Suchtipps

Klicken Sie auf den Kopieren-Button, um einen Direktlink zum Beitrag zu erhalten

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Der Rechtsstaat darf sich gerade in diesen bewegten Zeiten nicht zurückziehen. Das gilt auch für das Aufenthaltsrecht, wo es sich die SPD besonders leichtmacht. Ich will auch mit Blick auf das Thema Abschiebung sagen: Es ist unglaublich, dass auf der einen Seite viele Menschen, die sich der Abschiebung immer wieder entziehen, nicht abgeschoben werden können - das kriegt der Staat oft nicht hin und auf der anderen Seite gut integrierte Familien von der Abschiebung bedroht sind. Das darf nicht weiter so sein. Der Bund muss ein moderndes Zuwanderungsgesetz mit einem vernünftigen Punktesystem und einem Spurwechsel schaffen. Auch das wird eine Aufgabe für die nächste Bundesregierung sein. Das ist auch wichtig für Schleswig-Holstein.

Link kopiert

Die „Zeit“ berichtet in einem Beitrag vom 19. März über die Abschiebung eines Mannes aus Benin, der in der Hoffnung, eine Beschäftigungsduldung zu bekommen, mit Passfoto ausgestattet in der Ausländerbehörde in Halle zum Termin gekommen war, nur um dann direkt von der Polizei abgeführt zu werden. Ich zitiere: „2015 kam Kiki … nach Deutschland, beantragte Asyl. Der Antrag wurde abgelehnt, er erhielt eine Duldung, 2020 eine Arbeitserlaubnis. Der ehemalige Fotojournalist fand einen Job als Gabelstaplerfahrer. Eigentlich hatte er gehofft, dass das Passfoto für seine Beschäftigungsduldung sei – einen Titel, der im Gegensatz zur regulären Duldung nach einem abgelehnten Asylantrag vor Abschiebung schützt. Um sie zu bekommen, musste er 18 Monate gearbeitet haben, und das mindestens 35 Stunden die Woche. Doch in elf der 18 Monate ging sein Vertrag nur über 32,5 Wochenstunden. Es waren“ genau „diese 2,5 Stunden“, meine Damen und Herren, „zu wenig, die der Ausländerbehörde als Grund reichten, um seine Abschiebung anzuordnen.“ Zitatende.

Link kopiert

Sie haben auch das Problem der.Abschiebung ins Ausland angesprochen. Selbstverständlich teile ich die Meinung der Bundesjustizministerin, das·s dann, wenn dies möglich ist,_ eine -entsprechende Abschiebung stattfinden kann. Sie müssen

Link kopiert

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Domres, ich habe nicht Abschiebung angekündigt, sondern ich habe aufgefordert, freiwillig zurückzukehren, aber auch darauf hingewiesen, dass das Mittel der Abschiebung noch besteht.

Link kopiert

Abschiebung ankommen zu lassen. Rückkehrhilfen sollten dabei im möglichen Rahmen gewährt werden. Die Rückkehr kann, das muss klar gesagt werden, nicht in das Belieben der Flüchtlinge gestellt werden. Wer die Rückkehrpflicht ignoriert, muss mit seiner Abschiebung rechnen.

Link kopiert

Wir haben nach wie vor ärgerliche Abstimmungsprobleme zwischen Innen- und Justizressort, was die Unterbringung von Abschiebungsgefangenen angeht. Es muss einfach nicht sein, meine Damen und Herren, dass jemand zwei Jahre Strafhaft verbüßt und die Ausländerbehörde erst dann damit anfängt, die Voraussetzungen für die Abschiebung in das Heimatland herbeizuführen, und dass er dann noch sieben Monate Abschiebehaft in Hannover-Langenhagen verbüßen muss. Diese Fälle, in denen das Ende der Strafhaft abgewartet wird und erst dann die Aktivitäten zur Abschiebung so richtig in Gang kommen, sind zu zahlreich und belasten unnötigerweise notwendige Haftplatzkapazitäten in unseren Haftanstalten.

