diese Ergebnisse haben ihren Niederschlag in dem Entwurfstext und in den Änderungsanträgen gefunden. Die Art dieser produktiven Arbeit würde ich mir manchmal auch von Staatsräten wünschen.

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Last, but not least möchte ich einen weiteren Teilaspekt erwähnen, weil ich den ebenfalls für besonders wichtig halte. Das ist die Neubesetzung der Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz. Herr Knäpper hat ja bereits darauf hingewiesen. Bei der Wiederbesetzung der Stelle haben wir in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht, und so ist Bestandteil unserer Änderungsforderungen, dass der Senat spätestens sechs Monate nach Ausscheiden des Landesbeauftragten für Datenschutz einen Nachfolger vorschlagen soll.

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Frau Schwarz ist noch einmal darauf eingegangen, wie wichtig es ist, dass die Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz auch besetzt ist. Sicher freut sich das Justizressort auf der einen Seite, dass es einmal 300 000 DM sparen kann, wenn die Stelle des Landesbeauftragten für eine Zeit nicht besetzt ist, aber wir haben ja in allen Diskussionen immer wieder gesagt, an dieser Stelle wollen wir gerade nicht sparen, uns ist es wichtig, dass die Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz besetzt ist und dass diese Aufgabe wahrgenommen wird.

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5. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in BadenWürttemberg vom 3. Dezember 2001 – Zweiundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz – Drucksache 13/520

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Wir unterstützen daher die Aussage des Bundesbeauftragten für Datenschutz und der Landesbeauftragten für Datenschutz aus sieben Bundesländern, welche die fehlende Rückkoppelung von Polizei und Innenministerien mit den Kontrollgremien kritisieren.

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Auf den Bericht möchte ich nicht weiter eingehen, das hat Herr Knäpper detailliert und kompetent getan, aber ich möchte noch einen Schlusssatz bringen, und das ist mehr ein Wunsch oder ein Traum von mir. Ich möchte irgendwann erleben, dass eine Debatte über Datenschutz bedeutet, Eulen nach Athen zu tragen. Das ist noch nicht der Fall und wird auch so schnell nicht eintreten. Umso mehr bin ich froh darüber, dass wir eine hervorragende Zusammenarbeit des Datenschutzausschusses mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz haben. Da

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, den wir heute hier noch einmal zur Beratung präsentieren, ist aus dem Jahr 2001. Die Dinge, mit denen sich der Datenschutzausschuss befasst hat, sind alle etwas älter, einige sind noch aktuell. Der Bericht enthält gut 100 Beiträge zu neuen technischen und rechtlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf den Datenschutz, über Gesetzgebungsberatung und Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes sowie über Bürgerbeschwerden – das ist immer ganz interessant – und Datenschutzprüfungen im Geschäftsbereich des Senats und bei privaten Betrieben und Unternehmen.

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Zum Datenschutz sind einige Dinge mit eingeflossen zwischen der notwendigen Fortentwicklung polizeilicher Befugnisse und dem Datenschutz. Dort haben wir sehr aufmerksam die Hinweise der Datenschutzbeauftragten beachtet. Wir sind nicht all ihren Vorschlägen gefolgt, aber, ich denke, wir haben dort einige Dinge mit eingebracht. Es bleibt weiterhin so, dass eine Datenerhebung in besonders geschützten Vertrauensbereichen wie bei Ärzten, Rechtsanwälten etc. ausdrücklich unzulässig ist. Das sind so einige Dinge, die ich noch einmal anreißen wollte. Die Aufgaben des Landesamts für Verfassungsschutz sollen jetzt um die Beobachtung der organisierten Kriminalität ausgeweitet werden. Meine Damen und Herren, es ist doch wohl notwendig, dass man alle Möglichkeiten nutzt, die der Rechtsstaat hat, dass man gegen diese entsprechenden Rechtsbrecher vorgeht. Wir haben uns ganz bewusst entschieden, natürlich gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Auch die GdP zum Beispiel, Herr Pohl, da gebe ich Ihnen Recht, hat gesagt: Nein, das wollen wir nicht. Wir sagen, bei der Beachtung des Trennungsgebots und aller gesetzlichen Dinge, dass das notwendig ist und dass wir uns bewusst dazu entscheiden, auch den Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen mit einzusetzen. Ich glaube, das ist eine wichtige Geschichte und die betreiben wir offensiv auch gegen den Widerstand des einen oder anderen.

