die Integration durch Beruf und Arbeit – das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt, denn wer Arbeit hat, kann sich unglaublich gut integrieren –, die Definition und die Finanzierung von Integrationsmaßnahmen durch die Freie Wohlfahrtspflege und durch andere freie Träger, die Definition und die Finanzierung der Ziele der Jugendbildung und Jugendhilfe, die Aufgabenbeschreibung für eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Integration und Migration des Landes, aber auch für eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Integration und Migration in den Landkreisen und Kommunen, die Aufgabenbeschreibung und die Zusammensetzung für einen Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen, aber immer dabei berücksichtigt, dass es bereits bestehende Netzwerke, Strukturen und Beiräte im Land gibt. Das darf natürlich nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Drittens stärken wir die innere Sicherheit und bündeln die Themen Integration und Migration beim Staatsministerium des Innern und für Integration. Dazu erhält das Innenministerium die gesamte Zuständigkeit für die Themen Flüchtlinge, Asyl, Migration und Integration – von der Einreise bis zur Unterbringung, von Aufenthalt, Familiennachzug und Integration bis zur Aufenthaltsbeendigung, also bis zur Ausreise oder Abschiebung. Die Zuständigkeiten werden gebündelt, damit ist alles aus einer Hand und aus einem Guss, damit wird einerseits der Rechtsstaatlichkeit und auf der anderen Seite auch der sozialen Dimension in gleicher Weise Rechnung getragen.
„Für die erfolgreiche Teilnahme an Bildung, Beschäftigung, am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben ist der Schutz vor Gewalt eine Grundvoraussetzung.“ Es heißt dort zum Beispiel auch: „Migration und Integration sind Querschnittsthemen von großer und weiter wachsender gesellschaftlicher Bedeutung, da die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund steigt. Migration ist ein stark prägendes Merkmal, mit vielfältigen Auswirkungen“
Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Gegenstimmen? Danke schön. Enthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Mit einer Reihe von Enthaltungen aus den Koalitionsfraktion und den Stimmen der CDU-Fraktion sowie Gegenstimmen aus der AfD ist dieser Gesetzentwurf überwiesen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben durch Beschluss des Landtags vom 27. Februar 2015 den Antrag auf Einrichtung des Untersuchungsausschusses gemäß § 2 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes zur gutachtlichen Äußerung über die Zulässigkeit an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Frage der Zulässigkeit des Antrags in seiner 5. Sitzung am 27. Februar 2015 und in seiner 6. Sitzung am 20. März 2015 beraten.
Sachsen ist für die allerwenigsten Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, das erste Ziel ihrer Reise. Im Regelfall werden die Asylsuchenden dem Freistaat vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der jährlich neu errechnet wird und in den zu zwei Dritteln das Steueraufkommen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes einfließen. Derzeit entfallen nach diesem Schlüssel rund 5,1 % der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf den Freistaat Sachsen. Nach ihrer Ankunft durchlaufen die Asylsuchenden das Asylverfahren, das über die Anerkennung als Flüchtling entscheidet. Dieses Verfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt.
Ich weiß nicht, was Sie wirklich wollen. Das, was Sie hier machen, macht mir jedenfalls große Sorge, denn das Gegenteil vom Behaupteten ist der Fall. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde zu jeder Zeit über besondere Vorkommnisse im Strafvollzug informiert. Ich möchte dafür beispielhaft zwei Anträge zitieren, die Sie alle im Abgeordneteninformationssystem wiederfinden und die Sie auch nachlesen können. Am 18. Oktober hat das Justizministerium selbst gemäß § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung beantragt, in der oben genannten Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Mitglieder des Ausschusses über folgendes Thema zu unterrichten, die Überschrift lautete: „Außerordentliches Vorkommnis in der JVA Goldlauter – Gefangenenentweichung“; „Ich bitte, mein Anliegen dem Ausschussvorsitzenden mit der Bitte um Aufnahme in die Tagesordnung zu übermitteln.“ Und genau so ist es auch geschehen. Es wurde so weit berichtet – wenn Sie sich alle, die da waren, erinnern –, wie es zu dem Zeitpunkt möglich war. Es wurde eine Fortsetzung des Berichts angekündigt. Und alle Mitglieder des Justizausschusses haben sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt – nur Sie ganz offenkundig nicht. Sie haben ein Sonderple
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Hauses, sehr geehrte Gäste! Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes: Durch den Beschluss des Landtags in seiner 88. Sitzung am 22. Juni 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 24. August 2017 und in seiner 48. Sitzung am 26. Oktober 2017 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt – vergleiche die Zuschriften 6/1307 und 6/1308. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung. Eine Beratung im mitberatenden Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 81 Abs. 4 Geschäftsordnung wurde nicht beantragt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt. Danke.
wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der Abgeordneten Gentele und Krumpe. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Die Stimmen der AfDFraktion. Damit mit Mehrheit an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, nämlich die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der AfDFraktion und vom Abgeordneten Gentele. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion. Damit dennoch mit Mehrheit angenommen und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Soll es auch mitberatend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen werden? Also auch noch mitberatend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Auch einstimmig beschlossen.
timmten Internetangeboten „Migra “ realisiert hat („Migration-Check für A er“ und „Migration-Check für Arbeitgeber“.
Der Freistaat Bayern schöpft dabei auf Landesebene bereits jetzt alle Möglichkeiten aus, die zur konsequenten Steuerung, Begrenzung und Ordnung der Migration zur Verfügung stehen. Wir alle wissen aber: Die wesentlichen Zuständigkeiten liegen auf Bundesebene und auf europäischer Ebene. Wir fordern die EU und den Bund deshalb auf, ihrer Verantwortung ebenfalls gerecht zu werden. Die Bayerische Staatsregierung geht voran: Am 5. Juni 2018 hat die Staatsregierung einen Bayerischen Asylplan zur Steuerung, Begrenzung und Ordnung der Migration beschlossen, der unsere uneingeschränkte Zustimmung und Unterstützung hat und der Ihnen in allen Einzelheiten bekannt ist.
Ich bin ja froh, dass an einer anderen Stelle die Flüchtlings krise eine positive Auswirkung hat. Ich fordere ja schon seit zwei Monaten – immer dann, wenn gesagt wird: „Das Bun desamt für Migration und Flüchtlinge kommt nicht nach; beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fehlen Beamte, um die Anträge zu behandeln“ –: Nehmt die bewaffneten Zöllner, die harmlose Mittelständler heimsuchen, um dort die Mindest lohndokumentation zu kontrollieren. Und, oh Wunder: Es be wegt sich etwas.
Es ist Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Stimmenthaltungen? Bei einzelnen Stimmenthaltungen der CDU-Fraktion ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt.
Wir müssen also sehen: Seither haben wir gerade einmal 50 zusätzliche Mitarbeiter vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen. Am letzten Dienstag gab es nun ein langes Treffen mit der Bundeskanzlerin. Dort haben alle Mi nisterpräsidenten intensiv darauf hingewiesen, dass die Ver fahrensdauer verkürzt werden muss. Das Ergebnis haben Sie gesehen: Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Herr Dr. Schmidt, ist zurückgetreten. Jetzt über nimmt diese Position Herr Weise, der Leiter der wahrschein lich größten Behörde der Welt mit 70 000 Beschäftigten. So können wir darauf bauen, dass es jetzt sehr schnell zu einer Entlastung kommt und die Entscheidungen schneller getrof fen werden. Jedenfalls erwarten wir von der Bundesregierung, dass das jetzt endlich eintritt.
Da beginnt der Bereich, in dem wir nicht einig sind. Sie und Ihre gesamte Regierungskoalition zeigen zu sehr auf den Bund. Wohnungsbau: Bund. Verfahrensdauer: Bund. Sie be nennen das, was beim Bund nicht optimal läuft. Das benenne ich auch in aller Deutlichkeit. Man hätte sehr viel früher das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit mehr Personal ausstatten müssen. Da sagen manche: Woher nehmen? Ich ha be schon mehrfach gesagt: Die bewaffneten Zöllner, die den Mittelstand heimsuchen, um die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn zu kontrollieren, wären beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge deutlich besser aufgehoben als bei dieser Aufgabe, meine Damen und Herren.
