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Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie sich da nur auf die EU berufen, Herr Remmel. Ausgerechnet die Grünen, die das Thema Datenschutz ganz, ganz hoch hängen! Sie sollten lieber beim Datenschutz anfangen, wenn es darum geht, Verbrecher zu fangen.

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Meine Damen und Herren, der Datenschutz ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden. Deshalb ist auch die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz natürlich immer komplizierter geworden. Sie ist aber auch immer wichtiger geworden. Genau aus diesem Grund möchte ich mich ganz herzlich zunächst einmal bei Ihnen, Herr Professor Dr. Rudolf, und bei Ihrem Mitarbeiterteam für den umfangreichen und detaillierten Bericht über Ihre Tätigkeiten und über die Situation des Datenschutzes in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zwei Jahren bedanken.

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Meine Damen und Herren, der Datenschutz muss sich auch den Herausforderungen des raschen Fortschritts in der Informationstechnologie und auch dem Informationstechnologiemarkt mit den neuesten Entwicklungen immer wieder aufs Neue stellen, um einen modernen und angemessenen Datenschutz gewährleisten zu können. Das erleben wir im Moment auch ganz deutlich in der auch in der Öffentlichkeit geführten Debatte über die Speicherung von Telekommunikationsdaten.

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Die Ursachen dafür können aber nicht allgemein mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage entschuldigt werden, die entsprechende Gesetze notwendig erscheinen lassen. Hier müssen wir, hier muss die Politik dem Datenschutz wieder eine größere Priorität einräumen, damit die individuelle Freiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mit Argumenten der allgemeinen Sicherheit oder auch der Verteilungsgerechtigkeit in den Hintergrund gedrängt wird. So sind auch zukünftige Reformen im Gesundheits- und Sozialwesen, wie sie auf uns zukommen werden, aus unserer Sicht nur zu schaffen, wenn wir einen vernünftigen und ein hohes Maß an Datenschutz gewährleisten.

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Am Schluss führt der Landesbeauftragte für den Datenschutz aus – ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin –: „Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat nie zu den Pessimisten in dem Kreis der Datenschützer gezählt; im Gegenteil, er hat in all den Jahren seiner Tätigkeit immer wieder betont, dass die technische Entwicklung durchaus Anlass zu einer optimistischen Grundhaltung auch unter dem Aspekt des informationellen Selbstbestimmungsrechtes gibt. Insgesamt muss aber konstatiert werden, dass die letzten beiden Jahre in einigen Punkten den Skeptikern in diesem Bereich Recht gegeben haben. Es bleibt zu hoffen, dass die eingangs erwähnten globalen Entwicklungen der Wirtschaft und der Kriminalität nicht dauerhaft das Klima bestimmen. Gerade unter diesen Bedingungen wird aber der LfD seine Funktion als Mahner und Wächter eines bedeutsamen und modernen Grundrechts weiterhin engagiert wahrnehmen.“

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Dass wir es mit dem Neunzehnten Datenschutzbericht zu tun haben, zeigt, welche Erfahrung und welche Bedeutung hinter diesem Phänomen „Datenschutz“ in Rheinland-Pfalz stehen. Das geht bis weit in die 70erJahre zurück. Bei der Arbeit im vergangenen Berichtszeitraum musste wieder versucht werden, eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden. Ich bin nicht der Meinung, dass der Datenschutz in Rheinland-Pfalz ein zahnloser Tiger ist, der keine Einflussmöglichkeiten hat. Er ist nicht kombiniert mit polizeilichen Maßnahmen, mit Strafzahlungen und Ordnungswidrigkeiten, die bei Verstößen gegen die Datenschutzrichtlinien sofort eintreten würden. Er ist aber – bei Gott – nicht zahnlos, im Gegenteil.

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Die Einlassungen des Datenschutzbeauftragten zum neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz haben gezeigt, wie ernst sich der Datenschutz nimmt und wie bereit er ist, aktiv ins politische Geschehen einzuwirken. Dafür sage ich dem Datenschutz ausdrücklich Dankeschön.