Link kopiert

Es ging hier um einen Fall, der letztlich Anstoß für die PDS-Fraktion war, sich mit dem Thema der Abschiebung minderjähriger abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Mecklenburg-Vorpommern zu beschäftigen. Die Situation in diesem Ausgangsfall, das Auslaufen der Duldung für eine Mutter und ihren im Mai 1999 geborenen Sohn, hat sich bis heute nicht entschärft. Beide sollen aus Mecklenburg-Vorpommern ausreisen, da der Asylantrag abgelehnt wurde. Wenn sie dies nicht tun, ist ihnen die Abschiebung nach Bosnien angedroht.

Link kopiert

Bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzung der Abschiebungshindernisse nach Paragraph 53 Ausländergesetz ist festzustellen, dass Minderjährigkeit allein kein Hinderungsgrund ist. Ein Aussetzen der Abschiebung nach Paragraph 54 Ausländergesetz, wie Sie im Antrag fordern, kann zwar die oberste Landesbehörde aus humanitären Gründen anordnen. Dies gilt aber nur für die Abschiebung von Ausländern in Staaten, in denen ihnen Verfolgung droht,

Link kopiert

geeignetes, nämlich das Beispiel der Abschiebung der kurdischen Familie Korkmaz in Albersweiler. Wie Sie wissen; war es der vierte Anlauf, eine Abschiebung vorzunehmen. Beim drit- : ten Versuch wurde ein eingesetzter Polizeibeamter in Mitleidenschaft gezogen, der sich noch heute wegen einer psychosomatischen Erkrankung in fachärztlicher Behandlung befindrt.

Link kopiert

Grundsätzlich ist das richtig. Familien sollten gemeinsam abgeschoben werden. Wenn sich aber herausstellt – und so ist wohl auch das praktische Leben –, daß sich einzelne Familienmitglieder der Abschiebung entziehen, muß es auch möglich sein, in diesen Einzelfällen die Abschiebung von Teilen der Familie vorzunehmen.

Link kopiert

Sind Sie mit mir der Meinung, daß erst morgens um 6 Uhr die Ausländerbehörde mit ihren Mitarbeitern kommt? Und daß sie auch erst dann kommt, wenn das erste Mal die Abschiebung erfolglos war, weil sich die Flüchtlinge der Abschiebung entzogen haben?

Link kopiert

Für Härtefälle, wie Sie sie, Frau Uhl, in Ihrem Antrag schildern, gibt es den Eingabenausschuß, dem auch Sie und ich angehören. Dort hat es doch auch schon Erkenntnisse darüber gegeben, wie man mit vielerlei Tricks versucht, einer Abschiebung zu entgehen. Wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht, gibt es etwa 700 Menschen in Hamburg, die bleiben, weil medizinische Atteste vorliegen, worin bestätigt wird, daß aus gesundheitlichen Gründen von einer Abschiebung abgeraten wird. Meistens werden psychische Gründe angeführt. Es sind fast immer – und das muß ich leider sagen – dieselben Ärzte, die diese Atteste ausstellen, und es geschieht fast immer kurz vor der Ausweisung. Merkwürdig finde ich das.

Link kopiert

Weil eine konkrete Gefahr bei der Abschiebung dieses Geschwisterpaares zumindest für den Bruder besteht, ist es für uns wichtig, dass die Abschiebung nicht stattfindet. Es ist im Moment die einzige Möglichkeit, weil das Asylverfahren abgeschlossen ist und es im Moment keine aufschiebende Wir

Link kopiert

Es bleibt dabei, dass der Bürger illegal eingereist u_nd ausreisepflichtig ist. Ich sehe auch keinen Spielraum für die Kreisverwaltung in Bad Dürkheim. Dem Bürger ist eine Abschiebung anzudrohen. Reist er nicht aus, ist die Abschiebung durchzuführen.

