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Ordnungspolitik bedeutet Verzicht auf Dauersubventionen. Wir werden im Bundesrat initiativ, um die Überförderung der Windkraftnutzung im Erneuerbare-Energien-Gesetz zu stoppen. Wir schaffen die planerischen Voraussetzungen dafür, dass die Beeinträchtigungen durch die Nutzung der Windkraft minimiert werden. Wir wollen die Privilegierung der Windkraft im Baugesetzbuch streichen.

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Aber zu behaupten, dass die Geothermie kostengünstiger wäre als Windkraft, ist einfach falsch, weil die Windkraft mit sieben oder acht Cent bezahlt wird, das heißt,

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Wenn Sie richtig gelesen hätten und wenn Sie richtig das gesehen hätten, was wir bisher diskutiert haben, hätten Sie sehr wohl gemerkt, dass wir sagen, bei der Windkraft ist eine finanzielle Förderung nicht mehr notwendig, weil die Windkraft über das ErneuerbareEnergien-Gesetz gefördert wird. Wir brauchen aber eine Förderung – auch der Windenergie – über die Baugenehmigungen. Wir brauchen auch eine Förderung über die Stimmung in diesem Land, und es liegt auch in der Verantwortung der Regierungsparteien, im Land eine Stimmung zugunsten von erneuerbaren Energien zu schaffen, die Wertschöpfung in diesem Land halten, die Wertschöpfung in diesem Land schaffen und die Arbeitsplätze in diesem Land schaffen können. Dazu stehen Sie in der Pflicht.

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Herr Kollege Lafontaine, wir haben den Menschen zugehört, die der Meinung sind, dass Windkraft im Wald zu stark zunimmt und dass von den Windrädern eine andere Wirkung ausgeht, weil sie immer größer werden. Wir haben gesagt, es kann nicht sein, dass wir durch die Wälder laufen und Tiere suchen müssen. Der Faktor Mensch ist der entscheidende bei der Frage, wie Windkraft im Saarland aussehen soll.

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Meine Damen und Herren! Im Moment ist alles durch die Windkraft mehr oder weniger belegt. Das ist der Grund, weswegen jetzt die eine oder andere Biogasanlage bedauerlicherweise noch nicht ans Netz kann. Wir - das heißt, die Landesregierung; ich sage das auch im Namen der Umweltministerin - werden uns in Kürze - die Einladung ist bereits ausgesprochen - mit allen, die regenerative Energien erzeugen, an einen Tisch setzen, um unter diesen Erzeugern eine vernünftige Relation zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass eine Art der regenerativen Energien, nämlich die Windkraft, alles belegt und damit andere den Zugang nicht haben.

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Wenn man sich das noch einmal genauer anguckt: Bundesweit sind davon 48 % Wasserkraft, 39 % Windkraft, 11 % Biomasse, 0,8 % Solarstrom. Wie sieht es bei uns in Sachsen-Anhalt aus? Hier stammen 90 % aus Windkraft, 5,3 % aus Biomasse, 2,3 % aus Wasserkraft und 1,2 % aus Deponie- und Klärgasanlagen.

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Das macht deutlich, dass wir ein besonders ungünstiges Verhältnis der Anbieter haben, weil die alternative, regenerative Energie, die aus der Windkraft resultiert, technisch besonders problematisch ist. Diese technisch hochproblematische Angelegenheit führt zu einer weiteren Verteuerung. Deswegen ist es völlig richtig, wie Herr Minister Rehberger neulich mutig in der Richtung Position bezogen hat, dass wir nicht einzig und allein auf Windkraft, sondern auch auf andere regenerative Energien setzen müssen.

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Aber - das ist in diesem Zusammenhang ein weiterer Aspekt regenerative Energien sind heute noch deutlich teurer als die aus fossilen Energieträgern erzeugte Energie. Solarstrom wird für etwa 50 Cent pro Kilowattstunde eingespeist. Das ist mehr, als bei der Stromabnahme tatsächlich gezahlt wird. Bei der Windkraft ist es in der Größenordnung 6 bis 8 Cent pro Kilowattstunde. Aber unser Flächenangebot ist begrenzt. Sie alle kennen die Konflikte im Zusammenhang mit der Windkraft. Es sind halt nicht alle glücklich darüber. Deshalb gibt es da Grenzen.

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Wir haben ein Problem: Solarzellen sind zurzeit nicht privilegierte Energieanlagen im Sinne von Windkraft. Durch diese Einstufung war es möglich, Windkraft in Vorranggebieten planungsrechtlich zu sichern und zu untersetzen. Das geht mit Solarflächen zurzeit nicht. Sie sind nur nach Baurecht auszuweisen - Baurecht im Außenbereich sicherlich -, aber wir sind in keiner glücklichen Lage, weil wir es nicht steuern können.

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Meine Damen und Herren, die Vorteile, die ich gerade genannt habe, treffen leider auf die Windkraft nicht zu. Für jedes installierte Windrad mit einer Leistung von 1 Megawatt brauchen wir ungefähr 0,9 Megawatt an konventioneller Kraftwerksleistung. Es kann nicht sein, dass wir Kraftwerke bauen müssen, deren Leistung dann aushilft, wenn die Windkraft nicht ausreicht.

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Herr Rüttgers, das, was Sie mit der Windkraft machen - das interessiert Sie doch auch, Herr Wolf - ist eine Sauerei. Sie sprechen von 1.500 m Abstand und strikter Höhenbegrenzung. Warum sagen Sie nicht gleich, was Sie wirklich meinen? Sie meinen ein umfassendes Verbot der Windkraft in NRW.

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Dr. Schubert, zur Windkraft wollte ich jetzt eigentlich gar nichts mehr sagen, aber Sie haben mir jetzt das Stichwort zugespielt. Im Prinzip habe ich nichts gegen Windkraft, nur in Thüringen passt sie auf manche Flächen nicht hin.

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Die Förderung der Windkraft im Rahmen des Gesetzes über erneuerbare Energien sollte auf zehn Jahre begrenzt werden und in dieser Zeit progressiv auf Null sinken. Das schüfe für alle Beteiligten klare Rahmenbedingungen und würde den technischen Fortschritt bei der Windkraft beschleunigen.

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Folgendes verstehe ich nicht: Sie haben gesagt, Fotovoltaik hilft hier nicht. – Bei der Windkraft sind die letzten zwei Jahre Ihrer Regierung eher beschämend. Sie müssen runter von diesem ideologisch toten Ast, den Herr Wittke damals mit seiner Bemerkung eingeleitet hat: Windkraft ist das Ers

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Was das Beklagen von Planungen angeht - das betrifft nicht nur den Bereich der Teilpläne Windkraft, sondern auch andere Bereiche -, ist es immer so, dass es häufig um formale Gründe geht, an welchen dann Planverfahren scheitern. Wir versuchen, mit den Regionalen Planungsgemeinschaften eine große Rechtssicherheit zu schaffen und damit auch eine große Verbindlichkeit dieser Planung für die Zukunft. Man kann allerdings nicht ausschließen, dass Gerichte dann auch wieder anders entscheiden. Diese Erfahrung mussten wir auch machen. Wir sind sehr daran interessiert, dass in den Regionen, in denen wir derzeit keine rechtsverbindlichen Teilpläne Windkraft haben, diese Teilpläne möglichst schnell wieder in Kraft gesetzt und damit auch die Angebote, die wir zusätzlich unterbreitet haben, genutzt werden können. Wir haben den Regionen zusätzliche Flächen vorgeschlagen, überwiegend Flächen, die sich in Wäldern befinden, die sich für Windkraftnutzung aus unserer Sicht wegen nicht vorhandenen naturschutzfachlichen Konfliktpotenzials eignen. Wir haben vorgeschlagen, diese Flächen zusätzlich auszuweisen und damit die Konflikte in den Regionen deutlich zu vermindern. - Danke.

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Was für die Solartechnik auf deutschen Dächern gilt, Herr Priggen, gilt auch für die Windkraft: Windkraft im Binnenland macht nun wirklich keinen Sinn. Deshalb, meine Damen und Herren, liegen größtmögliche Potenziale folgerichtig in der Steigerung der Energieeffizienz.

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Viertens: Nach der Energiestrategie 2020 soll in Brandenburg der Anteil der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 20 % am Primärenergieverbrauch ausgebaut werden. Im Zentrum stehen dabei Energiegewinnung aus Windkraft, die Solarenergie und die Energieerzeugung aus Biomasse, obgleich der Windkraft die größte Bedeutung bei den regenerativen Energien zufällt. Mit 45 % hat sie den höchsten Anteil am Ausbauziel.

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Die letzte Aussage des Ministers überrascht mich doch. Herr Kollege Runkel hat im Prinzip behauptet, dass die Tatsache, dass man im Rahmen der Erzeugung von Windkraft immer auch konventionelle Stromerzeugungsanlagen vorhalten muss, die Windkraft sozusagen unrentabel macht.

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Noch eine Bemerkung zur Windkraft, obwohl ich gar nichts zur Windkraft gesagt habe. Das ist ein Punkt, der dafür spricht, statt Kohlekraftwerken Gaskraftwerke einzusetzen. Im Mittellastbetrieb sind sie nämlich viel schneller regelbar. Wir brauchen eine schnelle Regelungstechnik, um Lastspitzen auszugleichen, wenn wir keine andere Möglichkeit finden, die Anlagen grundlastfähig zu gestalten. Darüber haben wir heute Morgen schon diskutiert.

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Ich bin stolz darauf, dass wir beim Energiemix absolut führend sind. Niedersachsen ist Windenergieland. Als ich vor 20 Jahren einer der Ersten im Interessenverband Windkraft Binnenland war, wurde ich noch überall belächelt. Heute ist die Windkraft eine ernst zu nehmende Energiequelle.

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie mögen sich vielleicht wundern, dass wir diese Petition ins Plenum gebracht haben. Aber das hat seinen guten Grund. Es ist eine von vielen Petitionen, die sich mit der Thematik Windkraft beschäftigen und insofern eigentlich mehr oder weniger ein Tagesgeschäft des zuständigen Wirtschaftausschusses. Diese Petition ist aber von einer sehr negativen Einstellung zur Windkraft geprägt.

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Ich bin kein Windkraftfetischist, weil die Windkraft durchaus an der einen oder anderen Stelle auch negative Auswirkungen hat. Man muss diese Technologie sicherlich an der einen oder anderen Stelle kritisch begleiten. Das ist überhaupt nicht der Punkt für mich. Wenn wir also für Material oder Würdigung votierten, gäben wir der Staatsregierung mit auf den Weg, sich der Thematik weiterhin zu widmen und für Verbesserungen in diesem Bereich zu sorgen. Aber insgesamt ist diese Petition so negativ in Richtung Windkraft eingestellt, dass ich es für absurd hielte, diesen Berücksichtigungsbeschluss des Wirtschaftsausschusses beizubehalten. Wir sollten, wie gesagt, den anderen Weg gehen und der Staatsregierung die Möglichkeit geben, sich um die Angelegenheit zu

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur drei Punkte richtigstellen. Der Erste ist folgender: Bei allen Gemeinsamkeiten gibt es auch Unterschiede. Ein großer Unterschied zwischen Ihrer und unserer Politik besteht beim Thema „Windkraft“. Es ist nicht richtig, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, das, was wir im Bereich Windkraft fordern, ist längst umgesetzt. Das ist falsch. Wir fordern einen generellen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 Metern, von mindestens der zehnfache Nabenhöhe. Dies gilt heute in RheinlandPfalz nicht.

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Sie alle wissen, dass es eine Studie des Bundeswirtschaftsministeriums zur Windkraft gibt, die alle Nachteile der Windkraft aufzählt.

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Bis zum Jahre 2015 sollen in Deutschland an Land 26,2 Gigawatt Leistung im Bereich Windkraft installiert sein und 9,8 GW auf See. Das kann sein, dass bei den letzten 9,8 GW eine gewisse Verzögerung eintritt, aber die 26,2 GW stehen erst mal im Raum und die werden eher noch übertroffen als nicht erreicht. Bis 2020 kann dann somit beim Strom aus erneuerbaren Energien ein Anteil von 20 Prozent erreicht werden und von diesen 20 Prozent des Gesamtstrombedarfs werden etwa 60 Prozent wahrscheinlich aus der Windkraft kommen. Auf diese können wir nicht verzichten!

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Der jetzige Ministerpräsident, Kollege Pauli, verhindert eine Investitionssumme von 300 bis 400 Millionen € pro Jahr allein bei der Windkraft. Das muss man sich einmal vorstellen! Das bedeutet 1 200 bis 1 500 Arbeitsplätze jedes Jahr allein bei der Windkraft.

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Ich möchte auch noch einen dritten Punkt ansprechen: die Windkraft, die ja hier im Haus immer strittig diskutiert wird. Die Windkraft hat ohne Zweifel nicht nur an der Küste, sondern auch in guten Lagen von Schwarzwald und Schwäbischer Alb hohe Ertragschancen. Auch dort kann man Windstrom ernten, und zwar in gleicher Menge wie an der Küste. Notwendig ist aber jetzt, dass die guten Standorte auch tatsächlich genutzt werden können. Die jetzige Regionalplanung verbaut aber gerade diese Chancen.

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Aber auf der anderen Seite sehe ich allerdings natürlich auch eine große Übereinstimmung - eine Übereinstimmung im Zweifel an der Sinnfälligkeit der 380-kV-Hochspannungsleitung, so wie sie uns jetzt vorliegt, denn die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, sie fragen zumindest, ob die Leitung energiewirtschaftlich und versorgungsseitig überhaupt notwendig ist. Genau das frage ich mich seit Monaten und nicht nur ich frage mich das, sondern das fragen sich Tausende Menschen in Thüringen, das fragen sich Menschen in Bayern und darüber hinaus. Das fragen sich Menschen beileibe nicht nur dort, wo sie vielleicht auch mit einer Stromleitung in Mitleidenschaft gezogen werden würden, das fragen sich viele Menschen in dieser Region. Genauso - wie einige Kollegen hier im Landtag auch schon angesprochen haben - sehe ich natürlich auch die Probleme mit der Windkraft. Es ist offensichtlich, dass es Probleme mit der Windkraft gibt, die als Begründung

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Gehen wir doch einmal an die Windkraft wirklich ideologiefrei heran. Bei der Windkraft gibt es zwei Hauptthemen. Das eine ist: Bei uns in Baden-Württemberg haben wir Windhöffigkeit – Kollege Witzel hat es gesagt – im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb.

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Keine andere erneuerbare Energietechnologie hat ihre Leistungsfähigkeit so gesteigert wir die Windkraft, nämlich um den Faktor 100 in 20 Jahren. Sie ist derzeit von allen erneuerbaren Energien die kostengünstigste. Wir setzen uns deswegen vor allem für den Ersatz von bestehenden Anlagen durch leistungsfähigere ein. Wir werden bei den Planungsträgern und den Kommunen dafür werben, dass vorhandene Standorte für möglichst ertragreiche Anlagen ausgenutzt werden. Wir halten daran fest, dass Windkraft für Menschen und Naturräume verträglich sein muss. Leistungsstarke, dafür weniger Anlagen kommen diesem Anspruch entgegen.

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In Vorbereitung dieser Debatte habe ich mir 50 bis 100 Zitate von CDU-Kollegen aus dem Bundestag und aus dem Landtag zur Windkraft herausgesucht. Die Entwicklung der Windkraft ist ja auch mit positivem Engagement der CDU verknüpft. Nicht umsonst hat ja Eckhard Uhlenberg auf seinem Betrieb eine Anlage stehen. Es gibt über lange Zeit sehr viel positives Engagement seitens der CDU. Ich möchte nur ein Zitat des Kollegen Weisbrich, mit dem wir in der letzten Legislaturperiode viel darüber diskutiert haben, bringen, damit Sie einmal den Unterschied zwischen der hasserfüllten Linie, die der Bauminister vertritt, und der differenzierten Linie erkennen, die früher aus Ihren Reihen vertreten worden ist. Herr Weisbrich hat in der Plenarsitzung am 21. Juni 2001 gesagt: