In Deutschland leben zurzeit rund 500 000 Menschen, eine halbe Million, mit geistiger Behinderung. Nun wissen wir in der Medizin, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung überdurchschnittlich häufig chronische Erkrankungen und zusätzliche Behinderungen haben. Wir wissen auch, dass geistig Behinderte besonders häufig von psychischen Erkrankungen und Störungen betroffen sind. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Ist ein Leben ohne Behinderung bisweilen schon kompliziert genug, so ist es ein Leben mit Behinderung häufig erst recht, nicht immer, aber häufig. Dazu kommt – und das ist tragisch –, dass geistig behinderte Menschen besonders häufig Gewalt erleben müssen. Das kann, wie auch
Die FDP-Fraktion hat dieses Thema "Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt" in diesem Jahr in besonderer Weise aufgegriffen und möchte dem Thema besonderes Augenmerk schenken. Es gibt sehr viele beeindruckende Beispiele gerade in kleinen mittelständischen Betrieben, wo Menschen mit Behinderung Vorbildliches leisten. Es bedarf aber einer weiteren Vernetzung von Arbeitgebern, Schulen, Verbänden und allen möglichen staatlichen Stellen. Außerdem bedarf es einer Verbesserung in Sachen Bürokratie. Man muss, und das habe ich vielfach gemerkt, als Arbeitgeber ein sehr dickes Fell haben und eine riesengroße Motivation, um Menschen mit Behinderung einzustellen, ihnen einen Arbeitsplatz zu verschaffen, wenn man sich von den vielen bürokratischen Hürden und Steinen nicht aufhalten lasen will. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden auch in Zukunft in Sachen Arbeitsplatz gerade auch mit ihren Bemühungen um Außenarbeitsplätze eine wichtige Aufgabe haben. Es wird immer Menschen geben, die mit den Bedingungen auf dem ersten Arbeitsmarkt einfach nicht zurechtkommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in der Zweiten Lesung zum Bayerischen Teilhabegesetz, einem Gesetz mit großer Wichtigkeit für bayerische Bürger, die ein Handicap haben. Den Behinderten gibt es nicht. Deshalb war es sicher sehr schwierig, ein passendes Gesetz zu entwickeln. Wir sprechen von körperlicher Behinderung, Sinnesbehinderung, Sprachbehinderung, psychischer Behinderung, seelischer Behinderung, Lernbehinderung und geistiger Behinderung. Ziel muss es sein, dass alle Menschen in dieser Gesellschaft teilhaben können. Wir müssen ihre Sorgen und Nöte verstehen und sie in unsere Mitte nehmen. Wir dürfen sie nicht am Rande stehen lassen. Wir bitten Sie, bei der ganzen Diskussion zu bedenken, dass man bei der Ermöglichung der Teilhabe von Menschen mit vielfältigen Behinderungen niemals von Lasten sprechen darf. Jeder Mensch hat das Recht, in der Mitte der Gesellschaft zu stehen.
Für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen sind gewiss noch viele Schritte zu gehen. Mit dem Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs wird ein weiterer wichtiger Schritt für die Menschen mit Behinderung bei uns im Land getan. Das Geld, das eingesetzt wird, soll effizient eingesetzt werden für die Menschen mit Behinderung. Genau darum macht es Sinn, dass auch die kommunale Ebene prüft, dass sie eine gemeinsame Ebene haben, und dass dann auch der Landesrechnungshof prüft. Beides zusammen ist dann wirklich das umfassende Prüfungsrecht, das wir uns alle für die Menschen mit Behinderung wünschen. Um die geht es eigentlich. Für die tun wir heute etwas Gutes. - Vielen Dank.
Vor immerhin 20 Jahren ist Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz gewährleistet, durch die Regelung ergänzt worden, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Genau das aber, die Benachteiligung aufgrund von Behinderung, drohte in dem vom "Hamburger Abendblatt" am 26. Juni geschilderten Fall eines Geschwisterpaars und seiner Familie. Die beiden sind wie ihre weiteren Geschwister in Hamburg geboren, haben aber keinen deutschen Pass und keinen sicheren Aufenthaltstitel, und sie sind schwerbehindert, so schwer, dass sie keinen Schulabschluss erreichen werden. Und deshalb seien, so der Sprecher der Ausländerbehörde gegenüber dem "Hamburger Abendblatt", die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nicht erfüllt. Weil sie keinen Schulabschluss haben und aufgrund ihrer schweren Behinderung auch keinen erreichen werden und weil sie deswegen und wegen ihrer schweren Behinderung nicht in der Lage sein werden, ihren Lebensunterhalt zu sichern, gelten sie in der Vorstellungswelt dieses Gesetzes und auch der Behörde als nicht integriert. Deshalb sollten sie abgeschoben werden.
