Herbert Mohr
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Berliner! Die CDU bringt heute einen Dringlichkeitsantrag ein – noch dazu als ihre Priorität –, mit dem sie die Berliner Gesundheitsämter künftig personell besser aufstellen will. Sie sollen wieder in die Lage versetzt werden, eine hinreichende Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
Werte Kollegen der CDU! Ihr postuliertes Ziel mag durchaus erstrebenswert sein, aber ich verstehe Ihre plötzliche Eilbedürftigkeit nicht so richtig. Ihr Antrag hätte genauso gut schon im Frühjahr oder in den letzten Wochen eingebracht werden können. Dennoch ist Ihr Befund grundsätzlich richtig. Der öffentliche Gesundheitsdienst arbeitet derzeit weit über der Belastungsgrenze. Deshalb möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen, um mich im Namen der AfDFraktion bei allen Mitarbeitern der Gesundheitsämter für die geleistete Arbeit herzlich zu bedanken.
Seit Jahren beklagen sich die Ämter darüber, dass ihnen in allen Bereichen der Nachwuchs fehlt, dass Amtsarztstellen gar nicht richtig nachbesetzt werden können. Da brauchen wir uns wahrlich nicht wundern, wenn der ÖGD in einer Krisensituation wie dieser erst recht an seine Grenzen kommt. Die Frage lautet also vielmehr: Wo genau soll das Personal eigentlich herkommen – und zwar unterschieden zwischen dem regulären Aufwuchs und einer kurzfristigen Überbrückung wie jetzt im Rahmen der Krisenhilfe beispielsweise durch die Bundeswehr? Selbst der Bund hat das Problem inzwischen erkannt und deshalb Ende September gemeinsam mit den Ländern einen sogenannten Pakt für den ÖGD vereinbart. Deutschlandweit sollen nun Milliarden fließen und Tausende neue Stellen geschaffen werden.
Für unsere Hauptstadt ändert das bei der Coronanachverfolgung kurzfristig aber rein gar nichts. Noch einmal zur Verdeutlichung: Das RKI hat vor Monaten eine Kennzahl
definiert, bis zu der eine zielgerichtete Kontaktnachverfolgung seitens der Gesundheitsämter noch möglich ist. Die Zahl liegt bei 35, maximal 50, Fällen auf 100 000 Einwohner pro Woche. Berlin hat zurzeit eine SiebenTages-Inzidenz von über 180 – ich wiederhole: von 180. Wie angesichts dieser Zahl eine generelle Nachverfolgung nur mit mehr Personal wieder möglich gemacht werden soll, weiß wahrlich nur die CDU.
Ich fasse zusammen: Die Union will die Gesundheitsämter wieder zur Kontaktnachverfolgung befähigen und das offensichtlich völlig unabhängig von der Inzidenz. Ihre utopische Hoffnung besteht auch darin, dass der Staat dann endlich wird beweisen können, wo konkret die Risiken liegen und wo sich die Bürger mit dem Coronavirus infiziert haben. All das, damit die Gerichte in einem weiteren Schritt nicht erneut einzelne Punkte der geltenden Infektionsschutzverordnung als unverhältnismäßig kippen können. Wer hat diesen Antrag bei Ihnen eigentlich geschrieben – so können eigentlich nur Juristen denken? – Ach ja, Frau Seibeld hat gerade gesprochen.
Merken Sie eigentlich noch, wie unausgegoren Ihr Plan ist? Der wird schlicht und ergreifend nicht aufgehen, das kann ich Ihnen heute schon sagen. Im Übrigen noch eins zum Schluss: Viel wichtiger als die im Antrag erwähnte Software SORMAS, die schon von vielen Bezirken in Berlin eingesetzt wird, ist die schnelle, bundesweite Implementierung des Programms DEMIS, wie es der Pakt für den ÖGD vorsieht. Die weiteren Detailfragen dazu lassen Sie uns aber bitte besser im Gesundheitsfachausschuss diskutieren, da wo der Antrag hingehört. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Berliner! Ja, die CDU fordert in ihrem Antrag eine 24-Stunden-Hotline für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter in der Obdach- und Wohnungslosenhilfe.
Sehr geehrter Kollege Penn! Ich weiß nicht, ob Sie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales aufgepasst haben; da hat der Senat nämlich seinen Zwischenstand zur gesamtstädtischen Steuerung zur Unterbringung von obdachlosen Mensch präsentiert. Künftig soll sogar, wenn ich das richtig verstanden habe, ein Onlinetool berlinweit freie Unterbringungskapazitäten anzeigen, und das in Echtzeit. Ich hoffe sehr, dass ein ähnlich gelagertes Programm nun zügig an den Start geht, da somit in der Tat die Notunterbringung von hilfebedürftigen Personen erheblich erleichtert werden kann.
Nichtsdestotrotz nehmen wir zur Kenntnis, dass die CDU mit ihrem heute zur Beratung stehenden Antrag ihr soziales Gewissen wiederentdeckt. Sie will die Obdachlosenhilfe einerseits stärken und unter anderem die im Rahmen der Coronakrise eingerichteten neuen Übernachtungsplätze dauerhaft weiterbetreiben. – So weit, so gut. Andererseits schreibt die CDU in ihrem Begleitantrag, der hier leider nicht mitberaten wird, dass niederschwellige Angebote nicht uferlos auszubauen sind, sondern stattdessen die Ursachen von Obdachlosigkeit wirksam bekämpft werden sollten.
Damit kommen wir zum eigentlich springenden Punkt: der Ursachenbekämpfung. Hier kann sich die CDU nämlich nicht einfach wegducken und den Schwarzen Peter anderen zuspielen, denn sie ist genauso wie Rot-RotGrün mitverantwortlich zu machen für die in Berlin grassierende Obdachlosigkeit.
Sie tragen seit Jahren die unverantwortliche Migrationspolitik der offenen Grenzen mit, wonach quasi jeder, der es irgendwie schafft, auf Berliner Boden seinen Fuß zu setzen, mindestens mit einer Duldung rechnen darf und somit natürlich zumeist auf Kosten des Berliner Steuerzahlers entsprechend untergebracht werden muss.
Auch die vorschnelle völlige EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit vor allem nach Südosteuropa hin hat die CDU stets begrüßt. Was das im Extremfall für Auswirkungen haben kann, haben wir vergangene Woche der Presseberichterstattung entnehmen dürfen – Stichwort: ins Obdachlosenheim mit dem Luxuswagen –, also das bandenmäßig organisierte Erschleichen von Sozialleistungen.
Es kann für Sie doch keine neue Erkenntnis sein, dass zu wenige Wohnungen für zu viele Menschen zu Wohnraummangel führen. Wohnraummangel führt dann insbesondere für sozial schwache Bürger zu Wohnungslosigkeit und letzten Endes dann natürlich leider mitunter auch zu Obdachlosigkeit. Wer auf den Zusammenhang zwischen der nach wie vor weitestgehend unkontrollierten Massenmigration einerseits und dem Wohnraummangel insbesondere im geschützten Marktsegment andererseits hinweist, der wird wahlweise als Nazi oder Rassist tituliert. So einfach machen Sie es sich da oft.
Die Kostenfrage traut sich abgesehen von der AfD sowieso keiner mehr zu stellen. Auch eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Obdachlose zur Not auch in Unterkünften, die im Zuge der Asylkrise nach Sonderbaurecht errichtet wurden, untergebracht werden können, ist nicht in Sicht.
Werte Kollegen der CDU! Mit diesem Antrag, den wir gern vertieft im Ausschuss beraten können, betreiben Sie jedenfalls keine Ursachenbekämpfung, sondern Sie helfen maximal, die Notlage in unserer Stadt weiter irgendwie zu verwalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie rechtfertigt der Senat den neu eingeführten, ich sage es jetzt mal drastisch, Maskenzwang für Demonstranten, obwohl Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel, also an frischer Luft, in der Vergangenheit auch laut dem LAGeSo in keiner Weise als Infektionshotspots aufgefallen sind?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dient diese erweiterte Maskenpflicht trotz Kenntnis der derzeitig ruhigen epidemiologischen Lage in Berlin nicht womöglich vorwiegend als Vorwand für den Senat, missliebige Demonstrationen von vornherein leichter verbieten oder nach gerichtlicher Genehmigung später leichter auflösen zu können?
Endlich! Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie so tolerant sind und die Zwischenfrage zulassen. Was machen Sie denn – was sind Ihre Empfehlungen – mit den 300 Familien, die allein in Berlin den Namen Mohr tragen? Was empfehlen Sie denen? Sollen die sich auch alle umbenennen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Berliner! „Mit Arbeits- und Sozialpolitik gegen die Auswirkungen der Krise“, so lautet die plakative Botschaft der heutigen Aktuellen Stunde. Aber was soll das genau heißen? – Einige Ausführungen dazu hat mein sehr geschätzter Kollege Christian Buchholz schon gemacht. Ich werde meine Redezeit nun nutzen, um weitere AfD-Differenziale herauszuarbeiten, denn es gibt durchaus gravierende Unterschiede zwischen unseren Ansichten einerseits und der ungebremsten Geldverschwendung von Rot-Rot-Grün andererseits.
Im Gegensatz zu den Sozialisten hier im Hause verstehen wir nämlich etwas von seriöser Haushaltspolitik.
Ja, hören Sie genau zu! – Geld wächst bekanntlich nicht auf Bäumen, daher müssen sämtliche sozialpolitische Maßnahmen hinreichend ausfinanziert sein. Eine reine Neuverschuldung im Zuge der Krise, wie derzeit noch vom Senat vorgesehen, wird mit uns jedenfalls nicht zu machen sein. So einfach kann sich Rot-Rot-Grün nicht aus der Regierungsverantwortung stehlen und – völlig unverantwortlich – den überbordenden Schuldenberg einfach auf kommende Generationen abwälzen.
Deshalb ist es aus unserer Sicht vernünftig, ja geradezu politisch geboten, Einsparpotenziale offen zu diskutieren.
Meine Fraktion hat hierzu diese Woche als erstes bereits konkrete Vorschläge gemacht.
Die Zeiten, in denen Gelder einfach nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet werden, sind jedenfalls endgültig vorbei.
Weitere Soforthilfepakete, beispielsweise für Unternehmer, sind schlicht und ergreifend nicht finanzierbar. Oder wollen Sie jetzt auch noch anfangen, Steuern zu erhöhen?