Dabei haben Sie auch aus meiner Sicht exzellent begonnen. Es ist richtig, und das möchte ich an dieser Stelle durchaus als Bekenntnis verstanden wissen, dass das Zusammenwachsen der europäischen Staaten in unvergleichlicher Art und Weise dazu beigetragen hat, dass Europa eine Periode des Friedens, wie wir sie hier noch nie hatten, der Freiheit und der wirtschaftlichen Entwicklung erlebt. Der Freistaat Bayern ist, und auch hier haben Sie vollkommen recht, fest verwurzelt in Europa. Bayern und seine Bevölkerung profitieren von einer funktionierenden und prosperierenden Europäischen Union. Dieses Einigungswerk ist in letzter Zeit aber in eine gehörige Schieflage geraten. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs, der Staatsschuldenkrise im Euroraum, einer hohen Jugendarbeitslosigkeit in zahlreichen Mitgliedstaaten bis hin zu den Fragen der Migration steht Europa in der Tat vor großen Herausforderungen. Es ist offensichtlich, dass wir unterschiedliche Ansichten vertreten. Gerade das letzte Thema, Migration, ist eine Causa mit ungeahnter Sprengkraft, Kolleginnen und Kollegen. Hier gilt für mich, und auch das ist ein Bekenntnis: Wir werden niemandem die Hilfe verweigern, der sie benötigt. Das Recht auf Asyl ist und bleibt ein Grundrecht. Das stellt niemand infrage. Jeder, der politisch verfolgt wird, muss die Chance bekommen, seine Zukunft in Sicherheit zu planen. Das schließt aber nicht mit ein, und darum geht es letztlich, dass all diejenigen, die in ihrer Heimat schlechtere Lebensstandards als wir haben, dies als Ausweg nutzen können.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat dazu diesen Masterplan Migration mit etlichen Neuordnungen ausgearbeitet und angekündigt. Wir unterstützen die von ihm in diesem Masterplan skizzierten und zum Ausdruck gebrachten Zielsetzungen. Bundesinnenminister Seehofer hat erläutert, dass er die Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Migration nach Deutschland und Europa getreu dem Koalitionsvertrag neu regeln möchte, in den Herkunftsländern, in den Transitländern, in der Europäischen Union und nicht zuletzt in Deutschland. Ich habe das vorhin schon ausgeführt. Sie kennen zum Beispiel die Vorschläge unseres Entwicklungshilfeministers Gerd Müller, der einen Marshallplan für Afrika skizziert hat. Er war in die Ausarbeitung dieses Plans eingebunden.
Wir befürworten die Pläne der Staatsregierung, eine Taskforce des Landesamts für Asyl und Rückführungen einzurichten, um Ausreisen dieser Personen zu beschleunigen. Wir werden den Vorrang der Sachleistungen vor Geldmitteln wieder einführen, um keine falschen Anreize zu setzen. Wir schaffen die Möglichkeit zu gemeinnütziger Arbeit, und wir sorgen für Sicherheit an der Grenze. Diese Sicherheit ist Voraussetzung für die Freiheit. Diese Sicherheit ist auch Voraussetzung für ein gelingendes Europa. Wirksame Binnengrenzkontrollen an den deutschen Grenzen sind unerlässlich, solange der EU-Außengrenzschutz nicht funktioniert. Damit schützen wir unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir bekämpfen damit illegale Migration, menschenverachtende Schleuserbanden und grenzüberschreitende Kriminelle. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns auch dafür aus, dass die Bayerische Grenzpolizei die Befugnisse bekommt, in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei an der deutschen Grenze zu kontrollieren und nach den Regeln der Bundespolizei auch zurückzuweisen. Das gehört ebenso zu einem Rechtsstaat wie der Vollzug bestandskräftiger Ablehnungsbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Neuerungen im Bereich der Migration haben sich innerhalb des Kapitels 05 02 ergeben. Darin werden nun auch die Stellen sowie die Finanzausstattung des Beauftragten für Integration und Migration aufgeführt, um eine höhere Transparenz der Ausgaben zu erreichen. In den kommenden Jahren soll der Schwerpunkt vor allem auf die Integration der Flüchtlinge gelegt werden. Dazu würden sukzessive mehr Haushaltsmittel für Projekte zur Integration der Zugewanderten zur Verfügung gestellt werden,
Es ist in der Tat schwierig mit der Diagnostik. In Klasse 5 findet Inklusion natürlich schon über die Klassenfrequenz eine Berücksichtigung. Darüber müsste man noch einmal diskutieren. Zum Thema Migration hat der Kollege Dr. Güldner etwas gesagt. Migration an sich ist kein Fördermerkmal, weder dass man Migrationshintergrund hat – –.
Der Einzelplan 05 bildet die Zuständigkeitsbereiche Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Unser Ansatz in diesen jeweiligen Punkten ist für die Migration ganz klar zu sagen: Es ist eine humanitäre Pflicht, den Menschen, die hierhergekommen sind, zu helfen. Geflüchtete in der Not aufzunehmen, sie unterzubringen, sie zu versorgen und auch – und das ist das Entscheidende – zu integrieren.