Klar ist dabei, dass zu der Behinderung zusätzliche Risiken durch weitere persönliche Merkmale hinzukommen. Das heißt, Frauen mit Behinderung sind stärker von Gewalt betroffen, Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung mit Behinderung sind stärker von Gewalt betroffen, genauso wie Menschen, die eine Beeinträchtigung durch Sinnesbehinderung haben, geistige Behinderung, Menschen nicht deutscher Herkunft und Menschen höheren Alters.
In Punkt 2 steht: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von“ – hören Sie gut zu! – „Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung von dem universellen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.“ Das machen wir hier in Sachsen.
Meine Damen und Herren! Ich habe dafür kein Verständnis, zumal Sie von der Staatsregierung und auch Sie von der Koalition nicht umhin können festzustellen, dass sich die Situation der Arbeit suchenden Menschen mit Behinderung nicht grundlegend geändert hat. Aktuell zählen wir 11 431 arbeitslose schwerbehinderte Menschen. Dabei sind noch nicht die Menschen mitgezählt, die eine sogenannte leichte Behinderung haben, also einen Grad der Behinderung von 30 bzw. 40. Dabei sind auch noch nicht die Menschen mitgezählt, die eine sogenannte drohende Behinderung haben, weil sie chronisch krank sind, aber ebenfalls Arbeit suchend sind. Diesen Fakt können Sie nicht wegdiskutieren.
Nach Abwägung und Auswertung der Anhörung wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich möchte aber hier noch einmal deutlich ansprechen, dass es für uns wichtig ist, dass die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze, die im Artikel 4 unserer Verfassung niedergelegt sind, für Menschen mit Behinderung genauso zutreffen wie für Menschen ohne Behinderung. Das heißt, es muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung ohne Ansehen der Person den gleichen Zugang zu Wahlen haben. Hier gibt es noch viel Arbeit auch im Freistaat Sachsen zu erledigen.
Dass Integration nicht zuerst eine Verpflichtung der Menschen mit Behinderung ist, sondern vor allem eine Verpflichtung des Staates und auch der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen, die Verpflichtung nämlich, Barrieren einzureißen, die die gesellschaftliche Teilhabe erschweren, scheint sich in anderen Behörden mehr und mehr durchzusetzen, offensichtlich aber bis dato noch nicht in der Ausländerbehörde. Der Grundgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, nicht der Mensch mit Behinderung habe sich zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben und die gleichberechtigte Teilhabe müsse für alle Menschen ermöglicht werden, scheint noch nicht angekommen. Es scheint noch nicht angekommen zu sein, dass zu den Lebensverhältnissen in Deutschland viele behinderte Menschen gehören, die ihren Möglichkeiten entsprechend am Leben teilnehmen. Es scheint unvorstellbar, dass Kinder, die auf Förderschulen gehen und dort lernen und Fortschritte machen, tatsächlich erfolgreich sind. Hier geht es nicht um Inklusion, sondern um Exklusion. Die Abschiebung von Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Behinderung ist totale Exklusion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde gern noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, den ich mir herausgegriffen habe; der hat auch bei der Diskussion im Legienhof, an der einige von uns teilgenommen haben, in der letzten Woche eine große Rolle gespielt. Das ist der § 99 des Entwurfs des Bundesteilhabegesetzes. Das klingt ganz harmlos, und genauso kommt er auch daher. Aber was er in der Realität für Menschen mit Behinderung bedeuten könnte, ist nicht ganz klar. Es kann doch nicht sein, dass wir sagen: Ein Mensch mit Behinderung muss in fünf von neun Teilen eingeschränkt sein; sonst ist er kein Mensch mit Behinderung mehr. Das funktioniert doch überhaupt nicht. Das hat nichts mit dem Leben von Menschen mit Behinderung zu tun. Deswegen muss gerade in diesem Bereich dringend nachgebessert werden.