(Christian Buchholz)
Die AfD-Fraktion wird überall dort den Rotstift ansetzen, wo mit Steuergeldern verschwenderisch umgegangen wird,
um damit tatsächlich sinnvolle arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen weiterlaufen lassen zu können. Deshalb gehören fehlgeleitete sozialpolitische Instrumente wie das Lieblingsprojekt des Bürgermeisters, das sogenannte solidarische Grundeinkommen mit im Doppelhaushalt veranschlagten 56 Millionen Euro ebenso auf den Prüfstand wie der völlig absurde anonyme Krankenschein, mit dessen Hilfe sich illegal in Berlin befindliche Personen ohne Nennung des Namens auf Steuerzahlerkosten ärztlich behandeln lassen können –
ganz zu schweigen von den nach wie vor enormen Kosten, die der deutsche Sozialstaat durch die fatale Migrationspolitik der letzten Jahre zu tragen hat. Zur Erinnerung: Derzeit halten sich in Berlin über 13 000 vollziehbar ausreispflichtige ausländische Staatsbürger, meist abgelehnte Asylbewerber, auf, die selbstverständlich bis zu ihrer Abschiebung weiter staatlich alimentiert werden. Auch hier braucht es dringend einen Paradigmenwechsel, wenn sowohl die Neuverschuldung des Landes als auch des Bundes nicht in astronomische Höhen schnellen soll.
Bundespolitisch können auch wir uns im Wesentlichen mit den beschlossenen Maßnahmen anfreunden, wie zum Beispiel den aktuellen Änderungen in Bezug auf Kurzarbeit, um direkt drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. So erhalten Kurzarbeiter, die 50 Prozent und weniger arbeiten, künftig ab dem vierten Monat Kurzarbeit eine höhere Ausgleichszahlung des Staates. Der Bezug erhöht sich dann von zuvor 60 Prozent auf nun 70 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wer sich erzwungenermaßen zur Kurzarbeit Geld dazuverdienen möchte, profitiert von der neuen Hinzuverdienstgrenze. Unabhängig vom Beruf dürfen Kurzarbeiter nun bis zur vollen Höhe des eigentlichen monatlichen Einkommens hinzuverdienen.
Um es aber klar zu sagen: Kurzarbeit kann für uns nur als Überbrückung gedacht sein und nicht als Dauerzustand. Irgendwann ist die Arbeitslosigkeit dann leider unausweichlich.
Wer schon vor der Krise erwerbslos war, hat es momentan natürlich besonders schwer, wieder in Arbeit zu kommen. Für alle, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 auslaufen würde, ist künftig eine einmalige Verlängerung der Bezugsdauer um drei Monate möglich. Auch diese
Entscheidung des Bundestages ist für uns nachvollziehbar.
Wie sich die Zahl der Arbeitslosen in Berlin konkret weiterentwickeln wird, bleibt natürlich abzuwarten. Die Aussichten, das ist uns allen klar, sind leider ziemlich düster. Ich bin mir daher recht sicher, dass wir uns deshalb schon in naher Zukunft an dieser Stelle wieder sprechen werden, wenn die wirtschaftlichen Folgen der vermutlich größten Rezession seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs offen zutage treten werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Geschätzter Kollege! Kann es vielleicht sein, dass Ihr Vorredner, Frank Scholtysek bei Ihnen am Rednerpult eine zweite Rede hat liegenlassen? Es klingt gerade genau nach unserem Programm.
(Tino Schopf)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Berliner! In dem heute zur Beratung stehenden Tagesordnungspunkt geht es im Grunde – wir haben es gehört – um die Rückabwicklung der Vivantes Therapeutische Dienste GmbH und Vivantes Ambulante Krankenpflege GmbH, streng genommen also einerseits um Arbeitsrecht aufgrund der mit der Rückabwicklung verbundenen Änderung von bestehenden Arbeitsverträgen und andererseits um Haushaltspolitik, weil mit dem bereits gefällten Beschluss, nämlich wieder einen einheitlichen Tarifvertrag, angemessen nach TVöD-K bezahlt, zu implementieren, Mehrausgaben verbunden sind, die das Land Berlin als Eigentümer von Vivantes zu kompensieren hat.
Machen wir es ein wenig konkreter: Durch die Verschmelzung der beiden Tochtergesellschaften auf die Muttergesellschaft und der damit einhergehenden Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter der VTK zu den tariflichen Bedingungen von Vivantes ergibt sich ein Mehraufwand pro Jahr im niedrigen einstelligen Millionenbereich. – Deshalb redet heute auch für die AfD-Fraktion ein Gesundheitspolitiker zu dem Thema und nicht etwa ein Haushälter, weil es auch für uns vordergründig um eine gesundheitspolitische Entscheidung geht, nämlich um die Frage der Wertschätzung von Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Es ist in der Tat eine politische Frage, ob wir es zulassen wollen, dass in wichtigen Bereichen der Gesundheitsversorgung, in der ambulanten, stationären Versorgung von Patienten unterschiedliche Tarifverträge koexistieren, Mitarbeiter also für die gleiche Arbeit zum Teil erheblich unterschiedlich vergütet werden.
In einem ersten Schritt wurden bereits in der jüngeren Vergangenheit Mitarbeiter von Tochterfirmen der Charité bedacht. Nun sind mit Wirkung zum 01.01.2020 endlich
auch entsprechende Neuverträge mit den Mitarbeitern der genannten Vivantes-Tochterfirmen geschlossen worden, sicher sehr zur Freude der betroffenen Mitarbeiter. Auf gar keinen Fall darf dabei aber vergessen werden, dass dieser heute nun abschließende Beschluss auf jahrelangem stetem Druck der Belegschaften, der Gewerkschaften, sogar der Betriebsräte erfolgt.
Die Sparpolitik von noch vor zehn Jahren wurde offensichtlich nur beim Personal rigoros umgesetzt. Das mag unter verschiedenen Krisensituationen hilfreich sein, jedoch schafft das auf Dauer eben einen zweiten Arbeitsmarkt, bei dem gleiche Arbeit weniger wert ist. Das sind mit anderen Worten dann die Langzeitfolgen einer verfehlten Personalpolitik, denn arbeitsmarkt- und personalpolitische Maßnahmen wie auch andere Instrumente müssen einer permanenten Überprüfung unterliegen, um genau den beobachteten Phänomenen wie Lohndumping, Outsourcing, Leasing und dergleichen entgegenzuwirken.
Jahrelang wurden der Sparzwang und unzureichende Investitionsfinanzierungen auf den Rücken der Pfleger, Therapeuten und Reinigungskräfte ausgetragen. Damit ist jetzt Schluss. Es bleibt zu hoffen, dass sich die damals gemachten Fehler jetzt infolge der Coronakrise nicht wiederholen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Kluckert! Sie haben in Ihren Ausführungen eben tatsächlich einige Punkte angesprochen, die wir durchaus nachvollziehen können. Nun frage ich mich: Wo war denn in den letzten Wochen die FDP-Fraktion?
Wo war sie denn? Auch im Gesundheitsausschuss: Wir haben darüber debattiert. Wir haben auch über etwaige Maßnahmen geredet, was dazu beitragen kann, dass die Infektionsketten möglicherweise unterbrochen werden können, was zum zusätzlichen Schutz beiträgt. Sie haben den Maskenantrag abgelehnt. Ich hätte gerne eine Begründung, weshalb Sie ihn abgelehnt haben und weshalb Sie jetzt sagen: Masken, ja. So schlimm ist es noch gar nicht. Alles in Ordnung! – Darauf hätte ich gerne mal eine Antwort. Wo war die FDP-Fraktion? Sie haben Punkte angesprochen, die können wir nachvollziehen. Sie haben nicht nur Unsinn erzählt, aber Sie haben auch so getan, als ob die FDP-Fraktion führend war, Meinungsführer war, was praktisch hier die Position bezüglich Lockerungen betrifft. Das ist nicht der Fall gewesen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Zuvorderst möchte ich an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, um allen Berlinern zu danken, die mit der Coronakrise derzeit sehr verantwortungsvoll und verständnisvoll umgehen.
Aber über das Bild, das die CDU-Fraktion derzeit hier im Abgeordnetenhaus abgibt, kann man sich eigentlich nur noch wundern. Die Oppositionsführerschaft insbesondere, was die Bewältigung der Coronakrise betrifft, haben Sie jedenfalls schon lange an die AfD-Fraktion abgegeben.
Bei Ihnen gibt es keine klare Linie und keine nachvollziehbare Strategie mehr. Das wird immer offensichtlicher, denn bereits Ende März, vor vier langen Wochen, war es meine Fraktion, die in einer außerordentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses einen Antrag eingebracht hat, wonach Maskentragen im Sinne der Primärprävention in öffentlichen Räumen, mithin also im ÖPNV und im Supermarkt, verbindlich eingeführt werden sollte. Wo aber war an dieser Stelle die Berliner CDU? – Die war blass, die war vor vier Wochen geradezu unsichtbar. Sie haben sich zunächst einfach weggeduckt.
Von Ihnen kam da gar nichts, nur um jetzt mit dieser Gesetzesinitiative, wo die Infektionswelle glücklicherweise abflaut, einen völlig übertriebenen Aktionismus an den Tag zu legen. Angefangen mit Ihren Bußgeldforde
rungen, wenn jemand seine Maske nicht trägt, folgt nun als neuer Höhepunkt diese absurde Gesetzesinitiative zum Gesundheitsnotstand. Mich beschleicht zunehmend der Verdacht, dass Sie mit diesem Aktionismus die schweren Versäumnisse der Bundesregierung im Vorfeld der Pandemie kaschieren wollen.
Eines kann ich Ihnen aber sagen: Das Abschreiben aus dem bayerischen Infektionsschutzgesetz hilft da gewiss nicht. Es gibt inzwischen schon zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Frage der Rechtmäßigkeit zum – nun für Berlin adaptierten – bayerischen Infektionsschutzgesetz in seiner Fassung vom 25. März 2020, das erstaunlicherweise deckungsgleich mit diesem Gesetzentwurf ist. Das eine Gutachten beleuchtet die Frage der Gesetzgebungskompetenz für den Infektionsschutz und das zweite Gutachten die Frage der zwangsweisen Rekrutierung von medizinischem Personal im Coronafall. Beide Gutachten begründen starke Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der nun hier von der CDU eingebrachten Gesetzesinitiative, da von einer generell abschließenden Wirkung – jetzt hören Sie bitte zu! – des Bundesinfektionsschutzgesetzes ausgegangen wird, wodurch die Bundesländer eben keine darüber hinausgehenden Gesetzgebungskompetenzen
mehr besitzen.