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Ich will noch einmal vielleicht auf einige Dinge eingehen, z.B. dass künftig Jugendliche bereits nach Vollendung des 14. Lebensjahres in Akten gespeichert werden können. Ich glaube, das ist nur ein Nachvollziehen, weil uns nämlich die Realität schon längst überholt hat, ob in der Skinhead-Szene oder in anderen Dingen. Ich glaube, wir müssen hier einfach sehen, dass wir den Datenschutz nicht zum Täterschutz machen, sondern dass auch der Datenschutz vernünftig eingesetzt wird, aber wir auch die Möglichkeiten haben zu ermitteln. Im Innenausschuss sind ja noch einige Veränderungen gekommen. Ich will jetzt nicht noch einmal alles nennen, denn es ist vorhin schon genannt worden. Analog zum Terrorismusbekämpfungsgesetz werden nunmehr die erforderlichen landesrechtlichen Verfahrensregelungen dazu vorgeschlagen und wir sind sicher vielleicht da und dort ein Stück weiter gegangen als der Bund, aber wir stehen dazu.

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Drittens, der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat erklärt, ein Datenabgleich darf nur in dem vom Gesetz festgelegten Rahmen stattfinden, ein weitergehender Datenabgleich wäre unzulässig. Herr Holst hat angekündigt, dass er auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung bestehen wird, und wir vom Bündnis 90/Die Grünen finden es gut, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei solchen Dingen so aufmerksam ist.

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Insgesamt kann ich Ihnen sagen, der Begriff der Datensicherheit hat viele Gesichter, und die Einschätzungen, was das Wesen von Datensicherheit und Datenschutz ausmacht, gehen natürlich auseinander, Frau Stahmann, das muss ich natürlich zugeben. Weitgehend einig waren wir uns aber immer im Ausschuss, dass das Verlangen nach Datenschutz ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass ein Mindestmaß an Datensicherheit eine unverzichtbare Voraussetzung für ein soziales Zusammenleben ist. Da sind wir uns immer einig gewesen.

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Auch nicht den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und schon gar nicht der doch so liberal für sich selber argumentierenden FDP/DVP-Fraktion dürfte entgangen sein, dass der Datenschutzbericht eine große Masse an Datenschutzverstößen enthält. Deswegen sind wir der Meinung: Wenn die Aufgaben im Bereich des Datenschutzes zunehmen und wenn wir Datenschutz nicht wie im Rahmen der Terrordebatte nur als Täterschutz begreifen wenn Sie das so sehen, müssen Sie das hier so sagen , sondern wenn wir sagen, Datenschutz bedeute auch die Gewährleistung unserer Freiheitsrechte, das Controlling unserer Rechte, in die durch Maßnahmen wie Videoüberwachung etc. eingegriffen wird, dann muss die Datenschutzüberwachung ausgebaut werden. Deswegen haben wir diesen Antrag hier wieder eingebracht, und wir sind gespannt, ob sich die CDU-Fraktion wenigstens an dieser einen Stelle bewegen lässt und vielleicht auch einmal gegen die von ihr geführte Landesregierung die beantragten zwei Stellen beschließt.

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Es geht natürlich immer auch um die Frage der Glaubwürdigkeit. Wenn Sie im Innenbereich nicht mehr Datenschutz gewährleisten dadurch, dass Sie Stellen im Bereich des Datenschutzes ablehnen , dann können Sie nicht im Bereich der Rechtspolitik die Einführung des Grundrechts auf Datenschutz fordern. Das ist einfach unglaubwürdig.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in einem Schreiben vom 10. November 2000 Zweifel geäußert, ob solche Rückmeldungen mit datenschutzrechtlichen Vorschriften vereinbar seien. Eine Rechtsgrundlage dafür vermag er „bei vorläufiger Prüfung“ nicht zu erkennen. Bei der Übermittlung der angeforderten Auskünfte dürfte es sich nach Meinung des Landesbeauftragten für den Datenschutz um eine zweckwidrige Datenverarbeitung handeln. Die Landesregierung wird dem nachgehen.

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Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Es ist schon längere Zeit her, dass wir im Plenum des rheinland-pfälzischen Landtags eine Debatte über den Datenschutz in Rheinland-Pfalz geführt haben. Die Vorlage eines Landesgesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften gibt uns Anlass, über dieses wichtige Politikfeld „Datenschutz in Rheinland-Pfalz“ heute einiges auszutauschen.

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Das trifft insbesondere auch für den technischen Datenschutz zu. Auch für diesen wurden spezielle Regelungen festgelegt. Jeder von uns weiß, dass sich der technische Bereich ungeheuer schnell fortentwickelt und dafür auch Sicherungssysteme eingebaut werden müssen und die Verwaltungen nicht alles tun können, was sie gegebenenfalls für notwendig halten. Es muss immer wieder zwischen den Interessen des Einzelnen und den Erfordernissen abgewogen werden, die die Allgemeinheit, vertreten durch die Behörden, zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht. Es muss im Datenschutz immer so sein, dass die Dinge zur Aufgabenerfüllung benötigt und gebraucht werden.