Mit dieser Anpassung des Datenschutzrechtes des Landes, die zum Ende der Umsetzungsfrist der JI-Richtlinie am 6. Mai dieses Jahres und dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 28. Mai dieses Jahres abgeschlossen wurde, war in Sachsen-Anhalt der grundlegende Gesetzgebungsauftrag aus beiden Vorschriften erfüllt. Das Datenschutzgesetz setzt nun bis zu seiner endgültigen Ablösung die JI-Richtlinie um und füllt die Datenschutz-Grundverordnung aus. Ein
Die medizinischen Daten der Versicherten werden wirksam vor unberechtigten Zugriffen geschützt. Alle Maßnahmen zum Datenschutz wurden, wie ich bereits sagte, mithilfe des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt, entwickelt und werden auch weiterhin an neueste Standards angepasst.
Jetzt möchte ich mich inhaltlich mit Ihrem Antrag beschäftigen. Auf die Grundsätze zur Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz ist Minister Holger Stahlknecht bereits eingegangen. Deswegen werde ich an dieser Stelle auf detaillierte Ausführungen verzichten. Ich möchte aber noch einmal ausdrücklich betonen, wie wichtig der Datenschutz auch für die CDU-Landtagsfraktion ist.
Im Übrigen scheint die Koalition zum Thema „Datenschutz und IT-Sicherheit“ meines Erachtens gern Sonntagsreden zu halten, gestatten Sie mir diese Bewertung. Sie hätten ja die Chance gehabt, etwas ganz konkret für den Datenschutz und die IT-Sicherheit in den Kommunen zu tun. Wir hatten Ihnen vor zwei Tagen genau einen Änderungsantrag zum Landesverwaltungsverfahrensgesetz vorgelegt, die Kosten für die Kommunen für den sogenannten Basisdienst TR-ESOR in Höhe von 120.000 Euro zu übernehmen, aber Sie haben ihn einfach abgelehnt, im Übrigen auch unbegründet, zur Erinnerung. Also erzählen Sie nicht heute, dass Ihnen der Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt! Noch nicht einmal 120.000 Euro wollten Sie dafür auf den Tisch legen. Damit ist die Priorität des Datenschutzes bei CDU und SPD ziemlich genau taxiert. Sie liegt unter 120.000 Euro.
Einundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Ein- undzwanzigster Rundfunkän- derungsstaatsvertrag), Staatsvertrag über den Datenschutz beim NDR (NDR-Datenschutz- Staatsvertrag) sowie Siebter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und SchleswigHolstein (Siebter Medienände- rungsstaatsvertrag HSH – 7. MÄStV HSH) (Senatsantrag) – Drs 21/12772 – 5824,
Punkt 20, ebenfalls ein Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/12393: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung (Senatsantrag) – Drs 21/12906 –]
Zudem wurde in Hamburg wie auch auf Bundesebene leider versäumt, Konkretisierungen vorzunehmen, und zwar Konkretisierungen, die auch nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung gewollt oder vorgesehen oder ermöglicht gewesen wären. Denn die EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält 70 Öffnungsklauseln. Von diesen 70 Öffnungsklauseln möchte ich nur mal eine benennen, und zwar die im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes für den öffentlichen Bereich. Da hätten nämlich jeweils bereichsspezifische oder auch technikspezifische Regelungen getroffen werden können. Dazu gehört zum Beispiel die Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Da gibt es jetzt keine genauen Regelungen; das bleibt völlig offen.
Einundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einund- zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) , Staatsvertrag über den Datenschutz beim NDR (NDR-Datenschutz-Staatsvertrag) sowie Siebter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Siebter Medienänderungsstaatsvertrag HSH – 7. MÄStV HSH) (Senatsantrag) – Drs 21/12772 –]
Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung des Landes beauftragten für den Datenschutz vom 17. Januar 2014 – 31. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Daten schutz Baden-Württemberg 2012/2013. Sie wird Ihnen als Drucksache 15/4600 zugehen. Ich schlage vor, die Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Ständi gen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wider spruch. Dann ist es so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer Landtag, Datenschutz und informelle Selbstbestimmung sind fester Bestandteil unseres Grundrechtskanons. In einer Informationsgesellschaft, die sich hin zu einer digitalen Gesellschaft entwickelt, steigt die Bedeutung dieser Grundrechte an. Und so ist es auch dringend notwendig, dass der Thüringer Landtag heute mit seiner Sitzung und dem Antrag von Rot-Rot-Grün klarstellt, dass wir eine Beeinträchtigung dieser Grundrechte nicht hinnehmen werden. Insbesondere diese Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen der SPD, der Linken und der Grünen hat es sich auf die Fahnen geschrieben, den Weg in die digitale Gesellschaft hier in Thüringen entschieden nach vorne zu gehen, und das geht für uns nur, wenn wir damit einhergehend den Datenschutz stärken. Das haben wir uns auf die Fahnen geschrieben. Dazu stehen wir. Deshalb debattieren wir auch heute hier auf Antrag der Landesregierung. Was seit 1999 in dieser Dienstanweisung nach derzeitigem Kenntnisstand geschehen ist, kann deshalb für uns auf keinen Fall eine Lappalie sein und es muss aufgeklärt werden.
stellendes Erhebungs- und Auswertungsprogramm zusammengeführt und ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich noch ausführen, dass aufgrund der erheblichen Datenmenge keine Rückschlüsse auf Personaldaten einzelner Personen gezogen werden können. Sofern dennoch bei einzelnen Auswertungskriterien Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein sollten, kann dies durch Belegung der Auswertungstabellen mit einem technischen Datenschutz wie zum Beispiel Auspunkten und Sperrung von Tabellenfächern oder die Rundung von kleinsten Zahlenfolgen auf die Zahl Null oder die Zahl Fünf ausgeschlossen werden. Solch ein technischer Datenschutz wird auch in anderen Online-Erhebungen des Landesamts für Statistik, wie zum Beispiel der Schulstatistik für allgemeinbildende Schulen oder der Erhebung zur Kindertagesbetreuung in Thüringen nach dem Thüringer Kita-Gesetz, eingesetzt. Vor diesem Hintergrund ist geplant, dass von den Dienststellen, die nach § 4 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes einen Gleichstellungsplan aufzustellen haben, die zu erfassenden Daten über ein statistisches Erhebungs- und Auswertungsprogramm erstmals zum Stichtag 30. Juni 2017 erhoben und online dem Thüringer Landesamt für Statistik zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
Hierzu liegen Ihnen als Drucksache 21/14115 ein Antrag der CDU-Fraktion sowie als Drucksache 21/14116 ein Antrag der FDP-Fraktion vor. Diese beiden Anträge möchten die Fraktion DIE LINKE und die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen. Zudem liegt ein Antrag seitens der Fraktion DIE LINKE und der FDPFraktion vor, den gemeinsamen Bericht aus Drucksache 21/14009 ebenfalls an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz zurück zu überweisen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der bestehenden Sachlage ist es für meine Fraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls höchst fragwürdig, wenn ausgerechnet die Sprecherin für Antifaschismus, Netzpolitik und Datenschutz der Linksfraktion das Thema Datenschutz sowie das sogenannte Recht am eigenen Bild ganz offensichtlich grob missachtet.
Auf der anderen Seite stehen wir als FDP auch für den Datenschutz ein. Wir müssen versuchen, Informationsfreiheit auf der einen Seite und Datenschutz auf der anderen Seite in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen. Aus der Sicht
Dennoch ist es wichtig, an dieser Stelle auch zu sagen: Auch Abgeordnete haben einen Anspruch auf Datenschutz. Wir diskutieren diese Frage auch bei anderen Sachverhalten. Da kann es nicht nach dem Motto gehen: Wenn ich nichts zu verbergen habe, dann kann ich alles öffentlich machen. - Da gilt es schon genau abzuwägen und zu schauen, wo die Grenze zwischen Transparenz und Datenschutz für den Abgeordneten ist.