Um es klar zu sagen: Dieses Gesetz ist erstens vermutlich nicht verfassungskonform, und es ist zweitens berlinbezogen überhaupt gar nicht notwendig, weil wir schlicht und ergreifend und Gott sei Dank keinen Gesundheitsnotstand in Berlin haben. Es kann Ihnen doch nicht entgangen sein, dass wir in Berlin ausreichende Intensivkapazitäten haben, dass die Zahl der Neuinfektionen rückläufig ist und dass selbst bei der schweren Beschaffung von Schutzausrüstungen Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist. Ihre Forderungen gehen daher völlig am Thema vorbei.
Gerade in Zeiten wie diesen, werte Kollegen der CDU, sollte es doch eigentlich parteiübergreifend weniger darum gehen, was einem gefällt und was nicht, sondern darum, welche sinnvollen Alternativen es gibt, um die getroffenen radikalen Einschnitte so schnell wie möglich wieder aufheben zu können. Wir als AfD-Fraktion haben hierzu Vorschläge unterbreitet. Wir als AfD-Fraktion Berlin verfolgen in dieser Krise einen klaren, stringenten und konsequenten Ansatzpunkt. Der Dreiklang lautet – für Sie gern noch mal zum Mitschreiben –:
erstens Gesundheitsschutz, zweitens Wirtschaftsschutz und die damit verbundene Sicherung von Arbeitsplätzen und drittens – nicht zu vernachlässigen – der Schutz von bürgerlichen Freiheitsrechten!
(Thomas Isenberg)
Unser Mund-Nasen-Schutz-Antrag von vor vier Wochen ist bewusst vorgeschaltet, ja eingebettet gewesen in diese Linie: Gesundheitsschutz auf der einen Seite und maßvolle Lockerungsmaßnahmen auf der anderen! Denn der Gesundheitsschutz der Berliner und flankierend dazu Maßnahmen, um die Wirtschaft aus dem künstlichen Koma herauszuholen, den Berlinern wieder ein soziales Leben zu ermöglichen und die Menschen aus der inzwischen wochenlangen Untätigkeit zu befreien, das ist uns wichtig.
Wir tun nicht so, als befänden wir uns in einem alternativlosen Zustand. Das stimmt nicht. Es ist die Kunst einer guten Politik, unter Unsicherheiten Entscheidungen zu treffen, Perspektiven zu entwickeln und dafür einzustehen.
Heute können wir feststellen, dass unsere Mund-NasenSchutz-Initiative vom 30. März nun tatsächlich ihre Erledigung gefunden hat. Man mag es kaum glauben, aber sie wurde von diesem rot-rot-grünen Senat endlich und trotz interner Querelen umgesetzt. Da frage ich mich, was eigentlich Priorität dieser Regierung ist: Ist es der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, oder geht es ihr vor allem darum, die eigene Untätigkeit hinter Ausreden zu verpacken? – Ihr plötzlicher Sinneswandel in der Maskenfrage und vor allem die damit verbundene unnötige Zeitvergeudung sind jedenfalls noch stark erklärungsbedürftig. Nachdem zunächst vollmundig erklärt wurde, Berlin sei bei allem sehr gut aufgestellt und vorbereitet, verschläft der Senat jetzt offensichtlich während seiner vierwöchigen Überlegungen – ob mit oder ohne Maske, ob gute Geste oder venezianische Masken; die Debatte hatten wir im Ausschuss – einen rechtzeitigen und durchgeplanten, planbaren Ausstieg aus dem Lockdown.
Aber vielleicht setzt der Senat auch ein zweites Mal unsere Vorschläge um, und zwar dieses Mal unsere maßvollen Vorschläge bezüglich Lockerungsmaßnahmen. Ich sage dazu: Besser früher als später! – Fazit: AfD wirkt, und das ist auch gut so. Das nennt sich konstruktive Oppositionsarbeit. Die CDU-Fraktion hingegen betreibt mit dieser Notstandsgesetzgebung puren Aktionismus, in der Form geradezu Panikmache. Das lehnen wir entschieden ab. Ich bin dennoch gespannt auf die Debatte im Fachausschuss. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne! Ich freue mich
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
sehr, Ihnen heute den vorliegenden Antrag meiner Fraktion vorzustellen, der das wichtige Ziel verfolgt, medizinisches Fachpersonal in Krankenhäusern und Arztpraxen künftig besser zu schützen. Ärzte, Therapeuten, Pfleger, Rettungssanitäter, um nur einige der betroffenen Akteure im Gesundheitswesen zu benennen, arbeiten in Berlin schon seit Jahren in zunehmendem Maße auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit, und zwar nicht nur bezogen auf die Arbeitsbelastung, sondern eben auch aufgrund von zunehmenden gewalttätigen Übergriffen oder der täglichen Gefahr, Opfer solcher Übergriffe zu werden: Beleidigungen, Schimpfen, Pöbeln oder sogar Tritte. Ärzte und medizinisches Personal – und das nicht nur in Notaufnahmen – erleben immer wieder verbale und körperliche Gewalt.
An jedem einzelnen Arbeitstag in deutschen Arztpraxen kommt es 288 mal zu körperlicher Gewalt. Das ergab eine Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das ist erschreckend. Und wissen Sie, was? Viele Zahlen basieren lediglich auf Schätzungen. Die Datenlage ist ziemlich dürftig. Unsere Schriftliche Anfrage im April 2019 ergab nämlich, dass Übergriffe physischer und psychischer Gewalt auf medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Arztpraxen in Berlin gar nicht erst erfasst werden. Auf die Frage, ob nach Auffassung des Senats weiterer Handlungsbedarf besteht, um gegen aggressives Verhalten und Gewalt gegenüber medizinischem Personal vorzugehen, antwortet der Senat sogar ganz lapidar – Zitat –:
Von Seiten der Polizei Berlin wird derzeit kein weiterer Handlungsbedarf für eigene Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegenüber medizinischem Personal gesehen.
So geht Politik auch: Probleme einfach wegdrücken!
Für uns ist der politische Handlungsbedarf nicht zuletzt auch deshalb dringend, weil wir damit ein Zeichen der Solidarität der Politik mit all jenen geben wollen, die oftmals sogar ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen.
Um der beschriebenen Problematik umfassend zu begegnen, fordern wir erstens die offizielle Feststellung eines verstärkten Bedarfs an Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in Berliner Krankenhäusern und Arztpraxen. Zweitens fordern wir eine Prüfung, ob hierfür eine systematische, landesweite Erfassung des Ausmaßes der Gewalt gegen ambulant und stationär tätiges medizinisches Personal erforderlich ist. Drittens fordern wir, auf Grundlage des festgestellten Bedarfs eine Einigung über eine mögliche Kostenbeteiligung durch das Land Berlin zu erzielen, und viertens, im Rahmen einer Bundesinitiative darauf hinzuwirken, zeitnah den strafrechtlichen Schutz für medizinisches Personal zu erweitern.
Wir wollen nicht länger tatenlos zuschauen. Dafür ist in den letzten Jahren viel zu viel passiert. Der eine oder andere Kollege wird sicherlich auch die sehr ausführliche Antragsbegründung studiert haben. Deshalb möchte ich heute nur kurz zwei besonders krasse Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit benennen. Erst im vergangenen November kam es im St. Joseph-Krankenhaus in BerlinTempelhof zu einer Massenschlägerei zwischen Familienangehörigen. Der Streit begann zunächst in einem Krankenzimmer und setzte sich später mit bis zu 30 Männern auf der Straße fort. 60 Einsatzkräfte der Polizei mussten einschreiten, ehe die Lage deeskaliert werden konnte. Laut Polizeimitteilung mussten die Beamten dabei sogar Reizgas einsetzen, um die sich prügelnden Beteiligten zu beruhigen.
Der zweite Fall betrifft eine Messerstecherei in Kreuzberg. Hier wurden Bekannte und Angehörige der Verletzten hochgradig aggressiv. Die Arbeitsfähigkeit der Rettungsstelle konnte nur nach Hinzuziehung weiterer Einsatzkräfte gewährleistet werden.
Diese beiden Beispiele sind leider keine Einzelfälle, und viele Krankenhäuser und Praxen reagieren deshalb längst und investieren gezwungenermaßen verstärkt auch in Sicherheitsvorkehrungen. Erwähnt seien an dieser Stelle die Installation von Notfallalarmknöpfen und von Überwachungskameras, die Einstellung von Sicherheitspersonal sowie das Durchführen von – und das muss man sich mal wirklich überlegen – Deeskalationstrainings für Klinikmitarbeiter als Präventionsmaßnahme. Der Geschäftsführer der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Prof. Gramminger, sprach erst vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit der Zunahme von Aggression und Gewalt in Notaufnahmen von einem Spiegelbild unserer Gesellschaft.
Wenn dem so ist, dann verändert sich unsere Gesellschaft ziemlich schnell, aber nicht zum Guten, und dem müssen wir auch politisch entgegentreten. Es ist unser Anliegen, den vielen Helfenden durch diesen Antrag unsere Wertschätzung und unseren Respekt zum Ausdruck zu bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Wer soll sich denn Ihrer Meinung nach an den 2 Millionen Euro Sicherheitskosten – Sie haben die Zahl gerade genannt – beteiligen, nur die Krankenhäuser selbst, oder sehen Sie da tatsächlich auch Teile des Staates in der Verantwortung?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich hatte kurzzeitig überlegt, Herr Kollege Kluckert, ob ich das im Rahmen einer Zwischenfrage mache, aber dafür gibt es ja das schöne Mittel der Zwischenintervention hier im Abgeordnetenhaus. Ich weiß nicht, ob ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dass wir in Zweifel ziehen, dass es eine Steigerung gibt. – Das ziehen wir nicht in Zweifel, aber wir möchten, dass erst mal offiziell festgestellt wird, dass es eine Steigerung an Gewalt gibt. Und wenn es diese Steigerung gibt, dann möchten wir natürlich auch, dass das Ganze ordentlich und systematisch statistisch erfasst wird, das wird es nämlich derzeit nicht.
Und wenn man dann eine statistische Erfassung hat, dann kann man natürlich auch nach einer gewissen Zeit sehen, wie sich die Fallzahlen wo entwickeln und kann dann entsprechend weiter reagieren. Mehr wollen wir nicht. Wir wollen auch auf gar keinen Fall einen Sonders
(Dr. Wolfgang Albers)
traftatsparagrafen, da spielen wir eher auf die Richtung an, die der Kollege der CDU, Zeelen, letztendlich vorgeschlagen hat. Wir weisen es von uns, dass wir jetzt einen Sonderstraftatsbestand in dieser Hinsicht einführen wollen.
Nur, weil Sie gesagt haben: Gibt es so viele Fälle, oder gibt es sie nicht? – Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Rede die jüngste Presseberichterstattung angeguckt, ich kann sie Ihnen auch gerne geben, einfach ein paar Schlagzeilen des letzten Dreivierteljahres, dann sind Sie schlauer. Im Übrigen weise ich entschieden von mir, dass ich diesen Antrag im Club zusammengeschustert habe. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Es war nur eine Frage der Zeit, bis die auf vielen Ebenen durchaus intensiv geführte Debatte rund um die Coronavirus-Epidemie auch das Berliner Abgeordnetenhaus erreicht. Nach einer Aktuellen Stunde zu dem Thema letzte Woche im Bundestag folgt nun also auch eine Aussprache im Rahmen einer Aktuellen Stunde
(Dr. Wolfgang Albers)
hier im Plenum, aber nicht wie im Bundestag unter dem neutral klingenden Titel „Strategie zur Vorbeugung gegen das Coronavirus in Deutschland“, sondern einfach unter der Überschrift: „Coronavirus: Berlin ist vorbereitet“. Ist dem tatsächlich so? – Wenn die Koalitionsfraktionen schon so selbstbewusst den Titel der heutigen Aktuellen Stunde wählen, dann sollten sie sich auch einmal mit der Realität befassen. In Berlin befinden sich nämlich derzeit 20 China-Rückkehrer im DRK-Klinikum Köpenick in Quarantäne. Sie hatten sich zuvor, wir haben es eben schon gehört, in der stark vom Virus betroffenen Stadt Wuhan aufgehalten. Vielen Dank von mir an dieser Stelle an das betreuende Pflege- und Ärzteteam!
Zum Glück gibt es unter den Rückkehrern nach zwei Testungen bislang keinen neuen positiven Befund, aber schon die Unterbringung dieser 20 potenziell infektiösen Patienten hat Berlin offenkundig nicht unerhebliche logistische Schwierigkeiten bereitet, angefangen bei der Suche und Bereitstellung einer geeigneten Räumlichkeit, bei der Ausstattung der Zimmer bis hin zur Anzahl der Sanitäreinrichtungen. Eilig wurden Container mit Duschen und Toiletten aufgebaut, Privatsphäre Fehlanzeige! Aber keine Sorge, die Senatsverwaltung in Berlin hat alles voll im Griff.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit läuft wirklich bestens. So riet der Senat allen Ernstes kurzzeitig auf der Homepage und auf Twitter Bürgern, die sich möglicherweise mit dem Coronavirus angesteckt haben könnten, sich umgehend in eine Notaufnahme zu begeben. Ich glaube, jeder Berliner weiß inzwischen aus eigener Erfahrung, wie voll unsere Notaufnahmen oftmals sein können und dass sich das Infektionsrisiko durch diese fatale Handlungsanweisung sogar noch stark hätte potenzieren können. Nach aufkommender Kritik hat das dann der Senat glücklicherweise vergleichsweise schnell erkannt und die Verlautbarung geändert. Wirklich klasse, das schafft Vertrauen, da scheinen echte Profis am Werke gewesen zu sein, zumal inzwischen belegt ist, dass sich das Virus effektiv im Rachenraum vermehrt, wodurch schon ein einziger Nieser durchaus ausreichend sein kann, um sich anzustecken. Auch aus diesem Grund gehen nach anfänglicher Zurückhaltung auch führende Virologen neuerdings davon aus, dass sich die derzeit noch auf Teile Chinas beschränkte Epidemie zu einer Pandemie ausweiten könnte, insbesondere dann, wenn das Virus weitere Regionen mit einer sehr hohen Bevölkerungsdichte erreicht, zum Beispiel Indien und Bangladesch. Dann, so die Experten, ließe sich die Übertragung kaum noch stoppen. Deshalb müssen wir uns auch in Deutschland und Berlin auf weitere Infektionsfälle einstellen. Ernsthaftigkeit ist also tatsächlich geboten, Weltuntergangspanik, wie sie bereits auf einigen in Internetblogs verbreitet wird, ist allerdings ebenfalls stark übertrieben,
denn es gibt auch gute Nachrichten. Laut der bislang umfassendsten Studie zum neuartigen Coronavirus haben die meisten Infektionen – Herr Dr. Albers hat es eben schon ausgeführt – einen eher harmlosen Verlauf. Über 80 Prozent der Infektionen seien als mild einzustufen, heißt es in einer Studie, die vorgestern veröffentlicht wurde. Selbige Studie zeigt aber auch, dass 14 Prozent der Fälle als schwerwiegend einzustufen sind und etwa jede 20. Infektion sogar einen lebensgefährlichen Verlauf nimmt. Das höchste Sterberisiko bei einer Infektion haben einer amtlichen chinesischen Studie zufolge Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, gefolgt von Diabetikern, Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen und Bluthochdruck.
Was können Berlins Bürger also tun, wenn sie den Verdacht haben, dass sie sich möglicherweise infiziert haben könnten? Das Grundproblem dabei ist, dass das Krankheitsbild anfangs dem eines normalen grippalen Infekts ähnelt. Die häufigsten genannten Symptome sind deshalb zunächst einfach nur Fieber, Schnupfen und Husten. Darüber hinaus werden allgemeine Krankheitszeichen wie Gliederschmerzen, Übelkeit und Erbrechen genannt. Hinzu kommt, dass momentan viele Eigenschaften des Virus einfach noch nicht bekannt sind, zum Beispiel der Zeitraum der höchsten Infektiosität, die Inkubationszeit, also die genaue Zeitspanne, bis nach Ansteckung bei einem infizierten Patienten Symptome erkennbar werden, oder der Zeitraum, in dem Erkrankte noch Viren ausscheiden, mithin also infektiös sind.
Vor allem – und das bereitet mir persönlich am meisten Sorge – muss noch dringend abgeklärt werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Virus in den nächsten Wochen und Monaten möglicherweise weiter mutiert und dadurch im Krankheitsbild gefährlicher werden könnte. Aber all das ist derzeit Gegenstand weltweiter intensiver Forschung, und hier hilft einfach nur, sich in Geduld zu üben und abzuwarten.
Gleiches gilt auch bei der Entwicklung eines Impfstoffs, der nach Expertenauffassung frühestens in 15 Monaten zur Verfügung stehen könnte. Aus diesem Grund gehen die Behörden in Deutschland – das begrüßen wir als AfDFraktion ausdrücklich – auf Nummer sicher. So konnten erst vergangenen Sonntag nach negativen Testergebnissen die über 100 China-Rückkehrer nach rund zwei Wochen der Quarantäne in der Bundeswehrkaserne im pfälzischen Germersheim entlassen werden.
Gleichermaßen soll auch mit den derzeit in Köpenick untergebrachten Rückkehrern verfahren werden. Der Senat hat ja inzwischen auch Besserung gelobt, was die anfänglichen Unterbringungsverhältnisse betrifft. Es
bleibt zu hoffen, dass diesen Ankündigungen tatsächlich Folge geleistet wird.
Und um der Verunsicherung in der Bevölkerung zu begegnen, hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung immerhin auch seit dem 28. Januar 2020 eine Hotline geschaltet. Berliner, die befürchten, sich angesteckt haben zu können, können dort anrufen, um sich entsprechend beraten zu lassen, wie sie weiter vorgehen sollen. Das begrüße ich auch ausdrücklich. Besetzt ist die Hotline übrigens täglich von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 030/90282828 durch Fachleute des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der bezirklichen Gesundheitsämter sowie der Charité.
Fazit: Es ist und bleibt Aufgabe der Bundesregierung und des Berliner Senats, die weitere Entwicklung des Virus genauestens zu verfolgen und auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes je nach weiterer Entwicklung und Gefahrenschlüssel weitere Rechtsverordnungen zum Wohle der Berliner Bürger zu erlassen. Zum Glück sind laut WHO bislang erst 92 Fälle von Mensch-zu-MenschÜbertragung außerhalb von China bestätigt. Das gibt aus meiner Sicht derzeit eher Anlass zur Hoffnung als zur weiteren Dramatisierung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie erklärt sich der Senat die massive Personalfluktuation beim landeseigenen Klinikkonzern Vivantes – das ist in der Aktuellen Stunde angerissen worden –, die nach dem bereits erfolgten Ausscheiden der Personalchefin Jendges und der Aufsichtsratsvorsitzenden Gäde-Butzlaff sowie dem angekündigten Ausstieg der Vorstandsvorsitzenden Grebe zur Jahresmitte nun im geschlossenen Wechsel einer kompletten Abteilung zu einem privaten Mitbewerber gipfelt?
Wann ist mit einer Neubesetzung der seit Jahresbeginn vakanten Position der Personalleitung und des vom Finanzsenator kommissarisch übernommenen Aufsichtsratsvorsitzes sowie mit einer Nachfolgeregelung für den Vorstandsvorsitz von Vivantes zu rechnen? Können Sie dazu schon einen groben Zeitrahmen nennen? – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich war doch eben etwas verwundert ob der Rede des Kollegen Zeelen, denn die passte nicht so richtig zum Inhalt des Antrags. Als ich den Antrag, der heute zur Beratung steht, das erste Mal gelesen habe, wollte ich zunächst einmal nicht glauben, dass dieser wirklich aus der Feder der CDU stammt und nicht, wie es dem Inhalt nach zu erwarten gewesen wäre, von den Grünen oder der Linken.
Der Antrag mit dem Titel „Drogenberatung an Berlins Drogenumschlagplätzen einrichten“ ist selbst für Berliner CDU-Verhältnisse ein echtes Armutszeugnis.
Werte Kollegen der Union! Ich dachte, dass Sie eine Rechtsstaatspartei sein wollen. Darf ich Sie daran erinnern, dass Drogenumschlagplätze in Berlin ebenso wenig mit dem Rechtsstaat in Einklang zu bringen sind wie illegale Massenmigration nach Deutschland.
Wir von der AfD-Fraktion wollen, dass es in Berlin keine Drogenumschlagplätze gibt. Wir wollen, dass die leider entstandenen Drogenumschlagplätze massiv vonseiten des Staates bekämpft werden. Aber genau dafür bedarf es der uneingeschränkten politischen Rückendeckung für Polizei und Staatsanwaltschaft, und an dieser Stelle sehe ich in Berlin leider ein erhebliches Defizit.
Die Berliner Kuscheljustiz hat doch erst zu den immer katastrophaler werdenden Verhältnissen am Görlitzer Park und am Kottbusser Tor geführt. Und jetzt kommen Sie von der CDU, einer vormals konservativen Partei, um die Ecke und wollen mobile Drogenberatungsstellen einrichten, statt den Drogensumpf endlich trockenzulegen. Sollen künftig, wie der Antragsbegründung zu entnehmen ist, Sozialarbeiter unter Polizeischutz Konsumenten und Dealer gleichermaßen aufsuchen, um sie einer
Drogenberatung zuzuführen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, selbstverständlich ist Rauschgiftsucht eine Krankheit, und selbstverständlich bedarf es hier auch niedrigschwelliger Angebote zur Prävention und Therapie. Das sehen wir als AfD-Fraktion genauso, und das stellen wir auch überhaupt nicht in Abrede. Den vorliegenden CDU-Antrag halten wir allerdings für nicht geeignet, um der Rauschgiftschwemme in Berlin wirksam zu begegnen. Ich bin gespannt, welche weiteren Erkenntnisse die Beratung im Fachausschuss bringen wird. Vielleicht schaffen wir es ja noch in dieser Legislaturperiode. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Die CDU-Fraktion lässt heute einen Antrag beraten, in dem es um die Bekanntmachung der sogenannten Notfalldosen in Berlin geht. Um es gleich vorneweg zu sagen: Wir als AfD-Fraktion begrüßen den Antrag ausdrücklich, und vielleicht trägt auch schon die heutige Debatte ein wenig dazu bei, dass sich mehr Berliner eine solche Notfalldose zulegen.
Bei den sogenannten Dosen handelt es sich, wir haben es schon gehört, um einen kleinen im Kühlschrank befindlichen, aufbewahrten grün-weißen Behälter mit einem Infoblatt, auf dem übersichtlich die wichtigsten Vorerkrankungen, Allergien, Operationen und Medikamente notiert sind. Jeder Bürger entscheidet dabei selbst, welche Informationen er über sich preisgeben möchte. Das Konzept der Notfalldose hat sich unter anderem bereits im Raum Greifswald bewährt. Es erleichtert Rettungsdiensten die Arbeit und kann im Zweifel Leben retten, da der Zeitpunkt bis zur Einleitung einer diagnosegerechten Therapie verkürzt wird.
Ich kann mich noch gut an mein 14-tägiges Praktikum auf dem Rettungswagen der Feuerwehr erinnern. Damals wollte ich als vergleichsweise frisch gewählter Abgeordneter aus der Praxis heraus erleben, wie die Notfallrettung in Berlin funktioniert. Und genau deshalb kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass viele Sanitäter für Informationen aus einer entsprechenden Notfalldose sehr dankbar gewesen wären, insbesondere dann, wenn der Patient sogar schon bewusstlos oder zumindest nicht mehr adäquat ansprechbar gewesen ist.
Kurzum: Da in der letzten Plenarsitzung mit den Stimmen der Koalition ein Antrag über eine Aufklärungskampagne bezüglich der Entsorgung von Altmedikamenten angenommen wurde, obwohl es bereits sichtbar auf etlichen Bahnhöfen Berlins entsprechende Großplakate des Bundesumweltministeriums gibt, sollte vielleicht heute zur Abwechslung auch mal ein Antrag der Opposition angenommen werden, der tatsächlich noch nicht bereits umgesetzt ist. Also, geschätzte Kollegen der Koalitionsfraktionen, auch wenn Sie in der Debatte im Fachausschuss aus mir unerklärlichen Gründen noch nicht über Ihren Schatten springen konnten, heute ist Ihre zweite Chance dazu. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen dem vorliegenden Antrag zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Altmedikamente gehören nicht ins Abwasser – so weit, so richtig. Wir alle wissen – und das haben meine Vorredner eben schon deutlich gemacht –, dass Rückstände von Medikamenten in zunehmendem Maße unser Wasser belasten, und insofern ist es auch gar nicht so unklug, diese Problematik heute hier ins Plenum zu tragen. Eigentlich sollte es zum gesunden Menschenverstand gehören, dass Medikamente nicht einfach in der Toilette heruntergespült werden dürfen. Freilich scheint die Realität manchmal leider eine etwas andere zu sein – kein Wunder bei der Berliner Bildungsmisere.
(Tim-Christopher Zeelen)
Kommen wir aber nun zu den inhaltlichen Forderungen Ihres Antrags. Ja, es erscheint auch aus unserer Sicht durchaus sinnvoll, dass die Berliner Bevölkerung dahingehend aufgeklärt wird, dass Altmedikamente beispielsweise auch in Apotheken zurückgegeben werden können. Diesbezüglich planen Sie eine entsprechende Werbekampagne, und dagegen ist aus unserer Sicht erst mal überhaupt nichts einzuwenden. Ich frage mich an dieser Stelle aber automatisch, was eine solche Kampagne den Steuerzahler denn kosten soll. Hoffentlich sind die im Haushalt eingestellten finanziellen Mittel für Öffentlichkeitsarbeit entsprechend ausreichend. Im Übrigen: Es ist nicht so, dass es noch keine Kampagnen zu diesem Thema gegeben hat, und dass der rot-rot-grüne Senat an dieser Stelle gänzlich neue Wege beschreitet; dazu haben wir eben auch schon etwas gehört. So hat das Bundesumweltamt zum Beispiel längst ein sehr brauchbares Aufklärungsvideo zur Medikamentenentsorgung herausgegeben – das müsste zum Beispiel nicht neu produziert werden.
Was meiner Kenntnis nach neu ist – Herr Isenberg hat es eben ausgeführt –, ist die Drohung,
per Bundesratsinitiative Apotheken zur Rücknahme von Medikamenten zwingen zu wollen. Zumindest wollen Sie eine entsprechende Initiative prüfen. Ich sage dazu: Lassen Sie uns doch erst einmal feststellen, wie viele Apotheken sich nicht schon freiwillig beteiligen. Überhaupt, was soll eine solche Verpflichtung bringen? – Dummköpfe, die sowieso auf die Umwelt pfeifen, werden auch weiterhin nicht mehr benötigte Medikamente einfach in den Ausguss kippen. Viel wichtiger wäre es, zum Beispiel darüber nachzudenken, künftig deutlich sichtbare Aufdrucke und Hinweise auf Verpackungsmaterialien abzudrucken, zumal – und das bleibt festzuhalten – der weitaus größte Teil der Medikamentenrückstände im Wasser sich auf völlig natürliche Ausscheidungsprozesse zurückführen lässt und in einer alternden Gesellschaft der Medikamentenverbrauch in den kommenden Jahren unausweichlich weiter steigen wird. Darauf gilt es sich vorzubereiten und hier müssen selbstverständlich die Filteranlagen der Berliner Klärwerke auch entsprechend modernisiert werden. Rücknahmezwang ist für uns jedenfalls keine Lösung, deshalb werden wir uns bei der Abstimmung auch enthalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen Abgeordnete! Wir beraten heute zum zweiten Mal im Plenum einen typisch rot-rot-grünen Antrag. Der Antrag trägt den dramatisch klingenden Titel „Psychosoziale Versorgung Geflüchteter verbessern“. Typisch ist er deshalb, weil es sich zum gefühlt hundertsten Mal um einen durch und durch ideologischen Weltverbesserungsantrag aus dem Wolkenkuckucksheim handelt.
Frei nach dem Motto: Was können wir Gutmenschen noch alles tun, bis auch die letzten bestehenden Versorgungsunterschiede im Gesundheitssystem zwischen der einheimischen schon länger hier lebenden Bevölkerung und den Millionen zu uns ins Land geströmten Neubürgern restlos beseitigt sind; also Menschen, die sich erstaunlicherweise oftmals über viele tausend Kilometer hinweg durch sichere Drittstaaten hindurch, über EUMitgliedsstaatsgrenzen hinweg bis nach Deutschland ins gelobte Land flüchten konnten?
Geschätzte Kollegen der Koalitionsfraktionen! Ich weiß, dass, weil es nicht in Ihr Weltbild passt, Sie nicht in der Lage sind, auch nur ein einziges Mal über die Kosten, über die fatalen Auswirkungen Ihres politischen Handelns nachzudenken, z. B. über die inzwischen grundsätzlich angespannte finanzielle Lage unseres Sozialsystems oder über den bereits heute bestehenden gravierenden Mangel in der psychiatrischen Grundversorgung, von der Überforderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin, seinen gesetzlichen Aufträgen umfassend nachzukommen, ganz zu schweigen.
Ihre im Antrag formulierten Forderungen wird es nicht umsonst geben. Sie werden Geld kosten, doch das interessiert Sie nicht. Sie wollen offensichtlich noch weitere Versorgungspöstchen für Ihre Klientel schaffen. Sie müssen die Rechnung ja auch nicht bezahlen. Die Rechnung soll einmal mehr der brave deutsche Steuer- und Beitragszahler begleichen.
Hören Sie endlich damit auf, mit fremden Geldern so unverantwortlich umzugehen.
Keine Zwischenfragen. – Ich habe bereits in meiner Rede im vergangenen Mai sehr deutlich gemacht, dass für uns die derzeitigen Versorgungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den gesetzlichen Regelungen
(Thomas Isenberg)
für anerkannte Flüchtlinge völlig ausreichend sind. Ja, Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat. So steht es im Grundgesetz. Das heißt für uns aber noch lange nicht, dass hier jeder, der es bis nach Deutschland geschafft hat, die gleichen Gesundheits- und Sozialleistungen beziehen kann wie der langjährige deutsche Steuer- und Beitragszahler.
Aber genau das scheint mir dem Inhalt dieses Antrags zufolge Ihr eigentliches Endziel zu sein. Wir hingegen finden diese Überlegung gerade aus Verantwortung denjenigen gegenüber, die diesen ganzen Laden hier finanzieren müssen – den Handwerkern, Krankenschwestern und Angestellten – schlicht und ergreifend frech und ungerecht. Der Antrag gehört abgelehnt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste auf der Zuschauertribüne! Es liegt in der Natur der Sache, dass der Senat und die ihn tragenden Parteien den neuen Haushaltsplan natürlich begrüßen. Diesbezüglich haben wir eben schon einige Ausführungen hören dürfen. Wir als AfD-Fraktion haben uns in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Haushaltsentwurf und hier dem Einzelplan 09 für die Themenbereiche Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auseinandergesetzt. Wir haben dutzende Berichtsaufträge ausgelöst. Wir haben Änderungsanträge eingebracht und, wie nicht anders zu erwarten war, wurden alle unsere Vorschläge abgelehnt.
Deshalb möchte ich als gesundheitspolitischer Sprecher meiner Fraktion heute in der Generalaussprache zum Haushaltsplan die Gelegenheit nutzen, um Wasser in den Wein des Senats zu kippen. Denn aus unserer Sicht
besteht überhaupt kein Grund für irgendwelche Lobhudeleien.
Ich möchte exemplarisch drei Positionen aus dem Einzelplan 09 aufgreifen, drei Punkte, bei denen aus unserer Sicht die verfehlte Politik dieses Senats in aller Deutlichkeit sichtbar wird. Zum Ersten geht es um die Krankenhausfinanzierung. Selbstverständlich begrüßen wir es ausdrücklich, dass an dieser zentralen Stelle im kommenden Doppelhaushalt mehr Geld vorgesehen ist. Das allein kann aber nicht die Lösung für die jahrelangen Unterfinanzierungen der Berliner Krankenhäuser sein. Es ist auch nicht die Antwort für ausgebrannte Pflegekräfte. Im Gegenteil! Es grenzt schon fast an Heuchelei, wenn dies noch als großer Erfolg verkauft wird, wenn am Ende der langwierigen Haushaltsverhandlungen abermals ein paar zusätzliche Millionen Euro für die Krankenhäuser herausgesprungen sind.
Von allein ist das nämlich nicht passiert. Dazu brauchte es eine groß angelegte Kampagne inklusive Demonstration der Berliner Krankenhausgesellschaft und vieler Klinikmitarbeiter unterschiedlichster Berufsgruppen. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle für Ihren Einsatz. Sie waren es, die dem Senat Feuer unter dem Hintern gemacht haben.
Noch einmal zur Klarstellung: Wer erstellt denn eigentlich den Krankenhausplan? Wer erstellt den Haushaltsentwurf? – Richtig, es ist der Senat. Genau deshalb hätte hier die Investitionspauschale von vornherein erheblich höher angesetzt werden müssen und nicht erst nach lautem, unüberhörbaren Protest.
Auch die Probleme bei der Pflegeversorgung und der Nachwuchsgewinnung sind nicht von heute auf morgen entstanden. Sie waren absehbar. Hier braucht es keine Schaufensterprojekte wie den Dialog Pflege 2030 nach dem Motto, lasst uns mal über Pflege sprechen. Wie viele neue Ausbildungsstellen wurden geschaffen? Wie sieht es mit den Arbeitsbedingungen aus? Wie werden pflegende Angehörige unterstützt? Das sind die wichtigen Dinge.
Der zweite Punkt, den ich heute unbedingt noch ansprechen möchte, betrifft die Berliner Drogenpolitik. Drugchecking ist der falsche Weg und bestimmt keine geeignete Form der Suchtprävention. Wenn der rot-rotgrüne Senat tatsächlich Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, damit auf Steuerzahlerkosten Party-People aus aller Welt den Reinheitsgehalt ihres illegal erworbenen Stoffes überprüfen können, so finanziert er damit nichts anderes als ein totales Versagen in der Drogenpolitik. Das ist einfach unfassbar.
Damit komme ich zum dritten Punkt, der der ganzen ideologiegetriebenen Politik dieses Senats die Krone aufsetzt: dem sogenannten anonymen Krankenschein. Liebe Kollegen der Koalition! Den Gedanken einer Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen, also Hilfestellung für Bürger, die sich zum Beispiel ihre private Krankenversicherung nicht mehr leisten können oder sonstige Schicksalsschläge erlitten haben, können wir ja durchaus nachvollziehen. Was die AfD-Fraktion politisch jedoch gänzlich ablehnt – genauso wie den Einzelplan 09 insgesamt –, das ist, dem Missbrauch Tür und Tor zu öffnen, denn eine anonyme medizinische Behandlung mildert nicht ab, sondern verschärft erst recht aus Illegalität entstehende soziale Probleme.
Bevor ich schließe, gestatten Sie mir noch eine letzte Anmerkung.
Aus der letzten Generalaussprache zum Haushalt im Dezember 2017 ist mir ein Satz eines Kollegen in Erinnerung geblieben – Zitat –:
Soziale Ungleichheit und Krankheit kann nur Politik heilen.
Nun frage ich Sie: Ist das Ihre heilende Politik, die jetzt dazu geführt hat, dass in einem Großkrankenhaus krebskranke Kinder zurückgewiesen werden mussten? – Denken Sie einmal darüber nach. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Den Aufschlag in der Haushaltsdebatte zum Einzelplan 11 – Integration, Arbeit und Soziales – hat für die AfDFraktion bereits mein Kollege Hanno Bachmann gemacht. Ich möchte in der zweiten Rederunde die verbliebene Zeit nutzen, um den haushälterischen Wahnsinn dieses Senats im Bereich Arbeit und Soziales zu beleuchten. Dazu möchte ich nur zwei Punkte herausgreifen, einen aus dem Bereich Arbeit und den anderen aus dem Bereich Soziales.
Kommen wir deshalb gleich zum Prestigeprojekt des Bürgermeisters, zum sogenannten solidarischen Grundeinkommen.
Allein für dieses unsolidarische Unterfangen sind auf Kosten des Steuerzahlers im kommenden Doppelhaushalt über 54 Millionen Euro veranschlagt.
Öffentlich geförderte Beschäftigung wie diese Form der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 2.0 wird aus unserer Sicht aber nicht als ein geeignetes Förderinstrument erachtet, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Der Ausbau von künstlich geschaffenen, zudem staatlich subventionierten Stellen kann nicht die Antwort auf die Herausforderungen der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts sein. Eine arbeitsbeschaffungsähnliche Maßnahme wird
(Stefanie Fuchs)
auch aus Kapazitätsgründen des öffentlichen Beschäftigungssektors sowie aufgrund finanzieller Haushaltsbelastungen schnell an ihre Grenzen stoßen, weshalb für uns andere Instrumente, wie zum Beispiel eine verbesserte Unterstützung bei der Arbeitssuche, zielführender und vor allem nachhaltiger sind.
Der zweite Punkt betrifft die Wohnungslosen- und Obdachlosenpolitik. Zu diesem Thema hatten wir innerhalb eines Jahres hier im Plenum bereits zwei Aktuelle Stunden, und auch auf die Gefahr hin, dass ich mich an dieser Stelle wiederhole, möchte ich dem Senat abermals mit auf den Weg geben, dass er durch die von ihm verantwortete Politik lediglich Symptombekämpfung betreibt. Berlin ist, was die Obdachlosigkeit betrifft, an der Belastungsgrenze angekommen, hat sie wahrscheinlich schon längst überschritten. Dann helfen auch keine kleinteiligen Maßnahmen mehr, nur weil der Senat aus rein ideologischen Gründen einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel ablehnt.
Der zu stärkende präventive Ansatz bei drohendem Wohnungsverlust, der so wertvolle Ausbau der Kältehilfe und der Notschlafplätze bei bereits eingetretener Obdachlosigkeit als niedrigschwelliges Angebot – all diese Maßnahmen sind schön und gut, sie sind aber eben nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Offenkundig haben inzwischen sogar Sie als Senat es verstanden, dass mit Schaufensterprojekten wie „Housing First“ nur den allerwenigsten betroffenen Menschen geholfen werden kann. Deshalb kommen Sie – entschuldigen Sie bitte – auf solche Schwachsinnsideen wie die Errichtung von sogenannten Tiny Houses auf öffentlichen Plätzen. Da können Sie eigentlich gleich Ihre Kapitulationserklärung, was die Unterbringung von obdachlosen Menschen betrifft, unterschreiben. Ich bin jedenfalls auf die Akzeptanz der Berliner Bürger gespannt, wenn in ihrer Nachbarschaft vom Senat mit Steuermitteln geförderte Slums entstehen werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste auf der Zuschauertribüne! Wissen Sie, was das hier ist? –
Nein? – Ich will es Ihnen sagen: Es handelt sich hierbei um das Plenarprotokoll vom 29. November 2018. Wir haben also vor noch nicht einmal einem Jahr an genau derselben Stelle, nämlich in der Aktuellen Stunde, schon einmal über die Schlagwörter „Wohnungslosenhilfe stärken“ debattiert. Die Koalitionsfraktionen haben es heute noch nicht einmal für nötig erachtet, zumindest an der Formulierung etwas zu schrauben. Eigentlich könnte ich meine Rede vom 29. November wortgleich eins zu eins noch einmal vortragen, denn im Großen und Ganzen hat sich am Sachstand wenig bis gar nichts geändert.
Ja, der Senat versucht, nach wie vor händeringend die an fast jeder Unterführung oder Brücke ersichtlichen individuellen Schicksale zu fassen, doktert aber streng genommen durch seine Politik lediglich an Symptomen herum.
Die Probleme bei der Unterbringung von wohnungslosen und obdachlosen Menschen wachsen von Jahr zu Jahr immer weiter, weil dieser Senat einfach nichts dazulernen will und aus rein ideologischen Gründen auf stur schaltet.
An dieser Stelle möchte ich es – wie meine Kollegen zuvor – nicht versäumen und mich erneut bei den vielen oftmals ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Wohnungslosen- und Kältehilfe bedanken.
(Ülker Radziwill)
Angesichts der stetig weiter steigenden Zahlen leisten diese Menschen eine herausragende Arbeit, gehen oft bis an ihre Leistungsgrenzen und darüber hinaus, um zumindest die größte Not ein wenig abzumildern.
Vor wenigen Wochen hat die Senatsverwaltung stolz ihren Entwurf der neuen „Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und der Wohnungslosenpolitik“ vorgestellt. Einige dort formulierte Punkte und Ideen klingen auf den ersten Blick zunächst ganz vernünftig. Drei Punkte möchte ich hier herausgreifen: Zum Ersten der zu stärkende präventive Ansatz bei drohendem Wohnungsverlust, zum Zweiten die avisierte einheitliche Verwaltungspraxis und damit bessere, bezirksübergreifende Steuerung bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung und zum Dritten der so wertvolle Ausbau der Kältehilfe, die bei bereits eingetretener Obdachlosigkeit ein niedrigschwelliges Angebot darstellt, um Menschen vor dem direkten Erfrierungstod zu retten. Wir können uns alle nur schwer ausmalen, wie viel Zeit, Energie und Geduld es bedarf, um aufgrund der meist diffizilen und komplexen Problemlagen auch nur einen einzigen obdachlosen Menschen langfristig wieder von der Straße zu holen.
Wenn man sich vor diesem Hintergrund schlicht und einfach die Gesamtzahl der theoretisch unterzubringenden Personen vor Augen führt, muss eigentlich jeder vernunftbegabte Mensch zu der Überzeugung gelangen, dass die vom Senat postulierten Maßnahmen insgesamt leider an der harten Realität unserer Stadt völlig vorbeigehen.
Werte Kollegen! Als wir vergangenen November – wie bereits eingangs erwähnt – das Thema schon einmal hier im Plenum hatten, habe ich in meiner damaligen Rede auf die dramatischen Entwicklungen der letzten Jahre hingewiesen. Heute, nicht einmal ein Jahr später, sehen die Zahlen leider keineswegs besser aus. Im Gegenteil: 50 000 Menschen in Berlin gelten derzeit als wohnungslos. Zum Vergleich: 2014 waren es gerade einmal 10 000. Die Anzahl der wohnungslosen Menschen hat sich also binnen fünf Jahren verfünffacht. Verfünffacht! Was bedarf es noch, um festzustellen, dass die bisherige Politik ganz offenkundig gescheitert ist?
Der Senat weiß noch nicht einmal genau, wie viele obdachlose Menschen es in Berlin überhaupt gibt. Bislang existieren nämlich nur Schätzungen.
Seit Jahren wird uns erzählt, dass eine Zählung erfolgen soll. Anfang kommenden Jahres soll es endlich so weit
sein. Dann wollen nach derzeitigem Stand in der Nacht vom 29. zum 30. Januar gleichzeitig Hunderte Helfer durch Berlin ziehen, Straße für Straße durchlaufen, um aufgefundene obdachlose Menschen zu zählen und unter anderem auch nach ihrer Herkunft zu befragen. Ich hoffe sehr, dass die geplante Zählung gelingt, damit erstmals wirklich valide Zahlen vorliegen und eben keine Schätzungen.
Die zu erhebenden Daten sind aus unserer Sicht zudem hochinteressant, weil sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das bestätigen werden, was bisher nur begründet vermutet wird, nämlich, dass der weit überwiegende Prozentsatz der in Berlin befindlichen obdachlosen Menschen ausländischer Herkunft ist und vornehmlich aus Ost- bzw. Südosteuropa stammt. Die von allen anderen sich in diesem Haus befindlichen Fraktionen so gelobte Ausdehnung der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Osten hat eben auch ihre krassen Schattenseiten. Das ist eine Tatsache, die zumindest bezogen auf die Obdachlosigkeit wohl kaum zu leugnen ist.
Deshalb wird selbst eine Verdopplung, ja Verdreifachung des in der Wohnungslosenhilfe zur Verfügung stehenden Budgets keine wirklich nachhaltige Abhilfe schaffen. 1 200 Notschlafplätze während der Wintermonate sind aller Ehren wert. Aber: Wird das diesen Winter ausreichend sein bei vermuteten 10 000 obdachlosen Menschen in der Stadt?
Ich komme leider nicht umhin, abermals feststellen zu müssen, dass dieser Senat an so vielen Stellen schlicht und einfach die Augen vor der bitteren Realität verschließt, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Nämlich der simple Fakt, dass auf der einen Seite die Grenze der Aufnahme und Integrationsfähigkeit unserer Stadt schon lange überschritten ist, auf der anderen Seite Berlin aber durch seine Politik der besonders offenen Grenzen nach wie vor wie ein Magnet auf zuwanderungswillige Armutsmigranten aus aller Herren Länder wirkt.
Da helfen auch keine noch so gut ausgeklügelten Schaufensterprojekte wie Housing First nach dänischem Vorbild oder als neueste Idee tatsächlich die Duldung und Errichtung sogenannter Tiny Houses auf vom Senat zu benennenden Plätzen. Um es einmal klar auszusprechen, worum es hier geht: Es sollen mit dem Segen der Senatsverwaltung für Soziales mitten in der Hauptstadt Deutschlands Slums entstehen.
Als AfD-Fraktion sind wir der Auffassung, dass die Wohnungslosen- und Migrationspolitik natürlich
zusammen betrachtet werden müssen. Deshalb möchte ich heute die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, um an dieser prominenten Stelle explizit mit dem Mythos der bislang ausschließlich positiv besetzten wachsenden Stadt aufzuräumen. Wenn man sich nämlich die Gesamtentwicklung der vergangenen fünf Jahre vergegenwärtigt und alle hinzugewonnenen Einwohner Berlins, inklusive Asylbewerber und anerkannter Flüchtlinge, zusammenzählt, dann kommt man auf erstaunliche Zahlen. Von 230 000 hinzugezogenen Berliner Einwohnern haben 210 000 keinen deutschen Pass, sind hier aber irgendwie unterzubringen: Asylbewerber zunächst in temporären Unterkünften und nach anerkanntem Schutzstatus in normalem Wohnraum. Sie konkurrieren also um bezahlbaren Wohnraum mit dem schon länger in Berlin wohnhaften Otto Normalverbraucher. Uns liegen Quellen vor, wonach unter anderem bei der GEWOBAG 30 Prozent der frei werdenden, bezahlbaren Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge zu blocken sind. Aus bereits seit Jahren bestehender Wohnungsknappheit ist binnen kürzester Zeit aufgrund des ungebremsten Zuzugs ein manifester Wohnungsmangel geworden, insbesondere was das geschützte Marktsegment betrifft.
Aus Mangel an Sozialwohnungen entsteht Wohnungslosigkeit, zumal die Anzahl der geförderten Wohnungen in den letzten zehn Jahren sogar um 40 Prozent gesunken ist.
Werte Kollegen! Für 230 000 neue Einwohner werden in Berlin mittelfristig, also bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße, ca. 100 000 neue Wohnungen benötigt. Wer soll diese Wohnungen bauen? Wo sollen diese Wohnungen entstehen? Selbst wenn der Senat zum gescheiterten Konzept der Großwohnsiedlungen mit all ihren negativen Begleiterscheinungen zurückkehren sollte, ist diese erforderliche Anzahl schlicht nicht zu schaffen, erst recht nicht bei der sozialistischen Wohnungspolitik der Bauverhinderungssenatorin Lompscher und ihren höchst wahrscheinlich verfassungswidrigen Einheitsmieten.
Was bedeutet diese katastrophale Entwicklung also für die Zukunft? Wollen wir etwa zugucken, wie in zehn Jahren in Berlin 100 000 wohnungslose Menschen leben? Der Kollege Christian Gräff von der CDU forderte vor Kurzem Zuzugsbegrenzungen, ehe er von seiner Partei und einem Aufschrei der Öffentlichkeit zurückgepfiffen wurde. Apropos Zuzugsbegrenzungen: Mit diesen Begrenzungen müsste sich die SED-Nachfolgepartei zu meiner Linken eigentlich bestens auskennen.
Die gab es nämlich schon einmal wie selbstverständlich aufgrund von – oh Wunder! – Wohnungsmangel in der ehemaligen Hauptstadt der DDR, in Ost-Berlin.
Heute: völlig undenkbar!
Ich komme zum Schluss: Berlin braucht so schnell wie möglich einen grundlegenden politischen Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik, wenn wir unsere an vielen Stellen liebenswerte Stadt auch noch in zehn Jahren wiedererkennen wollen. Deshalb ist aus unserer Sicht umgehend die real existierende Sogwirkung abzustellen, und zwar auf Landes- und Bundesebene. Ein Anfang wäre zum Beispiel die öffentlichkeitswirksame Ausrufung des Migrationsnotstandes für Berlin. Was beim Klima klappt, weshalb nicht auch hier?
Denn, um es mit Peter Scholl-Latour zu sagen: Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird irgendwann selbst zu Kalkutta.
In Bezug auf die steigende Obdachlosigkeit sehen wir deshalb nach wie vor auch EU-Herkunftsstaaten wie Polen, Rumänien und Bulgarien in der Pflicht. Hier bedarf es dringend bilateral ausgehandelter, ausfinanzierter und großzügig angelegter Rückführprogramme und Reintegrationsmaßnahmen sowie vereinbarter Wiedereinreisesperren. Wo ein politischer Wille ist, wäre sicher auch ein Weg. Damit wäre dann auch der überforderten Berliner Wohnungslosenhilfe geholfen, vor deren Arbeit ich respektvoll meinen Hut ziehe. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste auf der Zuschauertribüne! Schon in der Plenarsitzung vor zwei Wochen wollten wir uns eigentlich mit dem vorliegenden Gesetz befassen. In allerletzter Sekunde einigte man sich aber auf eine Vertagung, weil die SPD einen Punkt zu viel zur Beratung angemeldet hatte.
Nun beraten wir also heute über das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – kurz: BTHG –, genau genommen über die Implementierung des selbigen in unserer Stadt.
Eines möchte ich zu Beginn gleich feststellen: Sollte künftig die weitere Koordinierung der Umsetzung des BTHG genauso schleppend ablaufen wie zuvor die Absprache zwischen den Koalitionsfraktionen, wann das Gesetz nun endlich beraten wird, dann können sich die Berliner Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige noch auf so einiges gefasst machen.
Nein, keine Zwischenfragen!
Was die Umsetzung des BTHG in Berlin betrifft, kann ich aber glücklicherweise konstatieren, dass zumindest bislang die Abstimmungsprozesse weitaus besser zu laufen scheinen. Das war zumindest mein fester Eindruck aus dem Informationsgespräch mit der Senatsverwaltung, zu dem dankenswerterweise Staatssekretär Fischer schon vor einem Jahr alle Fraktionen eingeladen hatte – ja, auch die AfD war mit dabei –, sowie der darauffolgenden Beratung im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales.
