In Sachsen sind – das haben wir gerade gehört – knapp 16 000 Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt. Im Jahr schaffen es gerade einmal 15 davon, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu landen. Damit wir uns hier nicht missverstehen – ich möchte damit die Arbeit in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung nicht angreifen, und sie soll auch nicht überflüssig gemacht werden. Vielmehr sollten wir diese Debatte nutzen, um uns bei den Mitarbeitern in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für ihre hervorragende Arbeit zu bedanken.
Auch wenn die Zahl der arbeitlosen Menschen mit Behinderung in Bayern kontinuierlich sinkt, wollen wir nicht nachlassen, ihre Teilhabe am Arbeitsleben weiter zu verbessern. Mit dem Bund-Länder-Programm "Initiative Inklusion" und mit unserem neuen Sonderprogramm "Chancen schaffen II" sollen bis Ende 2013 über 1.000 neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsfirmen oder in Betrieben am ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden. Mit dem Preis "JobErfolg" - dem Bayerischen Landtag und seiner Präsidentin Barbara Stamm danke ich für diese gemeinsame Initiative - zeichnen wir gemeinsam mit der bayerischen Behindertenbeauftragten alljährlich Arbeitgeber aus, die Menschen mit Behinderung vorbildlich beschäftigen.
Beim Thema Inklusion gibt es das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Hier wird ein Anspruch definiert, ein Anspruch von Kindern mit Behinderung, von Kindern mit drohender Behinderung, aber auch von Kindern ohne Behinderung auf eine Kindertageseinrichtung, nicht auf eine ganz bestimmte Kindertageseinrichtung. Wenn Sie sagen: Wir wollen eine ganz bestimmte Kindertageseinrichtung, haben wir ein Problem. Denn dadurch wird die individuelle Förderqualität im Endeffekt herabgesetzt. Sie wahren damit auch nicht die Autonomie der Träger, die mit Sicherheit unterschiedlich ausgestattet sind. Einige Träger sind fachlich, personell und räumlich-sachlich unterschiedlich ausgestattet. Das geht allerdings im jetzigen System schon über die örtliche Bedarfsplanung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, 2013 wurden in Deutschland 15,6 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe ausgegeben, 2003 waren es nur rund 10 Milliarden gewesen. Die Zahl der Empfänger stieg im gleichen Zeitraum von 600.000 auf 830.000. Der medizinische Fortschritt hat zum Glück dazu geführt, dass zum einen die Kinder, die mit Behinderung geboren werden, frühzeitig behandelt werden, und zum anderen Menschen mit Behinderung auch aufgrund der deutlich verbesserten sozialen Situation ein Lebensalter erreichen, das weitgehend dem von Menschen ohne Behinderung entspricht. Zudem werden heute Angebote der Eingliederungshilfe viel früher wahrgenommen. So hat sich die Zahl der leistungsberechtigten Menschen deutlich erhöht mit der Folge eines Anstiegs auch bei den Kosten.
(Vom Redner nicht autori siert) Sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Um das hier mal ganz deutlich zu sagen: Wahlrechtsausschlüsse von Men schen mit Behinderung kennt das deutsche Wahlrecht nicht. Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 des Bundes wahlgesetzes und selbstverständlich auch nach den entsprechenden bayerischen Regelungen knüpfen nicht an das Vorliegen einer Behinderung an. Die Bundesregierung hat bereits in der Begründung zum Vertragsgesetz zur UNBehindertenrechtskonvention festgestellt, dass das aktive und passive Wahlrecht in Deutschland nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl selbstverständ lich auch Menschen mit Behinderung zusteht und dass die gesetzlichen Wahlrechtsausschlüsse selbst verständlich im Einklang mit der Behindertenrechts konvention stehen.
