Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Thema Datenschutz wächst die Sensibilität der Menschen, nicht erst seit den aufgedeckten Datenmissbräuchen der jüngsten Zeit. Datenschutzerklärungen werden aufmerksamer gelesen, die Proteste gegen zu lasche datenschutzrechtliche Vorgaben gewinnen immer mehr Unterstützer. Datensicherheit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Datenschutz der Zukunft.
Solche Informationsmöglichkeiten sind kostenträchtig. Wenn Sie sie an den Datenschutz anbinden wollen, brauchen Sie eine zusätzliche Stelle beim Datenschutz. Darum kommen Sie nicht herum.
In den Ausschüssen wurden vor allem folgende Punkte diskutiert. Die Opposition und der Landesbeauftragte für den Datenschutz, den wir, Herr Kollege Dr. Gantzer, durchaus ernst nehmen – er hat aber nicht das Alleinvertretungsrecht für Datenschutz –, forderten eine Kennzeichnungspflicht für Daten, die aus einer Wohnraumüberwachung stammen.
Ferner möchte ich mich bedanken bei dem ausgeschiedenen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Walz, den es nach Berlin gezogen hat, der aber, das möchte ich hier besonders betonen, jahrelang die Datenschutzbelange im Lande Bremen hervorragend begleitet hat, aber auch bei dem kommissarischen Vertreter sowie den Mitarbeitern des Landesamtes für den Datenschutz, die bei der Erarbeitung des Jahresberichts während der Beratungen in den einzelnen Zuständigkeiten dem Datenschutzausschuss einen intensiven, qualitativ hohen Arbeitseinsatz gezeigt haben.
Jetzt zum Thema Wegweisungsrecht! Ich gehe davon aus, dass die bremische Arbeitsgruppe, die ich eben beschrieben habe, im Rahmen ihrer Arbeit auch prüfen wird, ob und inwieweit ein Wegweisungsrecht der Polizei nach österreichischem Vorbild sinnvoll ist und machbar erscheint. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass es nach österreichischem Vorbild nicht allein genügt, die Männer aus der Wohnung zu verweisen, sondern dass damit auch ein verbindliches Beratungssystem verbunden sein muss für Täter und Opfer, dessen Inanspruchnahme staatlich zu kontrollieren ist. In jedem österreichischen Bundesland gibt es eine zentrale Interventionsstelle, die alle Fälle von häuslicher Beziehungsgewalt registriert und darauf achtet, dass die notwendigen Maßnahmen auch umgesetzt werden. Dieses System fehlt in der Bundesrepublik. Deswegen sind aus meiner Sicht alle Gesetzgebungsentscheidungen sorgfältig abzuwägen und die Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Als kleines Beispiel vielleicht das Thema Datenschutz: Bei uns kann die Polizei nicht einmal eben ein Fax irgendwo hinschicken und sagen, wir haben da etwas, und kümmert euch einmal darum. Wir alle wollen den Datenschutz, wir finden ihn richtig und wichtig. Wir müssen da noch eine Menge Probleme lösen, weil es nicht schlicht mit einer Regelung eines Wegweisungsrechtes getan ist. Die uns jetzt unterstellte Diskussion, wir würden das Wegweisungsrecht nutzen wollen, um Schutzeinrichtungen für Frauen zu schließen, zum Beispiel die Frauenhäuser, oder um Beratungseinrichtungen einzusparen, ist völlig unsinnig und schadet uns in der Sache.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf einen letzten Umstand in diesem vom Drama zum Trauerspiel verkommenen Stück hinweisen und sozusagen das Bühnenbild ins rechte Licht rücken. In Ihrem eigenen Koalitionsvertrag fordern Sie doch - schenkt man Ihren eigenen Verlautbarungen Glauben, dann wurde das von der FDP in diesen Vertrag hineingeschrieben -, dass neben der so dringend notwendigen Schaffung eines unabhängigen Datenschutzzentrums für den öffentlichen und nicht öffentlichen Datenschutz auch das Vorschlagsrecht zur Wahl der oder des Datenschutzbeauftragten novelliert werden muss. Das heißt im Koalitionsvertrag: Wir - also CDU, FDP und GRÜNE - werden die Regelungen des saarländischen Datenschutzes überprüfen und dem Landtag das alleinige Vorschlagsrecht für die Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz einräumen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurzeit ist im Saarland der Datenschutz für den privaten Bereich beim Innenministerium angesiedelt. Der öffentliche Bereich liegt dagegen in der Verantwortung des oder der Landesdatenschutzbeauftragten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen diese Zuständigkeiten neu überdacht werden. Sie wissen aus unserem Koalitionsvertrag, dass wir diese beiden Zuständigkeiten an einer Stelle zusammenführen wollen und ein neu zu schaffendes Datenschutzzentrum gründen wollen. Das heißt, der Datenschutz im Saarland steht vor einer organisatorischen Neuordnung. Deshalb ist es zulässig, dass man dies - wenn die Amtszeit des Datenschutzbeauftragten endet - mit einem organisatorischen und personellen Neubeginn verbinden kann. Das Recht dazu hat die Landesregierung. Sie schlägt dem Landtag einen oder eine Landesdatenschutzbeauftragte vor.
Herr Minister Toscani, aufgrund des EU-Rechts und des neuen Urteils müssen Sie jetzt in Sachen Datenschutz und Datenschutzaufsicht umdenken. Bisher war der Datenschutzbeauftragte nur für den öffentlichen Bereich zuständig; die Dienstaufsicht war beim Landtagspräsidenten angesiedelt. In Zukunft wird der Landesdatenschutzbeauftragte in meinen Augen auch für die Privatwirtschaft zuständig sein. Die Aufsicht darüber war beziehungsweise ist noch beim Innenministerium angesiedelt. Im Gegensatz zur CDU waren wir, DIE LINKE, immer der Auffassung, dass öffentlicher und privater Datenschutz zusammengehören, meine Damen und Herren. Man hätte auch vor dem EU-Urteil schon Änderungen und Verbesserungen vorschlagen können, wie es in Schleswig-Holstein geschehen ist.
Der Datenschutz muss aber in all seinen Ausprägungen und bei allen Regelungen abgewogen werden mit anderen vorrangigen Interessen der Bürger und der Gemeinschaft. Datenschutz muss Opferschutz, darf aber nicht Täterschutz sein, meine Damen und Herren. Meine persönliche Meinung ist aber auch, dass die Normflut von sich überschneidenden Datenschutzregelungen in den Gesetzen von Bund und Ländern eingegrenzt werden muss.
Ansonsten denke ich aber, dass der Datenschutzausschuss eine Arbeit geleistet hat, die wichtig ist, auch wenn ich weiß, dass Datenschutz ähnlich exotisch ist, wie es früher einmal Umweltschutz war. Ich hoffe aber doch sehr, dass dieser Bereich, der nicht nur Datenschutz darstellt, sondern Schutz von Menschen und damit auch Schutz der Würde von Menschen, anerkannt und beachtet wird. — Ich danke Ihnen!
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/265 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, bei Ablehnung durch die Oppositionsfraktionen - nein, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen.
Auch der zum 31. März dieses Jahres vorgelegte zweiundzwanzigste Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zeigt, dass die Aufgaben des Landesbeauftragten in diesem Bereich zunehmen. Bei diesen Überlegungen sind die Entwicklungen in anderen Bundesländern einzubeziehen. Das gilt selbstverständlich auch für den in Schleswig-Holstein gewählten Weg eines Landeszentrums für Datenschutz.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung. Zu großen Irritationen und großem Unverständnis haben bei den Journalisten die Äußerungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Judith Thieser, geführt. Sie ist der Auffassung, das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz gelte nicht für Journalisten. Ich habe gestern mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Peter Schaar, telefoniert. Er hat gesagt, dass er eine solche Ausschlussklausel in seinem Bereich nicht sehe. Das Bundesinformationsfreiheitsgesetz gelte selbstverständlich auch für Journalisten.
Aber nicht in allen Bereichen bin ich der Meinung von Herrn Knäpper. Datenschutz hat einen ganz großen Eigenwert als solcher. Wir können nicht von Fall zu Fall entscheiden, ob dieser Datenschutzanspruch untergeordnet werden soll, wenn zum Beispiel Strafverfolgung ansteht. Hier müssen ganz strenge Strukturen geschaffen werden, um Kompetenzen für den Datenschutz zu schaffen, und das kann nie eine Einzelentscheidung sein. Insofern gibt es zwischen den Fraktionen durchaus Unterschiede, und darauf möchte ich gern hinweisen. Die Stellenausschreibung, die Herr Knäpper angesprochen hat, ist heute beschlossen worden. Wir haben eine angemessene Fristsetzung erreicht. Das halte ich für ordentlich, für angemessen, und ich freue mich darauf, dass wir sicherlich bald einen kompetenten Nachfolger für Herrn Walz haben werden. Eine Irritation ist allerdings vorgekommen. Seit einigen Jahren ist angemahnt worden, dass das bremische Meldegesetz geändert werden muss. Das ist seit mehreren Jahren vom Datenschutzausschuss angemahnt worden, und bisher hat die entsprechende Verwaltung keinen Novellierungsentwurf vorgelegt. Wir haben das angemahnt. Wir hoffen jetzt mit Unterstützung der Innendeputation, dass dieses Versäumnis nachgeholt wird.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bis Mai dieses Jahres wurden gerade einmal sieben Auskunftsbegehren abgelehnt. Darüber, Herr Kollege Schnitzler, könnten wir uns im Ausschuss für Inneres und Datenschutz Erfahrungsberichte geben lassen. Dem dürfte, Herr Minister, wohl nichts entgegenstehen. Warum sollte man das nicht tun? Das stärkt das Ganze und wird es ermöglichen, in den Anhörungen wie auch danach, in der Zweiten Lesung zu den richtigen Schlüssen zu kommen. - Es sind also in dem Zeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes gerade mal sieben Auskunftsbegehren abgelehnt worden. Nach Ablehnung des Auskunftsersuchens durch die zuständige Behörde kann der Antragsteller den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anrufen. Mit diesem Amt ist bei uns der Landesbeauftragte für Datenschutz betraut. Das wollte die FDPFraktion damals auch so haben. Wir können auch feststellen, dass diese Aufgabe dort in guten Händen ist.
Das möchte ich im Namen meiner Fraktion ganz klar sagen: Die Menschen - da muss man vielleicht auch unterscheiden, die Begriffspaare "öffentliche und veröffentlichte Meinung" zu verwechseln - im Land wissen ganz genau, was los ist. Sie sagen, wir wollen uns dieser Kriminalität und gerade dem islamistischen Terror, was dort alles passiert, nicht beugen, dem müssen wir entgegentreten. Unter diesen Begriffen sind wir auch bereit, dass man Einschränkungen hinnimmt. Wenn Sie sich mal umtun, es kommt ja immer wieder die ganze Frage Kennzeichenerfassung, Datenschutz, auch wenn da hinten die Frau Datenschutzbeauftragte sitzt, natürlich ist das wichtig, dass der Datenschutz eingehalten wird. Wir bleiben dabei, in der neuen Legislatur werden wir uns auch weiter mit Videoüberwachung befassen. Wir haben die EU-Osterweiterung, wir müssen uns damit befassen und müssen die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass Videoüberwachung genutzt werden kann und muss, gerade wenn die EU-Osterweiterung weiter fortschreitet. Oder wenn ich an die Erfurter Synagoge denke, dort haben wir schon seit langem, Gott sei Dank, die Videoüberwachung. Ich will das Geschrei von der rechten Seite hier schon hören, wenn dort wieder was passieren sollte, ich hoffe es nicht, aber alle Minuten kommt wieder eine Forderung, da muss die Kamera mal ein Stückchen nach so gedreht werden und ein Stückchen nach so, weil sie vielleicht wieder irgendwo noch ein
Dann haben wir natürlich neue Gesetze zu schaffen, neue Bereiche zu würdigen. Was passiert mit dem Datenschutz? Datenschutz heißt doch, dass jeder selbst über die Weitergabe seiner Kenntnisse über seine Gene bestimmen kann. Das muss gewährleistet sein. Hier dürfen nicht andere oder Dritte eindringen, außer jemand gibt sein Wissen frei und
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 4. Dezember 2000 – Einundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz – Drucksachen 12/5740, 12/6020
Der zweite Punkt: Es hat uns etwas gewundert, dass der Datenschützer einen Fall aufgreift, in dem ein Bürger zum Verwaltungsgericht gegangen ist und seine eigenen Fälle mitgeteilt bekam. Dass das ein Verstoß gegen den Datenschutz sein soll, verstehen wir nicht. Das war eine Serviceleistung des Verwaltungsgerichts, das Auskunft gab, aber sicher kein Verstoß gegen den Datenschutz. Dort diese Serviceleistung anzubieten ist sinnvoll.
(Heike Lorenz, PDS: Datenschutz, Datenschutz! – Zuruf von Barbara Borchardt, PDS)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/343 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle dann fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Die einheitliche Kontrolle erspart es vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, sich mit der rechtlich äußerst komplizierten Unterscheidung auseinanderzusetzen: Handelt es sich um öffentlichen Datenschutz oder handelt es sich um privaten Datenschutz? Diese erhebliche Erleichterung ist ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Bürgerfreundlichkeit bei einem äußerst wichtigen Thema, das den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend unter den Nägeln brennt, was sie durch ihr Verhalten auch deutlich machen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/449 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Das Recht auf informelle Selbstbestimmung und den Datenschutz beachten wir dabei genau. Denn die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Eltern. Wir erhalten somit das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung und tragen dem Datenschutz voll und ganz Rechnung. Aus diesen Gründen bitte ich Sie heute um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Erfreulich ist – das ist, glaube ich, allgemeiner Tenor jetzt in der Aussprache gewesen –: Die Zahl der förmlichen Beanstandungen ist erneut deutlich zurückgegangen und hat einen Tiefstand erreicht. Wir sind uns sicher einig, dass dies eine erfreuliche Entwicklung ist. Daran wird auch deutlich, dass das Bewusstsein für den Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg inzwischen gut verankert ist. Maßgeblich dafür ist zweifellos, dass in der Arbeit des Landesbeauftragten mehr und mehr die Beratungstätigkeit in den Vordergrund rückt. Nach meinem Eindruck ist ohnehin eine generelle Entwicklung der Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz von einer bloßen Kontrolle im Nachhinein hin zu einer primär vorsorgenden Beratung und Hilfestellung für die Behörden und die Verwaltung festzustellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich wird auch aus unserer Sicht das neue Datenschutzgesetz befürwortet, es wird sehr begrüßt. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal klarstellen, dass es für uns ein ganz bedeutendes Ziel ist, Datenschutz aus einer Hand zu gewährleisten. Es ist endlich Schluss mit der Aufteilung in öffentliche und private Stellen, die wiederum durch unterschiedliche Institutionen kontrolliert werden. Es wird endlich der Weg geebnet in eine einheitliche Beratung, in der auch Datenschutz gebündelt und konzentriert bearbeitet werden kann. Das ist das, was wir uns unter diesem unabhängigen Datenschutzzentrum vorstellen, und das ist genau das, auf was wir uns gemeinsam und bereits vor Längerem verständigt haben.
Während in der Vergangenheit in erster Linie der Datenschutz im Verhältnis Bürger/Staat diskutiert wurde, rückt in der letzten Zeit zunehmend der Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ins Zentrum der Debatte. Hierzu trägt natürlich auch der Bericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten mit seinen gewählten Schwerpunkten bei. Während es Mitte der achtziger Jahre relativ einfach war, einen Großteil der Bevölkerung für datenschutzrechtliche Probleme zu sensibilisieren, stellt sich die Situation heute leider etwas anders dar. Im Zeichen von Multimedia und Internet – und Sie sehen, wir haben die notwendige Fortsetzung der heutigen ersten Debatte hier zum Abschluß – und der damit geschaffenen neuen Berufe ist im Umgang mit der neuen Technologie eine, wie ich finde, zunehmende Sorglosigkeit festzustellen.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG MV) – Drucksache 3/1130 –
Mit der Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes vom 18. Mai 2011 hat die Landesregierung der Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs an die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollstelle entsprochen. Wir schaffen damit ein unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dies gewährleistet einen gestärkten Datenschutz aus einer Hand, mehr Datenschutzeffizienz und mehr Bürgerfreundlichkeit.
Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz und Informationszugang sind Grundrechte. die in unserer Landesverfassung als einzige unter den deutschen Landesverfassungen gemeinsam garantiert sind und die zu wahren ständige Aufgabe der Behörden in Brandenburg ist. Der Landesbeauftragte ist zur Wahrung dieser Grundrechte gewählt worden. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Datenschutz und Akteneinsicht liegt allerdings bei den Leitern der öffentlichen Stellen des Landes, der Ämter und der Gemeinden. Ich betone dies deshalb, weil ich regelmäßig dem