dieser Situation wahrscheinlich so schnell nichts ändern; denn wirtschaftliche Notwendigkeiten entfalten immer ihre eigene Dynamik. Meistens sind es auch dort die Frauen, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Deshalb erscheint eine befristete oder dauerhafte Migration als einziger Ausweg für die Existenzsicherung. Über die Gewinne ist schon viel gesprochen worden.
1. objektiv von den sozialen Unterschieden in den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Thüringen ausgeht und sich in der Analyse und Konsequenz auf diese richtet, nämlich insbesondere auf die Unterschiede nach Geschlecht, Bildung, Schicht bzw. Klasse, Region, Migration und Alter,
Im Übrigen glaube ich auch, dass es in der Tat nur dann Sinn hat, Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit in einem Parlament zu verabschieden, wenn man das in einem großen Konsens tut. Wir stehen nämlich vor wirklich enormen globalen Herausforderungen. Die Verletzung der Menschenrechte, weit auseinanderklaffende Lebensbedingungen der Menschen auf der Welt, die täglichen Nachrichten von humanitären Katastrophen, Umweltzerstörung, Ressourcenverbrauch, Geschlechterungerechtigkeit und der Klimawandel schreiten voran. Immer mehr Staaten setzen auf Abschottung statt auf Kooperation. Die Lebenschancen in unserer Welt sind ungleich verteilt. Mit dieser Verteilungsungerechtigkeit hängen gewaltsame Konflikte, Migration, Demokratiedefizite und Unterdrückung unmittelbar zusammen. Deswegen, lieber Heinz, stimme ich dir ausdrücklich zu und schließe mich vollumfänglich den Ausführungen an. Um die Welt gerechter zu machen, brauchen wir einen Paradigmenwechsel im Denken und Handeln - und das weltweit. Entwicklungszusammenarbeit braucht aber eben auch das Zusammenwirken aller politischen Ebenen mit den zivilgesellschaftlichen Initiativen.
Wir möchten diese Ansätze fortführen. Die FDP-Fraktion hat eine Große Anfrage zum Thema „Sprachförderung“ eingebracht, gerade im Hinblick auf Migration. Uns ist dieses Thema sehr wichtig.
Im Zusammenhang mit Migration ist es sicher sinnvoll und erfolgreich, sich verstärkt um die deutsche Sprachbefähigung vor allem der Mütter zu bemühen. Was ich damit sagen will, ist dies: Bei allen Anstrengungen, die wir als Land machen müssen, bei allen Anstrengungen, die andere machen, können wir bei dieser Frage der Integration, auch der sprachlichen Integration, auf Dauer auf die Mitarbeit der Eltern auf gar keinen Fall verzichten, meine Damen und Herren.
Die demografischen Trends sind nicht allein ein brandenburgisches Problem. Zu den von allen neuen Bundesländern zu tragenden Entwicklungen kommt hier die Wanderung aus berlinfernen Regionen in den berlinnahen Raum hinzu. Doch gerade hier bieten sich die meisten Möglichkeiten, die Migration zu
Der Migrationsbericht, der uns noch ins Haus steht, wird eine große Palette all der Bereiche aufzeigen, die hier nur angerissen wurden, was das Land zum Thema Migration gerade auch bei Kindern und Jugendlichen und in der Schule tut.
In der Hoffnung auf einen anderen Wahlausgang hatte das Land die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg bislang verweigert.
Meine Damen und Herren, Bremen steht für die Hanse, Bremen steht aber auch für Auswanderung und Migration. Bremen ist einer der ersten Staaten gewesen, der die Vereinigten Staaten von Amerika diplomatisch anerkannt und mit ihnen eine – –.
Meine Damen und Herren von der CDU, es ist aber doch endlich ein Konsens in unserer Gesellschaft, dass wir alle sagen: Ja, Zuwanderung findet statt. – Auch die CDU bejaht in bestimmten Fällen Zuwanderung und Migration, allerdings nur für eine bestimmte Gruppe. So sprach sich gestern der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Bosbach, ganz eindeutig gegen Zuzugsbeschränkungen bei Zuwanderung aus. Allerdings meinte er damit natürlich nur eine bestimmte
Beispiel 2: Das bereits im Voraus umgebaute Bundesamt für Migration wartet nun auf eine rechtliche Grundlage. Wir haben also ganz konkreten Handlungsbedarf.
Gemäß einer im Juli 2003 von der Deutschen Bank angefertigten Studie hat Deutschland die Chance, den Wohlstand pro Kopf in den kommenden fünf Dekaden um das Dreifache zu erhöhen, wenn die Gesellschaft die richtigen Entscheidungen trifft. In diesem Zusammenhang wurde hingewiesen auf die Geburtenrate, die Migration ausländischer Arbeitskräfte, die Bildungspolitik und tiefgreifende Arbeitsmarktreformen. Doch all das geschieht nicht von allein, sondern es bedarf einer zielgerichteten Politik nicht nur für Deutschland, sondern speziell auch für Sachsen-Anhalt.
Wer sich das Lager anschaut - ich empfehle das; ich war vor Kurzem noch einmal mit unserer Landesarbeitsgemeinschaft „Migration“ vor Ort -, der ist über die baulichen Zustände dort entsetzt, und er ist entsetzt darüber, in welchem desolaten Zustand sich die Menschen teilweise befinden. Gehen Sie hin, schauen Sie es sich an!
und nur eine kurze Aufzählung all der Dinge vornehmen, die die programmatische Leere dieses Senatsamts und der Senatorin zu den wichtigen Themen aufzeigt. Weder zum Thema Einsparungen noch zum Thema Wachsende Stadt, noch zum Thema Globalrichtlinie oder zum Thema Migration, Integration, interkulturelle Arbeit gab es eine Antwort. Offensichtlich ist die Senatorin der Meinung, dass die Umschichtung von 4 Millionen Euro aus den Bereichen HzE ein ausreichender Beleg für ihre Tatkraft im Bereich Jugend sei; dabei sind das gerade einmal 0,8 Prozent des gesamten Bereichs. Und nicht zu vergessen das neue geschlossene Heim mit zunächst 200, dann 120 angekündigten Plätzen und wo dann für maximal zwölf Plätze eine neue Einrichtung geschaffen wurde. Zurzeit sind vier Jugendliche dort, die es geschafft haben, etwa zwölfmal zu entweichen, abzuhauen oder wie immer man das nennen will.
Es kann auch nicht sein, meine Damen und Herren, dass gerade in den Fällen, in denen die Härtefallkommission gesetzlich überhaupt nicht zuständig ist - § 5 regelt Ausschlussgründe und § 5a greift die sogenannten Dublin-Fälle auf -, ein Abschiebungshindernis entsteht. Für diejenigen Fälle also, in denen in einem EU-Mitgliedsstaat der Asylantrag gestellt wurde oder bereits der Flüchtlingsstatus anerkannt wurde, ist eine originäre Zuständigkeit des Innenministeriums nicht mehr gegeben. Die Entscheidungskompetenz liegt in diesen Fällen ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt überprüft im Rahmen seiner Entscheidung sowohl auslandsbezogene als auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse. An diese Entscheidungen ist das Landesverwaltungsamt gebunden. Hier besteht weder eine Befassungskompetenz für die Härtefallkommission noch ein ministerieller Entscheidungsspielraum.
Frau Heib hat es eben schon gesagt, über die Dublin-Fälle entscheidet nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das ist bundesgesetzlich so geregelt. Das ist auch in der Verordnung so geregelt. Um solche Fälle auch aus humanitärer Sicht würdigen zu können, würde ich persönlich die Einrichtung einer Härtefallkommission auf Bundesebene für überlegenswert halten. Auch dort sollte man vielleicht in die Richtung gehen, für solche Fälle eine Kommission einzurichten, damit auch dort humanitäre Gründe noch einmal in den Blick genommen werden können.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben auch in diesem Haushalt wiederum klare Schwerpunkte in der Sozialpolitik gesetzt.Wir führen auf der einen Seite auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes und der Ausbildung die erfolgreichen Programme für schwer vermittelbare Jugendliche – also Ausbildung in der Migration –, aber eben auch das Thema Teilzeitausbildung für Alleinerziehende weiter.
Deshalb ist es gut, dass die Dinge nun auch in Berlin vorangehen, damit wir endlich auch Antworten aus deutscher Sicht geben können. Denn die Zeit drängt. Migration, Klima, Wirtschafts- und Währungsunion, Finanzrahmen, Digitalisierung, das sind die großen Fragen unserer Zeit. Wollen wir, dass Europa darauf Antworten gibt, wollen wir, dass Europa eine Chance hat, die Antworten im weltweiten Maßstab zu gestalten, so wird dies nur möglich sein, wenn Deutschland und Frankreich zusammenarbeiten. Diese Gestaltungsoption wird nur bestehen, wenn wir auf der Basis einer deutsch-französischen Verständigung auch in Europa Antworten finden.
Für die Zuhörer: Der Besuch auf der Regierungsbank ist während des Plenums meistens noch schlechter als der Besuch durch die Abgeordneten selbst. Das ist bedauerlich, aber es ist so. Ich hoffe dennoch darauf, dass der neue Herr Ministerpräsident, wenn er denn gewählt ist, einen anderen Weg einschlägt als der bisherige. Es wird keine Wiederholung dieser Kleinlichkeit und Schäbigkeit geben. Ich fürchte nur, dass er alles unter Sicherheitsaspekten betrachtet. Wichtig ist aber, dass die Zuwanderung auch unter positiven Gesichtspunkten gesehen wird, dass man sieht, dass Migration eine Bereicherung für die Gesellschaft sein kann und von Ihnen nicht immer nur abgewehrt wird.
„Die Kontrollen an der Grenze Brandenburgs zu Polen sind weitgehend entfallen, aber die Probleme mit internationaler organisierter Kriminalität, illegaler Migration und sonstiger grenzüberschreitender Kriminalität sind geblieben.“
Zu den Förderprogrammen habe ich mich eben schon geäußert und auch hier das Bekenntnis abgegeben, dass wir sie ständig überprüfen müssen. Insofern ist das, denke ich, Konsens. Wir haben uns mit Einzelthemen bereits beschäftigt. Das ist das Thema Migration. Auch da sind wir, glaube ich, auf gutem Weg, was die Ansätze angeht. Wir haben das hier lange diskutiert. Ich brauche nicht weiter darauf einzugehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kirchenvertreter! „Unter den Geboten Gottes gibt es wenige, die dem Schutzgebot gegenüber Fremden und Flüchtlingen an Gewicht und Eindeutigkeit gleichkommen. Die Fremden stehen unter dem unbedingten Schutz Gottes.“ Das ist eine ganz eindeutige Antwort aus christlicher Sicht, Herr Müller. Dieses Zitat stammt aus dem gemeinsamen Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht aus dem Jahr 1997, verabschiedet nach den Erfahrungen der politischen Auseinandersetzungen Anfang der Neunzigerjahre.
Diese Tage war in der Saarbrücker Zeitung eine Studie veröffentlicht worden, dass sich die Menschen hier verlassen fühlen. Der Hauptgrund ist die Migration und das Versagen der Politik dabei. Ich will deutlich machen, dass natürlich mit diesem Jahr 2015, als viele Flüchtlinge in unser Land gekommen sind, viele Menschen unsicher wurden, dass viele Menschen auch Angst bekommen haben, dass sie sich die Frage gestellt haben, wer denn alles in dieses Land kommt und was sie aus unserem Land machen. Aber gleichzeitig gab es auch eine enorme Hilfsbereitschaft in unserem Land. Gerade für uns als CDU ist es christlicher Anspruch, dass wir Bürgerkriegsflüchtlingen helfen. Aber wenn man sich dann die Studie genauer ansieht, weshalb die Unzufriedenheit in der Gesellschaft bei manchen Menschen so ist, dann kann man feststellen, dass Antworten kommen, die überhaupt nichts mehr mit den Flüchtlingen zu tun haben. Dann kommen Antworten wie schlechte Arbeitsbedingungen, zu wenig Geld, teure Schulhefte, eine ausgedünnte Infrastruktur von Bussen bis Briefkästen.
Dieses Wort ist immer noch hochaktuell, es trägt den Titel: „… und der Fremdling, der in deinen Toren ist“. Das wiederum ist ein Zitat aus dem Alten Testament. Der Titel weist laut Vorwort der Erklärung auf eine lange theologische Tradition der Auseinandersetzung mit dem Schicksal und dem Recht des Fremden hin. Dieses bildet die Grundlage, so heißt es weiter, „für die Verpflichtung und das Engagement der Kirchen, für Menschen einzutreten, die in ihren Rechten, ihrer Würde, ihrem Wohlergehen oder ihrer Existenz bedroht sind“. Eine weitere Passage hat ebenfalls bis heute Gültigkeit. Ich zitiere nochmals mit Erlaubnis des Präsidenten: „Zu den vielschichtigen Aspekten von Migration und Flucht sowie den Fragen der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen (…) werden Meinungen und Einstellungen oftmals emotionsgeladen vorgetragen oder nehmen aggressive Formen an.“ Das kennen wir ja irgendwoher, meine Damen und Herren, wir haben es eben auch wieder eindrucksvoll erlebt.