Erstens. Sie misstrauen Ihrem eigenen System und Ihren eigenen Behörden, die Ihnen unterstellt sind. Es gibt dazu auch - das werde ich noch zitieren Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren. Wir haben erhebliche Zweifel am Datenschutz. Wie Sie vielleicht gesehen haben, liegt heute die Antwort auf eine Kleine Anfrage auf dem Tisch, die ich vor wenigen Tagen gestellt habe. Da geht es darum, ob das, was wir im Ausschuss gefordert haben, auch umgesetzt wurde, nämlich - da wir insoweit Zweifel geäußert haben - ob Ihr Datenschutzbeauftragter, Herr Thilo Weichert, zu diesem Thema befragt wurde. Laut Antwort auf die Kleine Anfrage wurde er nicht befragt. Warum wurde er nicht befragt? Er kümmert sich ja sonst auch um den Datenschutz, und allein der Umstand, dass wir die Zweifel geäußert haben, muss doch nicht automatisch dazu führen, dass Herr Weichert sich darum nicht kümmert.
Der Datenschutz steht immer in einem Spannungsverhältnis mit Transparenz. Alle, die im Sonderausschuss Verfassungsreform Mitglied gewesen sind, wissen, wie sehr wir uns immer dafür starkgemacht haben, dass der Datenschutz dann zurücktreten muss, wenn das Transparenzinteresse überwiegt, dass immer eine Abwägung vorgenommen werden muss.
Bereits im Koalitionsvertrag der NRW-Koalition wird dem Thema „Datenschutz“ daher Rechnung getragen. Ihm kommt in unserer vernetzten Gesellschaft eine sehr große Bedeutung zu. Tatsächlich schafft die EU-Datenschutzgrundverordnung einen großen Fortschritt beim Datenschutz. Darüber sind wir uns alle einig. Das wurde gerade auch schon mehrfach gelobt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal feststellen, dass Datenschutz richtig, wichtig und notwendig ist. Aber es kommt auch immer auf das richtige Maß an. Darüber hat man sich in der Politik gestritten, und man wird sich auch weiterhin darüber streiten. Wir brauchen einen klugen und sachgerechten Datenschutz und, wie auch bei anderen Fragen, keinen ideologischen Eifer.
Dieser Antrag – das finde ich ein bisschen irritierend – erweckt den Eindruck, dass die DatenschutzGrundverordnung den Datenschutz in Deutschland voranbringt. Das ist nun wirklich falsch. Das Interessante und Richtige und auch Wichtige ist damit – und da widerspreche ich meinem Vorredner –, dass der Datenschutz in Europa vorangetrieben wird und es eine Vereinheitlichung in Europa gibt. Das ist eine Riesenchance auch für Deutschland und für deutsche Unternehmen. Das ist richtig und vernünftig.
Datenschutz - da bin ich, wenn ich das einmal sagen darf, ganz bei Patrick Breyer - ist ein grundsätzliches Problem, und zwar immer da, wo die Öffentlichkeit Akteneinsicht und Transparenz haben und Verwaltungsverfahren überprüfen will. Das haben wir all überall. Das beginnt bei der parlamentarischen Befassung, und es endet bei Fracking-Anträgen. Dauernd muss man darauf schauen, wo privater Datenschutz gerechtfertigt ist und wo er nicht gerechtfertigt ist. Das ist aber kein exklusives Problem des Tierschutz-Verbandsklagerechts, sondern das ist ein Problem, bei dem man sich für zwei Wege entscheiden kann, nämlich einzelfallabwägend vorzugehen - das scheint mir einigermaßen vernünftig zu sein -, oder man gibt ganz klare rechtliche Vorgaben oder definiert es bis hinunter zum Einzelfall. Aber warum denn nun ausgerechnet beim Verbandsklagerecht des Tierschutzes damit angefangen werden soll, wo wir es in keinem anderen Verfahren so haben, leuchtet mir auch nicht ein. Das ist kein schlagendes Argument gegen das Gesetz.
ten Bereich liegen alle Daten vor. Die übrigen Daten im Wirtschaftsbereich werden von den jeweils Betroffenen angegeben. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stimmt auch beim Datenschutz. Sie wissen, dass der Gutachter Hans Peter Bull – ich kann Ihnen das Gutachten gern zur Verfügung stellen – auch noch einmal in den von Ihnen genannten Bereichen darauf verwiesen hat, dass keine Bedenken beim Datenschutz bestehen.
