Meine Damen und Herren! Noch einige Anmerkungen zur Migrationspolitik. Wir haben in der Vergangenheit mühsame Kompromisse erzielt, die nach Auffassung meiner Fraktion leider durch Verwaltungshandeln teilweise wieder konterkariert wurden. Die GAL-Fraktion ist trotzdem der Auffassung, daß dieser mühsame Weg weiter beschritten werden muß. Wir sind aber auch weiterhin der Auffassung, daß das von uns favorisierte Modell der sogenannten ganzheitlichen Sachbearbeitung spätestens in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden muß. Dieses Modell soll durch höhere und erweiterte Kompetenz und bessere Fachkenntnisse der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Spielräume für eine sorgfältige Beratung, Prüfung und Ermessensausübung im Einzelfall schaffen. Letztlich würde es dazu beitragen, daß von Abschiebung bedrohte Menschen nicht von einem Sachbearbeiter zum anderen weitergereicht würden. Sie wären mehr als bisher
Was ein Abschiebeverbot in Wintermonaten betrifft, bleibt festzustellen, dass ein genereller Wintererlass dazu führen würde, dass ab Spätsommer eine verstärkte Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands einsetzen würde. Auch daran sollte man bei diesem Antrag denken. Festzuhalten ist jedoch - das haben mir die Verantwortlichen bestätigt -, dass bei jeder Abschiebung jeder Einzelfall einer besonderen Überprüfung unterzogen wird, wo man die Verhältnisse vor Ort kennt.
Vielen Dank, Herr Becker, für die Aktualisierung der Zahlen. Wenn ich mich recht erinnere, waren unsere Zahlen vom November, aus der Abfrage im Ausschuss. Wenn wir nun aktuelle Zahlen haben, verändert das ein wenig die Verhältnisse, aber nicht die Verhältnisse der Flüchtlinge. Ich muss sagen, es ist Hohn, wenn Sie behaupten, dass individuelle Wünsche geäußert und durch das Sachleistungsprinzip abgedeckt werden. Wenn wir mit den Leuten sprechen, erfahren wir etwas komplett anderes. Es ist eine Unterstellung zu sagen, dass Geldleistung zu Missbrauch führt. Das kann in dem einen oder anderen Fall natürlich geschehen, aber es ist eine Stigmatisierung zu sagen, es betreffe alle. Genauso wie es eine Stigmatisierung ist zu sagen, der Wintererlass führe dazu, dass vorher mehr Leute kommen. Andere Bundesländer tun dies auch. Wir werden noch einmal abfragen, wie der Vergleich ist und ob wirklich mehr kommen. Wenn es so ist, sollte es auch kein Problem sein, Hauptsache, wir haben die unwürdigen Verhältnisse der Abschiebung im Winter nicht mehr.
Dann gibt es die Fälle, die nicht anerkannt worden sind. Auch da haben wir klare Regelungen. Die normale Folge einer Nichtanerkennung ist, dass der nicht anerkannte Asylbewerber zurückmuss in das Land, aus dem er gekommen ist. Auch das ist mit unserem Rechtsstaat, mit unserem Grundgesetz vereinbar. Die Abschiebung als Folge eines nicht anerkannten Asylgesuchs ist nicht menschenunwürdig. Sie ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das sollten wir ganz klar sagen.
Parallelgesellschaften bis hin zu rechtsfreien Räumen, Metin Kaplan – das war bei Ihnen alles billige Polemik und übertriebene Panikmache. Die Abschiebung von Kaplan haben Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag als billigen Wahlkampf abgetan.
Solche Pflicht gilt auch gegenüber Menschen, die sich durch die Ablehnung ihres Asylgesuchs und die danach anstehende Abschiebung an Leib und Leben bedroht sehen und sich deswegen um Hilfestellung an einzelne Christen und Bürger, ein Pfarramt, eine Kirchengemeinde oder die Kirche wenden.
Genomanalyse auf den Menschen, auf die Fortpflanzung, auf Selektion bis hin zu eugenischen Überlegungen und Handlungen haben können, geführt worden wäre, bevor die Biotechnologie breit gefördert und ausgebaut wird. Auf dem Gebiet wird derzeit nicht verantwortungsbewusst gehandelt – trotz besagter Ethikdiskussionen. Diesen Spagat haben sie perfekt vorgeturnt, meine Damen und Herren von der CSU. Einen zweiten Spagat haben Sie vollführt. Diesen wird Herr Dr. Beckstein sicherlich jetzt noch einmal anschaulich präsentieren. Herr Dr. Beckstein ist für Repression zuständig, für Abschiebung, die rigoros vollzogen wird – entgegen allen humanitären Grundsätzen.