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Meine Damen und Herren, der Neunzehnte Tätigkeitsbericht spiegelt die umfangreiche Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wider. Im Großen und Ganzen stellt er dem Datenschutz in unserem Land ein gutes Zeugnis aus. Auf die konstruktiv kritischen Anmerkungen bin ich schon eingegangen.

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Insoweit teile ich die Einschätzung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, dass der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zunehmend unter Druck stehen. Zusätzliche Einschränkungen müssen die Betroffenen dabei nicht nur im Rahmen der Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus hinnehmen, sondern auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei der Sicherstellung einer sachgerechten Verteilung und einer effektiven Kontrolle der staatlichen Leistungen, die in den sozialen Sicherungssystemen erbracht werden.

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Die Frage eines sachgerechten Ausgleichs zwischen dem Datenschutz und den Interessen der Inneren Sicherheit ist auch in der Öffentlichkeit und im Parlament erörtert worden. Ich meine, nach den mit allen Beteiligten geführten intensiven Gesprächen ist bei den parlamentarischen Beratungen letztlich ein Kompromiss gefunden worden, der einen sachgerechten Ausgleich zwischen den polizeilichen Erfordernissen und dem Datenschutz darstellt.

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Erstens. Die Erledigung der Aufgabe Datenschutz durch das Unabhängige Landeszentrum ist effektiv und modern. Die Möglichkeit der Auditierung der Datenschutzkonzepte für öffentliche Stellen ist auf großes Interesse gestoßen. Auf diesem Wege können beispielsweise Datenbestände entrümpelt werden und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Datensicherheit öffentlicher Stellen wird gestärkt. Vielleicht haben Sie auch gemerkt, dass der Landtag Schleswig-Holstein vor ein paar Tagen durch die erfolgreiche Auditierung im Datenschutz ausgezeichnet wurde.

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Mit dem Gütesiegel Datenschutz können auch Private ihre Produkte auf Datenschutz und Datensicherheit überprüfen lassen. Ende dieses Jahres werden voraussichtlich die ersten Gütesiegel verliehen. Zurzeit gibt es einen fast inflationären Trend zu Zertifizierungen, Güte- und Qualitätssiegeln, aber wenn es dem Verbraucherschutz dient, kann es uns nur Recht sein. Wir sollten ein Stück weit auch stolz sein, dass ein Gütesiegel, sogar ein staatliches Gütesiegel, im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, die ja immer noch eine Zukunftstechnik ist, aus Schleswig-Holstein kommt.

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Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Herr Dr. Bäumler, hat es zutreffend ausgedrückt. Wir haben in den letzten Jahren beim Thema Datenschutz einen Wertwandel beobachten müssen. Noch Anfang der 80er-Jahre wurde uns allen im Rahmen der Debatte um die Volkszählung die Bedeu

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Diese kurzen Bemerkungen sollen nicht den Eindruck erwecken, beim Datenschutz in Hessen sei alles Friede, Freude, Eierkuchen. Wir hatten manchen Strauß mit uneinsichtigen Bediensteten der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung und den Staatsanwaltschaften auszufechten. Ich will aber nicht in den alten Anwaltsgrundsatz abgleiten:Lerne klagen,ohne zu leiden.In allen Fällen konnten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich uns letztlich durchsetzen. Das stimmt mich hinsichtlich der Situation für den Datenschutz in Hessen optimistisch.

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Der Datenschutzbeauftragte war und ist immer warnender Rufer, der sich klug und fachlich eingemischt hat. Aber wenn die Landesregierung nicht will, dass Datenschutz eine bedeutsame Rolle spielt, sondern sie ihn immer als lästiges Anhängsel wahrnimmt, wenn die Landesregierung Datenschutz nicht als produktive Kraft versteht, sondern als Anhängsel, dann kann man noch so laut rufen. Ein Rufen in der Wüste kann letztendlich nur verhallen.

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An dieser Stelle zeigt sich noch einmal deutlich das mangelnde Problembewusstsein. Der Hessische Datenschutzbeauftragte erfuhr über die Presse von diesem GAU im Datenschutz. So dürften meiner Ansicht nach öffentliche Stellen mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Datenschutz in Hessen nicht umgehen. Da ist mehr Sensibilität gefragt.