Wir als SPDLandtagsfraktion haben schon zweimal – Frau Celina, Sie haben darauf hingewiesen; danke – einen Entwurf eingebracht. Deswegen kämpfen wir auf dieser Seite weiter. Der erste Anlauf erfolgte 2013. Beim zweiten Versuch wurde unser Gesetzentwurf am 9. April 2014 behandelt. Auch damals wurde festge stellt, dass dieser pauschale Wahlrechtsausschluss – man muss immer wieder sagen, dass dies eine Form eines pauschalen Ausschlusses ist – nach den Grundsätzen der Menschenrechte nicht zu rechtferti gen ist. Er bedarf einer Neubewertung. Für diese Neubewertung, Herr Lorenz, haben Sie verschiedene Experten herangezogen. Ich will Ihnen ein paar Ex perten nennen, die zu einem anderen Ergebnis kom men. Im Laufe der letzten Jahre gab es Statements vom Deutschen Institut für Menschenrechte; das ist die offizielle MonitoringStelle für die UNBehinderten rechtskonvention. Es kritisiert ausdrücklich den pau schalen Wahlrechtsausschluss. Der UNFachaus schuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat im April 2015 empfohlen, dass alle Gesetze und sonstigen Vorschriften aufzuheben sind, durch die Menschen mit Behinderung das Wahlrecht vorenthal ten wird. Ebenso urteilen auch der Europäische Ge richtshof und die UNMenschenrechtskommission. Sie sprechen sogar von einer unzulässigen Stigmatisie rung von Menschen mit Behinderung. Für unser Land ist es sowohl auf Bundesebene wie auch in Bayern blamabel, dass wir uns das immer noch vorhalten las sen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie eine Vielzahl von Beschäftigungsverhältnissen in Sachsen genauer ansehen, werden Sie sich die Frage stellen müssen, was wir Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – zumuten können, ohne ihre Würde zu gefährden. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, wie es sie noch viel zu oft gibt, erschweren Menschen mit Behinderung den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt. Daher muss der Integration von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt ein entschlossener Kampf gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse vorausgehen.
Im Moment müssen wir leider sagen: Es ist auch nicht für alle Menschen mit Behinderung ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, mit dem man einmal anfangen könnte. Nein, es ist leider so, dass es für Menschen mit geistiger Behinderung und für Menschen mit psychischer Behinderung sogar ein Rückschritt werden könnte. Das wollen wir nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Erstellung des Gesetzentwurfs durch den Senat fand in einem von der BASFI breit angelegten und transparenten Partizipationsverfahren nach dem Grundsatz "Nicht über uns ohne uns" statt. Die LAG, Landesarbeitsgemeinschaft der Menschen mit Behinderung, konnte bereits vor dem ersten Referentenentwurf ihre Vorstellungen und Forderungen mitteilen. In der Folge hat dann ein weiteres schriftliches Anhörungsverfahren mit Interessenverbänden, Organisationen und Menschen mit Behinderung stattgefunden. Und im März 2019 fand noch eine weitere Veranstaltung unserer Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit mündlicher Anhörung statt.
Dabei ist mir aber aufgefallen, dass in dem Antrag selbst ein kleiner Teil deutlich zu kurz kommt: Was bedeutet die Umsetzung dieser Studie für die betroffenen Menschen? – Seit Jahren ist die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung ungefähr ein Drittel geringer als die von Menschen ohne Behinderung. Und die Rechte von Menschen mit Behinderung sind im Leistungsverfahren – vorsichtig formuliert – sehr suboptimal dargestellt. Das muss dringend geändert werden – keine Frage.
Ich möchte mit einem positiven Fazit schließen. Menschen mit Behinderung bringen spezifische Kompetenzen mit, die anerkannt werden müssen. Wenn es gelingt, dass Arbeitgeber Menschen mit Behinderung als Bereicherung ihrer Mitarbeiterschaft ansehen und ihre spezifischen Qualifikationen anerkennen, dann wird sich die Lage am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung verbessern, denn diese Menschen sind schon jetzt vielfach qualifiziert, und diese Qualifikation muss gewürdigt werden. Zudem wird sich sicher in den nächsten Jahren mit der geplanten Einführung des Bundesleistungsgesetzes, das die Eingliederungshilfe ablösen soll, einiges tun. Die Hilfe für die Menschen mit Handicap soll in diesem Zuge personenzentrierter und flexibler gestaltet werden, und das ist ein richtiger Schritt.