Lassen Sie mich ein letztes Thema ansprechen, auf das ich in der Diskussion hingewiesen worden bin. Es handelt sich um die Frage, ob es nicht richtig ist, Probleme wie die Abschiebung von Ausländern – im Bundestag ist es um die Flughafenregelung gegangen – oder Dinge wie „Wir brauchen mehr von denjenigen, die uns nützen, und müssen konsequentere Schranken einsetzen gegenüber denjenigen, die uns ausnützen“ anzusprechen. Ich bin froh darüber, dass heute nicht wieder die bewusste demagogische Verfälschung, die von den GRÜNEN gebracht worden ist, wiederholt wurde. Sie haben von nützlichen und unnützlichen Menschen gesprochen.
2. Aus welchen Gründen wurden die bereits vorbestraften Teilnehmer des Bandenkrieges zuvor nicht ausgewiesen bzw. abgeschoben, und inwieweit ist nach dem geschilderten Vorfall eine Ausweisung bzw. Abschiebung vorgesehen?
Zu Frage 2: Hinsichtlich der bereits eingebürgerten Personen sind Ausweisung und Abschiebung nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn neben der erworbenen deutschen noch die ausländische Staatsangehörigkeit beibehalten wurde. Bei asylberechtigten Personen sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen grundsätzlich nur möglich, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vorliegt. Für keine der tatbeteiligten Personen ist diese gesetzliche Voraussetzung erfüllt. Die Ermittlungen haben jedoch ergeben, dass sich zwei iranische Staatsangehörige trotz
- Nein, das sind sie in der Tat nicht. Das ist schon eine ganze Menge, Herr Wulff. Deswegen habe ich ja auch auf die Einzelfälle hingewiesen, bei denen die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen. Aber ich habe auch die Fälle genannt, in denen nicht ausgewiesen werden kann. Bei einem ist zu nennen z. B. diverse Kleinkriminalität ohne Verurteilung - das ist auch dabei -, dann versuchtes Tötungsdelikt, weiter gibt es einen Hinweis auf das Bundeskriminalamt, bei einer weiteren Person keine kriminalpolizeilichen Erkenntnisse, bei einer weiteren Person diverse Eigentumskriminalität, Bedrohungen, Handel mit Betäubungsmitteln, schwerer Raub mit Schusswaffe, dann Verurteilung wegen Diebstahls, bei einer weiteren Person diverse Eigentumskriminalität, Brandstiftung, Verdacht auf Schutzgelderpressung, Haftbefehl, bei einer anderen Person Verdacht auf räuberische Erpressung, Handel mit BTM.
Aber wer angesichts solcher Entwicklungen über längere Arbeitszeit diskutiert und erörtert, ob die Arbeitnehmer nicht eventuell bis zu 67 oder gar bis zu 70 Jahren im Erwerbsleben bleiben sollen, der muss hier deutlich erkennen: Wir haben an sich ein ganz anderes Problem, nämlich dass viel zu viele weit vor Erreichen des 60. Lebensjahres ausscheiden, den Solidarsystemen mehr Fälle, höhere und längerfristigere Ausgaben bringen, und die Beitragszahler müssen das im Grunde wuppen. Manche Firma entlastet sich hier auch über die Abschiebung ihrer älteren Mitarbeiter in Sozialsysteme und löst so ihre firmeninternen Probleme. Die solidarische Verpflichtung der Aktiven wird hier in hohem Maße beansprucht. Wir müssten erst einmal intensiv an dieser Stellschraube im Sinne des Vorschlages von Frau Pothmer arbeiten, damit weit mehr Arbeitnehmer im Erwerbsleben das gesetzlich vorgesehene Renteneintrittsalter erreichen. Ich meine, dass wir auf diesem Wege in eine kritische Debatte einsteigen müssen. Die Unterlagen der Landesregierung haben uns dazu sicherlich eine wichtige Hilfe geliefert.
Meine Damen und Herren, bei den in Abschiebehaft genommenen oder zu nehmenden Personen handelt es sich in der Tat nicht um ausschließlich kriminelle Ausländer, aber auch. Zum Beispiel werden in Justizvollzugsanstalten einsitzende Straftäter, denen die Reststrafe erlassen wird, übergangslos bis zur Abschiebung in Abschiebehaft genommen. Ansonsten handelt es sich um Personen, die auf richterliche Veranlassung wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz in diese Haft genommen werden. Insofern sage ich noch einmal, dieses Gesetz trägt allen Belangen Rechnung.
Ich möchte mit Genehmigung des Präsidenten zitieren. Es heißt in Paragraph 57 Absatz 2: „Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen, Sicherungshaft, wenn erstens der Ausländer aufgrund einer un
erlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist, zweitens die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben“ und so weiter. Ich erspare mir jetzt die weiteren Positionen. Ich will nur darauf hinweisen, dass es dann auch einen weiteren Absatz fünf gibt, in dem es heißt: „Die Sicherungshaft ist unzulässig, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann.“
stand, nämlich dass alle diese Dinge in Bremen bereits gemacht würden. Das deckt sich allerdings überhaupt nicht mit den Erfahrungen und Berichten aus der Praxis. Ich selbst war ja auch öfter vor Ort und habe mit vielen Leuten gesprochen. Ich habe diesen Fall des Mannes aus den Philippinen geschildert. Man kann ja sagen, das könnte ein Einzelfall sein. Wir haben aber definitiv sehr viele Menschen, die nicht wegen irgendwelcher komischer Sachen, sondern aus reinem Eigeninteresse natürlich der freiwilligen Ausreise den Vorzug vor einer Abschiebung mit den entsprechenden Stempeln im Pass und Begleitung des Bundesgrenzschutzes in ihr Heimatland geben. Das ist logisch, das würden wir an dieser Stelle auch so tun. Daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Die Praxis in Bremen ist völlig anders, als Sie das jetzt hier eben wieder dargestellt haben. Ich würde Ihnen noch einmal empfehlen, doch noch etwas ausführlicher und vielleicht auch aus anderen Quellen in dieses System hineinzuhorchen. Es wird in vielen Fällen eben nicht informiert. Viele haben noch nie in einer Sprache, die sie entweder verstehen oder lesen können, irgendeine Information zu ihrem Zustand, geschweige denn ein Angebot zur freiwilligen Ausreise erhalten. Ich glaube, dass die Haftvermeidung in diesem Fall der Schlüssel nicht nur zur Kostenfrage ist, sondern der Schlüssel für eine Lösung mit Vorteilen für alle Seiten, seien es nun die Betroffenen selbst, aber auch die Beamten der Polizei, die ja nun auch etwas anderes zu tun haben, aber auch eben die Kosten. Das ist der Schlüssel. Hier sind wir noch lange nicht auf einem guten Weg. Es gibt kommunale Vorbilder, die durchexerziert werden, die in etwa dem entsprechen, was wir hier in unserem Antrag gefordert haben. In Berlin hat die jetzige rotgrüne Regierung in ihrer kurzen Amtszeit in zwei Paketen im Wesentlichen Dinge durchgesetzt, die nun dem entsprechen, was wir hier vorgelegt haben. Das auch noch einmal an die Adresse der SPD, das heißt, es geht doch, wenn man will! Man kann diese Dinge sowohl im Bereich der Verbesserung der konkreten Haftbedingungen durchführen als auch bei dem Schlüssel – für mich der Schlüssel nach wie vor –, bei der Möglichkeit zur Vermeidung der Abschiebehaft unter Wahrung des gesetzlichen Rahmens und der rechtsstaatlichen Vorschriften. – Danke sehr!
Abschiebung in den Kosovo – Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke – – Drs 16/5428 – 4551 C
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 36 auf, Drucksache 16/5428, Bericht des Innenausschusses über die Abschiebung in den Kosovo.
[Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 16/4840: Abschiebung in den Kosovo – Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke – – Drucksache 16/5428 –]
2. Aus welchen Gründen wurden die bereits vorbestraften Teilnehmer des „Bandenkrieges“ zuvor nicht ausgewiesen bzw. abgeschoben, und inwieweit ist nach dem geschilderten Vorfall eine Ausweisung bzw. Abschiebung vorgesehen?
Einer der beteiligten jugoslawischen Staatsangehörigen hat gegenwärtig die Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragt. Er ist mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet und genießt dadurch erhöhten Ausweisungsschutz. Sobald die abschließenden Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen vorliegen, wird geprüft werden, ob und unter Würdigung seines Tatbeitrages dennoch eine Ausweisung und Abschiebung rechtlich zulässig ist.