Das Ziel inklusiver Beschulung ist insgesamt unbestritten. Es geht um die volle und wirksame Teilhabe sowie um das glei che Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderung. Ich möchte ergänzen, dass es auch um die Erfahrung der vollen Teilhabe und Chancengleichheit für Menschen ohne Behin derung geht. Es ist ein gesellschaftlicher Prozess, den beide Seiten gemeinsam erfahren und erleben sollen. Es geht nicht nur darum, den „Menschen mit Behinderung“ eine Teilhabe am Leben der „Menschen ohne Behinderung“ zu ermöglichen. Die anderen Menschen haben in gewisser Weise genauso ei ne „Behinderung“, da sie nicht am Leben der „Behinderten“ teilnehmen. Auch das sollte an dieser Stelle noch einmal aus drücklich unterstrichen werden.
Wir als Linke teilen darüber hinaus die Auffassung der lagE, dass die bisher praktizierte Einzelfallregelung für eine integrative Förderung von Kindern mit Behinderung nicht mit der im Dezember 2008 beschlossenen UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung vereinbar sei. Ich frage Sie von den Regierungsfraktionen: Warum wird auch hier im Landtag diese UN-Konvention gefeiert und den anwesenden Menschen mit Behinderung und den Interessenvertretern suggeriert, das Land komme den Forderungen der Konvention nach, wenn Sie gleich bei der ersten Nagelprobe versagen? - Sie verbreiten lieber Broschüren mit Berichten über diese tolle Veranstaltung. Es war tatsächlich eine gute Veranstaltung, und wir haben den Menschen mit Behinderung und den Interessenvertretern zugehört. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Doch wenn man zu diesem Thema schon etwas veröffentlicht, dann muss man auch Taten folgen lassen, und das haben Sie mitnichten getan.
Es ging auch um individuelle Rechtspositionen, die sich aus der UN-Konvention ergeben könnten und die auf der Landesebene umgesetzt werden müssen, und die Frage, ob die Landesregierung Kenntnisse hat, ob es solche Rechtspositionen gibt. Es geht darum, Menschen mit Behinderung besser in Gesetzgebungsverfahren einzubinden, und die Frage, ob die Landesregierung hier bereits konkrete Vorhaben erarbeitet hat. Und der Kollege Dudda wollte wissen, welche Gesetze und Rechtsvorschriften es seit 2013 gibt, die Menschen mit Behinderung betreffen, und ob die Menschen mit Behinderung und deren Vertreter daran beteiligt waren. Es wurde unter anderem auch nachgefragt, ob über den Aktionsplan für Menschen mit Behinderung im Landtag berichtet werden soll. Nicht einmal auf diese simple Frage gibt es eine Antwort in der Großen Anfrage des Kollegen Dudda. Stattdessen verweist die Landesregierung auf den Bericht im Juni. Selbst heute war dem Bericht der Ministerin darüber nichts zu entnehmen.
Sport ist für Menschen mit Behinderung häufig mit hohen Hürden verbunden, die Menschen ohne Behinderung nicht treffen. Im zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung liest man: „Erwachsene Menschen mit anerkannter Behinderung sind seltener sportlich aktiv als Gleichaltrige ohne anerkannte Behinderung. Bei den unter Dreißigjährigen sind es weniger als die Hälfte.“
Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Es braucht mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Es gilt, die Potenziale der Menschen mit Behinderung für den Arbeitsmarkt zu erschließen. Das bedeutet Ausbildungsplätze, eine gezielte Qualifikation von Betroffenen und eine Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, um qualifizierte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Ich will damit sagen, dass wir auch heute, im Jahr 2015, eine möglichst breite gesellschaftliche Debatte brauchen, denn wir alle haben nicht nur die Pflicht, uns für einen angemessenen Lebensstandard und den sozialen Schutz von Frauen und Männern mit Behinderung einzusetzen. Wir müssen auch versuchen, so viele Menschen wie möglich zu erreichen und sie dazu bewegen, sich zum Beispiel Gedanken darüber zu machen, was uns Menschen mit Behinderung wert sind. Nur so kommen wir letztlich zu dem Bewusstseinswandel, der für eine inklusive Gesellschaft nötig ist; eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung nicht assimiliert, sondern in ihrer Vielfältigkeit als Bereicherung gesehen werden. Dieser Prozess ist sicher nicht einfach und wird wohl noch eine ganze Weile dauern, aber nur so kann Inklusion gelingen. Ich bin davon überzeugt, dass uns hier nicht zuletzt der Aktionsplan für Menschen mit Behinderung ein sehr gutes Stück weiterbringen wird. - Jo tak!
Wir haben in Deutschland eine umfassende und historisch entwickelte Sozialgesetzgebung, die auch die Situation der Menschen mit Behinderung und der Menschen, die von Behinderung bedroht sind, umfasst. Frau Kollegin Groskurt hat verdienstvollerweise die Regelungen des SGB IX angesprochen, das die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ganz oben anstellt. Diese Sichtweise, die im SGB IX niedergelegt ist, entspricht im Grundsatz genau der Sichtweise der UN-Konvention. Insofern ist es unrichtig, wenn Frau Helmhold oder Herr Humke-Focks den Eindruck erweckt, als hätte erst die UN-Konvention zu Gesetzgebungsmaßnahmen im Lande Niedersachsen geführt. Das ist historisch schlicht und einfach Unfug.
Herr Kollege Becher, Sie argumentieren ein bisschen zu einfach, wenn Sie behaupten, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe sich darauf bezogen, dass im bisherigen Gesetz zwischen Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung unterschieden werde. Sie haben das Urteil nicht genau gelesen. Die bisherige Regelung ist deshalb aufgehoben worden, weil in Bezug auf das Wahlrecht zwischen Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, und Menschen mit Behinderung, die im Rahmen einer Vorsorgevollmacht betreut werden, unterschieden wurde. Letztere hatten das Wahlrecht, Menschen mit Vollbetreuung dagegen nicht. Das war der springende Punkt in der Begründung des Urteils. Es ging nicht um die von Ihnen hervorgehobene Differenzierung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes und die Realisierung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Forderung nach Barrierefreiheit, die Teilhabe in allen Lebensbereichen sowie Wahlrechtsausschlüsse, Schutz vor Gewalt gegen Menschen mit Behinderung und Förderung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sind nur einige Stichworte, die die Gestaltung von Politik mit und für Menschen mit Behinderung deutlich machen. Diese Stichworte machen auch schlagwortartig deutlich, wie notwendig die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderung in SchleswigHolstein ist. Lieber Ulrich Hase, dir und deinem Team ein großes Dankeschön für die geleistete Arbeit.
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt an der bisherigen Praxis war, dass die Betroffenen selbst im Gesamtkomplex der Eingliederungshilfe eher Statisten waren. Auch im ersten Entwurf des Landesgesetzes war es letztlich noch so, dass Menschen mit Behinderung gerade einmal so viel Mitsprache eingeräumt bekamen, wie durch das Bundesgesetz als Mindestmaß ohnehin vorgesehen war, und nicht mehr. Das konnte nicht so bleiben und wurde in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf von verschiedenen Seiten zu Recht scharf und in der Sache kritisiert. Dabei stellte sich die durchaus berechtigte Frage, wie man die Interessenvertretung von Mitbürgern mit Behinderung am besten realisieren könne, und es wurde hier eine sehr pragmatische Lösung gefunden: Die maßgebliche Interessenvertretung bei der Bearbeitung und Beschlussfassung der Landesrahmenverträge werden erstens der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und zweitens bis zu drei Mitglieder des Landesbeirats zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung sein: ein Vertreter der Bewohnerbeiräte, ein weiterer Vertreter der Werkstätten und eine weitere Person, die der Landesbeauftragte beruft.
Das ist seit langer Zeit und immer noch die Position vieler Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände – keine Aussonderung, keine Sonderregelung, sondern der Alltag muss so gestaltet sein, dass die Menschen mit Behinderung genauso am öffentlichen Leben teilhaben können wie andere Menschen auch. Wir haben das schon im Ausschuss und auch mit Herrn Marquard diskutiert. Wir müssen auch weiterhin mit der Minderheit der Menschen mit Behinderung diskutieren, ob sie Sonderschulen, Sonderjobcenter und Sonderfahrdienste haben wollen. Überall dort, wo Menschen mit Behinderung in der Lage sind, an der Gesellschaft teilzuhaben, müssen wir dafür sorgen, dass sich die Gesellschaft in allen Bereichen so verändert, dass das funktioniert. Die Sondereinrichtungen sind nicht der richtige Weg, denn sie sind immer auch eine Form der Aussonderung.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat – wie meine Kolleginnen aus den anderen Fraktionen schon gesagt haben – für unsere Gesellschaft eine enorme Bedeutung. Indem die Konvention die Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe formuliert und diese auch rechtsverbindlich verankert, nützt sie nicht nur vielen Menschen mit Behinderung, sondern ergänzt den internationalen Menschenrechtsschutz. Diese Konvention hat eine Bedeutung für die Humanisierung der Gesellschaft im Ganzen. Bemerkenswert ist, dass sich die Konvention nicht allein darauf beschränkt, Behinderung als Bestandteil der Norm menschlichen Lebens zu begreifen, sondern sie geht einen Schritt weiter, indem sie das Leben mit Behinderung als Ausdruck gesellschaftlicher Vielfalt würdigt.
Trotz aller vorhandenen Mängel bietet das Gesetz doch auch die Möglichkeit eines Einstellungswechsels im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Mit dem Bundesteilhabegesetz erhalten sie eine neue Rolle: Menschen mit Behinderung werden von Betroffenen zu Beteiligten. Das zeigt sich beim Berliner Teilhabegesetz bereits in den Rahmenvertragsverhandlungen, den Gremienbeteiligungen und dem Gesetzgebungsverfahren. Berlin hat als einziges Bundesland zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einen Teilhabebeirat ins Leben gerufen. Solche Beiräte gibt es übrigens auch in den Bezirken. Mitglieder des Teilhabebeirats sind Vertreter des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung und desjenigen für psychische Gesundheit, sodass auch hier schon die Bedarfe der Betroffenen berücksichtigt wurden. Die Teilhabebeiräte werden auch weiterhin den Prozess der Umsetzung begleiten und damit auch weiterhin die Bedarfe der Menschen mit Behinderung in die Prozesse einbringen.
Geschätzte Kollegen, auch diese Formen der Behinderung, diese seelischen Behinderungen sind anerkannt. Wir haben festgestellt, dass hier eine Lücke besteht, dass also nur Menschen, die – in Anführungszeichen – "nur" seelisch behindert sind, schlechter unterstützt werden als Menschen, die körperlich und/oder geistig behindert sind. Hier ist es so, dass zum Beispiel bei der Investitionskostenförderung bei der Schaffung von stationärem Wohnraum für diese Menschengruppe mit seelischer Behinderung eine Schlechterstellung vorliegt. Hier gibt es kein Geld. Natürlich kann in diesem Bereich die notwendige Hilfe sehr oft ambulant erbracht werden, aber manchmal ist eine besondere Wohnform, eine stationäre Wohnform, sinnvoll und wichtig. Auch hier ist eine entsprechende Förderung erforderlich. Vor allem aber darf es keine Benachteiligung, keine Differenzierung zwischen der einen und der anderen Form der Behinderung geben. Alle Menschen mit Behinderung sind gleichwertig, und sie sollten auch die gleiche Förderung erhalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Selbstbestimmt sein in allen Lebenslagen, dieses Motto gilt auch und gerade für Menschen mit Behinderung. Das ist es, was wir wollen. Auch Menschen mit seelischer Behinderung sollen selbst entscheiden können, wo und wie sie wohnen und leben wollen. Das darf nicht am Zuständigkeitsgerangel zwischen Sozialministerium und Gesundheitsministerium scheitern. Daher haben wir bereits vor über einem Jahr ein Antragspaket auf den Weg gebracht, um die Lücken in den Förderrichtlinien zu schließen. Leider haben das CSU und FREIE WÄHLER zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Auch wenn der Antrag der SPD nur einen Teilaspekt aufgreift, unterstützen wir ihn natürlich. Durch den Antrag kann eine Lücke in der Förderung von Wohnraum für Menschen mit seelischer Behinderung geschlossen werden. Im Sozialausschuss argumentierte die CSU, die Unterbringung von Menschen mit seelischer Behinderung werde vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bereits durch die Investitionskostenförderung "PflegesoNah" abgedeckt. Wir haben das hier mehrfach ausführlich gehört. Wenn man aber ehrlich gewesen wäre, hätte man gesagt, dass das Geld fehlt, dass das Geld für diese Personengruppe nicht vorgesehen, nicht eingeplant ist, dass es vielleicht sogar, um es positiv zu formulieren, übersehen wurde.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir als SPD öffnen die Türen zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Wir setzen uns ein für einen inklusiven allgemeinen Arbeitsmarkt hier in Hamburg. Inklusion ist existenziell für viele Menschen. Das Thema beschäftigt uns vor allem nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2019 in Deutschland auf besondere Weise. In der UN-BRK ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, auch auf dem Arbeitsmarkt, als Menschenrecht festgeschrieben. Hamburg hat bereits mit seinem ersten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK 2012 im Bereich der inklusiven Arbeitsmarktpolitik Akzente gesetzt. Dazu gehört die Einführung des Hamburger Budgets für Arbeit. Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, sollen die Möglichkeit haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und zu arbeiten.
In Thüringen haben wir über 400.000 Menschen, die einen Grad der Behinderung haben. 243.000 davon haben einen Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr. Wenn man allerdings weiß, dass zum Beispiel schon nach einer überstandenen und abgeschlossenen Krebserkrankung in der Regel mindestens ein Grad der Behinderung von 50 Prozent zuerkannt wird, relativiert sich diese beeindruckende Zahl ein wenig, zumal auch zu erfahren ist, dass nach fünf Jahren, also wenn die berühmte Fünf-Jahres-Überlebensrate erreicht ist, dieser Grad der Behinderung auch reduziert wird oder auch wieder einkassiert. Sodass wir also davon ausgehen können, dass die Thüringer nicht zu einem sehr großen Teil alle schwer krank sind oder an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt gehindert.
Der vorliegende Antrag postuliert, dass das Budget für Arbeit ein wirksames Instrument für Menschen mit Behinderung zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt sei und dass der reguläre Arbeitsmarkt die Regel und nicht die Ausnahme darstellen sollte. Jetzt wissen wir, dass da noch eine gewisse Diskrepanz zwischen dem Anspruch und der Wirklichkeit ist. Deswegen würde ich in sehr vielen Punkten, die Frau Engels angesprochen hat, zustimmen, zum Beispiel hinsichtlich des Überarbeitungsbedarfs der Konzepte der Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu Inklusionsbetrieben oder wie auch immer einem inklusiveren Modell, das Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gemeinsame Arbeit ermöglicht, und dass wir versuchen, deutlich mehr Arbeitgeber:innen dazu zu ermutigen, Arbeitsorte zu schaffen, die eine inklusive Arbeit überhaupt ermöglichen. Insofern können wir der Zielsetzung total zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ziele der Gleichberechtigung sowie der vollen und wirksamen Teilhabe in allen Lebensbereichen von Menschen mit einer Behinderung stehen im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz und auch in der UN-Behindertenrechtskonvention. Ist das nun eine freiwillige Leistung? In Bayern haben wir diese Ziele leider noch nicht so recht erreicht. Noch immer haben Menschen mit einer Behinderung nicht dieselben Chancen am Arbeitsmarkt. Sie sind häufiger von Armut betroffen und erleben häufiger Gewalt. Noch immer sind wir von einem inklusiven Bildungssystem weit entfernt – von der Kita bis zur Erwachsenenbildung. Menschen mit Behinderung sind häufiger von Armut betroffen. Auch beim Wohnen sieht es für viele Menschen mit Behinderung schlecht aus.
alleinerziehend sind. Das hat nichts mit Ideologie, sondern mit Lebenschancen und Lebensformen zu tun. Wir haben vielfältige Lebensformen und unterschiedliche Lebenschancen, gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn wir an Frauen mit Behinderung oder Frauen, die behinderte Kinder haben, denken, müssen wir erkennen: Offiziell haben Frauen mit Behinderung auch die Chancengleichheit und trotzdem erscheinen behinderte Frauen und Mädchen weit weniger im öffentlichen Leben als Männer. Frauen und Mädchen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung entsprechen etwa 5% der Bevölkerung.