Das ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die SPD sich nicht bemüht, Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, laut CDU-Antrag weder in der Finanzierung noch in der Bezahlung, aber auch nicht in der Gleichbehandlung der Kinder mit Behinderung. Wir haben einen Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Aber das gilt nicht für die Kinder mit Behinderung, weil die Eingliederungshilfe in der Kita noch nicht abgesenkt wurde. Die SPD ist nicht bereit, Landesmittel dafür aufzuwenden, damit diese Kinder den Gleichstand haben wie alle Kinder. Das macht ein wenig deutlich, dass bei der SPD nicht sehr viel Energie und Ehrgeiz dahinter steht, alle Menschen gleichzustellen und die Inklusion wirklich voranzutreiben.
Im Besonderen – es ist wichtig, das zu erwähnen – ist das ein Gesetz, das entstanden ist durch die Initiative und mit Beteiligung von Betroffenen in Form der Selbsthilfegruppen der verschiedenen Verbände und Organisationen. Natürlich stehen wir als SPD hier in einer Reihe mit diesen und begleiten gerne diesen Weg, dass nämlich künftig die Unterstützung für Menschen mit Behinderung nicht mehr von der Prämisse geleitet wird, dass die Behinderung allein der Blickwinkel und Maßstab allen Denkens für Zuwendung ist, sondern dass es in der Frage, wie man Hilfe gibt, vor allen Dingen darauf ankommt, was der Mensch mit Behinderung braucht, um ein selbstständiges Leben führen zu können und an der Gemeinschaft teilhaben zu können.
Die Integration von Kindern mit Behinderung wird gestärkt. Das war ein ganz wesentlicher Punkt, dass Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht in Regeleinrichtungen und in integrativen Einrichtungen betreut werden können. Jetzt sage ich mal, das war ein ganz wichtiger Diskussionspunkt innerhalb der Koalitionsfraktionen und wir sind da einfach einer gewissen Lebenswirklichkeit nahegekommen und haben dieser Rechnung getragen, dass es eine ganze Reihe von Einrichtungen gibt, die sich als integrative Einrichtungen bezeichnen, die hier eine besondere Wertigkeit auf ihre Arbeit legen, demzufolge haben wir im Gesetz formuliert, Regeleinrichtungen und integrative Einrichtungen. Ich glaube, das war auch ein wichtiger Aspekt, dieses so zu formulieren. Dass die räumlichen Anforderungen zu einer Personalaufstockung natürlich auch passen müssen und einer anderen Qualität im Personal, das ist selbstverständlich - auch das ist gemacht worden -, die Stärkung der Elternmitbestimmung und die Stärkung der Qualitätsstandards. Hier will ich noch mal sagen, was die Fachberatung angeht, da wird ein Punkt sein, den wir noch diskutieren müssen, auch die Wichtigkeit Fachberatung durch freie Träger umzusetzen. Das war ein Punkt, der wird schon von vielen auch nachgefragt. Das sollten wir dann in der Anhörung noch mit einbinden.
Mehr will ich zu diesem Landesaktionsplan nicht sagen, sondern stattdessen eine Anregung geben. Bei "Leben mit Behinderung" gibt es im Januar immer ein schönes Grünkohlessen. Dort bin ich im letzten Januar von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angesprochen worden, ob ich mir vorstellen könne, im Präsidialbereich meiner Behörde das kleine Projekt der Tagesförderstätte "Auf Achse" mitzumachen. Ich habe gesagt, dass das doch selbstverständlich sei und wir das machen würden. Nachdem dann die Mitarbeiter von "Leben mit Behinderung" erkundet hatten, was man bei uns so machen kann, ob also geeignete Arbeiten da sind, die nicht aussehen wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sondern die wirklich gebraucht werden, arbeiten jeden Dienstag bei uns vier Menschen von "Leben mit Behinderung" aus der Tagesförderstätte. Sie sind wirklich schwer und mehrfach geistig behindert. Sie decken den Tisch, kochen Kaffee und sortieren Unterlagen. Sie brauchen dafür jeweils etwa Dreiviertel des Tages, aber sie leisten etwas, das die Arbeit, zumindest an einem Tag in der Woche, bei uns deutlich verbessert. Und sie sind eben nicht in einer Sondereinrichtung, sondern sie sind, wenn ich das so sagen darf, mitten im Leben der Sozialbehörde. Besser kann man es natürlich nicht treffen.
