Luisa-Katharina Häsler
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage, wodurch eine gelungene Integration charakterisiert werden kann, kann wohl niemand hier mit nur einem Satz beantworten. Die Antwort auf eine solche Frage ist vielschichtig, und sie muss vielschichtig sein, da Integrationspolitik eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe darstellt, die alle Politikfelder berührt und berühren muss.
Ich möchte mich mit meinem Beitrag dabei besonders auf das für die Integrationspolitik zentrale Politikfeld Bildung konzentrieren und somit zunächst den Zwischenbericht zum Entwicklungsplan Partizipation und Integration im Bereich Bildung beleuchten. Meine Kollegin Frau Grönert wird als integrationspolitische Sprecherin anschließend thematisch umfassendere Impulse hinsichtlich des vor circa einer Woche erschienenen Abschlussberichts zum Entwicklungsplan geben.
Kaum etwas ist vergleichbar anspruchsvoll wie die erfolgreiche Gestaltung einer Integrationspolitik, die eine Gesellschaft hervorbringt, in der es keine Rolle
für den schulischen Bildungserfolg, den Einstieg in den Job oder das spätere Berufsleben spielt, ob man deutsche oder nicht-deutsche Eltern hat, ob die Eltern als Gastarbeiter in diesem Land Fuß gefasst haben, aus ihrem Geburtsland als politisch Verfolgte fliehen mussten oder wo man in Bremen aufgewachsen ist oder lebt. Vom Jahr 2015 an haben viele Faktoren zum Teil erheblichen Einfluss auf den Bildungserfolg von jungen Menschen, beispielsweise der Bildungsstand der Eltern, die soziale Herkunft oder auch der sogenannte Migrationshintergrund, der oftmals auch von uns selbst zugeschrieben wird, wobei man sagen muss, dass natürlich nicht alle Migranten per se benachteiligt sein müssen. Umso dringlicher ist es, seitens der Politik Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die diesen grundsätzlichen Determinismus aufbrechen und bereits in der frühkindlichen Bildung den Hebel ansetzen, um negative Auswirkungen der benannten Faktoren aufzuheben.
Dazu gehört als allererster Schritt ein engmaschiges Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen vor allem für Kinder zwischen null und drei Jahren, die von Anfang an die Sprachentwicklung fördern und kontrollieren. Seit dem Jahr 2012 werden lediglich 1,5 Prozent mehr Kinder von den circa 7 103 Kindern mit Migrationshintergrund in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege betreut.
Selbstverständlich ist es in Ordnung, sein Kind in dieser Altersklasse zu Hause zu betreuen, und es ist grundsätzlich wichtig, den Eltern diese Auswahl zu überlassen. Hinsichtlich des erfolgreichen Erwerbs der deutschen Sprache bei Kindern mit Migrationshintergrund ohne weiterführende Sprachprobleme ist die Wahrscheinlichkeit dazu jedoch um ein Vielfaches höher, sofern das Kind bereits frühzeitig in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege betreut wird, die selbst einen Fokus auf eine frühzeitige Sprachentwicklung legt. Dies zeigt die besondere Relevanz des integrationspolitischen Auftrags auf, den Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in der U3Betreuung signifikant zu erhöhen und somit auch die Eltern nachhaltig zu erreichen. Abgesehen davon hängt der Betreuungsanteil auch hier zu stark von Faktoren der Einkommensstärke und des Bildungsstands der Eltern ab.
Zu Recht weist sowohl der Zwischen- als auch der Abschlussbericht deshalb darauf hin, dass wir bezüglich der Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund vor einer großen Herausforderung stehen. Daher muss dringend ein engmaschiger Ausbau der Plätze bei der Kinderbetreuung über alle Stadtteile
hinweg erreicht werden, der den Zugang für Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund leicht macht, zum Beispiel auch durch die entsprechende Entwicklung der Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte, die langfristig sichergestellt werden muss.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, die Kinderbetreuung für die Dauer der Teilnahme der Eltern an Integrationskursen sicherzustellen und die für die 21 Kurse benötigten Mittel auch über das Jahr 2015 hinaus seitens der Senatorin für Soziales aufzubringen. Diese Zusicherung fehlt bisher in den Berichten und sollte heute unbedingt gegeben werden.
Sprache ist unzweifelhaft das tragende Fundament einer gelungenen Integration, sodass die Sprachförderung der zentrale Eckpfeiler eines guten Integrationskonzepts sein muss und insbesondere für Flüchtlingskinder den zentralen Weg für eine bessere Zukunft darstellt. Der Entwicklungsplan Migration und Bildung ist daher ein wichtiges Instrument in der Umsetzung der Ziele des Entwicklungsplans Partizipation und Integration, da nur die Sprache zu einer gelungenen Integration führen kann, auf deren Grundlage Partizipation erst möglich wird.
Aufgrund der Tatsache, dass junge Erwachsene mit Migrationshintergrund derzeit tendenziell eher niedrigere Schulabschlüsse erreichen, muss es auch der zukünftigen Bildungsdeputation ein zentrales Anliegen sein, zum Beispiel durch die Weiterführung des Unterausschusses „Migration und Bildung“, bereits getroffene Maßnahmen kritisch zu reflektieren und weitere Maßnahmen zu beschließen, um diesen Trend umzukehren und auch den Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in gymnasialen Oberstufen zu erhöhen. Für mich ist dabei ein zentraler Baustein die Mehrsprachigkeit der Schülerinnen und Schüler, und zwar, sie erstens als Kompetenz und Stärke zu verstehen, und zweitens diese durch ein entsprechendes Kursangebot und durch Sprachberater an den allgemeinbildenden Schulen zu fördern und in dieser Kompetenz zu bestärken.
Sowohl die sprachliche als auch die kulturelle Vielfalt muss endlich als Chance begriffen werden, um dadurch Benachteiligungen aufgrund eines Migrationshintergrunds in Schule, Ausbildung, Studium oder im Berufsleben zu beseitigen. Dazu zählt nicht zuletzt die interkulturelle Qualifizierung des Personals, der Anstieg von pädagogischen Fachkräften mit Migrationshintergrund sowie eine profilgerechte und vielseitige Berufsorientierung inklusive einer Jugendberufsagentur, die Klischees, Stereotypen sowie eine geschlechtertypische Berufswahl nachhaltig aufbricht. Dafür wollen wir uns nicht nur heute, sondern vor allem auch in der nächsten Legislaturperiode weiter einsetzen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit ist absolut bewusst, dass Gender-Mainstreaming kein Begriff ist, mit dem man Menschen für eine engagierte und mutige Frauenpolitik begeistern kann. Dementsprechend ist mir auch bewusst, dass die Debatte des Vierten Fortschrittsberichts zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der bremischen Verwaltung auf den ersten Blick eher ein Anreiz zum Kaffeetrinken im Festsaal als auf ein gespanntes Zuhören im Plenarsaal aussendet. Aber wir haben Glück: Die Debatte ist direkt nach der Mittagspause, Sie sind alle fit.
Ich möchte Ihnen dennoch zusichern, dass dieses Thema auf den zweiten Blick alles andere als tröge ist und zum Teil immer noch inakzeptable Defizite innerhalb der bremischen Verwaltung aufweist, wenn es um das Thema der Geschlechterperspektive geht.
Aus diesem Grund haben wir uns als Gleichstellungsausschuss auf Vorschlag der CDU-Fraktion im Jahr 2014 dazu entschlossen, alle Ressorts – mit Ausnahme des Sozial- und Umweltressorts – zur Anhörung einzuladen, um uns die derzeitige Situation in den Ressorts und bisher geplante Maßnahmen zum Defizitabbau hinsichtlich des Gender-Mainstreamings darlegen zu lassen.
Dabei ist der Begriff „Gender-Mainstreaming“ keinesfalls mit dem Landesgleichstellungsgesetz gleichzusetzen – das wurde bereits erwähnt –, sondern soll jegliches politisches Handeln vor dem Hintergrund der Geschlechtergerechtigkeit zu reflektieren. Allein diese Unterscheidung ist – das haben wir bereits gehört – nicht in allen Ressorts gleichermaßen bekannt.
Die Bedeutung dieses Prinzips tritt exemplarisch bei der Erstellung der Deputationen und Ausschussvorlagen hervor, wenn die sogenannte Gender-Prüfung kurz vor dem Beschlussvorschlag der Vorlage thematisiert wird bzw. thematisiert werden sollte. Bisher wurde dieser Abschnitt zu 99,9 % mit dem Satz „Diese Vorlage hat keine genderrelevanten Auswirkungen“ versehen, bis wir letztes Jahr als Gleichstellungsausschuss angefangen haben, die Ressorts zu ihrem Umgang der Geschlechterprüfung in den Vorlagen anzuhören oder in entsprechenden Sitzungen stichprobenartig nachzufragen, ob dies denn wirklich geprüft worden sei.
Dazu hatte ich beispielsweise eine schöne Situation in der Kulturdeputation. Dabei kam schnell heraus, dass in den Ressorts und Abteilungen oft keinerlei Prüfung der Vorlage bezüglich ihrer Auswirkungen auf Männer und Frauen vorgenommen wurde und dass das Prinzip des Gender-Mainstreamings, also das Prinzip der Reflexion des politischen Handelns hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der Verwaltung und der Ressorts nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Somit besteht ein Nachsteuerungsbedarf bei der Qualifizierung von Beschäftigten. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Tatsache, dass die Relevanz und die Wirksamkeit des Gender-Mainstreaming-Prinzips bereits zu Beginn eines Prozesses und nicht erst am Ende – also nicht erst, wenn ich vor dem PC im Verwaltungsgebäude sitze und die Deputationsvorlage verfasse – beachtet wird.
Darüber hinaus steckt das Gender-Budgeting in vielen Ressorts noch in den Kinderschuhen, und die Implementierung des Gender-Mainstreaming-Prinzips in den bremischen Beteiligungsgesellschaften und bei der Vergabe von Gutachten und Aufträgen bleibt bisher nahezu aus.
Spätestens angesichts dieser Versäumnisse sollte auch dem letzten Parlamentarier deutlich werden, warum wir einen solchen Bericht und die damit verbundene Auseinandersetzung brauchen. Wenn man sich darüber hinaus vor Augen führt, dass diese Debatte seit über zehn Jahren regelmäßig geführt wird, wirkt der bisher erreichte Fortschritt noch geringer als ohnehin schon.