Link kopiert

Sind Angehörige oder sonstige Betreuungspersonen nicht zu ermitteln, ist zu klären, ob staatliche oder karitative Einrichtungen des Herkunftslandes die angemessene Aufnahme und Betreuung übernehmen können. Eine Abschiebung darf erst dann erfolgen, wenn die deutsche Botschaft mitgeteilt hat, dass eine angemessene Aufnahme und Betreuung sichergestellt ist. Anderenfalls ist eine Abschiebung erst bei Eintritt der Volljährigkeit durchzuführen.

Link kopiert

lie abzuwägen. Zumindest aber hätte hier möglich sein müssen, wie bei dem im Bericht des Petitionsausschusses geschilderten Fall der lettischen Staatsbürgerin auch, eine freiwillige Ausreise in ein Land seiner Wahl bei entsprechender Verkürzung der Wiedereinreisesperre zu ermöglichen und der Landesregierung seitens des Ausschusses zu empfehlen und letztendlich auch daraufhin ihr Handeln einzufordern. Nunmehr kann der Petitionsausschuss, meine Damen und Herren, die Akten schließen, den Fall für sich als erledigt betrachten, weil ihm einfach die Grundlage für die weitere Arbeit fehlt. Nicht nur, dass im konkreten Fall die vollzogene Abschiebung sämtlichen menschlichen Überlegungen krass entgegensteht, meine Damen und Herren, mit dieser Vorgehensweise entwertet die Thüringer Landesregierung einerseits das Petitionsverfahren und damit auch das Petitionsrecht und den garantierten Anspruch auf einen begründeten Bescheid entsprechend der Thüringer Verfassung. Die Thüringer Landesregierung entwertet mit diesem Vorgehen auch den Petitionsausschuss selbst, weil dieser keinerlei Einfluss mehr auf behördliches Handeln ausüben kann, obwohl er gerade dafür geschaffen wurde. Nun ist uns auch bewusst, meine Damen und Herren, dass ein Petitionsverfahren eine gerichtliche Entscheidung im Vorfeld weder beeinflussen noch nachträglich verändern kann, aber er kann prüfen, meine Damen und Herren, ob in Fällen anstehender aufenthaltsbeendender Maßnahmen humanitäre Gründe entsprechend § 55 Abs. 4 Ausländergesetz vorliegen, die eine Abschiebung ausschließen und entsprechend empfehlend auf die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden einwirken, die ihrerseits die Empfehlungen des Petitionsausschusses in ihren Entscheidungen berücksichtigen. Erst eine derartige Verfahrensweise, meine Damen und Herren, die Herr Kölbel in dem Bericht des Petitionsausschusses als Aufgabe und Recht charakterisierte, wird der beschriebenen Bedeutung des Petitionsverfahrens gerecht und nicht auch zuletzt dem berechtigten und ernsthaft vorgetragenen Anliegen der Petenten selbst. Ein solches Vorgehen, meine Damen und Herren, und lassen Sie mich das auch zum Schluss sagen, wird aber keineswegs eine dann immer noch notwendige Härtefallkommission für derartige Asylrechtsfälle ausschließen oder unnötig machen. Ich danke Ihnen.

Link kopiert

Ich erinnere Sie an die Auseinandersetzungen um die geplante Abschiebung der vietnamesischen Familie aus Guben. Innenministerium und Landrat waren der Auffassung, dass es keinen Ermessensspielraum gebe, und beharrten auf der Abschiebung. Bürgerinnen und Bürger Gubens setzten sich für das Bleiben dieser Familie ein. Erst vor dem Hintergrund des Besuches des Bundeskanzlers ergaben sich auf einmal Lösungsmöglichkeiten. Nun kann aber der Bundeskanzler nicht zu jeder Zeit überall sein.