Im Übrigen finden die im Ausländergesetz enthaltenen Regelungen über die Ausweisung und Abschiebung von ausländischen Straftätern auf Personen keine oder nur eingeschränkte Anwendung, denen aufgrund ihrer persönlichen Situation besonderer Ausweisungsschutz eingeräumt wird oder bei denen aus völkerrechtlichen Gründen Abschiebungen grundsätzlich nicht zulässig sind. Dies trifft aufgrund des überwiegend bereits verfestigten Aufenthaltsrechts auf einige der zwölf Tatbeteiligten zu. Auch hier wird die Ausländerbehörde jedoch prüfen, ob trotz der verfestigten Aufenthaltsrechte und des dadurch bestehenden erhöhten Ausweisungsschutzes eine Beendigung des Aufenthaltes möglich ist. Gegenwärtig kann dazu noch keine endgültige Aussage getroffen werden, weil die Ergebnisse der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet werden müssen.
Sie befürworten die Abschiebung von ausländjschen Straftätern, die in unseren Haftanstalten einsitzen. Was sagen Sie aber, wenn der erste nach Rumänien oder sonst wo hin abgeschoben wird, in drei Wochen-wieder hier ist und die nächste Straftat begeht? Dann sind Sie der erste, der äußert: So hätte
Darüber hinaus aber hat die Deutsche Volksunion schon seit Jahrzehnten diesbezüglich effektive Forderungen gestellt, wie zum Beispiel eine schnelle Umsetzung der Rasterfahndung, erweiterte Ermittlungskompetenzen des Bundeskriminalamtes, erweiterte Befugnisse für den Bundesgrenzschutz, schnellere und erweiterte Zugriffe auf Ausländerdaten, Regelabfrage zur Beurteilung einreisender Ausländer, sofortige Abschiebung krimineller Ausländer, Scheinasylanten und Asylbetrüger, bessere Erhebung und Speicherung von Visa-Daten, eine Erweiterung des Terrorparagraphen 189 a Strafgesetzbuch auf Ausländer und so weiter. All diese Forderungen sind auch zum Schutz der hier lebenden anständigen Ausländer.
Keine Abschiebung von Flüchtlingen in das Kosovo – Drs 16/5429 – 4664 A
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 40 auf, Drucksache 16/5429, Antrag der Gruppe REGENBOGEN zum Thema Keine Abschiebung von Flüchtlingen in das Kosovo.
[Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Keine Abschiebung von Flüchtlingen in das Kosovo – Drucksache 16/5429 –]
Konsequenzen haben allerdings weder die britische noch die französische Regierung gezogen. Paris schloss vier Wochen später einen Freundschaftsvertrag mit Ribbentrop ab. Die Konsequenzen zog vielmehr Göring in einer Konferenz aller beteiligten Ministerien mit der Erklärung, Hitler habe ihn beauftragt, in der Judenfrage „jetzt die entscheidenden Schritte zentral zusammenzufassen“. Arisierung, Gettoisierung, Abschiebung waren die Maßnahmen, die den Judenterror zum Bestandteil des Vierjahresplans machten. Auch die wirtschaftlichen Aspekte dieser unmenschlichen Maßnahmen treten hier klar hervor: der Aufrüstungs- und künftige Kriegskurs wird nun völlig rücksichtslos auf die Judenpolitik der Erpressung und der Kontributionen angewandt. War nicht all dies bereits die endgültige Kriegserklärung an die Juden, deren Hitler seinerseits 1939 die Juden beschuldigte, und zwar mit der Drohung ihrer Vernichtung und als Begründung für ihre tatsächliche Ausrottung?
Wirklichkeit verschlossen. Für Sie war und ist Bayern kein Einwanderungsland, obwohl jetzt sogar die CDU die Realität anerkennt. Dennoch stellen wir fest: Unter dem Druck der Wirtschaft wächst die Einsicht, dass wir auch in Bayern Einwanderung brauchen. Endlich regt sich auch vernehmlich manche Stimme in der CSU, die Widerstand gegen die Abschiebung von dringend benötigten Arbeitskräften signalisiert, aber auch Widerstand gegen die Rückkehrpflicht von ausgebildeten Studenten und Studentinnen sowie von Berufsabsolventen.
Vielleicht noch ein Aspekt - wahrscheinlich habe ich meine Redezeit überschritten - zur Forderung nach konsequenter Abschiebung und Ausweisung
Bekanntlich setzen sich die Verantwortlichen sowohl der Bundes- als auch der Landesregierung entschieden für eine konsequente Abschiebung aller ausgewiesenen Ausländer ein. Allerdings stößt die Beendigung des Aufenthalts nach erfolgter Ausweisung nicht selten auf Schwierigkeiten. Abschiebungen sind vielfach aus tatsächlichen Gründen entweder gar nicht oder nur mit zeitlichen Verzögerungen möglich, etwa bei irakischen Staatsangehörigen, bei Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo oder bei Personen, die ihre Identität verschleiern und an der Passersatzbeschaffung nicht mitwirken.