Ehrlicherweise beschleicht einen dabei das Gefühl, dass dieses Thema in der bremischen Verwaltung viel zu wenig Bedeutung erfährt, weshalb ich es persönlich für sinnvoll halten würde, in kürzeren Abständen – zumindest nicht erst nach fünf Jahren, also einem halben Jahrzehnt – über einen solchen Bericht zu sprechen und diese Thematik im Gleichstellungsausschuss zu thematisieren. Das ist wichtig, um den Finger einfach stärker auf die Wunde zu legen und dem Thema mehr Nachdruck verleihen zu können.
Wenn sich der Senat Geschlechtergerechtigkeit seit über zehn Jahren auf die Fahne schreibt, kann es nicht sein, dass dieses Prinzip maximal von einer oder zwei Institutionen – natürlich primär von der ZGF – gelebt und gefördert wird. Wenn wir es schon selbst nicht flächendeckend schaffen, das Prinzip umzusetzen, kann man es auch schwer von externen Institutionen oder gar von Unternehmen verlangen. Hierbei muss man mit gutem Beispiel vorangehen, wenn man schon solche Forderungen erhebt.
In der aktuellen Überprüfungsphase können wir somit aufgrund der ungleichmäßigen Entwicklung innerhalb der Ressorts und aufgrund der überwiegenden Nichterfüllung der eigenen Handlungsvorgaben mit dem aktuellen Umsetzungsstand innerhalb der bremischen Verwaltung alles andere als zufrieden sein. Selbst die Handlungsempfehlung aus dem dritten Bericht wurden nur teilweise bis zum vierten Bericht umgesetzt, vielleicht auch deshalb, weil der Druck unsererseits noch nicht groß genug ist.
Letztendlich müssen wir als Parlament und vor allem als Parlamentsausschuss weiter an dem Thema dran bleiben, so dass man am besten irgendwann gar keine Gender-Mainstreaming-Berichte und Handlungsempfehlungen mehr braucht. Wenn es in diesem Tempo jedoch so weiterläuft wie bisher, dann müssen wir wohl noch ein paar Legislaturperioden darauf warten, bis wir hier nichts mehr zu kritisieren oder zu debattieren haben.
Von daher werden wir weiterhin kritisch nachhaken, bis auch die letzte Handlungsempfehlung umgesetzt ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Während meiner vergleichsweise noch relativ jungen Funktion als frauenpolitische Sprecherin habe ich es im politischen und gesellschaftlichen Bereich leider schon oft wahrnehmen müssen, dass man den Bereich der
Frauenpolitik als etwas Langweiliges, gern auch als Gedöns bezeichnet, als etwas Überflüssiges wahrnimmt. Nicht nur, wenn man sich den aktuellen Tätigkeitsbericht der ZGF anschaut, sondern auch mit jeder frauenpolitischen Debatte, die wir hier beispielsweise schon geführt haben, mit jedem Besuch von frauenpolitischen Institutionen und mit jedem Gespräch zu den Problemen von jungen oder älteren Frauen und mit diesen, wird einem die Vielfältigkeit, die Themenbreite, aber auch die Wichtigkeit dieses Politikfeldes bewusst.
Bereits bei der Durchsicht des Inhaltsverzeichnisses, das reicht schon, fällt es einem nicht schwer festzustellen, mit welch mannigfaltigem Querschnittsbereich wir es im Fall der Frauenpolitik zu tun haben. Umso anspruchsvoller gestaltet sich dadurch die Tätigkeit der ZGF, sodass ich mich natürlich auch im Namen der CDU-Fraktion bei Ihnen, Frau Hauffe, und bei all denjenigen Frauen, die als Mitarbeiterinnen oder als Mitglieder der verschiedenen Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften oder als Teilnehmerin an einer der zahlreichen Veranstaltung und Projekte zur erfolgreichen Arbeit der ZGF beigetragen haben, für die geleistete Arbeit bedanken möchte.
Das soll jedoch nicht heißen, dass ich mich für die CDU-Fraktion nahtlos hundertprozentig – wie meine Vorrednerinnen – an alle Äußerungen der ZGF anschließen kann. Das ist, denke ich, auch ganz normal, aber ich möchte zunächst kurz auf die vielen Bereiche eingehen, in denen wir inhaltlich übereinstimmen. Das sind beispielsweise die Bereiche der Bildungspolitik, Ausbildung, Wirtschaft und Arbeit, auch der Bereich Gesundheit, zum Beispiel hinsichtlich der finanziellen Situation der Hebammen im Land Bremen, sowie der Bereich Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Das wurde auch schon des Öfteren erwähnt.
Vor allem in dem Bereich der Berufsorientierung werden besonders die gleichstellungspolitischen Strukturprobleme, wie sie auch Frau Böschen schon erläutert hat, deutlich. Zu sehr ist die Berufsorientierung von jungen Männern und jungen Frauen heutzutage noch durch gesellschaftlich verankerte Rollenklischees geprägt. Umso wichtiger ist es, endlich ein profilgerechtes und flächendeckendes Konzept anstelle eines individuellen Flickenteppichs der Berufsorientierung an Bremer Schulen einzuführen, um auf diese Weise unter anderem frühzeitig die vorhandenen Rollenbilder aufzubrechen und junge Männer und Frauen über vermeintlich geschlechtertypische Berufe aufzuklären. Diesbezüglich organisiert und unterstützt die ZGF viele Projekte, die bei dieser Problematik ansetzen.
Ein daran anschließendes Thema geht in den Bereich Wirtschaft und Arbeit über. Die Erwerbstätigkeit von Frauen in Bremen liegt bei gerade einmal 63 Prozent, davon sind nur 46 Prozent sozialversiche
rungspflichtige Arbeitsplätze. Frau Hauffe hat schon einige Zahlen genannt. Leider ist Bremen auch bei der Arbeitslosenquote von Frauen mit über 10 Prozent Schlusslicht. Mit durchschnittlich 25 Prozent haben wir eine der höchsten Entgeltlücken zwischen Frauen und Männern und mit über 90 Prozent ein fast flächendeckenden Anteil an Frauen im Bereich der arbeitslosen Alleinerziehenden.
Einige der hier dargestellten Probleme, wie beispielweise die Gender Pay Gap, sind dabei oftmals auf strukturelle Diskriminierung und eine beispielsweise einhergehende rollentypische Berufswahl oder Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zurückzuführen. Die Armut im Alter, die überdurchschnittlich Frauen betrifft, aber auch eine lebenslange Armutssituation, die fast immer auch Kinderarmut bedeutet, sind die harten Folgen dieser Zahlen. Das ist gesellschaftlich wie politisch inakzeptabel und muss vom Senat, wie wir auch gestern in der Armutsdebatte gefordert haben, endlich als Handlungsauftrag angenommen werden.
Gleiches gilt für den Bereich häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sowohl der Arbeitskreis Gewalt gegen Frauen als auch die Arbeitsgruppe häusliche Beziehungsgefahr, deren Bericht ja wohl heute nicht mehr, aber in der nächsten Bürgerschaftssitzung debattiert wird, leisten wertvolle Arbeit, um diesem Problem zu begegnen. Genauso wichtig ist die kontinuierliche, finanziell angemessene Unterstützung der engagierten Beratungsstellen wie Neue Wege, den Frauennotruf, Schattenriss oder andere.
Inhaltlich schwierig – und das wissen Sie, das ist kein Geheimnis – ist für uns jedoch beispielsweise die Forderung nach der Abschaffung der Rezeptpflicht für die Pille danach, auch wenn, das wissen wir, in der EU und jetzt auch von der CDU auf Bundesebene alle Zeichen auf deren Freigabe stehen. Dennoch finde ich diesen Schritt sehr schwierig. Ich kenne persönlich Beispiele von Frauen, bei denen das nicht ohne Komplikationen gelaufen ist. Viele Frauenärzte befürworten das auch nicht und ich finde es schwierig, wenn man sich dem nur aufgrund von Gruppenzwang anschließt! Für mich muss es noch lange nicht heißen, dass dies eine gesundheitspolitisch verantwortungsvolle Maßnahme ist.
Eine weitere Forderung ist die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln inklusive Hormonpräparaten an bedürftige Frauen. Ich möchte nicht sagen, dass das nicht wünschenswert ist, ich sage einmal, es gibt in unserer Fraktion ambivalente Meinungen dazu. Natürlich kann man es sich politisch wünschen, aber in einem Haushaltsnotlageland wie Bremen ist das einfach eine Luxusforderung, und wir können es uns, denke ich, momentan nicht leisten, Hunderttausende Euro dafür auszugeben, die in Bremen an anderen lebensnotwendigen Stellen fehlen, so wün
schenswert es vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch ist.
Insgesamt geht es hier aber jetzt nicht konkret um politische Forderungen, sondern um die Würdigung der Arbeit der ZGF, und ich denke, wir sind uns alle einig, dass die ZGF ein unerlässlicher Partner für den Gleichstellungsausschuss und auch für unser Parlament ist. Deshalb schließen wir uns natürlich gern den Äußerungen des Gleichstellungsausschusses an. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Noch einmal vorweg an Herrn Tuncel gerichtet: Ich habe nie von Sieg gesprochen, in allererster Linie kann man das vielleicht als Niederlage der rot-grünen Koalition bezeichnen.
Ich habe lediglich davon gesprochen, dass wir von Anfang an recht hatten. Das ist ein erheblicher Unterschied. Ob Sie das als Sieg verstehen oder nicht, sei Ihnen überlassen.
Das Homogenitätsgebot des Artikels 28 Absatz 1 gebietet nämlich auch am 19. November 2014 wie bereits vor zweieinhalb Jahren und wie bereits letztes Jahr, als wir hier in der Bürgerschaft und im Ausschuss die Debatte um die Ausweitung des Wahlrechts geführt haben – also zu jeder Zeit –, die verfassungskonforme Ausgestaltung der demokratischen Ordnung der Länder. Darunter fällt im Besonderen der Grundsatz, dass das Volk auf Länderebene angemessen vertreten sein muss, sodass sich der Volksbegriff in Bremen nicht vom Volksbegriff im Bund unterscheidet, geschweige denn unterscheiden darf.
Mit diesem unumstößlichen Prinzip ist unweigerlich die Ausgestaltung des Wahlrechts verbunden; vor allem ist sie an dieses Prinzip gebunden. Nicht nur aus dem jüngsten Urteil des Staatsgerichtshofs lernen wir, dass die Ausgestaltungsfreiheit des Wahlrechts durch den Landesgesetzgeber in fundamentalen Angelegenheiten schnell an ihre verfassungsrechtlichen Grenzen stößt, etwa dann, wenn sich der Landesgesetzgeber davon abkehrt, den Volksbegriff des Grundgesetzes, wie er in Artikel 116 Absatz 1 niedergelegt ist, an die Staatsangehörigkeit zu knüpfen und somit die Konzeption der deutschen Verfassung generell infrage stellt.
