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Die Mitglieder des Innenausschusses wissen des Weiteren: Das geltende Asylrecht führt nicht nur zu durchaus legalem Missbrauch; das geltende Asylrecht führt auch zu einer Vielzahl von Härtefällen, in denen eine Abschiebung zwar gesetzlich geboten ist, Abgeordnete aller Fraktionen aus humanitären Gründen in Einzelfällen aber gern ein Bleiberecht aussprechen würden. Einer Lösung des Problems steht aber oft genug Artikel 16 a des Grundgesetzes entgegen, und das Grundgesetz ändert man nicht ohne Not.

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Es geht um Folgendes: Nach dem geltenden Recht ist es nach wie vor möglich, innerhalb einer Familie für die einzelnen Familienmitglieder Asylanträge zeitlich so zu platzieren, dass damit für die gesamte Familie ein längerer Aufenthalt erreicht wird. Wurde z. B. ein Asylantrag der Eltern abgelehnt und steht die Aufenthaltsbeendigung an, dann wird durch einen kurz vor der Abschiebung gestellten Asylantrag für ein Kind erreicht, dass zumindest dieses Kind mit einer Betreuungsperson weiterhin im Bundesgebiet bleiben kann. Aufgrund des öffentlichen Drucks, dem sich die Ausländerbehörde in einem solchen Fall ausgesetzt sieht - Sie alle kennen das -, wird schließlich der Aufenthalt der gesamten Familie geduldet. Bei großen Familien kann es auf diese Weise ohne weiteres zu Aufenthaltszeiten von sieben bis zehn Jahren kommen. Dann wird argumentiert, dass nach einer so langen Zeit, insbesondere wegen der Integration der Kinder, eine Beendigung des Aufenthalts nicht mehr vertretbar ist. - Auf diese Weise werden alle Bemühungen unterlaufen, Asylanträge zügig zu entscheiden, natürlich nur in diesen Fällen, und den Aufenthalt bei Ablehnung des Asylantrags alsbald zu beenden.

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In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass Unterlagen über die Ausweisung und Abschiebung von Ausländern grundsätzlich nicht vor Ablauf von zehn Jahren nach der Befristung der Wirkung vernichtet werden dürfen.

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Um die Sensibilität gegenüber dem Drogenproblem zu erhöhen und der Bevölkerung einen Anreiz zur Mitarbeit im Kampf gegen den Drogenmissbrauch zu geben, sollte man ernsthaft darüber nachdenken, für den ersten Hinweis aus der Bevölkerung - auch das ist unsere Forderung in dem Antrag -, der zur rechtskräftigen Verurteilung eines Drogendealers führt, sowie bei Abschiebung eines Dealers, die vor dessen rechtskräftiger Verurteilung erfolgt, einen Eurobetrag in einer noch zu bestimmenden Höhe auszuloben. Die Kosten, meine Damen und Herren, können vom Innenministerium oder auch vom Justizministerium leicht getragen werden.

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Ausländische Drogendealer werden bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Ausländergesetz aus Deutschland ausgewiesen. Sie dürfen danach grundsätzlich nicht wieder in die Bundesrepublik einreisen. Die Notwendigkeit von zusätzlichen ausländerrechtlichen Regelungen zur Abschiebung von ausländischen Drogendealern sehe ich insofern nicht.

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Die Schwerpunkte sind: Die entschiedene Bekämpfung der offenen Drogenszene mit dem Ziel der Beseitigung, die Bekämpfung der Jugendkriminalität, insbesondere der Jugendgewaltkriminalität, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die konsequente Abschiebung von Menschen, die hier gegen Recht und Gesetz verstoßen.

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Wenn dies bei uns schon früher und konsequenter geschehen wäre, hätten wir manche Probleme nicht. So sind etwa im Verfahren gegen Metin Kaplan, den Kalifen von Köln, wie er genannt wird, eine Reihe von Personen ausländischer Herkunft bekannt geworden, die sogar vor Gericht ganz unverblümt erklärt haben, dass für sie nicht das Grundgesetz, sondern die Scharia maßgeblich sei. Unter normalen Umständen müsste man diese Personen sofort abschieben. Aber da sie zu diesem Zeitpunkt schon eingebürgert waren, war eine Abschiebung nicht mehr möglich. Deswegen, mehr als jemals zuvor: Augen auf bei der Einbürgerung!