Link kopiert

Was aber bedeutet der Duldungsstatus real? Es geht dabei um die Menschen, die keine eigene Aufenthaltsberechtigung in der Bundesrepublik besitzen, sondern lediglich attestiert bekommen, dass die Abschiebung für einen unbestimmten Zeitraum ausgesetzt ist. Die Abschiebung wird beispielsweise dann ausgesetzt, wenn Herkunftsländer die Flüchtlinge nicht aufnehmen konnten, den Flüchtlingen dort Folter drohen oder weil das Herkunftsland bisher nicht ermittelt werden konnte.

Link kopiert

Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es? – Die Familie A. ist 1993, aus Armenien kommend, in die Bundesrepublik eingereist. Ihr Asylantrag wurde damals abgelehnt. Allerdings hat das zuständige Verwaltungsgericht festgestellt, das Abschiebehindernisse vorlägen, sodass die Abschiebung der Familie bis 1999 nicht durchgeführt werden konnte. Das bedeutet: Von 1993 bis 1999 standen der Aufenthaltsbeendigung faktische Hindernisse entgegen und war der Aufenthalt der Familie legal. Später wurde festgestellt, dass die Abschiebehindernisse nicht mehr bestünden, sodass die Abschiebung in die Wege geleitet wurde.

Link kopiert

All das ist zurzeit im Raum S 514 anhand eines Videofilms nachzuvollziehen. Wir zeigen diesen Film. Schauen Sie sich diesen entlarvenden Film an, meine Damen und Herren. Das ist es, was ich meine: Abschiebung unter allen Umständen durchführen, koste es, was es wolle. Das ist das Ziel von Herrn Beckstein. Da gilt das anfangs zitierte Grundsatzprogramm der CSU nicht mehr. Das gilt nur für andere. Wie sagte doch Herr Beckstein von der CSU letztens? – Wir brauchen mehr Ausländer, die uns nützen, als die, die uns ausnützen. Die Tatsache, dass das Fernsehen den ganzen Ablauf der Abschiebung dokumentiert hat,

Link kopiert

Tatsache ist aber auch, dass sehr viele Frauen – und gerade ausländische Frauen – mit Drogen und unter Drogeneinfluss gezwungen werden, hier ihrem Gewerbe nachzugehen. Da Sie ja sonst immer so tolerant gegenüber unseren ausländischen Mitbürgerinnen sind, frage ich Sie: Haben ausländische Frauen etwa kein Recht, vor ausländischen und deutschen Zuhältern und Drogendealern geschützt zu werden? Dann verstehe ich Sie nicht, warum Sie meinen Antrag, die konsequente Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern vorzunehmen, gestern hier abgelehnt haben. In diesem Antrag ging es nämlich um eine sofortige Abschiebung ausländischer Drogendealer und Menschenhändler.

Link kopiert

Abschiebepolitik ist für uns ein Teil der Ausländerpolitik und somit den Maßstäben verpflichtet, die für die Ausländerpolitik insgesamt gelten, nämlich eine klare Rechtsstaatlichkeit, aber ebenso Respekt vor und Verantwortung für den einzelnen. Dieses gilt auch, wenn man sich immer wieder bewußt macht, daß die Spannbreite der Klientel natürlich beachtlich ist. Manche von Ihnen oder alle haben den Artikel im „Spiegel“ vom 6. November „Alias aus Angeblichstan“ gelesen. Es gibt viele Beispiele, die die unendliche menschliche Kreativität beleuchten, wenn es darum geht, sich einer Abschiebung zu entziehen und seine Herkunft zu verschleiern. Das kann man sich natürlich nicht gefallen lassen, denn ein Staat, der sich so etwas gefallen ließe und der nicht darauf achtet, an dieser Stelle nicht vorgeführt zu werden, leistet im Ergebnis auch einer tatkräftigen Ausländerpolitik keinen guten Dienst. Deshalb kritisieren wir ausdrücklich nicht Botschaftsanhörungen und Sammelinterviews – die gehören auch dazu –, wenn es möglich ist, damit Erkenntnisse zu gewinnen, um die Abschiebung durchzuführen.