Das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland sind gemäß Grundgesetz, laut Bundesverfassungsgericht und nach Auffassung des Staatsgerichtshofs weiterhin alle deutschen Staatsbürger und die ihnen durch Artikel 116 gleichgestellten Personen. Somit ist die Staatsangehörigkeit die rechtliche Voraussetzung für alle staatsbürgerlichen Pflichten und vor allem für die damit verbundenen staatsbürgerlichen Rechte, durch deren Ausübung die Staatsgewalt in unserer Demokratie ihre Legitimation erfährt. Gemäß
der aktuellen Rechtsprechung ist also die Eigenschaft als Deutscher nach der Konzeption des Grundgesetzes der Anknüpfungspunkt für die Zugehörigkeit zum Volk als Träger der Staatsgewalt, sodass dieses rechtliche Kriterium für das Wahlrecht vorausgesetzt sein muss.
Vor dem Hintergrund, dass Sie die Diskussion erheblich politisieren und politisch aufladen, bin ich dem Staatsgerichtshof sehr dankbar, dass er in seiner Urteilsbegründung zur Überprüfung des Gesetzes zur Wahlrechtsausweitung explizit betont, dass die Staatsangehörigkeit kein wertendes oder gar ideologisches, sondern lediglich ein formales Kriterium darstellt.
Auf Bundes- und Landesebene kann die Staatsgewalt gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz also nur von denjenigen getragen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 oder – auf kommunalem Gebiet – Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU sind.
Die Unionsbürgerschaft ist, wie gesagt, ein herausragendes Recht, das man auch nur durch eine Staatsangehörigkeit verliehen bekommt und das Drittstaatler nicht haben.
Hoffentlich muss ich Ihnen das nicht noch erklären. Ich gehe davon aus, dass Sie wenigstens das wissen.
Dadurch wird die Einheitlichkeit der demokratischen Legitimationsgrundlage im Staatsaufbau sichergestellt, sodass es den Landesgesetzgebern aufgrund der Bestimmung des Artikels 28 nicht möglich ist, eine neue Legitimationsgrundlage im Staatsaufbau der Länder und der ihnen untergliederten Gemeinden zu konstruieren
und somit Regelungen gegen geltendes Verfassungsrecht zu erlassen. Das wurde Ihnen ja vom Staatsgerichtshof „glorreich“ bestätigt.
Deshalb haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch jüngst der Staatsgerichtshof zum wiederholten Mal die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers im Hinblick auf die Änderungsbefugnis über die verfassungsrechtliche Beschränkung des Kreises der Wahlberechtigung verneint und die Ausdehnung des Wahlrechts durch den Landesgesetzgeber in dieser Form kategorisch ausgeschlossen.
Ganz bewusst haben Sie sich als Regierungskoalition dennoch dazu entschlossen, mit Ihrem Gesetz zur Ausweitung des Wahlrechts die eingangs betonte verfassungsrechtliche Grenze mehr als offensichtlich zu überschreiten. Umso deutlicher wurden Sie nicht nur von der CDU-Fraktion, sondern vor allem vom Staatsgerichtshof Anfang des Jahres in Ihre verfassungsrechtlichen Schranken verwiesen.
Man könnte meinen, dass Sie nach dem ergangenen Urteil des Staatsgerichtshofs, das man ohne Zweifel als klare Niederlage Ihrer rot-grünen, realitätsfernen Wahlrechts- und Integrationspolitik begreifen kann, eines Besseren belehrt worden sind. Wenn man sich jedoch Ihren abschließenden Antrag zur Ausweitung des Wahlrechts heute anschaut, muss man traurig feststellen, dass Sie durch das ergangene Urteil unseres höchsten bremischen Gerichts rein gar nichts dazugelernt haben!
Mit Ihrem Antrag wirken Sie fast wie ein verzweifeltes, bockiges Kind, das, obwohl es absolut im Unrecht ist, noch irgendwie versucht, sich gegen die Eltern aufzulehnen.
So, wie Ihre Antragspunkte gefasst sind, verstoßen Sie nämlich weiterhin und aus den Gründen, die ich schon gefühlte hundertmal von diesem Pult aus erklärt habe, gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze. Sie wollen einfach nicht akzeptieren, dass die deutsche Staatsangehörigkeit zwangsweise an den Volksbegriff unserer Verfassung und somit an das Wahlrecht gebunden ist.
Zwangsweise!
Ich lese das Urteil überhaupt nicht vor. Das brauche ich gar nicht. Ich habe es auch so verstanden. Danke, Herr Tschöpe!
Als wäre in den letzten Jahren nichts geschehen, fordern Sie wieder pauschal, Initiativen zur Ausweitung des Wahlrechts auf Bundesebene zu unterstützen und zu ergreifen, obwohl Sie wissen, wie heikel die konkrete Forderung sein kann, das Staatsangehörigkeitsrecht abzuschaffen und einen neuen Volksbegriff in das Grundgesetz einzuführen. Dessen sind Sie sich durchaus bewusst.
Das wäre nämlich der einzige mögliche Weg, Ihre Politik verfassungskonform werden zu lassen, doch selbst dieser Schritt ist verfassungsrechtlich höchst umstritten und nicht erfolgversprechend.
Wenn Sie bei der mündlichen Verhandlung Anfang des Jahres zugehört haben, dann wissen Sie, dass der Staatsgerichtshof ausdrücklich gesagt hat, dass selbst bei diesem Weg nicht sichergestellt ist, dass man eine verfassungskonforme Lösung findet. Der besondere Schutz der Grundsätze unseres demokratischen Rechtsstaats, wie sie in Artikel 1 und 20 Grundgesetz und maßgeblich durch die sogenannte Ewigkeitsgarantie, die sich aus Art. 79 ableitet, festgeschrieben sind, würde die Abschaffung der Staatsangehörigkeit und die Einführung eines neuen Volksbegriffs extrem schwierig, fast unmöglich machen. Da Sie sich über die Konsequenzen einer solchen Forderung im Klaren sind, bleiben Sie nicht nur einfach bei Ihrer ebenso verfassungswidrigen Pauschalität, sondern scheuen auch weiterhin den logischen Weg über den Bundesrat – diesen Weg wollen Sie mit Ihrem Antrag wieder nicht beschreiten – oder die eigenen Bundesparteien. – Zumindest ist das aus Ihrem Antrag nicht ersichtlich. – Warum tun Sie das? Weil Sie wissen, dass Sie von Anfang an auf einem sterbenden Gaul geritten sind und
diesen, um wenigstens etwas Glaubwürdigkeit zu bewahren, mit Ihrem scheinheiligen Antrag nun bis zum bitteren Ende totreiten wollen!
Ihre Inkonsequenz, die sich wie ein roter Faden durch den gesamten Prozess gezogen hat, zeigt sich somit nicht nur in der Vermeidung des politischen Weges zur Umsetzung Ihres Vorhabens, sie zeigt sich auch in der fehlenden Courage, ein generelles Wahlrecht für alle ohne nationale Koppelung einzuführen, wie das beispielsweise von der LINKEN gefordert wird.
Natürlich ist auch dies verfassungswidrig. Anderes sage ich ja nicht. Aber immerhin ist es konsequent und nicht in einem höheren Maß verfassungswidrig als das, was Sie gefordert haben.
Dies alles zeigt, dass Sie von Anfang an genau wussten, wie unrealistisch eine derartige Ausgestaltung des Wahlrechts sein würde. Diese Debatte haben Sie meiner Meinung nach nur geführt, um sich als Anwälte der vermeintlich Stimmlosen in diesem Land aufzuspielen und nun sagen zu können: Wir haben alles für euch versucht, aber der böse Staatsgerichtshof, die böse deutsche Verfassung lassen uns nicht weiterkommen,
und die böse CDU nimmt euer Anliegen sowieso nicht ernst. Das tun Sie hier und heute. Sie geben uns die Schuld, weil Sie das Urteil des Staatsgerichtshofs nicht akzeptieren wollen.
Das passt natürlich angesichts des beginnenden Wahlkampfs sehr gut in Ihr Konzept. Das verstehe ich, wirklich ehrenvoll ist die ganze Sache jedoch nicht. Abgesehen davon, will ich gar nicht darüber nachdenken, welche Themen man in dieser Legislatur sonst noch in einem außerordentlichen Ausschuss hätte anpacken können.
Aber, Herr Dr. Güldner, zum Glück haben Sie mit uns eine starke Opposition, die Ihnen wie für den Bereich der Armutsbekämpfung gern aufzeigt, für welche Themen wir im Land Bremen dringend außerordentliche Ausschüsse brauchen. Für diese Themen hätten Sie von Anfang an mehr Zeit und Gehirnschmalz aufwenden müssen!
Weiterhin wollen Sie mit Ihrem Antrag bei den Betroffenen falsche Hoffnungen bestärken – das haben Sie selbst eingestanden – und führen diese Debatte als eine integrationspolitische Debatte fort. Diese Debatte ist jedoch keine integrationspolitische, sondern schlichtweg eine verfassungsrechtliche Angelegenheit. Auch das Wahlrecht kann und darf nicht zu einem integrationspolitischen Instrument degradiert werden, zumal dies vor dem gegebenen Hintergrund ohnehin völlig abwegig erscheint.
Es ist daher völlig falsch, die Ausweitung des Wahlrechts integrationspolitisch zu diskutieren, da die integrationspolitische Zielvorstellung Ihres Antrags schlicht und ergreifend verfassungswidrig und unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz ist.
Deshalb möchte ich Sie eindringlich warnen –, vielleicht hören Sie mir jetzt auch einmal alle zu, dann hören Sie das auch wenigstens! –, je ignoranter Sie mit dieser durch den Staatsgerichtshof bestätigten Sachlage umgehen, desto respektloser behandeln Sie unsere verfassungsrechtlichen Grundsätze und somit die Deutsche Verfassung insgesamt.
Die einzige Möglichkeit, das Wahlrecht ausüben zu dürfen, ist und bleibt momentan die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Lage stellt die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit mit der Folge der Erlangung aller politischen Pflichten und Teilhaberechte für die CDU-Fraktion den bevorzugten und den besten Weg einer gelungenen Integration dar. Deshalb ist es sinnvoll, den Erlangungsprozess der Staatsangehörigkeit so auszugestalten und gegebenenfalls so zu reformieren, dass er für die hier lebenden nicht deutschen Unionsbürger und Drittstaatler so bürokratisch wie nötig, aber so attraktiv und unbürokratisch wie möglich ist.
Letztendlich können wir als CDU-Fraktion zum dritten Mal nichts anderes feststellen, als dass sowohl Ihr Anliegen als auch Ihr Antrag inhaltlich ins Leere laufen und mehr als am Ziel vorbeischießen, da die Ausweitung des Wahlrechts selbst auf Bundesebene mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken verbunden ist, und wir nicht das Wahlrecht, sondern die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit als Ziel eines gelungenen Integrationsprozesses sehen, zu der das Wahlrecht einen wichtigen und positiven Anreiz geben soll. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie muss sich ein Mensch fühlen, der sein Leben lang wegen seiner sexuellen Identität stigmatisiert, ausgegrenzt, kriminalisiert, ja sogar deswegen verurteilt worden ist? Viele von uns können sich kaum vorstellen, wie schrecklich es sich anfühlen muss, vom Staat und von der Gesellschaft dafür bestraft zu werden, dass man einen gleichgeschlechtlichen Menschen liebt.
Vor dem Hintergrund des Diskriminierungsverbots des Grundgesetzes treten wir mit Vehemenz gegen jegliche Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung homosexueller Menschen und für ihre Gleichstellung in der Gesellschaft ein!
Nicht umsonst wurde der berüchtigte Paragraf 175 StGB Ende der Sechzigerjahre entschärft und Mitte der Neunzigerjahre endlich abgeschafft. Nicht umsonst hat der Bundestag im Jahr 2000 durch eine Resolution sein tiefes Bedauern über die Verfolgung von
Homosexuellen in beiden deutschen Staaten ausgedrückt. Nicht umsonst wurden zwei Jahre später die nationalsozialistischen Unrechtsurteile in dieser Frage aufgehoben und den vor dem Jahr 1945 verurteilten Männern ein Zugang auf Entschädigung für das erlittene Unrecht eingeräumt.
Im Gegensatz zu den Urteilen nach dem Jahr 1945 sind diese Urteile in einer totalitären Diktatur entstanden. Dieser historische und eben auch systemische Unterschied ermöglichte es dem Bundestag, die Aufhebung der Urteile vor dem Jahr 1945 zu erreichen. Bezüglich der Urteile nach dem Jahr 1945 sehen wir jedoch der Problematik entgegen, dass diese im Rahmen unseres heutigen Rechtsstaats gefällt worden sind. Mit dieser Tatsache sind seitens der CDU verfassungsrechtliche Bedenken verbunden, die Herr Tschöpe zum Teil auch schon angemerkt hat.
Zum einen steht der Aufhebung der Urteile nach dem Jahr 1945 das Gewaltenteilungsprinzip unserer Verfassung und die damit verbundene Unabhängigkeit der Judikative entgegen, die unabdingbar zum selbigen Rechtsstaat gehört. Zum anderen macht das rechtsstaatliche Prinzip der Rechtssicherheit die rückwirkende Aufhebung von Urteilen, die innerhalb des deutschen Rechtstaats – also nach dem Jahr 1945 – gefällt worden sind, nahezu unmöglich.
Recht ist an dieser Stelle leider nicht mit Gerechtigkeit gleichzusetzen. Die Abschaffung eines Tatbestandes würde unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes dazu führen, dass auch andere Urteile entsprechend zu behandeln sind. Damit wird die Frage aufgeworfen, wie Verurteilte anderer früherer Tatbestände beziehungsweise früherer Straftaten mit einem anderen Strafrahmen nach einer solchen Aufhebung behandelt werden müssten. Wie geht man dementsprechend in Zukunft mit anderen gestrichenen Straftatbeständen um? Entsteht aus der Aufhebung einer bestimmten Urteilsgruppe somit ein automatischer Anspruch anderer Urteilsgruppen, ebenso behandelt zu werden?
Insbesondere aus diesen verfassungsrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, dem Antrag der Regierungskoalition in dieser Form zuzustimmen, zumal wir die Kompetenz, endgültig über diese Frage zu entscheiden, eben beim Bundestag verortet sehen.
Die Regierungskoalition weist in ihrem Antrag darauf hin, dass die Reaktion der Bundesregierung auf den Bundesratsbeschluss und die damit verbundene Prüfung zur Aufhebung der Urteile noch aussteht. Wir als Teil des Bremer Parlaments wollen uns aufgrund der vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht anmaßen, diese Prüfung vorwegzunehmen. Wir sehen die Bundesregierung nicht nur in der Verantwortung, auf den Bundesratsbeschluss zu reagieren, das ist völlig richtig, wir wollen die Kompetenz der Prüfung beziehungsweise die endgültige Einschätzung über die verfassungsrechtliche Lage auch auf Bundesebene belassen, anstatt diese hier in Bremen vorzunehmen.
Dennoch erkennen wir, und das ist hier zweifelsohne der Fall, die Notwendigkeit des politischen Handelns hinsichtlich der Antragsthematik an und sind auch froh darüber, dass dieses Thema hier in der Bürgerschaft debattiert wird, sodass wir uns dazu entschlossen haben, einen eigenen Antrag einzubringen. Die CDU-Fraktion sieht es ebenso als geboten an, sich als Parlament bei den aufgrund von Paragraf 175 StGB verurteilen Menschen für das erlittene Unrecht zu entschuldigen und sein Bedauern für die Verfolgung von Homosexuellen bis zum Ende Sechzigerjahre durch die Aufrechterhaltung der nationalsozialistischen Fassung von Paragraf 175 StGB auszudrücken.
Zudem möchten wir betonen, dass wir sämtliche Initiativen – in der Hinsicht schließen wir uns ebenso dem Antragstext der Regierungskoalition an – zur historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen und des späteren Umgangs mit den Opfern begrüßen. Dadurch erreichen wir vor allem eine symbolische Rehabilitierung der Betroffenen, die das wichtigste Ziel der Politik und Gesellschaft sein muss.
Anstelle der für uns problematischen formalen oder juristischen Rehabilitierung der betroffenen Homosexuellen fordern wir hingegen das Recht auf Entschädigung in Form eines Entschädigungsfonds für die Opfer, der beispielsweise mit bundesstaatlichen Mitteln bei der Magnus-Hirschfeld-Stiftung, die sich auch sehr diesem Thema widmet, angesiedelt werden könnte.
Auch wenn Beträge die seelischen Verletzungen selbstverständlich nicht heilen können, kann dadurch neben der symbolischen Rehabilitierung ein weiteres wichtiges Zeichen, ähnlich wie bei den ehemaligen Heimkindern, gesetzt werden. Somit stellt in unseren Augen die Einführung eines Entschädigungsfonds abschließend ein geeignetes Mittel dar, das problemlos auf Landesebene beschlossen werden kann, und deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag heute zuzustimmen, um gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen die ehemalige Verfolgung von Homosexuellen in Deutschland und die heutige Verfolgung von Homosexuellen in anderen Ländern der Welt zu setzen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Bremer Vereinbarungen sind mittlerweile ein wichtiger und nicht wegzudenkender Teil der Bremer Ausbildungspolitik geworden und tragen erheblich dazu bei, Fachkräfte für die Zukunft, Auszubildende und ihren Bestand für Bremen sicherzustellen.
Mittlerweile beteiligen sich 28 Partner an den Programmen zur Ausbildungs- und Fachkräftesicherung, darunter Unternehmensverbände, Kammern und die betreffenden Ressorts. Selbstverständlich begrüßen wir den Abschluss der aktuellen Vereinbarung für die nächsten drei Jahre sowie die Tatsache, dass sich für eine Verringerung der Vereinbarung bei gleichzeitiger inhaltlicher Vertiefung und Konkretisierung dieser seitens der Partner entschieden wurde.
Wichtigstes Ziel der Bremer Vereinbarung muss vorrangig sein, zusätzliche Ausbildungsplätze zu generieren, die Qualität der Ausbildung zu verbessern, Ausbildungsabbrüche zu verhindern sowie die Notwendigkeit eines Übergangssystem, soweit es geht, abzuschaffen.
Trotzdem halten wir es für wichtig, den Fokus nicht nur auf die Erreichung dieser allgemeinen Ziele zu richten, sondern auch die Einheiten der entsprechenden Zielgruppen zu thematisieren und diese vor allen Dingen zu differenzieren. Im Gleichstellungsausschuss haben wir bereits im März dieses Jahres ausführlich die Bilanz der Partner hinsichtlich der vorherigen Bremer Vereinbarung diskutiert. Das ist ja auch schon angeklungen. Dabei haben wir anhand der uns zur Verfügung stehenden Zahlen und der Diskussion mit den Ressorts erfahren müssen, dass der Fokus der Bremer Vereinbarung bisher zu wenig auf geschlechterspezifische Aspekte gerichtet worden ist.
Umso wichtiger ist es deshalb, die Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau als weiteren Partner in die nächste „Bremer Vereinbarung“ einzubeziehen, um im nächsten Beratungsprozess frühzeitig auf relevante und geschlechterspezifische Aspekte aufmerksam zu machen.
Im Vergleich zu den Quoten von Studierenden gibt es in der dualen Ausbildung überwiegend Männer, das Gegenteil gilt für schulische Ausbildungswege, das haben wir auch schon mehrfach gehört. Eine Ursache für diese Beobachtung ist die Tatsache, dass seitens der jungen Auszubildenden immer noch eine relativ geschlechtertypische Berufswahl erfolgt. Generell müssen wir uns als Gesellschaft und Politik an dieser Stelle fragen, wie und in welchen Bereichen diese geschlechtertypische Berufswahl aufgebrochen und beeinflusst werden kann.
Es ist keine überraschende Erkenntnis, dass nämlich genau diese geschlechtertypische Berufswahl oder dieses Schubladendenken von jungen Frauen bezüglich ihrer Ausbildungswahl im Laufe des Erwerbslebens negative Konsequenzen wie etwa Einkommensnachteile – über Gender Pay Gap haben wir auch schon oft gesprochen – oder auch Armut im Alter, wenn sich dies mit kurz- oder langfristigen Kinderbetreuungszeiten koppelt, mit sich bringen kann. Die dauerhafte Einrichtung einer Jugendberufsagentur – das wurde auch gerade gesagt, dafür bin ich auch sehr dankbar – ist auch ein wichtiger Schritt in die Richtung, um diesem Problem entgegenzutreten.
Trotzdem darf man jedoch nicht solche Frauen aus den Augen verlieren, die sich bereits für eine fachschulische Berufsausbildung entschieden haben. Diesbezüglich zeigt die Bilanz der Partner eindeutig Handlungsbedarf sowie die Ausbaufähigkeit der „Bremer Vereinbarung“, der geschlechtsspezifischen Ausbildungsrealität besser entsprechen zu können. Primäres Ziel muss aber sein, die geschlechtertypische Berufswahl aufzubrechen und junge Frauen in technischen und handwerklichen Ausbildungsberufen so zu unterstützen, dass mehr Frauen diesen Weg gehen wollen und ihn dann auch mit Erfolg abschließen.
Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass wir das Potenzial der geschlechtergerechten Fortentwicklung der „Bremer Vereinbarung“ heute in der Bürgerschaft thematisieren, auch wenn wir dies natürlich auch schon im Gleichstellungsausschuss getan und eine gemeinsame Presseerklärung dazu herausgegeben haben. Deswegen halten wir den Antrag für sinnvoll, und wir als CDU-Fraktion stimmen ihm gern zu. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsi
dent, sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche, mich so kurz wie möglich zu fassen.
Das Thema Frauen und Führungspositionen ist ein
Dauerbrenner im politischen Alltagsgeschäft, und ge rade durch eine Veröffentlichung einer umfänglichen Untersuchung des Vereins Frauen in die Aufsichtsräte wurde zu Recht ein neues Feuer entfacht. Anfang des Monats ist sie herausgekommen, und seitdem erleben wir wirklich wieder einen Aufschwung auch in den Medien zu dieser Thematik.
Erstmals wurde hier ein sogenannter Public Wo
men-on-Board-Index entwickelt zur Ermittlung des Frauenanteils in Leitungsgremien öffentlicher Un ternehmen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebe ne. Damit wird zum einen Transparenz geschaffen bezüglich der Besetzung in den jeweiligen Ebenen, zum anderen wird aber auch der Druck auf die Ent scheidungsträger aller Ebenen, den Frauenanteil zu erhöhen, massiv erhöht.
Das Ergebnis überrascht wie so oft wenig und ist
mehr als ernüchternd: 225 öffentliche Unternehmen wurden untersucht, davon 10 Unternehmen jeweils in den Stadtstaaten, also auch 10 Bremer Unternehmen, und insgesamt liegt die Frauenquote hier bei mageren 25,1 Prozent. Wenn man nur die TopmanagementGremien anschaut, sind es sogar nur 19,6 Prozent, und wenn man nur die Bundesebene betrachtet, ist die Zahl sogar noch ein bisschen niedriger. Insgesamt kommen auf 2 243 Aufsichtsratsmitglieder lediglich 564 Frauen, das ist kein Geheimnis, in der Privat wirtschaft sieht es oftmals sogar noch schlechter aus. Ende 2013 kamen bei den 30 DAX-Unternehmen auf 449 Männer auch lediglich 115 Frauen. Dazu muss man eben leider auch sagen, dass über 60 Prozent dieser Frauen Arbeitnehmerinnenvertreterinnen sind und auf der Seite der Anteilseigner die Zahlen noch düsterer aussehen.
Aufgrund dieser kontinuierlich niedrigen Zahlen
möchte der Bund, also die Familienministerin, noch in diesem Jahr das Gesetzesvorhaben für eine gerechte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspo sitionen einbringen. Frau Schwesig nennt dies einen „längst überfälligen Schritt“, und ich glaube, dass wir uns hier über die Fraktionen hinweg diesem Zitat von Frau Schwesig anschließen können.
Bremen hat sich bereits vor Jahren auf den Weg
gemacht, den Anteil von Frauen in Leitungsgremi en auf mindestens 40 Prozent zu erhöhen. In den Aufsichtsrats- und Leitungsgremien der bremischen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe sind die Frauen jedoch leider überwiegend unterreprä sentiert, und das wollen wir nicht unkommentiert hinnehmen. Als einzige Themenfelder gehen hier der Kulturbereich – das muss man ausdrücklich sa gen –, zum Teil auch der Umweltbereich mit gutem
Beispiel voran, was sich eben auch an diesem Index zeigt, aber auch aus der Antwort des Senats ergibt.
Sowohl die Hanseatische Naturentwicklung GmbH,
Theater Bremen GmbH, aber auch die botanika GmbH können hier mit einer Frauenquote von 75 bis 80 Prozent wirklich mit gutem Beispiel vorange hen und nehmen zu Recht auch die Spitzenplätze in dieser Untersuchung ein, was natürlich durchaus begrüßenswert ist. Dennoch hört das Lob an dieser Stelle auf, denn allein darauf können wir uns einfach in Zukunft nicht ausruhen und verlassen. Man kann nicht immer die Einser-Schüler vorwegschicken, um die große träge Masse an versetzungsgefährdeten Schülern dahinter zu verstecken.
In der Sitzungswoche der Bürgerschaft im Juni
haben wir über die Förderung von Frauenarbeits plätzen gesprochen und erheblichen Handlungs bedarf bezüglich der Berufsorientierung, aber auch bezüglich neuartiger Arbeitszeitmodelle feststellen müssen. Mit der heutigen Antwort des Senats können wir mit der Kritik quasi nahtlos an die Juni-Sitzung anschließen, denn auch von den Teilzeitbeschäfti gen, also vom Gesamtbeschäftigungsvolumen der öffentlichen bremischen Unternehmen her, sind 83,2 Prozent Frauen. Das überrascht wenig, aber auch hier sieht man eben ganz oft das Problem, dass Teilzeitbeschäftigung wie so oft Frauensache ist und dadurch auch ein Aufstieg in Führungsebenen viel zu oft erheblich beeinträchtigt wird. Deshalb muss auch hierbei über neuartige Arbeitszeitmodelle nach gedacht werden, um die gläserne Decke, wie es so schön heißt, zur Führungsetage für Frauen endlich durchbrechen zu können.
Letztendlich kann sich auch Bremen mit einem
Durchschnittswert von 29,5 Prozent Frauen in den Aufsichtsgremien der bremischen Beteiligungsge sellschaften und Eigenbetriebe nicht rühmen, nicht umsonst strebt der Senat immer noch wesentlich höhere Quoten an. In der Antwort auf die Große Anfrage ist sogar von einem langfristigen Ziel von 50 Prozent die Rede. Dabei wird jedoch, und das möchte ich hier massiv kritisieren, nichts dazu gesagt, was man unter „langfristig“ in Monaten oder Jahren ver steht und wie dieses Ziel überhaupt erreicht werden soll. Zwar sind die Zahlen sehr aufschlussreich – das kann man sagen, es gibt dort schöne Tabellen –, aber viel wichtiger als diese Zahlen sind die Maßnahmen für die Zukunft, die hier bewusst ausgeklammert worden sind. Es wird lapidar gesagt, an welchen Stellen gesetzliche Anpassungen erforderlich seien, bedürfe einer weiteren Prüfung. So schnell wird man demnach auch abgefertigt, und ich muss Ihnen sagen, dass der CDU-Fraktion das nicht genügt.
Wir erwarten hier und heute eine konkrete Stel
lungnahme des Senats zur Förderung von Frauen in den Aufsichtsgremien und öffentlichen Unternehmen, wie dieses Ziel erreicht werden soll
es ist hier eine Große Anfrage, es ist kein Antrag, sehr geehrter Herr Kollege, da sollten Sie vielleicht noch einmal auf das Dokument schauen, um das es sich hier handelt! –,
denn wenn man sich solche Ziele bei der Beant wortung einer Anfrage setzt, dann muss man auch entsprechende Maßnahmen dazu anbieten können. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Die Staatsund Universitätsbibliothek ist nicht nur ein Informationszentrum für Bremens Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allem für die 30 000 Studierenden sowie für über 1 000 Lehrende und Wissenschaftler im Land Bremen. Die Bibliothek geht von knapp 41 000 aktiven Benutzern aus und kann ungefähr 1,5 Millionen Bibliotheksbesucher und über 2,5 Millionen Entlei
hungen und Verlängerungen im Jahr zählen. Dabei stellt die Zentrale auf dem Campus beziehungsweise auf dem Boulevard knapp 500 Arbeitsplätze für ihre Benutzerinnen und Benutzer zur Verfügung. Dieser Bedarf wird jedes Jahr durch die kontinuierlich steigenden Studentenzahlen größer, sodass die Staatsund Universitätsbibliothek zum fest etablierten Lernund Arbeitsort der Studierenden geworden ist. Nicht umsonst begann die Universitätsbibliothek vor mehreren Monaten mit dem selbstfinanzierten Ausbau der eigenen Räumlichkeiten.
Zu Beginn meines Studiums im Jahr 2009/2010 war es selten ein Problem, um 10.00 Uhr oder 12.00 Uhr einen Arbeitsplatz inklusive Korb für seine eigenen Sachen und Arbeitsmaterialien in der Zentrale zu bekommen. Mittlerweile muss man, ähnlich wie in einem Parkhaus in der Innenstadt zur Weihnachtszeit, oftmals warten, bis jemand aus der Bibliothek herauskommt, um sich dann gegen fünf weitere ungeduldige Kommilitonen durchzusetzen, und irgendwie versuchen, an diesen Korb zu kommen. Die große Herausforderung kommt dann allerdings erst noch, indem man dann tatsächlich versucht, anschließend einen Einzelarbeitsplatz, vermutlich sogar noch am Fenster, zu ergattern. Mit Glück hat man dann nach 20 bis 30 Minuten und nach dem Durchstreifen aller vier Etagen komplett durchgeschwitzt irgendwo einen Einzelarbeitsplatz gefunden, oder man findet sich frustriert mit Gehörschutz in einem Gruppenarbeitsraum wieder, wo die Kommilitonen über die letzte Partynacht sprechen.
Selbst samstags ist die Bibliothek im Vergleich zu meinem Studienbeginn sehr viel stärker besucht, und man merkt deutlich, dass sich das Studium seit der Bologna-Reform längst nicht mehr nach Werktagen richten kann. Dies gilt besonders für die vielen Studierenden, die ihr Studium in der Regelstudienzeit schaffen wollen, es sich mit einem Nebenjob finanzieren und oftmals eben auch unter der Woche arbeiten müssen. Auch Blockseminare sind mittlerweile am Wochenende einfach gang und gäbe und gehören zum festen Bestandteil des studentischen Alltags. Umso ärgerlicher ist es dementsprechend, wenn die Bibliothek als Lern- und Arbeitsort am Wochenende lediglich samstags nutzbar ist.
Unser heutiger Antrag soll für dieses Problem Abhilfe schaffen und einen Prozess der Bedarfs- und Möglichkeitsanalyse der Sonntagsöffnung der Staats- und Universitätsbibliothek einleiten. In allen umliegenden vergleichbaren Städten wie Hannover, Hamburg, Oldenburg und so weiter ist die Sonntagsöffnung bereits gang und gäbe und trägt erheblich dazu bei, die Universität nicht mehr nur als Lernort, sondern auch als Lebensort zu entwickeln.