Herr Schröder rechnet damit, dass es, wenn es gut läuft und alle Straßen mit dem Personal besetzt werden können, wie wir es geplant haben, am Tag 600 sein müssten. Im Moment lie gen wir darunter, weil die Verfahrensstraßen noch nicht aus gebaut wurden. Wir warten weiterhin auf das Personal des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Sie wissen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die einzige Stel le ist, die die Anträge entgegennehmen und bearbeiten darf. Das ist das eine.
obwohl die Balkanroute durch das umsichtige Verhalten der ungarischen Staatsführung unter ihrem Ministerpräsidenten Viktor Orbán faktisch geschlossen wurde, ist das Problem der Migration und der fortlaufenden Asylantenschwemme nach Zentraleuropa noch längst nicht bewältigt. Die Meldungen der Südoststaaten Europas über die steigende Anzahl von Wirtschaftsflüchtlingen lässt nämlich die sogenannte Mittelmeerroute wieder verstärkt in den Fokus von Politik und Medien rücken. So meldet die Organisation für Migration, dass bis zum 26. Juni dieses Jahres 220.291 Menschen über das Mittelmeer europäischen Boden in Italien, Griechenland, Zypern und Spanien betreten haben. Bei dem Versuch starben 2.888 Personen. Zum Vergleich: In den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres waren es 1.838. Bis zum heutigen Stichtag dürften also demnach mehr als 3.000 Wirtschaftsflüchtlinge bei dem Versuch, nach Europa zu kommen, ihr Leben gelassen haben – Tausende Tote, die noch leben würden, wenn sie nicht aufgrund von falschen Versprechungen und irrem Willkommenheitsgeschwafel angelockt worden wären. Ein „Weiter so wie bisher“ wird also weder dafür sorgen, die Todesfälle im Mittelmeer zu reduzieren noch die steigende Anzahl von Asylanten, die die sogenannte Mittelmeerroute in Richtung Europa nutzen, zu senken.
Das sind Personen, von denen Sie gesagt haben, es gibt ein Problem mit illegaler Migration. Ich weise darauf hin, es gibt keine legale Migration für diese Menschen –,
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Was heißt "weitergeleitet an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" konkret? Das Verfahren ist doch folgendermaßen: Eine syrische Familie, die hier in Bayern wohnt, möchte einen Verwandten aus Syrien oder aus Anrainerstaaten zu sich nach Deutschland holen, stellt diesen Antrag, und Sie leiten ihn an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter.
Fazit 3: Eine Migration zu Freier Software wird von der Staatsregierung offensichtlich nicht ernsthaft in Betracht gezogen; die teils widersprüchliche Argumentation deutet darauf hin, dass eine Migration zu Freier Software keineswegs nicht machbar ist, sondern entweder gescheut wird oder schlicht nicht gewollt ist.
Vielen Dank. Dann schließe ich damit die Aussprache und wir kommen zur beantragten Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen sehe ich nicht, Enthaltungen auch nicht. Damit einstimmig an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne findet unsere Unterstützung. Der soziale Hintergrund und die Lebenlage von Berliner Familien mit geringem Einkommen oder in Abhängigkeit von Sozialhilfe hat sich in den letzten Jahren verschlechtert, d. h. die Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben sind zusehends eingeschränkt. Bundesweit leben heute 1,1 Millionen Kinder von Sozialhilfe, in Berlin sind es ca. 280 000 Menschen, davon sehr viele Kinder. Preissteigerungen in vielen kulturellen Angeboten und Einrichtungen, bei Freizeitangeboten haben auch zu einem Rückgang der Nutzung der kulturellen und sozialen Vielfalt der Stadt geführt. Der vorliegende Antrag sollte im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz und im Hauptausschuss geprüft werden, unter Hinzuziehung der Vorschläge der PDS aus der vergangenen Legislaturperiode und unter Berücksichtigung der Angebote und Nutzungsmöglichkeiten des Berliner Familienpasses. Dringend wünschenswert wäre eine unbürokratische, niedrigschwellige und ohne größeren Verwaltungsaufwand zu findende Lösung. Der von den Antragstellern vorgeschlagene Zeitplan ist sehr kurz gewählt, eine solide Prüfung sollte angestrebt werden, gerade in Anbetracht der Haushaltsauswirkungen des Antrages. Vorbehaltlich der Kostenschätzung und damit auch der Machbarkeit und Realisierung im Sinne des Antrages werden die Diskussionen von uns im Fachausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz und im Hauptausschuss unterstützt werden.
Was wir nicht brauchen, ist eine Anpassung unseres Rechtsstaats an eine chaotische Migration, sondern die Ordnung der Migration nach Maßgabe unseres Rechtsstaats.