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Viel Arbeit - um das noch einmal aufzugreifen - hatte der Petitionsausschuss im Jahr 2001 im Sachgebiet Inneres zu leisten. Mit 216 eingegangenen Petitionen speziell zu den Schwerpunkten Abschiebung, Einbürgerung sowie Abfallgrundgebühren verzeichnete dieses Sachgebiet die meisten Petitionen.

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Seit ich in diesen Bereich „reinrieche“, merke ich, dass dort dasselbe passiert wie im Schulbereich. Schule, Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie, Beratungsstellen sind da, aber jeder schimpft auf den anderen. Es gibt zwar rühmliche Ausnahmen, aber es schimpft immer die Jugendhilfe auf die Schule, die Schule auf die Jugendhilfe und die Vorschule kann nicht mit der Kita. Es ist überall dasselbe. Ich finde, hier müssen Strukturen und eine verbindliche Kooperation der einzelnen Einrichtungen geschaffen werden. Die Frage nach dem Umgang mit den delinquenten Jugendlichen ist verstärkt angesprochen worden. Wir haben dort mit Sicherheit Probleme zu lösen und das ist eine Herausforderung. Wir wollen bei Hilfen zur Erziehung auf Dauer auch die sehr häufige Abschiebung vermeiden, sprich Unterbringung in das Umland Hamburgs, vor allem, weil die frühzeitige Koordination verbessert werden muss. Das ist ein weites und vermintes Feld. Davor schließen wir die Augen nicht. Wir mussten gerade eine Sitzung des Jugendausschusses absagen, weil die Daten und Fakten noch nicht vorliegen.

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12 Abschiebungsstopp für Roma aus dem Kosovo! Keine Abschiebung auf die Müllkippe

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe diesen Antrag hier eingebracht, denn in großer Zahl werden seit Wochen Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo aufgefordert, Deutschland „freiwillig“ zu verlassen. Tun sie das nicht, droht ihnen die Abschiebung.

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Aus meiner Sicht sind die nun beabsichtigten Abschiebungen unverantwortlich. Eine Abschiebung der Roma-Flüchtlinge aus Deutschland ist aus humanitären Gründen nicht hinnehmbar. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich war mehrmals im Kosovo und habe gesehen, wie die Menschen dort leben. Es sind menschenunwürdige Zustände. Die Leute leben dort in Lagern, in Blechhütten, in Zelten. Es gibt keine humanitären Bedingungen, unter denen sie dort leben könnten. Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, haben dort überhaupt keine Perspektive.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Sagel ist im Fazit abzulehnen, denn er vermischt in unsachlicher Weise Fragen der Abschiebung von Roma in den Kosovo und die Verlängerung der Bleiberechtsregelung. Der Kollege Schmitz hat gerade darauf hingewiesen: Ein pauschaler Abschiebestopp für Roma ist angesichts der geltenden Rechtslage sowie der Verhältnisse im Kosovo nicht zu begründen. Soweit der Antrag auf

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Dem Entschließungsantrag der Grünen kann ebenfalls nicht zugestimmt werden, denn auch er ist zu pauschal, wenn er einen generellen Abschiebestopp für Roma in den Kosovo fordert. Der Antrag ist außerdem in sich widersprüchlich. Auf der einen Seite stellt er die Erlasslage in Niedersachen als vorbildlich dar, weil dort unter gewissen Voraussetzungen die Abschiebung aussetzbar ist. Auf der anderen Seite fordert der Antrag einen generellen Abschiebestopp für diese Bevölkerungsgruppe. Das ist aus unserer Sicht nicht miteinander vereinbar.