Glücklicherweise ist eine solche Sonntagsöffnung bereits explizit durch das Arbeitszeitgesetz aufgrund des Status als wissenschaftliche Bibliothek erlaubt, sodass man bei einer Umsetzung dieser Initiative im Vergleich zur Sonntagsöffnung der Stadtbibliothek sehr
viel weniger Probleme hätte. Darüber hinaus wäre es meines Erachtens ohnehin nicht notwendig, sonntags beispielsweise Servicedienstleistungen oder Ähnliches anzubieten. Lediglich die Garderobe, die aber ohnehin durch Studenten geregelt wird, sowie Reinigungskräfte – es ist klar, dass man danach vielleicht noch einmal die Toiletten säubern muss – oder Ähnliches würden primär für eine solche Sonntagsöffnung benötigt werden, wobei diese Fragen dann auch wirklich Bestandteil dieser Bedarfs- und Umsetzungsanalyse sein sollen.
Insgesamt schafft man durch eine Sonntagsöffnung eine erhebliche Verbesserung der universitären Infrastruktur und gibt den Studierenden, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern Bremens die Möglichkeit, erstens die Universitätsbibliothek als Lern- und Arbeitsort fernab von Werktagen zu benutzen, zweitens auf die Präsenzbestände zugreifen zu können, was auch nicht zu unterschätzen ist und vor allem eben auch für die Juristen eine erhebliche Arbeitsentlastung wäre, wenn man überlegt, von der Zentrale weiter auszugehen, gerade bezüglich des Juridicums, drittens über den Uni-Server auf sämtliche für die Öffentlichkeit ansonsten gesperrte Datenbanken oder auch E-Books zurückzugreifen und auch viertens den vorhandenen Studienaufwand endlich auf die gesamte Woche verteilen zu können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für mich steckt hinter dieser Debatte, wie auch bei meinen Vorrednerinnen erkennbar, viel mehr als das Thema Schaffung und Sicherung von Frauenarbeitsplätzen. Bereits als Antwort auf die erste Frage wird das Grundproblem hinsichtlich des Überthemas Frauen in der Wirtschaft offenkundig, das vor allem im wirtschaftlich vorgelagerten Kontext liegt und nicht direkt in der Wirtschaftsförderung von Frauenarbeitsplätzen, die angesichts der vorhandenen Ressourcen in Ordnung zu sein scheint.
In den von der Investitionsförderung schwerpunktmäßig begünstigten Branchen existiert mit höchstens 25 Prozent – wir haben das schon gehört – de facto ein geringer Anteil weiblicher Beschäftigter. Dabei handelt es sich vor allem um das produzierende Gewerbe und unternehmensnahe Dienstleistungen. Wenn Frauen erst einmal in diesen Branchen angekommen sind oder selbst Gründerin werden, gibt es laut Antwort des Senats immerhin einige Mechanismen, um Frauenarbeitsplätze zu sichern und zu fördern. Auch Beratungsangebote werden von Frauen durchweg sehr gut angenommen, wenn sie sich erst einmal dazu entschlossen haben, ein Unternehmen zu gründen.
Selbst wenn man hier auf dem richtigen Weg zu sein scheint, kann dieser vermeintliche Erfolg eben nur einen Teil der Debatte darstellen, vielmehr müssen hier die bisherigen Versäumnisse des Senats, Maßnahmen zu entwickeln, um die geschlechtertypische Berufswahl aufzubrechen und geschlechterhomogenen Berufsfeldern entgegenzutreten, thematisiert werden, denn genau deswegen sehen gerade die relativen Zahlen, die Prozentzahlen für die weiblichen Beschäftigten in Bezug auf gesicherte Arbeitsplätze und neue Dauerarbeitsplätze seit Jahren so traurig aus.
Besonders vor dem Hintergrund des immer bedrohlicheren Fachkräftemangels, der als Thema interessanterweise in der Großen Anfrage sogar angerissen wird, hätte der Senat längst reagieren und sich endlich Maßnahmen zum Erreichen von Frauen für diese benannten Bereiche überlegen müssen. Dazu gehört zum einen die Garantie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Schaffung entsprechender Infrastruktur und zum anderen die Abkehr von der Selbstverständlichkeit, dass die Frau aufhört zu arbeiten oder allein in die Teilzeitbeschäftigung geht,
sofern Familie gewünscht oder vorhanden ist. An dieser Stelle müssen vor allem in den größeren Betrieben selbst neben beispielsweise ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder neuartige Arbeitszeitmodelle entwickelt werden, die Frauen mit Kindern nicht automatisch in eine Teilzeitbeschäftigung oder für immer in den Haushalt zwingen.
Auf der anderen Seite besteht an bremischen Schulen ein unglaublich großes Defizit an einer vernünftigen Berufsorientierung, und in den meisten Fällen liegt es wie immer am Engagement der jeweiligen Lehrkraft oder Schule, eine qualitativ hochwertige und eben nicht einseitige Berufsorientierung hinsichtlich des Geschlechts, aber auch des Profils in Bezug auf das Studium oder die Ausbildungsorientierung sicherzustellen. An dieser Stelle fehlt es an verbindlichen Leitlinien, um diese Situation, wie sie in der Antwort auf die Große Anfrage dargestellt wird, irgendwann signifikant verbessern zu können.
Ich denke, hierfür wäre auch eine engere Verzahnung des Wirtschafts- und Wissenschafts- beziehungsweise Bildungsressorts notwendig sowie die Intensivierung von Unternehmenspartnerschaften mit Schulen. Schon lange ist ein solches Konzept angekündigt, aber nichts passiert, und ehrlicherweise kann auch ein Zukunftstag für Mädchen und Jungen diese Anforderung nicht erfüllen.
Darüber hinaus ist es ein absoluter Fehlschluss seitens des Senats anzunehmen, dass nur, weil mittlerweile 50 Prozent aller Studierenden weiblich sind, dies automatisch bedeutet, dadurch würden hochqualifizierte weibliche Fachkräfte für den Arbeitsmarkt in den relevanten Branchen ausgebildet. Hier ist eine realistische Differenzierung zwischen Studiengängen doch sehr zu empfehlen, weil netto eben die wenigsten dieser Studentinnen in den relevanten Branchen studieren, geschweige denn, nach Schule, Studium oder Ausbildung dort anfangen zu arbeiten.
Umso wichtiger sind eine geschlechtersensible Berufsorientierung, entsprechende Mentoring-Programme und eine vernünftige Betreuung junger Frauen in technischen Studiengängen. Dabei darf man die Themen Berufsorientierung und attraktive Arbeitszeitmodelle für junge Familien und Frauen keinesfalls getrennt betrachten. Unsere Gesellschaft hat hier ein Mammutprojekt vor sich, das man auf keinen Fall unterschätzen darf.
Erst wenn diese drängenden Grundbedingungen erfüllt sind, die genauso relevant für unsere Anfrage zu den Frauenquoten sind, kann man ohne große Kritik solche Großen Anfragen debattieren und Erfolge feiern. Dies ist heute leider nicht der Fall.
Der Senat kann leider in der Antwort auf die Große Anfrage keine Maßnahmen hinsichtlich der angekündigten Fachkräftestrategie benennen, aber ich hoffe, dass man darin einiges von dem wiederfinden wird, was ich angeführt habe, und er sich nicht mehr allzu lange mit der Prüfung von Maßnahmen beschäftigt. Die CDU-Fraktion wird auf jeden Fall weiter nachhaken und nicht zuletzt bei der Debatte zu unserer Großen Anfrage weiter nachhaken, da wir dann auch tatsächlich in einen Bereich kommen, der direkt vom Senat beeinflusst wird. Am Ziel sind wir aus den benannten Gründen – und verzeihen Sie mir die Analogie zur Fußballweltmeisterschaft! – durch das hinhaltende Tiki-Taka oder, auf gut Deutsch gesagt, das Dümpeln der rot-grünen Regierungskoalition noch lange nicht. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat von Alice Schwarzer aus diesem Jahr beginnen: „Nie war die Mehrheit der Prostituierten in Deutschland so isoliert und in der Illegalität wie heute!“ Genau diese Aussage bringt die Intention unseres heutigen Antrags auf den Punkt. Nach der Reformierung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 hat eine fatale Entwicklung in unserem Land hinsichtlich der Lage und Situation von Prostituierten stattgefunden. Nicht umsonst hat das Thema die Bürgerschaft während der letzten Jahre des Öfteren beschäftigt sowie expliziten Eingang in die Koalitionsverhandlungen und in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung gefunden.
Deutschland als europäische Drehscheibe des Frauenhandels! Deutschland als Paradies für ausländische
Sextouristen! Deutschland als Vorhölle für viele Prostituierte! Dies ist nur eine kleine Anzahl von Schlagsätzen, die die aktuelle Debatte um die Neuregelung des Prostitutionsgesetzes begleiten. Genau aus dieser traurigen und kaum erträglichen Wahrheit resultiert der zum Teil erneute Versuch, Sie davon zu überzeugen, so schnell wie möglich die inakzeptablen Missstände im Prostitutionswesen zu beseitigen und vor allem den vielen unfreiwilligen, zum Teil sogar minderjährigen Zwangsprostituierten effektiv zu helfen. Unser Antrag besteht mittlerweile aus zwei Komponenten, nachdem im Bundesrat bereits im vergangenen Monat ein wichtiger Antrag des Saarlands zur Reformierung des Prostitutionsgesetzes, zu dessen Zustimmung wir aufgerufen haben, behandelt worden ist.
Primärer Ausgangspunkt für unseren Antrag Anfang des Jahres war die Einführung einer Kondompflicht für Prostituierte und umfassenderer Kontrollmöglichkeiten von Prostitutionsstätten durch die Polizei im Saarland. Mittlerweile bestehen somit in mehreren Bundesländern eine Kondompflicht sowie umfassende Regelungen zum Betreten der Wohnungen durch die Polizei.
Aus einer Kleinen Anfrage der LINKEN aus dem Jahr 2011 geht hervor, dass sich der Senat bisher zumindest nicht negativ zu einer solchen Pflicht geäußert hat. Vielmehr betonen Sie als Regierungskoalition in einem Dringlichkeitsantrag aus dem Jahr 2013 die Relevanz des ständigen Vorhandenseins von Verhütungsmitteln in Prostitutionsstätten als Mindestanforderung an diese Betriebe. Auch auf Bundesebene sind sich SPD und CDU/CSU einig, dass wir dringend stärkere gesetzliche Kontrollmöglichkeiten von Prostitutionsstätten benötigen, um den unerträglichen Frauenhandel effektiver bekämpfen zu können.
