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Dann kommen wir, Frau Mandel, zu Ziffer 1 des Antrages, die ist besonders hübsch. Dort steht, dass die Eintragungsfrist für das Volksbegehren verlängert wird. Dagegen kann man auch nichts haben, gegen Datenschutz kann man nichts haben, gegen eine Übernahme der Regelungen aus neun anderen Bundesländern kann man eigentlich auch nichts haben, weil unsere Quoren immer noch die niedrigsten sind.

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Meine Damen und Herren, sehr schnell stellte sich allerdings heraus, dass die Landesregierung mit der Gründung der verschiedenen Landesgesellschaften und auch der Industriebeteiligungsgesellschaft einen kontrollfreien Korridor geschaffen hatte. Und sehr schnell nutzte sie diesen Korridor auch, um sich hinter Gesellschaftsrecht und Datenschutz zu verstecken und damit die Kontrollrechte und -pflichten des Parlaments zu unterlaufen. Die Informationen über die Geschäftspolitik der Gesellschaften wurden immer spärlicher. Jeder kann dies bei einer Recherche in den Landtagsdrucksachen nachvollziehen. Diese Informationsblockade zieht sich bis heute hin. Aus meiner Sicht ist das das eigentliche Problem, einerseits die Selbstherrlichkeit, mit der die Landesregierung im Lande Förder- und Strukturpolitik am Landtag vorbei betrieben hat, und andererseits die Ignoranz, mit der die CDU-Fraktion selbst die offenkundigsten Probleme - ich nenne mal nur die Stichworte „Pilz“ und „Simson Suhl“ - gedeckelt hat. Deshalb kann ich die PDS-Fraktion grundsätzlich verstehen, wenn sie nun zum schärfsten Schwert des Parlaments - der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses - greift, um die Geschäftspolitik der Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft und den Verbleib der Mittel des Industriebeteiligungsfonds zu klären. Der Untersuchungsausschuss 4/1 zur so genannten Spielbankaffäre offenbart ja schon nach wenigen Sitzungen, mit wie wenig Fingerspitzengefühl in Thüringen in der Vergangenheit durch die Landesregierung mit Steuergeldern umgegangen wurde, aber auch heute noch wird - siehe Mietvertrag für die Spielbank.

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Natürlich – und dieser Debatte entziehen wir uns als Grüne nicht – geht ein Mehr an Sicherheit zumeist auch zulasten der Freiheit. Aber das einfache Rezept vieler konservativer Politiker – jüngst wieder zu lesen in allen Zeitungen –, dass wir, um mehr Sicherheit zu erreichen, nur den Datenschutz abbauen, dann mal wieder das Bundesverfassungsgericht zur Ordnung rufen – wie im „Spiegel“ getan – oder die Eingriffe des Staates in Grundrechte zu einer Standardmaßnahme der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung machen müssen, kann in einem Rechtsstaat aus unserer Sicht nicht die Antwort auf den Terrorismus sein.

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Das geht nicht, auch vom Datenschutz her ist sicherlich so manches nicht möglich dabei.

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Klar ist auch, auf einem neuen Weg mit digitalen Angeboten muss auch am Etappenziel ein digitales Prüfungsangebot möglich sein. Auch das stellt die Hochschulen vor große Herausforderungen mit Blick auf den Datenschutz, aber auch mit Blick auf qualitativ anspruchsvolle und täuschungssichere Prüfungsformate sowie die technische Umsetzung. Was können wir sozusagen vom gesetzgeberischen Wegesrand aus tun, um die Hochschulen dabei zu unterstützen? - Wir können ihnen mit dem vorliegenden Gesetz Rechtssicherheit geben für das erforderlich gewordene Online-Prüfungswesen und somit dafür sorgen, dass das Studium trotz Corona mit so wenig Reibungsverlust wie möglich durchgeführt werden kann. Das wollen wir mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erreichen.

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Die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz gerade in der Justiz sind uns vor Kurzem erst wieder vor Augen geführt worden, als das Kammergericht in Berlin Opfer eines Hackerangriffs geworden ist. Dort mussten die kompletten IT-Systeme neu aufgesetzt werden. Bis dahin ging die IT des Gerichts für rund ein halbes Jahr vom Netz. Die Folgen des Angriffs waren gravierend. Käme es zu einem solchen Vorfall in einem Gericht, das schon mit der elektronischen Akte arbeitet, wären die Folgen nicht gravierend, sondern sie wären katastrophal. Das darf nicht passieren.

