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Am 6. September letzten Jahres – so lange ist das schon her – wurden im Innenausschuss sowohl der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz als auch die Stellungnahme des Innenministeriums ausführlich diskutiert.

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Nachdem insbesondere die Frage der Löschungsfristen strittig war, kam der Ausschuss zu der Meinung, dass die rechtliche Bewertung zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Ministerium auf fachlicher Ebene ausführlich erörtert werden soll. Die Mitglieder des Innenausschusses hatten die Hoffnung – so sage ich einmal -, dass man zu einer gemeinsamen Auffassung gelangen kann. Das zu erreichen war allerdings trotz mehrerer Gespräche nicht möglich, wie uns in der letzten Beratung des Ausschusses mitgeteilt wurde.

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In der Bewertung dieser Meinungsverschiedenheit – das ist der Juckepunkt, Frau Stokar von Neuforn – tragen wir Ihre Ansicht nicht mit. Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir die Argumentation in der Stellungnahme des Ministeriums zum Prüfbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz akzeptieren können.

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(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Da wird sich der Datenschutz freuen!)

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Für uns steht außer Frage, dass der Datenschutz von unserer Polizei sehr ernst genommen wird. Die niedersächsische Polizei arbeitet erfolgreich mit unterschiedlichen Dateien. Unser Gefahrenabwehrgesetz sowie die Kriminalaktenrichtlinie und Aktenordnungen legen den Prüfungs- und Löschungsvorgang fest, Frau Stokar von Neuforn. Wir sind davon überzeugt, dass diese Vorschriften eingehalten werden. So wurden von mehr als 300 000 Kriminalakten in den letzten vier Jahren rund 50 000 gelöscht, was das auch beweist.

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Meine Damen und Herren, ich bin mir bewusst, dass sich die Polizei im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung oftmals auf einer Gratwanderung befindet. Aber im Spannungsverhältnis zum Datenschutz gilt es hier abzuwägen zwischen der aus meiner Sicht eher geringen Eingriffstiefe bei der Zuspeicherung von Daten Dritter in Kriminal- und Sachakten und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Polizei, ihnen Schutz und Sicherheit zu gewähren. Diese Erwartungen wird die niedersächsische Polizei auch in Zukunft erfüllen!

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf mich bei den Abgeordneten des Ausschusses erst einmal herzlich für die intensive Bearbeitung dieses Themas und für die schriftliche Anhörung bedanken. Die Tatsache, dass es doch noch so einige Änderungen gegeben hat, zeigt, dass diese Anhörung sehr wohl von den Beteiligten intensiv aufgenommen oder wahrgenommen worden ist und dass dieses dann auch entsprechend umgesetzt worden ist. Was den Datenschutz, das Krebsregister angeht,

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Meine Damen und Herren, Datenschutz, Krebsregister will ich nicht im Einzelnen aufrufen, aber ich denke, ein Wort zur Palliativmedizin und zu dem Entschließungsantrag ist angebracht. Ich sage ganz bewusst, ein Wort in aller Ruhe sollte angebracht sein, denn dieses ist ein zu ernstes Thema, als dass man es zu einer parteipolitischen Auseinandersetzung machen sollte.

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Sie wollen mit der Gesetzesänderung den Missbrauch nachrichtendienstlicher Instrumentarien verhindern. Solch einen Missbrauch hat es aber in Thüringen nicht gegeben. Also wo ist der Anlass? Ich verweise auf die Äußerung der Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen, die bisher in alle Unterlagen einsehen konnte. Bei ihrer Kontrolltätigkeit wurde sie weder behindert noch in irgendeiner Form eingeschränkt. Wichtiger ist aber eigentlich das Ergebnis der datenschutzrechtlichen Überprüfung. Es wurden keine Verstöße gegen das Thüringer Datenschutzgesetz festgestellt. Nach meiner Kenntnis ist von der Ausnahmeregelung der Landesbeauftragten für Datenschutz, die Auskunft zu verweigern, noch nie Gebrauch gemacht worden. An der Stelle sollte man auch der Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen für ihre Arbeit, die sie umfassend und genau ausübt, danken.

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Zweitens wollen wir die Kontrollrechte der Landesbeauftragten für den Datenschutz stärken und gesetzlich fixieren. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Auskunftsersuchen. Sollte eine Ablehnung erfolgen, bedarf das keiner Begründung, aber die Ablehnung ist aktenkundig zu machen. Grundsätzlich ist dem Datenschutzbeauftragten Akteneinsicht zu gewähren. Im Einzelfall kann, wenn der zuständige Minister das Auskunftsersuchen verweigert, weil die Sicherheit des Bundes oder des Landes gefährdet wäre, nur der Datenschutzbeauftragte persönlich Akteneinsicht verlangen.

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Das hat aber mit der Beobachtung des Abgeordneten, wie Sie dies hier erscheinen lassen wollen, überhaupt nichts zu tun. Die Ziffer 3 des Gesetzentwurfs ist bereits jetzt bestehende Rechtslage. Die Gründe für eine Auskunftsverweigerung sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch zum Zwecke der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zu dokumentieren. Dies war und ist auch im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz ständige Praxis und auch hinsichtlich des Prüfungsrechts der Landesbeauftragten für den Datenschutz sei angemerkt, dass dieser stets sämtliche Unterlagen vorgelegt worden sind.

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22. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Drucksache 15/10

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einen Punkt erwähnen: Wir reden ja darüber, dass Kommunen und öffentliche Auftraggeber sich bei den Zahlungen nicht so verhalten, wie wir es uns wünschen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, eine Verordnung auf den Weg zu bringen, die dies regelt. Ob das eine Positiv- oder Negativliste sein wird, wird uns der Datenschutz sagen. Wir sollten aber deutlich machen, dass dieses Gesetz auch Auswirkungen hat. Es sollte klar sein, dass ein Handeln gegen dieses Gesetz die Konsequenz hat, dass man an den Pranger gestellt wird und in Zukunft sein Verhalten ändern muss. Darauf hoffe ich und ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz in durchaus guten Beratungen den richtigen Weg gewählt. Dafür möchte ich mich bedanken.

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Ich möchte Sie, liebe Kollegen der SPD, als Liberaler nochmals darauf hinweisen, dass Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht...

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Darüber regen Sie sich überhaupt nicht auf. Sonst regen Sie sich aber über Datenschutz und Persönlichkeitsrechte auf, warum nicht in diesem Falle?

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Herr Zuckerer, ich fordere Sie auf, nach vorne zu kommen, die Verantwortung zu übernehmen und Ihren Kollegen den Datenschutz zu erklären. Erklären Sie ihnen, was es mit der Vertraulichkeit in Akteneinsichtsfragen auf sich hat und werden Sie Ihrer Verantwortung als Oppositionsführer gerecht; wir freuen uns darauf.

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und Herr Lüdemann und Herr Frühauf konnten nichts dagegensetzen. Herr Lüdemann, es ist natürlich schwierig, so eine Verteidigungsrede zu halten, aber die Fakten kommen aus der Pressemitteilung des Senators. Da ist überhaupt kein Datenschutz verletzt worden.

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Liebe Frau Kollegin Ernst, ich bin Vorsitzender des Unterausschusses „Datenschutz“ und Sie sollten einmal sehr vorsichtig darüber nachdenken und sich vielleicht, nachdem Sie das Redeprotokoll in Händen haben, noch einmal mit der von Ihnen betroffenen und genannten Person auseinander setzen – ich will den Namen jetzt nicht wiederholen, um sie zu schützen –,

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Meine Damen und Herren, hinter diesen Ängsten steckt ein überholtes Verständnis vom Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung. Staatliches Handeln vollzieht sich in Deutschland - im Gegensatz zu skandinavischen und angelsächsischen Ländern - immer noch nicht öffentlich. Bürgerinnen und Bürger haben in der Regel keinen Zugang zu Informationen, die bei staatlichen Stellen gespeichert sind. Sie werden in der Regel mit dem Hinweis auf das Aktengeheimnis oder sogar berechtigt oder unberechtigt - auf den Datenschutz abgewiesen. Akteneinsichtsrechte haben nach geltendem Recht nur Personen, die Verfahrensbeteiligte sind, und das auch nur mit Einschränkungen.

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darf von externen Schreibkräften anzuerkennen sowie die Personalausstattung der Landesbeauftragen für den Datenschutz zu verbessern zulasten des Stellenplans beim Verfassungsschutz.

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(Beifall bei der SPD und der GAL – Leif Schrader FDP: Was ist mit dem Datenschutz?)

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Zum Datenschutz kann ich Folgendes sagen: Auf der Besuchertribüne sitzen die Vormünder und die haben mich bevollmächtigt, das hier zu sagen. Sie hören genau zu, was Sie nachher zu diesem Fall sagen werden.

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ster Otto Schily betont angesichts dieser Verunsicherung, dass der Rechtsstaat nicht abgeschafft wird. Aber wir alle wissen, dass man den Rechtsstaat auch schleichend vergiften kann. Der SSW hält nichts von Vorschlägen, jetzt schnell die Rechte der Geheimdienste auszuweiten, die Bundeswehr im Innern für Polizeiaufgaben einzusetzen oder den Datenschutz auszuhebeln. Wir gewinnen nichts, wenn wir die Freiheitsrechte jetzt gegen die Sicherheit ausspielen. Ebenso wie die Freiheit die innere Sicherheit voraussetzt, gibt es andersherum die persönliche und öffentliche Sicherheit nicht ohne die Freiheit. Es wäre wirklich fatal, wenn die Politik und die Bürger eine Einschränkung der Bürgerrechte in Kauf nähmen, nur weil jetzt ganz schnell etwas passieren soll.

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Die Fraktionen haben darüber hinaus ihr Einverständnis erklärt, dass Punkt 23 der Tagesordnung, der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt werden soll.

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hof und gesondert Bremerhaven aufgerufen werden, zweitens Bildung und Wissenschaft, drittens Inneres und Sport, viertens Justiz und Verfassung, Datenschutz, fünftens Bau, Umwelt und Verkehr, sechstens Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, siebtens Wirtschaft und Häfen, Kultur, achtens Finanzen und neuntens Schlussrunde.

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Wir kommen zum Bereich Justiz und Verfassung und Datenschutz.

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Datenschutz vor Verbraucherschutz?

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1. Geht Datenschutz vor Verbraucherschutz?

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Ich glaube, meine Kollegen von der PDS, besonders pikant erscheint mir dabei, dass auch Mecklenburg-Vorpommern über ein solches Gesetz verfügt und soweit mir erinnerlich, dort die PDS ja wohl noch in der Regierungsverantwortung ist. Das erscheint mir zumindest nachdenkenswert. Sie sollten sich mal mit Ihren Kollegen dort konsultieren. Ich glaube, ein Schelm ist, wer dabei Böses denkt, man will halt auch am Ruder bleiben. Die Alternative zu dem vorgelegten Gesetzentwurf wäre, entweder die bisherige Regelung beizubehalten - damit würde aber gerade, wie soeben ausgeführt, rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprochen, ich glaube insoweit auch, im Namen der Landesbeauftragten für den Datenschutz zu sprechen, die sich intensiv mit eingebracht hat - oder auf entsprechende Regelungen ganz zu verzichten. Wenn dann aber eine akzeptable Abwägung zwischen dem Recht auf Schutz an geheimhaltungsbedürftigen Informationen auf der einen und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen erfolgen soll, vermag sich mir jedenfalls nicht zu erschließen.

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Zunächst möchte ich an dieser Stelle der Landesbeauftragten für den Datenschutz für ihre konstruktive Mitarbeit an dem Gesetzentwurf danken. Sie war es, die sich maßgeblich für die Schaffung eines solchen Gesetzes eingesetzt hat. Auch insoweit glaube ich mit Stolz sagen zu können, dass wir ihre Bedenken im Rahmen der Beratungen vollständig ausräumen konnten bzw. mit ihr die aus ihrer Sicht notwendigen Korrekturen vorgenommen haben. Frau Liebaug, ich möchte Ihnen herzlich danken für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss und auch vorher.

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Der Innenausschuss hat sich eingehend mit dem Gesetzentwurf und den Stellungnahmen auseinander gesetzt und im Ergebnis dieser Erörterung wurden nicht nur die Forderungen unserer Landesbeauftragten für den Datenschutz vollständig berücksichtigt, sondern auch klarstellend die sicherheitsempfindliche Stelle in einer lebensund verteidigungswichtigen Einrichtung entsprechend den Anregungen des Bundesministeriums des Inneren definiert und die vom Innenausschuss angeregten Änderungen begrüßt die Landesregierung ausdrücklich. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.