Link kopiert

Es geht mir noch einmal um die Darstellung von Herrn Lüdemann. Herr Lüdemann hat in seiner Darstellung im juristischen Verlauf einen großen Fehler gemacht, der die ganze Situation vermeintlich ganz anders aussehen läßt. Eine Abschiebung ist nach dem Gesetzestext schon dann gegeben, wenn ein Termin am Flughafen für diese Familie vereinbart worden ist, das heißt, die Leute werden schon vorher abgeholt. Sie haben zu diesem Zeitpunkt noch keinen Abschiebungstermin bekommen, sondern werden überraschend abgeholt, weil sie seit Jahren zum Teil mit einer Duldung in Hamburg leben.Und genau das ist ein Teil der Kritik, daß sie nämlich nicht die Möglichkeit bekommen, ihre Abschiebung noch einmal juristisch überprüfen zu lassen, weil ein Verwaltungsgericht erst dann einen Antrag auf Prüfung annimmt, wenn ein Abschiebungstermin feststeht. Diese Leute werden aber abgeholt, ohne zu wissen, daß ein Abschiebungstermin feststeht.Auch deshalb werfen wir Ihnen vor, mit dieser Maßnahme nicht nur unmenschlich zu handeln, sondern auch das Recht zu beugen.

Link kopiert

In den letzten Wochen wurden Ergebnisse von Recherchen der Antirassistischen Initiative Berlin bekannt gegeben. Danach sind von Anfang 1993, dem Jahr des so genannten Asylkompromisses, bis Ende 2000 infolge der Flüchtlings- und Abschiebepolitik der Bundesrepublik 2 3 9 Menschen ums Leben gekommen, bei denen es direkt nachgewiesen werden kann. Das heißt, der staatlichen Asylpraxis fielen mehr Menschen zum Opfer als rassistischen Übergriffen von Rechtsextremisten. Aufgrund deren Gewalttaten starben im gleichen Zeitraum 6 4 Flüchtlinge. Es wird davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist. 199 Flüchtlinge starben in den letzten acht Jahren auf dem Weg nach Deutschland oder an dessen Grenze, 89 allein an den Ostgrenzen. 9 2 Menschen begingen aus Furcht vor Abschiebung Selbstmord oder kamen bei dem Versuch ums Leben, sich dieser Praxis zu entziehen, 45 davon in Abschiebehaft. 310 Flüchtlinge überlebten solche Versuche mit Verletzungen, 5 Flüchtlinge wurden bei der Abschiebung getötet, 13 in ihrem Herkunftsland, in das sie abgeschoben worden waren. 10 Menschen starben nach Angaben in Deutschland durch Polizeigewalt,

Link kopiert

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da Frau A. mehrfach gegenüber der Ausländerbehörde erklärt hatte, dass sie das Bundesgebiet auf keinen Fall freiwillig verlassen und ihre Kinder vor einer Abschiebung verstecken werde – das sind konkret die Einlassungen von Frau A. –, wurde am 09.02.2000 auf Antrag der Ausländerbehörde vom Amtsgericht Regensburg Sicherungshaft erlassen, und zwar zur Vorbereitung und Sicherung der Abschiebung. Im Einvernehmen zwischen Frau A. und der Ausländerbehörde wurden die beiden Kinder während der Haftdauer bei einer Nachbarin untergebracht. Wir haben uns also durchaus bemüht, den familiären Verhältnissen gerecht zu werden. Der Gerichtsbeschluss hat uns ermächtigt, auch die beiden Kinder in Haft zu nehmen. Nur weil gesagt worden ist, man solle sie doch bei der Nachbarin belassen, weil das die Kinder weniger beeinträchtigt, haben wir dem zugestimmt.

