Richtig. Dazu brauchen wir die Wissenschaft.
Zweitens: Wir müssen das Menschenmögliche tun, das, was nach der jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnis überhaupt möglich ist, wobei ich glaube, dass wir in dieser kritischen Phase eine Holschuld gegenüber der Wissenschaft haben. Deswegen habe ich am letzten Dienstag 15 namhafte Wissenschaftler zwischen Zürich und Düsseldorf, zwischen München und Berlin und natürlich auch aus unserem eigenen Land zu einem Gespräch zusammengeholt und anschließend mit ihnen eine Pressekonferenz abgehalten. Mir haben Journalisten danach gesagt, das sei eine hochinteressante Pressekonferenz gewesen, bei der sie außerordentlich viel Neues erfahren hätten.
Der Herr Ministerpräsident hat von einer Holschuld gegenüber der Wissenschaft gesprochen. In der Tat: Eine solche Holschuld gibt es. Es ist aber falsch, dies nun so darzustellen, als sei diese Holschuld erst durch die Erkenntnisse Ende letzten Jahres entstanden.
Die Erkenntnisse über die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien sind viel länger vorhanden. Es wäre schon längst angesagt gewesen, sich über den Kenntnisstand der Wissenschaft zu informieren. Deswegen ist für mich auch die Berufung eines Staatsrates für fünf Monate kurz vor einer Landtagswahl keine geeignete Maßnahme, um diese Holschuld, die schon länger besteht, auszugleichen.
Deshalb beziehen sie kein Amtsgehalt, deshalb sind sie ehrenamtlich tätig – so hat das die Verfassung vorgesehen – und bekommen höchstens eine Aufwandsentschädigung dafür. Wir sind froh darüber, dass wir nicht Wissenschaftler im Elfenbeinturm heranzüchten, sondern dass Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse übertragen, dass Wissenschaftler Innovationen auslösen, dass aus der Wissenschaft Firmengründungen hervorgehen.
sondern sich ausschließlich auf kurzfristige Maßnahmen konzentriert. Frau Dr. Enkelmann. auch die Ozonforschung macht Fortschritte. Das. was in den 70er und 80er Jahren noch völlig richtig war. nämlich die Menschen aufzurütteln und mit kurzfristigen Fahrverboten Zeichen zu setzen. ist inzwischen wissenschaftlich überholt. Die Wissenschaft sagt hier ganz eindeutig, dass mir langfristige Maßnahmen sinnvoll sind. Kurzfristige Maßnahmen bringen nicht den gewünschten Erfolg.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung_ -Drucksache 13/5424
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, aber auch der Rechtsausschuss haben das Gesetz beraten und am 10. Januar beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Zu Tagesordnungspunkt 2: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen" hat die Drucksachennummer 3/4202. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter
Thüringer Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/4030 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Drucksache 3/4202 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/4215 Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/4216 ZWEITE BERATUNG
Meine Damen und Herren Abgeordneten, in Vorbereitung auf den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der am letzten Freitag über den Gesetzentwurf abschließend beriet, hat die PDS-Fraktion weitere Änderungsanträge erarbeitet, die der eben benannten Intention der Anzuhörenden folgten und andererseits der Komplexität und zukunftsorientierten Dauerhaftigkeit eines solchen Gesetzes Rechnung tragen sollten. So wollten wir den Stiftungszweck der neuen Stiftung nicht auf zeitgenössische Kultur reduziert wissen, sondern konkret im Gesetzentwurf festschreiben, dass erst Erträge aus Zustiftungen von privaten oder öffentlichen Förderern zusätzlichen Stiftungszwecken zugeführt werden können. Somit könnten Erträge aus dem Stiftungsvermögen ungeschmälert zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstlern in Thüringen zur Verfügung gestellt werden; bei künftigen Zustiftungen, sollte es diese geben können, auch weitere im Gesetzestext aufgeführte Zwecke verfolgt werden. Das heißt, wir wollten dieses Gesetzeswerk schon für die Dauer anlegen und wollten die beiden Intentionen "Förderung zeitgenössischer Kunst" und "weiterer Stiftungszwecke" in einem Paragraphen vereinen.
Als zweiter äußerst bedenklicher Punkt erscheint meiner Fraktion § 6, d.h. die geplante Zusammensetzung des Stiftungsrats, ich sage es gleich, welche auch nicht durch die Benehmensregelung mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch die CDU geheilt wurde. Wir teilen zwar die Auffassung, dass die Anzahl der Stiftungsratsmitglieder - es sollten acht sein - nicht unnötig aufgebläht wird, gleichwohl meinen wir, dass die im Text lapidar genannten drei Vertreter des öffentlichen Lebens unbedingt Vertreter der Thüringer Kunst- und Kulturszene sein sollten. Vor deren Berufung sollte über die Auswahl und Entsendung zunächst der zuständige Ausschuss des Thüringer Landtags befinden. Auch in dieser Frage geht der vorliegende Antrag meiner Fraktion mit den angehörten Thüringer Kultur- und Kunstverbänden konform.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Drucksache 3/4202. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Eine Anzahl von Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit ist die Beschlussempfehlung so beschlossen.
Nur mit der Verbesserung unseres Mitteleinsatzes für den Hochschulbereich werden wir die Wirkung der Wissenschaft für unser Land und zugleich die Attraktivität unserer Hochschulen erhöhen. Dazu ist der Gesetzentwurf Chance und Instrument gleichermaßen.
