Ich sage aber auch sehr deutlich, dass diese Bewusstseinsänderung bei einer Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Landes Hessen und darüber hinaus ein bisschen zur Bequemlichkeit geführt hat. Ich habe immer das Gefühl – ich will jetzt nicht mit Beispielen kommen, weil wir anonymisiert diskutieren wollen –, dass immer wieder dann, wenn einmal etwas nicht gemacht werden soll oder wenn man dazu keine Lust hat – um es flapsig auszudrücken –, gesagt wird, dagegen spreche der Datenschutz. – Das ist eine Mentalität, die gerade für den Datenschutz nachteilig ist, weil dazu immer mit der Außenwirkung gesagt wird: Das darf nicht getan werden, weil das der Datenschutz verhindert. – Nein, ich glaube, es ist immer verschärfter von der Politik, aber auch von der Landesregierung darauf hinzuweisen und Mitarbeitern zu sagen:Das ist keine Ausrede dafür,etwas nicht tun zu wollen oder etwas nicht tun zu können, sondern es ist schlicht und ergreifend ein Rechtsschutz – nicht mehr und nicht weniger.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Verehrter Herr Prof.Ronellenfitsch,ich will für die Landesregierung einige wenige Bemerkungen machen. Zunächst: Datenschutz hatte und hat in Hessen einen hohen Stellenwert. Das gilt zumindest für die Zeit, die ich in diesem Hause bin – seit 1982. Ich beschäftige mich seit 25 Jahren mit Datenschutz. Ich gehörte vom ersten Tag an dem Unterausschuss Datenschutz an. Herr Kollege Klemm wird sich erinnern, wir waren damals zu viert: Herr Kurth, Herr Klemm, Herr Kollege Demke und ich.
Es dürfte inzwischen auch klar sein, dass Datenschutz Verbraucherschutz ist. Wir tun jetzt hier, als sei das schon immer selbstverständlich gewesen. Frau Sokol kennt die Geschichte länger. Es war nicht selbstverständlich. Herr Prantl hat in einem sehr schönen Kommentar in der „Süddeutschen Zeitung“ vor Kurzem darauf hingewiesen mit den Worten, früher sei Datenschutz so behandelt worden, als handele es sich um eine Geschlechtskrankheit des EDV- und Informationszeitalters. – Ich hoffe, dass wir heute ein Stück weiter sind, dass klar ist: Datenschutz ist Verbraucherschutz.
Datenschutz im öffentlichen und Datenschutz im privaten Bereich nicht auseinander halten können. Sie führen an, die Bürger wüssten nicht, wohin sie sich wenden sollten, und es gebe Verquickungen zwischen Datenschutz im öffentlichen und im privatrechtlichen Bereich. Frau Narnhammer, das will ich zwar zunächst nicht abstreiten, aber ich muss darauf hinweisen, dass es so, wie Sie es vorgeschlagen haben, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen überhaupt nicht gehen kann. Das werden wir in den Ausschüssen noch zu beraten haben. Dann werden wir darauf zurückkommen. Vielleicht kommen wir in dieser nur noch kurz andauernden Legislaturperiode sogar noch zur Zweiten Lesung.
Ich will in Zusammenhang mit dem Innenministerium das Zentrum für Datenschutz nicht vergessen; unsere Landesbeauftragte ist heute da. Wir haben Wort gehalten, dieses Zentrum - wenn auch in bescheidenem Rahmen - aufzubauen, den öffentlichen und privaten Datenschutz zusammenzuführen und diese Aufgaben zu erledigen. Wir sind sehr dankbar, dass das so erfolgt und wir wesentlich aktiver in den Bereich öffentlicher und privater Datenschutz einsteigen.
Noch ein Wort zum Datenschutz, das ist heute Morgen schon angeklungen. Wir haben mit durchgesetzt, dass dieses Datenschutzzentrum kommt. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder darauf hingewiesen, dass der private Datenschutz, damals im Innenministerium angesiedelt, gar nicht das leisten kann, was heute dort ansteht. Das, was im Bereich der privaten Datenschnüffelei bekannt geworden ist, ist eigentlich nur die Spitze eines Eisbergs. Deshalb war es nur richtig und vernünftig, dass wir den öffentlichen und den privaten Datenschutz zu einem Datenschutzzentrum zusammengeführt haben.
Von daher ist die Aufklärung in Sachen Datenschutz wichtig und muss weiterbetrieben ~verden. Genauso- wichtig sind ein-__ fache Lösun-gen. Diese müssen wir im Datenschutzbereich schaffen. Jeder, der Datenschutz benötigt, muss auch wissen, wie er zu diesem Datenschutz kommt. Nur dann kann er ihn praktizieren.
Der Konflikt ist von Herrn Kollegen Bebber ja angesprochen worden. Wenn wir den Datenschutz stärken wollen – – Ich will das, was Herr Kollege Kiesswetter gesagt hat, unterstreichen: Wir schwächen den Datenschutz mit diesem Entwurf nicht. Vielmehr ist in Ihrem Sinn zu fragen, ob man vielleicht noch mehr hätte tun können. Wir haben uns anders entschieden. Aber wenn man den Datenschutz stärkt, wird dies in der Regel mit einer Zunahme des Auf
Vielleicht sollten wir in der Tat über ein neues Verfahren nachdenken. Vielleicht wäre es ein guter Vorschlag, neben diesem Bericht, der ja an die Öffentlichkeit, an die Behörden und an die Kommunen gerichtet ist, eine Art Vorbericht oder einen zweiten Bericht als Anhang – oder wie auch immer dann tituliert – im Parlament in den Ausschussberatungen zu diskutieren, in dem mehr die tatsächlichen politischen Dinge im Vordergrund stehen. Ich denke beispielsweise an die Anmerkungen des Landesdatenschutzbeauftragten zu einzelnen Gesetzen. Wir wissen ja, dass er regelmäßig zu den Gesetzen Stellung nimmt, die mit Datenschutz zu tun haben. Wir könnten uns über die Themen speziell und konzentriert unterhalten und darüber diskutieren, dass neben den politischen Notwendigkeiten, die gesehen werden, beispielsweise bei der Reform des Landesdatenschutzgesetzes, die Konflikte zwischen Datenschutz und Ministerien eine Rolle spielen. Dabei könnte man vielleicht einmal speziell zu dem Thema „Justizministerium und Datenschutz“ reden. Das geht beim jetzigen Verfahren einfach unter. Das hielte ich für wesentlich interessanter, als diese Fülle von Einzelfällen aufzurufen, die sicherlich alle richtigerweise bilanziert werden. Das muss sein; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber ich
Auf Wunsch des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist in der Gesetzesbegründung zu Paragraph 14 Absatz 1 Landeskrankenhausgesetz eine Änderung vorgenommen worden, die die Vereinbarkeit der neuen Regelung mit der EG-Richtlinie betrifft. Der weitere Wunsch des Landesbeauftragten für den Datenschutz, seine Zuständigkeit auch für nicht öffentlich-rechtliche Krankenhäuser im Landeskrankenhausgesetz zu verankern, ist zurückgestellt worden. Über die Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird insgesamt im Rahmen der laufenden Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes zu entscheiden sein.
Wenn neue Datenverarbeitungssysteme eingeführt werden, kann es sogar häufig auftauchen, dass Datenschutz nicht eine Bremse ist, sondern ein Beschleunigungsinstrument ist, um eine Akzeptanz dieser neuen Bereiche zu erreichen. Herr Knäpper hat zum Beispiel E-Government dafür angeführt. Hier haben wir auch das Beispiel von Elster, wo der Datenschutz nicht ausreichend verankert ist. Wir haben Media@Komm mit dem Stichwort digitale Signatur. Ohne entsprechenden Datenschutz hätten diese Bereiche keinen Chance auf Akzeptanz der Bevölkerung. Im wirtschaftlichen Bereich haben wir hier E-Business und E-Commerce, und es gibt Untersuchungen im In- und Ausland, Meinungsumfragen, die klar bestätigen, das ist keine Behauptung, sondern bewiesen, dass hier eine vernünftige Datenschutzgestaltung zum Marketingerfolg beiträgt.
Selbstverständlich müssen Sicherheit und Verlässlichkeit der Datenübermittlung und der Datenschutz gewährleistet sein. Aber ich möchte hier doch zu bedenken geben, dass wir das Thema „Sicherheit und Datenschutz“ als Aufgabenstellung und nicht als K.o.-Kriterium ansehen sollten. Die Banken haben uns bereits vorgemacht, dass Sicherheit und Datenschutz sehr wohl lösbare Probleme sind. Wir sollten uns bei der Problemlösung auch von dem Grundsatz leiten lassen: so einfach wie möglich, aber so sicher wie nötig.
Lassen Sie mich jetzt bitte noch den Bogen zum Datenschutz schlagen; denn beide Gebiete liegen eng beieinander, nicht nur wegen der Personalunion des Datenschutzbeauftragten und des Beauftragten für das Akteneinsichtsrecht. Das ist eine Sache, über die wir zu einem anderen Zeitpunkt noch sprechen sollten. Herr Kollege Fritsch hat im Rahmen der gestrigen Debatte zur Regierungserklärung bereits richtigerweise angemerkt, dass im Zusammenhang mit der Sicherheitslage auch über den Datenschutz zu sprechen sei. Daten seien keine Werte. Datenschutz muss dort greifen, wo er notwendig ist, und darf nicht unnötigerweise privates oder hoheitliches Handeln hemmen. Genau so ist es auch beim Akteneinsichtsrecht, das notwendig sein mag, das aber in den gesetzlichen Rahmen nicht uferlos sein darf. Vielen Dank.
Ich halte es für erfreulich, dass nicht die Aussage „Datenschutz darf nicht Täterschutz sein“ wieder in den Vordergrund gestellt wurde, wie es in früheren Jahren der Fall war. In einer Art Notwehrmaßnahme wurden deshalb auch die letzten Datenschutzberichte mit den Worten „Datenschutz ist Grundrechtschutz“ betitelt. Heute morgen haben wir über die EU-Charta diskutiert. Dort ist der Datenschutz ausdrücklich als Grundrecht der europäischen Bürgerinnen und Bürger gegenüber der europäischen Bürokratie und Hoheitsgewalt verankert. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, wir haben es hier heute ausschließlich mit dem Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zu tun. Gestatten Sie mir dennoch zum Schluss eine kurze Anmerkung allgemeiner Art. Der CDU-Fraktion ist klar, dass der Schutz der Bürger über allem steht. Gerade die schrecklichen Terroranschläge in den USA – wir haben heute Morgen in weit gehender Einheit darüber beraten – haben gezeigt, dass ein streng gehandhabter Datenschutz auch Hindernisse und nicht nur Hilfe für die Bürger bedeuten kann. Datenschutz darf die Polizei und die Sicherheits
Und es ist doch allzu bezeichnend, dass gerade angesichts der jüngsten Terroranschläge in den USA sofort wieder daran gedacht wird, den Datenschutz zu lockern. Auch hier hören wir bekannte Aussagen. Der Datenschutz müsse an den Stellen gelockert werden, so heißt es ganz harmlos, wo Datenschutz zu Terroristenschutz werde. Dies, meine Damen und Herren, ist aber aus unserer Sicht eine Denunziation, eine Verdächtigung und Diffamierung des Datenschutzes, die aus Sicht der PDS-Fraktion nicht gerechtfertigt ist.
Zwei Dinge beschäftigen mich in letzter Zeit beim Thema Datenschutz. Einmal habe ich auf der CeBIT gesehen, dass das Thema Datenschutz und -sicherheit eines der wichtigsten der CeBIT war. Das hat mich sehr gefreut, und ich bin an einer Veranstaltung vorbeigelaufen und habe gesehen, dass da stand: „Datenschutz muss sexy sein“.
Als ich diesen Debattenbeitrag vorbereitet habe, wollte ich gern Grundsätzliches über den Bereich Datenschutz sagen. Ich finde, dass der Datenschutz ein sehr gewichtiges und ernst zu nehmendes Thema ist, trotzdem fiel mir etwas sehr Fröhliches ein, und zwar ein Spiel aus meiner Kindheit: Teekesselchen! Das ist ein Spiel, bei dem ein Wort zu finden ist, das mehrere Bedeutungen umfasst. So ist es auch bei dem Begriff Datenschutz.
Ich möchte mich daher lediglich darauf konzentrieren, einige Anmerkungen zu dem zu machen, was vonseiten der PIRATEN-Fraktion insbesondere zu den datenschutzrelevanten Änderungsanträgen gesagt worden ist. Datenschutz ist ein hohes Gut. Das unterschreiben auch wir. Datenschutz ist ein hohes Gut, dessen Bedeutung auch dem Gesetzgeber in Bezug auf die Sicherungsverwahrung stets bewusst sein muss. Es ist ein hohes Gut, ja - aber ein Dogma, nein. Sehr geehrter Herr Augustin, wenn Sie zum Beispiel fordern, dass erkennungsdienstliche Unterlagen unmittelbar nach der Entlassung von Sicherungsverwahrten vernichtet werden sollen, dann folgen Sie zwar damit - das ist unumstritten - dem Grundsatz der Datensparsamkeit, dann werden Sie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des entlassenen Sicherungsverwahrten mehr als 100 Prozent gerecht, aber Sie werden allen anderen Rechtsgütern nicht gerecht, die der Gesetzgeber im Blick haben muss, wenn er über die Daten von jedenfalls in der Vergangenheit hochgefährlichen Straftätern zu entscheiden hat. Denn neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Täter gibt es auch das Recht auf Schutz von Leib und Leben potenzieller Opfer. Das wägen Sie nicht richtig ab. Der Schutz von Leib und Leben potenzieller Opfer geht für uns jedenfalls am Ende immer noch vor dem Datenschutz der Täter. Daher lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab und bitten um Unterstützung des Gesetzentwurfes. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat bei den Beratungen zur Novellierung des Datenschutzgesetzes auch den Datenschutzbeauftragten eingebunden, um zum einen seine Erfahrungen, zum anderen aber auch konkret von ihm erarbeitete Vorschläge mit berücksichtigen zu können. Im Ergebnis konnten wir dabei weitestgehend Einigkeit erzielen. Geblieben ist allerdings ein wesentlicher Dissens, und zwar hinsichtlich der Frage, ob der Landesbeauftragte für den Datenschutz künftig auch die für die Datenschutzkontrolle im nicht öffentlichen Bereich zuständige Instanz in Mecklenburg-Vorpommern werden soll. Zwar befände sich dann der Datenschutz in einer Hand, das Argument des Datenschutzbeauftragten. Gegen eine bloße Übertragung der Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich sprechen aber gewichtige verfassungspolitische Aspekte. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in erster Linie eine Kontrollinstanz des Landtages gegenüber den Behörden, wo hingegen es bei der Datenschutzkontrolle im privaten Bereich um hoheitliches Handeln mit Außenwirkung geht, also um ein Handeln, welches grundsätzlich nur der Exekutive obliegt. Ein solches Handeln kann natürlich nur dann von der Exe
Das Wesentliche des Begriffs Datenschutz ist für mich aber nicht die Gleichsetzung, sondern Datenschutz ist ein Bestandteil des Begriffs der Bürgerrechte und der Persönlichkeitsrechte. Hier ist es ein Rechtsgut, das durch unsere Verfassung geschützt wird. Für mich ist dieser Inhalt des Datenschutzes, auch wenn es nicht ein Bestandteil des Grundgesetzes wäre, sehr wichtig. Darum habe ich immer große Schwierigkeiten, wenn ich Menschen höre, die diesen wunderbaren Satz benutzen, ich weiß gar nicht, was Datenschutz soll, ich habe nichts zu ver
zen entwickelt. Bei vielen Großunternehmen ist es so, dass die Internettüren weit aufstehen. Von den Konzernen wird nur wenig unternommen, um sich wirksam gegen diese Computerkriminalität zu schützen. Die Hauptangriffe treffen nach Einschätzungen der Experten Banken, Versicherungen und Chemieund Pharmaunternehmen. Doch Datendiebe kommen nicht nur von außen. Gut die Hälfte der unerwünschten Angriffe findet innerhalb der Unternehmen statt. Gern nehmen eigene Mitarbeiter wertvolle Kundendaten oder brisante Forschungsergebnisse zu ihrem neuen Arbeitgeber mit. Firmen, die sich schützen wollen, können dies natürlich, wir haben hier in Bremen eine Reihe von Firmen, die Schutzsysteme anbieten, wie auch unsere neu gegründete Datenschutz Nord GmbH. Die Ereignisse vom 11. September 2001 sollten auch den bremischen Sicherheitsbehörden deutlich machen, ob sie darauf vorbereitet waren, in einer Welt zu bestehen, die es plötzlich nicht mehr so gibt, wie wir sie vorher hatten. Aus den Erkenntnissen in den USA wissen wir, dass von allen 19 bekannten Attentätern, die zum Teil schon bis zu zwei Jahren in den USA gelebt hatten, nur zwei im Polizeicomputer registriert waren. Die anderen Täter verhielten sich bis kurz vor Beginn der Ausführung des Attentats absolut unauffällig. Hier haben wir sofort auch auf die neue Bedrohung reagiert und die Rasterfahndung, die datenschutzrechtlich vom Landesbeauftragten für den Datenschutz abgesichert wurde, eingeführt. Ich will damit sagen, dass wir abwägen müssen, denn Datenschutz, der wichtig ist und nicht vernachlässigt werden darf, darf kein Schutz für Terroristen und Schwerkriminelle und kein Schutz für Sozialhilfebetrug und verbotene Schwarzarbeit sein.
In Brandenburg, aber auch in Berlin, und das wissen Sie, so steht es im Gesetz, hat man dem Zusammenhang zwischen Informationszugang und Datenschutz dadurch Rechnung getragen, dass die Aufgabe des neu bestellten Beauftragten für das Recht auf Akteneinsicht in Personalunion vom Landesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen wird. Sollte dies in Bremen auch übernommen werden, bedeutet dies beim Landesbeauftragten für Datenschutz mehr Personal, denn schon jetzt wird durch das neue Bundesdatenschutzgesetz Mehrarbeit auf die Behörde zukommen.
Sowohl die Landesbeauftragten für den Datenschutz in ihrer Kontrollfunktion für die Datenverarbeitung öffentlicher Stellen des Freistaats als auch der zuständige Vertreter des Thüringer Landesverwaltungsamts als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich, beide haben den Sachverhalt gemeinsam vor Ort überprüft. Aufgrund des rechtlichen Status des Fachkrankenhauses als einer öffentlichen Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 Thüringer Datenschutzgesetz unterliegt das Krankenhaus der Kontrollbefugnis der Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und diese ist von Anbeginn in die Angelegenheit eingebunden und wird diese entsprechenden Vorgaben des Thüringer Datenschutzgesetzes weiter verfolgen.
Wir schätzen das Amt für den Datenschutz als beratende Einrichtung. Sie, Herr Beckstein, und Sie, Herr Ministerpräsident, beklagen heute Versäumnisse im Datenschutz, der Datenschutz werde zu intensiv betrieben. Ich bitte Sie, vor Ihrer eigenen Tür zu kehren und nicht solch unzutreffenden Unterstellungen zu machen.
In seiner Sitzung vom 19. Mai 2010 wählte der Landtag des Saarlandes Frau Thieser zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Seit Antritt dieses Amtes am 01. Juni 2010 baute sie die Einrichtung der Landesbeauftragten für Datenschutz konsequent zum Unabhängigen Zentrum für Datenschutz und Informationsfreiheit aus. Ihr Name steht dafür, dass das Saarland heute über eine effektive und kompetente Stelle in dem sensi
Sie haben mit einem Bereich begonnen, der nach meinem Dafürhalten die eigentliche Aufgabenstellung ist. Dafür danke ich Ihnen ausdrücklich. Sie haben ausgeführt, im öffentlichen Bereich werde der Datenschutz beachtet. Das ist die Grundbotschaft. Dafür sind wir all denen in den Kommunen und allen Landesbediensteten dankbar, dass der Datenschutz im öffentlichen Bereich heute eben nicht ein Nischendasein fristet, eben nicht nur bei Drängen und bei Gefahr des Einschreitens des Datenschutzbeauftragten beachtet wird, sondern dass das den Leuten schon in Fleisch und Blut übergegangen ist. Wenn man sich anschaut, über welche Themen Sie diskutieren, so haben sie sich sehr weit von den Themen entfernt, die wir zum Teil diskutiert haben, als ich selbst noch dem Unterausschuss Datenschutz des Hessischen Landtags angehörte. Das war vor weiland 20 Jahren.
Frau Präsidentin, ich werde sehr bald zum Schluss kommen. – Das muss uns beschäftigen. Wissen Sie, Datenschutz ist unabhängig davon,wer in Berlin regiert und wer in Wiesbaden regiert. Man kann ihn sehr eng sehen, man kann ihn sehr weit sehen, wie auch immer. Aber das Engagement für Datenschutz, für das Informationszugangsgesetz, für Zusammenlegung von privatem und öffentlichem Datenschutz ist doch schal, wenn ich das Topthema des Datenschutzes überhaupt nicht anspreche. Das Topthema ist eben, ob wir wollen, dass in dieser Republik an irgendeiner Stelle sämtliche Finanzbewegungen zusammengeführt werden. Das kann man wollen, dafür gibt es Gründe. Aber dass das unter der Datenschutzflagge überhaupt nicht angesprochen wird, erweist, hier ist viel Vordergründiges passiert.
Wir haben uns im Ausschuss für ein Datenschutzaudit eingesetzt und auch beschlossen. Wir können die benannte Stelle zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit, ihre Verfahren und technischen Einrichtungen durch unabhängige Gutachter prüfen und bewerten lassen. Hiermit soll die Datensicherheit, aber auch der Datenschutz durch eine stärkere Selbstregulierung der öffentlichen Stellen verbessert werden. Hier müssen noch Inhalt und Ausgestaltung der Auditverfahren geregelt werden. Wir erwarten durch diese Regelung einen höheren Qualitätsstandard. Ein weiterer erforderlicher Punkt: Bisher war es immer so, dass jedes Mal, wenn wir den Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vorliegen hatten, es lange gedauert hat, bis dann endlich der Bericht vom Senat da war. Wir haben dann öfter unter Zeitdruck arbeiten müssen und mussten unsere Sitzungen in aller Eile abhalten, weil wir den Termin erreichen wollten. Ferner hält der Ausschuss es für erforderlich, dass bei der Besetzung einer neuen Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz der Datenschutzausschuss beteiligt wird. Da das Parlament den Landesbeauftragten auf Vorschlag des Senats wählt, wird der Ausschuss nach dem neuen Gesetz das Auswahlverfahren begleiten. Wir haben hier lange darum gerungen, da gab es einige Schwierigkeiten, aber es ist ja mit eingearbeitet worden, und wir sind alle zufrieden. Durch den Begriff „Benehmen“ wird jetzt sichergestellt, dass dem Ausschuss Gelegenheit gegeben wird, sich bei der Auswahl eine eigene Meinung zu bilden. Der Senat wird die Meinung beziehungsweise die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen und in seine Überlegungen einbeziehen. Wichtig ist hier, noch einmal herauszustellen, dass der Senat daran nicht gebunden ist. Bei der Bestellung eines neuen Datenschutzbeauftragten soll der Senat spätestens sechs Monate nach Ausscheiden des Landesbeauftragten einen Nachfolger vorschlagen. Hier, so finde ich, sind gute Lösungen und Entscheidungen getroffen worden. Ich bitte um Ihre Zustimmung für dieses Gesetz!
Der Bremerhavener Sozialdezernent, hier gut bekannt, Wilfried Töpfer, hat gegenüber der „Nordsee-Zeitung“ einen umfangreichen Datenabgleich zwischen dem Sozialamt und der Kfz-Zulassungsstelle angekündigt, und der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Holst, hat in diesem Zusammenhang dankenswerterweise auch noch einmal in der Öffentlichkeit dargestellt, dass es erstens eine Abstimmung des Sozialamts Bremerhaven mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz über einen Datenabgleich mit der Kfz-Zulassungsstelle im Vorfeld nicht gegeben hat. Das rügen wir als Datenschutzausschuss. Wenn ein Ressort etwas Derartiges plant, muss das eigentlich im Vorfeld geklärt werden, und deswegen ist dieses Beispiel auch gut, um noch einmal deutlich zu machen, dass selbst bei den Dezernenten und Vorgesetzten das Thema Datenschutz nicht immer Priorität genießt.
Ich möchte das einmal so beschreiben, dass wir im Moment einen Datenschutz haben, der durch Kritik und Beanstandung nachlaufend ist. Sehr viel effektiver und effizienter wäre aber ein vorausschauend organisierter Datenschutz. Der Datenschutz braucht auch die Möglichkeiten dazu, sich vorausschauend organisieren zu können.