Ich glaube, ich muss Ihnen an dieser Stelle nicht sagen, welche Gefahren der Risikoberuf Prostitution vor allem für die Gesundheit der Menschen mit sich bringt, und meines Erachtens gibt es auf der Welt kein sinnvolles nachvollziehbares Argument für den Verzicht auf dieses vor lebensbedrohlichen Krankheiten und ungewollten Schwangerschaften schützende Verhütungsmittel, das eine eventuell höhere Bezahlung seitens der Freier oder eine größere Auslastung rechtfertigen könnte.
Die Situation der Prostituierten hat sich massiv verschlechtert und ist heutzutage überwiegend von Zwangsprostitution, vor allem aus Osteuropa, sexueller Ausbeutung und Erniedrigung von Menschen gekennzeichnet. Allein aus dem gesunden Menschenverstand und der Kenntnis heraus, welche meine Fachkolleginnen und Fachkollegen hier mit Sicherheit haben, über die heutige Realität der Prostitution, die eben nicht mehr durch freiwillige, selbstbe
stimmte Prostitution ausgeübt wird, kann es kein sinnvolles Argument gegen eine Kondompflicht geben.
Gleiches gilt für den, ich glaube, inzwischen dritten Versuch der CDU-Fraktion seit dem Jahr 2010, die Kontrollmöglichkeiten von Bordellen und vor allem von Modellwohnungen, die sich überwiegend bewusst der Kontrolle des Staates entziehen wollen, entscheidend zu verbessern. Dabei fordern wir mit neuer Motivation aufgrund der Koalitionsvorhaben auf Bundesebene auch seitens der SPD erneut, das Betreten der Wohnung durch die Polizei zur Abwehr dringender Gefahren zu ermöglichen, wenn die Wohnung der Prostitution dient.
Wenn einem die Gesundheit der Prostituierten und deren Unversehrtheit, Menschenwürde, Selbstbestimmung sowie Unabhängigkeit und die Freiwilligkeit bei der Ausübung dieser Tätigkeit am Herzen liegen, kann man auch gegen diese Kontrollmöglichkeiten – das möchte ich explizit betonen – angesichts der traurigen Realität kein sinnvolles Argument mehr finden, geschweige denn, hier von einem Generalverdacht sprechen, wie es schon des Öfteren hier in den Debatten geschehen ist. Dieses Argument des Generalverdachts wird angesichts der unerträglichen Missstände und der massiven Zwangslagen des überwiegenden Teils der Frauen zur Farce.
Ja, dieser Antrag soll der Deregulierung der Prostitution Einhalt gebieten, dieser Antrag erhöht mit Sicherheit auch zum gewissen Teil die Fremdbestimmung über die Prostitution, und ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn Prostituierte, die selbstbestimmt und freiwillig arbeiten, sich durch diesen Antrag angegriffen fühlen, doch wir müssen diese Reaktion angesichts der inakzeptablen und grausamen Ausbeutungsverhältnisse des überwiegenden Anteils der Prostituierten leider in Kauf nehmen, und ich wünschte, es wäre nicht so.
Natürlich ist der Antrag nur ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung, und ich erhoffe mir von der Neuregelung des Prostitutionsgesetzes auf Bundesebene die Einführung von entscheidenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels, der Zwangsprostitution und der sexuellen Ausbeutung von Frauen, wozu vor allem auch verbesserte Regelungen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Prostituierten gehören. Trotzdem dürfen wir nicht mehr so tun, als ob diese unerträglichen Missstände im Prostitutionswesen –
ich komme jetzt zum Schluss! – nicht existieren und es nur eine Welt von freiwilliger und selbstbestimmter Prostitution gibt.
Wir haben die politische Verantwortung, hier menschenwürdige Rahmenbedingungen zu schaffen und die Prostituierten so weit wie möglich in ihrer Selbstbestimmung und rechtlichen Position gegenüber Freiern und Bordellbetreibern zu stärken. Deshalb
bitte ich Sie von ganzem Herzen, diesem Antrag zuzustimmen! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, an genauso eine hohle Hupe erinnert Ihre Argumentation, Frau Böschen, und die von Frau Hoch.
Ich muss sagen, dass ich sehr enttäuscht bin, wie schwach hier zum Teil argumentiert und Dinge gesagt wurden, denen ich überhaupt nicht widersprochen habe, die ich sogar in meiner Rede erwähnt habe. Es tut mir sehr leid, dass Sie mir nicht richtig zugehört haben. Sie können das im Plenarprotokoll dann am besten noch einmal nachlesen.
Ich finde es auch ganz fürchterlich, wie Sie die Verhältnisse und die Situation gerade von all den Frauen, die eben von sexueller Ausbeutung und all diesen schrecklichen Dingen betroffen sind, hier relativieren.
Ich muss Ihnen auch sagen, dass ich überhaupt nicht die Intention hatte, hier den ersten schwarz-gelben
Entwurf der letzten Bundesregierung zu rechtfertigen. Deswegen habe ich gar nicht verstanden, warum Sie sich so aufregen, Frau Hoch, ich habe diesen Entwurf überhaupt nicht angesprochen. Ich halte ihn auch nicht für die beste Lösung oder den besten Entwurf.
Ich bin froh, dass dieses Verfahren jetzt noch einmal aufgenommen wird und die aktuelle Bundesregierung jetzt dazu etwas ausarbeitet. Ich habe eine sehr hohe Erwartung daran und bin auch zuversichtlich, dass gute Lösungen gefunden werden. Der Schritt, den das Saarland gemacht hat, war wirklich ein erster ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Noch einmal zur Kontrolle: Natürlich ist es schwierig, das umzusetzen und zu kontrollieren. Hätten wir hier ein vernünftiges Ordnungsamt und Ordnungsbeamte, die vielleicht ein bisschen besser ausgestattet wären, wäre das vielleicht nicht so ein Problem, aber das ist hier politisch auch nicht gewollt.
Die Vereine, die hier in Bremen arbeiten, zum Beispiel Nitribitt, und die Streetworker werden von Ihnen überhaupt nicht einbezogen. Die Streetworker verteilen sowieso schon Kondome in den Bordellen. Sie sind da so pessimistisch, dass man einfach merkt, Sie verstecken sich hinter Ihrem Nichtwollen und geben dem keine Chance. Das finde ich sehr traurig.
Ich finde es auch traurig, damit zu argumentieren, dass die Infektionen nicht gestiegen sind und man deswegen keine Komdompflicht braucht. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich finde, jede Erkrankung ist eine zu viel,
und ich wäre über jede Diagnose froh, die keine Erkrankung feststellen würde. Daher muss ich sagen, ich bin wirklich enttäuscht, und ich denke, dass nicht ich heute rückwärtsgewandt argumentiert habe, sondern Sie. Ich hoffe, Sie nehmen sich an der SPD auf Bundesebene ein Beispiel. – Ich bedanke mich!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kaum ein Bundesland bietet seinen Studenten weniger staat
lich geförderte Wohnheimplätze als Bremen. Wie so oft gehört Bremen auch in diesem Bereich mit einer Versorgungsquote von 6,3 oder 6,4 Prozent bundesweit zu den Schlusslichtern. Momentan kann das Land knapp 2 000 Wohnplätze für circa 30 000 Studenten anbieten. Auf die Fertigstellung eines weiteren Studentenwohnheims in der Überseestadt wird händeringend gewartet.
Auch wenn wir als CDU-Fraktion die Vielfalt der studentischen Wohnungsmöglichkeiten mit privaten Anbietern einerseits und staatlich geförderten Wohnheimen andererseits sehr schätzen, bleiben die Studentenwohnheime des Studentenwerks, das ist klar, mit einer Pauschalmiete von bis zu 250 Euro die günstigste Variante des selbstständigen studentischen Wohnens. Dabei geht der Bedarf an günstigem Wohnraum für Studenten logischerweise mit steigenden Studierendenzahlen einher. Wir erwarten auch im nächsten Wintersemester wieder mehrere Tausend neue Studenten, was die Wohnraumsituation von Jahr zu Jahr verschlimmert. Die Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Bremen und die steigenden Studierendenzahlen müssen mit einer funktionierenden Infrastruktur einhergehen, zu der auch der günstige Wohnraum für Studenten gehört. Damit kommen wir zu dem Punkt, an dem die rot-grüne Regierungskoalition in den vergangenen Jahren wieder einmal versagt hat.
Ja, weil Sie die privaten Anbieter immer verteufeln und deren Wohnheime als Hedgefonds-Wohnheime darstellen. Ich sagte schon, wir stehen für eine Vielfalt an Wohnungsangeboten.
Wir sind natürlich ebenso für die staatliche Förderung von Wohnheimen. Es ist ja kein Geheimnis, dass die rot-grüne Regierungskoalition hier versagt hat. Herr Pohlmann hat im letzten Jahr bei Radio Bremen ein interessantes Interview dazu gegeben, in dem er das sogar eingestanden hat. Sie schreiben sich das Attribut „sozial“ bei jeder Gelegenheit in fetten Buchstaben auf die Fahnen, aber das, was Sie hier in der letzten und in der aktuellen Legislaturperiode versäumt haben, ist für die Studenten im Land Bremen unsozial.
Der Antrag der Regierungskoalition versucht nun nach geraumer Zeit den rot-grünen, vor allem den grünen Versäumnissen in der Bremer Baupolitik entgegenzusteuern. Daher muss man einfach auch nicht besonders kreativ sein, um den ersten Beschlusspunkt
mit der Erweiterung des bisher sehr einseitigen Wohnraumförderungsprogramms als entsprechenden Denkzettel für das grüne Bauressort aufzufassen.
In diesem Programm wird die soziale Komponente immer besonders hochgehalten – das ist ja auch schön und gut –, doch sie erweist sich hierbei als rot-grüne Mogelpackung, da sie eine für die Zukunft extrem wichtige soziale Gruppe, nämlich die Studenten und damit die Fachkräfte von morgen vergisst. Dies zeigt, wie kurzsichtig Ihre soziale Baupolitik doch manchmal ist, was sich leider auch darin niederschlägt, wie unwichtig es Ihnen ist, durch die Förderung von gewerblichen Betrieben oder Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten den Campus zu einem lebenswerten und qualitativ hochwertigen Wohn- und Lebensort für Studenten auszugestalten.
Ja, jetzt wird nach ewig langer Zeit – ich hätte gar nicht gedacht, dass ich das als Studentin noch mitbekomme – ein Supermarkt gebaut, aber das kann nicht das Ende der Fahnenstange sein, liebe Frau Dr. Schaefer!
Dennoch sind wir als CDU-Fraktion froh, dass Sie immerhin langsam zu der Erkenntnis kommen, Wohnraumförderungspolitik nicht nur einseitig auf bestimmte soziale Gruppen zu beschränken, sondern den Blick weiter fassen und sich den realen Problemen im Land Bremen stellen. Nebenbei hoffen wir, dass diese späte Erkenntnis – immerhin! – zukünftig auch endlich auf weitere Gruppen wie beispielsweise mittelständische Familien übergreift. Sie selbst haben sich im letzten Wohnraumförderungsprogramm das Ziel gesetzt, Wohnraum zu schaffen, der die zukünftige Nachfrage nachhaltig erfüllt. Dies ist bezüglich des studentischen Wohnens leider keine Realität in Bremen, und wir als CDU-Fraktion mahnen auch nicht zum ersten Mal den Nachholbedarf in diesem Bereich an, liebe Frau Vogt!
Deshalb können wir dem Antrag der Regierungskoalition zustimmen und halten es für die zukünftige Entwicklung für sinnvoller, gemeinsam mit dem Studentenwerk die benötigten Kapazitäten für die nächsten Jahre zu ermitteln, als nach Manier der LINKEN unüberlegt nicht zu erreichende Zahlen zu fordern, was besonders dann interessant wird, wenn man letztendlich sogar mehr Plätze braucht, als Sie sie in Ihrem zusätzlichen Antrag jetzt fordern, das weiß man ja einfach noch nicht.
Wir brauchen in Bremen nicht nur einen starken Wissenschaftsstandort, sondern auch die dazugehörige Infrastruktur, die den Studenten in Bremen attraktiven und günstigen Wohnraum sowie ein lebenswertes Umfeld mit ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten bieten muss. Je weniger die Studenten für ihren Wohnraum zahlen müssen, desto weniger müssen sie letztendlich für die Finanzierung ihres Studiums arbeiten, und umso schneller werden diese Studenten unsere unverzichtbaren und dringend benötigten Fachkräfte von morgen. Deshalb unterstützen wir diesen längst überfälligen Antrag der Regierungskoalition und lehnen den Antrag der LINKEN ab, weil wir für eine nachhaltige, verantwortungsvolle und durchdachte Wohnraumpolitik stehen. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Das Gleichstellungsgebot und das Diskriminierungsverbot sind unwiderruflich und fest in unserer Verfassung verankert. Dennoch haben diese höchsten Verfassungswerte, so wie ich sie durchaus nennen möchte, unsere Gesellschaft noch nicht immer vollständig durchdrungen, und Sexismus im Alltag bleibt für viele Frauen und auch Männer eine häufige, unangenehme und unwürdige Erfahrung. In diesem Zusammenhang spielt auch das Thema Werbung eine entscheidende Rolle, wenn diese durch frauen- oder männerfeindliche diskriminierende Motive gekennzeichnet ist.
Mit dem Antrag zur Vermeidung sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Werbung soll für dieses Problem vermeintlich einfach Abhilfe geschafft werden, indem sexistische Werbung vom Land Bremen, seinen Vertragspartnerinnen, Vertragspartnern und Eigenbetrieben et cetera von vornherein verhindert werden soll. Hierfür haben Sie sich in dem Antrag ein paar nette Punkte überlegt, wie der Senat dieses Ziel vor allem appellativ und durch Überprüfung bestehender Vertragsverhältnisse umsetzen soll.
Im Kern enthält dieser Antrag absolut kein schlechtes Anliegen – das möchte ich hier ausdrücklich betonen –, aber er berücksichtigt in keiner Weise das schwierige Problem, welches hinsichtlich der Bekämpfung sexistischer und diskriminierender Werbung obligatorisch auftritt. Die Entscheidung darüber, was die Grenze – das wurde von meinen Vorrednern schon bemerkt – zu sexistischer Werbung überschreitet, liegt
primär im individuellen Empfinden der Menschen und ist somit ein streitbarer Gegenstand. Sollte beispielsweise bereits ein Bikinihersteller oder Badehosenhersteller nicht mehr in der Öffentlichkeit mit Models werben, die seine Kleidung tragen? Faktisch existiert diesbezüglich einfach ein Graubereich. Wir haben natürlich auch schon Negativbeispiele gehört, bei denen wir uns wohl auch hier stundenlang streiten könnten, was bereits als sexistische und geschlechterdiskriminierende Werbung bezeichnet werden kann und somit vermieden werden sollte. Bevor man aber so einen Antrag macht, sollte man zumindest versuchen, sich dieser Problematik anzunähern und sich mit ihr auseinanderzusetzen. In dem Antrag wird das Definitionsproblem jedoch einfach ignoriert. Wie so oft und mittlerweile sehr oft wird uns somit ein nicht durchdachter und rein symbolpolitischer Antrag vorgelegt. Allein die Überschrift – das ist auch ganz interessant – des Antrags zeigt, dass sich die rot-grüne Koalition alles andere als angemessen mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat, da Sie ihren Antrag ansonsten nicht nur auf frauenfeindliche Werbung begrenzen würden, sondern auf geschlechterfeindliche Werbung insgesamt ausgedehnt hätten.
Das haben Sie nicht, Sie beschränken sich lediglich auf frauenfeindliche Werbung. Ich betone ausdrücklich, dass es uns als CDU-Fraktion um geschlechterfeindliche Werbung geht.
Ja!
Ich habe keinen Vorschlag, wie man ihn konkretisieren kann, weil wir als CDUFraktion dafür plädieren, dass man, bevor man so einen Antrag macht – den ich ja an sich nicht schlecht finde –
erst einen Prozess anstößt, indem man zum Beispiel im Gleichstellungsausschuss ein Anhörungsverfah
ren dazu macht, indem man zum Beispiel Rechtswissenschaftler und Ähnliche einlädt, um einen solchen Kriterienkatalog festzulegen. Dann kann man in einem zweiten Schritt über solch einen Antrag sprechen, den ich im Grunde nicht falsch finde.
Dann habe ich gleich keine Zeit mehr! Aber wir können danach gerne noch einmal darüber sprechen. Oder Sie machen eine Kurzintervention. Das gibt es ja alles!
Leider auch nicht, weil sonst kann ich ja gar nichts mehr sagen!
Es tut mir wirklich sehr leid. Wir können gern noch einmal drüber sprechen, aber
das ist eben unser Hauptanliegen. Wir als CDU-Fraktion betrachten es als zwingend notwendig, dass man sich, bevor man ein Verbot von etwas, von dem man gar nicht genau sagen kann, was es ist – das konnten Sie gerade alle nicht – informiert. Herr Werner hat es gerade zugegeben. Erst, wenn man es sieht, wird es einem klar. Man sollte sich besser vorher
genau, ich auch nicht – damit auseinandersetzen, bevor man so ein Gesetz macht,
denn immerhin hat so ein Gesetz natürlich weitreichende Folgen für Werbeträger. Hier werden mit einem Brimborium Sachen verabschiedet, von denen man gar nicht weiß, was es überhaupt ist, und das ist ein Problem.
Zwar erwähnt der Änderungsantrag der LINKEN diesen Punkt – das gebe ich zu, dieser Punkt wird da wenigstens erwähnt –, aber er greift ihn eben auch nicht angemessen auf, sondern plädiert für die Annahme des insgesamt unüberlegten Antrags. Wir können beiden Anträgen nicht mit gutem Gewissen zustimmen, da beide Anträge undurchdacht, rein symbolpolitisch –
ja, Frau Dr. Schaefer! – und in der Sache nicht ernsthaft förderlich sind.
Vielmehr tragen diese Anträge dazu bei, dass Sexismus im Alltag, zum Beispiel auch durch Werbung, belächelt wird, da ihm das ernsthafte Fundament eines Definitionskataloges über den benannten Graubereich und somit auch eine ernsthafte umfassende politische Debatte darüber fehlt.
Zudem sind wir als CDU-Fraktion – das konnte ich jetzt leider nicht mehr erwähnen, weil meine Zeit gleich auch zu Ende ist –
froh, dass wir ein duales System der Selbstverpflichtung mit dem Werberat haben. Das wurde schon erwähnt.
Wir möchten zudem feindliche Werbung über alle Geschlechter hinweg vermeiden. Schon allein deswegen könnte man Ihrem Antrag nicht zustimmen. Über alle aktiven Mittel zur Vermeidung solcherlei Werbung sollte man erst entscheiden und diskutieren, wenn der erste große, zeitlich umfassende Schritt der Definition der Grenzen sexistischer Werbung getan ist. Denken Sie deshalb vielleicht besser noch einmal über Ihren Antrag nach! – Herzlichen Dank!
Wir haben ja leider nicht mehr als fünf Minuten Redezeit. Ich wollte nur erwähnen – Herr Werner, Sie haben das gerade so schön gesagt – mir sind diese Seiten alle bekannt. Ich habe mich natürlich mit der Thematik auseinandergesetzt. Ich setze mich auch schon länger damit auseinander. Sie sagen das ja so schön: Gerade in Bremen wurde das ja nicht festgelegt. Warum haben Sie an Ihren Antrag nicht einfach was drangehängt oder einfach einen Vorschlag mit Kriterien gemacht? Das ist einfach nicht durchdacht. Das kritisieren wir. Wir kritisieren nicht das Grundanliegen. Das möchte ich ausdrücklich sagen.
Ich finde es auch falsch, dass der Werberat in einem falschen Licht dargestellt wird. Schauen Sie sich
die Urteilssprüche einfach mal an: Der Werberat hat eine Durchsetzungsquote von über 90 Prozent, und da wird einiges an sexistischer Werbung aus dem Verkehr gezogen. Das möchte ich auch ausdrücklich festhalten. Es ist nicht so, dass hier in Deutschland ein rechtsfreier Raum besteht. Das ist nicht so. Auch in den Verträgen mit der Telekom sind Regelungen getroffen worden, die sicherstellen, dass keine sexistische Werbung ausgehängt wird. Wenn sich jemand darüber hinwegsetzt, wird es sofort wieder eingezogen. Ich möchte einfach nur, dass Sie darüber nachdenken. Ich weiß nicht, wo das Problem ist, dass man sich einfach länger damit auseinandersetzt. Es tut mir leid: Sie haben mich einfach nicht verstanden.
Vielen Dank Herr Präsident! Frau Senatorin, Sie haben gesagt, dass die Lehre nicht gefährdet werden darf. Muss bereits jetzt eine Priorisierung von Studiengängen zulasten kleinerer Studiengänge stattfinden?
Ja, ich habe noch eine weitere! Können Sie, wenn eine Priorisierung stattfindet und es eine Angebotseinschränkung geben muss, immer noch behaupten, dass die Qualität der Lehre tatsächlich gesichert ist?