Noch kurz zum Datenschutz, und dafür ist Senator Till Steffen nicht mehr zuständig, deshalb werde ich das jetzt klarstellen. Wir haben keinen Antrag zum Datenschutz,
Die Regelungen des Artikels 13 bergen nicht nur Gefahren für die Meinungs- und Kunstfreiheit. Erst am Dienstag hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber eindringlich vor den Konsequenzen für den Datenschutz gewarnt. Nur die größten Plattformen können es sich überhaupt leisten, eigene Filterlösungen zu entwickeln, anstatt auf große IT-Unternehmen zurückzugreifen.
Herr Liskow, wir setzen uns im Übrigen auch für den Datenschutz der Jugendlichen ein, weil es eben auch der Datenschutz für Erwachsene ist, der daran hängt. Wie das Herr Kokert eben gerade noch mal vorgetragen hat oder Herr Dahlemann, sind das ja Daten, die zur ganzen Fa
Ihr Hinweis auf Datenschutz ist in diesem Zusammenhang wohl eher nicht ganz ernst gemeint. Wo im Augenblick jeder Bürger, der sich in der Öffentlichkeit bewegt, datenmäßig erfasst wird und man sogar nachvollziehen kann, mit wem er wo war und was und wieviel er gegessen und getrunken hat, kommen Sie hier mit dem Hinweis auf den Datenschutz? Ehrlich gesagt, man fasst es nicht. Ich glaube nicht, dass sich die Leute für dumm verkaufen lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dankert! Wenn wir uns heute mit dem Thema Datenschutz in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses befassen, dann geschieht das durchaus unter denkwürdigen Rahmenbedingungen. Dank Edward Snowden werden seit dem Juni 2013 nahezu täglich neue Details über die Spähprogramme des US-Geheimdienstes NSA und seiner Verbündeten bekannt, einschließlich des Bundesnachrichtendienstes. Seit wann das schon so geht, ist bis heute nicht bekannt. Fest steht allerdings erstens, dass man so etwas unter Freunden nicht macht, und zweitens die Privatheit von Kommunikationsdaten nicht nur gefährdet ist, nein, sie ist bereits weitgehend beseitigt. Wenn sich also auch unser Landtag tapfer weiter mit Datenschutzproblemen befasst, wird man dennoch den Eindruck nicht los, dass dem Datenschutz schon lange der Boden unter den Füßen entzogen worden ist.
Auch den übrigen Themen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem Bericht hervorhebt, messen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen nicht die Bedeutung zu, die sie nach meinem Dafürhalten verdienen. Von den 15 Empfehlungen, die der Bericht enthält, soll sich der Landtag nach Ansicht der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses nur zwei zu eigen machen. Sie haben es selbst gelesen. Die eine betrifft die Wahrnehmung von Bildungsangeboten zu den Themen „Medienkompetenz, Datenschutz und Urheberrecht durch junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“ – wir haben es jetzt schon mehrfach gehört –, die andere die Ausgestaltung des bundesrechtlichen Rahmens für den Zensus 2012.
Auch da haben wir die große Chance, jetzt etwas zu verändern. Nordrhein-Westfalen hat einige Vorschläge gemacht, wie die App attraktiver wird. Das war, wie so oft, ein Ringen zwischen Sicherheit und Datenschutz. Das haben wir auch bei anderen Themen in der Koalition mit der FDP erörtern müssen. Der Datenschutz und die individuellen Rechte sind ein hohes Gut, und das Sicherheitsbedürfnis ist auf der anderen Seite ebenfalls wichtig.
Aber es gibt natürlich in einzelnen Themen durchaus unterschiedliche Schwerpunkte und kritische Anmerkungen. Das ist auch logisch. Denn die Landesregierung hat den Datenschutz als einen Aspekt neben anderen zu berücksichtigen. Für die LDI steht der Datenschutz im Zentrum.