Einige wichtige Neuerungen, Zahlen, Daten und Fakten wurden von meinen Vorrednern bereits angesprochen. Die möchte ich daher an dieser Stelle nicht noch einmal anführen, nur so viel: Wir werden als AfD-Fraktion die Umsetzung in der Praxis beobachten. Da ist nämlich noch längst nicht alles geklärt. Wie zum Beispiel ist der aktuelle Stand bei der Einführung des neuen Instruments zur
(Lars Düsterhöft)
Bedarfsermittlung? Wurden die Verhandlungen des neuen Berliner Rahmenvertrages unter Berücksichtigung der geänderten Leistungs- und Vergütungsstruktur bereits erfolgreich abgeschlossen? Wie sieht es mit den aufzubauenden Teilhabeämtern aus? Wo genau sollen diese entstehen? Verfügen die Bezirke über ausreichende Räumlichkeiten und Personal?
All das sind Fragen, die bis zum vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes noch zu klären sind, und da werden wir als AfD-Fraktion dem Senat selbstverständlich keine Steine in den Weg legen, denn eines muss ich an dieser Stelle dem Senat zugestehen: Die zeitlichen Vorgaben seitens des Bundes bis zum endgültigen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes sind durchaus ambitioniert. Abschließend bleibt deshalb zu hoffen, dass es dem Senat gelingen möge, den vom BTHG betroffenen Menschen und deren Angehörigen ihre Zukunftssorgen zu nehmen, Sorgen vor Ungewohntem, Sorgen vor möglicherweise neuen Ansprechpartnern im Amt, um nur zwei Punkte zu nennen. Denn Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen und dem daraus resultierenden Hilfebedarf sind große Umstellungen besonders schwer zu vermitteln. Die größte Sorge vieler ist nämlich logischerweise, dass sie nach einer Gesetzesänderung am Ende schlechtergestellt sind und eben nicht besser. Bei dieser zu leistenden Aufklärungsarbeit, die erst am Anfang steht, wünsche ich dem Senat jedenfalls viel Erfolg, Geduld und Durchhaltevermögen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste! Die Grünen lassen heute in ihrer Priorität einen Antrag beraten, in welchem sie eine bessere psychosoziale Versorgung von Asylbewerbern fordern. Hierzu soll – wir haben es gerade gehört – unter anderem geprüft werden, wie diese in unser Regelsystem überführt werden können. Mit Regelsystem ist eine Überführung in die gesetzliche Krankenversicherung hinein gemeint. Auch wird eine sogenannte interkulturelle Öffnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes gefordert, und das hieße noch mehr Arbeit für den bereits überlasteten sozialpsychiatrischen Dienst. Den bestehenden defizitären Zustand des Berliner ÖGD haben unsere Schriftlichen Anfragen schon mehrfach dargelegt.
Eigentlich kann man beim Lesen des Antrags an vielen Stellen nur noch fassungslos den Kopf schütteln. Denn sollten die darin enthaltenen Forderungen tatsächlich ihre Umsetzung finden, würden im Ergebnis abermals derzeit noch explizit auszuweisende Kosten der ungezügelten Massenimmigration verschleiert. Sie sollen schlicht und einfach in den 217 Milliarden Euro der gesetzlichen GKV-Gesamtausgaben untergehen.
Überhaupt geht aus dem Antrag mit keinem Wort hervor, wer nun alles in die GKV überführt werden soll. Sind automatisch alle Migranten der letzten Jahre, völlig unabhängig vom Aufenthaltsstatus, gemeint? Davon muss leider ausgegangen werden, denn im Antrag wird legale und illegale Einwanderung an keiner Stelle voneinander getrennt. In der Begründung ist nämlich vereinfachend nur die Rede von – Zitat:
Menschen, die in Berlin Zuflucht und eine neue Heimat suchen.
Dabei wird bereits heute der Berliner Steuerzahler allein für die direkten Asylkosten mit jährlich über
900 Millionen Euro zur Kasse gebeten, und das bei einem bestehenden Schuldenberg von sage und schreibe 58 Milliarden Euro für Berlin.
Wenn also diese Koalition allen Migranten, die sich über tausende Kilometer und sichere Länder hinweg bis nach Berlin flüchten konnten, nun eine dem langjährigen Beitragszahler gleichwertige, gesundheitliche Versorgung ermöglichen möchte, inklusive Kosten für Sprachvermittlung versteht sich, dann sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen für jedermann klar ausgewiesen werden.
(Dr. Nicola Böcker-Giannini)
Überhaupt stellt sich mir die Frage, wieso versicherungsfremde Dolmetscherleistungen, wie im Antrag gefordert, als GKV-Leistungen anerkannt werden sollen. Gemäß rot-rot-grüner Logik müsste der Anspruch übrigens auch auf alle Ausländer ohne Deutschsprachkenntnisse ausgeweitet werden. Kalkulationen zum Kostenaufwand würden mich spätestens an dieser Stelle brennend interessieren. Aber im Geldausgeben sind die Sozialisten von dunkelrot bis grün schon immer gut gewesen, und falls die finanziellen Mittel an irgendeiner Stelle mal nicht reichen sollten, wird im Zweifel laut über Enteignung nachgedacht. Von einer verantwortungsbewussten Politik für die Berliner Bürger, die diese Stadt durch ihre Steuern finanzieren, hat sich Rot-Rot-Grün schon lange verabschiedet.
Wir als AfD sind der Auffassung, dass der gesundheitliche Versorgungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausreichend ist. Darüber hinaus benötigt nicht jeder Betroffene gleich eine vollwertige psychotherapeutische Behandlung. Dem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie ist zu entnehmen, dass viele Asylbewerber – und jetzt hören Sie einmal zu – Zitat –
durch eine gute Tagesstruktur die niedrigschwellige Aktivierung ihrer Ressourcen, Coping-Strategien und soziale Unterstützung sowie Integrationsmaßnahmen die Stressfaktoren relativ gut bewältigen
können.
Der gesamte Antrag offenbart also einmal mehr, dass diese Koalition auf allen Gebieten durchideologisierte Vorstellungen verfolgt, abgesehen von der Kostenträgerfrage: Wer soll denn die psychotherapeutische Leistung überhaupt erbringen? Selbst der Bundeswehr fehlt es bei der Versorgung der eigenen Soldaten, die im Einsatz für unser Vaterland ihr Leben riskieren, an Fachpersonal, sodass die leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht immer gewährleistet werden kann. Dieser traurige Umstand sollte uns viel mehr zu denken geben.
Nein, danke! – Die AfD-Fraktion wird den vorliegenden Antrag in den entsprechenden Ausschüssen logischerweise ablehnen. Da kann sich der Berliner Steuer- und Beitragszahler auf uns verlassen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Verehrte Gäste auf der Zuschauertribüne! Ich finde es schon einigermaßen bemerkenswert, dass die Koalitionsfraktionen ganz offenkundig in Ermangelung von Themen mit lokalpolitischem Bezug heute nun zum zweiten Mal einen Antrag beraten lassen, der primär von bundespolitischer Bedeutung ist, wir auf Landesebene eigentlich rein gar nichts mit zu entscheiden haben und der darüber hinaus aus unserer Sicht noch in die falsche Richtung geht.
Wir hatten erst im Herbst vergangenen Jahres schon einmal die Debatte hier im Plenum. Damals habe ich auf die völlig aussichtslose und ablehnende Beschlusslage im Bundestag verwiesen. Darüber hinaus haben wir uns erst kürzlich, das wurde im Ausschuss angesprochen, erneut mit dem Antrag befasst. Werte Kollegen der Koalitionsfraktionen! Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie krampfhaft mit Blick auf die anstehenden Wahlen im Osten, in Sachsen, in Brandenburg und Thüringen versuchen, irgendwie ihr sozialpolitisches Profil zu schärfen, damit Sie nicht noch mehr Wähler an die AfD verlieren. Allein, dieser Aktionismus wird Ihnen nicht helfen, und es tut gut zu sehen, wie die Bürger zunehmend Ihr Spielchen durchschauen.
Sanktionsmöglichkeiten bei Arbeitslosengeld-II-Bezug für unter 25-Jährige abzuschaffen wird Ihnen keine Stimme bringen und es ist sicher nicht dazu geeignet, über Jahre verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Denn seit Jahrzehnten faseln Sie etwas von sozialer Gerechtigkeit. Deshalb, nur zu! Erzählen Sie von Ihrem neuesten Einfall den vielen Geringverdienern da draußen, die schön brav ihre Steuern entrichten und die nun von Ihnen das Signal gesendet bekommen, dass selbst bei groben Regelverstößen die Leistungsempfänger, die von der Solidargemeinschaft leben, keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben. Damit brechen sie fundamental mit dem Grundsatz des Förderns und Forderns, auf dem unser Sozialstaat beruht. Das ist alles andere als gerecht denjenigen gegenüber, die das bezahlen müssen. Solidarität beruht nämlich auf Gegenseitigkeit und ist keine Einbahnstraße.
Die Position der AfD-Fraktion hat sich völlig überraschend, auch nach Beratung des vorliegenden Antrags im Ausschuss, nicht geändert. Wir stehen weiterhin für die Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage und damit auch
für die Möglichkeit von Sanktionen bei Missbrauch unseres Sozialstaats, zum Beispiel bei Verdacht auf Schwarzarbeit parallel zum Arbeitslosengeld-II-Bezug. Die Zwischenfrage von Karsten Woldeit eben hat es noch einmal deutlich gemacht.
Wiederholtes Nichterfüllen von Mindestanforderungen, die der Staat selbstverständlich definieren und festlegen darf, muss, egal auf welcher Ebene, irgendwann zwingend Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Lebenserfahrung sollte eigentlich schon frühestmöglich in der Grundschule gemacht werden. Bislang gibt es dort nämlich auch kein Bienchen, wenn ständig die Hausaufgaben nicht gemacht werden und Pünktlichkeit ein Fremdwort ist. Aber selbst da ist diese Koalition von dunkelrot bis grün mit ihrer linken weltfremden Politik bereits dabei, das abzuändern: Sitzenbleiben, überbewertet; Schulnoten, überbewertet, bloß weg von der Leistungsgesellschaft und jedwedem Druck.
Die AfD-Fraktion wird sich als bürgerlich-konservative Partei dieser Entwicklung mit aller Kraft entgegenstellen. Das Prinzip des Förderns und Forderns hat seine volle Berechtigung. Zum Glück sieht das die Mehrheit im Bundestag ähnlich. Das wird sich so schnell auch nicht ändern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Werte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Geschätzte Gäste auf der Zuschauertribüne – ein, zwei sind noch da. Die FDP-Fraktion lässt heute tatsächlich hier im Plenum einen Antrag beraten mit dem hehren Ziel einer besseren und umfassenderen Fürsorgepflicht seitens des Staates für die Kleinsten unserer Gesellschaft.