Dieser Konvention liegt das soziale oder menschenrechtliche Modell von Behinderungen zugrunde und nicht mehr ein Defizitansatz oder ein medizinisches Modell, das Behinderung immer als ein Leben mit Makel, als ein Leben mit Beeinträchtigung bewertet. Genau damit steht nicht mehr Fürsorge im Vordergrund, sondern Teilhabe, Selbstbestimmung usw. Die Konvention verzichtet im Übrigen völlig auf eine Definition des Begriffes Behinderung im Sinne von Eigenschaften bestimmter Personen oder Personengruppen. Behinderung wird als Auseinandersetzung mit Barrieren in der Gesellschaft beschrieben und damit ist klar, dass nicht die Menschen behindert sind.
Ich fahre fort mit dem Thema Schule, bei dem ich inzwischen angekommen war. Ich habe aufmerksam die zwölf Thesen der CDU-Fraktion zu einem differenzierten Schulsystem gelesen. Darin schreiben Sie: „Das Wohl von Kindern mit und ohne Behinderung muss gleichermaßen berücksichtigt werden.“ Das ist genau richtig, denn nicht nur Kinder mit Behinderung haben das Recht, mit Kindern ohne Behinderung gemeinsam zu lernen. Es ist auch genau umgekehrt der Fall, dass Kinder, die nicht behindert sind, ein Recht darauf haben, mit Kindern mit Behin
Sehr geehrte Damen und Herren, rund 13 Prozent der Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, 9,4 Prozent der gesamten Bevölkerung in Deutschland mit einer Schwerbehinderung. In Thüringen ist derzeit von etwa 380.000 Menschen mit amtlich festgestellten Behinderungen auszugehen. Davon haben circa 229.100 schwerbehinderte Menschen einen Grad der Behinderung von 50 bis 100 und circa 150.900 behinderte Menschen einen festgestellten Grad der Behinderung von 20 bis 40. Etwas mehr als die Hälfte, 51 Prozent, sind Männer, 49 Prozent Frauen.
Die senatorische Behörde hat die GeNo schriftlich um die Erstellung eines Konzepts und die Klärung der Finanzierung mit den Kostenträgern gebeten, damit der Aufbau des MZEB beginnen kann. Die räumliche Anbindung des MZEB soll am Klinikum Bremen-Mitte über das Sozialpädiatrische Institut, SPI, erfolgen. Damit kann an bewährte Strukturen angeknüpft werden. Für Erwachsene mit Behinderung, die schon früher durch das SPI versorgt wurden, würde damit im Interesse der Versorgungskontinuität ein Anschlussangebot bereitgestellt werden. Dies würde auch den Empfehlungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der Bundesarbeitsgemeinschaft Ärzte für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung e. V. entsprechen. - Soweit die Antwort des Senats!
Bad Windsheim. Wir betreuen circa 1.000 Menschen mit Behinderung. Ich sehe, welche Leistungen für diese Menschen erbracht werden, auch von der öffentlichen Hand, insbesondere vom Freistaat Bayern. Dafür möchte ich mich bei unserer ehemaligen Sozialministerin Emilia Müller, aber auch bei der Nachfolgerin, Ministerin Schreyer, sehr herzlich bedanken. Es wird sehr viel gemacht. In meinem Landkreis gibt es eine Schule für geistig behinderte Kinder. Auch in Bezug darauf gewährt uns der Staat immer wieder große Unterstützung. Wir haben für Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben eine Tagesstruktur geschaffen. Für diese wunderbare Einrichtung haben wir extrem hohe Fördermittel bekommen. Erwähnen möchte ich auch die Unterstützung bei der Errichtung von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung und für die Einrichtung von Förderstätten. Auch dafür bin ich sehr dankbar.