Kirchenasyl keine aufschiebende oder verhindernde Wirkung bei Abschiebungen hat, ist jetzt anders entschieden worden. Am 03. Mai hat das Oberlandesgericht München eine sehr interessante Entscheidung zum Kirchenasyl getroffen. Darin wurde ausdrücklich festgestellt, dass das Kirchenasyl dem Staat kein Handeln verbietet. Der Rechtsstaat wird nicht beschnitten, die Durchsetzung des Rechtes wird nicht eingeschränkt. Es wird festgestellt, dass die Gewährung von Kirchenasyl kein strafbares Handeln ist. Es ist kein passives Abwarten oder Verstecken, sondern ist immer ein aktives und transparentes Suchen nach Lösungen in besonderen Härtefällen in Gesprächen mit den zuständigen Behörden. Das Oberlandesgericht sieht in der Prüfung eben durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge während des Kirchenasyls ein rechtliches Abschiebehindernis. Heribert Prantl hat in einem sehr guten Kommentar gesagt - ich darf zitieren mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: Das Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum, es ist ein Freiraum des Rechts. Kirchenasyl hindert nicht den Rechtsstaat sondern unterstützt ihn. Wir alle sollten zum Schutz unserer Gesellschaft nicht die Kooperation mit festen Regeln, die sich Staat und Kirchen aufgeben, infrage stellen.
Zunächst noch einmal zu den Zahlen der Kirchenasylfälle. Die verlaufen natürlich parallel zu Flüchtlingswellen und sind nach der Einrichtung der Härtefallkommissionen 2005 deutlich zurückgegangen. Aktuell liegen sie nach Schätzungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ bundesweit bei circa 700 Menschen. Über das gesamte Jahr waren es 2.000 Menschen und im Saarland wurde zuletzt circa 50 Personen pro Jahr Kirchenasyl gewährt.
6. Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Fluchtroute/Migration über Spanien, Frankreich ins Saarland verhindern (Drucksache 16/507).... 999
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Fluchtroute/Migration über Spanien, Frankreich ins Saarland verhindern (Drucksa- che 16/507)
kann er sich bewähren - zu erörtern mit dem Ziel, Migration in Richtung deutsche Grenze zu verhindern. Hier kann und muss sich erweisen, dass deutsch-französische Freundschaft nicht nur etwas für Sonntagsreden ist. Bei erfolgreichen Verhandlungen wäre ein Dominoeffekt zu erwarten, also Kontrolle und Schutz der französisch-spanischen Grenze und entsprechender Druck auf Spanien, seine Küsten ähnlich zu schützen wie Italien, damit letzten Endes Europa. Vor der Herausforderung internationaler Massenmigration in unsere Sozialsysteme bei Untätigkeit der Bundesregierung darf das Saarland nicht untätig wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen bleiben und warten, bis es gefressen wird. Danke für die Aufmerksamkeit.
Sagen, was ist, bedeutet aber auch mehr Realismus in der Frage, was mit Menschen passiert, die keinen Schutzanspruch haben. Es gilt: Wer keinen Schutzanspruch hat, wer keinen Asylanspruch geltend machen kann, wird im Regelfall in sein Herkunftsland zurückgeführt. Es darf in der Bevölkerung nicht der Eindruck entstehen, dass die, die sich an Regeln halten, abgeschoben werden, und diejenigen, die Regeln brechen, bleiben dürfen. Das verletzt das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen in unserem Land. Wir brauchen eine Ordnung nach innen und wir brauchen eine Ordnung nach außen, indem wir wirklich ernsthaft die Ursachen von Flucht und Migration in den Fokus rücken.
Wir verfolgen ein anderes Ziel. Wir wollen die bestehenden Probleme lösen. Wir haben ganz klare Vorstellungen davon, wie wir das Recht auf Asyl sichern und Migration besser steuern können.