Link kopiert

Der Bundesgesetzgeber hat in § 49 des Ausländergesetzes die Abschiebung als eine gebundene Entscheidung verankert, die grundsätzlich keine Ausnahmen zulässt und von der zuständigen Landesbehörde zu vollziehen ist. Im Regelfall sind dies die Ausländerbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte. Ein Absehen von der Abschiebung ist nur zulässig, wenn bzw. solange eine Rückführung des Ausländers in sein Heimatland nicht möglich ist, weil der Ausländer zum Beispiel nicht reisefähig ist, der Herkunftsstaat seine Aufnahme verweigert, ihm aufgrund geänderter politischer Lage die politische Verfolgung im Heimatland droht oder es keine sichere Rückreiseroute gibt.

Link kopiert

Sofern Sie möglicherweise damit den Eindruck erwecken wollten, in Zeiten der Großen Koalition verfolge man eine restriktivere Politik beim Thema Anerkennung oder beim Thema Abschiebung, dann ist das nicht der Fall, sondern das liegt einfach daran, dass wir im letzten Jahr verstärkt Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien hatten, die hier keine Anerkennung finden können, wo eine Abschiebung beziehungsweise eine freiwillige oder organisierte Rückkehr unumgänglich ist. Das ist auch in allen anderen Bundesländern der Fall. Daher ist das keine neue und auch keine spektakuläre Nachricht.

Link kopiert

Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Am 6. Juli hat der Deutsche Bundestag einstimmig – laut Protokoll also auch mit den Stimmen der CSU – den Antrag auf Drucksache 14/3729 verabschiedet. Darin wurde ganz klar ein anderer Umgang mit Abschiebung gefordert. Die Abschiebung ist danach, sofern eine Ausreiseaufforderung ergangen ist, zu widerrufen für Behinderte, für Kranke, für alleinstehende alte Menschen, für Mütter mit Kleinkindern, für unbegleitete Minderjährige,

Link kopiert

Herr Minister, da ja allgemein bekannt ist, dass es in der Regel eben nicht zur Abschiebung von kriminellen Ausländern kommt, können Sie einmal vortragen, welche tatsächlichen Hinderungsgründe es eigentlich in der Vergangenheit für die Abschiebung krimineller Ausländer gegeben hat?

Link kopiert

Ich will noch kurz auf weitere Äußerungen von Herrn Staatsrat Mäurer in dem Interview eingehen! Er hat dort auch erklärt, Zitat: „Das heißt also, die Staatsanwaltschaft muss die Strafverfolgung zentral organisieren, und in der Regel verbleibt in der Tat nur die Abschiebung in diesen Fällen.“ Das klingt natürlich populär, aber vielleicht darf man doch daran erinnern, dass man Russlanddeutsche nicht abschieben kann, auch nicht junge Deutsche, und bei der zweiten Hälfte, die keinen deutschen Pass hat, gibt es geregelte Verfahren, die einmal so enden und einmal anders enden. Sie können noch so sehr den Eindruck erzeugen, Sie werden dieses Problem durch Abschiebung jedenfalls nicht los.

Link kopiert

Einer der beteiligten jugoslawischen Staatsangehörigen hat gegenwärtig die Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragt. Er ist mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet und genießt dadurch erhöhten Ausweisungsschutz. Sobald die abschließenden Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen vorliegen, wird geprüft, ob unter Würdigung seines Tatbeitrages dennoch eine Ausweisung und Abschiebung rechtlich zulässig sind. Im Übrigen finden die im Ausländergesetz enthaltenen Regelungen über die Ausweisung und Abschiebung von ausländischen Straftätern keine oder nur eingeschränkte Anwendung auf Personen, denen aufgrund ihrer persönlichen Situation besonderer Ausweisungsschutz eingeräumt wird oder bei denen aus völkerrechtlichen Gründen Abschiebungen grundsätzlich nicht zulässig sind.