Abschließend will ich noch auf eine ganz besondere Aktion des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung hinweisen, nicht nur weil er in wenigen Tagen während der Kieler Woche wieder stattfindet, das ist der KRACH-MACH-TACH. Der KRACH-MACH-TACH führt Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Er setzt, wie ich finde, in gelungener Weise ein Zeichen für eine inklusive Gesellschaft, für eine Gesellschaft, in der verschieden zu sein ganz normal ist und in der Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung ausgegrenzt werden. Wo kann man dies auch öffentlich besser platzieren als mitten in und während eines der größten Volksfeste im Lande? - Also bei fröhlicher Stimmung und hoffentlich gutem Wetter auch in diesem Jahr einen erfolgreichen, aufmerksamkeitsfindenden KRACH-MACH-TACH!
Wo liegen nun die Hürden? Sie liegen zuerst einmal bei der Akquirierung geeigneter Außenarbeitsplätze. Wenn wir uns den Arbeitsmarkt ansehen, dann ist uns allen sicher klar, dass Arbeitsplätze, die infrage kommen, dünn gesät sind. Dabei spielen nicht nur bauliche Barrieren eine Rolle, sondern die schon immer wieder zitierten Vorurteile in den Köpfen. Da wir durch unser Schulsystem unter anderem eine frühzeitige Separierung von Menschen mit und ohne Behinderung vornehmen, gibt es dann auch nur wenig Berührung im Umgang miteinander. Man weiß gar nicht, was Menschen mit Behinderung für Interessen und für ein Leistungsvermögen haben. Potenzielle Arbeitgeber sind dann natürlich eher skeptisch, den Menschen mit Behinderung in ihrem Betrieb eine Arbeit anzubieten.
Im Punkt a) fordern wir eine finanzielle Absicherung der Beratungsstellen. Dazu muss man wissen, dass die Beratungsstellen über die GFAW nur noch mit 70 Prozent über die Richtlinie zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit Behinderung sowie zur Förderung von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung im Freistaat Thüringen gefördert werden. Das führt dazu, dass Beratungsstellen des BSVT von Weimar und Heiligenstadt, aber auch der THEPRA, zwar gefördert werden, aber ein übriger Teil von 30 Prozent nicht getragen wird, auch nicht die Landesgeschäftsstelle des BSVT. Diese restlichen Mittel werden häufig über die Stiftung für blinde Menschen beantragt. Da ist jetzt wieder ein Antrag für 30.000 Euro gestellt worden, die können aber nicht komplett übernommen werden, weil die Stiftung selbst nicht so viele freie Mittel zur Verfügung hat. Die Stiftung leistet eine hervorragende Arbeit. Beispielsweise kann sie Menschen mit Behinderung über Einzelanträge eine Unterstützung bieten. So ist das vor vier Jahren geschehen, als man ein Mobilitätstraining für eine Schülerin förderte, die mittlerweile die Beste ihrer Klasse ist. Das heißt, man kann dort mit wenig Geld viel erreichen. Aber es ist zu wenig Geld da, um die Beratungsstellen vollständig zu finanzieren.