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Wir sind uns auch alle einig darin, dass die Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen zu einer der unerfreulichsten Aufgaben eines Landes, der damit betrauten Stellen und Beamten gehört.

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Worüber sprechen wir? – Wir sprechen von Hunderten von Familien, insbesondere auch von vielen Kindern, die betroffen sind. Wir haben uns erkundigt. Im Kreis Warendorf und in Münster sind die ersten Abschiebeverfügungen herausgeschickt mit der Aufforderung zurückzukehren. Ohne eine freiwillige Rückkehr droht dann die Abschiebung. Es geht um Hunderte von Familien, die vor dieser Situation stehen, in diese untragbaren Zustände dann zwangsweise zurückgeführt zu werden. Das wollen wir nicht.

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Wir möchten aber heute dem Signal zustimmen, diese Abschiebung auszusetzen und nicht zu vollziehen. – Danke schön.

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Mitte 2005 befanden sich über 7.100 ausreisepflichtige Personen in Rheinland-Pfalz, und bei rund 6.800 Personen bestand Duldung. Das heißt, aus den verschiedensten Gründen wurde ihre Abschiebung ausgesetzt.

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Man muss auch wissen, was die Alternative zu einer erfolgreichen Abschiebung ist, nämlich zuerst 18 Monate Abschiebehaft. Danach bleibt die Person im Land und erhält ohne zeitliche Begrenzung Sozialhilfeleistungen. Herr Kollege Hörter, ich hoffe, das ist Ihnen nicht entgangen.

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Für ausländische Täter, die in diesem Sinne schwerwiegende Straftaten begangen haben, heißt das eben auch, dass wir das Ausweisungsrecht hierfür verschärfen wollen. Wer religiösen Hass predigt, wer Gewalt zur Durchsetzung religiöser Ziele anwendet, für den gibt es in unserem Land keinen Platz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch das ist eine klare Sprache, auch das ist die klare Botschaft: Dort muss Abschiebung schneller möglich sein, auch aus diesem Land.

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Abgelehnte Asylbewerber, Scheinasylanten, ausgewiesene und abgeschobene Ausländer sowie nach Abschiebung und Ausweisung wieder eingereiste Ausländer sollen nach dem Willen der PDS quasi amnestiert werden. Der von der PDS formulierte Stichtag ist variabel und kann je nach Bedürfnis erneuert, ergänzt oder ersetzt werden. Auch beabsichtigt die PDS die Privilegierung abgeschobener und ausgewiesener Ausländer, welche im Regelfall mit Wiedereinreiseverbot belegt sind. Die Wiedereinreise der Betroffenen wäre damit strafrechtlich relevant und als Vergehenstatbestand zu verfolgen. Ein Vergehenstatbestand aber ist eine Straftat.

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Was ist daran schlecht, wenn eine Vervielfachung der Abschiebung von Schwarzafrikanern ungeklärter Herkunft durch Gespräche mit schwarzafrikanischen Botschaften erfolgt, wenn es uns gelingt, diese große Zahl von Schwarzafrikanern, die hier bei uns illegal leben, zu verringern? Das ist ein riesiger Erfolg, auf den wir stolz sind, meine Damen und Herren.

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Eine Bemerkung zu der geplanten Einstellung von zwei Ärzten in der Innenbehörde. Es war immer guter Brauch, es Amtsärzten zu überlassen, die Reisefähigkeit eines von Abschiebung bedrohten Petenten festzustellen.

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Damit Sie nicht denken, dass dies nur die Meinung des Innenministers des Landes Rheinland-Pfalz ist, lese ich Ihnen einmal vor, was ich von einem anderen Land zur Bilanz der zentralen Rückkehrberatungsstellen in Bayern bekommen habe. Frau Kollegin Stewens führt Folgendes aus: Ziel ist eine ergebnisoffene Beratung über die Bedingungen einer freiwilligen Rückkehr. Dies ist für die ausländischen Flüchtlinge in jedem Fall besser als eine Abschiebung unter Zwang. Dieser Programmansatz individueller Beratung und Hilfen in Bayern ergänzt die schon länger bestehenden Bund-Länder-Programme REAG und GARP, die Flüchtlingen Reisebeihilfen und gewisse pauschale Starthilfen gewähren. Aber das reicht alles oftmals nicht aus, um Flüchtlinge zur freiwilligen Ausreise zu motivieren und erfolgreich im Heimatland zu integrieren.