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Ein dritter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Datenschutz. Wenn wir neue digitale Möglichkeiten der Telemedizin nutzen wollen, dann sollte auch sichergestellt werden, dass die persönlichen Daten der Patienten sicher sind. Deshalb sollte nur solche Hard- und Software zum Einsatz kommen, die auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Das fordert auch die Landesdatenschutzbeauftragte.

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Der zweite wesentliche Punkt ist der Datenschutz. Dieser findet sich in vielen Vorschriften wieder, oftmals geht es auch nur um eine Klarstellung: Je ein Vertreter der anwesenden Haushalte, Vor- und Zuname, Anschrift, schließlich auch die Erreichbarkeit. Bei der Erreichbarkeit haben wir reduziert auf entweder die Telefonnummer oder aber die E-Mail-Adresse. Wir haben uns diesbezüglich auch ausgetauscht und sind zum Ergebnis gekommen, dass es durchaus wichtig ist, zwei Möglichkeiten zur Verfügung zu haben, um jemanden zu kontaktieren, denn die eine Möglichkeit mag mitunter nicht funktionieren. Ebenfalls wichtig ist es, die Ankunftszeit aufzunehmen, dies als Orientierung für eine anonyme Anfrage.

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Was den Datenschutz betrifft, bin ich kein Fachmann. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen darauf achten werden, dass das gewährleistet ist. Was das Täuschen betrifft, bin ich sehr zuversichtlich, dass die htw das nicht zulässt. Denn wenn sie Täuschung zulassen wollte, könnte sie das auch so tun. Aber keine Einrichtung, ob das jetzt an der Schule oder an der Hochschule ist, wird auf Dauer gut dastehen, wenn sie ihre Abschlüsse billig verkauft. Das wird sich herumsprechen. Wenn man dann sagt, man habe seinen Abschluss dort gemacht, dann heißt es: Wir wissen schon Bescheid, das ist nichts wert. Das heißt also, ich bin auch da zuversichtlich. Ich habe keine Bedenken, dass das ordnungsgemäß durchgeführt wird. Noch einmal zusammengefasst: Die AfD-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank.

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Die heutige Zweite Lesung des saarländischen Kontaktnachverfolgungsgesetzes, Herr Lander, ist selbstverständlich ein Baustein des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Diese Zweite Lesung führen wir heute durch, weil wir Rechtssicherheit haben wollen und auch dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes folgen, indem wir die Frist einhalten. Nach der öffentlichen Anhörung hat sich ein erheblicher Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf ergeben, den wir mit unserem Änderungsantrag auch nachgehen. Jede Erfassung von Kontaktdaten und jede Einsicht in Gästelisten stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz dar.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 26. Juni 2003 – Zweiter Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich – Drucksachen 13/2200, 13/2640

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1. Ausländerrecht 708 21,15 605 77 2. Bausachen 260 7,77 200 34 3. Strafvollzug 181 5,41 169 20 4. Steuersachen 124 3,70 108 20 5. Sozialhilfe 122 3,65 100 21 6. Sozialversicherung 110 3,29 98 11 7. Gnadensachen 100 2,99 88 11 8. Rechtswidriger Eingriff in Gerichtsbarkeit 97 2,90 97 0 9. Gesundheitswesen 96 2,87 88 10 10. Kommunale Angelegenheiten 90 2,69 74 7 11. Staatsanwaltschaften 85 2,54 73 2 12. Richter 80 2,39 70 6 13. Öffentlicher Dienst 77 2,30 67 5 14. Bundesangelegenheiten 69 2,06 69 0 15. Sonstiges 67 2,00 67 0 16. Private Angelegenheiten 62 1,85 62 0 17. Schulwesen 61 1,82 55 10 18. Öffentliche Sicherheit und Ordnung 56 1,67 47 9 19. Besoldung/Tarifrecht 54 1,61 50 12 20. Verkehr 54 1,61 45 5 21. Beschwerden über Behörden (Dienstaufsicht) 52 1,55 50 8 22. Lehrer 46 1,37 45 10 23. Behinderte 41 1,22 36 13 24. Jugendschutz 36 1,08 27 5 25. Hochschulangelegenheiten 33 0,99 33 3 26. Staatsangehörigkeit/Personenstandswesen 32 0,96 28 10 27. Führerscheinsachen 32 0,96 30 2 28. Immissionsschutz 30 0,90 21 5 29. Medienrecht, Rundfunkwesen 29 0,87 27 6 30. Kanalisations- und Erschließungskosten 27 0,81 24 4 31. Mittelstand, Handwerk 27 0,81 23 7 32. Versorgung nach dem BVG 25 0,75 18 0 33. Wohnungs- und Siedlungswesen 24 0,72 22 6 34. Eingliederung/Lastenausgleich 24 0,72 21 2 35. Datenschutz, Wahlen, Meldewesen 20 0,60 19 3 36. Vermessungswesen 19 0,57 19 2 37. Straßenbau 19 0,57 18 1 38. Gewässerschutz 17 0,51 14 4 39. Katastrophenschutz/Feuerwehr 17 0,51 16 0 40. Versorgung nach LBG 16 0,48 11 0 41. Abfallbeseitigung 16 0,48 15 0 42. Eingaben ohne konkretes Anliegen 15 0,45 15 0 43. Staatliche Liegenschaften 14 0,42 9 3

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Meine Damen und Herren, für die Debatte werden folgende Schwerpunktthemen gebildet: erstens Generaldebatte, in deren Rahmen die Bereiche Finanzen, Bürgerschaft, Rechnungshof, Bundesangelegenheiten, Senat und Staatsgerichtshof aufgerufen werden, zweitens Bremerhaven, drittens die Bereiche Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, viertens Inneres und Sport, Justiz und Verfassung sowie Datenschutz, fünftens Bildung und Wissenschaft, sechstens Wirtschaft und Häfen, Kultur, siebtens Bau, Umwelt und Verkehr und achtens die Schlussrunde.

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Einen umfassenden Antrag „Haushalte 2006/2007“ hat auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Herr Wedler hat einen Änderungsantrag zum Haushalt des Senators für Justiz und Verfassung, Bereich Datenschutz, eingebracht.

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Bevor ich den nächsten Bereich Inneres, Sport, Justiz, Verfassung und Datenschutz aufrufe, möchte ich Ihnen als Richtlinie noch einmal die restlichen Redezeiten bekannt geben. Die Ziellinie überschritten haben bereits die Kollegen Wedler und Tittmann, der Senat steht noch mit 32 Minuten zu Buche, Bündnis 90/Die Grünen mit 74 Minuten, die CDU mit 50 Minuten und die SPD mit 36 Minuten. Wie gesagt, die Redezeiten müssen nicht ausgeschöpft werden.

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Als Nächstes rufe ich den Bereich Inneres, Sport, Justiz und Verfassung, Datenschutz auf.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der mir zur Verfügung stehenden Zeit kann ich natürlich nicht alle Facetten der Haushalte von Inneres, Justiz, Sport und Datenschutz ansprechen, deshalb in aller gebotenen Kürze: Grundsätzlich wird der Haushaltsvollzug erst einmal in dem Rahmen schwierig werden, und es sind auch heute schon einige Risiken erkennbar, zu denen ich gleich noch kurz kommen werde. Notwendig wird, wie in allen Bereichen natürlich, die Haushaltsdisziplin sein, und flankierende Maßnahmen müssen gesucht werden, die dazu beitragen, diesen Haushalt über diese beiden Jahre hinzubekommen.

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Abschließend zunächst, meine Damen und Herren: Ihr Antrag, Herr Kollege Wedler, als ehemaliger Datenschützer ist sicherlich verständlich, aber unter Prioritätsgesichtspunkten ist hier einer solchen Antragstellung nicht zu folgen, die PEP-Quote für den Datenschutz auszunehmen. Dies hat auch der Rechtsausschuss bereits so gesehen und sich dem nicht anschließen können.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einige Anmerkungen zu dem Bereich Justiz, Strafvollzug und Datenschutz wollte ich vortragen. Zunächst einmal müssen wir feststellen, dass die öffentliche Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit Geld kosten, viel Geld kosten, weil es sich um sehr personalintensive Bereiche handelt. An dieser Stelle möchte ich aber auch sagen, das gerät manchmal in Vergessenheit: Wenn wir über die Justiz reden, dann reden wir über einen Bereich, der sich fast zu 50 Prozent aus Einnahmen finanziert. Es ist also an sich nur halb so schlimm, wie es aussieht!

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Wir haben auch im Auge, dass wir mit der Beschlussfassung über das Informationsfreiheitsgesetz dem Landesbeauftragten für den Datenschutz weitere Aufgaben übertragen haben. Deshalb sage ich hier: Wir sind dieses Mal nicht in der Lage, die Anschläge zu verändern, aber wir werden diesen Bereich im Auge behalten, und wir werden, glaube ich, beim nächsten Mal darüber diskutieren, ob wir für den Bereich Informationsfreiheit zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen können. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit!

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Wegen der Integration der Familie möchte ich noch auf eines hinweisen, was ich mit gebotener Zurückhaltung machen werde. Ich möchte nicht verschweigen, dass es auch Integrationsprobleme gibt. Es trifft zwar zu, dass die beiden Söhne im Box-Klub Holzkirchen sportliche Erfolge verbuchen konnten, aber es gibt auch einen sehr gravierenden Zwischenfall, in den einer der Söhne verwickelt war und der mit dem Bild des fairen Sportlers, der sich unter Kontrolle hat, nicht in Einklang zu bringen ist. Mehr will ich im Hinblick auf den Datenschutz, der insbesondere in Angelegenheiten des Jugendstrafrechts gilt, nicht darstellen. Die Insider wissen aber, was ich damit andeute.

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Es gibt keine Landes-GmbH, wo in diesem Haus schon einmal Vertragsinhalte, die eine dieser GmbHs abgeschlossen hat, öffentlich diskutiert und dargestellt wurden. Sie legen häufig Wert auf Datenschutz, wenn wir beispielsweise, ich erinnere mich an eine Debatte über Blitzer im Rennsteigtunnel, die wir hier schon einmal geführt haben, teilweise Kriminalität bekämpfen wollen, da halten Sie den

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Meine Damen und Herren! Vor der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag ist neben Verbänden und Kammern auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz angehört worden. Der Gesetzentwurf wurde im Rahmen der Anhörung, insbesondere seitens der Industrie- und Handelskammern, begrüßt und unterstützt.

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Die vonseiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz gegebenen Hinweise haben in dem Entwurf im Wesentlichen Berücksichtigung gefunden. Allerdings konnten die vorgetragenen Bedenken gegen die geplante Novellierung der Regelungen zur Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen sowie zur Verlängerung der Löschungsfristen für gespeicherte personenbezogene Daten nicht berücksichtigt werden.

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wird bei den GRÜNEN nicht viel passieren. Sie werden wieder sagen, dass Ihnen der Datenschutz deutlich wichtiger ist als das Kindeswohl.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf hat drei Ziele: Es geht um den Schutz unserer Kinder vor Vernachlässigung und Gefährdung, um ihr gesundes Aufwachsen und darum, dass der Staat die Verantwortung, die er hat, auch wahrnehmen kann, und zwar möglichst bevor das Kind Schaden nimmt. Das ist ein Balanceakt zwischen den Rechten der Eltern und dem Wächteramt des Staates, ein Balanceakt zwischen Datenschutz und Kinderrechten und letztlich auch ein Balanceakt dahin gehend, wann Motivation und wann welches Eingreifen durch wen das Richtige ist. Diesem Balanceakt müssen wir uns stellen – nicht übermorgen, sondern heute. Denn es geht um den Schutz von Kindern, die unsere Hilfe brauchen, und es geht um das gesunde und gelingende Aufwachsen, welches wir allen Kindern ermöglichen wollen.

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Zu Frage drei: Nach Beendigung der Rasterfahndung wurden die im Zusammenhang mit dieser Maßnahme gewonnenen Daten gelöscht. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz war eingebunden. – Soweit die Antwort des Senats!

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Auch in diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen, dass der Datenschutz in diesem Bereich sehr wichtig ist. Es werden nur dann Daten gespeichert, wenn sich tatsächlich ein erfolgreicher Abgleich ergeben hat. Die grenzüberschreitenden terroristischen Strukturen sind zwischenzeitlich so vielfältig, dass ein abgestimmtes gemeinsames Verfahren erforderlich ist. Die Verbesserung der grenzüberschreitenden Observation ist heute schon angesprochen worden, der grenzüberschreitende Einsatz von verdeckten Ermittlern, Undercoveragents, die Erweiterung des Datenbestandes des Schengener Informationssystems. Es ist mir wichtig, und darauf möchte ich auch an dieser Stelle hinweisen: Das Erfolgsmodell

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fung von Straftaten genauso wie der immer neuen Abwägung des Eingriffs in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger; das wollen Sie nicht hören. Herr Ahlhaus, Sie sagen, wir machen ein neues Polizeigesetz für die Polizei und nicht für den Datenschutz; schön für Sie, schlecht für die Menschen in dieser Stadt.

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Die FDP fordert in ihrem Antrag auf Bundesebene, Daten über die Identität der Empfänger sowie Gegenstand, Dauer und Summe vollständig und verständlich bereitszustellen und dabei den Datenschutz in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Die FDP in Berlin hat also keine Probleme damit, Daten über die Identität der Empfänger zu veröffentlichen.

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Zu 3: Die Landesregierung hat zur Beantwortung der Frage 3 den Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) eingeschaltet. Dieser nimmt wie folgt Stellung: