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reiten. Zu allem, was da an Antworten in Bezug auf Abschiebung oder Abschiebungshindernisse in den Raum geworfen wird, hat Frau Midyatli in ihrer Rede alles ausgeführt. Ich könnte das in dieser Rede jetzt wiederholen, aber ich gebe Ihnen das gern zum Nachlesen in der Veröffentlichung. Ich erspare Ihnen das jetzt vor der Mittagspause. Ich möchte stattdessen auf einen anderen Punkt eingehen. Ich erspare Ihnen das nur, weil ich fest davon überzeugt bin, dass Frau Midyatli dazu genau die richtigen Worte dazu gesagt hat.

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für einige Stunden, maximal einige wenige Tage gedacht und keineswegs mit einer Abschiebehaft gleichzusetzen. Am Hamburger Flughafen wäre ein solches Gewahrsam möglich. Für uns als SSW wäre dabei klar, dass wir für ein solches Gewahrsam, das ja rechtlich verpflichtend ist, das möglichst mildeste Mittel nutzen sollten, wie ich es eben gerade beschrieben habe. Eine Abschiebung in Kriegsgebiete kommt allerdings unter keinen Umständen infrage. Wir werden niemanden in den sicheren Tod schicken.

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Das Gleiche gilt beispielsweise auch für das ehemalige afghanische Personal der Bundeswehr in Afghanistan. Diese Menschen und ihre Familien müssen um ihr Leben fürchten. Eine Abschiebung dieser Menschen ist darum ausgeschlossen. Dennoch muss nach wie vor jeder Einzelfall geprüft werden.

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Erste Beratung: Keine Abschiebung ins Elend - Wintererlass für Minderheiten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4349........................................... 16335

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Erste Beratung: Keine Abschiebung ins Elend - Wintererlass für Minderheiten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4349

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Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen dringend einen Wintererlass gegen die Abschiebung von Menschen in den Kosovo oder in die benachbarten sogenannten sicheren Drittstaaten. Es muss etwas geschehen; denn nach wie vor finden Abschiebungen durch die niedersächsischen Behörden statt, wie auch in den vergangenen Wochen über Weihnachten und im neuen Jahr. Sie nehmen keine Rücksicht auf Familien oder andere schutzbedürftige Gruppen, obwohl Sie genau wissen, dass gerade in den Wintermonaten die Not in der Kälte am größten ist.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Niedersachsen leben ca. 2 000 Roma, 250 Aschkali und 50 Ägypter, die eine Duldung haben. Von Januar bis Ende Oktober 2011 wurden aus Niedersachsen für ca. 172 Roma und 34 Angehörige anderer Minderheiten Abschiebungsaufträge an die zuständige Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld erteilt. Ihnen droht tagtäglich die Abschiebung. Einige Abschiebungen konnten verhindert werden, auch aufgrund von Eilanträgen durch die Anwälte.

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Die Landesregierung könnte, wenn sie dem Beispiel der grün mitregierten Länder NordrheinWestfalen, Baden-Württemberg und RheinlandPfalz folgen würde, zumindest eine Abschiebung in den Wintermonaten vermeiden. Das wird übrigens auch von den beiden großen Kirchen unterstützt.

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Viele derjenigen, die von Abschiebung betroffen sind, sind in Deutschland geboren oder haben ihre Kindheit und Jugend hier in Niedersachsen verbracht. Ihre Heimat ist hier und nicht in einem

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Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen noch einen weiteren Aspekt nennen, der die Abschiebung von Romaflüchtlingen aus Deutschland in einem kritischen Licht stehen lässt. Es ist der ursächliche Zusammenhang zwischen Antiziganismus und gesellschaftlicher Ausgrenzung in den Herkunftsstaaten. Es ist aber auch die historische

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Für die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder bedeutet die Abschiebung den Verlust der einzigen Heimat, die sie kennen. In Otterndorf hat dieses unsensible Vorgehen zu Unmut und Empörung geführt.

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Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass diejenigen, die von Abschiebung bedroht sind, nach unserem deutschen Recht vollziehbar ausreisepflichtig sind. Das heißt, dass die Situation, in der

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sich diese Menschen befinden, nämlich dass eine Abschiebung angeordnet werden muss, dem Umstand geschuldet ist, dass sie ihrer Pflicht zur Ausreise nicht nachgekommen sind. Ich will hier gleich hinzufügen, dass das die Situation für die Menschen natürlich nicht minder schwierig macht. Aber auch das gehört bei der Betrachtung natürlich zur ganzen Wahrheit dazu, verehrte Damen und Herren.

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Ich bin der Überzeugung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass man mit einem sensiblen Umgang vor Ort und der sensiblen Prüfung eines jeden Einzelfalls - und eben nicht einem generellen Erlass, der dann alle betrifft - dem Problem besser gerecht werden kann. Ich glaube, wenn sich die Landkreise überlegen würden, im Winter vielleicht etwas vorsichtiger mit dem Mittel der Abschiebung umzugehen, würden sie von keiner Fraktion hier im Parlament Kritik erfahren.

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Meine Damen und Herren, gestern war die Abschiebung des seit 19 Jahren im Bundesgebiet lebenden kosovarischen Flüchtlings Bljerim Nuredini nach Serbien geplant - ein kosovarischer Flüchtling nach Serbien! Das hat Herrn Nuredini in eine für ihn persönlich unaushaltbare Situation gebracht; denn er sollte seine Ehefrau Elinda gemeinsam mit den vier Kindern alleine zurücklassen.

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Wenn nunmehr der Innenminister wieder erzählen will und wird, er habe keinerlei rechtliche Möglichkeit und Handhabe, diese Abschiebung zu stoppen, dann verweise ich auf die Ausführungen meines Fraktionskollegen Hans-Henning Adler, der Ihnen ausführlich und rechtlich detailliert im Rahmen der Aktuellen Stunde im Dezember erläutert hat, dass Sie sehr wohl auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wie auch diverser Verwaltungsgerichte im Rahmen Ihrer fachaufsichtlichen Tätigkeit die Möglichkeit haben, einzugreifen und Abschiebungen zu stoppen. Sie wollen das aus politischen Gründen nicht und weisen die Ausländerbehörden zudem noch an, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Abschiebungen zu ermöglichen.

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geschoben werden, ist die Abschiebung wirklich grausam. Für diejenigen, die sie durchführen müssen, ist sie nicht minder grausam.

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Drittens stärken wir die innere Sicherheit und bündeln die Themen Integration und Migration beim Staatsministerium des Innern und für Integration. Dazu erhält das Innenministerium die gesamte Zuständigkeit für die Themen Flüchtlinge, Asyl, Migration und Integration – von der Einreise bis zur Unterbringung, von Aufenthalt, Familiennachzug und Integration bis zur Aufenthaltsbeendigung, also bis zur Ausreise oder Abschiebung. Die Zuständigkeiten werden gebündelt, damit ist alles aus einer Hand und aus einem Guss, damit wird einerseits der Rechtsstaatlichkeit und auf der anderen Seite auch der sozialen Dimension in gleicher Weise Rechnung getragen.

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Nein, logisch nachvollziehbar wäre es nur, wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass am Ende des Asylverfahrens grundsätzlich die Abschiebung steht - ein zynischer Ansatz, den ich hier im Hohen Hause natürlich niemandem unterstellen mag.

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Zunächst ist festzuhalten, das wurde kurz erwähnt, es geht ausschließlich und nur um Dublin-Fälle, denn diese liegen ausschließlich in der Hand des Bundes und nicht der Länder. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt, es ist, und jetzt zitiere ich, „Aufgabe allein des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu prüfen, ob ,feststeht‘, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann“, Zitatende. Das Land ist außen vor, und wo das Land nichts zu melden hat, kann auch eine Härtefallkommission des Landes logischerweise nichts bewirken.

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sei es die Altersarmut, Kinderarmut, Obdachlosigkeit, Ausbeutung der Arbeiter durch Leiharbeit oder aber der Psychokrieg roter Ideologen gegen das natürliche Empfinden unser Kinder in Form des Gender-MainstreamWahns. Unser Volk hat es satt, dass in den Parlamentsbuden und Parteistuben tagein, tagaus die Köpfe qualmen, wie man es illegalen Banden hier gemütlich machen kann, ja, wie man sogar versucht, von der Abschiebung bedrohte Fremde in Watte zu packen.

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Das wäre ein Stück Menschlichkeit, das auch diesem Parlament guttun würde, wenn wir es schaffen würden, unsere Regierung aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Leider, leider ist das nicht der Fall. Es bleibt dabei: Abschiebung hat Priorität, Menschenwürde spielt keine Rolle, Härtefälle werden nicht berücksichtigt auf Bundesebene, und das ist sehr traurig.

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Sie ist die vorletzte Instanz, weil danach eigentlich nur noch, um eine Abschiebung zu vermeiden, das Kirchenasyl in Anspruch genommen werden kann, wenn es angeboten wird. Wir wissen, dass auch die Zahlen des Kirchenasyls in dem Zeitraum, über den wir heute diskutieren, stark angestiegen sind.

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Es ist in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich, dass Asylanträge in Deutschland besser geprüft werden als in anderen Mitgliedsstaaten. Ein Flüchtling wird in jedem Mitgliedsstaat durch das Dublin-Abkommen versorgt und er wird auch untergebracht. Er erhält eine medizinische Versorgung und genießt Schutz vor Folter und Verfolgung. Nirgendwo droht ihm die Todesstrafe. Gründe für einen Härtefall im Dublin-Verfahren sind kaum ersichtlich. Stattdessen würde mit der Einrichtung einer Härtefallkommission auf Bundesebene ein aufwendiges Verwaltungsverfahren etabliert werden, in das alle Dublin-Fälle bei den Ländern münden würden. Diese würden zu einer Verzögerung der Asylverfahren auf der einen Seite führen und zudem natürlich auch weitere Vollzugshindernisse im Rahmen der Abschiebung schaffen. Ich weiß, dass das möglicherweise auch Ziel solcher Maßnahmen ist, aber das ist nicht das, wie die Innenminister der Länder sich das vorstellen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 25. Februar dieses Jahres hatte der Innenausschuss Mitglieder der Härtefallkommission zu einer nicht öffentlichen Anhörung eingeladen, um mit ihnen die Abschiebepraxis in Mecklenburg-Vorpommern zu diskutieren. Anlass der Anhörung, das wurde hier schon erwähnt, war die Kritik an der Rückführung eines ukrainischen Ehepaares. In Ungarn hatte das ukrainische Ehepaar erstmals europäischen Boden betreten und wurde deshalb auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung dorthin zurückgeführt, um das festgeschriebene Asylverfahren durchzuführen. Ich betone dieses „zurückgeführt“, denn Sie werden dem Wort sicherlich im Fortlauf meiner Rede noch mal begegnen, weil es keine Abschiebung war.

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Wenn die BRD-Technokraten eine Abschiebung einleiten, dann ist das bereits ein Wunder für sich. Sehen Sie sich doch die Abschieberate an! Wir als Volksvertreter sollten das gesamte politische Handeln auf das Gedeihen unserer eigenen Kinder und somit unseres Volkes ausrichten. Doch allein beim Wort „Volk“ stellen sich hier den meisten selbst ernannten Demokraten, selbst ernannten Volksvertretern, die Nackenhaare auf, denn aus tiefster Überzeugung handeln Sie aktiv gegen das eigene Volk und für die Fremden in aller Welt. Doch die Probleme unseres Volkes werden nicht angepackt. Geburtenrückgang, massenhafte Ausweitung seelischer Krankheitsbilder und so weiter spielen für Sie keine Rolle. Genau aus diesem Grund geht nun auch die sonst sehr geduldige Mittelschicht der Deutschen auf die Straße.

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Dazu sage ich: Ich will es nicht daran binden, dass wir Geld vom Bund bekommen, und nicht davon abhängig machen, wie schnell das jeweilige Land bei der Abschiebung ist. Auch das wurde auf der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU besprochen, hat in einem Papier gestanden und wurde abgestimmt.

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Meine Damen und Herren, schauen wir an dieser Stelle auf die Praxis des Bremer Innensenators. In den letzten Monaten hat er zwar einige Gefährder in Abschiebehaft genommen. Wie aus den Antworten des Senats auf unsere entsprechenden Anfragen in der Vergangenheit zu entnehmen ist, haben wir in Bremen darüber hinaus eine beachtliche Anzahl von abgelehnten Asylbewerbern, die wiederholt mit kriminellen Handlungen in umfangreichem Maße in Erscheinung getreten sind, und bei denen der Senator für Inneres keinerlei Maßnahmen zur Abschiebung eingeleitet hat, obwohl sie rechtlich möglich gewesen wären.

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Eine Abschiebung ist dann unausweichlich. Dafür müssen ausreisepflichtige Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht, in Abschiebehaft genommen werden. Daher finde ich es richtig, dass jüngst bereits ein als Gefährder eingeschätzter junger Mann zurück in sein Heimatland musste und nach verlorenen Rechtsmitteln mittlerweile auch abgeschoben wurde. Elektrische Fußfesseln, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sie auch im CDUAntrag erwähnt werden, können ein sinnvolles Mittel sein. Wir verwehren uns dem keinesfalls. Der Einsatz muss jedoch bedacht und zielgerecht erfolgen und rechtlich auf sicheren Füßen stehen. Wir, SPD und Grüne, haben genauer dazu in unserem Antrag Sicherheit und Rechtsstaat Stellung bezogen und befürworten das grundsätzlich. In der Debatte dazu, die wir ja leider nicht an dieser Stelle zusammenführen können, werde ich noch einmal darauf eingehen.

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Ich will, weil Sie das Thema Abschiebung ja immer so gern hier hervorheben, vielleicht einmal auch deutlich machen, dass eben in dem Bereich auch klar wird, dass vielleicht auch die CDU ein bisschen schauen müsste, welche Verantwortung sie eigentlich für das hat, was in diesem Land passiert. Immerhin stellt die Union seit jetzt knapp zwölf Jahren am Ende der Legislaturperiode den Innenminister, meine Damen und Herren! Sie haben massiv Personal bei der Bundespolizei abgebaut, das fällt Ihnen jetzt genauso auf die Füße, und auch da würde ich mir eine etwas selbstkritischere Haltung der CDU insgesamt zu ihrer Verantwortung für die Sicherheit in unserem Land wünschen, meine Damen und Herren!

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(Stefan Köster, NPD: Zur Abschiebung? Nee, die Ausländer müssen abgeschoben werden.)