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Für unsere negativen Entscheidungen finden wir bei den Unterstützerkreisen leider kein Verständnis. Wäre es aber gerecht, dass Menschen, für die sich sehr viele andere einsetzen, hier bleiben dürfen und andere Familien, die diese Unterstützung nicht erfahren haben, schon seit Jahren wieder in ihrer Heimat sind, sei es durch freiwillige Ausreise oder Abschiebung?

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Wir brauchen ein modernes Landesaufnahmegesetz. Wir brauchen auch einen angemessenen Betreuungsschlüssel für Asylsuchende und Flüchtlinge. Und wir brauchen endlich Mindeststandards für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen. Insbesondere im Winter brauchen wir auch einen besseren Schutz dieser Menschen vor Abschiebung, denn in dieser Jahreszeit sind sie besonderen Härten ausgeliefert. Vor dem Hintergrund all dessen können wir, ich habe es bereits gesagt, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

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Auch diesen Punkt haben wir längst erfasst, alle Möglichkeiten einer beschleunigten Ausweisung und Abschiebung von Hasspredigern und ähnlich agierenden Personen zu nutzen. Aber auch das ist – dazu sagen Sie kein Wort – uns wichtig, den Dialog mit muslimischen Organisationen aufzunehmen oder fortzusetzen, statt ihnen vor den Kopf zu stoßen.

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Im Interesse einer beschleunigten Abschiebung und Ausweisung gefährlicher Ausländer wurde eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertretern der Ausländerbehörden, der Polizei und des Verfassungsschutzes eingerichtet. Vor den Einbürgerungen wird mit einer obligatorischen Sicherheitsabfrage beim Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz geprüft, ob Verfassungsgründe oder Sicherheitsrisiken vorliegen.

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Es geht um die Pro-Kopf-Abrechnung zulasten des Landes, die prinzipiell sicherlich sinnvoll ist, weil sie zielgenauer ist und das Kostenrisiko auf das Land verlagert. Unsere Kritik entzündet sich an der Kostenpauschale von 6.885 DM, die den Kommunen nach wie vor einen finanziellen Anreiz zur Abschiebung bietet. Das ist, weil es nämlich humanitäre Erwägungen zurückdrängt, für uns nicht akzeptabel. Die Ablehnung durch uns ist darüber hinaus unabhängig von der Bewertung der Einzelmaßnahmen auch als Kritik am Gesamtergebnis dieser Kommissionsarbeit zu verstehen, über die wir an anderer Stelle noch einmal reden werden. – Danke schön.

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Die Asylbewerberzahlen müssen selbstverständlich angerechnet werden, wie es der Gesetzentwurf auch vorsieht. Nur wenn wir die Asylbewerberzahlen auf die Einwanderungsquoten anrechnen, können wir verhindern, was jetzt der größte Missstand in der deutschen Asylpolitik ist, dass viele, die verzweifelt danach suchen, nach Deutschland einwandern zu können, den Weg eines vollkommen unbegründeten Asylantrags wählen, der uns Verwaltungsarbeit macht und den Betroffenen in die Rechtsunsicherheit stürzt, ein Leben in der Sozialhilfe an der Armutsgrenze in Deutschland zu führen, bis eines Tages das Unausweichliche kommt: die Abschiebung. Das kann nicht richtig sein, meine Damen und Herren.

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b) Allianz von örtlichem Sozialhilfeträger, Berufsbetreuerin, Vormundschaftsgericht und Pflegekasse im Landkreis Uelzen zur Abschiebung einer 100-jährigen Frau ins Pflegeheim - Anfrage der Fraktion der SPD Drs. 14/1702