Der Ausbau eines von Kostenträgern unabhängigen Beratungsangebotes ist genauso geplant wie eine Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung gegenüber Land, Kommunen, Kostenträgern und Trägern der Behindertenhilfe. Wichtig ist da die Einbeziehung des Peer Counseling; denn Menschen mit Behinderung sind die besten Experten in eigener Sache. Qualifizierungsmaßnahmen für Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung, ihrer Vereine, Organisationen und Verbände sind im
Gemäß § 3 Abs. 6 KiTaG sollen in Niedersachsen Kinder mit und ohne Behinderung nach Möglichkeit gemeinsam in einer ortsnahen Kindertagesstätte betreut werden. Für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder sind die Voraussetzungen und Mindestanforderungen für die Genehmigung von integrativen Kindergartengruppen gesetzlich geregelt. Bisher gibt es in Niedersachsen über 918 integrative Kindergartengruppen, in denen Kinder mit Behinderung bis zu ihrer Einschulung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Wer geschäftsfähig ist, darf wählen. Der Anteil der Menschen mit Behinderung, die nicht wählen dürfen, ist sehr gering. Für den Entzug des Wahlrechts ist Voraussetzung, dass eine sehr stark ausgeprägte geistige Behinderung und außerdem eine Betreuung in allen Lebenslagen vorliegt. Es ist selbst bei Menschen mit geistiger Behinderung sehr selten, dass eine Betreuung in allen Lebenslagen erforderlich ist. Und nur dies führt dazu, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden darf. Alle anderen haben das Recht zu wählen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März 2009 ist die Bundesregierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beigetreten. In Artikel 24 der Konvention heißt es unter anderem: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung.“ Bei der Verwirklichung dieses Rechts sollen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass „Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“.
ven Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderung sollen nicht nur zusammen aufwachsen und lernen, sondern im Anschluss auch gemeinsam, gleichberechtigt und diskriminierungsfrei in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sein. Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, jene Strukturen zu schaffen, die diesen Weg ermöglichen. Die Umsetzung dieses gesellschaftlichen Wandels ist jedoch nur möglich, wenn die soziale Verantwortung von Arbeitgebenden mitgetragen wird und diese die Chance einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erkennen und bestehende Berührungsängste und Ressentiments abbauen. Der öffentliche Dienst übernimmt dabei eine besondere Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft und wird sich für eine weitere eigenverpflichtende Erhöhung der Beschäftigungsquote auf 7,5 Prozent und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Mitwirkung und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung einsetzen.
Noch immer sind Menschen mit Behinderung nicht dort in der Gesellschaft angekommen, wo sie die UNKonvention zu Recht sehen will. Ich denke, darin haben wir sofort wieder Konsens. Das ist auch kein Vorwurf – ich möchte das nicht als Vorwurf verstanden wissen –, nur eine Feststellung. Natürlich handelt es sich bei der Inklusion, der Teilhabe von Menschen mit Behinderung, um einen fortlaufenden, nie endenden Prozess. Sehr häufig baut noch immer Unkenntnis in der Gesellschaft Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung auf. Obwohl diese überhaupt nicht so gemeint sind, wirken sie aber genauso. So hoffe ich sehr, dass die heutige Debatte nicht nur Vorwürfe bringt, sondern dazu führen kann, solche Hürden weiter abzubauen oder wenigstens zu verkleinern.
Dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und unserer alternden Gesellschaft auch in besonderer Weise gilt, steht für uns außer Frage. Rund 13 Prozent – das möchte ich an der Stelle noch mal sagen – der Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. 9,4 Prozent der gesamten Bevölkerung Deutschlands leben mit einer Schwerbehinderung. In Thüringen sind es derzeit – Herr Pfeffer würde sicherlich sagen, es sind schon wieder mehr geworden, leider – 380.000 Menschen mit amtlich festgestellten Behinderungen. Davon haben circa 229.100 schwerbehinderte Menschen einen Grad der Behinderung von 50 bis 100 und circa 150.900 behinderte Menschen einen festgestellten Grad der Behinderung von 20 bis 40. Mehr als die Hälfte, 51 Prozent, sind Männer und 49 Prozent Frauen.
Wir reden hier nicht darüber, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft nicht den gleichen Lohn bekommen sollen wie Menschen ohne Behinderung. Darüber debattieren wir hier gar nicht, sondern wir debattieren im Moment darüber, wie diese Betriebe, die genau das tun, was Sie hier verlangen, und die genau der Philosophie folgen, dass Menschen mit Behinderung so weit wie möglich in den Arbeitsmarkt integriert werden, diese Chancen erhalten sollen. Deswegen ist an dieser Stelle noch gar nichts klar.