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In einer Reihe von Bereichen teilen wir jedoch die Auffassung der Landesregierung und begrüßen ihr konsequentes Engagement für den Datenschutz. Das gilt zum Beispiel für die Position, dass ein Lauschangriff ausschließlich auf Anordnung eines Richters möglich sein sollte oder dass Daten nur in Drittländer mit einem Mindestmaß an Datenschutz weitergegeben werden dürfen. In anderen Bereichen sehen wir die Standpunkte aber etwas skeptischer und würden im Ausschuss gerne noch mit der Landesregierung über Details sprechen, zum Beispiel was die Praxis der nachträglichen Aufklärung von abgehörten Personen oder die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung bei einer Speicherung von DNA-Profilen in einer Gen-Datei angeht.

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Ein letztes Wort zum Bereich "Datenschutz". Hier ist so getan worden, als ob der Datenschutz in Hamburg abgeschafft wird. Es ist sehr interessant, dass hier die Kollegen von der GAL einen Antrag von dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten aufnehmen, einem Vorhaben, dass der jetzige Datenschutzbeauftragte nach wenigen Erörterungen im Ausschuss aufgegeben hat und der am Ende voller Freude erklärt hat, dass er gemeinsam mit der Justizbehörde ein sehr sinnvolles Modell gefunden hat, wie dieser Konsolidierungsbeitrag von 100 000 Euro einvernehmlich mit der Behörde erbracht werden kann. Es mag sein, Herr Kollege Steffen, dass Sie nicht zugehört haben, aber so war es letztendlich.

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Meine Damen und Herren, Datenschutz in Hessen ist schon ein ganz besonderes Kapitel. Wir GRÜNE waren immer stolz darauf, dass Hessen das Stammland des Datenschutzes war. Auch Sie, Herr Beuth, haben diesen Begriff benutzt. Aber wenn ich das aus Ihrem Mund höre, habe ich immer die Vermutung, dass das ohne allzu viel Hintergrund und Herzblut ist, wie Sie an dieser Stelle mit dem Begriff „Stammland des Datenschutzes“ umgehen. Denn jetzt ist die Landesregierung dabei, sich von der Spitze der Bewegung, an der wir einmal waren, mit Riesenschritten an das andere Ende zu bewegen. Herr Siebel, Sie haben von Stillstand gesprochen. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Ich sage, die Landesregierung geht mit Riesenschritten an das andere Ende der Bewegung und ist dabei, Datenschutz im Land Hessen Schritt für Schritt zu entsorgen.

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dass man eine Trennung vornimmt zwischen dem Datenschutz im öffentlichen Bereich und dem Datenschutz im privaten Bereich, weil man dann Eingriffsmechanismen anders organisieren kann.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Prof. Ronellenfitsch! Der Datenschutz genießt in Hessen einen herausragenden Ruf, einen sehr hohen Rang und wird von sämtlichen Behörden außerordentlich ernst genommen. Herr Prof. Ronellenfitsch, deshalb habe ich mich gefreut, dass Sie in den einleitenden Bemerkungen zu Ihrem Tätigkeitsbericht Folgendes geschrieben haben. Ich zitiere: „Um den Datenschutz ist es nach wie vor nicht schlecht bestellt...“

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Zuerst zum Datenschutz: Der sozialdemokratische Bundesinnenminister hat bei der Amtseinführung des neuen Bundesdatenschutzbeauftragten auf den Konflikt zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit hingewiesen, der seiner Meinung nach nicht leicht zu lösen sein werde. Wir werden uns in unseren Ausschussberatungen Mühe geben müssen, diesen Konflikt so klein wie möglich zu halten beziehungsweise besser noch, ihn zu lösen.

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Auch bei der Frage, ob der Datenschutz eingeschränkt werden muss, müssen wir sehen, dass bisher die Fülle von Datenmaterial, die es gab, nicht ausgewertet werden konnte. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Einwände des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Jacob. Es gilt vielmehr, Vollzugsdefizite abzubauen und Konzepte für die notwendige Sichtung der Daten zu erarbeiten.

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Der Datenschutz muss deshalb neu definiert werden, weil für die Europawahl und die Kommunalwahl gegenwärtig eine unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung besteht, nachdem der Bundesgesetzgeber bereits im Jahr 2000 Änderungen vorgenommen hat, wonach Wählerlisten nicht mehr zur allgemeinen Einsichtnahme offen gelegt werden müssen, sondern nur bei berechtigtem Interesse oder bei Hinterfragung der eigenen Daten zur Einsichtnahme vorliegen. Dass damit Datenschutz verbunden ist, ist ganz klar. So gibt es auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bei dem Sperrvermerke bei einer Offenlegung der Wählerliste bisher nicht beachtet worden sind.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2003 – Vierundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz – Drucksachen 13/2650, 13/2957

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Es wird schnell deutlich, dass bei einer Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz folgendes Problem besteht: Wenn jemand gegen den Datenschutz im privaten Bereich verstößt, muss ein Bußgeld verhängt werden. Dann geht das in den Vollzugsbereich hinein. Es muss auch einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten. Damit haben wir bei einer Zusammenlegung das Problem, dass der Datenschutzbeauftragte, der ja im öffentlichen Bereich dem Parlament zugeordnet ist, in den Bereich der

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Wie dem auch sei: Man sieht ja anhand der Beispiele, die ich gebracht habe, dass es eigentlich nur um Nuancen geht. Deshalb kann ich es am Schluss wie folgt auf den Punkt bringen: Wir sind im Datenschutz im öffentlichen Bereich auch dank des Datenschutzbeauftragten sowie seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weit gekommen. Dafür sind wir dankbar. Dies lohnt auch die Einrichtung des Datenschutzbeauftragten. Wir sind umgekehrt der Auffassung, dass öffentlicher und privater Datenschutz aus den bekannten Gründen – die Argumente wurden schon oft öffentlich ausgetauscht – getrennt bleiben sollen. In diesem Sinne darf ich noch einmal bitten, bei der bisherigen Linie zu bleiben.

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11 Stellungnahme der Landesregierung zum 17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

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her üblichen und vom Datenschutz im Übrigen auch schon immer mit einem Fragezeichen versehenen Verfahren der regelmäßigen Datenermittlung durch die Meldebehörden ist nun eine weitere Form der Aufspürung möglicher Rundfunkteilnehmer gekommen. Die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die von ihr beauftragte Stelle - also die GEZ - kann zur Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis besteht, und zur Verwaltung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Eine derart weitreichende Datenerhebung und insbesondere unkontrollierbare Zusammenführung der von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhobenen personenbezogenen Daten lehnt DIE LINKE wegen der damit verbundenen ungerechtfertigten Eingriffe in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf informelle Selbstbestimmung entschieden ab. Hinzu kommt - da zitiere ich aus der schriftlichen Stellungnahme unserer Landesbeauftragten für den Datenschutz zu unserem vorjährigen Antrag -, dass diese Form der Datenbeschaffung in der Praxis sehr fehleranfällig ist, sodass immer wieder Minderjährige, Haustiere oder nichtexistente Personen angeschrieben werden.

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Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nicht nur, weil es üblich ist, sondern auch, weil es angemessen ist, möchte ich, Herr Landesbeauftragter für den Datenschutz, mit einem Dank an Sie und an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnen. Ich glaube, dieser Dank und diese Anerkennung, aber auch dieser Respekt sind deshalb ganz besonders angemessen, weil wir von einem Datenschutzbericht zum nächsten immer wieder feststellen können und dürfen, wie gut die Arbeit ist, die in Ihrer Behörde geleistet wird. Denn dass die Zahl der Verstöße gegen den Datenschutz im öffentlichen Bereich im Laufe der Jahre kontinuierlich zurückgeht – in diesem Jahr waren es, Herr Kollege Oelmayer, nur noch neun Beanstandungen –, ist sicherlich nicht allein dem gewachsenen Bewusstsein und dem Sach- und Fachverstand in den vielen Landesbehörden zu verdanken, sondern auch der Sensibilisierung bei unseren Landesbediensteten. Dass diese Sensibilisierung stattgefunden hat, ist, glaube ich, vorrangig das Verdienst Ihrer Institution, Herr Datenschutzbeauftragter. Deshalb herzlichen Dank!

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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2005 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit