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Wir dürfen denjenigen keinen Raum geben, die unsere Gesellschaft spalten und Menschen gegeneinander aufbringen wollen. Wir wollen nicht, dass die junge Koblenzerin mit indischer Abstammung und Transgender weiter vor Diskriminierung Angst haben muss. Wir wollen, dass sie als Unternehmerin und als engagierte Frau in Koblenz ohne diese Angst vor Diskriminierung wirken kann.

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War für das Land Berlin unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit ursprünglich der Bereich Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle vorgesehen, entwickelte die Hauptstadt unter dem neuen amtierenden Bürgermeister Berlins Herrn Müller dem Vernehmen nach eine Präferenz für den Bereich Internet. Der Freistaat Thüringen unter Herrn Ramelow erklärte, den Bereich LSBTI übernehmen zu wollen, wenn das Land Baden-Württemberg unter Herrn Kretschmann wiederum den Bereich Verbraucherschutz übernehme, der ursprünglich beim Freistaat Thüringen verortet war. Dieser Bitte entsprach Herr Kretschmann, weil sich das Land Brandenburg unter Herrn Woidke wiederum bereit erklärte, den Bereich Jugend von Herrn Kretschmann zu übernehmen und diesen bei dem für Brandenburg ursprünglich vorgesehenen Bereich Senioren, Familie und Frauen anzudocken.

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Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits Herr Dachner und Frau Friemann-Jennert erwähnten, liegen uns heute die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 01.02. bis 31.03. vor. Wir hatten in diesem Zeitraum zwei Sitzungen und haben insgesamt 809 Petitionen beantwortet. Auch das wurde schon bei meinen Vorrednern klar, der Inhalt der Petitionen hatte die ganze Bandbreite des Lebens. Er richtete sich von der Kritik an der Situation in einer Justizvollzugsanstalt bis hin zur Förderung der Unterstützung einer Broschüre zur Inklusion, von Verbesserungen für Transgender und intersexuelle Menschen bis hin zum Dauerthema Rundfunkbeiträge und hier insbesondere für Ferienwohnungen.

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schaffen, damit man in einem breiten Umfang Bedarfe und Notwendigkeiten sehen, die Männer über das hinaus haben, was wir schon haben mit der Genderfachstelle im Suchtbereich bzw. mit den Gender-Konzepten, die wir jetzt entwickeln. Nur: Tun Sie an der Stelle nicht so, als ob Sie es nicht genau wüssten. Wir reden über einen Frauenetat, über eine Frauenabteilung, und wir reden gerade über den Haushalt des Bereichs „Emanzipation“, der auch den Bereich der Homosexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen umfasst. Wir haben bisher im Land Nordrhein-Westfalen kein Ressort, keine Abteilung, die eine Männerabteilung ist. Sie haben es zu Ihrer Regierungszeit versäumt, als Männerministerium vielleicht einen zusätzlichen Bereich einzurichten.

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Man kann feststellen, dass beispielsweise in Marokko zurzeit zwei Männern die Haftstrafe droht, weil sie sich vor einer Moschee geküsst haben. Man kann feststellen, dass im Dezember in Tunesien sechs Homosexuelle zu drei Jahren Haft verurteilt wurden - nur wegen ihrer Sexualität. In Algerien werden Organisationen, die sich für die Menschenrechtsarbeit im Bereich der Schwulen, Lesben, Transgender und Intersexuellen einsetzen, verboten.

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Viele Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen erfahren Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Ein Umdenken ist nötig; denn Vielfalt ist ein Gewinn. Deshalb werden wir die Initiative „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ gemeinsam mit den Interessengruppen weiterentwickeln und sie bei der Umsetzung der „Strategie Vielfalt“ einbeziehen. Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene für die zivilrechtliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einsetzen.

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Das wäre auch etwas, aber ansonsten, denke ich, muss es doch das Ziel sein, dass alle Menschen zusammen leben können, egal an welchen Orten, und dass es dann vielleicht auch im Altenheim so erfolgen kann und entsprechend geschlechtersensibel wie auch kultursensibel gepflegt wird. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass jeder, egal ob homo, hetero-, bi-, inter-, transsexuell, Transgender oder anderswie eingestellt ist, seinen Lebensentwurf realisieren kann, solange er die Rechte und die Freiheit anderer damit nicht einschränkt. Deswegen sprechen wir uns auch gegen jedwede Diskriminierung aufgrund von geschlechtlicher oder sexueller Identität aus

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Dies gilt auch für die schutzbedürftige Gruppe der Flüchtlinge, die homosexuell, transgender oder intersexuell sind. Gerade diese Gruppe sieht sich zudem offener Homophobie ausgesetzt. Es ist uns eine Verpflichtung, hierfür einen besonderen Schutz zu gewähren. Hierzu gehören qualitative Standards in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Besonders wichtig und erfreulich ist, dass sich die zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfer engagiert dieses Themas annehmen und gesellschaftlich sensibilisieren.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur, dass die Bürgerschaft kurz vor ihrer Sommerpause steht, traditionell sind die Sommermonate auch die Monate, wo Lesben, Schwule, Transgender und all ihre Freunde und Familien gemeinsam in den Städten Deutschlands, aber auch weltweit den Christopher Street Day feiern und damit an einen der ersten mutigen Aufstände der Community erinnern, der damals in Amerika stattfand.

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Wir haben doch die Berichte vom letzten CSD vorliegen. Lesben, Schwule und Transgender haben Angst vor herabwürdigenden Äußerungen auf Polizeiwachen. Es wäre also mehr drin gewesen, Herr Müller, womit die GRÜNEN hätten Flagge zeigen können.

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Meine Damen und Herren, heute könnten und sollten wir zumindest auf Länderebene diese in meinen Augen notwendige Ergänzung vornehmen. Leider aber haben Sie von den Regierungsfraktionen wieder nicht die Kraft und wieder nicht den Mut dazu. Dabei wäre es wirklich ein ganz starkes Zeichen von Akzeptanz und Toleranz. Wir würden endlich das Merkmal der sexuellen Identität gleichrangig neben den Merkmalen Rasse, Herkunft, religiöse und politische Anschauung in der Verfassung festschreiben. Wir würden uns als Gesellschaft rechtlich verpflichten, keine Benachteiligungen wegen der sexuellen Identität mehr zuzulassen. Wir könnten deutlich machen, dass Lesben, Schwule und Transgender in Niedersachsen ohne Angst und ohne Diskriminierung leben können und sollen.

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Meine Damen und Herren, natürlich wäre das auch ein symbolischer Akt, aber ein wichtiger. Herr Adler sprach von einer Akzentsetzung. Mir ist wie allen anderen klar, dass ein Verfassungstext das eine, die gelebte Realität oftmals eine andere ist. Das von Herrn Adler genannte Beispiel spricht Bände. Umso wichtiger ist es aber doch für uns als Landtag - für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ohnehin -, dass wir mit dieser Änderung deutlich machen: Schwule, Lesben und Transgender verdienen den gleichen Respekt und die gleiche Akzeptanz wie alle anderen Menschen in der Gesellschaft.

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ist. Die Schwulen, Lesben und Transgender in unserem Land, aber auch viele darüber hinaus dürfen dies zu Recht von uns allen, insbesondere auch von Ihnen, erwarten.

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Dann dauerte es fast vier Jahrzehnte, bis der sogenannte Schwulenparagraf 1994 abgeschafft wurde. Das bedeutete jedoch nicht, dass es von da an keinerlei Diskriminierung mehr gab. Jüngstes unwürdiges Beispiel für die alltägliche Diskriminierung ist die Ächtung eines schwulen Bewerbers für einen Grundschulleitungsposten im Oldenburger Land, in Rechterfeld. Die taz titelte „Schwulenfeindlichkeit in Reinkultur“. Nicht nur Schwule, sondern auch Lesben, Bisexuelle, Intersexuelle, Transgender und Transsexuelle sehen sich alltäglichen Diskriminierungen ausgesetzt. Zwar hat in den letzten Jahren ein gesellschaftlicher Wandel

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Das Transsexuellengesetz sollte ebenfalls reformiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit dem Gesetz von 1981 befasst und einzelne Normen für verfassungswidrig erklärt. So sollten unter anderem die geschlechtsangleichenden Operationen als Voraussetzung für die Personenstandsänderung und die bisherige Gutachterpraxis als Voraussetzung für eine Vornamensänderung abgeschafft werden. Im Zuge einer Personenstandsänderung können Transgender auch nicht gezwungen werden, ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft aufzulösen. Dies sind nur einige Anhaltspunkte, die für eine Reformbedürftigkeit des Transsexuellengesetzes sprechen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich seit seinem Inkrafttreten 1981 in zahlreichen Entscheidungen mit dem Transsexuellengesetz befasst und diverse Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Eine Reihe dieser Urteile sind derzeit nicht in Form einer Gesetzesänderung umgesetzt worden, sondern lediglich weiter als Richterrecht wirksam. Dies kann dauerhaft kein richtiger Zustand sein, auch vor dem Hintergrund der einschlägigen Resolution „Discrimination against transgender people in Europe“ des Europarates aus dem vergangenen Jahr. Eine solche Reform des Transsexuellengesetzes wird derzeit auf Bundesebene diskutiert.

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Außer den schon genannten Beispielen finde ich auch sehr schade, dass Sinti und Roma sowie Schwule, Lesben und Menschen mit einer Transgender-Identität keinen Platz haben. Auch diese Menschen müssen gemäß unserer Gesellschaft repräsentiert werden.

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LSBTTI-Thematik einsetzen. Sie soll eine Netzwerkfunktion übernehmen und eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Landesregierung mit Nichtregierungsorganisationen sichern, die sich mit den Problemen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transidenten und intersexuellen Mitmenschen beschäftigen. Ziel ist, den fachlichen Austausch zu verbessern, gesamtgesellschaftliche Defizite zu analysieren und Ansätze zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTTI zu entwickeln und umzusetzen.“

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Gewalt wird. Ähnliche Quoten, nur leider nicht statistisch belegt, gelten für Schwule, Lesben, Transgender und intersexuelle Menschen.

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Das ist wirklich absurd; denn hier ging es doch nicht um einen Diskurs. Die Antwort der Studierenden war ein Programm, wo sich Frauen, Männer, Lesben, Schwule, und Transgender-Personen vorstellen konnten,

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Erwähnt sei aber, dass dabei weiterhin aus jedem Land Staatssekretäre, Staatsräte, Minister oder Senatoren benannt worden sind. Weiterhin gibt es Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche, auch des Zentralrats der Juden, der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, aus dem Bereich der Migranten, aus dem Bereich der Muslime und auch aus dem Bereich LSBTTIQ - lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, Transgender-, intersexuelle und queere Menschen.

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bis tatsächlich auch gleiche Pflichten und gleiche Rechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender gelten.

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Natürlich braucht es auf bayerischer Ebene jemanden für diese Aufgabe. Dann haben Sie gesagt: Es gibt ja schon die Gleichstellungsstelle im Sozialministerium. – Die ist aber nicht zuständig für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender. Das hat zumindest der zuständige Vertreter des Sozialministeriums auf meine

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Die Frau Ministerin hat mir auf meine Anfrage geantwortet, dass nicht beabsichtigt sei, einen Leitfaden herauszubringen, und dass im Sinne der weiteren Unterstützung von Transgender, Lesben und Schwulen nichts geplant sei. Warum nicht? Warum beschränken Sie Aufklärung auf den Bereich des Mainstreams?

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Sehr geehrte Damen und Herren, es ist sowohl konkret als auch symbolisch diskriminierend, Schwule und Lesben und Transgender von der Eheschließung dauerhaft auszuschließen.

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Vorhin ist gefragt worden nach Transgender.

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Wir hatten den Senat aufgefordert, Folgeunterbringungen für Frauen, gegebenenfalls mit Kindern, zu schaffen, und zwar vor allem für Frauen, die Gewalt erfahren haben, geschlechtsspezifische Gewalt, und für Frauen, die traumatisiert sind. In der Zwischenzeit sind mehr als 470 Plätze geschaffen worden, weitere 80 Plätze kommen demnächst im Moritz-Liepmann-Haus in Altona zustande. Für dieses Haus hatten wir uns stark gemacht, auch aufgrund der Nähe zu guten Unterstützungsstrukturen, die dort vorhanden sind. Wir hatten den Senat außerdem aufgefordert, das Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege unter Berücksichtigung der Verbesserung des Schutzes für von Gewalt betroffene Flüchtlinge, insbesondere Frauen, Mädchen und LGBT, fortzuschreiben, um die Situation der geflüchteten Frauen und Mädchen, Lesben, Schwulen und Transgender ganz grundsätzlich zu verbessern.

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Frauen wurden Übernachtungsstandorte räumlich getrennt von Männern angeboten, und auch Transgender haben ein Angebot beim Jakob-JunkerHaus gefunden. Erkrankte Wohnungslose sind im Pik As untergekommen und wurden dort rund um die Uhr betreut. Und wir haben es geschafft, 135 Menschen eine Unterkunft zu vermitteln, aus dem Winternotprogramm und aus der Obdachlosigkeit heraus.

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Die Landesregierung begreift den Haushalt weniger als Verantwortung, sondern mehr als „Tischlein deck dich“. 580 000 € für Energieberatungsunternehmen, damit in Kin dergärten und Grundschulen eine Aufklärungskampagne zu Stand-by-Funktionen finanziert wird, 50 000 € für eine Bro schüre zur Aufklärung über natürliche Geburten, 50 000 € für eine Kampagne, um Vorurteile gegen Lesben, Schwule, Bise xuelle und Transgender abzubauen, Gutscheine für Werbe broschüren in der Kreativindustrie – die Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen. Es summiert sich alles zum Schuldenberg.

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Der grün-roten Landesregierung geht es darum, endlich glei che Rechte und gleiche Lebensbedingungen für alle Menschen in Baden-Württemberg zu schaffen. Es geht schlicht darum, Lesben, Schwule und Transgender auch finanziell nicht län ger zu diskriminieren.

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Erst am letzten Samstag haben Hunderte Menschen in Weimar den CSD unter der Überschrift „Grenzenlos Mensch sein“ gefeiert. Ein besseres Datum hätte es für diesen bunten und fröhlichen Protestzug der Lesben, Schwulen und Transgender für gleiche Rechte kaum geben können; genau zwei Tage nach dem Beschluss des Bundesrats, den Weg freizumachen für die Ehe für alle.