Ich bitte um Überweisung in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft zur federführenden Beratung sowie in den Finanzausschuß. - Schönen Dank.
„Das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft kann die Universität aus wichtigem Grund auffordern,
Kommt die Universität der Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kann das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft die notwendigen Anordnungen an Stelle der Universität treffen.“
Im Rahmen der Gesetzgebung zum Landeshaushalt hat sich das bisher jedes Jahr deutlich gezeigt. Besonders kritisch kann die Betrachtung auch ausfallen, weil die Einflußmöglichkeiten von außen unter Umständen auch als Verletzung der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium interpretierbar sind.
Als der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen Sachsen-Anhalts, Professor Kreckel, vor einiger Zeit vor dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft ausführte, daß ein Konsens zwischen den Hochschulen zu Strukturentwicklungsfragen noch nicht in Sicht sei, und ganz klar die letzte Entscheidungsverantwortung an den Landtag und an die Landesregierung verwies, wuchs bei uns die Befürchtung, daß sich die Diskussion über diese Beschlüsse erneut abseits von mittelfristig zu erwartenden wissenschafts- und forschungspolitischen Entwicklungsprozessen bewegen würde. Wünschenswert wäre, daß inhaltliche Problemstellungen zu den wesentlichen Eckpunkten dieser Konsensposition gehören würden, was so im Augenblick noch nicht zu sehen ist.
Darüber hinaus ist es nicht vertretbar, Professoren und Professorinnen selektiv zu verbeamten, auf Probe zu ernennen und die Probezeit auf bis zu fünf Jahre auszudehnen. Das bedeutet, daß auch an dieser Stelle die Freiheit von Lehre und Wissenschaft massiv unterlaufen wird. Mißliebige Professoren könnten so jederzeit gefeuert werden. Das bedeutet maximale Unsicherheit, gepaart mit dem Druckmittel der absoluten Regierungskonformität.
Beantragt wurde eine Überweisung in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft federführend und in den Finanzausschuß zur Mitberatung. Ich denke, das ist so sinnvoll, daß ich darüber zusammen abstimmen lassen kann. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung ist das mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 15 erledigt.
In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, mit Hilfe des amerikanischen Verfahrens des sogenannten Roadmapping eine Strategie für eine nachhaltige Informationstechnik zu entwickeln. Sie können das Papier einmal nachlesen. Vielleicht korrigieren Sie dann die Engführung Ihrer Auffassung. Dieses Strategiepapier wird ausdrücklich nicht als Ressortangelegenheit nur des Bundeswirtschaftsministers und der Wirtschaftsverbände betrachtet, sondern aller Akteure der Informations- und Kommunikationsbranche, der Medien, von Wissenschaft, Bildung, Politik, Sozialverbänden usw. usw.
Meine Damen und Herren! Bevor wir mit der Debatte beginnen, freue ich mich, Seniorinnen und Senioren der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus dem Raum Stendal in unserem Hause herzlich begrüßen zu dürfen.
Zum Antrag selbst. Seit 1996 gibt es meines Wissens ein hausinternes Konzept zur Chancengleichheit von Mädchen und Jungen. Die Landesregierung war beauftragt, in den Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft sowie für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport zu berichten.
Im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft ist es - ich formuliere es vorsichtig - den Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung eher gelungen, eine Erfolgsbilanz zu ziehen. Im Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport ist das bekanntermaßen etwas schwieriger.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion faßt den PDSAntrag nur moderat zusammen und fordert, ein weiterführendes Konzept für die Jahre 2001 bis 2004 im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und im Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport zu beraten.
Das Kultusministerium hatte mit der Konzeption „Chancengleichheit für Jungen und Mädchen in der Schule“ von 1996 diese Problematik aufgegriffen und konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der vorhandenen Chancenungleichheit benannt und beschrieben. Mit der Vorlage eines Erfahrungs- und Ergebnisberichtes zur erwähnten Konzeption im Jahr 1999 in den Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft sowie für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport wurde einem Landtagsbeschluß Rechnung getragen. Gleichzeitig informierte der Bericht über Schlußfolgerungen sowie anschließend geplante Vorhaben.
Wer sich diesem Antrag auf Ausschußüberweisung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung, aber eine Reihe von Gegenstimmen. Die Anträge sind somit in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft und für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen worden. Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 32 beendet.
REGIERUNG: Ministerpräsident und Minister der Justiz M ü l l e r (CDU) Minister der Finanzen J a c o b y (CDU) Minister für Bundesangelegenheiten und Kultur - Chef der Staatskanzlei R a u b e r (CDU) Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz W e i s w e i l e r Minister für Bildung K e s s l e r Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport K r a m p - K a r r e n b a u e r (CDU) Minister für Wirtschaft und Wissenschaft D r. H a r t m a n n (FDP) Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr D r. P e t e r
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Minister für Wirtschaft und Wissenschaft zum Thema „Hochschulen im Saarland - Gemeinsam in Zukunft investieren“................................ 1076
Herr Minister Karl Rauber hat mit Schreiben vom 10. November 2010 mitgeteilt, dass der Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, Herr Dr. Christoph Hartmann, beabsichtige, in der heutigen Landtagssitzung vor Eintritt in die Tagesordnung eine Regierungserklärung mit dem Titel